Stammzellen und Embryonenschutz Status quo, Rechtsvergleich und öffentliche Debatte am Beispiel ausgewählter europäischer Staaten

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1 Projektbericht Research Report Stammzellen und Embryonenschutz Status quo, Rechtsvergleich und öffentliche Debatte am Beispiel ausgewählter europäischer Staaten Erich Grießler Christine Hauskeller Daniel Lehner Ingrid Metzler Anna Pichelstorfer Anna Szyma

2 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 2

3 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 3 Projektbericht Research Report Stammzellen und Embryonenschutz Status quo, Rechtsvergleich und öffentliche Debatte am Beispiel ausgewählter europäischer Staaten Erich Grießler, Christine Hauskeller, Daniel Lehner, Ingrid Metzler, Anna Pichelstorfer, Anna Szyma Endbericht Studie im Auftrag des Bundeskanzleramts September 2008 Institut für Höhere Studien (IHS), Wien Institute for Advanced Studies, Vienna

4 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 4 Contact: Dr. Mag. Erich Grießler : +43/1/ egriessl@ihs.ac.at Bemerkungen Die AutorInnen danken Univ.-Prof. Dr. Meinrad Busslinger, Dr. Susanne Bremer, Dr. Donald Bruce, Dr. Petra De Sutter, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Gstraunthaler, Dr. Björn Heindrickx, Dr. Ylva Huber, Dr. Suzanne Kadereit, Univ.-Prof. Dr. Werner Linkesch, Marco Liverani, Univ.-Prof. Dr. Walter Pfaller, Univ.-Prof. Dr. Heinz Redl, Dr. Stephanie Resch, Prof. Dr. Paul Schotsmans, Prof. Dr. Marleen Temmerman, Dr. Susanne Weber, Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Weitzer sowie den Mitgliedern der Bioethikkommission für ihre Unterstützung bei der Erstellung der Studie.

5 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Schaffung eines Überblicks Länderstudien Belgien, Deutschland, Italien, UK Stand der Forschung in Österreich Schaffung eines Überblicks Fragestellungen der Stammzellenforschung Wie weit handelt es sich bei hes-forschung um Grundlagenforschung? Zeitrahmen möglicher therapeutischer Anwendung Quantitatives Verhältnis der Forschung an adulten Stammzellen zu hes Verhältnis der Forschung an hes mit therapeutischer Zielsetzung versus pharmakologischer Studien Ergebnisse bei der Erforschung von Alternativen zur Forschung an hes Stand der Forschung des sog. therapeutischen Klonens zur Gewinnung von hes Forschungen zu Hybridembryonen (Chimärenbildung) Fragen der Geschlechtsgebundenheit Länderstudie Belgien Einleitung: Gesetzliche Regelung der Stammzellenforschung Gesetz über Embryonenforschung Genehmigungsverfahren ForscherInnen Gesetz über die Weitergabe von Gameten und überzähligen Embryonen Datenschutz Forschungsfinanzierung/-förderung Assistierte Reproduktion in Belgien und politische Steuerung Politische Steuerung der Bioethik in Belgien Inhaltliche Diskussion im Gesetzgebungsprozess: Argumente und Positionen zentraler AkteurInnen Länderstudie Deutschland Forschungsfinanzierung Gesetzliche Regelungen Diskussion in Deutschland Länderstudie Italien 81

6 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Rechtlicher Status quo Politische Diskussion Inhalt und Bedeutung bioethischer Stellungnahmen Resümee Länderstudie Großbritannien Forschung Gesetzliche Regelungen Die Kontrollinstitution Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) Die Kontrolle einzelner Aspekte der Stammzellenforschung Stammzellenforschung als Teil eines Regierungsprogramms Finanzierung der Stammzellenforschung Die Stammzellenbank Die öffentliche ethische Diskussion Stand der Forschung in Österreich Welche Forschung findet in Österreich statt? Kooperation österreichischer WissenschafterInnen bei internationalen Studien Vergleich der Länderstudien Vergleich ausgewählter Aspekte der Länderstudien Verhältnis Forschung an hes und adulten Stammzellen Inhaltliche Diskussion der gesetzlichen Regelung in der Öffentlichkeit und in entscheidenden Gremien AkteurInnen Öffentliche Debatte und Partizipationsverfahren Stellungnahmen nationaler Ethikkommissionen Bedeutung von Lebensschutz in Stellungnahmen Einbindung Betroffene in die Diskussion/Entscheidung Literatur Anhang Anhang Schaffung eines Überblicks Anhang Belgien Anhang Deutschland Anhang Großbritannien Anhang Stand der Forschung in Österreich

7 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 7 1 Einleitung Ziel der vorliegenden Studie war es, den sehr umfangreichen Themenbereich Stammzellenforschung und Embryonenschutz aufzuarbeiten. Dazu sollte eine Vielzahl von naturwissenschaftlichen, juristischen, politikwissenschaftlichen, ethischen und soziologischen Fragen berücksichtigt werden. Das Projekt wurde daher in drei Arbeitspakete eingeteilt, d. s.: 1. Schaffung eines Überblicks 2. Länderstudien Belgien, Deutschland, Italien und UK 3. Stand der Forschung in Österreich Im Folgenden werden die Fragestellungen der Arbeitspakte dargestellt sowie die methodischen Herangehensweise zu ihrer Beantwortung umrissen. 1.1 Schaffung eines Überblicks Im Zentrum des Arbeitspakets stand die Beantwortung folgender Fragen: Welche Fragestellungen/Themen werden in der Stammzellenforschung bearbeitet? Wie weit handelt es sich um Grundlagenforschung, wie nahe ist man auf bestimmten Feldern der möglichen therapeutischen Anwendung? Wie ist das quantitative Verhältnis der Forschung an adulten Stammzellen zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (hes)? Welche Indikationen gibt es für die Forschung an hes? Wie groß ist der Bereich der Forschung mit therapeutischer Zielsetzung im Verhältnis zur Verwendung von hes für pharmakologische Studien? Welche Ergebnisse liegen auf dem Gebiet der Erforschung von Alternativen zur Forschung an hes vor? Sind die Ergebnisse ökonomisch quantifizierbar? Gibt es schon jetzt oder in absehbarer Zeit einen vollständigen Ersatz für hes? Wie ist der Stand der Forschung auf dem Gebiet des sog. therapeutischen Klonens zwecks Gewinnung von hes? Welche Forschungen gibt es auf dem Gebiet der Herstellung von Hybridembryonen (Chimärenbildung) zwecks Gewinnung von hes bzw. von hes-ähnlichen Stammzellen? Lässt sich ihr medizinischer Nutzen einschätzen? Welche Forschungsergebnisse zu Fragen der Geschlechtsgebundenheit liegen vor?

8 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 8 Seit Ende der 1990er Jahre existiert international eine kontinuierlich anwachsende Zahl an politikunterstützenden Studien, die Fragestellungen der Stammzellenforschung in ähnlicher Weise bearbeiten. 1 Diese Studien beinhalten zumeist jedoch in unterschiedlich ausführlichem Ausmaß eine Darstellung der naturwissenschaftlichen Grundlagen der Stammzellenforschung, eine Analyse ihrer potenziellen medizinisch-therapeutischen Anwendungen sowie deren Hindernisse und Risiken, nationale und internationale Regelungen, eine Bearbeitung relevant erscheinender ethischer Fragestellungen sowie Schlussfolgerungen auf Basis der jeweils vorangegangenen Überlegungen. Angesichts der Fülle an Studien, die interdisziplinäre AutorInnengemeinschaften oder EinzelautorInnen für verschiedenste zumeist öffentliche AuftraggeberInnen erarbeitet haben und erarbeiten, erscheint es sachlich und ökonomisch geboten, auf solche Forschungsanstrengungen aufzubauen. Dabei wurden insbesondere folgende Werke genutzt: Hüsing et al. (2003). Die unter Federführung des Fraunhofer Instituts für Systemund Innovationsforschung von einem interdisziplinären AutorInnenteam für das Swiss Center for Technology Assessment erstellte Studie gibt eine ausführliche Darstellung der naturwissenschaftlichen Grundlagen, der möglichen Anwendungen, wirtschaftlichen Aspekte, ethischen Erwägungen, internationalen Rechtsfragen und der gesellschaftlichen Debatte um die Stammzellenforschung mit Stand Wiedemann et al. (2004a). Die von MitarbeiterInnen des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin Berlin-Buch und des Forschungszentrums Jülich erstellte Arbeit weicht von anderen Studien ab. In der nach dem so genannten Delphi-Verfahren erstellten Studie wurden deutsche ExpertInnen 2 in einer zweistufigen Fragebogenerhebung zu ihrer Einschätzung der Zukunft der Stammzellenforschung befragt. Badura-Lotter (2005). Die am Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Tübingen erstellte Dissertation kommt auf Basis einer ausführlichen Darstellung der biologischen und medizinischen Aspekte und eingehender ethischer Erwägungen zu einer ethischen Beurteilung der Stammzellenforschung. Wobus et al. (2006). Das interdisziplinäre AutorInnenteam der Studie der Berlin- Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die als Supplement zum Gentechnologiebericht erschienen ist und kontinuierlich überarbeitet werden soll, 1 Für einen Überblick ausgewählter Studien vgl. Anhang. 2 Eingeladen waren 110 Personen, die in der einschlägigen Literatur identifiziert wurden. Von diesen nahmen 49 an der ersten Runde der Befragung und 36 an der zweiten Befragungsrunde teil. Dabei kamen 64% aus Universitäten und Hochschulen, 28% aus Forschungseinrichtungen und 8% aus der Industrie. 61% der TeilnehmerInnen kamen aus naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung, 39% aus angewandter Forschung und Technologieentwicklung, 20% aus der medizinisch-klinischen Praxis, 17% aus der Forschung zu sozialen, rechtlichen und ethischen Aspekten, 3% aus Beratung und Information. Die restlichen TeilnehmerInnen wurden unter der Kategorie Sonstige zusammengefasst (vgl. Wiedemann et al. 2004: 2 ff.).

9 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 9 gibt den Stand des Wissens und der Technik, Anwendungen, ethische Implikationen und rechtliche Rahmenbedingungen wider. Die Studie schließt mit Empfehlungen für politische Maßnahmen. Heinemann/Kersten (2007). Die am Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) erstellte interdisziplinäre Arbeit konzentriert sich auf Deutschland und fußt ihre Einschätzung der Stammzellenforschung auf die Darstellung naturwissenschaftlicher Grundlagen, rechtlicher Aspekte und ethischer Erwägungen. Auch diese Studie wird laufend überarbeitet. Aktualisierte Versionen sowie neue Literatur zu unterschiedlichen relevanten Themen sind in Form von Modulen im Internet abrufbar (vgl. Stammzellen?la=de, Abruf: ). The Irish Council for Bioethics (2008). Diese Arbeit der irischen Bioethikkommission, die von einem dreiköpfigen, interdisziplinären AutorInnenteam erstellt wurde, wird im Bericht nicht nur aufgrund der eingehenden Darstellung der naturwissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Aspekte beachtet, sondern vor allem auch deshalb, weil sie als jüngste der verfügbaren internationalen Studien auch neueste Entwicklungen der Stammzellenforschung in Betracht zieht. Darüber hinaus berücksichtigt sie frauenbezogene Aspekte der Stammzellenforschung, die in vielen Studien extrem unterbelichtet bleiben. Schlussendlich war die Studie, wie alle Studien des Irish Council for Bioethics, von einer öffentlichen Konsultation begleitet, deren Ergebnisse vom Council eingehend dargestellt werden. Aufgrund der gebotenen Knappheit wird bei der Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen nicht auf Einzelheiten eingegangen (z. B. Details der Gewinnung und Kultivierung von Stammzellen, der spezifischen Eigenschaften von murinen und humanen Stammzellzellen und deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Differenzierungspotenzial verschiedener Stammzellen, Einzelheiten zu bisherigen Erfahrungen zu medizinischtherapeutischen Möglichkeiten von Stammzellen). Zu diesen Themen sei auf die eingehenden Überblicksdarstellungen der Literatur aufmerksam gemacht, die auch auf weiterführende Literatur verweisen. 3 3 z. B. Hüsing et al. 2003, Badura-Lotter 2004, Wobus et al. 2006, Heinemann/Kersten 2007 und dessen update für neuere Literatur

10 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Länderstudien Belgien, Deutschland, Italien, UK Im Rahmen eines Ländervergleichs wurden folgende Fragestellungen bearbeitet: Welche Forschungsprojekte wurden im Bereich der Stammzellforschung (hes, adulte Stammzellen, therapeutisches Klonen, Hybridembryonen) in den verschiedenen Ländern initiiert? Handelt es sich dabei um öffentlich geförderte Projekte und/oder drittmittelfinanzierte Forschung und/oder Projekte des EU-Rahmenprogramms? Auf welche Höhe beläuft sich die finanzielle Förderung? Wie hoch ist deren prozentualer Anteil an der Forschungsförderung insgesamt? (= forschungspolitische Dimension) Ist die Gewinnung von hes oder die Erzeugung von Embryonen zur Gewinnung von hes grundsätzlich erlaubt? Ist die Einfuhr und Verwendung von hes zu Forschungszwecken zugelassen? Sind hier Bedingungen zu berücksichtigen. Wenn ja, welche? Ist die nichttherapeutische Forschung an hes zulässig? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Auf welche Quellen von hes kann zurückgegriffen werden (z. B. überzählige Embryonen aus IVF, sonstige Quellen)? Gibt es Vorschriften hinsichtlich Rückverfolgbarkeit und Dokumentation des Ursprungs von hes? Sieht der Gesetzgeber spezifische Verbote im Rahmen der hes vor (z. B. Erzeugung von Hybriden bzw. Chimären, reproduktives Klonen)? Wenn ja, welche? Wie ist die Effektivität etwaiger Verbote oder Einschränkungen zu bewerten? Ist die Forschung an hes genehmigungspflichtig? Wenn ja, welche Verfahren sind zu beachten? Gibt es Zahlen/Daten darüber, ob und in welchem Unfang Forschung an hes stattfindet bzw. inwieweit eine allfällige Freigabe Auswirkungen gezeigt hat? Welche Gremien sind im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens anzuhören? Welche Verfahren sieht der Gesetzgeber zur Veröffentlichung der durch Forschung an hes gewonnenen Forschungsergebnisse vor? Wie wird mit diesbezüglichen negativen Ergebnissen umgegangen? Sind bestimmte über den allgemeinen Datenschutz hinausgehende datenschutzrechtliche Bestimmungen im Rahmen der Forschung an hes zu berücksichtigen? Wenn ja, welche? Wie werden Verstöße gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen geahndet? Um den Rechtsvergleich in einen größeren Zusammenhang stellen zu können, waren weiters die nationalen Diskussionen, die zu der vorliegenden Gesetzgebung geführt haben, analytisch aufzuarbeiten. Hierzu wären folgende Fragestellungen zu untersuchen:

11 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 11 Welche inhaltliche Diskussion ist der gesetzlichen Regelung in der Öffentlichkeit und in entscheidenden Gremien vorausgegangen? Welche Bedeutung wurde in der Diskussion der wirtschaftlichen Entwicklung bzw. der Befürchtung beigemessen, bezüglich Schlüsseltechnologien ins Hintertreffen gegenüber anderen Nationen zu geraten? Welche AkteurInnen waren in die Diskussion und den Entscheidungsprozess eingebunden? Gab es Versuche, eine breitere öffentliche Debatte oder Partizipationsverfahren zu dieser Frage zu initiieren? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Welche Stellungnahmen gaben die jeweiligen nationalen Ethikkommissionen ab? Welchen Einfluss hatten diese auf den Entscheidungsprozess? Welche Bedeutung kommt dem Lebensschutz in den verschiedenen Stellungnahmen zu? Gibt es eine Definitionen des Beginns des Lebens? Wie wird in den vorliegenden Stellungnahmen der ontologische und der moralische Status von menschlichen Embryonen, von Klonen und von Hybridembryonen definiert und begründet? Wie werden die unterschiedlichen Standpunkte begründet? Welche ethischen Begründungstypen lassen sich unterscheiden? In welchem Ausmaß wird der moralische und weltanschauliche Pluralismus in den untersuchten Stellungnahmen berücksichtigt? Welche Verfahren des ethischen Diskurses und der Entscheidungsfindung werden verwendet? In welchem Verhältnis stehen deskriptive Methoden und normative Urteile zueinander? In welchem Umfang und in welcher Form werden religiöse Einstellungen und Begründungen berücksichtigt? In welcher Form wurden Betroffene (z. B. spendende Frauen/Paare, PatientInnengruppen) identifiziert und/oder in die Diskussion/Entscheidung eingebunden? Welchen Einfluss hatte die öffentliche Diskussion auf den Entscheidungsprozess? In den Länderberichten wurde auf Literatur aus Rechts- und Politikwissenschaft, Technology- Assessement und Sozialwissenschaften, Medienberichte zurückgegriffen. Darüber hinaus

12 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 12 wurden Stellungnahmen, Berichte und Daten verschiedener Kommissionen, Behörden und Institutionen sowie Gesetzestexte und parlamentarische Dokumente berücksichtigt. In der Länderstudie Belgien war die Literaturanalyse nicht ausreichend, weshalb ergänzend Face-to-Face- und Telefoninterviews durchgeführt wurden. 4 Die Fallstudie Italien baut auf Analysen von Primärquellen wie etwa Policy-Dokumenten und Zeitungsartikeln und einer Reihe von ExpertInneninterviews auf (vgl. Gottweis et al. 2007, Metzler 2007), die durch Sekundärliteratur und graue Literatur ergänzt und aktualisiert wurden. Der Länderbericht UK basiert auf Literatur aus Politik, Recht, Soziologie, Ethik und Moralphilosophie, Dokumenten und Stellungnahmen von parlamentarischen und anderen InteressenvertreterInnen sowie aus Interviews und Diskussionen mit AkteurInnen in der Forschung und Wissenschaftspolitik, die für diesen Bericht zusammengetragen wurden. Die Berichtselemente zu Recht, Politik, und Forschungslandschaft beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, gestützt von einer großen Zahl veröffentlichter, neuerer Untersuchungen. Die Länderstudien folgen im Großen und Ganzen den dargestellten Fragen, weichen aber dort, wo es für das Verständnis der spezifischen Situation in einem Land notwendig ist, ab bzw. stellen die entsprechenden Umstände zum Teil auch ausführlicher dar. 1.3 Stand der Forschung in Österreich Fragestellungen dieses Arbeitspakets waren: Welche Forschung findet in Österreich statt? Bei welchen internationalen Studien kooperieren österreichische WissenschafterInnen? Zur Beantwortung der Fragen wurden zunächst Daten zur einschlägigen Forschung in Österreich gesichtet (Mannhalter 2008, European Commission 2008). Danach wurden Gespräche mit VertreterInnen des FWF und der FFG geführt, um den Stand der Forschung in Österreich zu erheben und ForscherInnen zu identifizieren, die im Bereich der 4 Diese fanden im August 2008 an den Universitäten Ghent und Leuven statt. Ein Telefoninterview mit einem Stammzellforscher an der Universität Ghent wurde im September d. J. durchgeführt.

13 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 13 Stammzellforschung arbeiten. Anschließend wurden vier Forscher interviewt sowie eine Gruppendiskussion mit ForscherInnen abgehalten. 5 5 Die Interviews mit WissenschafterInnen an österreichischen Forschungseinrichtungen wurden im September d. J. durchgeführt. Die Gruppendisussion fand am am Rande des 15th Congress on Alternatives ot Animal Experimentation in Linz statt. Die AutorInnen bedanken sich bei den OrganisatorInnen der Konferenz für die Unterstützung ihrer Arbeit.

14 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 14 2 Schaffung eines Überblicks Der Begriff Stammzellen umfasst eine heterogene Gruppe von Zellen und bezeichnet die Ursprungszellen einer Abstammungslinie sowie alle aus der Ursprungszelle hervorgehenden Zellen unterschiedlicher Differenzierungsstufen (...), aus denen ihrerseits noch weiter differenzierte Zellen hervorgehen können (Heinemann/Kersten 2007: 24). Stammzellen treten in der Embryonalentwicklung (embryonale Stammzellen), aber auch in Geweben des erwachsenen Menschen (adulte Stammzellen) auf. 6 Einteilung und Nomenklatur erfolgen uneinheitlich. Stammzellen werden einerseits nach ihrer Potenzialität, anderseits nach Art ihrer Gewinnung unterschieden. In der kontinentaleuropäischen Tradition wird folgende Hierarchie des Differenzierungsvermögens unterschieden (vgl. Heinemann/Kersten 2007: 22 ff.): Totipotenz: Fähigkeit zur Hervorbringung der verschiedenen, den Organismus konstituierenden Zelllinien sowie das reale Vermögen zur Ausgestaltung der Formund Organisationsprinzipien des gesamten Organismus. Pluripotenz: Fähigkeit, in sämtliche der bei der Entwicklung des Organismus auftretende Zellen und Zelltypen einschließlich der Keimbahnzellen und der Zellen des Trophoblasten und der Ernährungsgewebe differenzieren zu können. Multipotenz: Fähigkeit, Zellen für die Bildung eines oder weniger Gewebe bzw. Organe des Organismus zu differenzieren. Unipotenz: Fähigkeit, einen einzigen Zelltypus zu bilden. Die Bestimmung des Entwicklungspotenzials von Stammzellen ist in der Praxis jedoch schwierig 7 und erfolgt durch Nachweis molekularer Marker (vgl. Heinemann/Kersten 2007: 23 ff.). 8 Minimalkriterien für eine Stammzelle sind: Sie sind Vorläuferzellen von hoch differenzierten Zellen. Nach ihrer Teilung können Tochterzellen von Stammzellen entweder selbst Stammzellen werden (self-renewal 9 ) oder gewebespezifisch differenzieren. 6 Der Begriff der adulten Stammzellen wird häufig kritisiert. Stattdessen wird in der Literatur etwa der Begriff gewebespezifische vorgeschlagen. 7 Ausnahmen sind Zygote und Blastomere (beide sind totipotent) sowie einige ausdifferenzierte Zellen (vgl. Heinemann/Kersten 2007: 23). 8 Für einen Überblick über Eigenschaften von hes vgl. Badura-Lotter 2005: 41 53; Wobus et al. 2006: 39 44; Heinemann/Kersten 2007: 37 f.

15 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 15 Nach der Art der Gewinnung werden Stammzellen folgendermaßen unterschieden: Möglichkeiten der Gewinnung von menschlichen Stammzellen I Gewinnung und Kultivierung von embryonalen Stammzellen aus (1) menschlichen Keimzell-Tumoren (EC-Zellen) (2) menschlichen Föten (EG-Zellen) (3) menschlichen Embryonen (ES-Zellen), die erzeugt werden bzw. gewonnen werden durch (a) Spülung aus der Gebärmutter (Uteruslavage) (b) In-vitro-Fertilisation (IVF) (i) als überzählige Embryonen im Rahmen einer medizinisch assistierten Reproduktion (ii) eigens zu Forschungszwecken ( Forschungsembryonen ), mit natürlichen Gameten Gameten, die aus ES-Zelllinien erzeugt wurden (hypothetisch) (c) Klonierungstechniken (i) embryo splitting (Blastomerenseparation) 10 (ii) Transfer eines Zellkerns in eine Eizelle ( therapeutisches Klonieren bzw. Forschungsklonieren ), wobei es sich bei den verwendeten Eizellen handeln kann um menschliche Eizellen Eizellen von Tierspezies (d) alternative Methoden zur Erzeugung menschlicher ES-Zellen (i) aus Embryonen nach stadienspezifischer externer Hemmung ihrer Entwicklung (ii) Erzeugung von Embryonen durch Parthenogenese (iii) Erzeugung von Embryonen mit genetisch manipulierten Gameten (iv) Erzeugung von Embryonen durch altered nuclear transfer (ANT) (v) Erzeugung von ES-Zellen durch Reprogrammierung somatischer Zellen II Gewinnung und Kultivierung von gewebespezifischen Stammzellen aus (1) kindlichen und erwachsenen somatischen Geweben (adulte Stammzellen) (2) Nabelschnurblut bzw. Nabelschnurgewebe Quelle: Heinemann/Kersten (2007: 18) 9 Dies ist die Fähigkeit einer Stammzelle, eine Tochterzelle mit dem gleichen Entwicklungspotential wie die Elternzelle zu erzeugen (Heinemann/Kersten 2007: 25). 10 Im Unterschied zu Heinemann zählt der Bericht des Irish Council for Bioethics die Blastomerenseparation zu den alternativen Quellen der hes (vgl. Irish Council for Bioethics 2008: 28).

16 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Fragestellungen der Stammzellenforschung Neben der Forschung an hes ist auch die Forschung an Tiermodellen, insbesondere der Maus 11 von großer Bedeutung. Forschungen befassen sich grob mit unterschiedlichen Ansätzen zur Gewinnung von Stammzellen, der Untersuchung ihres Differenzierungsvermögens, Grundlagenforschung mit Stammzellen sowie Forschungen zu medizinisch-therapeutischen Ansätzen (vgl. auch Schönthaler/Wagner 2008: 2) Grundlagenforschung mit Stammzellen Bei der Grundlagenforschung stehen einerseits entwicklungsbiologische Forschungen im Vordergrund, die zum Verständnis der Embryonal- und Fötalentwicklung beitragen und möglicherweise Erkenntnisse über die Ursache von Spontanaborten, Infertilität sowie Geburtsdefekten liefern (Heinemann/Kersten 2007: 82). Darüber hinaus stehen die Aufklärung von molekularen Mechanismen der Spezialisierung einzelner Zellen sowie die Untersuchung der Organisation von Zellen im Gewebeverband im Vordergrund (Wobus et al. 2006: 53). Auch sollen Mechanismen, die der Regulation früher Differenzierungsprozesse in Stammzellen zugrunde liegen, untersucht werden (ebd.). Pharkamkologie und Toxologie könnten für Toxizitätsstudien oder für pharmakologische Studien für die Entwicklung neuer Medikamente verwendet werden. Diese könnten eine weite Verbreitung in der pharmazeutischen Industrie und in der Herstellung von Kosmetika gewinnen (Heinemann/Kersten 2007: 83). Dies würde den Verbrauch an Labortieren sowie die Kosten der Produktentwicklung senken. Eingeschränkt könnten dafür auch adulte Stammzellen verwendet werden. Die Grundlagenforschung zu Stammzellen wäre auch für die Tumorforschung interessant. Darüber hinaus besteht die Vorstellung, durch spezifische genetisch definierte Stammzellkulturen Krankheitsmodelle zu entwickeln, die eine Untersuchung der speziellen Phänotype auf zellulärer und molekularer Ebene erlauben könnten (ebd.). 2.2 Wie weit handelt es sich bei hes-forschung um Grundlagenforschung? Die unterschiedlichen Studien sind sich darin einig, dass es sich bei Stammzellenforschung derzeit vor allem um Grundlagenforschung handelt. Wobus et al. (2006: 21) etwa kommen zu folgender Einschätzung: Stammzellenforschung ist derzeit vorwiegend Grundlagenforschung. 11 Für einen Überblick über die Stammzellen der Maus, so genannte murine Stammzellen, vgl. Badura-Lotter 2005: 31 40; Wobus et al. 2006: 33 39; Heinemann/Kersten 2007:

17 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 17 Therapien sind zurzeit nur mit adulten Stammzellen (zum Beispiel Knochenmarktransplantation zur Behandlung von Blutkrankheiten) möglich bzw. werden in klinischen Studien überprüft. Therapien mit hes sind derzeit noch nicht möglich, aber erste klinische Studien sind geplant. Weder embryonale noch adulte Stammzellen erfüllen zurzeit alle Kriterien, die an ideale regenerative Zellen gestellt werden müssten. Diese sind: unbegrenzte Verfügbarkeit, hohe und stabile Vermehrung in vitro, breites Entwicklungspotenzial, immunologische Verträglichkeit und ethische Unbedenklichkeit. Basierend auf dieser Einschätzung fordern Wobus et al. jedoch Ergebnisoffenheit im Hinblick auf den zukünftigen Einsatz in der regenerativen Medizin. Aus der vergleichenden Erforschung sowohl embryonaler als auch adulter Stammzellen werden sich neue Erkenntnisse zur Biologie von Stammzellen gewinnen lassen, die auch in ethisch nichtumstrittene Therapiestrategien einfließen werden (2006: 21). In einer in Deutschland durchgeführten Delphi-Studie aus dem Jahr 2004, an der 49 ausgewiesene Forscher und Forscherinnen aus Forschung, Kliniken und Industrie teilnahmen (Wiedemann et al. 2004a), wurden die Realisierungszeiträume in der Grundlagenforschung prognostiziert (vgl. nächste Abbildung). Allerdings ist bei der Wertung der Ergebnisse von Delphi-Studien zu berücksichtigen, dass diese bestenfalls Trends erkennen (lassen) und wichtige Bedingungen ausmachen, die die Zukunft bestimmen werden (ebd.: 4).

18 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 18 Realisierungszeiträume in der Grundlagenforschung 2023 Bis 2023, später oder nie Es ist biotechnologisch gelungen, eine "künstliche" Stammzelle mit künstlichen Chromosomen und Zellbestandteilen herzustellen. Die gezielte Differenzierung und Vermehrung von Stammzellen erfolgt ausschließlich in situ, im Organismus, gesteuert durch Signale aus dem Körper und durch Medikamente optimiert Die meisten Grundlagenfragen zur embryonalen und gewebespezifischen Stammzellforschung sind gelöst und die Forschung konzentriert sich auf die Optimierung der medizinisch-therapeutischen Anwendungen. Bis 2018 Die Prozesse, die die Zurückverwandlung von gewebespezifischen Stammzellen in ein pluripotentes Stadium ermöglichen, sind weitgehend bekannt Humane embryonale Stammzelllinien lassen sich über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren kontinuierlich kultivieren und erfolgreich ausdifferenzieren. Eine internationale Gewebebank bietet ca verschiedene menschliche embryonale Stammzelllinien aller humanen Histokompatibilitätsklassen Die Gewinnung von pluripotenten Stammzellen mittels therapeutischem Klonen ermöglicht die immunsuppressionsfrei Transplantation von gezüchteten Zellen. Die Turmorbildung oder falsche Ausdifferenzierung bei transplantierten humanen Stammzellen kann durch Medikamente oder die gentechnische Veränderung der Stammzellen (Einbau eines "Suizid-Gens"ausgeschlossen werden Bis 2013 Humane embryonale Stammzellen können gezielt ausdifferenziert und so aufgereinigt werden, dass der gewünschte Zelltyp rein und in beliebiger Menge zur Verfügung steht. Effiziente Verfahren zur Gewinnung und Anreicherung von verschiedenen humanen gewebesspezifischen adulten Stammzellen sind etabliert. Die Erkenntnisse aus der Forschung mit hes haben die Zelldifferenzierung, Umprogrammierung und Anreicherung bei humanen adulten Stammzellen entscheidend vorangebracht. Alle humanen Stammzellen können nach weltweit standardisiertem Protokoll eindeutig charakterisiert werden. Die Differenzierung und Vermehrung von menschlichen Stammzellen zu gewebespezfischen funktionsfähigen Zelltransplantation erfolgt ausschließlich in vitro, im Labor. Die Differenzierung und Vermehrung von Stammzellen zu Zelltransplantaten erfolgt je nach Typ entweder in situ oder in vitro. Stammzellen können kontrolliert und zielgenau in alle Bereich einer Gewebeschädigung innerhalb des Organismus transplantiert werden. Die vorhandenen hes-linien können ohne das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern gezüchtet werden. Lebenslange, regelmäßige Untersuchungen sind bei Patienten, die tierische Zelllinien als Zell- und Gewebetransplantate erhalten haben, gesetzlich vorgeschrieben. Die immunologische Abstoßung von transplantierten allogenenen Stammzellen bzw. Zelltransplantation wird mittels Medikamenten nachhaltig vermindert Bis 2008 Die Forschung mit tierischen Stammzellen hat die erfolgreiche Anwendung von Differenzierungs- bzw. Re- Programmierungsmechanismen bei humanen adulten Stammzellen entscheidend vorangetrieben. Die Züchtung von menschlichen Stammzellen in vitro erfolgt standardmäßig in tierzellfreien Kulturbedingungen. Quelle: Wiedemann et al. (2004a: 8)

19 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Zeitrahmen möglicher therapeutischer Anwendung Heinemann/Kersten (2007: 83 ff.) unterscheiden fünf Konzepte der humantherapeutischen Anwendung von Stammzellen: 1) Therapiekonzept der Zelltransplantation, bei der ein untergegangenes oder geschädigtes Gewebe im Körper ersetzt werden soll. Mögliche Einsatzfelder dazu sind: a) neurodegenerative Erkrankungen, z. B. Morbus Parkinson b) Erkrankungen der Nerven des Rückenmarks c) die hämatopoetische Repopulation bei Erkrankungen oder Schädigung der blutbildenen Zellen im Knochenmark d) der insulinabhängige Diabetes Mellitus Typ I e) Muskeldystrophien f) Mykardinfarkt und myokardiale Herzinsuffizienz g) Ersatz von Haut-, Knochen- und Knorpelgewebe 2) Erhalt und Wiederherstellung der physiologischen Funktion der Stammzellen. 3) Zellgestützte gentherapeutische Behandlungsansätze mithilfe von Stammzellen bzw. deren in vitro differenzierten Tochterzellen. 4) Gezielte Heranführung von therapeutisch wirksamen Substanzen an einen definierten Ort im Körper (drug delivering). 5) Veranlassung ruhender Stammzellen in Geweben nach Gewebeschädigung zur Teilung und Reparatur. Aufgrund der notwendigen Immunkompatibilität zwischen Transplantatzellen und EmpfängerIn wird es wahrscheinlich notwendig sein mit Ausnahme von gewebespezifischen adulten Stammzellen oder Nabelschnurstammzellen als autologe Transplantate, genetische Modifikation der Zellen oder das Verfahren des Klonierens durch Zellkerntransfer vorzunehmen (Heinemann/Kersten 2007: 85). Es besteht eine Reihe von Risiken bei der Anwendung von humanen Stammzellen. Diese werden bei hes gegenwärtig als erheblich höher angesehen als bei gewebespezifischen Stammzellen (Heinemann/Kersten 2007: 85; vgl. dazu auch Schönthaler/Wagner 2008: 6 ff.).

20 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 20 Probleme der Anwendung von Stammzellen Reinheit der transplantierten Zellpopulation. Zellen, die transplantiert werden, dürfen nicht mit Zellen kontaminiert sein, die nicht das gewünschte Differenzierungsstadium besitzen. Gefahr der Tumorbildung nach Transplantation. Infektion der menschlichen Stammzellen durch die Kulturbedingungen. Diesbezüglich ist für die Verwendung der Zellen zu therapeutischen Zwecken die Etablierung und konsequente Verwendung von Kulturbedingungen, die ohne xenogene Zellen oder Produkte auskommen, Voraussetzung (Heinemann/Kersten 2007: 86). 12 Stabilität der in vitro induzierten Differenzierung. Kontrolle der Migration der transplantierten Stammzellen oder von aus Stammzellen differenzierten Zellen. Immunkompatibilität der transplantierten Zellen. Dies macht Immunsuppression mit den damit verbundenen Risken (Infektionsanfälligkeit, Gefahr der Bildung spontaner Tumore) notwendig. Ein Ausweg dazu könnte die Erzeugung individualspezifischer immunkompatibler Stammzellen des Menschen durch Transfer von Zellkernen in entkernte Eizellen oder in ES sein. Diese sind aber mit heute kaum kalkulierbaren weiteren Risiken verbunden (vgl. ebd.). Ungeklärt ist weiters, ob sich SpenderInnenzellen, die aus pluripotenten gewebespezifischen oder aus hes gewonnen wurden, langfristig nützlich oder schädlich auf den/die EmpfängerIn auswirken oder ohne Wirkung bleiben. Quelle: Heinemann/Kersten (2007: 85 87) Die folgende Abbildung gibt die Einschätzungen der Delphi-Studie aus dem Jahr 2004 über die Trends bei der Umsetzung der therapeutischen Maßnahmen wider. 12 Zur Kontaminierung von hes durch tierische Feeder-Zellen und Proteine aus dem Serum vgl. Wobus et al. 2006: 40, besonders 42.

21 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 21 Realisierungszeiträume in Therapie und Anwendung > 2023 Später als 2023 Züchtung von komplexen Organen wie Nieren, Leber und Herzen durch Stammzellen und die Verwendung von neuen Biomaterialien in vitro möglich Bis 2023 Morbus Alzheimer kann durch den Einsatz von humanen Stammzellen in verschiedenen Hirnarealen verzögert bzw. verhindert werden. Die Verpflanzung verkapselter xenogener, d. h. lebender tierischer Inselzellen zur Diabetestherapie ist Standard Bis 2018 In ersten klinischen Versuchen kann durch die Verpflanzung von Gliazellen aus humanen embryonalen Stammzellen bzw. daraus gezüchteten Vorläuferzellen Multiple Sklerose zeitweise aufgehalten werden. Bei Querschnittlähmungen mit partiellen Verletzungen werden humane Stammzellen zur Regeneration der Nervenfasern erfolgreich eingesetzt Bis 2013 Die Parkinsonsche Krankheit kann durch die Implantation von humanen embryonalen Stammzellen in das Gehirn des Patienten gelindert bzw. geheilt werden. Für die Behandlung von Diabetes mellitus werden insulinproduzierende Zellen aus adulten menschlichen Stammzellen erfolgreich eingesetzt. Insulinproduzierende Zellen für die Zelltherapie bei Diabetes mellitus werden aus humanen embryonalen Stammzellen in vitro gewonnen. Zur Behandlung von erkrankten Herzmuskelgewebe, z. B. nach einem Herzinfarkt, werden häufig autolog, d. h. vom selben Patienten, gewonnene adulte Stammzellen eingesetzt Quelle: Wiedemann et al. (2004a: 12) Ca. drei Viertel der Befragten waren der Meinung, dass in den nächsten elf bis 20 Jahren die meisten Grundlagenfragen zu embryonalen und zu gewebespezifischen Stammzellen gelöst sein werden. Die Forschung würde sich auf die Optimierung der medizinisch-therapeutischen Anwendungen konzentrieren (ebd.: 2).

22 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 22 Ca. 90% der Befragten nehmen an, dass innerhalb von zehn Jahren effiziente Verfahren zur Gewinnung und Anreicherung von verschiedenen humanen gewebespezfischen Stammzellen etabliert sind. Die Fortschritte im Bereich der hes werden vorsichtiger beurteilt. Mehr als 70% halten die gezielte Ausdifferenzierung und Aufreinigung humaner embryonaler Stammzellen innerhalb der nächsten 10 Jahre für möglich, ein Viertel der Befragten jedoch hält die kontinuierliche Kultivierung und erfolgreiche Ausdifferenzierung dieses Zelltyps für illusorisch (ebd.: 7). Dissens herrscht auch hinsichtlich der Bewertung des Risikos der Übertragung von Krankheitsträgern. Während ein Viertel (...) das Übertragungsrisiko für innerhalb der nächsten 5 Jahre und nahezu die Hälfte für innerhalb der nächsten 10 Jahre kontrollierbar hält, stuft die andere Hälfte der Befragten dies als niemals realisierbar ein (ebd.: 7). Bei den Einschätzungen im Bereich der Therapie und Anwendung von adulten und hes bestehen Unterschiede. Die Entwicklungen im Bereich der hes werden, besonders für PatientInnen, risikoreicher beurteilt. Schönthaler/Wagner sehen bei neuen Forschungsergebnissen Hoffnung, dass die Stammzellforschung in Zukunft zur Therapie bisher nicht oder nur schlecht behandelbarer Krankheiten angewendet werden könnte (2008: 19).

23 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Quantitatives Verhältnis der Forschung an adulten Stammzellen zu hes Im Rahmen dieses Projekts ist es unmöglich, einen globalen Überblick über die Förderung von Stammzellenforschung zu schaffen. Daher werden zu diesem Zweck die relvanten Förderungsaktivitäten der EU dargestellt. Die EU förderte im 6. Rahmenprogrammes insgesamt 111 Projekte, in die Forschung an Stammzellen involviert waren (European Commission 2008). Dabei wurden die Forschungsprojekte nach folgendem Kriterium als zur Stammzellenforschung gehörig definiert: All of the listed projects have at least one component of stem cell research, or use stem cells as research tools. Projects which only use stem cells as nonspecific tools, in particular to create animal models, are nevertheless not included in the catalogue, since such techniques are used by almost all life science laboratories on a daily basis. 13 Laut der European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) beinhalteten 18 der EUgeförderten Projekte Forschung an hes (EGE 2007: 59 ff.; vgl. Anhang Schaffung eines Überblicks). 14 Diese hatten ein Fördervolumen von 122 Millionen Euro Verhältnis der Forschung an hes mit therapeutischer Zielsetzung versus pharmakologischer Studien Von den 18 Projekten die im 6. Rahmenprogramm gefördert werden, befassen sich vier mit toxikologischen Fragestellungen, d. s. die Projekte InVitroHeart, Vitrocellomics, Carcinogenomics und ReProTect (vgl. Anhang Schaffung eines Überblicks). Hinzu kommt das Forschungsprojekt ESNATS, das im 7. Rahmenprogramm gefördert wird (Bremer et al. 2008: 11). Elf der 18 Projekte befassen sich mit tissue regeneration und drei mit so genannter basic research Abruf: Die von der EGE angeführten Projekte wurden entweder im 6. Rahmenprogramm oder direct vom Health Directorate gefördert. Eine Liste befindet sich im Anhang Schaffung eines Überblicks. 15 Manhalter (2008: 59) nennt folgende Zahlen. Das Gesamtförderungsvolumen aller 104 FP-6-Projekte betrug ca. 500 Millionen Euro, der Anteil der Projekte, die hes involvieren, ca. 130 Millionen.

24 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Ergebnisse bei der Erforschung von Alternativen zur Forschung an hes Embryonale Szammzellen können aus einer Reihe von Geweben gewonnen werden (vgl. dazu Heinemann/Kersten 2007: 30 ff. sowie 52 ff.). Dieser Bericht beschränkt sich auf alternative Methoden zur Erzeugung von hes (vgl. Heinemann/Kersten 2007: 18) Erzeugung von Embryonen durch Parthenogenese Parthenogenese ist eine asexuelle Form der Fortpflanzung, bei der sich Eizellen ohne Befruchtung entwickeln. Diese kann bei Säugetieren künstlich herbeigeführt werden. In der Einschätzung des Irish Council for Bioethics kann Parthenogenese ein möglicher Ansatz sein, um für Patientinnen patientinnenspezfische ES zu produzieren (Irish Council for Bioethics 2008: 31; vgl. auch Heinemann/Kersten 2007: 62 ff.). Allerdings sei die Technik, wie Klonen, sehr ineffizient. Nach Amos (2005) brauchte es 300 Eizellen, um sechs menschliche Parthenoten zu schaffen, die sich jedoch nicht in ein Stadium entwickelten, aus dem Stammzellen gewonnen werden konnten (Irish Council for Bioethics: 31) Erzeugung von Embryonen durch Altered Nuclear Transfer (ANT) Diese Methode versucht die mit therapeutischem Klonen verbundenen ethischen Probleme zu umgehen. Dabei wird vor dem cell nuclear transfer ein Gen im Zellkern des donors, dass für die Implantation des Embryos notwending ist, derart genetisch verändert, dass eine normale Entwicklung des Embryos unmöglich sein soll. Die prinzipielle Möglichkeit dieser Methode wurde in Mäusen etabliert. Allerdings hat die Methode, sollte sie beim Menschen funktionieren, einige Nachteile: Es besteht keine Garantie, dass durch ANT immer ein Embryo produziert wird, der keine normale Entwicklung durchlaufen kann. Darüber hinaus kann die genetische Veränderung im Zuge von ANT wichtige Auswirkungen auf die Stammzellen haben, die mithilfe dieses Verfahrens gewonnen werden (ebd.) Erzeugung von embryonalen Stammzellen durch Reprogrammierung somatischer Zellen Drei Forschungsgruppen in Japan und den USA haben im Jahr 2007 aus Hautzellen von Mäusen induced pluripotent stem cells (ips) geschaffen. Im November 2007 wurde dieser Ansatz in den USA und Japan erfolgreich an menschlichen Zellen erprobt und im Jahr 2008 wiederholt sowie mit Zellen verschiedener Quellen durchgeführt (fötal, nicht fötal, Zellen aus 16 Nicht diskutiert werden in diesem Bericht daher kultivierte embryonale Karzinomzellen (EC-Zellen; vgl. Heinemann/Kersten 2007: 30 ff.) und kultivierte embryonale Keimzellen (EG-Zellen; vgl. ebd.: 32 ff.).

25 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 25 Biopsie der Haut und kommerziellen Zelllinien). Die Dedifferenzierung ist, so der Irish Council for Bioethics, eine möglicherweise vielversprechende Methode um patientinnen- und krankheitsspezifische pluripotente Stammzellen zu produzieren, die genutzt werden können, um genetische Erkrankungen und stammzellenbasierte Therapien zu entwickeln. Allerdings bestehen auch Hindernisse, die überwunden werden müssen, bevor sie an PatientInnen angewandt werden können: Der Prozess der Dedifferenzierung ist derzeit noch wenig verstanden; die Frage, ob ips so stabil und divers differenzieren werden wie ES, muss noch untersucht werden; die für die Dedifferenzierung notwendige Verwendung von Retroviren stellt aufgrund der damit verbundenen, möglichen Tumorentwicklung ein Sicherheitsproblem dar (allerdings bestehen Ansätze, wie dieses Problem umgangen werden könnte). Der Irish Bioethics Coucil kommt basierend auf einer Arbeit von Hyun et al. (2007) 17 dennoch zu dem Schluss: In the short to medium term, it is unlikely that dedifferentiation will obviate the need for embryonic stem cells for research (Irish Council for Bioethics 2008: 27). 2.7 Stand der Forschung des sog. therapeutischen Klonens zur Gewinnung von hes Berichte einer koreanischen ForscherInnengruppe im Jahr 2004 über die erfolgreiche Klonierung menschlicher Embryonen sowie der Erzeugung von individualspezifischen ES wurden 2005 als Fälschungen erkannt. Für Wobus et al. eröffnet therapeutisches Klonen prinzipiell die Möglichkeit, (Patienten-spezifisches) Zellmaterial für therapeutische Anwendungen herzustellen, welches immunologisch mit der zu behandelnden Person identisch ist, und Abstoßungen des Zelltransplantats nicht zu erwarten wären (2006: 68). Allerdings sei der Nachweis, dass diese Strategie tatsächlich mit humanen Zellen von Patienten gelingen kann, noch nicht erbracht (ebd.). Heinemann/Kersten kommen zu dem Schluss, dass es unklar sei, ob und unter welchen Bedingungen sich durch das Verfahren des Zellkerntransfers überhaupt menschliche Embryonen erzeugen lassen (2007: 60). Nach Darstellung der relevanten Literatur stellt der Irish Council for Bioethics fest, obtaining human embryonic stem cells from cloned embryos is proving difficult but at least three groups in the US, three in Europe and one in China are currently pursuing this goal (2008: 23). Schönthaler/Wagner (2008) berichten von einem im Februar 2008 gelungenen Versuch therapeutischen Klonens einer Arbeitsgruppe der Firma Stemagen in den USA (French et al. 2008, zit. n. Schönthaler/Wagner 2008). Allerdings seien aus diesen Klonen keine ES gewonnen worden, was allerdings theoretisch möglich sein werde. 17 Hyun I./Hochedlinger, K./Jaenisch, R./Yamanaka, S. [2007]: New Advances in ips Cell Research Do Not Obviate the Need for Human Embryonic Stem Cells, in: Cell Stem Cell, Vol. 1, Nr. 4, S , zit. n. Irish Council for Bioethcis 2008: 27.

26 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz Forschungen zu Hybridembryonen (Chimärenbildung) Heinemann/Kersten (2007: 60) berichtet über eine Reihe von Versuchen von therapeutischem Klonen von Tierspezies (vgl. auch Schönthaler/Wagner 2008). Er hält fest: [D]ie verfügbaren Kenntnisse sind rudimentär, und über das Verhalten und die Fähigkeiten von ES-Zellen, die aus solcherart rekonstituierten Embryonen gewonnen werden, lassen sich gegenwärtig keine sicheren Aussagen treffen (Heinemann/Kersten 2007: 61). Der Irish Council for Bioethics hält fest, dass trotz der Hoffnung von WissenschafterInnen, dass zytoplasmische Mensch-Tier-Hybride, so genannte Zybrids, eine Quelle für Forschung und vielleicht sogar Therapie sein könnten, it should be borne in mind, that the establishment of embryonic stem cell lines from cloned animal embryos is currently very inefficient (less than 5%) and the derivation of embryonic stem cells from a cloned human embyro has, as yet, proved elusive (2008: 24). Darüber hinaus bestehen Probleme bei der richtigen Funktionsweise der Mitochondrien sowie Gefahren einer Infektion mit tierischen Viren über das tierische Zytoplasma und tierische Mitochondrien (ebd.: 25). 2.9 Fragen der Geschlechtsgebundenheit Trotz der Fülle an Literatur zur feministischen Kritik der Reproduktionsmedizin herrscht derzeit ein Mangel an Reflexion und empirischen Arbeiten zu Fragestellungen, die sich dezidiert mit Embryonenforschung auseinandersetzen. 18 Hüsing et al. (2003: 93) reißen eine Reihe von Fragen an, die aus der Perspektive von Geschlechtsgebundenheit in der Stammzellenforschung relevant sind, ohne jedoch näher darauf einzugehen. Diese Fragestellungen lauten bei der Spende von Embryos/Föten nach Schwangerschaftsabbruch: Von wem muss die informierte Zustimmung zur Gewebeentnahme beim Embryo bzw. Fötus eingeholt werden? Inwieweit kann beim Notstand einer Abtreibungssituation die betroffene Frau überhaupt als einwilligungsfähig gelten (vgl. dazu auch Pfeffer 2008)? Wie kann die Unabhängigkeit einer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch und der Einwilligung der Gewebeentnahme beim Embryo bzw. Fötus gewährleistet werden? 18 Derzeit arbeitet Anna Szyma an der Universität Wien zu feministischen Aspekten der Stammzellenforschung.

27 I H S Grießler et al. / Stammzellen und Embryonenschutz 27 Inwieweit wandelt sich durch die Praxis, Embryonen und Föten als Lieferanten von Gewebe für Forschungs- und Therapiezwecke zu nutzen, das Bild in der Gesellschaft von menschlichen Embryonen, Föten und schwangeren Frauen? 19 Derzeit gibt es mit wenigen Ausnahmen kaum empirische Studien zur Einstellung von Frauen zur Spende von Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen für die Embryonenforschung. 20 Naomi Pfeffer hat in Großbritannien eine Fokusgruppenstudie mit 41 TeilnehmerInnen durchgeführt (Pfeffer 2008) und dabei ein klares Muster identifiziert, in dem sich im Laufe des Gesprächs die Position der teilnehmenden Frauen änderte. Zunächst waren die Frauen enthusiastisch über die eventuellen Potenziale der medizinischen Forschung. Dieser Enthusiasmus wurde jedoch schwächer, je weiter die Diskussion voranschritt und Vorstellungen darüber geäußert wurden, was Stammzellenforschung einschließen könne. Die Besorgnis über eine missbräuchliche Verwendung des abgetriebenen Fötus als Forschungsobjekt rief bei manchen Frauen eine, wie Pfeffer es nennt, Pflicht zur Sorge hervor, die sich auf die gesamte Forschung an abgetriebenen Föten erstrecken könne. Was für die Frauen jedoch an der Stammzellenforschung spezifisch beunruhigend war, war die offensichtliche Fähigkeit [der Stammzellforschung, Anm. d. A.] die physische Existenz und soziale Biographie des Fötus in einer gewissen Weise über die Abtreibung hinaus wieder herzustellen und sogar zu entwickeln. Dies ist jedoch genau das, was ein Schwangerschaftsabbruch beseitigen soll (Pfeffer 2008: 2553, Übers. E. G.). Am Ende der Fokusgruppen waren die TeilnehmerInnen der Meinung, eine Spende von abgetriebenen Föten tendenziell abzulehnen. Die AutorInnen der Meinung (Opinion) des Irish Council for Bioethics (2008) gehen auf die Problematik der Eizellenspende ein und diskutieren dabei insbesondere das Argument der Instrumentalisierung und Ausbeutung von emotional und finanziell verletzlichen (vulnerable) Frauen durch Eizellenspende. Dies wurde, und darauf verweisen die AutorInnen der Opinion, im Zusammenhang mit den Fälschungen des koreanischen Stammzellenforschers Hwang Woo Suk diskutiert, der einige seiner Mitarbeiterinnen zur Eizellenspende gezwungen haben soll und für seine Forschungen Eizellen verbraucht hat. Das ist ein Vielfaches von dem, was er in seinen Veröffentlichungen behauptet hatte (Irish Council for Bioethics 2008: 49). 21 In britischen IVF-Kliniken werden so genannte Egg-Sharing-Programme durchgeführt, die Frauen, die Eizellen für die Forschung zur Verfügung stellen, Preisnachlässe bei IVF-Zyklen gewähren (ebd.). Argumente, dass damit finanziell benachteiligte Frauen in Richtung 19 Zu anderen Aspekten der feministischen Kritik siehe Länderstudie Belgien, Kap Aus Embryonen oder Föten nach Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt können primoridale Keimzellen isoliert werden, um EG-Zellen zu gewinnen. Weiters können auch adulte Stammzellen gewonnen werden (vgl. Hüsing et al. 2003: 58). 21 vgl. auch Abruf:

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