Satzung WGZ BANK-SATZUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung WGZ BANK-SATZUNG"

Transkript

1 Satzung WGZ BANK-SATZUNG

2 2 Inhalt I. Firma und Sitz, Zweck und Gegenstand, Bekanntmachungen 4 II. Grundkapital und Aktien, Aktienregister, Genehmigtes Kapital, Einziehung 5 III. Treuebindung, Rechte der Aktionäre 8 IV. Organe der WGZ BANK 9 V. Rücklagen, Geschäftsjahr, Jahresabschluss 16 Stand:

3 3 Satzung der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Diese Satzungsfassung enthält Formatierungen und Schreibweisen, die von der im Handelsregister hinterlegten Satzungsfassung abweichen.

4 4 Firma und Sitz, Zweck und Gegenstand, Bekanntmachungen I.Firma und Sitz, Zweck und Gegenstand, Bekanntmachungen 1 FIRMA UND SITZ (1) Die Firma lautet: WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, nachstehend WGZ BANK genannt. (2) Sitz der WGZ BANK ist Düsseldorf. (3) In Düsseldorf, Koblenz und Münster werden Niederlassungen unterhalten. 2 ZWECK UND GEGENSTAND (1) Zweck der WGZ BANK ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Aktionäre. Die Aktionäre sind verpflichtet, die WGZ BANK bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen. (2) Die WGZ BANK ist das zentrale Geldausgleichs- und Kreditinstitut ihrer kreditgenossenschaftlichen Aktionäre und betreibt bankübliche Geschäfte aller Art, einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. 3 BEKANNTMACHUNGEN Die Bekanntmachungen der WGZ BANK erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt.

5 Grundkapital und Aktien, Aktienregister, Genehmigtes Kapital, Einziehung 5 II. Grundkapital und Aktien, Aktienregister, Genehmigtes Kapital, Einziehung 4 GRUNDKAPITAL UND AKTIEN (1) Das Grundkapital der WGZ BANK beträgt ,00 (in Worten: Euro siebenhundertvierzehn Millionen dreihundertvierzigtausend) und ist eingeteilt in (in Worten: sieben Millionen einhundertdreiundvierzigtausendvierhundert) Stückaktien. (2) Die Aktien werden als Namensaktien ausgegeben. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Über die Art der Verbriefung entscheidet der Vorstand. (3) Die Aktien sind nur mit Zustimmung der WGZ BANK übertragbar. Über die Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat. (4) Die Zustimmung soll durch den Aufsichtsrat insbesondere dann versagt werden, wenn die Übertragung genossenschaftlichen Werten oder genossenschaftlichen Prinzipien zuwider laufen würde. 5 AKTIENREGISTER (1) Das Aktienregister wird bei der WGZ BANK geführt. (2) Aktienübertragungen sind dem Vorstand der WGZ BANK unter Nachweis des Übergangs mitzuteilen. Ebenso sind Änderungen der Rechtsform und wesentliche Änderungen der Inhaberverhältnisse des Aktionärs, soweit es sich um ein Unternehmen handelt, sowie Verschmelzungen mitzuteilen. (3) Die Aktionäre haben jederzeit das Recht, das Aktienregister der WGZ BANK einzusehen. 6 GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITAL GENEHMIGTES KAPITAL (1) Der Vorstand ist für die Dauer bis zum 24. Juni 2019 ermächtigt, das Grundkapital der WGZ BANK mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in mehreren Schritten um bis zu weitere ,00 (in Worten: Euro zweihundert Millionen) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). (2) Den Aktionären ist im Rahmen der unter Abs. 1 genannten Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzenbeträge zu verwerten. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zustimmung des Aufsichtsrats die Zeit, den Umfang und alle weiteren Bedingungen der Kapitalerhöhung zu bestimmen.

6 6 Grundkapital und Aktien, Aktienregister, Genehmigtes Kapital, Einziehung (3) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. BEDINGTES KAPITAL (4) Das Grundkapital ist um bis zu ,00 durch Ausgabe von bis zu neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien (Bezugsaktien) zur Erfüllung entsprechender Wandlungsrechte und/oder Wandlungspflichten der Gläubiger von Wandelanleihen bzw. Teilschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. Juni 2014 bis zum 24. Juni 2015 von der Gesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die zur Wandlung berechtigten oder verpflichteten Gläubiger der vorgenannten Wandelanleihen bzw. Teilschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen und nicht eigene Aktien der WGZ BANK zur Erfüllung verwendet werden. Die Ausgabe der Bezugsaktien erfolgt stets im Verhältnis von einer Teilschuldverschreibung zu 110 Bezugsaktien. über deren Verwendung noch Beschluss zu fassen ist, teil. (6) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. (7) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bzw. Teilschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Erfüllung von Wandlungspflichten. (5) Die Bezugsaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn des laufenden Geschäftsjahres sowie an Gewinnen der Vorjahre, soweit

7 Grundkapital und Aktien, Aktienregister, Genehmigtes Kapital, Einziehung 7 7 GESTATTETE EINZIEHUNG (1) Die Einziehung von Aktien ist zulässig, wenn h) in der Person oder im Verhalten des Aktionärs ein sonstiger wichtiger Grund, insbesondere in Form schweren gesellschaftsschädigenden Verhaltens besteht. a) der Aktionär trotz schriftlicher Aufforderung den satzungsgemäßen oder gesetzlichen der WGZ BANK gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, (2) Über die Einziehung entscheidet die Hauptversammlung. Dem betroffenen Aktionär ist in der Hauptversammlung zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. b) der Aktionär entgegen seiner Unterstützungspflicht nach 2 Abs. 1 Satz 2 oder entgegen 8 Abs. 3 dieser Satzung handelt oder gegenüber der WGZ BANK wissentlich unwahre Angaben macht, (3) Dem von der Einziehung betroffenen Aktionär ist für den Verlust seiner Aktie(n) ein angemessenes Entgelt zu zahlen. c) der Aktionär überschuldet oder zahlungsunfähig ist, der Aktionär die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat oder über das Vermögen des Aktionärs ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, d) der Aktionär sich in Liquidation befindet, e) der Aktionär sich an einem anderen Unternehmen, das die gleichen Zwecke verfolgt, beteiligt oder der Aktionär unter die Kontrolle eines anderen Unternehmens gerät, f) Aktien des Aktionärs Kraft Gesetzes auf einen anderen übergehen, g) Aktien gepfändet werden und der Pfändungsbeschluss nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben wird oder

8 8 Treuebindung, Rechte der Aktionäre III. Treuebindung, Rechte der Aktionäre 8 TREUEBINDUNG (1) Die WGZ BANK ist ein Unternehmen in genossenschaftlicher Tradition. (2) Aus dieser genossenschaftlichen Tradition heraus hat jeder Aktionär das Recht, a) die Einrichtungen der WGZ BANK nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen zu nutzen, b) an den Hauptversammlungen der WGZ BANK teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, c) nach den Bestimmungen des Gesetzes am Gewinn des Geschäftsjahres teilzunehmen. (3) Jeder Aktionär hat die Pflicht, a) den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Hauptversammlung nachzukommen, die im Rahmen von Satzung und Gesetz rechtlich bindend sind, b) die gemeinschaftlichen Interessen der Aktionäre der WGZ BANK zu wahren, c) sofern es sich um einen kreditgenossenschaftlichen Aktionär handelt, dem Vorstand der WGZ BANK oder dessen Beauftragten zu gestatten, an seiner Generalversammlung oder Hauptversammlung beratend teilzunehmen.

9 Organe der WGZ BANK 9 IV. Organe der WGZ BANK 9 ORGANE DER WGZ BANK (1) Die Organe der WGZ BANK sind: a) der Vorstand, b) der Aufsichtsrat, c) die Hauptversammlung. (2) Darüber hinaus besteht gemäß 28 dieser Satzung bei der WGZ BANK d) ein Beirat (2) Zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen können rechtsverbindlich für die WGZ BANK zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Zeichnung geschieht in der Weise, dass die Zeichnenden zu der Firma der WGZ BANK ihre Namensunterschrift beifügen. 12 ZUSAMMENSETZUNG UND DIENSTVERHÄLTNIS als ständiges Beratungsgremium. A. Der Vorstand 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG Der Vorstand führt die Geschäfte der WGZ BANK in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und einer vom Vorstand aufgestellten Geschäftsordnung, der der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Die Geschäftsordnung ist von den Mitgliedern des Vorstands zu unterzeichnen. Beschlüsse des Vorstands erfordern eine einfache Mehrheit. Die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. 11 VERTRETUNG (1) Der Vorstand vertritt die WGZ BANK gerichtlich und außergerichtlich. (1) Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern, die Aktionäre der WGZ BANK sein oder unmittelbar nach ihrer Bestellung werden müssen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, der, vertreten durch seinen Vorsitzenden, mit jedem Vorstandsmitglied einen schriftlichen Dienstvertrag abschließt. (2) Der Widerruf der Bestellung eines Mitglieds des Vorstands erfordert ebenso wie die Kündigung des Dienstvertrages einen Beschluss des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat kann eines seiner Mitglieder zur Abgabe der Widerrufserklärung und der Kündigungserklärung bevollmächtigen. (3) Die Mitglieder des Vorstands haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Bank anzuwenden. Verletzen mehrere Mitglieder des Vorstands ihre Pflichten, haften sie der WGZ BANK für den daraus entstehenden Schaden als Gesamtschuldner.

10 10 Organe der WGZ BANK 13 TEILNAHME AN SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS, BERICHTERSTATTUNG Die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilzunehmen, wenn nicht durch besonderen Beschluss des Aufsichtsrats die Teilnahme für den einzelnen Fall ausgeschlossen wird. In den Sitzungen des Aufsichtsrats haben die Mitglieder des Vorstands die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. B. Der Aufsichtsrat 14 ZUSAMMENSETZUNG UND WAHL (1) Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern der WGZ BANK aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. (2) Von den von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrats sollen jeweils zwei der Geschäftsführung von kreditgenossenschaftlichen Aktionären mit Sitz in den Regionen Rheinland und Westfalen angehören. Die von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht bereits Genossen einer Aktionärin in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sind, müssen Aktionäre der WGZ BANK sein oder unmittelbar nach ihrer Bestellung werden. (3) Die Gewählten haben unverzüglich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. (4) Die Amtsdauer der von der Hauptversammlung und der von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss der Hauptversammlung, welche die Wahl vorgenommen hat, und endet am Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte volle Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Bei den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats scheidet nach jeweils zwei Jahren die Hälfte aus, bei einer nicht durch zwei teilbaren Zahl zunächst der geringere Teil. Dabei entscheidet die Amtsdauer. Bei den von den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitgliedern findet ein turnusmäßiges Ausscheiden nicht statt. (5) Ausscheidende sind wieder wählbar. (6) Die Amtsdauer eines von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats und seine Wählbarkeit enden vorzeitig mit der ordentlichen Hauptversammlung, a) die auf das Ausscheiden des Mitglieds aus seinem Amt bei dem Unternehmen oder einer sonstigen Körperschaft folgt, das oder die der WGZ BANK als Aktionär angehört, oder b) die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt.

