Top Balanced Mix Rechenschaftsbericht 2009/2010 Inhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Top Balanced Mix Rechenschaftsbericht 2009/2010 Inhalt"

Transkript

1 Rechenschaftsbericht 2009/2010

2 Top Balanced Mix Rechenschaftsbericht 2009/2010 Inhalt Sehr geehrter Anteilinhaber 3 Bericht 4 Entwicklung des Fondsvermögens 6 Auszahlung 7 Übersicht über die letzten Rechnungsjahre 7 Zusammensetzung des Fondsvermögens 8 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) 8 Fondsergebnis 9 Entwicklung des Fondsvermögens 10 Herkunft des Fondsergebnisses 10 Verwendung des Fondsergebnisses 10 Vermögensaufstellung zum Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 19 Bericht des Aufsichtsrates 21 A) Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 22 B) Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil 25 B) Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil 28 Schoellerbank Invest AG 31 Allgemeine Fondsbestimmungen 32 Besondere Fondsbestimmungen 35 Anhang zu

3 Top Balanced Mix Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG ISIN/Thesaurierung: AT0000A067M6, ISIN/Vollthesaurierung: AT0000A067N4 Verwaltung Schoellerbank Invest AG Wir arbeiten nach den Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche. Depotbank Schoellerbank Aktiengesellschaft Sehr geehrter Anteilinhaber Die Schoellerbank Invest AG erlaubt sich hiermit, nachstehenden Rechenschaftsbericht des Top Balanced Mix für das Rechnungsjahr vom bis zum vorzulegen. Den enthaltenen Unterfonds, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,17% und 1,75% per anno verrechnet. Der veröffentlichte vereinfachte Prospekt sowie der vollständige Prospekt des Top Balanced Mix in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Interessenten unter zur Verfügung. Diese stellen die alleinige Verkaufsunterlage dar und enthalten wichtige Risikohinweise. 3

4 Bericht Die schwerste Finanzkrise der Wirtschaftsgeschichte (Gesamtverschuldung Privathaushalte, Unternehmen, Staat mit in den USA in der Spitze mit 373% des Bruttoinlandsprodukts fast um die Hälfte höher als in der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 30er Jahre) löste zwei extreme konjunkturstabilisierende Gegensteuerungsmaßnahmen der verantwortlichen Entscheidungsträger aus: Einerseits öffneten die Notenbanken ihre Geldschleusen in noch nie gekanntem Ausmaß (inklusive Anwerfen der Notenpresse zum Kauf notleidender Anleihen), andererseits wurde gleichzeitig ein weltweit noch nie gesehenes fiskalpolitisches Konjunkturprogramm in Höhe von insgesamt ca. 1 Billion Euro aufgelegt. Beide Maßnahmen führten zeitversetzt zu einer Stabilisierung bzw. Verbesserung der Weltkonjunktur, was zunehmend auch in den Konjunktur- Frühindikatoren zum Ausdruck kam. Allerdings verlief die Entwicklung dabei bei genauem Hinsehen sehr differenziert. China beispielsweise das, bezogen auf sein Bruttoinlandsprodukt, fiskalpolitisch stärker stabilisierte als westliche Industrienationen, erreichte zweistellige Bruttoinlandsprodukt- Wachstumsraten. Entsprechend stieg dort auch das (wenn auch staatlich verordnete) Kreditwachstum zeitweise um bis zu 40%, während in den westlichen Industrieländern die Kreditvergaben in aller Regel weit hinter den zweistelligen Wachstumsraten der Geldmengen zurückblieben. Bestes Negativ-Beispiel sind hier die USA, wo die Kreditvergaben der Geschäftsbanken nach jahrzehntelangem Aufwärtstrend seit Herbst 2008 nicht nur in ihren Veränderungsraten, sondern auch absolut erstmals schrumpften. Da China auch noch eine niedrigere Verschuldung als westliche Länder aufweist, konnte das Land volkswirtschaftlich doppelt profitieren (einerseits höhere Stimuli, andererseits bessere Wirkung der Stimuli, da fiskalpolitische Maßnahmen in aller Regel um so schlechter greifen, je höher ein Land verschuldet ist). Die wieder besseren Konjunkturaussichten wurden auch von den Aktienmärkten antizipiert, wobei auffiel, dass der chinesische Aktienmarkt zu Beginn der Berichtsperiode noch um ca. 50% höher stand als zuletzt, nachdem er sich zuvor als weltweit erster nach oben tendierender Markt seit Herbst 2008 verdoppelt hatte. Hintergrund sind hier vorsichtige, leicht restriktive geldpolitische Schritte seitens der chinesischen Zentralbank zur Abkühlung der Konjunktur bzw. des Immobilienmarktes. Da gleichzeitig auch die amerikanische Notenbank seit April 2010 ihr quantitative easing (Anwerfen der Notenbank- Presse zum Kauf von Anleihen minderer Bonität) beendet hat, haben sich zuletzt die lange Zeit sehr günstigen monetären Rahmenbedingungen eingetrübt. Selbst die Europäische Notenbank, die völlig überraschend ebenfalls seit Mai 2010 im Zuge der Griechenland-Krise notleidende Staatsanleihen aufkauft, hat ihr Stützungsvolumen zwischenzeitlich mehr als geviertelt. Sollten sich die Anzeichen mehren, dass sich anstatt des erhofften selbsttragenden Aufschwungs bei den Konjunkturzahlen zunehmend Enttäuschungen ergeben (die durch künstlich niedrige Notenbank-Zinsen und Geldmengenaufblähungen ohnehin eher positiv überzeichnenden Frühindikatoren sprechen durchaus dafür), so dürften nach einer konjunkturellen Durststrecke die Notenbanken erneut mit massiven Geldinjektionen auf den Plan gerufen werden, was auch den Aktienmärkten wieder zugutekommen sollte. Asiatische Schwellenländer-Aktien bleiben weiterhin ein wichtiges Standbein in unserer Anlagestrategie. Auch wenn die kurzfristigen Belastungen durch eine etwas restriktivere Notenbank-Politik bzw. die Börsen belastende hohe Neumissions-Volumina durchaus noch anhalten können. In Europa sollten weiterhin ausgewählte Titel aus der größten und bonitätsstärksten Volkswirtschaft, Deutschland, im Vordergrund stehen. Gerade Export-sensitive deutsche Werte waren hier zuletzt im Zuge der Euro- 4

5 Schwäche besonders gesucht, nachdem diese Kategorie bereits bei deutlich höheren Euro-Kursen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis gestellt hatte. Der frühzeitig prognostizierte Trend eines mittel- bis langfristigen Aufwärtstrends für Goldanlagen sollte weiter anhalten, zumal Gold auch zunehmend als Gegenstück und Sachwertanlage zu den verstärkten Gelddruck-Operationen der Notenbanken gesehen wird. Im Berichtszeitraum erzielte der Top Balanced Mix eine Wertentwicklung ein Plus von 3,78%. Aufgrund seiner defensiven Ausrichtung, bedingt durch das nach wie vor schwierige konjunkturelle Umfeld sowie Risiken ungelöster Verschuldungsprobleme in USA und Europa, blieb die Fondsperformance hinter der Benchmark (+21,57%) zurück. 5

6 Entwicklung des Fondsvermögens Das Fondsvermögen des Top Balanced Mix belief sich zum Ende der Berichtsperiode auf 13,10 Millionen Euro. Die Zahl der umlaufenden Anteile lag bei Stück. Der errechnete Wert je Anteil am Top Balanced Mix betrug per für den Thesaurierungsanteil/ Vollthesaurierungsanteil EUR 9,31/9,37. Dies bedeutet gegenüber dem errechneten Wert zu Beginn des Rechnungsjahres (EUR 9,01/9,03) eine Wertveränderung für den Thesaurierungsanteil von +3,33% und für den Vollthesaurierungsanteil von +3,77%. Unter Berücksichtigung der am erfolgten Auszahlung gemäß 13 Investmentfondsgesetz von EUR 0,04 je Anteil ergibt sich eine Wertveränderung für den Thesaurierungsanteil von +3,78%. Top Balanced Mix Rechenwerte inkl. Erträgnis-Wiederanlage von Dez. 07 Mrz. 08 Jun. 08 Sep. 08 Dez. 08 Mrz. 09 Jun. 09 Sep. 09 Dez. 09 Mrz. 10 Jun. 10 6

