(nachfolgend einzeln Part ei und gemeinsam die Part eien genannt)
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- Elizabeth Krista Pfaff
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1 Invest ment vert rag part iarisches Nachrangdarlehen Zwischen Admira Wacker Sport management GmbH Johann Steinböckstraße 5b A-2344 Maria Enzersdorf (nachfolgend Club-Gesellschaf t genannt) vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Friedl und NAME ADDRESS ZIP CITY (nachfolgend Crowd-Invest or genannt) (nachfolgend einzeln Part ei und gemeinsam die Part eien genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel A. Bei der Club-Gesellschaft handelt es sich um eine Tochtergesellschaft des Fußballclubs FC Admira Wacker Mödling, ein österreichischer Fußballverein aus Maria Enzersdorf, dessen erste Fußballmannschaft derzeit in der höchsten österreichischen Spielklasse, der Bundesliga spielt ( Club ). Der Club wurde am 17. Juni 1905 gegründet und ist unter der ZVR in das Zentrale Vereinsregister eingetragen. Präsident des Clubs ist zurzeit Philip Thonhauser. B. Zur Stärkung der Strukturen im Nachwuchsbereich des Clubs führt die Club-Gesellschaft eine Crowdinvesting-Kampagne auf ( KICKRS-Websit e ) durch. C. Die KICKRS-Website eröffnet Fußballvereinen die Möglichkeit, erfolgsversprechende Nachwuchstalente und Infrastruktur-Projekte vorzustellen. Zudem eröffnet die KICKRS-Website Investoren die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg von Fußballvereinen über die Gewährung von partiarischen Nachrangdarlehen (nachfolgend auch "Invest ment") zu partizipieren. D. Die KICKRS-Website ist eine von der NEXT Sports GmbH,
2 Grillparzerstraße 46, München ( KICKRS.NET ) betriebene Online-Plattform, auf der Informationen der Club-Gesellschaft veröffentlicht werden. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums haben Investoren die Möglichkeit, in die Club-Gesellschaft zu investieren ( Kampagnenzeit raum ). Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Kampagne mit den vorgenannten Möglichkeiten vorgestellt ("Kampagne") und hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag, der als Gesamtsumme der einzelnen nachrangigen partiarischen Darlehen aller Investoren im Rahmen der Kampagne erreicht werden muss (nachfolgend "Funding Schwelle") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Funding Limit"). Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung der vorgestellten Investmentmöglichkeit ist, dass im Rahmen der jeweiligen Kampagne die Funding Schwelle erreicht wird. Die Funding Schwelle beträgt EUR Das Funding Limit beträgt EUR E. Sämtliche sportlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen z.b. betreffend Transfers, Anstellungsverhältnisse, sportliche Belange oder die Clubpolitik verbleiben vollständig beim Club. F. Im Rahmen des Crowdinvestings über die KICKRS-Website gewähren die Crowd-Investoren der Club-Gesellschaft nachrangige partiarische Darlehen. Bei den partiarischen Darlehen handelt es sich um Fremdkapital. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Crowd-Investoren an der Club-Gesellschaft. Den Crowd- Investoren steht vielmehr ein endfälliger Rückzahlungsanspruch in Höhe des gewährten Darlehens sowie eine Verzinsung des Darlehensbetrages nach Maßgabe des jeweiligen Investmentvertrages zu. Als nachrangige Gläubiger treten die Ansprüche der Crowd-Investoren (insb. Zins- und Rückzahlung) gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Club-Gesellschaft zurück. Zudem ist der Crowd- Investor verpflichtet, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der Club-Gesellschaft solange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung der Club-Gesellschaft führen würde. G. Der Investmentvertrag zwischen Crowd-Investor und Club- Gesellschaft ist in dreifacher Hinsicht bedingt. Zum einen ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf den Eingang des Darlehensbetrages bei der Club-Gesellschaft. Weiterhin ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf die Bekanntgabe von zusätzlichen Informationen in der Selbstauskunft durch den Crowd- Investor, sofern der Crowd-Investor ein Darlehen von mehr als EUR oder im Fall eines österreichischen Crowd-Investors von mehr als EUR vergeben will. Zum anderen ist der Investmentvertrag auflösend bedingt für den Fall, dass die Kampagne der Club-Gesellschaft auf der KICKRS-Website nicht erfolgreich abgeschlossen wird. H. Soweit dieser Invest ment vert rag mit Crowd-Invest oren, die ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf enthalt in der Republik Öst erreich haben ( öst erreichische Crowd- Invest oren ), abgeschlossen wird, kommen die Sonderregelungen f ür diese öst erreichischen Crowd- Invest oren zur Anwendung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Sonderregelungen ausschließlich f ür die öst erreichischen Crowd-Invest oren anwendbar
3 sind. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: 1. Vert ragsschluss 1.1. Durch das Ausfüllen des Investmentformulars auf der KICKRS-Website und das Anklicken des Buttons Jetzt mit Pflicht zur Zahlung investieren am Ende des Investmentformulars gibt der Crowd- Investor ein Angebot in einer individuell festgelegten Höhe ("Darlehensbet rag") in Form eines nachrangigen partiarischen Darlehens ("Nachrangdarlehen") ab ("Invest ment-angebot") Vor Vertragsschluss bestätigt der Crowd-Investor die Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) oder einem entsprechenden Informationsblatt zur Vermögensanlage unter Nennung von Ort und Datum durch eigenständige Texteingabe unter Bekanntgabe seines Namens, seiner Anschrift, der Nummer seines Personalausweises oder eines anderen geeigneten amtlichen Ausweispapieres, der ausstellenden Behörde sowie seiner -Adresse oder seiner Telefonnummer Nach Erhalt des Investment-Angebots schickt KICKRS.NET dem Crowd-Investor eine , die den Eingang des Investment- Angebots bei KICKRS.NET bestätigt ("Angebotsbestätigung") und das Angebot des Crowd-Investors über ein Nachrangdarlehen ("Investmentvertrag") für die Club-Gesellschaft annimmt ("Investment-Bestätigung"). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. Vorbehaltlich der Ziffer 3 beginnt die Laufzeit dieses Investmentvertrages mit Ende des Kampagnenzeitraums. 2. Darlehensgewährung / Verwendungszweck 2.1. Der Crowd-Investor gewährt der Club-Gesellschaft ein Nachrangdarlehen in Höhe des von ihm in dem Investment-Angebot individuell festgelegten Darlehensbetrages Sofern die Kampagne erfolgreich ist (Ziffer 3.3), ist die Club- Gesellschaft verpflichtet, den Darlehensbetrag zur Stärkung der Strukturen im Nachwuchsbereich des Clubs zu verwenden. 3. Bedingungen 3.1. Dieser Investmentvertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Darlehensbetrages ("erst e auf schiebende Bedingung"). Sollte ein Zahlungseingang nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt sein, so gilt die Bedingung endgültig als nicht eingetreten. Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam.