11 Organe der WGZ BANK 11 (7) Scheiden Mitglieder im Laufe ihrer Amtszeit aus, so besteht der Aufsichtsrat bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, in der die Ersatzwahlen vorzunehmen sind, nur aus den verbleibenden Mitgliedern. Eine frühere Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist nur dann erforderlich, wenn die Zahl der durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder unter vier herabsinkt oder dem Aufsichtsrat nicht die zur Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern angehört. Ersatzwahlen finden für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds statt. 15 KONSTITUIERUNG, BESCHLUSSFASSUNG (1) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und für diesen einen Stellvertreter. (2) Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch dessen Stellvertreter, einberufen. (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse durch Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder oder durch schriftliche Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei der Feststellung des Stimmenverhältnisses werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden dabei nicht berücksichtigt. (4) Beschlüsse können in dringenden Fällen auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, telekopierter, telegrafischer oder elektronischer Abstimmung gefasst werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter veranlasst, dass ein Beschluss auf diese Weise herbeigeführt wird, und kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. (5) Die Aufsichtsratssitzungen sollen mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfinden. Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. Außerdem hat der Vorsitzende eine Sitzung unter Mitteilung der Verhandlungspunkte einzuberufen, sooft dies im Interesse der WGZ BANK erforderlich erscheint, ebenso, wenn es der Vorstand oder ein Mitglied des Aufsichtsrats unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so können der oder die Antragsteller unter Mitteilung des Sachverhaltes und unter Angabe einer Tagesordnung selbst den Aufsichtsrat einberufen. (6) Die Beschlüsse des Aufsichtsrats sind zu protokollieren und von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

12 12 Organe der WGZ BANK 16 AUFGABEN (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der WGZ BANK zu unterrichten. Er hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht, den Konzernlagebericht und die Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und der Hauptversammlung zu berichten. In der Hauptversammlung hat sich der Aufsichtsrat gemäß 171 Aktiengesetz zu erklären. (2) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte zur Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten Ausschüsse bilden. (3) Die dem Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, die vom Aufsichtsrat aufzustellen und von den Aufsichtsratsmitgliedern zu unterzeichnen ist. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine nach dem Geschäftsergebnis bemessene Vergütung beziehen. Sie können jedoch neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Aufsichtsratsvergütung erhalten, über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. 17 SORGFALTSPFLICHT Für den Umfang der Sorgfaltspflicht und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder gelten 116, 93 Aktiengesetz. C. Die Hauptversammlung 18 ZUSTÄNDIGKEIT Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung hat insbesondere zu beschließen über: 1. die Änderung der Satzung, 2. die Verwendung des Bilanzgewinns, 3. die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, 4. die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Beirats, 5. Festsetzung der Grenze, die bei der Kreditgewährung an denselben Schuldner eingehalten werden muss, 6. die Einziehung von Aktien gemäß 7 dieser Satzung, 7 den Verzicht von Rechtsansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer OrgansteIlung. 19 FRIST UND TAGUNGSORT 1) Die ordentliche Hauptversammlung soll innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres abgehalten werden. (2) Außerordentliche Hauptversammlungen können jederzeit nach Bedarf einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn das Aktiengesetz es vorschreibt.

13 Organe der WGZ BANK 13 (3) Die Hauptversammlungen finden am Sitz der WGZ BANK oder an einem anderen Ort im regionalen Geschäftgebiet der WGZ BANK statt. 20 EINBERUFUNG UND TAGES- ORDNUNG (1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Im Fall der Verzögerung ist der Aufsichtsrat zur Einberufung berechtigt, wenn ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Grund zur Einberufung vorliegt oder wenn dies zum Wohl der WGZ BANK erforderlich ist. Die Aktionäre der WGZ BANK können in einem schriftlichen Antrag unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung der Hauptversammlung verlangen. Hierzu bedarf es des Verlangens von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen. (2) Die Hauptversammlung wird mit einer Frist von mindestens dreißig Tagen einberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung neben der in 121 Abs. 4 AktG erwähnten Form auch mit einfachem Brief, per Telekopie, per oder mit Hilfe sonstiger geeigneter, auch elektronischer Mittel der Telekommunikation einberufen werden. Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. (3) Die Tagesordnung wird von dem Organ festgesetzt, das die Hauptversammlung einberuft. Die Aktionäre können Gegenanträge mit einer Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung an die WGZ BANK übersenden. 21 VERSAMMLUNGSLEITUNG (1) Versammlungsleiter der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt. (2) Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollführer und die erforderlichen Stimmenzähler. Ist die Anwesenheit eines Notars gemäß 130 Abs. 1 Aktiengesetz notwendig, so beauftragt der Vorstand einen Notar. 22 BESCHLUSSFÄHIGKEIT Die Hauptversammlung ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, bei satzungsgemäßer Einberufung unabhängig von der Zahl der erschienenen Aktionäre beschlussfähig.

