Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz -"

Transkript

1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG im Klartext- nicht IFRS light, sondern HGB schwer WP/StB Hans Struwe Dr. Susanne Tietz-Weber Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute 1

2 Überblick und Erstanwendung Überblick wesentliche Bereiche Jahresabschluss und Lagebericht (Reporting) Immaterielle Vermögensgegenstände Währungsumrechnung Latente Steuern Sonstiges Kontenplan und Buchungslogik IT-Systeme und Prozesse 3 Überblick und Erstanwendung Überblick Aktivitäten des IDW IDW IDW RS HFA 28: Erstanwendung und Übergangsvorschriften Entwürfe IDW ERS HFA: 27: Latente Steuern 30: Altersversorgungsverpflichtungen 31: Aktivierung von Herstellungskosten 32: Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften 33: Angaben zu Related Parties 36: Angaben Abschlussprüferhonorar Entwurf IDW ERS BFA 2: Finanzinstrumente des Handelsbestandes 4 2

3 Überblick und Erstanwendung Erstanwendung Erstanwendung Für alle Unternehmen, die einen HGB-Jahres- oder Konzernabschluss erstellen Erstanwendung im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2010 Freiwillige, vollständige Anwendung ab dem 1. Januar 2009 möglich Bestimmte Corporate-Governance-Anforderungen und Anhangangaben g ab 1. Januar 2009 zwingend Ermittlung der wesentlichen Anpassungseffekte zum Keine Anpassung der Vorjahreszahlen an geänderte Ansatz- und Bewertungsvorschriften erforderlich 5 Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute 3

4 Grundlagen HGB Voraussetzung Bildung zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken Absicherungsfähige Grundgeschäfte Vermögensgegenstände Schulden schwebende Geschäfte mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (sog. antizipative Hedges) Sicherungsinstrumente Finanzinstrumente, zum Beispiel Derivate oder Verbindlichkeiten 7 Arten Micro-Hedging Macro-Hedging Portfolio GG Risiko SG GG GG GG GG Risiko SG SG GG GG GG GG Risiko SG SG Unmittelbare Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsinstrument Zusammenfassende Betrachtung der risikokompensierenden Wirkung ganzer Gruppen von Grundgeschäften Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente 8 4

5 Ermittlung der Wirksamkeit und Anhangangaben Prospektiver Effektivitätstest, z.b. critical term match Retrospektiver Effektivitätstest, z.b. Dollar-offset- Methode Retrospektive Ermittlung der Ineffektivitäten in Bezug auf das abgesicherte Risiko und bilanzielle Abbildung durch eine Drohverlustrückstellung oder Abschreibung Einfrierungs- oder Durchbuchungsmethode Anhangangaben z.b. zum Umfang der gesicherten Grundgeschäfte, zu den abgesicherten Risiken und zur Effektivität der gebildeten 9 Beispiel I Beispiel Designation Bewertungseinheit am Grundgeschäft Bond: Zuordnung zur Liquiditätsreserve Sicherungsinstrument: Zinsswap Bildung zur Absicherung von Wertänderungen Abgesichertes Risiko: Risikofreier Zins Sicherungsabsicht besteht Designation und Dokumentation erfüllt 10 5

6 Beispiel II Wertpapier Zinsswap Beizulegender Zeitwert bei Designation Beizulegender Zeitwert Wertveränderung - aus gesicherten Risiken aus nicht gesicherten Risiken -5 0 Verlustspitze aus dem -1 abgesicherten Risiko Wertminderung aus dem -5 0 ungesichertem Risiko 11 Beispiel III Grundgeschäft Bond Sicherungsinstrument Zinsswap Beizulegender Wert bei Designation Beizulegender Wert am Stichtag Wertänderung (zinsinduziert) Wertänderung (bonitätsinduziert) ökonomisch Methodenvergleich: Einfrieren Durchbuchen Bond Zinsswap Drohverlustrückstellung Wertänderung bilanziell

7 Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstituten (Sonstige) I Ansatz Weitgehendes Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen Bewertung Notwendiger Erfüllungsbetrag ( 253 Abs. 1 S. 2 HGB), d.h. Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen Abzinsungsgebot für alle mit (Rest-)Laufzeit > 1 Jahr ( 253 Abs. 2 HGB) - fristadäquater Ø-Zins der letzten 7 Jahre laut Deutscher Bundesbank - dieser Zins gilt grds. auch für Fremdwährungsverpflichtungen 14 7

8 Sonstige II Übergangsvorschriften Auflösung von sonstigen aufgrund der geänderten Rückstellungsbewertung ert (Art. 67 Abs. 1 S. 2 und 3 EGHGB) Erfolgsneutral Ausnahme: Auflösungen brauchen nicht vorgenommen zu werden, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum wieder zugeführt werden muss Anhangangabe: Im Fall der Inanspruchnahme der Ausnahmevorschrift Angabe des Betrags der Überdeckung 15 Sonstige III Übergangsvorschriften Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB Für nach alter Rechtslage gebildete für unterlassene Instandhaltung (Nachholung Monat) und Aufwandsrückstellung gemäß 249 Abs. 2 HGB Bilanzierungsmöglichkeiten: - (Teilweise) Beibehaltung und erfolgswirksame Auflösung - Auflösung und erfolgsneutrale Einstellung des Betrages in die Gewinnrücklagen im Jahr der ersten Anwendung Keine Übergangsregelung für im letzten Jahr vor der Erstanwendung gebildete 16 8

9 Praxisbeispiel Sonstige Beschreibung Die neue Lösung Klartext Rückbauverpflichtung in Bezug auf bereits stillgelegte Altanlagen besteht aus einem langfristigen Pachtverhältnis Laut vorliegendem Gutachten: Voraussichtliche Kosten auf Basis des aktuellen Preisniveaus in Höhe von 4 Mio. Vertraglich vereinbarter Rückbau (Außenverpflichtung) erst im Jahr 5 durchzuführen (Kosten laut Gutachten sind dann mindestens 10 % höher) Erste Stufe: Erfüllungsbetrag inkl. Preis- und Kostensteigerung 4,4 Mio. Zweite Stufe: Barwert dieses Erfüllungsbetrags 3,5 Mio. Ansatz einer Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 3,5 Mio. Derzeit geltendes Recht: Rückstellung in Höhe von 4 Mio. ist zu bilden (Differenz: 0,5 Mio. ) Beibehaltung möglich, da der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste; ansonsten erfolgsneutrale Umbuchung in die Gewinnrücklagen 17 Pensionsrückstellungen I Ansatz Bewertung Saldierungsgebot von Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen Deckungsvermögen (Bilanz und GuV; 246 Abs. 2 S. 2 HGB) Notwendiger Erfüllungsbetrag, d.h. zwingende Berücksichtigung von erwarteten Gehalts- und Rentensteigerungen, Mitarbeiterfluktuation und Karrieretrends Abzinsung: auf Basis pauschaler Restlaufzeit von 15 Jahren grundsätzlich zulässig (Bekanntgabe des Zinssatzes durch die Deutsche Bundesbank) Bewertung Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Ausschüttungssperre) Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögen den Betrag der Schulden gesonderter Ausweis unter einem gesonderten Posten ( 253 Abs. 1 S. 3, 246 Abs. 2 S. 3 HGB, Änderung 266 HGB) 18 9

10 Pensionsrückstellungen II Zuführung zu für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund der geänderten Rückstellungsbewertung (Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.f.) Beginn: , Ende: Auswirkung: Erfolgswirksame Zuführung in Jahresraten Möglichkeiten der Zuführung: Sofortige Zuführung in vollem Umfang In jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel Zeitraum der Zuführung Ausnutzung des gesamten Zeitraums bis Kürzerer Zeitraum Anhangangabe, der nicht in der Bilanz ausgewiesenen 19 Pensionsrückstellungen III Auflösung von für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen aufgrund der geänderten Rückstellungsbewertung (Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.f.) Auswirkung: Erfolgsneutral Ausnahme: Auflösungen brauchen nicht vorgenommen zu werden, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum wieder zugeführt werden muss Anhangangabe: Im Fall der Inanspruchnahme der Ausnahmevorschrift Angabe des Betrags der Überdeckung 20 10

11 Praxisbeispiel - Bewertung von Pensionsrückstellungen Beschreibung Vorher / Nachher Klartext Gewährung einer gehaltsabhängigen unmittelbaren Pensionszusage (Direktzusage) auf Alters- und Hinterbliebenenrente Handelsbilanz: Bildung einer Pensionsrückstellung zum in Höhe des steuerlichen Teilwerts von 14,0 Mio. Bisher handelsrechtlich zulässig: Bewertung der Pensionsrückstellung gem. 6a EStG mit einem Rechnungszins von 6,0 % sowie ohne Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen BilMoG: Bewertung der Pensionsverpflichtung auf der Grundlage eines Marktzinses (7-Jahres-DN gemäß Deutsche Bundesbank) sowie unter Berücksichtigung zukünftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen Nach Artikel 67 Abs. 1 EGHGB: Rückstellungserhöhung g darf über maximal 15 Jahre angesammelt werden Verpflichtungsumfang zum beträgt 20,0 Mio (bei Ansatz eines Rechnungszinses von 5,25 %, eines Rententrends von 2,0 % sowie eines Gehaltstrends von 2,25 %) Rückstellungsmehrbetrag von 6,0 Mio in gleichen Jahresraten von 0,4 Mio. über 15 Jahre aufwandswirksam verteilbar 21 Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstituten 11

12 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht mit Ausnahme von Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Beachtung des Gebots der Ansatzstetigkeit; gleiche Ausübung für art- und funktionsgleiche Vermögensgegenstände, z.b. Aktivierung von selbsterstellter Software, aber keine Aktivierung von selbsterstellten t llt Patenten t Ausschüttungssperre im Fall der Aktivierung Anhangangabe der Forschungs- und Entwicklungskosten im Fall der Aktivierung 23 Währungsumrechnung 256a HGB Währungsumrechnung Zugangsbewertung: Umrechnung mit dem Geld- oder Briefkurs Laufzeit > 1 Jahr: Umrechnung am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung von Anschaffungskosten-, Imparitäts- und Realisationsprinzip Laufzeit < 1 Jahr: Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag ohne Berücksichtigung von Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip und dlatente t Steuern: - Neubewertung bzw. Neuermittlung an jedem Abschlussstichtag - Danach Umrechnung zum gültigen Devisenkassakurs - Anschaffungskostenprinzip, Realisationsprinzip und Imparitätsprinzips gelten hier nicht 24 12

13 Latente Steuern HGB Grundlagen Latente Steuern Einführung des bilanzorientierten Konzepts Einbeziehung von Verlustvorträgen für einen Planungszeitraum von fünf Jahren Aktivierungswahlrecht für latente Steuern, aber kein Ermittlungswahlrecht Saldierungswahlrecht Anhangangabe, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen, unabhängig davon, ob latente Steuern ausgewiesen werden 25 Latente Steuern Handlungsbedarf in der Praxis Handlungsbedarf Zeitnahe Erstellung der Steuerbilanz Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und neue Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz machen eine eigene steuerliche Werteführung notwendig (z.b. bei Abschreibungen) Bilanzpostenbezogene Ermittlung; Mapping erforderlich Implementierung einer steuerlichen Planungsrechnung zur Unterlegung der Verlustvorträge oder eines Aktivüberhangs 26 13

14 Anhangangaben Erstanwendung ab Nr. 3 HGB n.f. Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist Transaktionen, die von vornherein dauerhaft keinen Eingang in die Handelsbilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von Vermögensgegenständen oder Schulden aus der Handelsbilanz nach sich ziehen Können mit der Errichtung oder Nutzung von Zweckgesellschaften, mit Offshore-Geschäften oder sonstigen Geschäften verbunden sein 285 Nr. 17 HGB n.f. 285 Nr. 21 HGB n.f. Aufschlüsselung des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, soweit Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten Angabe zumindest der nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen, Ausnahme: Geschäfte mit und zwischen 100%igen Konzernunternehmen 27 Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute 14

15 - 290 HGB Grundlagen Aufstellungspflicht, wenn auf ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann Zweckgesellschaften: Konsolidierung, wenn das Mutterunternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Chancen und Risiken trägt Unternehmenseigenschaft ist keine Konsolidierungsvoraussetzung Inländische Spezialfonds sind ausgenommen 29 Handlungsbedarf in der Praxis Handlungsbedarf Überprüfung, einer etwaigen erstmaligen Aufstellungspflicht oder von Änderungen des es Erstellung von HB II auf Ebene der Tochterunternehmen, die bisher keinen HGB- Jahresabschluss aufgestellt haben (z.b. Publikumsfonds) und Eingliederung in den Konsolidierungsprozess Erhebung der Angaben zu den neuen verbundenen Unternehmen auf Einzelabschlussebene 30 15

