Ihr digitaler Mehrwert
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- Stefan Stephan Winter
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1 Ihr digitaler Mehrwert Wichtige Inhalte und Funktionen Ihrer NWB Datenbank Rechnungswesen Checkliste für den Anhang nach BilMoG Jahresabschluss der GmbH & Co. KG Rückstellungen: Pensionszusagen Sonderdruck aus NWB Rechnungswesen BBK
2 EDITORIAL Digitaler Mehrwert zur NWB Datenbank Rechnungswesen BBK Christoph Linkemann verantw. Redakteur Was Ihnen die NWB Datenbank zusätzlich bietet Als BBK-Abonnent erhalten Sie nicht nur zweimal pro Monat das gedruckte Heft Sie haben gleichzeitig kostenlos Zugriff auf die NWB Datenbank, die Sie mit allen Informationen für Ihren beruflichen Alltag versorgt. Dieser Sonderdruck zeigt Ihnen, wie die NWB Datenbank optimal zu nutzen ist angefangen bei der Erstanmeldung. Beispielhaft finden Sie Datenbank-Beiträge zum Anhang und aus dem infocenter: Der Anhang nach BilMoG Die publizierten Jahresabschlüsse nach BilMoG zeigen: Es bestehen immer noch Unsicherheiten in der Anwendung, insbesondere bei den geänderten Anhangangabepflichten. Die Checkliste fürdenanhangdergroßen GmbHaus dem Buch Der Anhang nach BilMoG von Prof. Dr. Holger Philipps leistet Hilfe bei der Klärung von Zweifelsfragen und bietet einen systematischen Ablauf für die Erstellung. Philipps, Der Anhang nach BilMoG, 2. Auflage, Herne 2012 Ab Seite 7 finden Sie die Checkliste fürdenanhangdergroßen GmbH. Wie Sie das gesamte Buch aufschlagen, erfahren Sie auf Seite 31. Jahresabschluss der GmbH & Co.KG Ab der Seite 32 finden Sie einen Überblicksbeitrag zum Jahresabschluss der GmbH& Co. KG von BBK-Herausgeber Prof. Dr. Carsten Theile. Lesen Sie hier über Pflichten der Rechnungslegung sowie über die Besonderheiten der Bilanz und GuV. Dieser Beitrag ist eines von über 700 Stichwörtern aus dem infocenter in der NWB Datenbank. infocenter Rückstellungen: Pensionszusagen Rückstellungen sind von jeher eine besondere Herausforderung für das betriebliche Rechnungswesen nicht zuletzt durch das BilMoG. Mit über 150 Stichwörtern stehen Ihnen in der NWB Datenbank die Rückstellungen von A-Z bei allen Zweifelsfragen zur Seite von der Abbruchverpflichtung bis zur Zuwendung. Beispielhaft lesen Sie im BBK Sonderdruck das umfangreiche Stichwort zu den Rückstellungen fürpensionszusagen, verfasst von Herrn StB Klaus Bührer, BBSZ, München. Das Stichwort finden Sie ab der Seite 37. Rückstellungen von A-Z Beste Grüße BBK Sonderdruck 1
3 INHALTSVERZEICHNIS BBK INHALT 1 Editorial 2 Inhaltsverzeichnis 3 Praxistipp Ihre NWB Datenbank jetzt anmelden 4 Praxistipp Für die besten Treffer: Die neue NWB Suche 7 Jahresabschluss der großen GmbH Checkliste für die Erstellung des Anhangs nach BilMoG Prof. Dr. Holger Philipps 31 Praxistipp Der Anhang nach BilMoG für BBK-Abonnenten 32 infocenter Jahresabschluss der GmbH & Co. KG Prof. Dr. Carsten Theile 36 Praxistipp infocenter für BBK-Abonnenten 37 Rückstellungen von A-Z Rückstellungen: Pensionszusagen Klaus Bührer 50 Praxistipp Rückstellungen von A-Z 51 Praxistipp Ratgeber BilMoG für BBK-Abonnenten 52 Praxistipp Alle Berechnungsprogramme auf einen Blick Merksatz Literatur Weblink Informationen Siehe auch Community Quelle Herausgeber: Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum VRiFG Bernd Rätke, Berlin RA Michael von Schubert, Kassel 2 BBK Sonderdruck
4 PRAXISTIPP NWB DATENBANK Praxistipp Ihre Datenbank zur BBK jetzt anmelden Wussten Sie schon, dass Sie im Rahmen Ihres BBK Abonnements kostenlosen Zugriff auf die NWB Datenbank haben? Die NWB Datenbank versorgt Sie rundum mit allen Informationen, die Sie für Ihren beruflichen Alltag benötigen. Hier stehen Ihnen nicht nur sämtliche Jahrgänge der BBK zur Verfügung, sondern auch viele Checklisten und Berechnungsprogramme. Für BBK-Leser inklusive: Die NWB Datenbank So melden Sie sich an Sie nutzen Ihre NWB Datenbank noch nicht oder nutzen nur eine von fünf kostenlosen Lizenzen? Schöpfen Sie alle Vorteile Ihres Abonnements aus,denn mit Ihrem Freischaltcode haben Sie und vier weitere Kollegen Zugriff auf die NWB Datenbank. 1. Sie haben noch kein Benutzerkonto angelegt 1. Als nicht registrierter Benutzer rufen Sie bitte unsere Verlagshomepage auf. Dort finden Sie rechts oben den Anmeldebereich. Hier geben Sie unter Neuprodukt freischalten Ihren Freischaltcode ein. Tipp: Ihren Freischaltcode finden Sie im Adressfeld Ihrer BBK. Mit diesem können sich bis zu fünf Personen für das Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen freischalten. 2. Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen akzeptieren. 3. Legen Sie bitte einen Benutzernamen und ein Kennwort fest. 4. Nur noch schnell Ihre persönlichen Daten ausfüllen. Fertig! Anmeldeprozess 2. Sie haben ein Benutzerkonto, aber noch keinen Zugriff auf das Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen 1. Als registrierter Benutzer rufen Sie die Verlagshomepage auf und geben im Anmeldebereich unter Neuprodukt freischalten Ihren Freischaltcode ein. Tipp: Ihren Freischaltcode finden Sie im Adressfeld Ihrer BBK. Mit diesem können sich bis zu fünf Personen für dasdatenbank-modul NWB Rechnungswesen freischalten. 2. Melden Sie sich nun mit Ihren Zugangsdaten an und Sie können das Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen direkt starten. So recherchieren Sie in der NWB Datenbank Freigeschaltet für das Fachmodul NWB Rechnungswesen können Sie nun sämtliche BBK-Jahrgänge durchsuchen sowie innerhalb von Rechtsprechung,Gesetzen,Arbeitshilfen und vielem mehr recherchieren. Als aufmerksamer Leser der BBK sind Ihnen sicherlich schon unsere DokIDs aufgefallen,die Sie z. B. auf weiterführende Literatur oder besondere Inhalte in unserer Datenbank hinweisen. Geben Sie beispielsweise ûyaaad ] in das Suchfenster ein und Sie gelangen direkt zu einer Übersichtsseite zum Thema E-Bilanz. DokIDs in der NWB Datenbank BBK Sonderdruck 3
