Mediadaten. Nur das Rettungs-Magazin hat eine unabhängig geprüfte Auflage.* Anzeigenpreisliste Nr. 22, gültig ab Ausgabe 1/2016

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1 Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 22, gültig ab Ausgabe 1/2016 Erfolgreich werben auf allen Kanälen Streuverluste vermeiden! Nur das Rettungs-Magazin hat eine unabhängig geprüfte Auflage.* zertifiziert * IVW = Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. Die IVW prüft als staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Institution die Verbreitung von Werbeträgern.

2 Profil und Ansprechpartner Ulrike Groß Mediaberatung Print Anastasia Schmidt Mediaberatung Online Lars Schmitz-Eggen Chefredakteur Jan-Erik Hegemann Publisher Angela Widder Anzeigenabrechnung Mediaberatung Print: Ulrike Groß Große Straße 52, Reinbek Telefon: / , Telefax: / gross@ebnerverlag.de Mediaberatung Online: Anastasia Schmidt Telefon: 04 21/ , Telefax: 04 21/ schmidt@feuerwehrmagazin.de Redaktion: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Hinter der Mauer 9, Bremen Telefon: 04 21/ , Telefax: 04 21/ redaktion@rettungsmagazin.de Internet: Chefredakteur: Lars Schmitz-Eggen Publisher: Jan-Erik Hegemann Verlag: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Karlstraße 3, Ulm Telefon: 07 31/ , Telefax: 07 31/ Internet: Internet: Geschäftsführer: Gerrit Klein Stellv. Geschäftsführer: Martin Metzger Anzeigenabrechnung: Angela Widder widder@feuerwehrmagazin.de Erscheinungsweise: zweimonatlich Jahrgang: Bezugspreise: 21. Jahrgang Jahresabonnement 29,15 (Inland), 34,70 (Ausland). Einzelheft 5,30 Auflagenkontrolle: lt. IVW 1. Quartal 2015 Druckauflage Das Profil: Schwerpunktthemen sind: Einsatzpraxis Aus- und Fortbildung Besser retten! Das Rettungs-Magazin zeigt, wie das Rettungsfachpersonal seine oft lebensrettende Arbeit verbessern kann: durch Praxisbeispiele, technische Anwendungen und Gerätschaften sowie neueste Erkenntnisse aus der Medizin und Wissenschaft. Fahrzeuge Medizin Produktvorstellungen 2

3 Auflagen und Leserzahlen Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Druckauflage lt. IVW 1. Quartal 2015* Wir trauen uns: Das Rettungs-Magazin ist die einzige Zeitschrift im Bereich Rettungswesen mit einer IVW-geprüften Auflage. Die IVW ist die neutrale Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v Exemplare Aller guten Dinge sind drei! Eine Ausgabe des Rettungs-Magazins wird im Durchschnitt von drei Personen gelesen.** Die Kontaktchance Ihrer Werbebotschaft ist folglich dreimal so hoch.! ungeprüft = 3 Empfänger Mitleser Leser pro Ausgabe! ungeprüft Nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 erreichen Sie mit jeder Ausgabe des Rettungs-Magazins über Leser und das ohne Streuverlust!** geprüft Vorfahrt für die geprüfte Auflage! 3 Quelle: *) IVW-geprüfte Auflage (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.) **) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin! ungeprüft Seit 1949 ermittelt und prüft die IVW neutral und objektiv die Verbreitung von Werbeträgern. Quelle:

