Auftraggeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v., D Bonn

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1 Vergabeunterlagen Bewachung Bürogebäude in Bonn Auftraggeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v., D Bonn Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v. (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft. Mitglieder der DFG sind Hochschulen, andere Einrichtungen der Forschung von allgemeiner Bedeutung, Akademien der Wissenschaften und wissenschaftliche Verbände. Die Hauptaufgabe der DFG ist die Förderung selbstbestimmter, nach ihrer wissenschaftlichen Qualität ausgewählter Forschungsprojekte in Universitäten und anderen von der Öffentlichen Hand getragenen Forschungseinrichtungen. Detaillierte Informationen zu den Aufgaben und zur Struktur der DFG sind dem Internet zu entnehmen: Verfahrensart: Offenes Verfahren Vertragsart: Dienstleistungsauftrag Vertragsdauer: ab für maximal 4 Jahre Arbeitssprache: Deutsch A. Art und Umfang der Leistung (Leistungsbeschreibung) I. Das Leistungsverzeichnis mit den Anlagen ist Bestandteil des abzuschließenden Vertrages. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherheits-/Objektbewachung und der Empfangsdienst (außerhalb der regulären Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen am Empfang) der Geschäftsstelle Kennedyallee 40 sowie die Außenüberwachung des Mietobjektes Kennedyallee 43 und die nächtliche Revierfahrtüberwachung der Außenstellen Stephan- Lochner-Straße 1, Mittelstraße 2-10 und ggf. nach Bedarf Auf dem Brand 1 zu den nachstehenden Bedingungen zu vergeben. Die Revierfahrten für das Mietobjekt Mittelstraße 2-10 sind befristet bis zum Auszug, geplant Es handelt sich um die Bewachung von Bürogebäuden mit Rundgängen und Pförtneraufgaben. Die Rundgänge sind mit einem elektronischem System nachzuweisen und dieser Nachweis ist der Rechnung bei zu fügen. 1. Bewachungsobjekte Der Auftragnehmer übernimmt die Bewachung der folgenden Liegenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.v.: Geschäftsstelle Kennedyallee 40 und die Außenstellen:

2 Kennedyallee 43, Stephan-Lochner-Straße 1 Mittelstraße befristet bis voraussichtlich und ggf. nach Bedarf Auf dem Brand 1 in Bonn-Bad Godesberg entsprechend den nachstehenden Bedingungen. 2. Bewachungszeiten Die Bewachungszeiten umfassen grundsätzlich die Zeiträume von montags bis donnerstags von 17:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr, freitags von 15:00 Uhr bis nächster Tag 07;00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr, Brauchtumstage: Weiberfastnacht von 11:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, Rosenmontag von 07:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, Betriebsausflug von 07:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr, von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr und an bis zu 3 Tagen jährlich entsprechend der DFG-Betriebsvereinbarung Betriebsurlaub an Brückentagen Weihnachten/Jahreswechsel von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr. Die vorstehenden Dienstzeiten gelten für die Geschäftsstelle Kennedyallee 40 und die Außenstelle Kennedyallee 43. Diese Dienstzeiten sind in Tag-/Nachtdienst zu unterteilen und sollen in der Regel von einer Person durchgeführt werden. Einzelne Mitarbeiter dürfen keine Schichten über 10 Stunden durchführen. Für die Außenstelle Stephan-Lochner-Straße 1 ist eine gesonderte Bewachung vorzusehen, hier ist dreimal je Nacht eine Außenhautüberwachung durch einen zusätzlichen Mitarbeiter durchzuführen. Für die Liegenschaft Mittelstraße 2-10 sind ebenfalls je Nacht drei Revierfahrten vorzusehen. Die Liegenschaft Mittelstraße 2-10 ist bis zum , optional bis zum angemietet. Danach entfällt sie ersatzlos. Gegebenenfalls nach Bedarf und gesonderter Beauftragung ist für die Außenstelle Auf dem Brand 1 ebenfalls eine gesonderte Bewachung vorzusehen. Der Preis für die Überwachung (eine Revierfahrt) ist einzeln auszuweisen. 3. Kontrollgänge Täglich sollen 2 Kontrollgänge im Außenbereich (Geschäftsstelle Kennedyallee 40 und Außenstelle Kennedyallee 43 gemeinsam) und 3 Kontrollgänge im Innenbereich der Geschäftsstelle Kennedyallee 40 erfolgen. Die Kontrollgänge sind zu unterschiedlichen Zeiten durchzuführen und durch ein elektronisches Kontrollsystem zu dokumentieren. Ebenfalls ist die Außenhautüberwachung (Revierfahrt, allnächtliche, dreimalige Kontrolle) der Außenstelle Stephan-Lochner-Straße 1, Mittelstraße 2-10 und ggf. nach Bedarf Auf dem Brand 1 durch dieses elektronische Kontrollsystem zu dokumentieren.

3 Das elektronische Kontrollsystem ist vom Auftragnehmer zu beschaffen und zu unterhalten. Die Kontrollpunkte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. 4. Aufgaben der Bewachungsperson(en) Bewachung der Liegenschaften Erfüllung von Pförtneraufgaben wie Personenkontrolle im Haupteingang- und Ausgangsbereich Begrenzter Telefondienst Bedienung der Tiefgaragen-Schrankenanlage bei der Ein-/Ausfahrt (nur bei Bedarf bzw. Störungen) Weitergabe von Notrufen im Bedarfsfalle entsprechend der Anweisungen Ausgabe und Rücknahme von Reinigungsschlüsseln Entgegennahme von Schreiben und Paketen Verschließen der Dienstgebäude, Türen und Fenster Kontrollgänge Stellen und Führen eines Wachbuches, in dem alle Vorkommnisse zu dokumentieren sind Dieser Aufgabenkatalog kann bedarfsbezogen erweitert bzw. angepasst werden (z. B. wenn Rundgänge angepasst werden müssen, wenn für eine Veranstaltung zusätzliches Personal benötigt wird, wenn eine Außenhauttür defekt ist, etc.). 5. Weitere Bedingungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich: für die Bewachung nur sozialversicherungspflichtige, fachkundige, zuverlässige und gesunde Arbeitskräfte zu beschäftigen, nur zuverlässige Personen für die Bewachungsaufgaben einzusetzen, die, auch körperlich, in der Lage sind, Unbefugten den Zutritt zu den Gebäuden des Auftraggebers zu verwehren, nur einen festen Mitarbeiterstamm einzusetzen, der lediglich bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden durch geeignete Vertreter zu ersetzen ist. Außerdem gelten die folgenden Bedingungen: Das Bewachungspersonal hat Dienstkleidung zu tragen, die es als Bewachungsmitarbeiter kenntlich macht (einheitliche Kleidung mit Firmenaufdruck). Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist für das Bewachungspersonal zwingend erforderlich.

4 Zusatzbewachungen sind nach Bedarf und gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer zu übernehmen. Der Auftragnehmer muss gem. DIN EN ISO 9001: 2008 im Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen und DIN 77200: 2002 mindestens Leistungsstufe 2 für den Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen zertifiziert sein. B. Ablauf des Vergabeverfahrens I. Termine und Fristen Besichtigungstermine: In Absprache mit Herrn Schnitzler unter michael.schnitzler@dfg.de Frist für Bieterfragen ist der ,12 Uhr Später eingehende Fragen können nicht beantwortet werden. Angebotsfrist Frist zur Angebotsabgabe ist der , 12:00 Uhr Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Angebotsbindefrist Die Bindefrist läuft bis Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebotes mit der Angebotsbindefrist einverstanden. Zuschlagsfrist Der Zuschlag wird voraussichtlich am erteilt. II. Nebenangebote bzw. weitere Hauptangebote Nebenangebote bzw. weitere Hauptangebote werden nicht zugelassen. III. Kostenerstattung Für die Angebotserstellung wird vom Auftraggeber keine Vergütung geleistet. IV. Rechtsbehelfsbelehrung und Angabe der Vergabekammer Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per Fax oder ) an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v. (DFG) Stabsstelle V-WR Kennedyallee Bonn Telefax: +49 (228) oder: vergabe@dfg.de

5 Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt ( 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann. Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren nach 102 ff GWB ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Villemombler Str Bonn C. Hinweise zur Angebotserstellung I. Form und Frist Das Angebot ist in einfacher Ausfertigung nebst einer CD in einem verschlossenen Briefumschlag zuzustellen an: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v. (DFG) Stabsstelle V-WR Herrn Peter Dörel Angebot zur Ausschreibung Bewachungsdienstleistungen Kennedyallee Bonn Frist für die Einreichung des Angebots: , 12:00 Uhr II. Einzureichende Unterlagen Mit dem rechtsverbindlich unterschriebenen Angebot sind für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin folgende Unterlagen vorzulegen: - (Eigen)erklärung darüber, dass über das Vermögen des Bewerbers bzw. der Bewerberin kein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet bzw. die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde dass sich der Bewerber bzw. die Bewerberin nicht in der Liquidation befindet dass der Bewerber bzw. die Bewerberin der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist dass alle dem Anbieter im Rahmen dieser Ausschreibung bekannt werdenden DFGinternen Daten absolut vertraulich behandelt werden. - Nachweis der Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001: 2008 im Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen und - Nachweis der Zertifizierung gem. DIN 77200: 2002 mindestens Leistungsstufe 2 für den Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen

6 - Firmenprofil (Gründungsjahr, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Anzahl Mitarbeiter/innen, Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) - Angabe von mindestens drei Referenzkunden mit vergleichbarem Leistungsumfang - Nennung eines für die Gesamtkoordination verantwortlichen Ansprechpartners für die DFG. Können eines oder mehrere der genannten Kriterien nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss von der Vergabe (Ausschlusskriterien). Ferner sind für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes folgende Unterlagen vorzulegen: - Ausgefüllte Preisblattvorlage. III. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und müssen in einem verschlossenen Umschlag (in derselben Form wie das Angebot selbst und mit dem Zusatz Nachtrag ) zugestellt werden. Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden. IV. Hinweis zu Änderungsverbot von Vertragsunterlagen Änderungen der Vertragsunterlagen und ihrer Anlagen führen zum Ausschluss des Angebotes des Bieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. V. Hinweise für Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. VI. Unterauftragnehmer Für eine Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist die ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers erforderlich. VII. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Kriterien: 1. Preis: 100% D. Liste aller vom Bieter mit dem Angebot zu übersendenden Unterlagen Abschließend hier noch einmal zusammengefasst die mit dem Angebot zwingend zu übersendenden Unterlagen, siehe C.II.:

7 1. Eigenerklärung keine Insolvenz 2. Eigenerklärung keine Liquidation 3. Eigenerklärung Zahlung Steuern etc. 4. Eigenerklärung Vertraulichkeit 5. Firmenprofil 6. Referenzkunden 7. Nennung Ansprechpartner 8. Ausgefüllte Preisblattvorlage 9. Zertifikat gem. DIN EN ISO 9001: 2008 im Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen 10. Zertifikat gem. DIN 77200: 2002 mindestens Leistungsstufe 2 für den Geltungsbereich Sicherheitsdienstleistungen 10. Bestätigung der Ortsbesichtigung E. Ansprechpartner Verfahrensfragen Peter Dörel Telefon: 0228/ Telefax: 0228/ vergabe@dfg.de Inhaltliche Fragen Michael Schnitzler Telefon: 0228/ Telefax: 0228/ michael.schnitzler@dfg.de Anlagen - AGB der DFG - Vordruck Eigenerklärung - Vordruck Referenzliste - Vordruck Ortsbesichtigung - Preisblattvorlage - Vertragsentwurf

8 Anlage 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.v. 1 Grundlagen (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.v. (DFG) berücksichtigen die allgemeinen Verhältnisse, die bei Vertragsschlüssen infolge ständiger Vergabepraxis gegeben sind. Es handelt sich um zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). (2) Durch Vereinbarung dieser AGB ist die VOL/B Bestandteil des Vertrages soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. 2 Geltungsbereich Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, den Kauf oder die Herstellung von Waren sowie Miete, Leasing etc.. 3 Vertragsbestandteile (1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. (2) Vertragsbestandteile werden, bei Widersprüchen in nachstehender Reihenfolge: a) Angebot und Auftragsschreiben mit den darin enthaltenen Besonderen Vertragsbedingungen b) die Leistungsbeschreibung c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen d) diese AGB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen

9 f) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) (3) Als Leistungsbeschreibung im vorgenannten Sinne gelten auch Technische Richtlinien. (4) Leistungsmerkmale genehmigter Musterstücke sind eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung. (5) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn darauf in Auftragsbestätigungen Bezug genommen wird. 4 Vertragsschluss (1) Vertragliche Vereinbarungen werden schriftlich oder in elektronischer Form ( 126a BGB) getroffen. Den Vertrag betreffende mündliche Abreden sowie diesbezüglich in Textform abgegebene Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in der durch Satz 1 bestimmten Form. (2) Das Auftragsschreiben / der Zuschlag ist von der Auftragnehmerin schriftlich oder in elektronischer Form ( 126 a BGB) der DFG zu bestätigen. (3) Zu Änderungen in Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich die DFG als Auftraggeber, nicht jedoch der Empfänger berechtigt. 5 Lieferfristen, Verzug Lieferfristen sind verbindlich. Bei Überschreitung von mehr als 14 Tagen kann die DFG einen Verzugsschaden für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis maximal 8 % der Gesamtlieferung bzw. desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der wegen der nicht rechtzeitigen Lieferung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden konnte, verlangen. 6 Erfüllungsort, Zahlungsort

10 (1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg einzutreten hat. Fehlt eine vertragliche Festlegung, ist Erfüllungsort der Sitz der DFG in Bonn. (2) Zahlungsort ist Bonn. 7 Verpackung, Transport, Transportkosten (1) Die Auftragnehmerin hat zum sicheren Transport geeignete Packmittel unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Art und Gewicht der Ware sowie des eingesetzten Beförderungsmittels zu verwenden. (2) Soweit Abkürzungen der Incoterms Verwendung finden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebliche Fassung bzw. Revision. (3) Die Kosten für Packmittel und Transport trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht im Preis enthalten sind. Alle übrigen Kosten, wie z.b. Versicherungsgebühren, Nachnahmeprovision, Rollgelder, Anschlussgebühren, Standgeld oder Gebühr für eine Transportkostenbescheinigung, trägt die Auftragnehmerin. (4) Soweit der Auftraggeber die Transportkosten übernimmt, hat die Auftragnehmerin die Kosten bis zum Eingang beim Empfänger kostenfrei zu verauslagen. Die Auswahl des Transportmittels und die Art des Transports nimmt die Auftragnehmerin nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vor. Im Übrigen gilt 6 VOL/B. (5) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, bzw. der beauftragte Frachtführer ist durch die Auftragnehmerin zu verpflichten, Verpackungen (i.s. der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung) bei Anlieferung kostenfrei vom Empfänger der Leistung zurückzunehmen. Eine Übereignung von Packmitteln findet in diesem Fall nicht statt. Der Empfänger der Leistung kann jedoch noch bei Anlieferung verlangen, dass ihm die Packmittel, soweit darüber verfügt werden darf, übereignet werden. 8 Übergabe

11 (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des geschuldeten Leistungsgegenstandes an den vertraglich bestimmten Empfänger auf dessen Gelände oder in dessen Räumlichkeiten. (2) Mit der Übergabe am Erfüllungsort erwirbt der Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentum am Erfüllungsgegenstand. 9 Abnahme (1) Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. 13 VOL/B bleibt im Übrigen unberührt. (2) Die Abnahme erfolgt am Erfüllungsort durch den Empfänger, der auch zur Erhebung von Mängelrügen befugt ist. (3) Liegt ein Sach- oder Rechtsmangel vor oder fehlt die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, kann der Auftraggeber oder der von ihm Beauftragte die Abnahme der Leistung verweigern. 10 Gewährleistung und Verjährung (1) Für Mängelansprüche des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen. (2) Der Auftraggeber kann der Auftragnehmerin eine angemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber diese Sachen unter Wahrung der Interessen der Auftragnehmerin auf deren Kosten veräußern. (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht eine längere Verjährungsfrist vor oder eine andere Frist ist vereinbart. (4) 14 VOL/B findet keine Anwendung. 11 Einreichen der Rechnung (1) Die Auftragnehmerin hat die Rechnung in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

12 (2) Zu jeder Auftragsnummer ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. (3) Sind Teilleistungen zu einem Auftrag (z.b. Lieferung zu verschiedenen Zeiten) vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung eingereicht werden. (4) Trägt der Auftraggeber die Kosten für den Transport zum Erfüllungsort, hat die Auftragnehmerin diese Kosten für jeden Auftrag gesondert zu belegen und in Rechnung zu stellen. 12 Zahlung der Rechnung (1) Die Begleichung von Rechnungen erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Fälligkeit tritt erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein. (2) Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an das Geldinstitut. (3) Rechnungen, die ohne die vertraglich festgelegten Unterlagen eingehen, werden von dem Auftraggeber nicht beglichen. (4) Im Übrigen gilt 17 VOL/B. 13 Skonto Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder durch die Auftragnehmerin auf der Rechnung angeboten worden sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang der Rechnung und der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Macht der Auftraggeber berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum gehemmt. 14 Verschwiegenheit (1) Alle dem Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeitern in Verbindung mit der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten gegenüber weder bekannt gegeben noch an diese weitergeleitet werden.

13 (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn und soweit es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist. (3) Die Vorschriften über die Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B) bleiben unberührt. 15 Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (1) Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen, a) wenn die Auftragnehmerin ihre Pflicht zur Verschwiegenheit oder eine ihr auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzt, b) wenn über das Vermögen der Auftragnehmerin das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass sie ihre Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. c) wenn sich die Auftragnehmerin im Zuge der Begründung oder Durchführung des Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat. Dies umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der Empfehlung von Preisen. d) wenn Ausschlussgründe i.s.d. 6 Abs. 5 c), d) und e) VOL/A / 6 EG Abs. 6 c), d) und e) VOL/A vorliegen. Ausschlussgründe sind insbesondere die Vorteilsgewährung im Sinne des 333 StGB, die Bestechung nach 334 StGB sowie die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit seitens der Auftragnehmerin. (2) Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach 314, 626 BGB, bleiben unberührt.

14 16 Wirkungen der Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund (1) Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin auf deren Kosten zurückgewährt. (2) Tritt der Auftraggeber nach den Bestimmungen des 15 Abs. 1 AGB vom Vertrag zurück, sind von den Vertragsparteien erbrachte Leistungen zurück zu gewähren. (3) Im Übrigen gilt 7 Nr. 3 VOL/B; die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt bleiben unberührt. 17 Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet zu prüfen, ob ihre Leistung gegen inoder ausländische gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verstößt. Eine derartige Pflicht besteht für den Auftraggeber nicht. (2) Eine Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn nach 3 Abs. 2 a) AGB eine Leistungsbeschreibung oder andere Spezifikationen Vertragsbestandteil geworden sind oder werden sollen. (3) Stellt die Auftragnehmerin fest, dass die Ausführung der Leistung ohne die Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter unmöglich ist, hat sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. (4) Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte frei und trägt die Kosten, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang entstehen. 18 Nutzungsrechte Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber das unbeschränkte, ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht für die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Ergebnisse.

15 19 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine solche unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt wird, welche dem Sinn der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. 20 Anwendbares Recht (1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber muss in deutscher Sprache erfolgen. 21 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn.

16 Anlage 2 Eigenerklärung Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, wir uns nicht in Liquidation befinden wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Außerdem erklären wir, dass gegen uns derzeit kein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Arbeitnehmerentsendegesetz anhängig ist. Des Weiteren erklären wir, dass wir alle uns im Rahmen dieser Ausschreibung bekannt werdenden DFG-internen Daten absolut vertraulich behandelt werden. Uns ist bekannt, dass im Falle unzutreffender Erklärungen die bestehende Geschäftsbeziehung gefährdet ist. Datum, Firmenstempel, Unterschrift

17 Anlage 3 Referenzliste Hinweis: Drei Eintragungen sind erforderlich! Objekt: Auftragsbeginn: Ansprechpartner: Telefon: Objekt: Auftragsbeginn: Ansprechpartner: Telefon: Objekt: Auftragsbeginn: Ansprechpartner: Telefon: Objekt: Auftragsbeginn: Ansprechpartner: Telefon:

18 Anlage 4 Bestätigung der Objektbesichtigung Die Gebäude am Standort Bonn Geschäftsstelle Kennedyallee 40 mit den Außenstellen: - Kennedyallee 43 - Kennedyallee 1-5 und - Stephan-Lochner-Straße 1 - Mittelstr Auf dem Brand 1 Die oben genannten Liegenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Kennedyallee 40 in Bonn wurden am von einem Vertreter der Firma: im Rahmen der Ausschreibung Bewachung besichtigt. Bitte lassen Sie diese Bestätigung bei der Besichtigung der Bewachungsobjekte abzeichnen und legen sie diese Ihrem Angebot bei. Bonn, Datum Unterschrift/Stempel der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)

19 Anlage 5 Preisblatt: Angebot zur Bewachung Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. Kennedyallee 40 mit der Außenstelle Kennedyallee 43 (bei den Außenkontrollen der Kennedyallee 40 ist die Kennedyallee 43 mit zu berücksichtigen) und die Außenkontrolle der Außenstelle Stephan-Lochner-Straße 1 die 3 x Nachts durch einen Revierfahrer erfolgt. Alle Objekte sind in Bonn. Monatlicher Festpreis gesetzliche Mehrwertsteuer monatlicher Gesamtpreis Stundenverrechnungssatz für eine Bewachungskraft gesetzliche Mehrwertsteuer Gesamtpreis je Stundenverrechnungssatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Außenstelle Mittelstraße 2-10 Monatlicher Festpreis für drei Revierfahrten je Nacht bis voraussichtlich / gesetzlichen Mehrwertsteuer Gesamtpreis je Monat Revierfahrt Mittelstraße Euro Euro Euro Außenstelle Auf dem Brand 1 Preis für eine Revierfahrt incl. aller Kosten gesetzliche Mehrwertsteuer Gesamtpreis je Revierfahrt Euro Euro Euro Bei Auswertung berücksichtigt werden 12 x der monatliche Festpreis sowie 10 x der monatliche Festpreis für die Mittelstr (Ort, Datum) (Firmenstempel, Unterschrift)

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21 Anlage 6 BEWACHUNGSVERTRAG zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Kennedyallee Bonn (nachstehend Auftraggeberin ) und (nachstehend Auftragnehmerin) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Sicherheits-/Objektbewachung der Bonner Liegenschaften der Auftraggeberin sowie der Empfangsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang. Insgesamt muss eine dauerhafte Überwachung der Objekte gewährleistet sein. Die Bewachungsleistungen konkretisieren sich anhand des folgenden Leistungsverzeichnisses, das unmittelbar Vertragsbestandteil ist. 2 Vergütung Die Vergütung für die Bewachung beträgt monatlich ---,-- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hieraus ergibt sich für eine Bewachungskraft ein Stundenverrechnungssatz von ---,-- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Leistungen des Auftragnehmers werden monatlich nach erbrachter Leistung und Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen vergütet. 3 Aufgaben und Bewachungsumfang (1) Die Auftragnehmerin übernimmt die Bewachung der folgenden Liegenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V.: Geschäftsstelle Kennedyallee 40 Außenstelle Kennedyallee 43 Außenstelle Stephan-Lochner-Straße 1 Außenstelle Mittelstraße 2-10 ggf. nach Bedarf Außenstelle Auf dem Brandt 1

22 in Bonn-Bad Godesberg. (2) Die Bewachung ist in den folgenden Zeiträumen durchzuführen: montags bis donnerstags von 17:00 Uhr bis nächster Tag Uhr, freitags von 15:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr. samstags, sonntags, feiertags von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr Brauchtumstage: o Weiberfastnacht von 11:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, o Rosenmontag von 07:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, o Betriebsausflug von 07:00 Uhr bis nächster Tag 08:00 Uhr, o von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr, o von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr und an bis zu 3 Tagen gemäß der DFG-Betriebsvereinbarung Betriebsurlaub an Brückentagen Weihnachten/Jahreswechsel von 07:00 Uhr bis nächster Tag 07:00 Uhr. Die vorstehenden Dienstzeiten gelten für die Geschäftsstelle Kennedyallee 40 und die Außenstelle Kennedyallee 43. Diese Dienstzeiten sind in Tag-/Nachtdienst zu unterteilen und sollen in der Regel von jeweils einer Person durchgeführt werden. Einzelne Mitarbeiter dürfen keine Schichten über zehn Stunden durchführen. Für die Außenstelle Stephan- Lochner-Straße 1 ist eine gesonderte Bewachung vorzusehen. Hier ist dreimal je Nacht eine Außenhautüberwachung durch einen zusätzlichen Mitarbeiter durchzuführen. (3) Täglich erfolgen zwei Kontrollgänge im Außenbereich (Geschäftsstelle Kennedyallee 40 und Außenstelle Kennedyallee 43 gemeinsam) und drei Kontrollgänge im Innenbereich der Geschäfts-stelle Kennedyallee 40. Die Kontrollgänge sind zu unterschiedlichen Zeiten durchzuführen und durch ein elektronisches Kontrollsystem zu dokumentieren. Ebenfalls ist die Außenhautüberwachung (Revierfahrt, allnächtliche, dreimalige Kontrolle) der Außenstelle Stephan-Lochner-Straße 1 durch dieses elektronische Kontrollsystem zu belegen. Für die Liegenschaft Mittelstraße 2-10 sind ebenfalls je Nacht drei Revierfahrten vorzusehen. Die Liegenschaft Mittelstraße 2-10 ist voraussichtlich bis zum , optional bis zum angemietet. Danach entfällt sie ersatzlos. Die Revierfahrten für die Außenstelle Auf dem Brand 1 erfolgt nach Absprache. Zu den Aufgaben des Bewachungspersonals gehören insbesondere Bewachung der Liegenschaften Erfüllung von Pförtneraufgaben wie Personenkontrolle im Haupteingangs- und Ausgangsbereich Begrenzter Telefondienst Bedienung der Tiefgaragen-Schrankenanlage bei der Ein-/Ausfahrt (nur bei Bedarf bzw. Störungen) Weitergabe von Notrufen im Bedarfsfalle entsprechend der Anweisungen Ausgabe und Rücknahme von Reinigungsschlüsseln Entgegennahme von Schreiben und Paketen Verschließen der Dienstgebäude Kontrollgänge

23 Stellen und Führen eines Wachbuches, in dem alle Vorkommnisse zu dokumentieren sind Anzeige von Mängeln und Schäden in den Räumen und an den Einrichtungsgegenständen gegenüber dem Hausdienst Dieser Aufgabenkatalog kann bedarfsbezogen erweitert bzw. angepasst werden (z. B. wenn Rundgänge angepasst werden müssen, für eine Großveranstaltung zusätzliches Personal benötigt wird, eine Außenhauttür defekt ist, etc.). (4) Zusatzbewachungen sind nach Bedarf und gesonderte Beauftragung durch die Auftraggeberin von der Auftragnehmerin zu übernehmen. 4 Wachdienst (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die Bewachung nur sozialversicherungspflichtige, fachkundige, zuverlässige und gesunde Arbeitskräfte zu beschäftigen. Das Bewachungspersonal ist so auszusuchen, dass es den Erfordernissen und Bedürfnissen der DFG gerecht werden kann. Es ist nur einen festen Mitarbeiterstamm einzusetzen, der lediglich bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden durch geeignete Vertreter zu ersetzen ist. Die zum Einsatz kommenden Personen haben die Bewachungsaufgaben zuverlässig auszuführen; ferner müssen sie auch körperlich in der Lage sein, Unbefugten den Zutritt zu den Gebäuden der Auftraggeberin zu verwehren. Das Bewachungspersonal hat Dienstkleidung zu tragen, die es als Bewachungsmitarbeiter kenntlich macht (einheitliche Kleidung mit Firmenaufdruck). Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist für das Bewachungspersonal zwingend erforderlich. (2) Die Auftragnehmerin benennt eine Person zum Objektleiter, der zugleich vertretungsberechtigter Ansprechpartner für die Auftragnehmerin ist. Die Auftragnehmerin hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Bewachungskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Er hat ihnen ferner schriftlich zu untersagen, Einblicke in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Die Bewachungskräfte sind von der Auftragnehmerin auf seine Kosten mit einem Ausweis auszustatten. Diese Ausweise müssen den Namen der Bewachungskraft und der Firma der Auftragnehmerin sowie die Bezeichnung des Dienstgebäudes, zu dessen Betreten der Ausweis berechtigt, enthalten. Sie gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis und sind auf Verlangen beim Betreten des Dienstgebäudes vorzuzeigen. Die Auftragnehmerin und sein Bewachungspersonal sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den Liegenschaften gefunden werden, sofort zu dokumentieren und bei einem Mitarbeiter des Empfanges oder des Hausdienstes gegen Quittung abzugeben. Alle zu den Bewachungsaufgaben benötigten Maschinen und Geräte (elektronisches System zur Überwachung der Kontrollgänge) stellt die Auftragnehmerin. (3) Die Auftraggeberin ist berechtigt, das eingesetzte Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Bewachungskräfte ohne besondere Begründung abzulehnen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Auftragnehmerin jede Veränderung im Stammpersonal dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, für die in seinen Diensträumen beschäftigten Bewachungskräfte auf Kosten des Auftragnehmers polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. 5 Haftung (1) Die Auftragnehmerin haftet für alle Schäden, die durch sie oder ihr Bewachungspersonal insbesondere durch die Nicht- oder Schlechterfüllung der übernommenen Verpflichtungen verursacht werden. Soweit Dritte Schaden erleiden und die Auftraggeberin in Anspruch nehmen, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, die Auftraggeberin unverzüglich von der

24 Schadensersatzpflicht freizustellen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen nach 387 ff. BGB gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen. Die Auftragnehmerin hat vor Beginn der Bewachung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in einer Höhe besteht, welche den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. (2) Für Dritten zugefügten Personen- und Sachschäden jeglicher Art, die von den Bewachungskräften und dem sonstigen Personal der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Bereich der DFG entstehen, übernimmt die Auftraggeberin keine Haftung. Die Auftraggeberin haftet weiter nicht für das persönliche Eigentum der Bewachungskräfte, das in den zur Verfügung gestellten Räumen aufbewahrt wird. Ebenfalls übernimmt sie für die Beschädigung oder Diebstahl der von der Auftragnehmerin eingesetzten Geräte und elektronischen Kontrollsysteme keine haftungsrechtliche Verantwortung. 6 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am und endet am Der Vertrag wird stillschweigend bis zu dreimal um jeweils ein Jahr verlängert, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Er endet spätestens mit dem Hierzu bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, während der der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden kann. (2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am dritten Werktag des Kündigungsmonats zugehen. (3) Die Auftraggeberin kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn die Auftragnehmerin den Bestimmungen dieses Vertrages gröblich zuwiderhandelt, die Auftragnehmerin in Insolvenz fällt oder die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, für die Auftraggeberin die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person der Auftragnehmerin liegenden Grunde unzumutbar wird. Die gesetzlichen Kündigungsvorschriften bleiben unberührt. (4) Schadensersatzansprüche der Auftragnehmerin infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Auftraggeberin bleibt unberührt. (5) Bei nicht fristgerechter Erledigung der Bewachungsleistung kann ohne besondere Ankündigung zu Lasten der Auftragnehmerin eine Fremdfirma mit der Bewachung beauftragt werden. 7 Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge das Angebot vom die Leistungsbeschreibung vom die AGB des Auftraggebers

25 8 Schlussbestimmungen (1) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die von den Tarifvertragsparteien des Bewachungshandwerkes vereinbarten Entgelte zu zahlen, die Arbeitnehmer zu den sonstigen tarifrechtlich geregelten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen und die arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie die Unfallvergütungsvorschriften zu beachten. Die Auftragnehmerin muss Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft sein. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn. xxxx, den Bonn, den Deutsche Forschungsgemeinschaft e.v.

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