14 14 Organe der WGZ BANK 23 ABSTIMMUNGEN (1) In der Hauptversammlung wird durch Hochheben der Stimmkarte oder ein anderes geeignetes Verfahren, das durch den Versammlungsleiter festgelegt wird, abgestimmt. (2) Schriftlich (geheim) wird abgestimmt, wenn die Aktionäre dieses mit mindestens zehn Prozent der Stimmen beschließen oder der Vorstand dieses bestimmt. (3) Bei der Feststellung des Stimmenverhältnisses werden nur die abgegebenen Stimmen gezählt; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. (4) Ein Aktionär darf weder für sich noch für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluss gefasst wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die WGZ BANK gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll. Für Aktien, aus denen der Aktionär nach vorstehender Regelung das Stimmrecht nicht ausüben kann, kann das Stimmrecht auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden. 24 STIMMRECHT (1) Jede Aktie gewährt eine Stimme, wobei jeder Aktionär in der Hauptversammlung nur die Stimme aus einer einzigen ihm gehörenden Aktie ausüben darf (Höchststimmrecht, Ein-Mitglied-eine-Stimme-Prinzip), soweit dem nicht die Satzung oder das Gesetz entgegenstehen. (2) Zu den einem Aktionär gehörenden Aktien sind auch die Aktien zu rechnen, die einem anderen für seine Rechnung gehören. Zu den einem Aktionär, der Unternehmen im Sinne des 134 Abs. 1 Satz 4 Aktiengesetz ist, gehörenden Aktien in diesem Sinne sind ferner auch die Aktien zu rechnen, die einem von ihm abhängigen oder ihn beherrschenden oder einem mit ihm konzernverbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören. (3) Ein Aktionär kann sich durch einen anderen Aktionär oder einen Bevollmächtigten eines anderen Aktionärs im Sinne des nachfolgenden Abs. 4 vertreten lassen. (4) Eingetragene Genossenschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften des Handelsrechts üben ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten aus, der dem Unternehmen oder der Körperschaft angehören muss. (5) Der Bevollmächtigte bedarf einer Vollmacht. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. In der Einberufung kann davon Abweichendes bestimmt werden.

15 Organe der WGZ BANK 15 (6) Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als einen weiteren Aktionär vertreten. Wenn Aktionäre zugleich Bevollmächtigte sind, üben sie das Stimmrecht ihres Vollmachtgebers neben dem eigenen aus. 25 MEHRHEITSERFORDERNISSE (1) Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung eine größere Stimm- oder Kapitalmehrheit vorschreibt. (2) Für alle Beschlussgegenstände, für die das Gesetz eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorsieht, erhöht sich die notwendige Mehrheit auf 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. 26 AUSKUNFTSRECHT Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der WGZ BANK zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Verhandlungspunkts der Tagesordnung erforderlich ist und dem Vorstand nicht das Recht zur Auskunftsverweigerung gemäß 131 Aktiengesetz zusteht. 27 PROTOKOLL Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind zu protokollieren und von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen, wenn nicht eine Niederschrift durch einen Notar aufgenommen und beurkundet wird. D. Der Beirat 28 BEIRAT Die WGZ BANK hat einen Beirat, der aus bis zu 36 von der Hauptversammlung für die Dauer von vier Jahren zu wählenden Mitgliedern besteht. Der Beirat kann bis zu 18 weitere Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens für die Dauer von vier Jahren als Mitglieder bestellen (kooptierte Mitglieder des Beirats). Der Beirat hat beratende und repräsentative Funktionen. In diesem Sinne vertritt auch er die Belange und Interessen der WGZ BANK nach außen. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Beirat sich gibt.

16 1 6 Rücklagen, Geschäftsjahr, Jahresabschluss V. Rücklagen, Geschäftsjahr, Jahresabschluss 29 RÜCKLAGEN 32 VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT (1) Die gesetzliche Rücklage wird gebildet durch eine jährliche Zuweisung von fünf Prozent des Jahresüberschusses, solange die Rücklage die Höhe von zehn Prozent des Grundkapitals nicht erreicht. (2) Zu Verwendungen, die der gemeinsamen Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat vorbehalten sind, ist eine weitere Ergebnisrücklage zu bilden, der jährlich mindestens 20 Prozent des Jahresüberschusses zuzuweisen sind. Die WGZ BANK ist Mitglied bei folgenden Verbänden: Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband ev., Berlin, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ev., Berlin, Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband ev., Münster (Westf.). 33 ENTSTEHUNG 30 GESCHÄFTSJAHR Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 31 JAHRESABSCHLUSS (1) Für jedes abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht sowie den Konzernlagebericht dem Aufsichtsrat und mit dessen Bericht der Hauptversammlung vorzulegen. (1) Die WGZ BANK entsteht durch formwechselnde Umwandlung der WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eg aufgrund Beschlusses der Generalversammlung vom 10. Juni (2) Die Kosten des in Abs. 1 genannten Formwechsels und seiner Vorbereitung trägt bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt ,-- die WGZ BANK. 34 SATZUNGSÄNDERUNG DURCH DEN AUFSICHTSRAT (2) Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht nebst dem Bericht des Aufsichtsrats sollen den Aktionären in gedruckter Form zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

17

18 WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Fax: 0211/ S.W.I.F.T. GENO DE DD Reuters Dealing: WGZD Niederlassungen Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 20 Tel. 0211/ Münster Sentmaringer Weg 1 Tel. 0251/ Koblenz Roonstraße 7 Tel. 0261/ Töchter WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank Münster Sentmaringer Weg 1 Tel. 0251/ info@wlbank.de WGZ Immobilien + Treuhand GmbH Münster Sentmaringer Weg 1 Tel. 0251/ info@wgz-it.de WGZ BANK Ireland plc International House 3 Harbourmaster Place IFSC, Dublin 1 Tel / info@wgzbank.ie Strategische Partner VR Corporate Finance GmbH Düsseldorf Bleichstraße 14 Tel. 0211/ info@vr-cf.de VR Equitypartner GmbH Münster Sentmaringer Weg 1 Tel. 0251/ mail@vrep.de WGZ BANK 2014 M.L.&S. Werbeagentur

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014 SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

RWE Pensionsfonds AG

RWE Pensionsfonds AG - Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet

Mehr

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die

Mehr

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau

der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Satzung der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Geschäftsadresse: Spitalhofstraße 94, 94032 Passau Stand: nach Änderungen durch Hauptversammlung vom 06.07.2012 (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Satzung der Salzgitter AG

Satzung der Salzgitter AG Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

S A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart

S A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart S A T Z U N G der Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN...

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v. (in der Fassung vom 04.03.2011) 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Hohensaaten e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

SATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

SATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main 1 SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Seite 1 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Gesellschaft führt die Firma Deutsche Börse Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft ist auf

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

GESELLSCHAFTERVERTRAG

GESELLSCHAFTERVERTRAG GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016 Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September

Mehr

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG

Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG in der Fassung der Beschlüsse vom 27. Mai 2015, eingetragen im Handelsregister am 12. Juni 2015. 2 S A T Z U N G der QSC AG (1) Die Gesellschaft

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

S ATZUNG XING AG. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft. 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.

S ATZUNG XING AG. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft. 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. S ATZUNG DER XING AG 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen.

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen. Satzung 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Innsbruck. 2 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb

Mehr

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise

Mehr

Satzung der Handball4all AG

Satzung der Handball4all AG Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

KUKA Aktiengesellschaft. Augsburg

KUKA Aktiengesellschaft. Augsburg KUKA Aktiengesellschaft Augsburg Satzung Fassung vom 10. Juni 2013 A. ALLGEMEINES 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma KUKA Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Augsburg.

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG. S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr