Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
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- Artur Franke
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1 Grüne NGA-Breitband-Strategie für Thüringen Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen 29./30. November 2013 in Erfurt Schnelles Internet gehört für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Grunddaseinsvorsorge. Denn Menschen, die keinen Zugang zu schnellem und offenem Internet haben sind abgehängt von sozialen Miteinander, Informationen und können nicht am technologischen Fortschritt Teil haben. Das macht den Zugang zu schnellem Internet zur entscheidenden Macht- und Demokratiefrage des 21. Jahrhunderts. Es geht aber nicht nur um die Frage der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch um einen sehr wichtigen Standortfaktor für die Wirtschaft. Mehrere aktuelle Erhebungen zeigen, dass gerade Unternehmen einen schnellen Breitbandzugang als den wichtigsten Faktor für die Standortwahl sehen. Trotz der Fortschritte beim Breitbandausbau, bis auf wenige Orte ist die Grundversorgung mit 2 Mbit/s in Thüringen zu ca. 90 % sichergestellt, ist mehr Tempo und Engagement beim Ausbau gefordert. Es ist ein deutliche Erhöhung des Bedarfs an schnellen Breitband-Zugängen (NGA) abzusehen. Nielsens Gesetz prognostiziert beispielsweise eine Bandbreiten- Bedarfssteigerung von 50 % pro Jahr. Dabei sind zwar die physikalischen Grenzen zu berücksichtigen, jedoch wird der Bedarf an schnellen Breitbandzugängen mittelfristig bei mehreren hundert Mbit/s liegen. Die Anstrengungen des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie sind aus aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen nicht ausreichend. Gerade bei der Glasfaserpenetration hat Thüringen einen enormen Rückstand im Vergleich mit anderen Staaten. Deutschland insgesamt ist im Vergleich der OECD-Länder abgehängt. 1
2 Breitbandausbau als ChefInnen-Sache Der Breitbandausbau muss als ChefInnen-Sache verstanden werden, er gehört zu den Kernaufgaben der Landesregierung. Die Koordination des Breitbandausbaus sollte bei einem interministeriellen Lenkungsgremium liegen, dem VertreterInnen des Wirtschafts-, des Landwirtschafts-, Innenund Finanzministeriums des Freistaats Thüringen angehören. Die Führung des Lenkungsgremium sollte eine StaatssekretärIn inne haben. Das Gremium soll die zentrale Ausrichtung steuern und die verschiedene am Breitbandausbau beteiligten Akteure einbinden. Das Lenkungsgremium soll darüber hinaus kommunale NGA-Projekte beaufsichtigen und bei der Umsetzung unterstützen. NGA-Netze landesweit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern nach der Sicherstellung der Grundversorgung die landesweite Versorgung mit sog. Next Generation Access (NGA)- Netzen, die Bandbreiten im dreistelligen Megabit-Bereich ermöglichen, voranzutreiben. Unter NGA-Netzen werden alle reinen Glasfasernetze (Fibre To The Building - FTTB, Fibre To The Home - FTTH), alle Very High Speed Digital Subscriber Line-Netze (VDSL), deren Übertragungseinrichtungen mit Glasfaser angebunden sind (Fibre To The Curb FTTC) und alle Hybrid Fiber Coax Netze (HFC), das sind Internet- Verbindungen über das Kabel(-fernseh)netz, verstanden. In manchen Zusammenhängen werden darunter auch Verbindungen über das Mobilfunknetz (LTE, LTE advanced) aufgefasst. Die Evaluation der verschiedenen Technologien zeigt, dass vor allem reine Glasfasernetze (FFTH) aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften zukunftssicher sind. Denn im Bereich der Glasfasertechnologie sind weitere Verbesserung der Technologie absehbar, die zu höheren Übertragungsgeschwindigkeiten führen ermöglichen. Deshalb soll FFTH zum Standard für den NGA-Ausbau werden. Beim 2
3 Ausbau soll die Schaffung von Doppelstrukturen (z.b. Glasfaser und HFC) vermieden werden und die Ausweitung der Gebiete mit NGA-Netzen Vorrang haben. Mobile Breitband-Versorgung als Übergangslösung für den ländlichen Raum Eine mobile Breitbandversorgung über Technologien wie LTE und LTE advanced reicht den zukünftigen Ansprüchen nicht, weil dort technisch keine ausreichenden Bandbreiten bereitgestellt werden können. Breitband über das Mobilfunknetz ist deshalb für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen eine Übergangstechnologie und kann nur Ergänzung zu einer kabelbasierten Breitbandversorgung sein. Der Ausbau von LTE-Mobilfunknetzen ist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen notwendig, damit mobile Endgeräte (Handys, Tablets etc.) überall schnellen Zugang zum Internet haben. Internetverbindungen über das Mobilfunknetz unterliegen heute vielen Restriktionen. Von einem offenen Internet kann keine Rede sein, wenn Dienste wie Instant Messaging oder Voice over IP von der Nutzung ausgeschlossen werden und der Internet-Access-Provider bestimmt, welche Dienste die UserIn nutzen darf. Weiterhin werden im Mobilfunknetz Tarife zwar als Internet- Flatrates vermarktet werden, sind aber faktisch Volumentarife, die nach Nutzung des im Vertrag festgelegten Volumens auf ISDN- Geschwindigkeit gedrosselt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen haben mit ihrem Antrag freies Netz für alle Gütekriterien für ein freies Netz aufstellt. Die Zukunft liegt aus unserer Sicht in einem Internet, das dem Prinzip der Netzneutralität unterliegt. 3
4 Klares Ausbauziel definieren und regelmäßig evaluieren Zur Bestimmung eines Ausbauziels sollte der Bedarf ermittelt und hochgerechnet werden. Dazu könnten Unternehmen und Privathaushalte befragt werden. Das Ausbauziel sollte wegen des langen Investitionszeitraum ambitioniert sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen streben eine landesweite Versorgung mit mehreren Hundert Mbit/s bis 2030 an. Es ist absehbar, dass in Zukunft der Bedarf an symmetrischen Anschlüssen steigen wird. Symmetrisch bedeutet, dass für Download und Upload die gleiche Bandbreite zur Verfügung steht. Dies ist wichtig, um Anwendungen wie z.b. Cloud Computing zu realisieren. Ausbauziel sollen deshalb symmetrische Netze sein. Das Ausbauziel soll regelmäßig von Lenkungssgremium, Landesregierung und Landtag evaluiert werden und gegebenenfalls korrigiert werden. Dabei muss es jedoch Investitionssicherheit für AusbaupartnerInnen geben. Kommunale Projekte fördern Beim Ausbau von NGA-Netzen kommt den Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) eine zentrale Rolle. Gerade die Ebene der Landkreise sollte stärker eingebunden werden und in Kooperation mit dem Freistaat eigene Konzepte für ihre Landkreise entwickeln. Erfahrungen aus Hessen zeigen, dass Kreiskoordinatoren Städte und Gemeinden bei Planung und Ausführung des Breitbandausbaus vielfältig unterstützen können. Städte und Gemeinde sind lokal für Bedarfsermittlung und Leerrohrausbau zuständig und können darüber hinaus bei der Suche nach geeigneten Investoren helfen. Landkreise koordinieren den Ausbau auf höherer Ebene und sind Ansprechpartner für regionale Breitbandpartner. Sie sind wichtig für 4
5 das Management und den Ausbau der Leerrohre und können die Städte und Gemeinden fachlich und rechtlich beraten. Synergieeffekte nutzen Bis zu 80 % der bisher kalkulierten Kosten für den Breitbandausbau sind Tiefbaukosten, die sich allerdings erheblich reduzieren ließen. Bei allen Infrastrukturprojekten ist prinzipiell die Mitverlegung von Leerrohren (passive Infrastruktur) denkbar. In der in den kommenden Jahren abzusehenden Erneuerung der Infrastruktur bei Straßen, Schiene und Energieversorgung liegen große Synergieeffekte. Auch bei der Trinkwasserversorgung ist das Mitverlegen von Leerrohren denkbar. Das Mitverlegung von Leerrohren soll vom Freistaat Thüringen gefördert und zum Standard werden. Auch durch die Energiewende gibt es große Synergieeffekte, wenn z.b. Erdkabel verlegt werden. Die Energiewende ist gleichzeitig zu ihrem Gelingen auf schnelle Datenübertragungswege angewiesen (z.b. für Smart Grids). Finanzierung Der Ausbau von NGA-Netzen sollte vorrangig marktgetrieben sein. In ländlichen Räumen ist jedoch ein marktgetriebener Ausbau kaum denkbar, so dass seitens des Staates investiert werden muss, damit die BürgerInnen dort nicht benachteiligt werden. Zentral ist die Vergabe von Krediten durch staatliche Banken wie Thüringer Aufbaubank (TAB) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die TAB bietet sei 2013 Kommunen an, diese bei Investitionen in Breitband mit zinsgünstigen zu unterstützen. Allerdings sind Kommunen ohne kommunalaufsichtliche Kreditgenehmigung bisher davon ausgenommen. Dort muss eine Ausnahmeregelung geschaffen werden. 5
6 Begrüßenswert ist, dass die TAB seit Mitte 2013 neben Kommunen auch Telekommunikationsunternehmen mit Krediten unterstützen kann. Das Engagement des Freistaats Thüringen sollte in Zukunft auch im Bereich der Absicherung von Darlehensprogrammen für den Breitbandausbau durch Bürgschaften verstärkt werden. Kreditprogramme sind allerdings nicht ausreichend, um ambitionierte Ziele zu erreichen. Die EU-Beihilferegelungen und das EU-Wettbewerbsrecht setzen der staatlichen Förderung des Breitbandausbaus einen engen Rahmen und unterstellen einen gerade im ländlichen Raum nicht vorhandenen Markt. Für die Verbesserung der Breitbandversorgung können Fördermittel aus verschiedenen Förderprogrammen, die der Verbesserung der regionalen (Wirtschafts-)Struktur dienen. Der Freistaat Thüringen fördert die Verbesserung der Versorgung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Im Rahmen der GRW ist auch die Förderung des Breitbandausbau in Verbindung mit Industrie- und Gewerbegebieten möglich. Auch aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird die Verbesserung der Versorgung in unterversorgten Gebieten gefördert. Es ist allerdings abzuwarten, welche Förderung in der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020 möglich ist. Dabei steht jedoch der Ausbau der Breitbandversorgung in Konkurrenz zu anderen Förderzielen, weshalb dezidierte Breitbandförderungsprogramme, die auch den hochbandbreitigen Ausbau fördern notwendig sind. Die Haushaltssituation von Gebietskörperschaften und des Freistaats Thüringen lassen in Zugang nur wenig Spielräume für ausreichendes Programm. Trotzdem sollen Freiräume für den Breitbandausbau auch im Landeshaushalt geschaffen werden. Diese werden aber zur Realisierung des Breitbandausbaus nicht ausreichen. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen kritisieren, dass die Schwarz-Rote Koalition im Bund kein Geld für ein 6
7 eigenständiges Breitbandausbauförderprogramm bereitstellen und der Bund somit seiner Verpflichtung im Sinne der Daseinsvorsorge, die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen zu verbessern, nicht nachkommen wird. Potentiale bestehen auch bei BürgerInnen-Breitbandgesellschaft, wo sich BürgerInnen an Breitbandgesellschaften beteiligen, die den Ausbau vorantreiben. Solche Gesellschaften ermöglichen eine höhere Identifikation der Bevölkerung mit dem Breitbandausbau, Regionen können mehr Einfluss nehmen und die Erträge können zur weiteren Modernisierung der Netze genutzt werden. Darüber hinaus soll die Etablierung einer Breitband-Holding geprüft werden, die von der Thüringer Aufbaubank und anderen Hausbanken finanziell ausgestattet wird. Die Breitband-Holding soll die Finanzierung und das Management verschiedener Projekt-Gesellschaften übernehmen. An dieser Breitband-Holding sollen sich auch Kommunen beteiligen, die vom Ausbau profitieren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen fordern: * den Breitbandausbau zur Kernaufgabe der Landesregierung zu machen * die Glasfaserpenetration zu verbessern * kommunale Projekte zu fördern * Gütekriterien wie Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben * Synergieeffekte mit anderen Infrastrukturprojekten (Straßenbau, Schiene, Energiewende) besser zu nutzen * die Förderprogramme der Förderbanken zu verbessern * ein Umdenken des Bundes, der endlich durch ein Breitbandförderungsprogramm des Bundes den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze) finanziell unterstützen muss. 7
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