16 Agenda Überblick und Erstanwendung Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands Bewertung Zugangsbewertung Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten) Folgebewertung Beizulegender Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gemäß 255 Abs. 4 HGB n.f. (Dreistufige Bewertungshierarchie) Bildung des Risikoabschlags anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit der realisierbaren Gewinne Abzug des VaR bei dem größeren der beiden Posten aus Handelsaktiva und Handelspassiva und Erläuterung im Anhang 32 16

17 Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands Umgliederungen Umgliederung in den Handelsbestand Ausgeschlossen ( 340e Abs. 3S S. 2HGB n.f.) F) Umgliederung aus dem Handels- bestand Ausgeschlossen, Es sei denn außergewöhnliche Umstände, insbesondere schwerwiegende Beeinträchtigung der Handelbarkeit der Finanzinstrumente, führen zu einer Aufgabe der Handelsabsicht oder die Finanzinstrumente werden nachträglich als Sicherungsinstrumente in eine Bewertungseinheit einbezogen; Rückführung bei Beendigung der Bewertungseinheit ( 340e Abs. 3 S. 3 und 4 HGB n.f.) 33 Branchenspezifische Besonderheiten für Kreditinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands Fonds für allgemeine Bankrisiken Zuführung In jedem Geschäftsjahr mindestens 10% der Nettoerträge des Handelsbestands in den Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken Gesonderter Ausweis in der Bilanz ( 340e Abs. 4 S. 1 HGB n.f.) Nicht steuerlich wirksam Auflösung Auflösung des Posten nur - zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands oder - soweit er 50% des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands übersteigt 34 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Financial Services Financial Services WP/StB Hans Struwe Partner Tel.: Dr. Susanne Tietz-Weber Manager Tel.: Slide 35 18

Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft

Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft 2 Gliederung Grundlagen des BilMoG Wichtige Änderungen im Überblick Änderungsvorschläge der Versicherungswirtschaft

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

7. Resümee und Ausblick

7. Resümee und Ausblick 132 7.1 Veränderungen der bilanzpolitischen Spielräume 7.1.1 Verlagerung der bilanzpolitischen Stellschrauben Für die Bilanzpolitik gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Als generelle Stufen der Bilanzpolitik

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Bilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B

Bilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B Martin Weber Fachgebiet: Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Lehrbrief 5 / HGB Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bewertungseinheiten Verfasser: Dipl.-Kfm.

Mehr

Teil I: Jahresabschlussrecht

Teil I: Jahresabschlussrecht Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss

Mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Literatur 1. Zielsetzungen 2. Jahresabschluß a. Befreiung b. GoB c. Ansatz d. Bewertung e. Ausweis 3. Konzernabschluß

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil

XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil 103 XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil Bilanzposition ß) Sonderposten mit Rücklagenanteil Aus dem Verkauf eines Grundstücks in 2008 resultiert noch eine Rücklage

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken

Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken Advisory Der Film in der Bilanz: Neue Bilanzierung für die Medienwirtschaft - Chancen und Risiken Dr. Markus Kreher Medientage München 30. Oktober 2008 1 Agenda Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum BilMoG

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum 1 Probeklausuraufgabe (30 Punkte) Berechnen Sie den Unternehmenswert der Hamburger Test-AG nach dem WACC- Verfahren anhand der nachfolgenden Informationen. Gehen Sie von einer Detailplanungsphase von 3

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. (BilMoG) im Klartext. 19. und 20. November 2009 Bonn

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. (BilMoG) im Klartext. 19. und 20. November 2009 Bonn Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Klartext 19. und 20. November 2009 Bonn Leitung: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Bilanzierung latenter Steuern

Bilanzierung latenter Steuern Bilanzierung latenter Steuern Relevanz der Thematik Latente Steuern sind das Resultat von Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz In der jüngeren Vergangenheit sind die Differenzen deutlich

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4)

Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4) Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4) WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi IFRS-Forum 2013 Ruhr-Universität Bochum Agenda Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision WU Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Althanstraße 39-45, Stiege

Mehr

Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung

Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung 20110181-0 Erste Erfahrungen mit der neuen Rechnungslegung und Bilanzierung Herausforderungen für KMU bei der Jahresabschlusserstellung durch BilMoG Teil I von WP StB Gerald Schwamberger, Göttingen Das

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

Mehr

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG

Latente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Rechnungszins unter Solvency II. Pressekonferenz, Stuttgart 26.04.2012

Rechnungszins unter Solvency II. Pressekonferenz, Stuttgart 26.04.2012 Rechnungszins unter Solvency II Pressekonferenz, Stuttgart 26.04.2012 Was ist eigentlich der Höchstrechnungszins? Der Rechnungszins für die Kalkulation des Beitrags in der Lebensversicherung ist in Grenzen

Mehr

Wirtschaftliche Lage der Deutschen Beteiligungs AG (Erläuterungen auf Basis HGB)

Wirtschaftliche Lage der Deutschen Beteiligungs AG (Erläuterungen auf Basis HGB) 84 Zusammengefasster Lagebericht Wirtschaftliche Lage der Deutschen Beteiligungs AG (Erläuterungen auf Basis HGB) Der Lagebericht der Deutschen Beteiligungs AG und der Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr

Mehr

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Steuerforum 2012. Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott

Steuerforum 2012. Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott Steuerforum 2012 Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott 1. Auflage 2012. Broschüre. 28 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04818 8 Recht > Handelsrecht,

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 IAS Übung 7 18. Mai 2009 Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten Steuern im IAS-Abschluss. Wann sind latente Steuern anzusetzen? Wie sind diese

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einführung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung in Österreich... 1 1.1 UGB... 1 1.1.1 Einzelabschluss... 1 1.1.2 Exkurs: Konzernabschluss...

Mehr

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur

Mehr

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank

Mehr

Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Monika Müller Neue Aktivierungsmöglichkeit durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Diplomica Verlag Monika Müller Neue Aktivierungsmöglichkeit

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - 266 Abs. 2 B. II HGB - 253 Abs. 1

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten

Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG

Mehr

Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer

Regelungen für die bilanzielle Zuordnung von Leasingverhältnissen zum Leasinggeber und zum Leasingnehmer Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 2 4. Negativabgrenzung... 2 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

Cash Flow vor Steuern Gewinn vor Steuern Gewinn nach Steuern Cash Flow nach Steuern. t = 1 t = 2 t = 3

Cash Flow vor Steuern Gewinn vor Steuern Gewinn nach Steuern Cash Flow nach Steuern. t = 1 t = 2 t = 3 Beispiel 1: Ein Binnenschiff soll in drei Jahren abgewrackt werden. Es gehört einer GmbH und steht am Anfang des laufenden Jahres noch mit 20 000 zu Buche. Die Cash Flows des laufendenden und des kommenden

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Latente Steuern Auf einen Blick

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Änderung des International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben

Änderung des International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben Änderung des International Financial Reporting Standard 7 Finanzinstrumente: Angaben Paragraph 27 wird geändert. Die Paragraphen 27A und 27B werden hinzugefügt. Bedeutung der Finanzinstrumente für die

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Merkblatt. Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Merkblatt. Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Merkblatt Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Allgemeines Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Handelsvertreter vom vertretenen Unternehmen einen angemessenen Ausgleich verlangen.

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Konzernabschluss 2012

Konzernabschluss 2012 174 Konzernabschluss 2012 Note 39 Kategorien von Finanzinstrumenten Die e, s und Wertansätze der finanziellen Vermögenswerte (aktivseitige Finanzinstrumente) setzen sich zum 31. Dezember 2012 bzw. 31.

Mehr

Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003 Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesung im Sommersemester 2003 Rückblick 3. Der Jahresabschluss im einzelnen

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

White Paper WINLine "BilMoG"

White Paper WINLine BilMoG White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten Zinssätze und Renten 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zinssätze und Renten Agenda Zinssätze und Renten 2 Effektivzinsen Spot-Zinsen Forward-Zinsen Bewertung Kennziffern Zusammenfassung Zinssätze und

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr