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- Victoria Küchler
- vor 8 Jahren
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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
2 2 Montag, 19. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal :30 Uhr: 7 Ns 72/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31- jährigen Angeklagten X aus Belm. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Februar 2015 wegen Raubes in einem minderschweren Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll sich im Mai 2014 zur Wohnung seiner getrennt lebenden Frau A in Osnabrück begeben haben. Als diese nachts in Begleitung eines anderen Mannes nach Hause kam, soll er aggressiv geworden sein und versucht haben, diesen zu schlagen. Dabei soll er das Gesicht der A gestreift haben. Danach soll er der Zeugin die Handtasche entrissen und damit aus dem Haus gelaufen sein. Am nächsten Tag soll er sich erneut zur Wohnung der A begeben haben, um Kontakt zu ihr aufzubauen. Der Angeklagte soll dort mit Steinen gegen die Fensterscheiben geworfen haben. Als der Zeuge B vor dem Haus erschien und auf den Angeklagten zuging, soll dieser plötzlich eine ca. 70 cm lange Eisenstange unter seiner Jacke hervorgeholt und damit mehrfach auf B eingeschlagen haben. B soll eine Platzwunde sowie Prellungen und Schmerzen erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen, 2 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 133/15 22-jährigen Angeklagten X aus Bisingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2015 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 2 Wochen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 mit einem Pkw die BAB 30 bei der Ausfahrt Gildehaus befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Innerhalb des Fahrstreifens soll er Schlangenlinien gefahren sein. Auf das Anhaltezeichen einer verfolgenden Polizeistreife soll er ruckartig abgebremst und während des Haltevorgangs mehrfach über den Grünstreifen gefahren sein. Nachdem er sein Fahrzeug gestoppt hatte, soll er den kontrollierenden Beamten einen gefälschten bulgarischen Führerschein vorgezeigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen.
3 3 Mittwoch, 21. Oktober 2015, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 09:00 Uhr: 14 Ns 31/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22- jährigen Angeklagten X aus Georgsmarienhütte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. August 2015 wegen Betruges in 3 Fällen und wegen versuchten Betruges in 2 Fällen jeweils in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 ein iphone zum Preis von 530,00 an die Zeugin A über ebay verkauft zu haben. Dabei soll er von Anfang an geplant haben, das Gerät nicht zu liefern. In der Folgezeit soll der Angeklagte über ebay Kleinanzeigen weitere hochwertige Mobiltelefone zum Kauf angeboten haben, um die Kaufpreise zu vereinnahmen, ohne die Waren zu liefern. So soll er im Februar 2015 dem Zeugen B ein iphone zum Preis von 260,00 verkauft haben, ohne ihm das Gerät zu liefern. Kurze Zeit später soll er dem Zeugen C ein iphone verkauft haben. Die Vorauszahlung in Höhe von 365,00 soll er für sich behalten haben, ohne das Gerät zu liefern. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Mittwoch, 21. Oktober 2015, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal :00 Uhr: 23 Ns 13/15 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten X aus Neubörger. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 21. Mai 2015 wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 12 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 22. Oktober 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 08:30 Uhr: 7 Ns 149/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38- jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 25. Juni 2015 wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 3 Fällen und wegen Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen August und September 2014 in 3 Fällen jeweils 1 g Marihuana zum Preis von 10,00 von der gesondert verfolgen Y für den Eigenkonsum erworben zu haben.
4 4 Im Januar 2015 soll der Angeklagte in Lingen die zuvor aus dem Pkw entwendete Handtasche der Geschädigten A von einer unbekannten Person erhalten haben mit der Aufforderung, mit der EC-Karte vom Geldausgabeautomaten Geld abzuheben. So soll er bei der Sparkasse 400,00 und kurze Zeit später bei der OLB weitere 15,00 abgehoben haben. Das Geld soll er der unbekannten Person übergeben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 10:00 Uhr: 7 Ns 154/15 46-jährigen Angeklagten X aus Bissendorf. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Juli 2015 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 in Bissendorf gegen zwei an einer Hauswand befestigte Briefkästen geschlagen zu haben, welche er dadurch verbogen haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 11:20 Uhr: 7 Ns 153/15 29-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Juli 2015 wegen Betruges in 2 Fällen unter Einbeziehung einer weiteren Strafe des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nachdem der Angeklagte bereits sein auf Guthabenbasis laufendes Konto zur Finanzierung seiner Drogensucht leergeräumt hatte, soll sich der Angeklagte im November 2014 zu einem Supermarkt in Osnabrück begeben haben, um unter Vorlage seiner nicht mehr gedeckten EC-Karte an Waren zu gelangen. So soll er die EC-Karte bei zwei Einkäufen vorgelegt haben und das Kaufhaus um 25,78 und 94,42 geschädigt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 13:30 Uhr: 7 Ns 106/15 35-jährigen Angeklagten X aus Sulingen. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 12. März 2015 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die
5 5 Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Juli 2014 als Fahrer einer Sattelzugmaschine die Autobahn A1 zwischen Bramsche und Neuenkirchen befahren haben. Der Angeklagte soll wegen ungenügender Aufmerksamkeit zu spät erkannt haben, dass sich ein Stau auf dem rechten Fahrstreifen gebildet hatte. Mit dem LKW soll er dann mit einer Geschwindigkeit von 87 km/h auf das Fahrzeug des A aufgefahren sein und dieses Fahrzeug vor sich hergeschoben haben. Dabei soll der Pkw des A mit dem Fahrzeug der 19-jährigen B kollidiert sein. A soll durch diesen Unfall tödlich verletzt worden sein. Die Nebenklägerin B soll durch den Unfall u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma, traumatische subarachnoidale Blutungen, einen Hirninfarkt und weitere schwere Verletzungen erlitten haben. Für viele Monate soll sie nicht ansprechbar gewesen sei. Bis März 2015 sollen weder eine reproduzierbare Möglichkeit der Kommunikation mit der Nebenklägerin bestanden haben noch die Möglichkeiten einer oralen Nahrungsaufnahme. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Nebenkläger, und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 22. Oktober 2015, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 10:00 Uhr: 22 Ns 33/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42- jährigen Angeklagten X aus Lübeck, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Juni 2015 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Die Freundin des Angeklagten soll diesen im Juli 2014 bei der Osnabrücker Polizei wegen Mobiltelefondiebstahls angezeigt haben. Am nächsten Tag soll sie der Polizei mitgeteilt haben, der Angeklagte halte sich im Bereich der Johannisstraße auf. Die eingesetzten Polizeibeamten sollen den Angeklagten sodann mit zur Wache am Kollegienwall genommen haben. Im Streifenwagen soll er angefangen haben, zu randalieren und gegen die Scheiben zu schlagen. Den innenseitig gelegenen Türöffner an der verschlossenen Fahrzeugtür soll er abgebrochen haben. Auch soll er versucht haben, die Polizeibeamtin A zu schlagen. Als die Beamten ihn in die Gewahrsamszelle brachten, soll er weiterhin wild um sich geschlagen und getreten haben. Während der gesamten Zeit soll er die Beamten als Pisser, Fotze, Hurensohn, Wichser, Bullenschweine, Fettsack, Fettes Schwein bezeichnet haben. Eine Atemalkoholkontrolle soll einen Wert von 2,78 ergeben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen.
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Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.07.2011 bis zum 15.07.2011 Stand: 06.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten
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