Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen

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1 Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Branchenzuschläge sorgen für eine Equal Pay ähnliche Tarifangleichung für Mitarbeiter in der Zeitarbeit und der Personaldienstleistung. Diese Zuschläge wurden aktuell für die folgenden Branchen vereinbart: Metall- und Elektroindustrie Chemische Industrie Kunststoff verarbeitende Industrie, Kautschuk verarbeitende Industrie Schienenverkehrsbereich Textil- und Bekleidungsindustrie Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie Die Basis für die Zuschläge ist der Tarifvertrag für die Zeitarbeit BZA-DGB. Die Randstad Gruppe Deutschland akzeptiert die bisherigen Verhandlungsergebnisse. Die tarifvertraglich vereinbarte Laufzeit von fünf Jahren garantiert erfreulicherweise langfristige Stabilität und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die Abschlüsse zu den Tarifangleichungen über Branchenzuschläge tragen zur Beruhigung der Branche bei, und werden zu mehr Akzeptanz in der Gesellschaft führen. Wir haben uns eine professionelle administrative Umsetzung der neuen Regelung zum Ziel gesetzt. Darauf können sich sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter im Kundeneinsatz und unsere Tarifpartner verlassen. Die wichtigsten Fakten im Überblick: Der Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie wurde am 22. Mai 2012 zwischen BAP und igz (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) sowie der IG Metall geschlossen. Für die Chemiebranche verhandelten VGZ und IG BCE. Sie kamen am 19. Juni 2012 zum Abschluss. Die Tarifangleichungen für die Branchen Metall-/Elektro und Chemie gelten ab dem 01. November Die Verträge haben eine Mindestlaufzeit bis 31. Dezember 2017 und gelten in allen Bundesländern. Für die Zeitarbeitnehmer in der Kautschukindustrie sowie in der Kunststoff verarbeitenden Industrie gilt der Tarifvertrag ab 01. Januar 2013 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende Als Basis für die Zuschläge dient der Entgelttarifvertrag Zeitarbeit, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Für die Zeitarbeitnehmer im Schienenverkehrsbereich gilt der zwischen der VGZ (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) geschlossene Tarifvertrag ab 01. April 2013 und hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2017.

2 Für Zeitarbeitnehmer der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wurden im Dezember 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und ver.di vereinbart. Der Tarifvertrag gilt ab 01. Mai 2013 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember In der Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für die Zeitarbeitnehmer in Kundenunternehmen im Oktober 2012 Branchenzuschläge zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit / VGZ und der IG Metall vereinbart. Der Tarifvertrag gilt ab 01. April 2013 und verfügt über eine Laufzeit bis zum 31. Dezember Der Tarifvertrag findet Anwendung bei allen Unternehmen in den Branchen Metall-/Elektro, Bergbau, Chemie, Energie, Kautschuk und Kunststoff-Verarbeitung sowie im Schienenverkehrsbereich auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Er gilt auch für alle Arbeitnehmer in den eben genannten Branchen. Ausgenommen sind lediglich Handwerksunternehmen, hier finden die Tarifverträge für Branchenzuschläge keine Anwendung. Über die Branchenzugehörigkeit des Kundenunternehmens geben u.a. folgende Institutionen Auskunft: Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammer, Bürgel-Auskunft für Wirtschaftsinformationen, Handwerkskammer etc. Der Tarifvertrag sieht vor, dass ein Zeitarbeitnehmer nur 90 % eines vergleichbaren Stammarbeiternehmer verdienen muss. Wenn diese 90 % Deckelung gewünscht ist, dann muss uns der Kunde über das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenunternehmen ( Vergleichsentgelt ) informieren. Darüber hinaus erhalten wir vom Kunden die Auskunft der Branchenzugehörigkeit. Bereits vorhandene Betriebsvereinbarungen über den Einsatz von Zeitarbeit haben Vorrang und lassen ebenfalls abweichende Regelungen zu. Eine Betriebsvereinbarung, die schlechtere monetäre Konditionen vorsieht als der Tarifvertrag ist allerdings nicht möglich (Günstigkeitsprinzip). Die Zuschläge kommen den Mitarbeitern im Kundeneinsatz direkt zugute. Zuschläge, Fristen und Prozente im Einzelnen: Die ersten sechs * Wochen des Einsatzes bleiben zuschlagsfrei. Bei Einsatz im selben Kundenunternehmen sind nach sechs Wochen gestaffelte Zuschläge vorgesehen, die sich jeweils an der Länge des Einsatzes orientieren. Nach einer Unterbrechungszeit von mehr als drei Monaten beginnen die anzurechnenden en neu zu zählen. Wichtiger Hinweis zum Tarifvertrag Metall+Elektro und Bergbau, Chemie, Energie Für Mitarbeiter, die am bereits sechs Wochen oder länger in einem ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb waren, erhalten ab bereits den für ihre Branche und relevanten Zuschlag. Die zweite Stufe gilt dann ab 1. Dezember Für alle weiteren Stufen ist in diesem Fall der jeweils 1. eines Monats maßgeblich. Für alle anderen Mitarbeiter beginnt die Berechnung erst ab dem Die Zuschläge in der M+E Industrie betragen: Alle Nach einer von 6 Wochen 1 % Nach einer von 3 Monaten 20 % Nach einer von Monaten 30 % Nach einer von 7 Monaten 4 % Nach einer von 9 Monaten 0 % * Ausnahme: Branche Papier, Pappe und Kunststoff. Hier bleiben die ersten vier Wochen des Einsatzes zuschlagsfrei.

3 Die Zuschläge in der BCE Industrie betragen: 3 - Nach einer von 6 Wochen 1 % 10 % Keine Zuschläge Nach einer von 3 Monaten 20 % 14 % Keine Zuschläge Nach einer von Monaten 30 % 21 % Keine Zuschläge Nach einer von 7 Monaten 4 % 31 % Keine Zuschläge Nach einer von 9 Monaten 0 % 3 % Keine Zuschläge Der jeweilige Prozentsatz bleibt über die gesamte Laufzeit bis 2017 konstant. Der konkrete Eurobetrag hängt von der zukünftigen Entwicklung der Entgelte (Tarifverhandlungen) in der Metall-/Elektro-, der Chemie- bzw. der Zeitarbeitsbranche ab und ist daher variabel. Die Regelungen zu Mindestentgelten in einzelnen Branchen außerhalb der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemie-Branche bleiben durch den neuen Tarif-Vertrag über Branchenzuschläge unberührt. Die Zuschläge in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie betragen: Nach einer von 6 Wochen 7 % 7 % 7 % 7 % Nach einer von 3 Monaten 10 % 10 % 10 % 10 % Nach einer von Monaten 1 % 1 % 1 % 1 % Nach einer von 7 Monaten 22 % 22 % 22 % 22 % Nach einer von 9 Monaten 31 % 31 % 31 % 31 % stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. April Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufe am 1. Mai 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten. Die Zuschläge in der Textil- und Bekleidungsindustrie betragen: Nach einer von 6 Wochen % % % % Nach einer von 3 Monaten 10 % 10 % 10 % 10 % Nach einer von Monaten 1 % 1 % 1 % 1 % Nach einer von 7 Monaten 20 % 20 % 20 % 20 % Nach einer von 9 Monaten 2 % 2 % 2 % 2 % stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. April Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufe am 1. Mai 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten.

4 Die Zuschläge in der Kautschukindustrie betragen: Nach einer von 6 Wochen 4 % 3 % 4 % Keine Zuschläge Nach einer von 3 Monaten 7 % 4 % 7 % Keine Zuschläge Nach einer von Monaten 10 % 6 % 10 % Keine Zuschläge Nach einer von 7 Monaten 13 % 9 % 13 % Keine Zuschläge Nach einer von 9 Monaten 16 % 10 % 16 % Keine Zuschläge Die Zuschläge in der Kunststoff verarbeitenden Industrie betragen: Nach einer von 6 Wochen 7 % 4 % 3 % Keine Zuschläge Nach einer von 3 Monaten 10 % 6 % 4 % Keine Zuschläge Nach einer von Monaten 1 % 9 % 6 % Keine Zuschläge Nach einer von 7 Monaten 22 % 13 % 9 % Keine Zuschläge Nach einer von 9 Monaten 2 % 1 % 10 % Keine Zuschläge Wichtiger Hinweis zum TV Kautschukindustrie sowie in der Kunststoff verarbeitenden Industrie Für Mitarbeiter, die am 01. Januar 2013 bereits 6 Wochen oder länger im ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. Januar Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufe am 1. Februar 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten. Die Zuschläge im Schienenverkehrsbereich betragen: Nach einer von 6 Wochen 4 % 3 % 4 % Keine Zuschläge Nach einer von 3 Monaten 6 % 4 % 6 % Keine Zuschläge Nach einer von Monaten 8 % 6 % 8 % Keine Zuschläge Nach einer von 7 Monaten 12 % 9 % 12 % Keine Zuschläge Nach einer von 9 Monaten 14 % 10 % 14 % Keine Zuschläge Wichtiger Hinweis zum TV Schienenverkehr stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. April Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufeam 1. Mai 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten.

5 Die Zuschläge in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie betragen: Alle Nach einer von 4 Wochen 4 % Nach einer von 3 Monaten 8 % Nach einer von Monaten 12 % Nach einer von 7 Monaten 16 % Nach einer von 9 Monaten 20 % Wichtiger Hinweis zum TV Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie Für Mitarbeiter, die am 01. Mai 2013 bereits 4 Wochen oder länger im ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. Mai Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufe am 01. Juni 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten. Die Zuschläge in der Tapeten verarbeitenden Industrie betragen: Alle Nach einer von 4 Wochen 7 % Nach einer von 3 Monaten 11 % Nach einer von Monaten 1 % Nach einer von 7 Monaten 19 % Nach einer von 9 Monaten 23 % Wichtiger Hinweis zum TV Tapeten verarbeitenden Industrie Für Mitarbeiter, die am 01. Mai 2013 bereits 4 Wochen oder länger im ununterbrochenen Einsatz im Kundenbetrieb stehen, gilt die erste Stufe bereits ab dem 01. Mai Diese Mitarbeiter erreichen die nächste Stufe am 01. Juni 2013 und die dann folgenden Stufen zu den entsprechenden Zeitpunkten.

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