4 Termin- und Themenplan Ausgabe/Heft 1/2016 Januar/Februar 02/2016 März/April Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Schwerpunktthemen* Sicherer Umgang mit dem Spineboard Messen und Kongresse** O 16. bis 24. Januar 2016: Boot in Düsseldorf O 24. bis 26. Februar 2016: Symposium Intensiv medizin + Intensivpflege in Bremen Intraossäre Zugänge O 3. bis 4. März 2016: DINK in Koblenz O 14. bis 18. März 2016: Cebit in Hannover 3/2016 Mai/Juni Vorschau 16. RETTmobil O 11. bis 13. Mai 2016: RETTmobil in Fulda 4/2016 Juli/August Rückblick 16. RETTmobil O 11. bis 13. Mai 2016: RETTmobil in Fulda Messehefte! 5/2016 September/Oktober 6/2016 November/Dezember Internationale Kurssysteme Einkaufsberater Taschenlampen O 15. bis 17. September 2016: 18. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum (HAI) O 22. bis 29. September 2016: IAA Nutzfahrzeuge in Hannover O 27. bis 30. September 2016: Security in Essen O 6. bis 8. Oktober 2016: Florian und Aescutec in Dresden O 14. bis 17. November 2016: Medica in Düsseldorf O 22. bis 24. November 2016: PMRExpo in Köln 1/2017 Januar/Februar Eisrettung O 21. bis 29. Januar 2017: Boot in Düsseldorf O 15. bis 17. Februar 2017: Symposium Intensiv medizin + Intensivpflege in Bremen 4 * ) Änderungen aus redaktionellen Gründen oder aktuellem Anlass vorbehalten. **) Stand: August 2015

5 Stiftung. Jahre Gründler. VW Rettungs-Magazin Rettungs-Magazin Mai/Juni Anzeigenpreise und -formate Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch Satzspiegel 188 mm breit x 243 mm hoch Farben nach Euroskala, Sonderfarben auf Anfrage AE-Provision: 15 % Sonderplatzierungen O Bei der Platzierung einer Anzeige in den Formaten 1/3, 1/4 oder 1/8 Seite unter/neben Text erheben wir einen Aufschlag von 25 %. O Bei Platzierung einer Anzeige im 1/1-Format auf der 2. und 4. Umschlagseite erheben wir einen Aufschlag von 15 %. Rubrik Schulen, Aus- und Weiterbildung Rubrik Stellenmarkt Format Breite x Höhe s/w 2-farbig 4-farbig s/w 2-farbig 4-farbig s/w 4-farbig 1/1 Seite 188 x 243 mm /3 Seite hoch 120 x 243 mm quer 188 x 160 mm /2 Seite hoch 90 x 243 mm quer 188 x 120 mm /3 Seite hoch quer 1/4 Seite hoch quer Würfel 1/8 Seite quer (a) quer (b) 60 x 243 mm 188 x 80 mm 45 x 243 mm 188 x 60 mm 90 x 120 mm 90 x 60 mm 188 x 30 mm Gleicher Preis bei Formaten im Beschnitt oder im Satzspiegel. Sonderformate auf Anfrage! Kleinanzeigen (gewerbliche, gestaltete Anzeigen) Pro mm (1-spaltig, 42 mm) s/w 3,10 1 Zusatzfarbe + 50 %, 4c % Farbzuschlag Buchung ab einer Höhe 30 mm/1-spaltig Platzierung im Kleinanzeigenteil, Rubrik nach Wahl. Fließtextanzeigen/Textanzeigen (ca. 24 Zeichen pro Zeile inkl. Satz-/Leerzeichen) Privatanzeige: 5 Zeilen pauschal 16, jede weitere Zeile 2,70 Gewerbliche Anzeigen: 5 Zeilen pauschal 47. Ab der 6. Zeile wird zum mm-preis von 3 je Spalte abgerechnet. Preis je Foto: 27 Platzierung Kleinanzeigen, Rubrik nach Wahl. Chiffregebühr: 5,60 Nachlässe Bei mehreren Anzeigen innerhalb von zwölf Monaten Malstaffel Mengenstaffel 2-maliges Erscheinen 3 % bei 2 Seiten 3 % 3-maliges Erscheinen 5 % bei 3 Seiten 5 % 6-maliges Erscheinen 8 % bei 6 Seiten 12 % Zahlungsbedingungen: 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. 2 % Skonto bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bankverbindung: Sparkasse Ulm, Kto.-Nr.: , BLZ IBAN: DE , BIC: SOLADES 1ULM St.-Nr.: 28/88/030/10409, UST-ID-Nr.: DE Nur das stellt Fahrzeuge ausführlich vor Technik 50 E Rettungs-Magazin September/Oktober 2014 Technik Die Wölfe kommen Die Bergwacht Bayern ersetzt 93 ihrer Rettungs fahrzeuge hat sie 29 VW Amarok 2.0 TDI 4Motion mit WAS- Aufbau beschafft, weitere 14 sollen 2014 folgen. Wir haben uns die Offroad-Pick-ups näher angesehen. in ehemaliges Militärgelände Aggregat 180 PS (132 kw), das maximale Drehmoment liegt bei 400 Nm. in Bad Kissingen. 25 VW Amarok der Bergwacht Bayern wühlen sich durch matschige Pisten und auf die Hinterachse übertragen. Bei Be- Im Straßenbetrieb wird die Kraft nur schlammige Wasserlöcher, klettern bis darf lässt sich der Vorderradantrieb per zu 45-Grad-Steigungen hinauf und überqueren Geröllfelder. Offroad-Training auch während der Fahrt. Wenn die Verteilergetriebe elektrisch zuschalten für die Fahrer allradgetriebenen Pickups, die von verschiedenen bayerischen kann der Fahrer das Differenzial an der Traktion immer noch nicht ausreicht, Bergrettungswachen angereist sind. Hinterachse sperren. Dann drehen beide Die Amarok gehören zur ersten Auslieferung von 29 Rettungsfahrzeugen, Wir haben den zuschaltbaren dem Räder dieser Achse gleich schnell. die WAS (Wietmarschen) für die Bergwacht Bayern aufgebaut hat. Weitere 14 radantrieb vorgezogen, weil er eine Un- ebenfalls verfügbaren permanenten All- sollen im Laufe des Jahres 2014 noch tersetzungsstufe für Fahrten im schweren Gelände bietet, erklärt Schenk. folgen. Wir haben 2010 mit den ersten Planungen für die Fahrzeuge begonnen, Das ist bei den Steigungen in den Einsatzgebieten unerlässlich. erzählt Paul Schenk, hauptamtlicher Referent für Entwicklung und Einkauf im Zudem verfügt der Amarok über die Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und elektronische Traktionshilfen ASR Ausbildung in Bad Tölz. Sie dienen als (Antriebsschlupfregulierung) und EDS Ersatz für Bergrettungsfahrzeuge auf (elektronische Differenzialsperre), die Mercedes G und Toyota HZJ 78, die eine maximale Nutzungsdauer von mehr tisch aktiviert werden. ASR reduziert schon beim Hinterradantrieb automa- als 10 Jahren erreicht haben. beim Durchdrehen eines Antriebsrads Die wichtigsten Kriterien für die neuen Rettungsfahrzeuge waren eine hohe gezielt ab. Zur Ausstattung der Bergret- die Motorleistung, EDS bremst das Rad Geländegängigkeit, der sichere Patienten- und Mannschaftstransport sowie (Elektronisches Stabilisierungsprotungsfahrzeuge zählen außerdem ESP eine gute Umweltverträglichkeit. Bei gramm) und ein spezielles Offroad-ABS der europaweiten Ausschreibung konnte (Antiblockiersystem). nur das Amarok-Fahrgestell von Volkswagen Nutzfahrzeuge alle geforderten tem Allradantrieb und Geschwindigkei- Das Offroad-ABS wird bei eingeleg- Punkte erfüllen, berichtet Schenk. ten unter 5 km/h automatisch aktiviert. Die VW Amarok Double Cab 2.0 Im Unterschied zum normalen ABS TDI 4Motion besitzen einen 4-Zylinder- dürfen die Räder kurz blockieren, bevor Reihendieselmotor mit Common-Rail- die Elektronik den Bremsdruck verringert. Diese Verzögerung ermöglicht eine Einspritzsystem. Mit Hilfe von zwei Abgasturboladern (Biturbo) leistet das Keilbildung beispielsweise auf Schot- Doppelgewinn für Freudenstadt Die Gebrüder-Gründler-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Notfallversorgung im Kreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) zu verbessern. Dafür stellte sie zwei Sonderfahrzeuge für Rettungsdienst und Feuerwehr zur Verfügung randvoll mit modernster Technik. Foto: Herbert Worm/adventure-magazin.de ter oder Sand vor dem Rad. Dadurch soll die Bremswirkung erhöht werden. An Steigungen und Gefällen erhält der Fahrer außerdem elektronische Unterstützung durch den Berganfahr- und Bergabfahrassistenten. Dieser verhindert an Steigungen das Zurückrollen des Fahrzeugs beim Anfahren. Und nach Aktivierung der Offroad-Funktion bremst der Assistent an Gefällen den Pick-up automatisch ab. Vor der Serienfertigung hat die C&S GmbH (Schwäbisch Gmünd) vier verschiedene Prototypen auf dem Amarok konzipiert und aufgebaut. C&S fungiert Vier Prototypen getestet E als Entwicklungsschmiede für die Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeuge GmbH (WAS), die 50 Prozent der Unternehmensanteile hält. Diese Fahrzeuge standen jeweils für einige Tage den großen Bergwachten etwa in Garmisch-Partenkirchen, Lenggries, Chiemgau und Oberstdorf zum Testen zur Verfügung, Die Ergebnisse der Tests führten zu zahlreichen Detailverbesserungen. Bei den Prototypen besaß der Aufbau beispielsweise noch keine Fenster, son- Geländetraining: Zwei der 29 Bergrettungsfahrzeuge, die von der Bergwacht Bayern 2013 beschafft wurden. Sie basieren auf VW Amarok 2.0 TDI 4Motion, der Aufbau stammt von WAS. Das Serienmodell wird außerdem bereits ab Werk mit einer Standheizung erhöhte sich die Bodenfreiheit nochmals AT ausgestattet. Mit dieser Bereifung ausgeliefert. um um zirka 3,5 cm. Zudem bietet sie Auch Erfahrungen aus dem Hochwasser im Juni 2013, das insbesondere in und unter winterlichen Bedingungen. eine bessere Bodenhaftung im Gelände Deggendorf große Schäden anrichtete, Die Double Cab des Amarok bietet in der Serienversion Platz für bis bewirkten Änderungen des Konzepts. Uns wurde klar, dass wir uns in Sachen Geländegängigkeit und Watfähig- Bergwacht-Rettungsfahrzeug blieben zu fünf Personen. Beim Umbau zum keit noch verbessern konnten, berichtet nur Fahrer- und Beifahrersitz an ihrer der Bergwacht-Referent. ursprünglichen Position. Dahinter beginnt bereits der Patienten- und Mann- So wurden die 25 Amarok der Baureihe zusätzlich mit einem Schnorchel zur schaftstransportraum. dern Außenstaufächer, sagt Schenk. Luftansaugung, einer Fahrwerkshöherlegung um 25 Millimeter sowie einem ble Cab oben und hinten auf. Auf die Für den Aufbau schnitt WAS die Dou- Auf vielfachen Wunsch haben wir in die Serienversion stattdessen abgedunkelte Schiebefenster einbauen lassen. kel sowie einer Sonderbereifung M+S nehmen ein Hochdachmodul. An aufwendigeren Unterfahrschutz von Sei- Kabine setzte das Wietmarscher Unter- dieses ine Landstraße im Nordschwarzwald. Mit dem satten Geräusch von V6-Zylinder-Dieselmotoren und blitzendem Blaulicht nähern sich zwei imposante Offroad- Fahrzeuge. Die Mercedes ML 350 BlueTec 4Matic sind fast fünf Meter lang. Bei den rot-gelben Mittelklasse- SUVs (Sport Utility Vehicles) scheint es sich um Kommandowagen der Feuerwehr zu handeln stünde darauf nicht in großen, blauen Buchstaben auch Gebrüder-Gründler- Rückblende: Im Jahr 2011 rufen Dr. Christoph Gründler, Markus Gründler und Philipp Hiereth die Gebrüder- Gründler-Stiftung ins Leben. Gerade haben die drei ihr Medizintechnik-Unternehmen verkauft. An diesem Erfolg wollen sie auch die Allgemeinheit teilhaben lassen, sagen sie. Mehr als 15 haben sie sich bereits im Bereich Notfallmedizin engagiert. Ein Projekt der Stiftung soll die Bereitstellung besonderer Ressourcen für spezielle Notfälle sein unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen. So wird die Idee der Freudenstädter Notfallhilfe geboren. Ihr Ziel: die Verbesserung der medizinischen und feuerwehrtechnischen Notfallversorgung im Kreis Freudenstadt mit Hilfe zweier von ihr zur Verfügung gestellten Spezialeinsatzfahrzeuge. Medizinisch und feuerwehrtechnisch, weil es häufig Einsätze im Schnittstellenbereich gibt, erklärt der Vorsitzende des Stiftungsvorstands Markus Gründler. Im Kreis funktioniert vieles sehr gut, aber im Einzelfall sind sinnvolle Verbesserungen zum Wohle des Patienten möglich. Zum Beispiel bei komplexen Brand- und Gefahrguteinsätzen, schwerstverletzten Patienten, lebensbedrohlichem Herz-Kreislauf-Versagen, Vergiftungsnotfällen und Wiederbelebungen in besonderen Fällen. Um mindestens eines der Spezialeinsatzfahrzeuge rund um die Uhr einsatzbereit halten zu können, planen die Stifter, zwei identische Fahrzeuge zu beschaffen. Ein Expertenteam inklusive Stiftungspräsidium unter Leitung von Markus Gründler (Diplom-Wirtschaftsingenieur, Rettungsassistent), Dr. Christoph Gründler (Notarzt), Christoph Caratiola Mercedes ML 350 BlueTec (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst) und Frank Jahraus (Kreisbrandmeister) erarbeitet das Lastenheft. Ein Vorbild für die Spezialeinsatzfahrzeuge gibt es nicht. Bundesweit sind sie in dieser Art wohl einmalig, schätzt Markus Am 8. Dezember 2014 ist es soweit: Die Einsatzfahrzeuge stehen bereit, der Probebetrieb kann beginnen. Seit dem 1. Januar 2015 laufen die Fahrzeuge im Regelbetrieb. Das Projekt ist zunächst bis Ende 2017 befristet. Halter von Florian FDS Land 89-1 und 89-2 ist der Landkreis. Die 89 im Funkrufnamen steht für sonstige Fahrzeuge der Feuerwehr. Besetzt September/Oktober wird in der Regel nur eines der SUVs. 18 ehrenamtlich arbeitende Rettungsassistenten und Notärzte, die als medizinische Fachberater ihrer jeweiligen Gemeindefeuerwehr angehören, bilden das Team. Die formale Qualifikation ist eher zweitrangig, entscheidend ist vor allem das Beherrschen des mitgeführten Equipments sowie die Fähigkeit, sich geräuschlos und effektiv als Dienstleister in einen laufenden Einsatz einzuklinken, betont Gründler. Die diensthabenden Kräfte nehmen das Fahrzeug mit nach Hause. Die Primäralarmierung erfolgt bei festgelegten Stichworten über die integrierte Leitstelle oder auf Anforderung des Einsatzleiters am Notfallort als Ergänzung zu den regulären Kräften. Auch direkte Anforderungen durch Einrichtungen wie Krankenhäuser sind möglich. Einsatzgebiet ist der ge- E E 5 Bei gewerblichen Anzeigen im Inland alle Preise zzgl. MwSt. Baugleiche Zwillinge: Diese zwei Mercedes ML 350 BlueTec 4Matic beschaffte die Gebrüder-Gründler-Stiftung und ließ sie von Strobel zu Spezialeinsatzfahrzeugen für die Notfallhilfe im Kreis Freudenstadt ausbauen.

6 Anzeigenformate im Überblick Doppelseite 396 x 243 mm 420 x 280 mm* 2/3 Seite hoch 120 x 243 mm 135 x 280 mm* 1/2 Seite hoch 90 x 243 mm 102 x 280 mm* 1/3 Seite hoch 60 x 243 mm 72 x 280 mm* 1/4 Seite hoch 45 x 243 mm 57 x 280 mm* Die technischen Angaben für Ihre Datenübermittlung finden Sie auf der Folgeseite! 1/1 Seite 188 x 243 mm 210 x 280 mm* 2/3 Seite quer 188 x 160 mm 210 x 180 mm* 1/2 Seite quer 188 x 120 mm 210 x 140 mm* 1/3 Seite quer 188 x 80 mm 210 x 100 mm* 1/4 Seite quer 188 x 60 mm 210 x 80 mm* 1/8 Seite quer 188 x 30 mm 210 x 50 mm* 6 Erklärung M = Anzeigenformat im Satzspiegel M = Anzeige im Heftformat; * Achtung: Anzeige bitte an allen vier Seiten mit je 3 mm Beschnittzugabe anlegen! ( = Beschnittzugabe)

7 Datenübermittlung Technische Angaben In den folgenden Richtlinien geben wir Ihnen Informationen für die korrekte Weitergabe von digitalen Anzeigendaten. Bei der heutigen, vollständig digitalen Prozesskette in der Magazinproduktion ist ein geregeltes Datenhandling notwendig. Druckunterlagen: Bitte senden Sie per Fax an 04 21/ oder per folgende Informationen: Name des Kunden oder der Agentur mit Angabe der Telefonnummer und des technischen Ansprechpartners Ausgabe und Titel, in welchem Ihre Anzeige erscheinen soll. Bei Übertragungsproblemen wenden Sie sich bitte an Frau Heide Rüdiger Telefon 04 21/ Postadresse: Medienhaven GmbH Vor dem Steintor Bremen Technische Vorgaben: Programme: Bilder und Grafiken: Beschnitt: Datenkomprimierung: Dateiformate: Ausdruck: Datenübermittlung: MAC: Indesign, Illustrator, Photoshop PC: Indesign, Photoshop müssen vierfarbig angelegt sein. Binden Sie bei eps-dateien bitte alle benötigten Schriften ein oder wandeln Sie den Text in Zeichenwege. Um zu vermeiden, dass Schrift- oder Bildelemente ungewollt in den Beschnitt geraten, halten Sie bitte an allen vier Seiten 10 mm Abstand zum Heftrand ein. SIT, SITX, SEA (MAC); ZIP (PC) PDF X3 oder PDF X4 Profil Umschlag: ISO Coated v2 (FOGRA 39L), Profil Inhalt: PSO LWC Standard (FOGRA 46L) Senden Sie uns bitte unbedingt einen Farbausdruck oder verbindliches Proof mit FOGRA-Keil mit. DVD, CD-ROM, USB-Stick Fax / (nur bei reinen Textanzeigen) rm@medienhaven.de 7

8 Sonderwerbeformen 8 Beilagen Bis 25 g Gewicht 90 per angefangene Tausend, zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage (über 25 g Gewicht auf Anfrage). Höchstformat der Beilage: 20,5 cm x 27,3 cm (Breite x Höhe). Die Beilage darf das Gewicht von 150 g nicht überschreiten! Standardbeilagen werden lose und an unbestimmter Stelle ins Heft eingelegt und maschinell verarbeitet. Alle Preise zzgl. MwSt. im Inland. Postkarten Aufgeklebte Postkarten auf Anzeigen bis 25 g Gewicht 83 je Tausend. Preis gilt nur für maschinelles Aufkleben auf den Seiten 3, 27, 74 und 98. Teilbelegung auf Anfrage. Mindestformat der Postkarte: 10,5 x 14,8 cm (Breite x Höhe) Mindestpapiergewicht: 150 g/m² bei Postkarten Postgebühren: zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage Doppelpostkarten nur auf Anfrage Einhefter 4-seitig: seitig: Die Preise gelten für die Gesamtauflage.Teilbelegung auf Anfrage. Einhefter im Heftformat: 210 mm x 280 mm + 5 mm Beschnitt an allen Seiten. Kleinere Einhefter nur auf Anfrage. Aufpreise bei Sonderwerbeformen entstehen für: Teilbelegung Selektion der Adressen Aufkleben der Postkarte an bestimmter Stelle (z.b. 1. Heftdrittel ) manuelles Einlegen der Beilage manuelles Aufkleben der Postkarten Versand der Hefte in Folientaschen aufgrund der Beilage oder sonstiger Werbemittel Einhefter, Beilagen und Postkarten müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Bei falschem Beschnitt und Falz kann keine Verarbeitungsgarantie übernommen werden. Erschwernisse und zusätzliche Falz- oder Klebearbeiten werden gesondert berechnet Bitte beachten Sie bei Einheftern, Beilagen, Postkarten und Warenmustern folgende Punkte: Vor der Auftragsannahme benötigen wir 1 verbindliches Muster, notfalls ein Blindmuster mit Größen- und Gewichtsangaben. Bitte senden Sie das Muster an unsere Medienberatung: Ulrike Groß, Große Straße 52, Reinbek. Werbemittel dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. Beilagen bitte nicht im Zick-Zack-Falz anliefern nur gegen Aufpreis möglich. Anlieferungstermin: eine Woche nach Druckunterlagenschluss (siehe Seite 4). Die genaue Lieferangaben werden Ihnen nach Auftragserteilung mitgeteilt. Sonderdrucke die optimale PR-Maßnahme für Ihr Unternehmen Fachbeiträge im Rettungs-Magazin über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienst leistungen haben bei Ihren Kunden einen hohen Stellenwert. Nutzen Sie diesen Effekt für Ihre Werbung und integrieren Sie diesen hoch wertigen Content in die Kommunikation mit Ihrer Zielgruppe. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: Interessiert? Fordern Sie einfach unseren ausführlichen Flyer an. Klassische Sonderdrucke (Print)......sind das ideale Mittel, um Ihren Kunden gezielt Anwendungsbeispiele Ihrer Produkte, Technologien und Dienstleistungen an die Hand zu geben beim Gespräch vor Ort, auf Messen und Kongressen oder über Ihren Außendienst. Digitale Sonderdrucke......sind so genannte Themen-Specials im pdf-format. Sie ergänzen wirkungsvoll und kostengünstig zum Beispiel Ihre Mailingaktionen, bereichern Ihren Internetauftritt oder Ihr elektronisches Prospektmaterial.

9 Leserschaftsprofil 9 Leserstruktur* Die Leser des Rettungs-Magazins sind überwiegend männlich und setzen sich nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 wie folgt zusammen: (Mehrfachnennungen) Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr...) Interesse an Rubriken* (in %) Aus- und Fortbildung Medizin Medizinische Geräte Fahrzeugtechnik/-vorstellung Messe (Vor- und Nachbericht) (Mehrfachnennungen) 24 % 15 % 61 % Organisationen: ASB, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser, privater Rettungsdienst Sonstige, andere Gesundheitsfachberufe, (Verwaltungen, Bundeswehr, Polizei...) 46 *) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin Altersstruktur* (in %) Bis 19 Jahre bis 29 Jahre bis 39 Jahre bis 49 Jahre bis 59 Jahre 8 60 Jahre und älter 1 Entscheidungskompetenz der Leser in Bezug auf das Rettungswesen* 67 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser sind am Entscheidungsprozess bei Beschaffungen beteiligt. Kaufplanung* 71 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser planen Investitionen im Bereich Rettungswesen. Gut zu wissen...* 67 % der befragten Leser abonnieren das Rettungs-Magazin. 49 % der befragten Leser sammeln und archivieren jede Ausgabe des Rettungs-Magazins. 44 % der befragten Leser lesen fast jede Seite des Rettungs-Magazins. 5 Mal nehmen die befragten Leser das Rettungs-Magazin zur Hand. 2 Std. beschäftigen sich die befragten Leser im Durchschnitt mit einer Ausgabe des Rettungs-Magazins.

10 Print + Online + Firmendatenbank Erhöhen Sie die Reichweite und die Werbewirkung Ihrer Kampagne! Werben Sie ohne Streuverlust! + rettungsdienst.de + Newsletter news / fortbildung / meinung / Print + Online: Crossmedial erreichen Sie schneller und direkter Ihre Zielgruppe! Kombination von Print + Online zur Reichweitenverlängerung Ihrer Werbebotschaft: Druckauflage je Ausgabe = Exemplare (laut IVW 1/2015), monatliche Besuche (visits) = (im August 2015 laut Google Analytics), Newsletter-Abonnenten = X (im August 2015) Mit drei Kanälen den Wiedererkennungswert Ihrer Marke und Ihrer Produkte in der Zielgruppe steigern! Den breiten Spielraum crossmedialer Kampagnen kreativ mit innovativen Konzepten aufmerksamkeitsstark füllen! TKP (Tausend-Kontakt-Preis): Das faire Preismodell! Wir berechnen nur die Werbeleistung, die messbar erbracht wurde. Noch Fragen? Ich berate Sie gern. Newsletter rettungsdienst.de news / fortbildung / meinung / praxis Mehr Informationen? Fordern Sie einfach unsere ausführlichen Online-Mediadaten 2016 an. Anastasia Schmidt Mediaberatung Online Telefon 04 21/ , Telefax 04 21/ , schmidt@feuerwehrmagazin.de Ihr Premiumeintrag in unserer Firmendatenbank So werden Sie immer und überall gefunden! Die Firmendatenbank ist auf und eingebunden. Im ersten Halbjahr 2015 hatten diese drei Portale eine Gesamtreichweite von rund 17,7 Millionen Seitenaufrufen und 4,3 Millionen Besuchern (Quelle: Google Analytics). Für nur 490 Euro im Jahr profitieren Sie mit einem Premiumeintrag von der enormen Reichweite und den guten Page-Ranks unserer Portale. Durch zahlreiche Links verbessern Sie Ihre Suchmaschinenoptimierung und gleichzeitig informieren Sie potentielle Kunden bestens über Kontaktmöglichkeiten, Produkte, Ihr Unternehmen und Dienstleistungen! Eine eindeutige Rubrizierung vereinfacht für die User die Suche und führt sie direkt zu Ihnen.* *) Die Laufzeit des Premiumeintrags beträgt 12 Monate und wird automatisch um ein weiteres Jahr zum regulären Preis verlängert, wenn Sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen. 10

11 Geschäftsbedingungen Print 1. Ausschließlicher Geltungsbereich, Zusicherung 1.1 Die Ebner Verlag GmbH & Co. KG, Karlstraße 3, Ulm (nachfolgend Verlag genannt) vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die für von ihm verlegten Zeitungen und Zeitschriften Anzeigen. 1.2 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Verlag und dem werbungstreibenden Verlagspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) über die Schaltung von Anzeigen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung etwaiger allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Verlag im Einzelfall nicht widerspricht. 1.3 Der Verlag sichert zu, die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einzuhalten. Dies gilt auch, soweit der Verlag andere Unternehmer mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragt. 2. Leistungen; Abruf von Anzeigen; Erfüllung 2.1 Anzeigenauftrag im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2.2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb dieses Jahres abgerufen und veröffentlicht wird. 2.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der einjährigen Frist nach Ziff. 2.2 auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 2.4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 3. Berechnung der Abnahmemengen 3.1 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 3.2 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 3.3 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag mit dem Wort»Anzeige«deutlich kenntlich gemacht werden. 4. Ablehnungsbefugnis des Verlags; Beilagenaufträge 4.1 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 4.2 Beilagenaufträge sind für den Verlag nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden unter Vorbehalt angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 5. Pflichten des Auftraggebers 5.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich erteilten Anzeigenaufträgen, Termin- und Ausgabeänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 5.2 Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. 5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verlag verpflichtet ist, die Gegendarstellung abzudrucken. 5.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Platzierungswünsche werden vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit berücksichtigt. Änderungen bisheriger Platzierungen behält sich der Verlag aus umbruchtechnischen Gründen vor, sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages. Ebenso behält sich der Verlag vor, Branchen- Bezeichnungen zu ändern. 5.5 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 6. Haftung durch den Verlag Der Verlag haftet unbeschränkt für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen, bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Verlag haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. Der Verlag haftet für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer vertrauen darf. Wenn der Verlag diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Verlag zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Der Verlag haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Eine weitere Haftung des Lizenzgebers ist dem Grunde nach ausgeschlossen. 7. Probeabzüge; Berechnung 7.1 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt, dass dies ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wird. 7.2 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 8. Rechnung; Verzug; Anzeigenbeleg 8.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. 8.2 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 8.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 8.5 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 9. Kosten; Preisminderung 9.1 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 9.2 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie O bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 % O bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 % O bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 % O bei einer Auflage über Exemplaren 5 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 10. Chiffre-Anzeigen; Unterlagen; Aufbewahrung 10.1 Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Briefe, die das zulässige Format DIN C 4 (Gewicht 500g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegenahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten/Gebühren übernimmt Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers O das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. O Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand; anzuwendendes Recht 11.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Der Verlag ist aber auch berechtigt bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die AGB sind auch online abrufbar unter 11

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