PRAKTIKUMSVERTRAG für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum

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1 PRAKTIKUMSVERTRAG für ein ERASMUS-Studierendenpraktikum im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Regina-Pacis-Weg Bonn im Folgenden die Einrichtung, die zwecks Unterzeichnung dieser Verein-barung vertreten wird durch ERASMUS-Fachkoordinator/in: Fakultät / Institut: einerseits, und Name des/der Studierenden: Adresse: im Folgenden der Empfänger, andererseits, haben folgende Bedingungen und Anhänge vereinbart: Anhang A Teilnehmerdatenblatt Anhang I Ausbildungsvertrag und Qualitätsverpflichtung für ERASMUS- Studierendenpraktika Anhang II Allgemeine Bedingungen Anhang III ERASMUS-Studierenden Charta Anhang IV Erfahrungsbericht (Formular erhältlich unter die Bestandteil dieser Vereinbarung ( die Vereinbarung ) sind. 1

2 BEDINGUNGEN ARTIKEL I GEGENSTAND DER FINANZHILFE 1.1 Die Einrichtung gewährt dem Empfänger eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Durchführung eines Praktikums nach Maßgabe des Teilprogramms ERASMUS des Programms Lebenslanges Lernen. 1.2 Der Empfänger nimmt die Finanzhilfe an und verpflichtet sich, das Praktikum wie in Anhang I beschrieben, eigenverantwortlich durchzuführen. 1.3 Der Empfänger erklärt hiermit, die Bedingungen dieser Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen und stimmt diesen zu. Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. ARTIKEL 2 LAUFZEIT 2.1 Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von der letzten Partei unterzeichnet wird. 2.2 Das Praktikum beginnt frühestens am [TT MM JJJJ] und endet spätestens am [TT MM JJJJ]. ARTIKEL 3 VERSICHERUNG 3.1 Krankenversicherung Normalerweise wird eine Grundversorgung während des Aufenthaltes im Ausland durch die nationale Krankenversicherung des Begünstigten über die Europäische Versicherungskarte abgedeckt. Die Abdeckung über die Europäische Versicherungskarte oder eine private Versicherung ist gegebenenfalls nicht ausreichend, insbesondere in Fällen eines notwendigen Rücktransports oder besonderen medizinischen Interventionen. Deshalb ist eine zusätzliche private Krankenversicherung für den Praktikumszeitraum sinnvoll. Der Begünstigte erklärt hiermit, sich dieser Tatsache bewusst zu sein. 3.2 Haftpflichtversicherung (Schäden, die vom Begünstigten am Arbeitsplatz verursacht werden) Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Begünstigte während seines Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Schaden am Arbeitsplatz verursacht wird oder nicht). In den am ERASMUS- Programm teilnehmenden Ländern existieren unterschiedliche Modelle der Haftpflichtversicherung. Der Begünstigte setzt sich damit dem Risiko aus, nicht ausreichend versichert zu sein. Die entsendende Einrichtung überprüft daher verpflichtend, ob Versicherungsschutz für Schäden, die am Arbeitsplatz verursacht werden, besteht: Haftpflichtversicherung für Schäden, die vom Begünstigten am Arbeitsplatz verursacht werden, abgeschlossen durch: Gasteinrichtung: Begünstigten: Name der Versicherung: Versicherungsnummer: 3.3 Unfallversicherung (Unfälle des Begünstigten am Arbeitsplatz) Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz deckt Schäden ab, die der Begünstigte durch Unfälle am Arbeitsplatz erleidet. In vielen aber nicht in allen Ländern sind Angestellte bei Unfällen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber versichert. Da dies nicht in allen am ERASMUS-Programm teilnehmenden Ländern, durch nationale Regelungen verpflichtend vorgesehen ist, überprüft die Universität Bonn als entsendende Hochschule, ob ein Versicherungsschutz besteht. Unfallversicherung für Unfälle des Begünstigten am Arbeitsplatz abgeschlossen durch: Gasteinrichtung: Begünstigten: Name der Versicherung: Versicherungsnummer: ARTIKEL 4 FINANZIERUNG DES PRAKTIKUMS 4.1 Das Praktikumsentgelt liegt unter 500 EUR beträgt mehr als 500 EUR (in diesem Fall wird die ERASMUS-Förderung auf die Hälfte der monatl. Gesamtförderung reduziert) 4.2 Die endgültige Höhe der Finanzhilfe wird ermittelt, indem die tatsächliche Dauer des Praktikums in Monaten mit dem zur Verfügung stehenden Monatssatz multipliziert wird. Deer Empfänger erbringt einen Nachweis über die tatsächlichen Daten des Beginns und des Endes des Praktikums. 2

3 ARTIKEL 5 ZAHLUNGSMODALITÄTEN 5.1 Dem Empfänger wird nach dem Eingang des Certificate of Arrival eine 1. Rate in Höhe von 200,-EUR pro Monat überwiesen. 5.2 Die 2. Rate wird nach fristgemäßer Einreichung des Abschlussberichts und der Confirmation überwiesen. ARTIKEL 6 ABSCHLUSSBERICHT Der Empfänger legt den Abschlussbericht, der unter Verwendung der offiziellen Formulare beizubringen ist, spätestens 30 Tage nach Ende des Praktikums dem Dezernat für Internationale Angelegenheiten vor. ARTIKEL 7 BANKKONTO Die Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto des Empfängers gemäß unten stehender Angaben (müssen identisch sein mit der Bankverbindung, die auf der Annahmeerklärung angegeben wird): Name der Bank: Anschrift der kontoführenden Zweigstelle: Genaue Bezeichnung des Kontoinhabers: (Kontobevollmächtigter, falls abweichend) Bankleitzahl (BLZ): Kontonummer: ARTIKEL 8 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Auf die Finanzhilfe sind die Bestimmungen der Vereinbarung, die gemeinschaftlichen Durchführungsbestimmungen und subsidiär das in Deutschland für Finanzhilfen geltende Recht anwendbar. Der Empfänger kann gegen Entscheidungen der Einrichtung über die Anwendung der Bestimmungen der Vereinbarung und die Modalitäten der Umsetzung bei dem gemäß geltendem nationalen Gesetz zuständigen Gericht ein Gerichtsverfahren anstrengen. UNTERSCHRIFTEN Empfänger (Studierende/r) Für die Einrichtung Name: Funktion: ERASMUS-Fachkoordinator/in (Ort) (Datum) (Ort) (Datum) 3

4 Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich: vor Antritt des Aufenthaltes, das training agreement (Annex I des Placement Agreement) mit Heimathochschule und Gastunternehmen zu vereinbaren und ihm ist bekannt, dass Änderungen des ursprünglich festgelegten Arbeitsprogramms durch ein aktualisiertes training agreement spätestens innerhalb eines Monates nach Ankunft im Gastland zu vereinbaren sind; der Heimathochschule/ dem Konsortium eine Bescheinigung des Gastunternehmens und/oder ein (qualifiziertes) Zeugnis vorzulegen, in welchem die Durchführung des Arbeitsprogramms und die genauen Anfangs- und Enddaten bestätigt werden; selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Artikel 3) zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist (HINWEIS: es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen, Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen; nähere Auskünfte: Der/die Teilnehmer/-in versichert für die Laufzeit des ERASMUS-Stipendiums keine Förderung aus Mitteln anderer EU-Programme zu erhalten oder in Anspruch zu nehmen; bislang keine Förderung im Programm LEONARDO DA VINCI für Studierendenpraktika erhalten zu haben (eine wiederholte Teilnahme am ERASMUS-Programm ist ausgeschlossen! 1 ). Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass ihm durch den DAAD eine Identifikationsnummer zugeteilt wird, die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission erforderlich ist; dass seine umseitig genannten persönlichen Angaben einschließlich -adresse durch den DAAD, die Europäische Kommission oder beauftragte Dritte ausschließlich zum Aufbau einer Erasmus Alumni Vereinigung verwendet wird. Der/die Teilnehmer/-in bestätigt den Erhalt der ERASMUS Studentencharta und stimmt den dort genannten Förderbedingungen zu. i 2 i Ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS - Studium (SMS) für maximal 12 Monate und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP) (maximal 12 Monate) gefördert werden: Wurde ein Studierender bereits einmal (mit oder ohne Zuschuss) in SOKRATES/ERASMUS bzw. in LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er im ersten Fall noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) und im zweiten Fall für ein Auslandsstudium in ERASMUS (SMS) erhalten. Die Förderung ist auf maximal 24 Monate pro Studierendem begrenzt. 4

5 Anhänge Annex A ERASMUS-Annahmeerklärung Sie finden die Annahmeerklärung unter: Bitte beifügen. Anhang I Ausbildungsvertrag und Qualitätsverpflichtung für ERASMUS-Studierendenpraktika Bitte beifügen. Anhang II Allgemeine Bedingungen Bitte beifügen. Anhang III ERASMUS-Studierenden Charta Sie finden die Charta zum Download unter Diese ist nur zu Ihrer Kenntnisnahme, sie muss nicht beigefügt werden! Anhang IV Erfahrungsbericht Ihr Erfahrungsbericht ist nach Ihrem Aufenthalt online zu erstellen: ein von Ihnen unterschriebener Ausdruck des Berichts ist dann im Dezernat für Internationale Angelegenheiten einzureichen. 5

6 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Annex II Artikel 1: Haftung Jede Vertragspartei entlässt die andere Vertragspartei aus jeglicher Haftpflicht für Schäden, die von ihr selbst oder ihrem Personal bei der Erfüllung dieser Vereinbarung verursacht wurden, sofern diese Schäden nicht durch schweres Verschulden oder vorsätzliches Handeln der anderen Vertragspartei oder deren Personal verursacht wurden. Die Nationale Agentur von Deutschland, die Europäische Kommission oder deren Personal können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während der Durchführung des Praktikums entstanden sind und für die aufgrund der Vereinbarung Ersatz gefordert wird. Entsprechende Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche werden daher von der Nationalen Agentur von Deutschland bzw. von der Europäischen Kommission abgewiesen. Artikel 2: Vertragsbeendigung Wenn der Empfänger die Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt und ungeachtet der nach Maßgabe des geltenden Rechts vorgesehenen Folgen, hat die Einrichtung das Recht, den Vertrag ohne Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Empfänger nicht binnen eines Monats ab seiner Verständigung mittels eingeschriebenem Brief Maßnahmen ergreift. Wenn der Empfänger den Vertrag vorzeitig beendet oder wenn er den Vertrag nicht entsprechend den Regeln einhält, muss er den bereits bezahlten Betrag der Finanzhilfe rückerstatten. Im Falle der Vertragsbeendigung durch den Empfänger aufgrund höherer Gewalt, d.h. unvorhersehbarer außergewöhnlicher Situationen oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Empfängers liegen und nicht auf einem Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits beruhen, hat der Empfänger das Recht, den Betrag der Finanzhilfe in Höhe der tatsächlichen Dauer des Praktikums zu erhalten. Alle übrigen Mittel sind zu erstatten. Artikel 3: Datenschutz Alle im Vertrag enthaltenen persönlichen Daten werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt einzig und allein zum Zweck der Erfüllung und des Follow-up des Vertrags durch die Nationale Agentur und die Kommission, sie können jedoch den Stellen, die nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts Überwachungs- oder Überprüfungsaufgaben wahrnehmen (Rechnungshof oder Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) übermittelt werden. Der Empfänger kann auf schriftlichen Antrag Einsicht in seine persönlichen Daten erhalten und hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten zu fordern. Fragen betreffend die Verarbeitung seiner persönlichen Daten sind an die entsendende Einrichtung und/oder die Nationale Agentur richten. Der Empfänger kann in Bezug auf die Verwendung seiner Daten durch die entsendende Einrichtung oder die Nationale Agentur bei der [nationalen für die Überwachung des Datenschutzes zuständigen Behörde] gegen die Verarbeitung seiner persönlichen Daten Beschwerde einbringen, in Bezug auf die Verwendung der Daten durch die Europäische Kommission kann er eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einbringen. Artikel 4: Prüfungen und Kontrollen Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland oder von einer von der Europäischen Kommision oder der Nationalen Agentur von Deutschland autorisierten aussenstehenden Organisation zwecks Überprüfung des Praktikums und der ordnungsgemäßen Umsetzung der Vertragsbestimmungen angeforderten Detailinformationen zu liefern. 6

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