5 PRAXISTIPP NWB DATENBANK Praxistipp Für die besten Treffer: Die neue NWB Suche Teil 1 Damit Sie in der NWB Datenbank noch schneller als bisher den optimalen Treffer zu Ihrer Suchanfrage finden, haben wir die Suchfunktion für Sie verbessert. In den nächsten Praxistipps stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen kurz vor. Exakte Schreibweise der Suchbegriffenicht notwendig Nicht nur Haus, sondern auch Häuser Starten Sie eine Suchanfrage in einer Datenbank, wissen Sie zwar, was Sie suchen, aber nicht, ob Ihr Suchbegriff auch exakt in dieser Schreibweise im Text vorkommt und dieexakteschreibweiseistbeidatenbankenhäufig ausschlaggebend. In der NWB Datenbank jedoch nicht. Hier haben wir die einzelnen Worte normiert. Es ist also egal, ob Sie in Ihrer Suchanfrage nach Rückstellung oder Rückstellungen, nach häuslichen Arbeitszimmern oder häusliches Arbeitszimmer bzw. nach abgeschrieben oder abschreiben suchen, die NWBDatenbank übersetzt für Sie und sucht die besten Treffer zu Ihrer Suchanfrage. Wortbestandteile als Suchbegriffe Nicht nur Freibetrag, sondern auch Kinderfreibetrag Wortbestandteile als Suchbegriff führen auch zu Treffern in Dokumenten, in denen der Begriff als Bestandteil vorkommt. So führt eine Suche wie Kind bzw. Kinder oder Freibetrag auch zu Dokumenten, welche den Begriff Kinderfreibetrag enthalten, oder der Suchbegriff Kinderbetreuung zum Treffer Kinderbetreuungskosten. Übrigens: Es werden auch Begriffe gefunden, wenn der Begriff im Text in der Getrenntschreibweise auftaucht. So findet die NWBDatenbank beim Suchwort Landwirtschaft selbstverständlich auch Land- und Forstwirtschaft. 4 BBK Sonderdruck
6 PRAXISTIPP NWB DATENBANK Praxistipp Für die besten Treffer: Die neue NWB Suche Teil 2 Im letzten Praxistipp erfuhren Sie, dass die NWB Datenbank Sie nun noch besser versteht: Egal ob Singular oder Plural die NWB Datenbank sucht die einschlägigen Dokumente für Sie heraus. Heute stellen wir Ihnen eine weitere Neuerung vor: Die automatische Suche in der richtigen Steuerart oder im gewünschten Dokumenttyp. Die NWB Datenbank versteht die Suche nach Urteilen... Als Nutzer der NWB Datenbank kennen Sie die Filter, mit denen Sie Ihre Suche weiter eingrenzen können. Möchten Sie z. B. zu Ihrem gesuchten Thema nur die einschlägige Rechtsprechung erhalten, können Sie über Filter die Trefferliste weiter auf BFH- oder FG-Urteile einschränken. Dies geht nun noch einfacher: Die NWB Datenbank filtert automatisch fürsie Einfache Suche nach Urteilen Beispiel Ô Sie suchen Rechtsprechung zum Thema Investitionsabzugsbetrag. Geben Sie einfach die Suchworte Urteil und Investitionsabzugsbetrag in das Suchfenster ein. Die NWB Datenbank liefert Ihnen nun schwerpunktmäßig Urteile zu Ihrem Thema. Urteile zum Investitionsabzugsbetrag... genauso wie die Suche nach Steuerarten Genauso verhält es sich mit der thematischen Filterung. Diese ist mit der neuen NWB Suche jetzt ebenfalls noch einfacher als bisher. Beispiel Ô Sie möchten Ihren Suchbegriff nur von der einkommen- bzw. lohnsteuerlichen Seite betrachten. Hierzu können Sie ab sofort einfach nach den Worten Lohnsteuer und dann z. B. nach Arbeitsstätte suchen. Die NWB Datenbank interpretiert Ihre Sucheingabe und zeigt Ihnen aus den gesamten Datenbankinhalten die einschlägigen Dokumente an, die der Einkommen- und Lohnsteuer zugeordnet sind. Übrigens: Steuerberater Schmidt hat die neue Suche bereits ausprobiert. Jetzt sind Sie dran! Ausprobieren, Meinung sagen und gewinnen unter: Immer die richtige Steuerart ratz-fatz BBK Sonderdruck 5
7 PRAXISTIPP NWB DATENBANK Praxistipp Für die besten Treffer: Die neue NWB Suche Teil 3 Synonymsuche Im dritten und letzten Teil der Praxistipp-Reihe zur neuen Suche in der NWB Datenbank stellen wir Ihnen heute die Synonymsuche und die Behandlung zusammenhängender Begriffe vor. Wonach suchen Sie? Hat Ihr Mandant Arbeitnehmer, Angestellte oder Mitarbeiter? Bei einer Recherche in der NWB Datenbank können Sie diese Begriffe beliebig verwenden. Die automatische Synonymsuche sorgt in jedem Fall für die besten Treffer. Und umdas Beispiel weiter zu spinnen: Nutzt dieser Mitarbeiter einen Firmenwagen oder Dienstwagen? Undwasheißt dasinbezugaufdieentfernungspauschale, Pendlerpauschale bzw. Kilometerpauschale? Sie sehen: Die Synonymsuche erleichtert in vielen Punkten das Finden der besten Treffer. Zusammenhängende Begriffe go/ratz-fatz Es bleibt zusammen, was zusammen gehört Wenn Sie 400 suchen, dann suchen Sie nach einem Dokument, in demes umden Mini- Job geht. Nicht jedoch sollte Ihnen die Trefferliste Ergebnisse liefern, die von 400 Lkw- Ladungen handeln, die zusammen kosten. Die NWB Datenbank versteht Ihre Suchanfrage und filtert für Sie aktuelle Informationen zum Mini-Job. Es bleibt also zusammen, was zusammen gehört; in diesemfall die 400. Hinweis: Unser Comic-Held Steuerberater Schmidt hat die neue Suche bereits ausprobiert. Jetzt sind Sie dran! Ausprobieren, Meinung sagen und gewinnen unter 6 BBK Sonderdruck
8 CHECKLISTE ANHANG Jahresabschluss der großen GmbH Checkliste für dieerstellungdes Anhangs nach BilMoG PROF. DR. HOLGER PHILIPPS* Die durch das BilMoG umfangreich geänderten Anhangvorschriften waren vollumfänglich erstmals im Jahresabschluss für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Daher hat die überwiegende Zahl der bilanzierenden Unternehmen den ersten neuen Anhang bereits erstellt. Allerdings zeigen publizierte Jahresabschlüsse, dass noch Unsicherheiten in der Anwendung insbesondere auch der geänderten Anhangangabepflichten bestehen. Die nachfolgend abgedruckte Checkliste für denanhangdergroßen GmbH aus dem Buch Der Anhang nach BilMoG von Prof. Dr. Holger Philipps leistet Hilfestellung bei der Klärung von Zweifelsfragen. Zum Buch vgl. den Praxistipp auf S. 31. I. Anwendungshinweise zur Checkliste DiefolgendeAnhangchecklistefür den Jahresabschluss der großen GmbH berücksichtigt alle branchenunabhängigen Angabepflichten gemäß, EG und GmbHG 1.Sie ergeben sich aus folgenden Vorschriften (Nennung in der im jeweiligen Gesetz stehenden Reihenfolge): 264 Abs. 2 Satz 2, 265 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze2und3,Abs.3Satz1,Abs.4Satz2,Abs.7Nr.2, 268Abs.1Satz2,Abs.2Sätze1und3,Abs.4Satz2,Abs.5Satz3,Abs.6,Abs.7 1. Halbsatz, 277Abs.3Satz1,Abs.4Sätze 2 und 3, 284Abs.2Nr.1,Nr.2,Nr.3,Nr.4,Nr.5, 285 Nr.1a),Nr.1b),Nr.2,Nr.3,Nr.3a,Nr.4,Nr.6,Nr.7,Nr.8a),Nr.8b),Nr.9a),Nr.9b), Nr.9c),Nr.10,Nr.11,Nr.11a,Nr.12,Nr. 13, Nr. 14, Nr. 17, Nr. 18 a), Nr. 18 b), Nr. 19 a), Nr.19b),Nr.19c),Nr.19d),Nr.20a),Nr.20b),Nr.21,Nr.22,Nr.23a),Nr.23b),Nr.23 c),nr.24,nr.25,nr.26,nr.27,nr.28,nr.29, 291Abs.2Nr.3a),Nr.3b),Nr.3c), 269 Satz 1 1. Halbsatz, 273 Satz 2, 281 Abs. 2 Satz 2 a. F. (übergangsweise weiter anzuwenden, sofern die Wahlrechte zur Fortführung bisher aktivierter Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs und/oder Beibehaltung bisher passivierter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgeübt werden), Art. 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2, 67Abs.1Satz4,Abs.2,Abs.8EG, 29Abs.4Satz2,42Abs.3GmbHG. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten oder neuen Vorschriften sind in vorstehender Aufzählung durch Fettmarkierung, ihre Angabeerfordernisse in der Philipps, Der Anhang nach BilMoG, 2. Aufl. Herne 2012 Branchenunabhängige Angabepflichten BilMoG-Änderungen * Prof. Dr. Holger Philipps, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Koblenz. 1 Zu branchenspezifischen Änderungen der Anhangangabepflichten aufgrund des BilMoG vgl. Philipps, Rechnungslegung nach BilMoG, Wiesbaden 2010, S BBK Sonderdruck 7
9 CHECKLISTE ANHANG Keine branchenbezogene Darstellung Gliederung der Checkliste Unterlassen von Angaben Checkliste durch graue Schattierung hervorgehoben. Diese Angabepflichten sind in ihrer Gesamtheit erstmals in Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Neben branchenbezogenen Angabepflichten, vor allem aus der RechKredV für Kreditinstitute oder aus der RechVersV für Versicherungsunternehmen, wurden in der Checkliste auch solche nicht berücksichtigt, die durch Zeitablauf inhaltsleer geworden sind. Das sind Angabepflichten im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung sowie mit der Anwendung des Altfahrzeug-Gesetzes (s. Art. 42 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, 44 Abs. 1 Satz 4 und 53 Abs. 2 EG). Zur Systematisierung der Vielzahl der oben angeführten Angabepflichten ist die Checkliste wie folgt gegliedert: I. Allgemeine Angaben II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Weitere Angaben zur Bilanz 1. Aufgrund des BilMoG nur noch übergangsweise bilanzierbare Posten 2. Mehrere Posten betreffend 3. Aktiva 4. Eigenkapital 5. Rückstellungen 6. Verbindlichkeiten IV. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmerzahl 2. Organmitgliedschaften und bestimmte Geschäftsvorfälle mit Organmitgliedern 3. Konzernbeziehungen 4. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte 5. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen 6. Abschlussprüferhonorar Einzelne Angaben können unter mehrere Punkte dieser Gliederung fallen. Sie wurden dann einheitlich stets nur unter einen Gliederungspunkt aufgenommen. Auf entsprechende Verweise bei anderen Gliederungspunkten wurde verzichtet. Für diegemäß verlangten Anhangangabepflichten gelten die Schutzklauseln des 286 wie folgt: (1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für daswohlder Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. (2) Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach 285 Nr. 4 kann unterbleiben, soweit die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Kapitalgesellschaft oder einem Unternehmen, von dem die Kapitalgesellschaft mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, einen erheblichen Nachteil zuzufügen. (3) Die Angaben nach 285Satz1Nr.11und11akönnen unterbleiben, soweit sie 1. für diedarstellungdervermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach 264 Abs. 2 von untergeordneter Bedeutung sind oder 2. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, der Kapitalgesellschaft oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen. DieAngabedesEigenkapitals und des Jahresergebnisses kann unterbleiben, wenn das Unternehmen, über das zu berichten ist, seinen Jahresabschluss nicht offenzulegen hat und die berichtende Kapitalgesellschaft weniger als die Hälfte der Anteile besitzt. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Kapitalgesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen ( 290 Abs. 1 und 2 ) am Abschlussstichtag kapitalmarkt- 8 BBK Sonderdruck
10 orientiert i. S. d. 264 d ist. Im Übrigen ist die Anwendung der Ausnahmeregelung nach Satz 1 Nr. 2 im Anhang anzugeben. (4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in 285Satz1Nr.9Buchst.aundbverlangten Angaben überdie Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. II. Checkliste für den Anhang der großen GmbH Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) I. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Abweichungen von der Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, soweit in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände erforderlich Angabe und Begründung Abweichungen von der Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), soweit in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände erforderlich 265 Abs. 1 Satz 2 Die Angaben nach 265 Abs. 1 Satz 2 finden bei erstmaliger Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften keine Anwendung (Art. 67 Abs. 8 EG) Angabe und Begründung Sind Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres in der Bilanz nicht vergleichbar Angabe und 2. Erläuterung Sind Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres in der GuV nicht vergleichbar 265 Abs. 2 Satz 2 Angabe und Erläuterung Anpassung von Vorjahresbeträgen in der Bilanz Angabe und 3. Erläuterung Anpassung von Vorjahresbeträgen in der GuV 265 Abs. 2 Satz 3 Angabe und Erläuterung BBK Sonderdruck 9
11 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 4. Werden bei erstmaliger Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften die Vorjahresbeträge nicht angepasst Hinweis Art. 67 Abs. 8 EG 5. Ergänzung der Gliederung des Jahresabschlusses bei mehreren vorhandenen Geschäftszweigen, die eine Ergänzung der Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften bedingen 265 Abs. 4 Satz 2 Angabe und Begründung Zulässiger zusammengefasster Ausweis der mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz 6. gesonderterausweisderzusammengefassten Posten Zulässiger zusammengefasster Ausweis der mit arabischen Zahlen versehenen Posten der GuV 265 Abs. 7 Nr. 2 gesonderterausweisderzusammengefassten Posten Sofern besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gemäß 264Abs.2Satz1 vermittelt zusätzliche Angaben Sofern die durch das BilMoG geänderten Vorschriften insgesamt freiwillig vorzeitig angewendet werden Angabe 264 Abs. 2 Satz 2 Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EG II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 9. Auf die Posten der Bilanz angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angabe Auf die Posten der GuV angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angabe 284 Abs. 2 Nr. 1 BilMoG: Neuformulierung der Angabe zur Anpassung an veränderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 10 BBK Sonderdruck
12 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 10. Abweichungen von im Vorjahr bei Posten der Bilanz angewendeten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden Angabe und Begründung Abweichungen von im Vorjahr bei Posten der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angabe und 284 Abs. 2 Nr Halbsatz Die Angaben nach 284 Abs. 2 Nr. 3 finden bei erstmaliger Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften keine Anwendung (Art. 67 Abs. 8 EG) Begründung 11. Einfluss der Abweichungen angewendeter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei Posten der Bilanz und/oder der GuV auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesonderte Darstellung 284 Abs. 2 Nr Halbsatz Die Angaben nach 284 Abs. 2 Nr. 3 finden bei erstmaliger Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften keine Anwendung (Art. 67 Abs. 8 EG) 12. Grundlagen für die Währungsumrechnung in Euro (soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten) 284 Abs. 2 Nr. 2 Angabe Sofern gemäß 254 Bewertungseinheiten gebildet worden sind, Angabe mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, 13. Schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen 285Nr.23a) Lagebericht zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken BBK Sonderdruck 11
13 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Sofern gemäß 254 Bewertungseinheiten gebildet worden sind, Angabe für die jeweils abgesicherten Risiken warum, 14. in welchem Umfang und für welchen Zeitraum 285Nr.23b) Lagebericht sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen Methoden der Effektivitätsmessung 15. Sofern gemäß 254 Bewertungseinheiten gebildet worden sind und darin mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen einbezogen wurden 285 Nr. 23 c) Lagebericht Erläuterung dieser Transaktionen Erhebliche Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Bewertungsmethode nach 240 Abs. 4 im Vergleich zu einer Bewertung mit dem letzten Börsenkurs oder Marktpreis 16. Ausweis der Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe Erhebliche Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Bewertungsmethode nach 256 Satz 1 im Vergleich zu einer Bewertung mit dem letzten Börsenkurs oder Marktpreis 284 Abs. 2 Nr. 4 Ausweis der Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe 17. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen Angaben 284 Abs. 2 Nr BBK Sonderdruck
14 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht III. WEITERE ANGABEN ZUR BILANZ 1. AUFGRUND DES BILMOG NUR NOCH ÜBERGANGSWEISE BILANZIERBARE POSTEN Sofern Aufwendungen für die IngangsetzungundErweiterungdesGeschäftsbetriebs aktiviert und fortgeführt werden Erläuterung des Postens Sofern Sonderposten mit Rücklageanteil passiviert und beibehalten werden Angabe der Vorschriften, nach denen der Posten gebildet worden ist Angabe der im Posten sonstige betriebliche Erträge erfassten Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 269 Satz 1 a. F. i. V. m. Art. 67 Abs. 5 Satz 1 EG 273 Satz 2, 281 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 a. F. i. V. m. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EG Bilanz GuV Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 2. MEHRERE POSTEN BETREFFEND 20. Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen zu anderen Posten der Bilanz Angabe, wenn zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses erforderlich Mitzugehörigkeit von Schulden zu anderen Posten der Bilanz Angabe, wenn zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses erforderlich 265 Abs. 3 Satz 1 Bilanz Bei Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß 246 Abs. 2 Satz 2 Angabe: Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände, 21. Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, Grundlegende Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt wurden (sofern dieser mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt wurde), 285 Nr. 25 Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden, BBK Sonderdruck 13
15 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. 21. Anhangangabe verrechnete Aufwendungen und verrechnete Erträge Vorschrift 285 Nr. 25 alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Zu saldiert oder unsaldiert (aktivisch und passivisch) bilanzierten oder nicht bilanzierten latenten Steuern Angabe, 22. auf welchen Differenzen die latenten Steuern beruhen oder auf welchen steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und 285 Nr. 29 mit welchen Steuersätzen die latenten Steuern bewertet wurden Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, latente Steuern und/oder Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert aktiviert, Angabe Gesamtbetragderi.S.d. 268Abs.8 ausschüttungsgesperrten Beträge 23. Aufgliederung des Gesamtbetrags in ausschüttungsgesperrte Beträge aus der Aktivierung 285 Nr. 28 selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens latenter Steuern von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 3. AKTIVA 24. Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens Darstellung (Anlagespiegel) 268 Abs. 2 Satz 1 Bilanz BilMoG: Streichung des Postens Aufwendungen für dieingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, aber mit Wahlrecht zur übergangsweisen Fortführung 14 BBK Sonderdruck
16 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Bei Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ( 248 Abs. 2 ) Angabe: 25. Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 285 Nr. 22 davon auf die Aktivierung entfallender Betrag 26. Bei Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ( 246 Abs. 1 Satz 4 ) unter Annahme einer betrieblichen Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren 285 Nr. 13 Angabe rechtfertigender Gründe für die Länge der Nutzungsdauer Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern 27. Angabe Bilanzausweis von Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern unter anderen als diesem Posten 42Abs.3 GmbHG Bilanz Vermerk Bei Anteilsbesitz von mindestens 20 % an einem anderen Unternehmen (Anteilseigner: die GmbH oder eine für Rechnung der GmbH handelnde Person) Angabe: Name des im Anteilsbesitz stehenden Unternehmens 28. Sitz des im Anteilsbesitz stehenden Unternehmens Höhe des Anteils am Kapital des im Anteilsbesitz stehenden Unternehmens (Ermittlung des Anteils in entsprechender Anwendung des 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG) 285 Nr. 11 Schutzklausel nach 286 Abs. 3 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) Eigenkapital des im Anteilsbesitz stehenden Unternehmens Jahresergebnis des im Anteilsbesitz stehenden Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, für dasein Jahresabschluss vorliegt BBK Sonderdruck 15
17 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 29. Ist die GmbH bei anderen Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter, Angabe Name dieser Unternehmen Sitz dieser Unternehmen Rechtsform dieser Unternehmen 285 Nr. 11 a Schutzklausel nach 286 Abs. 3 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) Sofern unter den Finanzanlagen ( 266 Abs. 2 A. III ) Finanzinstrumente erfasst sind, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach 253 Abs. 3 Satz 4 unterblieben ist, Angabe Buchwert der einzelnen Vermögensgegenstände (Nr. 18 a) und 30. beizulegender Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände (Nr. 18 a) oder Buchwert angemessener Gruppierungen (Nr. 18 a) und 285 Nr. 18 a) und b) beizulegender Zeitwert angemessener Gruppierungen (Nr. 18 a) sowie Gründe für dieunterlassungder Abschreibung (Nr. 18 b) einschließlich der Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist (Nr. 18 b) 16 BBK Sonderdruck
18 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Sofern derivative Finanzinstrumente bilanziert werden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, Angaben für jede Kategorie Art der derivativen Finanzinstrumente (Nr. 19 a) Umfang der derivativen Finanzinstrumente (Nr. 19 a) 31. beizulegender Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit sich dieser nach 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt (Nr. 19 b) zur Wertermittlung der derivativen Finanzinstrumente angewendete Bewertungsmethode (Nr. 19 b) 285 Nr. 19 a) bis d) Buchwert der derivativen Finanzinstrumente (Nr. 19 c) Bilanzposten, in denen der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente erfasst ist (Nr. 19 c) die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmbar ist (Nr. 19 d) Werden Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. 1 InvG oder an vergleichbaren ausländischen Investmentanteilen i. S. d. 2 Abs. 9 InvG jeweils von mehr als 10 % bilanziert, Angabe, jeweils aufgegliedert nach Anlagezielen 32. Wert der inländischen Anteile oder Anlageaktien i. S. d. 36 InvG Wert der ausländischen Anteile oder Anlageaktien i. S. d. 36 InvG vergleichbarer ausländischer Vorschriften 285 Nr. 26 Differenz der Werte jeweils zum Buchwert der Anteile oder Anlageaktien für dasgeschäftsjahr erfolgte Ausschüttung aus Anteilen oder Anlageaktien BBK Sonderdruck 17
19 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe BeschränkungeninderMöglichkeit der täglichen Rückgabe der Anteile oder Anlageaktien Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 32. Gründe dafür, dass eine Abschreibung nach 253 Abs. 3 Satz 4 unterblieben ist Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung der Anteile oder Anlageaktien voraussichtlich nicht von Dauer ist 285 Nr. 26 Für gemäß 340eAbs.3Satz1mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Angaben: grundlegende Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bei Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (Nr. 20 a) Umfang jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente (Nr. 20 b) 33. Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente (Nr. 20 b) Wesentliche Bedingungen für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente, die 285 Nr. 20 a) und b) die Höhe künftiger Zahlungsströme beeinflussen können (Nr. 20 b) den Zeitpunkt künftiger Zahlungsströme beeinflussen können (Nr. 20 b) die Sicherheit künftiger Zahlungsströme beeinflussen können (Nr. 20 b) Forderungen gegenüber Gesellschaftern 34. Angabe Bilanzausweis von Forderungen gegenüber Gesellschaftern unter anderen als diesem Posten 42Abs.3 GmbHG Bilanz Vermerk 18 BBK Sonderdruck
20 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 35. Sind unter dem Posten sonstige Vermögensgegenstände Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen 268 Abs. 4 Satz 2 Erläuterung der Beträge, die einen größeren Umfang haben 36. Betrag des als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanzierten Disagios ( 250 Abs. 3 ) Angabe 4. EIGENKAPITAL Betrag des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivposten, die nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden dürfen Angabe Vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses Angabe 5. RÜCKSTELLUNGEN Abs. 6 29Abs.4 Satz 2 GmbHG 268 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz Nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund unmittelbarer Zusage bei Erwerb des Rechtsanspruchs vor dem ( Altzusagen ), Angabe jeweils in einem Betrag Art. 28 Abs. 2 Satz 1 EG nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen nicht ausgewiesene Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen Bilanz Bilanz Bilanz BBK Sonderdruck 19
21 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. 40. Anhangangabe Nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund mittelbarer Zusage sowie für ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen, Angabe jeweilsineinembetrag nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen nicht ausgewiesene Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen nicht ausgewiesene Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen Vorschrift Art. 28 Abs. 2 Satz 2 EG alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Unterdeckung bei durch das BilMoG geändert bewerteten Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen, Angabe jeweils in einem Betrag Art. 67 Abs. 2 nicht ausgewiesene Rückstellungen EG für laufende Pensionen und nicht ausgewiesene Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Angabe angewandtes versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren grundlegende Annahmen der Berechnung wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung, zugrunde gelegte Sterbetafeln 285 Nr. 24 Beibehaltung von Rückstellungen, die nach der durch das BilMoG geänderten Bewertung aufzulösen wären Art. 67 Abs. 1 Angabe jeweils des Betrags der Satz 4 EG Überdotierung 44. In der Bilanz unter dem Posten sonstige Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesene Rückstellungen, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben 285 Nr. 12 Erläuterung 20 BBK Sonderdruck
22 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 6. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 45. Angabe Bilanzausweis von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern unter anderen als diesem Posten 42Abs.3 GmbHG Bilanz Vermerk 46. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Angabe Aufgliederung für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema 285 Nr. 1 a) und Nr. 2 BilMoG: Streichung der hierbei bisher alternativ zulässigen Angabe in der Bilanz Sind Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, Angabe 47. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Art der Sicherheiten Form der Sicherheiten 285Nr.1b) und Nr. 2 BilMoG: Streichung der hierbei bisher alternativ zulässigen Angabe in der Bilanz Aufgliederung der Angaben für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema 48. Sind unter dem Posten Verbindlichkeiten Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen Erläuterung der Beträge, die einen größeren Umfang haben 268 Abs. 5 Satz 3 IV. WEITERE ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 49. Soweit sich die Tätigkeitsbereiche und die geografisch bestimmten Märkte, in denen diegmbhihreumsatzerlöse erzielt, untereinander erheblich unterscheiden Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geografisch bestimmten Märkten 285 Nr. 4 Schutzklausel nach 286 Abs. 2 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) BBK Sonderdruck 21
23 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 50. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ( 275 Abs. 3 ): Materialaufwand des Geschäftsjahres 285 Angabe, gegliedert nach 275 Abs. 2 Nr. 5 Nr. 8 a) 51. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ( 275 Abs. 3 ): Personalaufwand des Geschäftsjahres 285 Angabe, gegliedert nach 275 Abs. 2 Nr. 6 Nr. 8 b) 52. Abschreibungen des Geschäftsjahres Aufgliederung entsprechend der Gliederung des Anlagevermögens 268 Abs. 2 Satz 3 Bilanz 53. Wurden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen ( 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 ) gesonderte Angabe 277 Abs. 3 Satz 1 GuV BilMoG: Beschränkung der Angabe auf außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen 54. Wird der Posten außerordentliche Erträgen ausgewiesen: Erläuterung, soweit für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung Betrag der außerordentlichen Erträge Art der außerordentlichen Erträge 277 Abs. 4 Satz 2 BilMoG: Ausweis der Übergangseffekte unter den a. o. Posten (Art. 67 Abs. 7 EG) 55. Wird der Posten außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen: Erläuterung, soweit für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung Betrag der außerordentlichen Aufwendungen Art der außerordentlichen Aufwendungen 277 Abs. 4 Satz 2 BilMoG: Ausweis der Übergangseffekte unter den a. o. Posten (Art. 67 Abs. 7 EG) 56. Sind Erträge einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen (periodenfremde Erträge): Erläuterung, soweit für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung Betrag der periodenfremden Erträge Art der periodenfremden Erträge 277 Abs. 4 Satz 3 BilMoG: Klarstellung, dass alle periodenfremden Erträge zu erläutern sind 22 BBK Sonderdruck
24 Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 57. Sind Aufwendungen einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen (periodenfremde Aufwendungen): Erläuterung, soweit für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung 277 Abs. 4 Betrag der periodenfremden Aufwendungen Satz 3 Art der periodenfremden Aufwendungen BilMoG: Klarstellung, dass alle periodenfremden Aufwendungen zu erläutern sind 58. Umfang, in dem die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag das in der GuV ausgewiesene Ergebnis belasten, Angabe: Ertragsteuerbelastung auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ertragsteuerbelastung auf das außerordentliche Ergebnis V. SONSTIGE ANGABEN 1. ARBEITNEHMERZAHL Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer 59. i. S. d. 267 Abs. 5 Angabe, getrennt nach Gruppen 285 Nr Nr ORGANMITGLIEDSCHAFTEN UND BESTIMMTE GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT ORGANMITGLIEDERN 60. Für allemitgliederdesgeschäftsführungsorgans, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, Angabe Familienname, mindestens ein ausgeschriebener Vorname, ausgeübter Beruf und vorsitzendes Mitglied des Geschäftsführungsorgans (mit gesonderter Bezeichnung) 285 Nr. 10 BBK Sonderdruck 23
25 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Für alle Mitglieder eines fakultativ gebildeten Aufsichtsrates, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, Angabe Familienname, 61. mindestens ein ausgeschriebener Vorname, ausgeübter Beruf, 285 Nr. 10 vorsitzendes Mitglied des Aufsichtsrates (mit gesonderter Bezeichnung) und stellvertretend vorsitzendes Mitglied des Aufsichtsrates (mit gesonderter Bezeichnung) Für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Angabe gewährte Gesamtbezüge für die Tätigkeit des Geschäftsjahres 62. (Zu den Bezügen gehören: Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art sowie Bezüge, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden) Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind 285 Nr. 9 a) Schutzklausel nach 286 Abs. 4 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) Für die Mitglieder eines fakultativ gebildeten Aufsichtsrats, Angabe gewährte Gesamtbezüge für die Tätigkeit des Geschäftsjahres (Inhalt s. o.) Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind 24 BBK Sonderdruck
26 Lfd. Nr. 62. Anhangangabe Für die Mitglieder eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung, Angabe gewährte Gesamtbezüge für die Tätigkeit des Geschäftsjahres (Inhalt s. o.) Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind Vorschrift 285 Nr. 9 a) alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Schutzklausel nach 286 Abs. 4 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) Für frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ihrer Hinterbliebenen, Angabe Gesamtbezüge für dasgeschäftsjahr (Zu den Bezügen gehören: Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art sowie Bezüge, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden) 63. Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind Für frühere Mitglieder eines fakultativ gebildeten Aufsichtsrats und ihrer Hinterbliebenen, Angabe Gesamtbezüge für dasgeschäftsjahr (Inhalt s. o.) 285 Nr. 9 b) Sätze 1 und 2 Schutzklausel nach 286 Abs. 4 beachten (siehe Abschnitt I: Anwendungshinweise zur Checkliste) Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind Für frühere Mitglieder eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und ihrer Hinterbliebenen, Angabe Gesamtbezüge für dasgeschäftsjahr (Inhalt s. o.) Bezüge, die im Geschäftsjahr gewährt, aber bisher in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind BBK Sonderdruck 25
27 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 64. Bestehen Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen zugunsten früherer Organmitglieder und ihren Hinterbliebenen, Angabe 285 Betrag der dafür gebildetenrückstellungen und Nr. 9 b) Satz 3 Betrag der hierfür nicht gebildeten Rückstellungen 65. Wurden Organmitgliedern Vorschüsse und/ oder Kredite gewährt, Angabe Betrag der gewährten Vorschüsse Betrag der gewährten Kredite, Zinssätze, wesentliche Bedingungen für die Gewährung, im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge (sofern einschlägig) zugunsten der Organmitglieder eingegangene Haftungsverhältnisse 3. KONZERNBEZIEHUNGEN 66. Mutterunternehmen der GmbH, das den Konzernabschluss für dengrößten Kreis von Unternehmen aufstellt, Angabe Name des Mutterunternehmens Sitz des Mutterunternehmens Ort der Hinterlegung des offengelegten Konzernabschlusses (sofern einschlägig) Mutterunternehmen der GmbH, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, Angabe Name des Mutterunternehmens Sitz des Mutterunternehmens Ort der Hinterlegung des offengelegten Konzernabschlusses (sofern einschlägig) 285 Nr. 9 c) 285 Nr BBK Sonderdruck
28 Lfd. Nr. 67. Anhangangabe Soll die GmbH gemäß 291durch die Konzernrechnungslegung des Mutterunternehmens von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit werden, Angabe Name des Mutterunternehmens, das für den Konzern befreiend Rechnung legt, Sitz des Mutterunternehmens, das für den Konzern befreiend Rechnung legt, Hinweis auf die Befreiung von der eigenen Konzernrechnungslegung Erläuterung der im befreienden Konzernabschluss des Mutterunternehmens vom deutschen Recht abweichend angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden (sofern einschlägig) Vorschrift 291 Abs. 2 Nr. 3 a) bis c) alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) 4. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUßERBILANZIELLE GESCHÄFTE 68. Haftungsverhältnissei.S.d. 251, jeweils Angabe mit gesonderter Angabe dafür gestelltersicherheitenundder gegenüber verbundenen Unternehmen bestehenden Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln mit dafür gewährtenpfandrechtenund sonstigen Sicherheiten davon gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften mit dafür gewährtenpfandrechtenund sonstigen Sicherheiten davon gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen mit dafür gewährten Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten davon gegenüber verbundenen Unternehmen 268 Abs Halbsatz unter der Bilanz BBK Sonderdruck 27
29 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. 68. Anhangangabe HaftungsverhältnisseausderBestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten mit dafür gewährten Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten davon gegenüber verbundenen Unternehmen Vorschrift 268 Abs Halbsatz alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht unter der Bilanz Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Für unterderbilanzoderimanhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach 251, jeweils Angabe Gründe für dieeinschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln 69. Gründe für dieeinschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 285 Nr. 27 Gründe für dieeinschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Gründe für dieeinschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht nach 251 oder 285 Nr. 3 anzugeben sind 70. Angabe, sofern dies für diebeurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist 285 Nr. 3 a gesonderte Angabe des davon auf verbundene Unternehmen entfallenden Betrags 28 BBK Sonderdruck
30 Lfd. Nr. 71. Anhangangabe Wurden Geschäfte abgeschlossen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, Angabe, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist: Art der Geschäfte Zweck der Geschäfte Risiken aus diesen Geschäften Vorteile der Geschäfte Vorschrift 285 Nr GESCHÄFTE MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN 72. Sofern mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die keine mittel- oder unmittelbar in 100 %-igem Anteilsbesitz stehenden, in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind, Geschäfte abgeschlossen wurden, Angabe, zumindest zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte (Zusammenfassung der Geschäfte nach Geschäftsarten möglich, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzlage nicht notwendig ist), Art der nahe stehenden Beziehung zu dem jeweiligen Geschäftspartner, Wert der jeweiligen Geschäfte sowie weitere Angaben, die für diebeurteilung der Finanzlage notwendig sind Alternativangabe: Entsprechende Angaben für alle abgeschlossenen Geschäfte (und nicht nur für die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommenen) 285 Nr. 21 alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) BBK Sonderdruck 29
31 CHECKLISTE ANHANG Lfd. Nr. Anhangangabe 6. ABSCHLUSSPRÜFERHONORAR Vorschrift alternative Angabe in Bilanz/GuV, Lagebericht Bemerkungen/Hinweise (Sachverhalt nicht einschlägig, erledigt, noch offen, Anwendung Schutzklausel u. a.) Vom Abschlussprüfer berechnetes Gesamthonorar, Angabe für dasgeschäftsjahr berechnetes Gesamthonorar, 73. aufgeschlüsselt in Honorar für Abschlussprüfungsleistungen (Nr. 17 a) Honorar für andere Bestätigungsleistungen (Nr. 17 b) 285 Nr. 17 Die Angaben entfallen, soweit sie in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind. Honorar für Steuerberatungsleistungen (Nr. 17 c) Honorar für sonstige Leistungen (Nr. 17 d) AUTOR Prof. Dr. Holger Philipps, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Koblenz. Repetitor für das Wirtschaftsprüfungsexamen. Autor zahlreicher Fachpublikationen zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 30 BBK Sonderdruck
32 PRAXISTIPP NWB DATENBANK Praxistipp Der Anhang nach BilMoG für BBK-Abonnenten Einen Jahresabschluss zu erstellen, ist für Unternehmen und damit befasste Mitarbeiter eine meist zeitintensive und oft nervenaufreibende Prozedur.Nicht zuletzt hat das BilMoG viele Verständnis- und Zweifelsfragen zum Anhang aufgeworfen.ab sofort steht für Sie als BBK-Abonnent das Buch Der Anhang nach BilMoG in der NWB Datenbank bereit kostenlos und bereits freigeschaltet. Buchtitel Der Anhang nach BilMoG in Ihrer NWB Datenbank Die überwiegende Zahl der bilanzierenden GmbHs hat den ersten Anhang nach BilMoG bereits erstellt. Allerdings zeigen publizierte Jahresabschlüsse, dass Unsicherheiten in der Anwendung der geänderten Anhangangabepflichten bestehen. Welche Anhangvorschriften sind maßgebend?gibt es größenabhängige Erleichterungen? Die Antworten finden Sie in diesem Buch. Besonders hilfreich für den Praktiker sind die rund 100 Angabebeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen sowie viele direkt einsetzbare Formulierungsbeispiele und Checklisten. Die Neuauflage enthält zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, z. B. neue Angabebeispiele aus publizierten Jahresabschlüssen, einen beispielhaften Musteranhang sowie ein Kapitel zur Offenlegung des Anhangs. So nutzen Sie das Buch Der Anhang nach BilMoG Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrer NWB Datenbank an unter Im rechten Bereich sehen Sie Ihre freigeschalteten Bücher. Hier finden Sie ab sofort auch den Buchtitel Der Anhang nach BilMoG. Mit nur einem Klick gelangen Sie direkt in die Inhaltsübersicht des Buches. Buchtitel Der Anhang nach BilMoG unter ûyaaad ] Unsicherheit bei geänderten Anhang- Angabepflichten DasBuchistbereitsin Ihrer NWB Datenbank hinterlegt BBK Sonderdruck 31
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