4 Zudem ist dieser Investmentvertrag in den nachfolgend dargestellten Fällen aufschiebend bedingt auf die Angabe zusätzlicher Informationen durch den Investor ( zweit e auf schiebende Bedingung ): Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf der Investor sofern er keine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG ist mehr als EUR nur dann investieren, sofern er nach der von ihm erteilten Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR verfügt, oder maximal den zweifachen Betrag seines im Rahmen der Selbstauskunft angegebenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch in jedem Fall EUR Für den öst erreichischen Crowd-Invest or gilt an St elle des Vorst ehenden Folgendes: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf der Crowd-Investor sofern es sich nicht um einen professionellen Anleger gemäß 2 Abs. 1 Z 33 AIFMG oder um eine juristische Person, die nicht Verbraucher im Sinne des 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist, handelt mehr als EUR nur dann investieren, sofern er durch Auskunft an KICKRS.NET mitteilt, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder dass er maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert Sofern der Investor beabsichtigt, einen Darlehensbetrag von mehr als EUR zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen: sofern es sich bei dem Investor um eine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG (GmbH, AG, KGaA) handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich, ansonsten hat der Investor anzugeben, ob er über ein Mindestvermögen von EUR in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten verfügt; oder dass der von ihm im Rahmen des Investment- Angebots gewählte Darlehensbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Für den öst erreichischen Crowd-Invest or gilt an St elle des Vorst ehenden Folgendes: Sofern der Investor beabsichtigt, einen Darlehensbetrag von mehr
5 als EUR zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen: sofern es sich um einen professionellen Anleger gemäß 2 Abs. 1 Z 33 AIFMG oder um eine juristische Person, die nicht Verbraucher im Sinne des 1 Abs. 1 Z 2 KSchG handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich, ansonsten hat der Investor anzugeben, dass der von ihm im Rahmen des Investment-Angebots gewählte Darlehensbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet nicht übersteigt; oder er maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert Sofern aufgrund des vom Investor beabsichtigten Darlehensbetrages wie vorstehend beschrieben erforderlich, wird die Club-Gesellschaft die erforderlichen Informationen im Rahmen des Investitionsprozesses abfragen und der Investor hat die Angaben im Rahmen der von ihm zu erteilenden Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu machen. Erst nach Erhebung der zusätzlichen Informationen durch die Club-Gesellschaft ist die zweite aufschiebende Bedingung eingetreten und dieser Investmentvertrag tritt in Kraft Dieser Investmentvertrag ist zudem auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Kampagne nicht erfolgreich ist ("auf lösende Bedingung"). Eine Kampagne ist erfolgreich, wenn innerhalb des Kampagnenzeitraumes zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Darlehensbeträge von Crowd-Investoren die individuell festgelegte Funding Schwelle der Kampagne erreicht. Nach Ablauf des Kampagnenzeitraumes beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt KICKRS.NET dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne ihre Funding Schwelle erreicht hat und damit erfolgreich war. Wird die Funding Schwelle nicht erreicht, verliert dieser Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Crowd-Investor noch die Club-Gesellschaft oder ein Dritter können in diesem Fall aus diesem Investmentvertrag Rechte herleiten. Der Crowd-Investor erhält bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd-Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto erstattet (Ziffer 5.2). 4. Zahlungsabwicklung 4.1. Die Club-Gesellschaft hat für die Abwicklung der Zahlungen aufgrund
6 dieses Investmentvertrages bei der BNP Paribas Niederlassung Deutschland (nachfolgend "Bank") ein Konto errichtet ( Crowdfunding-Konto ). Bis zum erfolgreichen Abschluss der Kampagne (Ziffer 3.3) bedarf die Club-Gesellschaft für Verfügungen über das Crowdfunding-Konto der Zustimmung von KICKRS.NET. Gleiches gilt im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung (Ziffer 3.3) bis zur vollständigen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen an die Crowd-Investoren Sämtliche Zahlungen aufgrund dieses Investmentvertrages dürfen ausschließlich auf das Crowdfunding-Konto erfolgen. 5. Auszahlung 5.1. Der Darlehensbetrag (also der von dem Crowd-Investor in seinem Investment-Angebot individuell festgelegte Betrag) ist unmittelbar nach Abschluss dieses Investmentvertrages (also dem Versand der Investment-Bestätigung durch KICKRS.NET) zur Zahlung fällig. Der Crowd-Investor zahlt den Darlehensbetrag auf das im Rahmen der Kampagne genannte Crowdfunding-Konto der Club-Gesellschaft bei der Bank. Nach entsprechendem Eingang des vom Crowd-Investor zu leistenden Darlehensbetrags hat der Club keine weiteren Ansprüche gegen den Crowd-Investor (KEINE NACHSCHUSSPFLICHT ) Im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung (Ziffer 3.3) ist die Club-Gesellschaft verpflichtet, dem Crowd-Investor bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd-Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto zu erstatten. KICKRS.NET wird dem entsprechend zustimmen. 6. Lauf zeit und T ilgung 6.1. Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 3 (drei) Jahren ("Lauf zeit") Das Nachrangdarlehen ist endfällig. Dieses bedeutet, dass die Club- Gesellschaft während der Laufzeit des Nachrangdarlehens keine Tilgungszahlungen leistet, sondern das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit getilgt wird Am Ende der Laufzeit wird der ausgezahlte und noch nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag nebst Verzinsung nach Ziffer 7 in drei gleich großen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, zur Zahlung auf das vom Crowd- Investor im Rahmen seiner Anmeldung auf der KICKRS-Website hinterlegte Bankkonto fällig. Änderungen seiner Bankverbindung hat der Crowd-Investor unverzüglich KICKRS.NET mitzuteilen Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Club-Gesellschaft insbesondere dann vor, wenn der Crowd-Investor den mit der NEXT
7 Sports GmbH abgeschlossenen Poolingvertrag (vgl. Ziffer 9) widerruft oder außerordentlich kündigt Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbetrag sowie sämtliche aufgelaufenen, noch nicht gezahlten Zinsen innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Wirksamwerden der Kündigungserklärung zur Zahlung an den Crowd- Investor fällig. 7. Verzinsung Festzins Der Darlehensbetrag wird mit einem festen Zinssatz in Höhe von 2 % p. a. auf den Darlehensbetrag verzinst ( Fest zins ). Die Festzinsen berechnen sich pro rata temporis auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlich verstrichenen Tage Die Festzinsen werden endfällig nachträglich zum Ende der Laufzeit entsprechend Ziffer 6.3 zur Zahlung auf das vom Crowd-Investor im Rahmen seiner Anmeldung auf der KICKRS-Website hinterlegte Bankkonto fällig Erfolgszins Daneben gewährt die Club-Gesellschaft dem Crowd-Investor eine erfolgsabhängige Verzinsung des Darlehensbetrages in Abhängigkeit vom Erfolg des Clubs ("Erf olgszins"). Ein negativer Erfolgszins ist ausgeschlossen. Dieser Erfolgszins wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechnet Der Erfolgszins ist an die Erreichung von Meilensteinen gekoppelt ( Meilensteine ). Dieses bedeutet, dass sich die Höhe des Erfolgszinses danach richtet, ob der Club die nachfolgend aufgelisteten Meilensteine erfüllt. Als Erfolgszins erhält der Crowd- Investor eine Verzinsung seines Darlehensbetrages, die sich wie folgt bemisst: Meilenstein 1: Abschluss von 9 Profiverträgen für Spieler aus der eigenen Jugend innerhalb der Laufzeit des Nachrangdarlehens: 3,5 % Meilenstein 2: 30 Spieler des Clubs sind während der Laufzeit des Nachrangdarlehens wenigstens einmal innerhalb eines Jahres im aktuellen Kader der jeweiligen Nationalmannschaft (A-Nationalmannschaft oder jeweilige Ux-Mannschaften (U- 23-Mannschaft, U-19-Mannschaft, etc.)): 3,5 % Meilenstein 3: Erreichen des nationalen Pokal-Halbfinales während der Laufzeit des Nachrangdarlehens: 3,5 % Sollte während der Laufzeit dieses Vertrages kein Meilenstein erreicht werden, erhält der Crowd-Investor keinen Erfolgszins.
8 7.3. Beispielrechnungen: Der Crowd-Investor investiert EUR 100. Sollte kein Meilenstein erreicht werden, erhält der Crowd- Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich 6 % Festzins (3 x 2 % p.a. gerechnet auf den Darlehensbetrag) = EUR 106 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 1,96 % p.a. Sollte Meilenstein 1 erreicht werden, erhält der Crowd- Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung von 9,5 % (6 % Festzins plus 3,5 % Erfolgszins) = EUR 109,50 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 3,07 % p.a. Sollten Meilenstein 1 und 2 erreicht werden, erhält der Crowd-Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 13 % (6 % Festzins plus 7 % Erfolgszins) = EUR 113 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 4,16 % p.a. Sollten Meilenstein 1, 2 und 3 erreicht werden, erhält der Crowd-Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 16,5 % (6 % Festzins plus 10,5 % Erfolgszins) = EUR 116,50 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 5,22 % p.a. 8. Zins- und Rückzahlungen / St euern 8.1. Zum Zweck der Rückzahlung des Nachrangdarlehens und der Auszahlung der Verzinsung hinterlegt der Crowd-Investor im Rahmen seines ersten Investments auf der KICKRS-Website eine auf seinen Namen lautende Bankverbindung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Der Crowd-Investor ist verpflichtet, diese Bankverbindung jederzeit aktuell zu halten Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die Club-Gesellschaft bei der Auszahlung der Verzinsung die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer sowie etwaige Annexsteuern (insb. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) einbehalten und abführen. Diesfalls erhält der Crowd-Investor hierüber eine Bescheinigung von der Club- Gesellschaft. 9. Pooling Der Crowd-Investor ist verpflichtet, den in Anhang 9 enthaltenen Poolingvertrag mit der NEXT Sports GmbH abzuschließen. 10. Qualif iziert er Rangrückt rit t
9 10.1. Der Crowd-Investor erklärt hiermit gemäß 67 Abs. 3 Insolvenzordnung (IO), dass er Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals ( 225 Abs. 1 UGB) oder, im Fall der Liquidation, nach der Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet werden wird. Zahlungen durch die Club-Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Club-Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung zum nächstmöglichen Termin und gelangt bis dahin die unter Ziffer 7.1 beschriebene Festverzinsung zur Anwendung Die Ansprüche sämtlicher Nachrangdarlehensgeber sind gleichrangig Dieser qualifizierte Rangrücktritt gilt für den Fall der Liquidation der Club-Gesellschaft entsprechend. 11. Inf ormat ionsrecht e des Crowd-Invest ors Der Abschluss dieses Investmentvertrages führt nicht zu einer (gesellschaftsrechtlichen) Beteiligung des Crowd-Investors an der Club-Gesellschaft. In Bezug auf die Club-Gesellschaft hat der Crowd- Investor daher keine Stimm-, Weisungs- oder Kontrollrechte. Für den Geschäftsbetrieb der Club-Gesellschaft sowie deren Verwaltung ist ausschließlich die Geschäftsleitung der Club-Gesellschaft verantwortlich Die Club-Gesellschaft wird, sofern die Funding Schwelle erreicht wird, jeweils zum 30. Januar und 30. Juli eines jeden Jahres, erstmals frühestens 30 Tage nach Überschreiten der Funding Schwelle zum nächsten der vorgenannten Termine ein Reporting veröffentlichen und über den Fortschritt des sich aus diesem Vertrag ergebenden Investitionsvorhabens berichten. Die Club-Gesellschaft ist ferner verpflichtet Informationen, die für das Investitionsvorhaben von wesentlicher Bedeutung sind, bekanntzumachen. 12. Kündigung Das Nachrangdarlehen kann bis zum Ende der Laufzeit (Ziffer 6.1) nicht ordentlich gekündigt werden Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Investmentvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei fristlos gekündigt werden. Soweit der Darlehensbetrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht oder nicht voll ausgezahlt worden ist, wird der Crowd-Investor von seiner Verpflichtung zur Darlehensgewährung frei. 13. Risiken
10 13.1. Investitionen in die Club-Gesellschaft sind mit erheblichen Risiken verbunden. Dem Crowd-Investor sollte bewusst sein, dass sofern kein Meilenstein während der Laufzeit erreicht wird der Crowd- Investor keinen Erfolgszins, sondern lediglich den Festzins erhalten wird. Unter Umständen kann die Club-Gesellschaft auch den Festzins nicht zahlen bzw. den Darlehensbetrag nicht zurückzahlen. Die Investition in die Club-Gesellschaft stellt eindeutig eine Risiko- Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist und deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Mit Investition in die Club-Gesellschaft sind für den Crowd-Investor Risiken verbunden, die unter Umständen zu einem Totalverlust des Investments führen können Der Crowd-Investor sollte sein Investment nicht mit Fremdkapital finanzieren, weil ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zinsund Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können Der Crowd-Investor sollte die Investition in die Club-Gesellschaft nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in die Club-Gesellschaft nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Crowd-Investors darstellen, weil er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Crowd-Investor sich nicht auf ein Investment in einer Kampagne konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut KICKRS.NET stellt lediglich die KICKRS-Website als Internet- Dienstleistungsplattform für die Präsentation der Kampagne der Club-Gesellschaft zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. KICKRS.NET schließt mit dem Crowd-Investor keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist KICKRS.NET nicht verpflichtet, den Crowd-Investor über die weiteren Entwicklungen der Club-Gesellschaft zu informieren. Darüber hinaus ist KICKRS.NET nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten der Club-Gesellschaft aus diesem Investmentvertrag Die Entscheidung darüber, ob der Crowd-Investor über die KICKRS- Website in einen Fußballverein investiert und in welchen Fußballverein er investiert, obliegt allein dem Crowd-Investor selbst. Der Crowd- Investor sollte sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten lassen Die Veräußerung und Abtretung eines im Rahmen einer Kampagne
11 auf der KICKRS-Website vergebenen Nachrangdarlehens durch den Crowd-Investor ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Nachrangdarlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, weil für Nachrangdarlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Crowd-Investor ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.
12 14. Widerruf sbelehrung Widerrufsbelehrung Widerruf srecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Next Sports GmbH, Grillparzerstraße 46, München, als Vertreter der Club-Gesellschaft. Widerruf sf olgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerruf sbelehrung Für den öst erreichischen Crowd-Invest or gilt Folgendes: Soweit der Crowd-Investor Verbraucher im Sinn des KSchG ist, steht ihm nach 3 KSchG ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss (d.h. ab Angebotsbestätigung durch die Club- Gesellschaft) zu. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
13 15. Schlussbest immungen Abtretung von Rechten des Crowd-Investors Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Investmentvertrag insgesamt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem mit der NEXT Sports GmbH abgeschlossenen Poolingvertrag eintritt, (ii) ein Mitgliedskonto auf der KICKRS-Website eröffnet, (iii) sämtliche aus Sicht von KICKRS.NET erforderlichen Angaben insbesondere seine Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer an KICKRS.NET übermittelt. Die Club-Gesellschaft befreit den Crowd- Investor insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Crowd- Investor wird der Club-Gesellschaft jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen Nebenabreden Nebenabreden zu diesem Investmentvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorstehenden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches Rechtsverhältnis begründet Änderungen und Schriftform Änderungen dieses Investmentvertrages bedürfen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Ziffer Die Club-Gesellschaft ist in Abstimmung mit KICKRS.NET zu Änderungen dieses Investmentvertrages berechtigt, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regulierung erforderlich und/oder nach Ermessen der Club-Gesellschaft sinnvoll sind Mitteilungen Nach diesem Investmentvertrag notwendige Aufforderungen, Mitteilungen, abzugebende Erklärungen oder andere Nachrichten sind jeweils an die Parteien zu richten oder an diejenige Person oder Anschrift, die jeweils von einer Partei bestimmt wird, es sei denn, in diesem Investmentvertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt Vertraulichkeit Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Investmentvertrages gegenüber Dritten geheim und vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu
14 beschränken. Festgehalten wird jedoch, dass der Inhalt dieses Vertrags KICKRS.NET vollumfänglich offengelegt wird Geltendes Recht Dieser Investmentvertrag unterliegt soweit nicht zwingend österreichisches Recht zur Anwendung gelangt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Streitigkeiten über das Bestehen oder Nicht-Bestehen dieses Vertrags, über dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Maria Enzersdorf sachlich zuständigen Gerichts vereinbart Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Investmentvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Investmentvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Investmentvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
vertreten durch Marcus Friedrich, Niewiedenstrasse 34a, 60431 Frankfurt am Main (nachfolgend einzeln Partei und gemeinsam die Parteien genannt)
Invest ment vert rag part iarisches Nachrangdarlehen Zwischen der Firma KICKRS 3 UG (haf tungsbeschränkt) Grillparzerstrasse 46 80675 München Germany (nachfolgend KICKRS 3 UG genannt) vertreten durch Marcus
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