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1 Richtlinien für Beilagen Beihefter Beikleber Anlieferung Stand: 19/04/2012

2 Richtlinien für Beilagen Bitte beachten: Zur Gewährleistung einer reibungslosen Produktion und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bitten wir Sie, nachstehende Richtlinien bei der Planung und Herstellung von Beilagen zu beachten und diese ggf. an Ihre Lieferanten weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass jegliche Ausnahmen nur im Einzelfall, nach ausdrücklicher vorheriger Absprache und unter Vorlage verbindlicher Muster in ausreichender Stückzahl für evtl. Testläufe gemacht werden können. FORMAT Beilagen im Heftformat Minimum: 100 mm x 120 mm (B x H) Maximum: in Höhe und Breite jeweils 10 mm kleiner als das beschnittene Endformat des Trägerproduktes Beilagen im Überformat (Höhe) Maximum: + 30 mm in der Höhe, bei einer maximalen Gesamthöhe von 330 mm GEWICHT Flächengewicht Einzelblätter Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mindestens 115 g/m², maximal 250 g/m² aufweisen. Einzelblätter im Überformat sollten ein Flächengewicht von 250 g/m² haben. Flächengewicht mehrseitige Beilagen Beilagen mit einem Umfang von 4 oder 6 Seiten müssen ein Flächengewicht von mindestens 80 g/m² (Überformat 150 g/m²) aufweisen. Beilagen mit einem Umfang von 8 Seiten müssen ein Flächengewicht von mindestens 60 g/m² (Überformat 100 g/m²) aufweisen. Beilagen ab 8 Seiten Umfang müssen ein Flächengewicht von mindestens 50 g/m² aufweisen. Gesamtgewicht Das Gewicht einer Beilage sollte maximal 50 g/expl. betragen. Insgesamt darf die Summe der Beilagen in einem Trägerprodukt nicht schwerer sein als das Trägerprodukt (Postvorschrift, anderenfalls ist eine Sondergenehmigung erforderlich). VERARBEITUNG Falzarten Mehrseitige Beilagen müssen einen geschlossenen Rücken aufweisen, können also nur als Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet werden. Beilagen im Fensterfalz lassen sich nur mit überlappenden Klappen verarbeiten. Beilagen im Zickzackfalz sind maschinell nicht verarbeitbar. Beschnitt Beilagen sollten rechtwinklig geschnitten sein und keine Formatschwankungen aufweisen. Verpackung Eine problemlose Vereinzelung muss gewährleistet sein. Die Beilagen müssen in unverschränkten, griffhohen Lagen (ca. 12 cm) abgesetzt sein. Von einer etwaigen Bündelung (Gummibänder, Papierstreifen, o. Ä.) ist abzusehen. Die Beilagen dürfen nicht aneinander haften (z. B. durch zu frische Druckfarbe, mangelhaften Beschnitt, Feuchtigkeit, Elektrostatik o. Ä.). Seite 2

3 Beilagen mit Beiklebern Beilagen mit Beiklebern sind grundsätzlich innen in der Beilage anzukleben. Der Leimstreifen muss nach dem Einstecken parallel zum Bund des Trägerproduktes liegen. Auf eine ausreichend belastbare Leimung ist zu achten. Beilagen mit außergewöhnlichen Beiklebern (z. B. Warenproben) sind in Bezug auf ihre maschinelle Verarbeitbarkeit im Vorfeld mit uns abzusprechen. Allgemeines Die Anzahl der in ein Trägerobjekt einsteckbaren Fremdbeilagen beträgt maximal 4 Beilagen. Beilagen können im Trägerobjekt maschinell nur an unbestimmter Stelle eingesteckt werden. Ein Verarbeitungszuschuss von mindestens 1% ist erforderlich. Eine Fehl- oder Doppelbelegung von 2 % ist branchenüblich. Richtlinien für Beihefter Bitte beachten: Zur Gewährleistung einer reibungslosen Produktion und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bitten wir Sie, nachstehende Richtlinien bei der Planung und Herstellung von Beiheftern zu beachten und diese ggf. an Ihre Lieferanten weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass jegliche Ausnahmen nur im Einzelfall, nach ausdrücklicher vorheriger Absprache und unter Vorlage verbindlicher Muster in ausreichender Stückzahl für evtl. Testläufe gemacht werden können. FORMAT Das Maximalformat entspricht dem Format des Trägerproduktes. Kleinere Formate sind im Vorfeld eindeutig mit uns abzusprechen, wobei eine Mindesthöhe von 100 mm gegeben sein muss. GEWICHT Das Flächengewicht beträgt bei Einzelblättern (nur Klebebindung) minimal 115 g/m², bei einer Platzierung als erstes oder letztes Blatt eines Produktes 150 g/m². Beihefter mit 4 oder 6 Seiten Umfang müssen ein Flächengewicht von mindestens 100 g/m² aufweisen. Beihefter mit 8 bis 10 Seiten Umfang müssen ein Flächengewicht von mindestens 70 g/m², bei 12 und mehr Seiten Umfang mindestens 50 g/ m² aufweisen. VERARBEITUNG Die Laufrichtung des Papiers ist parallel zum Bund des Trägerproduktes zu wählen. Bei einem Beihefter mit innen liegendem Einklapper muss der Einklapper eine Breite von mindestens 14 cm aufweisen. Der Einklapper sollte einen Abstand von mindestens 5 mm zum Bund bzw. 8 mm zum Fräsrand haben. Klappseiten müssen zudem mindestens 3 mm schmaler sein als das beschnittene Endformat des Trägerproduktes (ggf. Bundzuwachs beachten). Bei Klebebindungen sind generell 3 mm Fräsrand zu berücksichtigen! Falzarten Mehrseitige Beihefter müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz gefalzt sein. Für die Verarbeitung innerhalb einer Rückendrahtheftung müssen die Falzbogen am Kopf bzw. Fuß geschlossen sein. Für die Greiferöffnung ist ein Greiffalz von 8 bis 10 mm am vorderen/hinteren Bogenteil erforderlich. Die Art der Anlage ist vom Trägerprodukt abhängig und im Zweifelsfalle mit uns abzusprechen. Seite 3

4 Beschnitt Der Beschnitt eines Beihefters muss generell mit dem Beschnitt des Trägerproduktes übereinstimmen und ist genauso wie der Nach- bzw. Vorfalz im Vorfeld mit der Technik abzusprechen. Bei A4-Produkten üblich: 4 mm Beschnitt rundum, bei Rückendrahtheftungen zusätzlich 10 mm Greiffalz. Klebegebundene Trägerprodukte benötigen darüber hinaus einen Fräsrand von 3 mm. Bei stärkeren, rückendrahtgehefteten Trägerprodukten ist bei der Gestaltung des Beihefters ein Bundzuwachs zu berücksichtigen. Wichtige Text- oder Bildteile müssen mindestens 5 mm innerhalb des Beschnitts stehen, um Anschnitte zu vermeiden. Einzelblätter Einzelblätter lassen sich bei Rückendrahtheftung als Beihefter nicht verarbeiten. Mehrseitige Beihefter Bei einem Trägerprodukt mit Rückendrahtheftung ist ein Beiheften nur in Heftmitte oder zwischen zwei Teilprodukten (Durchhefter) möglich. Kurzumschläge bzw. Umhefter sind im Vorfeld mit uns abzusprechen. Beihefter mit Beikleber Der Abstand des Beiklebers vom Bund muss mindestens 30 mm, der Abstand zu den Beschnittkanten mindestens 20 mm betragen. Auf eine ausreichend belastbare Leimung ist zu achten. Beihefter mit außergewöhnlichen Beiklebern (z. B. Warenproben) sind in Bezug auf ihre maschinelle Verarbeitbarkeit im Vorfeld mit uns abzusprechen. Beihefter mit Beiklebern für klebegebundene Produkte sind generell vorab mit uns abzusprechen. Verpackung Eine problemlose Vereinzelung muss gewährleistet sein. Die Beihefter müssen in unverschränkten, griffhohen Lagen (ca. 12 cm) abgesetzt sein. Von einer etwaigen Bündelung (Gummibänder, Papierstreifen, o. Ä.) ist abzusehen. Die Beilagen dürfen nicht aneinander haften (z. B. durch zu frische Druckfarbe, mangelhaften Beschnitt, Feuchtigkeit, Elektrostatik o. Ä.). Allgemeines Bei klebegebundenen Objekten ist die Belegung mit Beiheftern nur zwischen zwei Bogenteilen möglich. Die mögliche Anzahl ist abhängig von der Bogenstruktur des Trägerproduktes und ist im Zweifelsfall mit uns abzusprechen. Beihefter für Klebebindungen dürfen keine Heftklammern enthalten! Ein Verarbeitungszuschuss von mindestens 2% ist erforderlich. Richtlinien für Beikleber Seite 4 Bitte beachten: Zur Gewährleistung einer reibungslosen Produktion und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bitten wir Sie, nachstehende Richtlinien bei der Planung und Herstellung von Beiklebern zu beachten und diese ggf. an Ihre Lieferanten weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass jegliche Ausnahmen nur im Einzelfall, nach ausdrücklicher vorheriger Absprache und unter Vorlage verbindlicher Muster in ausreichender Stückzahl für evtl. Testläufe gemacht werden können. FORMAT Das Format eines maschinell zu verarbeitenden Beiklebers beträgt mindestens 80 x 60 mm, maximal 210 x 250 mm. Das Format bei Postkarten beträgt für die Einfachpostkarte 105 x 148 mm.

5 GEWICHT Postkarten müssen ein Flächengewicht von mindestens 150 g/m² aufweisen. Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mindestens 115 g/m² aufweisen. Das Flächengewicht bei Doppelpostkarten, mehrseitigen Prospekten, o. Ä. muss mindestens 80 g/m², bei Briefumschlägen mindestens 52 g/m² betragen. Das Gewicht des Beiklebers oder der Warenprobe sollte 25 g je Einzelexemplar nicht überschreiten und ist abhängig von der Beschaffenheit des Trägerproduktes. VERARBEITUNG Falzarten Mehrseitige Beikleber (Booklets) müssen einen geschlossenen Rücken aufweisen, der parallel zum Bund des Trägerproduktes verläuft. Abstände Der Abstand eines Beiklebers bzw. einer Warenprobe zum Bund des Trägerproduktes beträgt bei Postkarten und CDs mindestens 30 mm, bei Booklets 60 mm. Zu den Beschnitträndern muss jeweils ein Abstand von mindestens 20 mm berücksichtigt werden. Verpackung Eine problemlose Vereinzelung muss gewährleistet sein. Die Beikleber müssen möglichst handlich und leicht zugänglich abgesetzt sein. Von einer etwaigen Bündelung (Gummibänder, Papierstreifen, o. Ä.) ist abzusehen. Sollten Beikleber innerhalb einer Verpackungseinheit noch einmal in Kartons verpackt sein, sollten diese nicht extra verklebt oder umreift sein. Die Beikleber dürfen nicht aneinander haften (z. B. durch zu frische Druckfarbe, mangelhaften Beschnitt, Feuchtigkeit, Elektrostatik o. Ä.). -> CDs müssen in geschlossenen Papier- oder Papphüllen angeliefert werden. Allgemeines Klebetoleranzen von ±10 mm und eine Neigung von ± 5 sind technisch bedingt und können nicht ausgeschlossen werden. Eine maschinelle Verarbeitung von Beiklebern ist in Sammelheftung nur auf der ersten bzw. letzten Seite eines Druckbogens bzw. Umschlags möglich (abhängig von der Anlagenart) und im Zweifelsfalle mit uns abzusprechen. Beikleber in klebegebundenen Trägerprodukten sind in jedem Falle mit uns vorab abzusprechen. Bitte beachten: Durch den großen Variantenreichtum bei Beiklebern, besonders bei Warenproben, können nicht alle entscheidenden Kriterien in einer solchen Richtlinie festgelegt werden. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine verbindliche Zusage über die Verarbeitbarkeit von Beiklebern erst nach Vorlage eines entsprechenden Musters gegeben werden kann. In besonderen Fällen kann ein Testlauf notwendig sein. Ein Verarbeitungszuschuss von mindestens 3% ist erforderlich. Eine Fehlbelegung von 2 % ist branchenüblich. Seite 5

6 Richtlinien für die Anlieferung Bitte beachten: Zur Gewährleistung einer reibungslosen Produktion und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bitten wir Sie, nachstehende Richtlinien bei der Planung und Herstellung von Beilagen / Beiheftern / Beiklebern zu beachten und diese ggf. an Ihre Lieferanten weiterzuleiten. ZUSTAND DER ANLIEFERUNG Verpackung Beigestellte Produkte mit Produktions- bzw. Transportschäden wie umgeknickten Ecken, angestoßenen Kanten, Quetschfalten oder abweichenden Formaten führen automatisch zu einer Reklamation, bei der das weitere Vorgehen zu klären ist (Durchführung von Sortierarbeiten, Minderauflage, Kostenübernahme etc.). Bei stark beschädigten Produkten behalten wir uns die Verweigerung der Annahme ausdrücklich vor. Alle beigestellten Produkte müssen in Art und Form so beschaffen sein, dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung entfällt. Die Produkte sollten in möglichst großen, aber handlichen Einheiten abgepackt bzw. abgesetzt sein. Verpackungen innerhalb einer Umverpackung sollten unverschlossen (z. B. Klebeband, Umreifung) bleiben, um einen schnellen Zugang zu ermöglichen. Eine Banderolierung (Papierstreifen, Gummiband, o. Ä.) ist zu vermeiden. Eine problemlose Vereinzelung der Produkte muss gewährleistet sein. Die einzelnen Produkte dürfen nicht aneinander haften (z. B. durch zu frische Druckfarbe, mangelhaften Beschnitt, Feuchtigkeit, Elektrostatik o. Ä.). Lagenbildung Beilagen und Beihefter sind in unverschränkten (nicht kreuzgelegten), griffhohen Lagen (12 cm) abzusetzen. Eine problemlose Trennung der einzelnen Lagen muss gewährleistet sein (Kreuzlage, Zwischenlagebogen). Kuverts, CD s und kleinformatige Booklets sind in gleicher Richtung liegend, mit Zwischenstegen und -böden gesichert, handlich in Kartons zu verpacken. Postkarten müssen innerhalb einer Lage alle in der gleichen Richtung liegen. Die Lagenhöhe soll maximal 20 cm betragen. Die einzelnen Lagen sind mit einem Zwischenlagebogen zu trennen. Palettierung Es sind ausschließlich saubere, vollständige Euro-Paletten zu verwenden. Die Palettenverpackung ist transportsicher gegen Verschieben/Verrutschen des Inhaltes zu sichern. Die beigestellten Produkte sind vollständig gegen Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen, und mit einem Ecken-/Kantenschutz zu versehen. Auf eine sortenreine Palettierung ist unbedingt zu achten. Kennzeichnung der Paletten An Kopf und Seite einer Palette ist jeweils ein entsprechender Palettenzettel sowie ein Muster anzubringen. Der Palettenzettel muss folgende Angaben enthalten: Absender und Empfänger Eindeutig zuzuordnenden Titel des beigestellten Produktes Name und Ausgabenummer des Trägerproduktes Anzahl der Exemplare auf der Palette Gesamtanzahl und Anzahl der Paletten Palettengewicht Seite 6

7 LIEFERSCHEINE Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen. Jede Lieferung muss einen Lieferschein mit folgenden Angaben erhalten: Absender (mit Telefonnummer) und Empfänger Auftraggeber des beigestellten Produktes Eindeutig zuzuordnenden Titel des beigestellten Produktes Name und Ausgabenummer des Trägerproduktes Anzahl der Exemplare auf der Palette und die Gesamtanzahl der Exemplare Laufende Nummer der Palette und Gesamtanzahl der Paletten (z. B. Palette 1 von 10) Palettengewicht ANLIEFERUNG Die Anlieferung sollte frühestens 2 Wochen, spätestens jedoch 2 Werktage vor planmäßigem Produktionsbeginn erfolgen. Sollten beigestellte Produkte deutlich vor dem genannten Zeitraum angeliefert werden, behalten wir uns die Berechnung von Lagerkosten vor. ÖFFNUNGSZEITEN DER WARENANNAHME Montag bis Donnerstag von 7.00 bis Uhr, Freitag von 7.00 bis Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Seite 7

8 Ihre Ansprechpartner: Ulrich Türk, Geschäftsführung Telefon: / Michael Förster, Kundenbetreuung Telefon: / Klaus Mück Telefon: / PSSST... JETZT NEU! Das digitale Wasserzeichen für Printprodukte unsichtbar!

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