7 Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2009/2010 wird für die Thesaurierungsanteile eine Auszahlung in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 0,03 je Anteil, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR ,64 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet diese einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Für die Vollthesaurierungsanteile wird im Rechnungsjahr 2009/2010 keine Auszahlung vorgenommen. Da eine Befreiungserklärung gem. 94 EStG vorliegt, wird die gesamte Auszahlung wiederveranlagt. Übersicht über die letzten Rechnungsjahre Rechnungsjahr Fondsvermögen Anzahl der Anteile Errechneter Wert Auszahlung Wertentwicklung gesamt Thes./Vollthes. Thes./Vollthes. EUR Stk. EUR EUR % 1) 2007/2008 2) , ) 9,82/9,82 0,02/- 3) -1,80/-1, / , ) 9,01/9,03 0,04/- 3) -8,05/-8, / , ,31/9,37 0,03/- 3) +3,78/+3,77 1) Jeweils im abgelaufenen Rechnungsjahr. Finanzmathematische Berechnung (Methode der Oesterreichischen Kontrollbank). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt. 2) Rumpfrechnungsjahr vom bis zum ) Aufgrund des Vollthesaurierungsstatus gem. 13 letzter Satz InvFG ist keine Auszahlung vorgenommen worden. 4) davon Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile 5) davon Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile 6) davon Thesaurierungsanteile und Vollthesaurierungsanteile 7

8 Zusammensetzung des Fondsvermögens Wertpapiere Mio. EUR % Aktien lautend auf AUD 0,03 0,25 CHF 0,18 1,39 EUR 1,67 12,76 GBP 0,07 0,53 HKD 0,06 0,45 NOK 0,06 0,47 USD 0,51 3,89 Summe Aktien 2,58 19,74 Anleihen lautend auf EUR 3,53 26,92 GBP 0,15 1,13 USD 0,18 1,37 Summe Anleihen 3,86 29,42 Investmentfonds lautend auf EUR 5,12 39,07 Summe Investmentfonds 5,12 39,07 Wertpapiere insgesamt 11,56 88,23 Devisentermingeschäfte 0,00 0,00 Financial Futures 0,00-0,01 Bankguthaben 1,38 10,53 Sonstiges Vermögen (Zinsenansprüche, Abgrenzungen) 0,16 1,25 Fondsvermögen 13,10 100,00 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: Pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Thesaurierungsanteil Vollthesaurierungsanteil Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 9,01 9,03 Auszahlung am von EUR 0,04 (entspricht 0,0044 Anteilen) 1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 9,31 9,37 Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbene Anteile 9,35 - Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % +3,78 +3,77 Nettoertrag pro Anteil +0,34 +0,34 1) Rechenwert am (Ex-Tag) für einen Thesaurierungsanteil EUR 9,16. 8

9 Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,77 Dividendenerträge ,98 Sonstige Erträge 0, ,75 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -4,86 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,76 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer / steuerlichen Vertreter ,00 Publizitätskosten ,65 Wertpapierdepotgebühren ,10 Depotbankgebühren ,84 Verwaltungskostenrückvergütungen aus Subfonds , ,59 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,54 1) 2) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne (davon aus Derivativgeschäften: EUR ,14) ,07 Realisierte Verluste (davon aus Derivativgeschäften: EUR ,75) ,93 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,86 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,68 1) 2) b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,12 Ergebnis des Rechnungsjahres ,80 c. Ertragsausgleich für ordentliche Erträge des Rechnungsjahres ,69 Fondsergebnis gesamt ,11 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,26. 9

10 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile ,93 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,36 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,34 Fondsergebnis gesamt ,11 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile ,34 Herkunft des Fondsergebnisses Realisiertes Fondsergebnis ,68 Ertragsausgleich für ordentliche Erträge des Rechnungsjahres ,69 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,93 Ausschüttungs-/Thesaurierungsfähiges Fondsergebnis ,92 Verwendung des Fondsergebnisses Ausschüttungs-/Thesaurierungsfähiges Fondsergebnis ,92 Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,64 Der Wiederveranlagung zugeführte Ertragsanteil für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,94 Der Wiederveranlagung zugeführte Ertragsanteil für Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,54 Gewinnübertrag in die Substanz ,80 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 0,00 10

11 Vermögensaufstellung zum Wertpapier- ISIN Zins- Käufe/ Verkäufe/ Be- Kurs Kurswert %-Anteil Bezeichnung satz Zugänge Abgänge stand in EURO in Stk./Nom. Stk./Nom. Fondsin in währung AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE AKTIEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND AURUBIS AG DE , ,50 0,19 BASF SE O.N. DE , ,00 1,14 BAY.MOTOREN WERKE AG ST DE , ,50 0,40 BILFINGER BERGER AG DE , ,00 1,46 E.ON AG NA DE000ENAG , ,00 0,51 FRESEN.MED.CARE KGAA ST DE , ,00 0,34 FRESENIUS SE VZ O.ST O.N. DE , ,00 1,53 HOCHTIEF AG DE , ,00 1,31 IVG IMMOBILIEN AG O.N. DE , ,00 0,22 LANXESS AG DE , ,70 0,15 LINDE AG O.N. DE , ,50 1,02 MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. DE , ,00 0,32 RWE AG VZO O.N. DE , ,03 1,13 SAP AG O.N. DE , ,00 0,42 SIEMENS AG NA DE , ,00 0,26 VOLKSWAGEN AG VZO O.N. DE , ,00 1,82 Summe EUR ,23 12,22 AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland USA NEWMONT MNG CORP. US , ,32 1,07 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,32 1,07 ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND BD.LAENDER 28 LSA 07/12 DE , , ,00 6,11 HANIEL+CIE 10/17 XS , , ,69 0,54 LANDWIRT.R.BK 09/14 XS , , ,60 3,22 LUFTHANSA AG IHS 09/14 XS , , ,00 0,97 METRO MTN 09/14 DE000A0Z2CS9 5, , ,13 1,05 THYSSENKRUPP 09/14 DE000A0Z12Y2 8, , ,55 0,43 VOLKSW.FIN.SERV.MTN.09/12 XS , , ,30 2,37 Summe ,27 14,69 11

12 Wertpapier- ISIN Zins- Käufe/ Verkäufe/ Be- Kurs Kurswert %-Anteil Bezeichnung satz Zugänge Abgänge stand in EURO in Stk./Nom. Stk./Nom. Fondsin in währung Emissionsland GROSSBRITANNIEN VODAFONE GRP 09/16 XS , , ,55 0,44 Summe ,55 0,44 Emissionsland ITALIEN EDISON 09/14 XS , , ,50 0,40 Summe ,50 0,40 Emissionsland LUXEMBURG FIAT FIN.+TRADE 09/12 XS , , ,50 0,40 HOLCIM FIN.LUX. 09/14 XS , , ,56 1,06 Summe ,06 1,46 Emissionsland NIEDERLANDE ABN AMRO 09/14 XS , , ,45 1,21 DAIMLER INTL FIN.09/14 DE000A0T5SE6 7, , ,60 1,79 DT.TELEK.INTL F.09/17 DE000A0T5X07 6, , ,10 1,31 VOLKSWAGEN INTL 09/10 XS , , ,48 1,27 Summe ,63 5,58 Summe EUR ,01 22,57 SUMME ,56 35,86 IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE AKTIEN auf Australische Dollar lautend Emissionsland AUSTRALIEN LEIGHTON HLDGS AU000000LEI , ,97 0,25 Summe AUD umgerechnet zum Kurs von 1, ,97 0,25 AKTIEN auf Britische Pfund lautend Emissionsland BERMUDA AQUARIUS PLAT. NEW BMG0440M , ,48 0,31 Summe ,48 0,31 Emissionsland GROSSBRITANNIEN ANGLO AMERICAN GB00B1XZS , ,05 0,22 Summe ,05 0,22 Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0, ,53 0,53 12

13 Wertpapier- ISIN Zins- Käufe/ Verkäufe/ Be- Kurs Kurswert %-Anteil Bezeichnung satz Zugänge Abgänge stand in EURO in Stk./Nom. Stk./Nom. Fondsin in währung AKTIEN auf EURO lautend Emissionsland FINNLAND UPM KYMMENE CORP. FI , ,00 0,38 Summe ,00 0,38 Emissionsland NIEDERLANDE IMTECH N.V. NL , ,00 0,16 Summe ,00 0,16 Summe EUR ,00 0,54 AKTIEN auf Hongkong Dollar lautend Emissionsland BERMUDA GLORIOUS SUN ENT. BMG3939X , ,46 0,12 Summe ,46 0,12 Emissionsland CAYMAN-INSELN CHAODA MODERN AGR. KYG2046Q , ,29 0,22 Summe ,29 0,22 Emissionsland HONGKONG LENOVO GROUP HK , ,04 0,11 Summe ,04 0,11 Summe HKD umgerechnet zum Kurs von 9, ,79 0,45 AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend Emissionsland NORWEGEN FRED.OLSEN ENERGY NO , ,32 0,47 Summe NOK umgerechnet zum Kurs von 7, ,32 0,47 AKTIEN und GENUSSSCHEINE auf Schweizer Franken lautend Emissionsland SCHWEIZ BALOISE HLDG NA CH , ,93 0,48 NESTLE NAM. CH , ,52 0,27 NOVARTIS NAM. CH , ,49 0,30 ROCHE HLDG AG GEN. CH , ,50 0,34 Summe CHF umgerechnet zum Kurs von 1, ,44 1,39 13

14 Wertpapier- ISIN Zins- Käufe/ Verkäufe/ Be- Kurs Kurswert %-Anteil Bezeichnung satz Zugänge Abgänge stand in EURO in Stk./Nom. Stk./Nom. Fondsin in währung AKTIEN auf US Dollar lautend Emissionsland KANADA BARRICK GOLD CORP. CA , ,66 1,07 ELDORADO GOLD CORP. CA , ,66 0,25 IAMGOLD CORP. CA , ,72 0,49 Summe ,04 1,81 Emissionsland RUSSLAND JSC MMC NOR.NICK.ADR US46626D , ,07 0,54 Summe ,07 0,54 Emissionsland USA APPLE INC. US , ,69 0,47 Summe ,69 0,47 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,80 2,82 ANLEIHEN auf Britische Pfund lautend Emissionsland BERMUDA HOLCIM GB FINANCE 09/17 XS , , ,99 1,13 Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0, ,99 1,13 ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND EVONIK IND. ANL. 09/14 XS , , ,81 0,58 HANIEL+CIE 09/14 MTN XS , , ,74 0,58 Summe ,55 1,16 Emissionsland FINNLAND NOKIA CORP. 09/14 MTN XS , , ,30 0,84 Summe ,30 0,84 Emissionsland NIEDERLANDE DAIMLER INTL FIN.09/11MTN DE000A1AKAU3 3, , ,00 1,92 Summe ,00 1,92 14

15 Wertpapier- ISIN Zins- Käufe/ Verkäufe/ Be- Kurs Kurswert %-Anteil Bezeichnung satz Zugänge Abgänge stand in EURO in Stk./Nom. Stk./Nom. Fondsin in währung Emissionsland SCHWEDEN VATTENFALL AB 09/16 MTN XS , , ,35 0,43 Summe ,35 0,43 Summe EUR ,20 4,35 ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland CAYMAN-INSELN PETROBRAS I. F. 09/20 US71645WAP68 5, , ,91 0,63 Summe ,91 0,63 Emissionsland GROSSBRITANNIEN ANGLO AM. CAP. 09/14 USG03762HF42 9, , ,90 0,74 Summe ,90 0,74 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,81 1,37 SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ,85 13,30 INVESTMENTFONDS auf EURO lautend Emissionsland LUXEMBURG DJE Absolut I LU , ,00 4,21 DJE - Alpha Global I LU , ,00 3,91 DJE - Asien High Dividend I (EUR) LU , ,00 1,65 DJE - Dividende & Substanz I (EUR) LU , ,00 9,89 DJE - Gold & Ressourcen I LU , ,00 1,09 DJE - InterCash I LU , ,00 3,06 DJE Renten Renten Global I LU , ,00 8,24 FI Alpha Renten Global LU , ,00 5,61 LuxTopic - Pacific P LU , ,00 1,41 Summe EUR ,00 39,07 SUMME INVESTMENTFONDS ,00 39,07 DEVISENTERMINGESCHÄFTE offene Positionen HKD ,00 0,00 USD ,79 0,00 SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE -67,79 0,00 15

16 Wertpapier- Be- Kurswert %-Anteil Bezeichnung stand in EURO in Stk./Nom. Fondsin währung FINANCIAL FUTURES Kauf Terminkontrakte DAX FUTURE 09/10 EUR ,00-0,01 SUMME FINANCIAL FUTURES ,00-0,01 GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE ,41 88,23 FINANCIAL FUTURES ,00-0,01 DEVISENTERMINGESCHÄFTE -67,79 0,00 BANKGUTHABEN ,09 10,53 ABGRENZUNG BESTANDSPROVISION 8.370,00 0,06 ZINSENANSPRÜCHE ,63 1,19 FONDSVERMÖGEN ,34 100,00 UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE Stück UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE Stück ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE EUR 9,31 ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE EUR 9,37 16

17 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier- ISIN lautend Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge Bezeichnung auf Stk./Nom. Stk./Nom. in in AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ALLIANZ SE VNA DE EUR AQUARIUS PLAT. BMG0440M1441 GBP 0 0 BAYER AG DE000BAY0017 EUR BAYER AG DE EUR BILFINGER BERGER AG BZR DE000A1A6V89 EUR BUNDANL.V. 99/09 DE EUR DAIMLER AG.MTN 09/14 DE000A1A55G9 EUR DEUTSCHE BANK AG NA DE EUR DEUTSCHE BOERSE NA DE EUR GE CAP.EUROP. 09/14 MTN XS EUR ICL-ISRAEL CHEM. LTD IL ILS IMP.TOBACCO FIN. 09/16 MTN XS EUR IRELD 2014 IE00B3KWYS29 EUR K+S AG DE EUR MONSANTO CO. US61166W1018 USD NEDERLD NL EUR RHEINMETALL ANL.05/10 DE000A0EJ953 EUR RWE AG ST O.N. DE EUR SHELL INTL FIN. 09/13 MTN XS EUR 0 40 TELEFONICA INH. ES E18 EUR VERBUND KAT.A AT EUR VOLKSWAGEN AG BZR DE000A1DAKV5 EUR VOLKSWAGEN INTL 09/13 MTN XS EUR IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ALSTOM S.A. INH. FR EUR ANGLOGOLD ASHANTI LTD. ADR US USD ASTRAZENECA PLC GB GBP AXA S.A. INH. FR EUR BANK OF CHINA LTD H YC 1 CNE Z5 HKD BHP BILLITON GB GBP BK OF EAST ASIA HK HKD CIA DE MIN. BUEN. B ADR US USD CISCO SYSTEMS US17275R1023 USD COEUR D ALENE NEW US USD COMP.DE ST.-GOBAIN 09/13 XS EUR 0 50 ERAMET SA INH. FR EUR ERICSSON B (FRIA) SE SEK FORTUM OYJ FI EUR FRANCE TELECOM INH. FR EUR GOLD FIELDS LTD RC- 50 ADR US38059T1060 USD GOLDCORP INC. CA USD

18 Wertpapier- ISIN lautend Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge Bezeichnung auf Stk./Nom. Stk./Nom. in in HANG SENG BK LTD HK HKD HEIDELB.CEM.MTN.09/14 XS EUR HOLCIM LTD. CH CHF IMP. TOBACCO GRP GB GBP IND.+COMM.BK CHINA H CNE G1 HKD INTEL CORP. US USD KINROSS GOLD CORP. CA USD KON. KPN NV NL EUR LIHIR GOLD LTD PG AUD LLOYDS TSB BK 09/19 MTN XS EUR LVMH 03/10 MTN FR EUR NOBLE GROUP LTD BMG6542T1190 SGD PAN AMER. SILVER CORP. CA USD PET. GEO-SVCS AS NEW NK 3 NO NOK POTASH CORP. SAS. INC. CA73755L1076 USD RANDGOLD RES.DL-,05 ADR US USD SAMSUNG EL.0 5GDRS144A/95 US USD SANYO EL. JP JPY SINGAPORE TELE. SG1T SGD SUBSEA 7 INC. KYG8549P1081 NOK SYNGENTA AG NA CH CHF TECHNIP FR EUR URALKALI GDR S/5 US91688E2063 USD VODAFONE GRP GB00B16GWD56 GBP YAMANA GOLD INC. CA98462Y1007 USD INVESTMENTFONDS db x-trackers MSCI Taiwan TRN Index ETF LU EUR DJE - Agrar & Ernaehrung I (EUR) LU EUR ishares DAX (R) (DE) DE EUR LuxPro - Dragon Fund I LU EUR Lyxor ETF Brazil (Ibovespa) A FR EUR Hinweis zur Bewertung: Hinsichtlich der Bewertung der in diesem Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Ausführungen im vereinfachten Verkaufsprospekt (Punkt 2. der den Handel betreffenden Informationen) bzw. vollständigen Verkaufsprospekt (Abschnitt II Punkt 16). Schoellerbank Invest AG Salzburg, im August 2010 Mag. Michael Schützinger Mag. Thomas Meitz 18

19 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2010 der Schoellerbank Invest AG über den von ihr verwalteten Top Balanced Mix, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. 19

20 Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2010 über den Top Balanced Mix, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 6. August 2010 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Robert Pejhovsky Wirtschaftsprüfer ppa. Mag. Andrea Niedersüß Wirtschaftsprüfer 20

21 Bericht des Aufsichtsrates Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rumpfrechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die in der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellte Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien, hat den Rechenschaftsbericht für den Top Balanced Mix, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Salzburg, im August 2010 Der Aufsichtsrat Peter Jenewein Vorsitzender 21

22 A) Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung für den Top Balanced Mix, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesaurierungs- Vollthesaurierungssteuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). anteile anteile Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. AT0000A067M6 AT0000A067N4 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0895 0,0900 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0895 0, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0447 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0269 0,0271 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0269 0,0271 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0021 0,0021 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,1363 0, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0447 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0269 0,0271 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0269 0,0271 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 22

23 Grundlagen der Besteuerung für den Top Balanced Mix, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: Thesaurierungs- Vollthesaurierungsanteile anteile AT0000A067M6 AT0000A067N4 EUR EUR 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung ordentliches Fondsergebnis 0,1153 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0181 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0021 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG bzw. 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden): 0,0331 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: -0,0008-0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0269 0,0271 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0023 0,0023 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0116 0,0117 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0895 0,0900 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0116 0,0117 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0116 0,0117 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe Punkt 11. im Abschnitt B. 23

24 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-) Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-) Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 24

25 B) Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: Personen Personen der Einkünfte (auch OG, aus Kapital- ISIN: AT0000A067M6 KG, ) vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis (inkl. gebuchte ordentliche Erträge aus ausländischen blütenweißen Fonds) 0,1153 0,1153 0,1153 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0181 0,0181 0,0181 0,0181 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0021 0,0021 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,1334 0,1355 0,1355 0, Abzüglich: a) Rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0331 0,0331 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden -0,0008-0,0008-0,0008-0,0008 g) Bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,1342 0,1363 0,1032 0, Hievon endbesteuert 0,1342 0,1342 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 5) 0,0000 0,0021 0,1032 0,1011 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9,31 9,31 9,31 9, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) 0,0447 0,0447 0,0116 0,0116 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0447 0,0447 0,0116 0, Von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0107 0,0107 0,0023 0,0023 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0107 0,0107 0,0023 0,0023 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0075 0,0075 0,0075 0,0075 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0075 0,0075 0,0075 0,0075 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c) 0,0000 0,0000 0,0084 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) Inländische Dividenden (brutto) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Ausländische Dividenden 0,0447 0,0447 0,0331 0,0331 0,0447 0,0447 0,0331 0,

26 Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: Personen Personen der Einkünfte (auch OG, aus Kapital- ISIN: AT0000A067M6 KG, ) vermögen EUR EUR EUR EUR 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge (inkl. gebuchte 14) 15) ordentliche Erträge aus ausländischen blütenweißen Fonds) 0,0895 0,0895 0,0895 0,0895 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0447 0,0447 0,0447 0,0447 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge (inkl. gebuchte ordentliche Erträge aus ausländischen blütenweißen Fonds) 0,0224 0,0224 0,0224 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0045 0,0045 0,0045 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0269 0,0269 0,0269 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,03 0,03 0,03 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Deutschland 0,0072 0,0072 0,0000 0,0000 Finnland 0,0002 0,0002 0,0000 0,0000 Großbritannien 0,0003 0,0003 0,0000 0,0000 Niederlande 0,0002 0,0002 0,0000 0,0000 Schweden 0,0003 0,0003 0,0000 0,0000 Schweiz 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 Spanien 0,0001 0,0001 0,0000 0,0000 China Volksrepublik 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 Kanada 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 USA 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 Summe aus Aktien 0,0107 0,0107 0,0023 0,0023 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Deutschland 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 Schweiz 0,0018 0,0018 0,0018 0,0018 Kanada 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 USA 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 Summe aus Aktien 0,0075 0,0075 0,0075 0,0075 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,

27 Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: Personen Personen der Einkünfte (auch OG, aus Kapital- ISIN: AT0000A067M6 KG, ) vermögen EUR EUR EUR EUR c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Deutschland 0,0000 0,0000 0,0072 0,0072 Finnland 0,0000 0,0000 0,0002 0,0002 Großbritannien 0,0000 0,0000 0,0003 0,0003 Niederlande 0,0000 0,0000 0,0002 0,0002 Schweden 0,0000 0,0000 0,0003 0,0003 Spanien 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 Summe aus Aktien (Fonds) 0,0000 0,0000 0,0084 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,02 0, ) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt- Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. II -Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 27

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Grundlagen der Besteuerung

Grundlagen der Besteuerung Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf Hypo Alpha Selection-Anteile aus 2007 Diesteuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

KEPLER-Fonds Kapitalanlagegesellschaft mbh. KEPLER Dachfonds Wachstum. Rechenschaftsbericht 1999. KEPLER FONDS Die kalkulierbare Zukunft

KEPLER-Fonds Kapitalanlagegesellschaft mbh. KEPLER Dachfonds Wachstum. Rechenschaftsbericht 1999. KEPLER FONDS Die kalkulierbare Zukunft KEPLER-Fonds Kapitalanlagegesellschaft mbh. KEPLER Dachfonds Wachstum Rechenschaftsbericht 1999 KEPLER FONDS Die kalkulierbare Zukunft Rechenschaftsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 14.01.1999 bis

Mehr

RECHENSCHAFTSBERICHT 2014/2015. Schoellerbank Global Pension Fonds

RECHENSCHAFTSBERICHT 2014/2015. Schoellerbank Global Pension Fonds RECHENSCHAFTSBERICHT 2014/2015 Schoellerbank Global Pension Fonds Inhalt Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft 3 Besondere Hinweise 4 Vergütungspolitik 4 Anlagepolitik 5 Bericht 5 Fondsdetails

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER - ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Reserve. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Swiss Finance

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 1. November 2012-31. Oktober 2013 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN

KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN Halbjahresbericht 2013 KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN INHALT Gesellschafter und Organe der Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH... 3 KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN... 4 Überblick über die ausgewiesenen Erträge

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500

1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 1,2500 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 1 - Ethik Renten Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des Sirius 37

GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des Sirius 37 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des Sirius 37 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Rechnungsjahr 2008/09 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2012-28.10.2013 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 01.11.2011-31.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung YOU INVEST progressive Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab ) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2011/12 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Asien weiterhin attraktiv!

Asien weiterhin attraktiv! Asien weiterhin attraktiv! Aktienkomponente In der Schoellerbank Strategierunde (17. Jänner 2013) wurde die Erhöhung der Aktienquote auf "Stark Übergewichten" diskutiert. Die Aktienmärkte bieten aus unserer

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Herausgegeben Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

C23, HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014 MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG

C23, HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014 MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG C23, MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis

Mehr

Top Trend Garant. Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011. Halbjahresbericht. vom 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014

Top Trend Garant. Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011. Halbjahresbericht. vom 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014 Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 Halbjahresbericht vom 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014 Prospektkundmachung: Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument (Wesentliche Anlegerinformationen)

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab ) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 30. März 2015-29. März 2016 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für (alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für Bantleon Anleihenfonds Bantleon Return Anteilklasse IA (ISIN: LU0109659770) WKN: 615250 für den Zeitraum

Mehr

Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I

Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I TARGOBANK AG & Co KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG) Rechnungsjahr: 1. November 2014-31. Oktober 2015 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Trend Bond Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG) Rechnungsjahr: 16.05.2013-15.05.2014 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

PremiumPLUS BONDPLUS: Rückblick Mai 2016* / Ausblick Juni 2016*

PremiumPLUS BONDPLUS: Rückblick Mai 2016* / Ausblick Juni 2016* PremiumPLUS BONDPLUS: Rückblick Mai 2016* / Ausblick Juni 2016* Rückblick Im Mai zeigten sich die internationalen Aktienmärkte gemischt. Die entwickelten Märkte (Europa, USA und Japan) waren zwischen 2

Mehr

Kathrein US-Dollar Bond. Halbjahresbericht 2011/2012

Kathrein US-Dollar Bond. Halbjahresbericht 2011/2012 Halbjahresbericht 2011/2012 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fondsdaten... 3 Fondscharakteristik... 3 Besondere Hinweise... 3 Rechtlicher Hinweis... 4 Fondsdetails in USD... 5 Umlaufende Anteile... 5 Bericht

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung ESPA VINIS Stock Europe Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

SIRIUS 59, HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014

SIRIUS 59, HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014 SIRIUS 59, MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG HALBJAHRESBERICHT 30. JUNI 2014 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 30.03.2014-29.03.2015 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

HALBJAHRESBERICHT 2014/2015. Schoellerbank USD Rentenfonds

HALBJAHRESBERICHT 2014/2015. Schoellerbank USD Rentenfonds HALBJAHRESBERICHT 2014/2015 Schoellerbank USD Rentenfonds Inhalt Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft 3 Anlagepolitik 5 Ausblick 5 Fondsdetails in USD 6 Übersicht über die letzten fünf

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab ) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr