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1 Offenlegungsbericht nach 319 ff. SolvV i. V. m. 26a KWG zum

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Offenlegung von Risiken Risikomanagement ( 322 SolvV) Adressenausfallrisiko ( 326 bis 328 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Offenlegung der Eigenmittelstruktur und -ausstattung Offenlegung der Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Offenlegung der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Offenlegung gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung / 9

3 1. Einleitung Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Deutsche Factoring Bank die Offenlegungsanforderungen der SolvV (sog. dritte Säule, 319 bis 337 SolvV) in Verbindung mit 26a KWG bei Anwendung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) zum Stichtag um. Die Offenlegungspflichten gemäß SolvV bestehen zusätzlich zu den handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss und zum Lagebericht. Insofern wird bezüglich des Risikomanagements ergänzend auf die Angaben im Lagebericht unter der Rubrik "Risikobericht" verwiesen. 2. Offenlegung von Risiken 2.1. Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Unternehmensziele der Deutschen Factoring Bank und die Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind gemäß der Vorgaben der MaRisk in der von der Geschäftsführung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert. Diese Strategien werden jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst und dem Aufsichtsrat der Deutschen Factoring Bank zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, das Risikotragfähigkeitskonzept, die ordnungsgemäße Organisation des Risikomanagements, die Überwachung der Risiken aller Geschäfte sowie die Risikosteuerung. Aus der Geschäfts- und Risikostrategie wurden die Strategien und Prozesse des Risikomanagements abgeleitet, im Risikohandbuch der Deutschen Factoring Bank nach Risikogruppen und Einzelrisiken unterteilt und mit Verweisen auf entsprechende Arbeitsanweisungen versehen. Die internen Risikoeinstufungen von Debitoren- und Kundenrisiken sind wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements, der internen Kapitalallokation und der Unternehmenssteuerung in der Deutschen Factoring Bank. Jeweils zum Quartalsende werden sowohl die Risikoposition einschließlich der operationellen Risiken der Gesamtbank ermittelt als auch die Risikotragfähigkeit nach verschiedenen Szenarien überprüft. Debitorenrisiken werden durch einen eigenen Vertrag bei einem namhaften Warenkreditversicherer oder durch die Abtretung der Ansprüche aus Warenkreditversicherungsverträgen des Forderungsverkäufers zusätzlich begrenzt. Unter Anwendung der MaRisk und Berücksichtigung der Besonderheiten des Factoring-Geschäftes ist die Organisation der Deutschen Factoring Bank unterhalb der Geschäftsführung so aufgeteilt, dass der Markt (Vertrieb) von der Marktfolge organisatorisch getrennt ist. Die Veritäts- und Bonitätsrisiken des Factoring-Geschäfts werden anhand spezieller factoring-spezifischer Risikoqualifizierungsverfahren laufend beurteilt. Die gewonnenen Informationen werden der Geschäftsführung in regelmäßig stattfindenden Gremiensitzungen oder anlassbezogen zur Kenntnis gebracht, um risikobegrenzende Maßnahmen einleiten zu können. 3 / 9

4 Neben den Fachabteilungen prüft die Interne Revision gemäß MaRisk alle Teilbereiche der Deutschen Factoring Bank in mindestens dreijährigem Rhythmus und ist somit Teil des Überwachungssystems zur Risikobegrenzung. Bereiche, die einem besonderen Risiko unterliegen, werden jährlich geprüft oder es werden anlassbezogene Sonderprüfungen durchgeführt. Außerdem überprüft die Interne Revision in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements der Bank. Die an die Geschäftsführung gerichteten Risikoberichte über die Entwicklung der Bonitäts-, Veritäts- und operationellen Risiken erfolgen gemäß MaRisk zum Quartalsende. In den Berichten werden die Risikoklassen, herausragende Einzelrisiken und Abwicklungsengagements sowie besondere Entwicklungen dargestellt. Das Managementinformationssystem umfasst Reportingpflichten einzelner Fachabteilungen sowie eine Monatsbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Außerdem steht eine Datenbank zur Verfügung, die einen tagesaktuellen Überblick über die wesentlichen Risikomerkmale jeder Kundenverbindung ermöglicht Adressenausfallrisiko ( 326 bis 328 SolvV) Das Adressenausfallrisiko der Deutschen Factoring Bank teilt sich aufgrund der Besonderheiten des Factoring-Geschäftes in Debitorenrisiken (Abnehmer der Factoring-Kunden und Kreditnehmer der Bank), Kundenrisiken (Forderungsverkäufer und Vertragspartner der Bank) und Korrespondentenrisiken (ausländische Korrespondenten, die Zahlungsgarantien und Inkassoverpflichtungen übernehmen). Geschäfte mit Derivaten werden nicht getätigt. Debitorenrisiken entstehen aus mangelnder Zahlungsfähigkeit der Forderungsschuldner (Debitoren). Als notleidend werden Forderungen angesehen, die 90 Tage überfällig sind. In Verzug befindet sich ein Schuldner bei Überschreitung des Zahlungszieles. Kundenrisiken entstehen dadurch, dass die angekauften Forderungen ganz oder teilweise nicht existent, bestritten, mit Rechten Dritter belastet oder die gelieferten Waren mit Mängeln behaftet sind. Darüber hinaus besteht beim Ankauf von Forderungen mit Abtretungsverbot und im Rahmen des Kooperations-Factorings (Debitorenbuchhaltung verbleibt beim Forderungsverkäufer) ein Zahlungs- oder Scheckweiterleitungsrisiko. Korrespondentenrisiken ergeben sich aus der Übernahme von Zahlungsgarantien und Inkassoverpflichtungen im Export-Factoring. Die handelsrechtliche Bewertung von Forderungen erfolgt nach den für das Umlaufvermögen geltenden Grundsätzen. Die Bank wendet das strenge Niederstwertprinzip nach 340e Abs. 1 i. V. m. 253 Abs. 3 HGB an. 4 / 9

5 Forderungen nach Ländern TEUR % Deutschland ,4 Europäische Union Frankreich ,7 Niederlande ,6 Großbritannien ,1 Italien ,1 Österreich ,8 Belgien ,2 Polen ,2 Dänemark ,9 Spanien ,7 Schweden ,7 Ungarn ,6 Tschechische Republik ,6 Luxemburg ,3 Rumänien ,3 12 Länder jew. unter TEUR , ,0 Sonstiges Europa Schweiz ,7 Türkei ,5 9 Länder jew. unter TEUR , ,6 Andere Länder China ,1 USA ,1 45 Länder jew. unter TEUR , , ,0 5 / 9

6 Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen gebildet, während uneinbringliche Forderungen abgeschrieben werden. Für latente Ausfallrisiken werden Pauschalwertberichtigungen in Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Auflösungen von Einzelwertberichtigungen, die in Vorperioden gebildet wurden, erfolgen nachdem die Forderungen beglichen wurden oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Factoring-Kunden nachhaltig verbessert haben. Die gesamte Risikovorsorge hat sich wie folgt entwickelt: Einzelwertberichtigungen Stand Stand Verbrauch Auflösung Zuführung TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Factoring-Kunden Debitoren Debitoren pauschalisiert Pauschalwertberichtigungen Bonitätsrisiken Rückstellung im Kreditgeschäft Vorsorge nach 340f HGB Total Zur Ermittlung des Risikogewichtes im Rahmen des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) wendet die Bank keine externen Ratings an, so dass grundsätzlich alle Kreditforderungen mit 8 % Eigenkapital unterlegt sind. Forderungen, die länger als 90 Tage überfällig sind, werden wie vorgeschrieben mit 12 % Eigenkapital (= 150 % Risikogewichtung) unterlegt. Für das Mengengeschäft erfolgt eine Eigenkapitalunterlegung in Höhe von 6 % (= 75 % Risikogewicht) Marktrisiko ( 330 SolvV) Mit Ausnahme von Währungsrisiken, die in der Deutschen Factoring Bank von untergeordneter Bedeutung sind, bestehen keine Marktrisiken für Positionen im Handelsbuch, da keine entsprechenden Geschäfte getätigt werden. Die Refinanzierung der angekauften Forderungen (i.d.r. maximal 90 Tage Laufzeit, im Durchschnitt gewichtet 41 Tage) erfolgt fristenkongruent mit kurzfristigen Termingeldern (Laufzeit: Tagesgeld, Termingeld mit in der Regel 1 bis 3 Monaten Laufzeit) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Alternativen Standardansatz (ASA) gemäß 272 bis 276 SolvV ermittelt. 6 / 9

7 3. Offenlegung der Eigenmittelstruktur und -ausstattung 3.1. Offenlegung der Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Verfügbares Eigenkapital nach 10 Abs. 1d KWG setzt sich am wie folgt zusammen: Position 2012 Betrag in TEUR Gezeichnetes u. eingezahltes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Immaterielle Vermögensgegenstände -90 Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG Ergänzungskapital ( 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 bis 8 KWG)* 340 f HGB Haftendes Eigenkapital ( 10 Abs. 2 Satz 2 KWG) Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen des Nichtfinanzbereichs ( 12 Abs. 1 Satz 4 KWG Großkreditüberschreitungen des Anlagebuches sowie Unterlegungsbeträge für Organkredite ( 13Abs. 13a, Satz 15 KWG) Großkreditüberschreitungen aus kreditnehmerbezogenen Handelsbuch- und Gesamtbuchpositionen, die mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen sind ( 13 Abs. 13a Satz 15 KWG) Nicht in die Ermittlung der risikogewichteten Positionswerte einbezogene Verbriefungspositionen mit Risikogewicht von 1250 % ( 10 Abs. 6 Nr. 3 KWG) Vorleistungsrisikopositionen im Rahmen von Wertpapiergeschäften des Handelsbuches, bei denen die Gegenleistung 5 Tage nach deren Fälligkeit noch nicht eingebracht wurde ( 10 Abs. 6a Nr. 4 KWG) Modifiziertes verfügbares Eigenkapital für Solvenzzwecke KSA-Institute ( 10 Abs. 1d Satz 2 KWG) *Die nachrangigen Darlehen betragen TEUR Fünf Darlehen erfüllen die Anforderungen zur Anrechnung als haftendes Eigenkapital nach 10 Abs. 5a KWG. Bei einem Darlehen wird der Rückzahlungsanspruch in weniger als zwei Jahren fällig. Deshalb wird dieses Darlehen nach 10 Abs. 5a KWG nur noch zu zwei Fünfteln dem haftenden Eigenkapital zugerechnet Offenlegung der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Die Kernkapitalquote der Deutschen Factoring Bank betrug Ende ,73 % der KWGrechtlichen Risikoaktiva. Nach Erhöhung der Gewinnrücklage im Mai 2013 durch den thesaurierten Gewinn 2012 in Höhe von TEUR wird die Quote bei 8,96 % liegen / 9

8 Die Deutsche Factoring Bank wendet den Kreditrisikostandardansatz (KSA) an. Die vorgeschriebene Eigenkapitalausstattung wird deutlich übertroffen. Per betrug das nicht durch Risikoaktiva belegte Eigenkapital TEUR Im Rahmen der Geschäftsplanung wird die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung beurteilt, um rechtzeitig die Höhe zukünftiger Eigenkapitalerfordernisse zu bestimmen und den Aufsichtsrat der Bank über entsprechende Eigenkapitalerhöhungen zu informieren. Bisher wurden Eigenkapitalerhöhungen durch Gewinnthesaurierungen vorgenommen Kreditrisiko Betrag in TEUR Standardansatz * Zentralregulierungen Regionalregulierungen und Örtlichen Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multibilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Sonstige Positionen 172 Überfällige Positionen Verbriefungen Verbriefungen mit Standardansatz Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte mit Standardansatz Beteiligungswerte mit Methodenfortführung/Grandfathering Marktrisiken des Handelbuches Marktrisiken gemäß Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatorenansatz Standardansatz Total * Alternativer Standardansatz (ASA) 8 / 9

9 3.3. Offenlegung gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung Die Deutsche Factoring Bank ist nach der Instituts-Vergütungsverordnung kein bedeutendes Kreditinstitut. Aufgrund der Größe der Bank und des eingeschränkten Risikogehaltes der Geschäftsaktivitäten sind gemäß 1 InstitutsVergV die Regelungen des 3 (allgemeinen Anforderungen an Vergütungssysteme) und des 7 (Offenlegung durch Institute) anzuwenden. Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitarbeiter der Deutschen Factoring Bank setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Tarifgehalt gem. aktuellem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken bzw. außertarifliches Gehalt Abschlussgratifikation gem. vertraglicher und betrieblicher Regelungen (Tantieme) Weitere freiwillige Sozialleistungen Grundlage des tariflichen Vergütungssystems der Deutschen Factoring Bank ist die Eingruppierung der Tätigkeitsbereiche der Mitarbeiter in Tarifgruppen nach dem Manteltarifvertrag für das private Bankengewerbe. Die z. Zt. 18 außertariflich bezahlten Mitarbeiter erhalten jährlich 13 Monatsgehälter. Zusätzlich wird ihnen einmal jährlich eine Tantieme gezahlt, deren Höhe von der Geschäftsleitung in Abhängigkeit vom Gesamterfolg der Bank und der individuellen Leistung des Mitarbeiters festgelegt wird. Die Mitarbeiter im Vertrieb erhalten stattdessen eine Erfolgsprovision, deren Zielwert in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die Höhe der variablen Vergütung soll ein Drittel der Gesamtbezüge nicht übersteigen. In Einzelfällen ist in Abhängigkeit der individuellen Zielerreichung des Mitarbeiters eine höhere variable Vergütung möglich. Einigen Mitarbeitern im Vertrieb stehen Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die beiden Geschäftsleiter erhalten zwölfmal jährlich ein monatliches Festgehalt. Zusätzlich wird ihnen einmal jährlich eine Tantieme gezahlt, deren Höhe der Aufsichtsrat der Gesellschaft in Abhängigkeit von der Entwicklung definierter, betriebswirtschaftlicher Kennzahlen der Bank über den Zeitraum von drei Jahren festlegt. Die Höhe der variablen Vergütung kann bis zu 50 % der Gesamtbezüge betragen. Die Geschäftsleiter erhalten einen jährlichen Zuschuss zu ihrer privaten Altersversorgung. Ihnen steht ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Geschäftsleiter als auch die außertariflichen Mitarbeiter, die eine variable Vergütung beziehen, verpflichten sich, auf persönliche Absicherungsmaßnahmen oder sonstige Gegenmaßnahmen zur Einschränkung oder Aufhebung der Risikoorientierung ihrer Vergütung zu verzichten. Der Gesamtbetrag der gezahlten Vergütungen für den o.g. Personenkreis betrug im Jahr 2012 TEUR 2.915, davon waren TEUR 937 variabel. Bremen, / 9

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