Produktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016

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1 Produktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016 Für die Einfuhr sowie für das In-Verkehr-Bringen bestimmter Güter nach Ungarn wird eine Gebühr für den Umweltschutz, die sog. Produktgebühr fällig. Dies wird gesetzlich im Gesetz Nr. 85 von 2011 geregelt. Demnach muss für folgende Gütergruppen eine, zumeist nach dem Gewicht des Produkts berechnete Abgabe geleistet werden: Gummireifen Verpackungsmaterial Akkumulatoren sonstige Erdölprodukte Werbeträger aus Papier Elektrische und elektronische Geräte sonstige Kunststoffprodukte sonstige chemische Erzeugnisse Büropapier Schuldner Schuldner der Gebühr ist jeder, der Waren, die unter die genannten Kategorien fallen, in Ungarn herstellt, sie importiert, zum ersten Mal in den Verkehr bringt, für eigene Zwecke verwendet oder in die Bestände aufnimmt. Wenn der Zahlungspflichtige in einem Drittland ansässig ist bzw. mangels gewerblicher Ansässigkeit, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in einem Drittland liegt, ist die Beauftragung eines Finanzvertreters zur Erledigung seiner Angelegenheiten bezüglich der Produktabgabe erforderlich. Entstehung der Zahlungspflicht Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Import der Ware bzw. dem erstmaligen InVerkehrBringen. Bei Handelsverpackungen ist nur derjenige gebührenpflichtig, der die Ware in Ungarn weiter vertreibt (d.h. nicht der Produzent). Übernahme der Zahlungspflicht Die Pflicht zur Produktgebührenzahlung kann auf Grund einer Rechnung oder eines Vertrags unter bestimmten Bedingungen für höchstens 3 Jahre übernommen werden. Bei der Übernahme aufgrund einer Rechnung soll diese Tatsache auch auf die Rechnung aufgeschrieben werden. Bei der Web:

2 Übernahme entsteht die Zahlungspflicht erst dann, wenn der Übernehmende die Ware erstmalig in den Verkehr bringt oder für eigene Zwecke verwendet. Vergünstigungen / Befreiungen / Rückforderungen Die entrichtete Gebühr kann von einem Käufer zurückgefordert werden, der eine gebührenbelastete Ware kauft, und diese unverändert ins Ausland exportiert. Dasselbe gilt, wenn das Produkt, ohne sachlich verändert worden zu sein, mit anderen Waren verbunden und danach verkauft wird. Die Produktabgabe muss nicht gezahlt werden, wenn der Käufer eine Erklärung darüber abgibt, dass a) er die Verpackungsmaterialien als zur Zahlung einer Produktabgabenpauschale berechtigter Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Herstellung von Verpackungen verwendet, b) er die ins offizielle Register aufgenommenen wiederverwendbaren Verpackungsmaterialien in einem Pfandsystem oder innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung als wiederverwendbare Verpackungsmittel verwendet, c) er die Verpackungsstoffe oder Verpackungshil fsstoffe verwendet d) er die produktabgabepflichtigen Erzeugnisse in ein Lager für produktabgabepflichtige Erzeugnisse befördert. Die Produktgebühren sind öffentliche Schulden, die wie Steuern eingetrieben werden können. Der Verpflichtete muss seine mit produktgebührenpflichtigen Erzeugnissen verrichtete Tätigkeit bei der Nationalen Steuer- und Zollbehörde anmelden und seine Registrierung beantragen. Die Zollbehörde registriert den zur Zahlung Verpflichteten auf Grund der von der Zollbehörde erteilten Identifikationsnummer (im Weiteren: VPID-Nummer) und der Global Location Number. Um den Vorschriften des Gesetzes zu entsprechen, müssen die von der ungarischen Zollbehörde zur Verfügung gestellten Formulare vierteljährlich elektronisch ausgefüllt und eingereicht werden. Ohne die GLN- bzw. VPID-Nummer werden die Anmeldungen vom Zollamt abgelehnt. Eine Steuererklärung muss auch abgegeben werden, wenn der Verpflichtete in der Berichtsperiode keine zur Anmeldung verpflichtetes Produkt nach Ungarn eingeführt oder verwendet hat bzw. keine Zahlungspflicht für Produktgebühr entstanden ist. Lager für produktgebührenpflichtige Erzeugnisse Seit dem 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung zur Betreibung eines Lagers für produktgebührenpflichtige Erzeugnisse einzuholen. Die Genehmigung wir für höchstens 5 Jahre erteilt. Das Lager für produktgebührenpflichtige Erzeugnisse ist eine von der staatlichen Steuerbehörde genehmigte inländische Immobilie, wo die produktgebührenpflichtige Erzeugnisse hergestellt, zur Wiederverwendung vorbereitet und gelagert werden können. Im Lager kann auch die Lagerung, Herstellung bzw. Verarbeitung von nicht produktabgabepflichtigen Erzeugnissen durchgeführt werden, wenn die Absonderung aufgrund der Register gewährleistet ist.

3 Produktabgabenpauschale Zahlungspflichtige, die geringfügige Mengen emittieren, als Bestandteile und Zubehörteile von Kraftfahrzeugen produktabgabenpflichtige Erzeugnisse in den Verkehr bringen, für eigene Zwecke nutzen oder in die Bestände aufnehmen, sind zur Zahlung einer Produktabgabenpauschale berechtigt. Produktgebühr für Gummireifen Die Produktgebühr ist für Reifen von Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Zugmaschinen, langsamen Fahrzeugen, (Halb-) bzw. Anhängern und Flugzeugen zu zahlen. Nach der Erneuerung von in Ungarn gesammelten gebrauchten Gummireifen im Rahmen einer passiven Veredelung entsteht die Zahlungspflicht bei der Einfuhr der veredelten Gummireifen nach Ungarn. Die Gebührenzahlungspflicht entsteht aufgrund des Gewichts des zugegebenen Materials. Der für Gummireifen liegt bei 57 Forint/kg. Produktgebühr für Umweltschutz nach Akkumulatoren Die Berechnungsgrundlage der Produktgebühr für Akkumulatoren ist das Gewicht. Produktgebührenpflichtige Erzeugnisse Mit Elektrolyt aufgefüllte Akkumulatoren 57 Mit Elektrolyt nicht aufgefüllte Akkumulatoren 57 Produktgebühr für Verpackungsmaterial Die Berechnungsgrundlage der Produktgebühr für Verpackungsmaterial ist das Gewicht des Verpackungsmaterials. Verpackungsmaterial von produktgebührenpflichtigen Erzeugnissen (Forint/kg) Kunststoff 57 Gemischtes Material (ausg, beschichtete Getränkeverpackung) 57 Beschichtete Getränkeverpackung 19 Metall 19 Papier, Holz, Gewebe auf natürlicher Basis 19 Glas 19 Sonstiges 57

4 Produktgebühr für Werbeträger aus Papier Die Berechnungsgrundlage der Produktgebühr ist das Gewicht. Der liegt bei 85 Ft/kg. Bei im Inland hergestellten Werbeträgern aus Papier soll der inländische Auftraggeber bei Bestellung, doch spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich eine Erklärung darüber abgeben, ob das von ihm bestellte Erzeugnis als Werbeträger aus Papier angesehen wird. Produktgebühr für Umweltschutz anderer Erdölprodukte Die Berechnungsgrundlage der Produktgebühr für Erdölprodukte ist das Gewicht. Der liegt bei 114 Ft/kg. Produktgebühr nach elektrischen und elektronischen Geräten Produktgebührenpflichtige Erzeugnisse Große Haushaltsgeräte 57 Kleine Haushaltsgeräte 57 Informationstechnische (IT-) und Telekommunikationsgeräte, ohne 57 Funktelefonapparate Elektronische Unterhaltungsartikel 114 Elektrische und elektronische Heimwerkergeräte und Werkzeuge, 57 ausgenommen ortsgebundene, große Industriewerkzeuge Spiele bzw. Freizeit- und Sportausrüstungen 57 Prüf-, Steuerungs- und Überwachungsmittel 57 Portionierungsautomaten 114 Funktelefonapparate 304 Produktgebührensätze für sonstige Kunststoffprodukte Die Zahlungspflicht betrifft Kunstblumen aus Kunststoff, Blätter- und Obstimitate und deren Teile, sowie die daraus hergestellte Waren. Berechnungsgrundlage für die Produktgebühr ist das Gewicht. Der liegt bei 1900 Ft/kg. Produktgebühr für Büropapier Die Berechnungsgrundlage der Produktgebühr für Büropapier ist das Gewicht. Der liegt bei 19 Ft/kg.

5 Produktgebührensätze der sonstigen chemischen Erzeugnisse Berechnungsgrundlage für die Produktgebühr ist das Gewicht. Produktgebührenpflichtige Erzeugnisse Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, Waschmittel 11 Schönheits- oder Körperpflegeerzeugnisse 57 Gern beraten wir Sie auch in speziellen Fragen zu diesem Thema. Kontakt Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer Bereich Recht, Steuern und Investitionen H-1024 Budapest, Lövőház u. 30. Dr. Daniel Boros Telefon: (0036-1) ; Fax: (0036-1) Internet: Die oben stehenden Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft. Für eventuelle Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben, übernehmen wir keine Haftung.

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