Meeresumwelt-Symposium Christian Dahlke, BSH. Vortrag Christian Dahlke, BSH
|
|
- Lioba Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortrag Christian Dahlke, BSH Genehmigungsverfahren und Vollzug für Offshore- Windparks unter besonderer Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte Meeresumwelt-Symposium 2012 Bremerhaven Christian Dahlke, BSH
2 Inhalt Einführung Aktueller Stand der Verfahren Neues Die neue Seeanlagenverordnung(SeeAnlV) Offshore- Netzplan( 17Abs 2a Satz3 EnWG) Neuere Entwicklungen - Lärm Sicherheitsaspekte - SchuSiKo; Unternehmensverantwortung staatliches Rahmenkonzept Verkehrssicherungsschiffe 2
3 Das maritime Baugebiet: Charakteristika 3
4 Nordsee: Offshore Windparks, Aktivitäten
5 Projekt Bard Offshore I -seit Ostern 2010: 22 WEA am Netz 5
6 Offshore Windparks Anträge...z. Z. 126 Vorhaben in Bearbeitung im BSH 6
7 Offshore Windparks Anträge...davon 20 in der Ostsee 7
8 Änderung der SeeAnlV in 2012 Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage Seeaufgabengesetz =Planfeststellungsverfahren für Windparks Nunmehr 2 SeeAnlV (2012) Für Anlagen zur Erzeugung( 1 Abs 2 Nr.1) oder zur Übertragung( 1 Abs. 2 Nr.2) von Energie Für übrige Vorhaben; z.b. projektunabhängigen Messmasten Bleibt es bei der einfachen Genehmigung( 6,7 SeeAnlV (2012)) 8
9 Änderung der SeeAnlV in 2012 Effekt: Konzentrationswirkung; Entscheidungsbefugnis für die Vorhaben -in der AWZeinheitlich beim BSH z.b. für die Zulassung von Hubschrauber-Landedecks oder Entscheidungsbefugnisse nach Bundesnaturschutzgesetz betreffend Ausnahmen /Befreiungen von Verboten des Arten- und Biotopschutzes 9
10 Änderung Seeanlagenverordnung in 2012 Neufassung SeeAnlV Juli 2008: neu zu berücksichtigende öffentliche ( überwiegende ) Interessen Neufassung SeeAnlV 2012: Öffentliche UND Private Belange Abwägungsresistent: Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Meeresumwelt...wie bisher...sowie Landes- und Bündnisverteidigung Abwägungsrelevante öffentliche Belange( nicht abschließend) Fischerei, Militärische Belange Bodenschätze- Rohstoffsicherungsklausel, Tourismus, Arbeitsschutz, Energiebedarf / Netzintegrität, Kulturgüterschutz, z.b. Wracks Raumordnung 10
11 Änderung der SeeAnlV in 2012 Einzelheiten der Änderung- Auszug- Befugnisse zur Ablehnung des Antrags, wenn zwecks Antragsergänzung angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden ( 4 Abs 1), oder allgemein vorgegebene Verfahrensfristen nicht eingehalten werden ( 4 Abs. 2) Die Planfeststellung kann in Teilabschnitten erfolgen ( 5 Abs.2) Vorbehalt der Freigabe vor Inbetriebnahme( 5 Abs.2) sowie Meilensteinpläne /Zeit- Maßnahmepläne( 5 Abs. 3) nun auch offiziell eingeführt Gilt für ALLE anhängigen Verfahren- 17 Abs.7-11
12 Kabelwirrwarr oder systematischer Netzaufbau? Neue Aufgabe durch Gesetz Anträge für regulierte und Handelskabel - NorNed1 und 2 - NorGer - Cobra - NordLink NorNed Cobra Cobra NorGer Offshoretrassen Offshoretrassen und Nord.Link im Rahmen der Energiewende für das BSH: Der Offshore- Netzplan ( 17 Abs. 2a EnWG) Erster Plan Für 2012 vorgesehen 12
13 Änderungen der SeeAnlV in 2012 Veränderungssperre 10 SeeAnlV (2012) Festlegung von Seegebieten, in denen vorübergehend keine bauliche Anlagen zugelassen werden, die die Errichtung von Infrastrukturen für den Stromtransport behindern können; = Vorab-Fächensicherung für Offshore-Netzplan 13
14 Veränderungssperre : 15.Juni
15 Entwurf Offshore-Netzplan AWZ Nordsee - V VI Korridor Anzahl Entwurf Potential I 3 3 II 4 6 I II III IV III 7 7 IV V 8 VI
16 Nutzungen, Raumordnung, mögliche Standorte und Trassen 16
17 alpha ventus Der Bau Teil...mit ungeeignetem Gerät 17
18 Fundamente; Warten auf Installation 18
19 Neue Errichterschiffe Mit freundlicher Genehmigung von Global Tech 1 19
20 Errichterschiffe und Fundamente 20
21 August 2012 (statt November 2011) RWE, Projekt Nordsee Ost, ready for sail out, Bild mit freundlicher Genehmigung von RWE 21
22 Tripoden bei Borkum West II, Turm und WEA s erst im Jahr 2013 Mit freundlicher Genehmigung von trianel 22
23 Genehmigung: Rammschall von nicht mehr als 160 db in 750 m Entwicklung Schallminderungsmaßnahmen HS1 ca. 500 m (DEWI Baltic Taucher 2) M9 HS3 23
24 Mit freundlicher Genehmigung von trianel 24
25 Notschlepper; die 100 Jahres - Regel Vorhaltung privater Notschleppkapazitäten 25
26 alpha ventus; Sicherheitszone Der Plan Realisierung 2008 Multibrid 116 m,310t Repower 126 m,430 t 26
27 alpha ventus, sicher beleuchtet; F& E Projekt ECCO 27
28 Wartung------Schutz- und Sicherheitskonzept--- Rettung Zugang! Gefährdungsbeurteilung Staatliches Rahmenkonzept in Vorbereitung 28
29 Verkehrssicherungsfahrzeug VSF Einsatzmodelle 1. Baustellensicherung am Baufeld 2. Sicherung des manövrierbehinderten Stromkabellegers 3. Sicherung von abgelegten Kabeln auf dem Meeresgrund bzw. von Fehlstellen, die während des Verlegevorgangs nicht eingegraben worden sind 29
30 VSF: Aufgabe und Anforderung, Das VSF hat den Verkehr im Baustellenumfeld ständig optisch und mittels Radar sowie AIS zu beobachten. Im Bedarfsfall sind Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle und Baustellenfahrzeuge einzuleiten und der übrige Verkehr aufeine sichere Passiermöglichkeit hinzuweisen. Baufeldabsicherung,Variante 1 Ein VSF hat folgende Merkmale aufzuweisen: - Geschwindigkeit von mindestens 15 kn, - Besetzung mit geeignetem nautischen Personal (nautische Patentinhaber nach STCW 95, Regel II/2), - Ausrüstung mit AIS; die Darstellung der empfangenen AIS-Signale hat bordseitig auf Basis einer elektronischen Seekarte und in Verbindung mit einem Radarsichtgerät zu erfolgen. 30
31 VSF: Kabelverlegung ( Variante 2 und 3) Anzahl und Geschwindigkeit der VSF: Innerhalb des VTG Terschelling German Bight: Verkehrssicherung durch ein 24 kn (Probefahrtgeschwindigkeit) schnelles VSF. Innerhalb des VTG German Bight Western Approach durch zwei 15 kn schnelle VSF. Zwischen den VTGen sowie nördlich des VTG German Bight Western Approach:Verkehrssicherung mit einem 15 kn schnellen VSF. Darüber hinaus haben die VSFe folgende Merkmale aufzuweisen: Besetzung mit geeignetem nautischen Personal (nautische Patentinhaber nach STCW 95, Regel II/2) Ausrüstung mit mindestens zwei durchschaltbaren UKW-Sprechfunkgeräten, einem Grenzwellensprechfunkgerät und mit zwei Radargeräten, von denen mindestens eines mit ARPA-Funktion ausgestattet sein. Ausrüstung mit AIS Bei Variante 3- Bojenersatz - entfällt die Anforderung hinsichtlich Geschwindigkeit 31
32 VSF : Gleichwertigkeitsnachweis Einhaltung der deutschen Sicherheitsstandards; Besetzung 32
33 Arbeitsschutzgesetz gilt in der AWZ Verantwortlich: Der Unternehmer z.b. Personaltransfer 33
34 Infrastrukturplanung Rettungswesen Berufsgenossenschaftliches Projekt 34
35 Luftverkehr Plattformen auf Heli-Deck; Abwinschen auf WEA s An- und Abflug, Ausrüstung SchuSiKo Fino 1 und 3 alpha ventus BorWin alpha Bard I HelWin DolWin BorWin beta SylWin BW II, Global Tech DanTysk 35
36 Standards für Sicherheitskomponenten (Vorl. ) Richtlinien der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung AVV Flugbetrieb, Hubschrauberlandedecks Gemeinsame Grundsätze für Konstruktion und Betrieb von Windenbetriebsflächen Internationale Regelwerke-IALA,ICAO- Arbeitsschutzgesetze... Gesundheits -Check: Regeln der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM) Ein Standard -SchuSiKo für die Unternehmen, in dem die verschiedenen Bereiche abgebildet und idealiter aufeinander abgestimmt beschrieben werden, konnte bisher leider nicht erstellt werden! 36
37 Ruhige Zeiten auf See? Danke für die Aufmerksamkeit! 37
Maritime Sicherheit in M-V Workshop 3- Bedarfe für Verbundforschung 18.11.2014
Willkommen Maritime Sicherheit in M-V Workshop 3- Bedarfe für Verbundforschung 18.11.2014 Dipl.-Ing. Stefan Pentschew Herausforderungen Einsatz Guard Vessel im Offshore Windpark 1 Inhalt 1. Kurzvorstellung
MehrAktuelle Entwicklungen in der Offshore-Windenergie
Aktuelle Entwicklungen in der Offshore-Windenergie 20.11.2012 Simone van Leusen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausschließliche Wirtschaftzone (AWZ) Nordsee: 28.600 km² Ostsee: 4.500
MehrJahr 2015 STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND. Im Auftrag von:
STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS Im Auftrag von: Deutsche WindGuard GmbH - Oldenburger Straße 65-26316 Varel 04451/95150 - info@windguard.de - www.windguard.de Jährlicher szubau Kumulierte Kumuliert
MehrZulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ
Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ 28.11.2013 Simone van Leusen - BSH Inhalt - Zuständigkeit BSH - Übersicht Offshore-Tätigkeiten - Zulassungsverfahren nach der novellierten
MehrGenehmigung von Windenergieanlagen in der 12 sm Zone und in der AWZ
Genehmigung von Windenergieanlagen in der 12 sm Zone und in der AWZ ( 2012 Privat) 1 Inhalt: Genehmigungszuständigkeiten Politische Zielsetzungen Rechtsrahmen Ausbau Offshore-WEA - Entwicklungen Genehmigungsarten
MehrNetzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber
Anhang Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Offshore-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2013 101 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anhang 9 Anhang...............................................................
MehrSTATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND
STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS Im Auftrag von: Deutsche WindGuard GmbH - Oldenburger Straße 65-26316 Varel 04451/95150 - info@windguard.de - www.windguard.de szubau Kumulierte Kumuliert (31.12.)
MehrZu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore
Deutsch-Nordische Juristenvereinigung Zu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore Überblick und aktuelle Probleme Referent: Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt für
MehrStand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee
August 2009 Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee "offshore talks by windcomm" Büsum, 11. August 2009 Inhalt Rahmenbedingungen Unsere Aufgabe - von der Theorie in die
MehrSTATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND
STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND Zusätzliche Auswertungen und Daten für das Jahr Deutsche WindGuard GmbH - Oldenburger Straße 65-26316 Varel 04451/95150 - info@windguard.de - www.windguard.de
MehrHGV Kühlungsborn. Windvorranggebiete. Geplante Windparks ca. 4 bis 6 km vor Kühlungsborn Kurzüberblick Offshore-Windenergie
Geplante Windparks ca. 4 bis 6 km vor Kühlungsborn Kurzüberblick Offshore-Windenergie Technik: - Parkgröße zwischen 1 und 120 Anlagen, in der Regel 80 - Anlagen zwischen 3,6 und 6,15 MW mit Ziel 10 15
MehrHeinrich Jürgen Weiers
Heinrich Jürgen Weiers - Seekabelverlegung im Einspülverfahren. - Pipelinebau - Wasser- und Spezialtiefbau - Planungs- und Projektmanagement Die Basics Ottar Harmstorf & Söhne, Hamburg In der Zeit von
MehrEntwicklung der Offshore--Windenergie Chancen und Risiken
Entwicklung der Offshore--Windenergie Chancen und Risiken - 1 - Nautischer Verein Bremerhaven Quelle: BWE - 2 - Nautischer Verein Bremerhaven Warum Offshore? www.windenergie-agentur.de Verfügbare Fläche
MehrStatus der Netzanbindungen in der Nordsee
in der Nordsee Kieler Branchenfokus Windenergie Tim Meyerjürgens 4. Februar 2014 TenneT ÜNB in der deutschen Nordsee 12,7 GW Offshore Wind bis 2023 davon 11,0 GW in der Nordsee insgesamt über 40 GW in
MehrSicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007
Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm
MehrWindkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen
Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,
MehrTenneT Offshore. Wir bringen Energie von See an Land. Offshore Basis-Präsentation 19.03.2015
Wir bringen Energie von See an Land 19.03.2015 Offshore Basis-Präsentation Das Unternehmen TenneT Versorgung von rund 41 Mio. Endverbrauchern mit Strom Betrieb, Instandhaltung und Weiterentwicklung des
MehrSteuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Wichtige Merkmale einer Stiftung II. Die Stiftung
MehrOffshore Terminal Bremerhaven und Gewerbeflächenentwicklung
Offshore Terminal Bremerhaven und Gewerbeflächenentwicklung Nils Schnorrenberger Geschäftsführer BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbh 12. September 2013 Bremerhavener
MehrUmweltauswirkungen des Netzausbaus in Nord- und Ostsee
Umweltauswirkungen des Netzausbaus in Nord- und Ostsee Stand der Genehmigungen, Planung und Bau von Anlagen Vorstellung der laufenden Offshore-Projekte Thomas Ehrhardt-Unglaub 18. Juni 2013 Anbindungsverpflichtung
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrNetzanbindung von Offshore-Windparks aus Naturschutzsicht Niedersachsens - NLWKN
Netzanbindung von Offshore-Windparks aus Naturschutzsicht Niedersachsens - NLWKN Gliederung Kurzvorstellung des NLWKN Zuständigkeiten in Niedersachsen Um welche Kabel geht es? Naturschutzfachliche Unterlagen
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrArbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention
Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrWindenergienutzung in M-V
Windenergienutzung in M-V - ausgewählte Fragen - Lothar Säwert Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Leitlinien der Landesentwicklung Auszug aus dem Landeraumentwicklungsprogramm:
MehrDienstanweisung für Arbeitsschutz
Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrSicherheit des Schiffsverkehrs in der Ostsee (Outcome of a HELCOM Working Group in connection with Offshore- Windfarms)
Sicherheit des Schiffsverkehrs in der Ostsee (Outcome of a HELCOM Working Group in connection with Offshore- Windfarms) Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Kapt. Raven Kurtz Dipl.-Ing. Schiffsführung
MehrDie elektronische Projektakte
Die elektronische Projektakte Anbindung an das ERP System Selectline Margot Hanserl ELO Digital Office AT GmbH Consultant m.hanserl@elo.at Ausgangssituation Individuelle Projektakten Dokumente in verschiedenen
MehrBekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen
Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen Seite 12 Arbeitsmittel Sicher und gesundheitsgerecht Hersteller Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Produkten auf dem Markt Einführer/
MehrAgentur für Technologie und Netzwerke. Gründung innovativ
Gründung innovativ Förderprogramm des Landes Brandenburg im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Schwerpunkte: 1. Zielgruppe 2. Konditionen 3. Förderfähige Kosten 4. Voraussetzungen
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrAMBAU Windservice GmbH
Wachsen mit Energie AMBAU Windservice GmbH Die AMBAU Windservice GmbH ist eine Tochter der AMBAU GmbH, einem der führenden Hersteller im Turm- und Stahlfundamentbau für Windenergieanlagen im Off- und Onshore-Bereich.
MehrLeitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen
Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen Die freiwillige QS-Inspektion von ist für die Systempartner anwendbar, die im QS-System Obst, Gemüse, Kartoffeln erzeugen, transportieren
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrQualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement
Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/171 16. Wahlperiode 05-07-06. des Abgeordneten Klaus Müller (Bündnis 90/Die Grünen)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/171 16. Wahlperiode 05-07-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Müller (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung Minister für Wissenschaft,
MehrLuftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes
MehrZukunftsthema Offshore-Windenergie - Donnerstag, 16.09.2010
Zukunftsthema Offshore-Windenergie - Donnerstag, 16.09.2010 - Sicherheitsaspekte bei Offshore Windparks aus Sicht der Maritimen Notfallvorsorge Hans-Werner Monsees Leiter des Havariekommandos 1 Kritische
MehrBayern Synopse zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz 1)
Bayern Synopse zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz 1) BY B 3.2 Geltungsbereich Art. 1 Rettungsdienst in Verbindung mit Art. 3 (Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes) Zuständig für den Rettungsdienst
MehrSchlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG
APCS Power Clearing and Settlement AG Schlüsselaustausch Version 1.1 Copyright APCS AG File: P:\Technisches Clearing\DATENFORMATE\Schlüsselaustausch.doc Status: Freigabe Ablage: Datum: 02.05.2002 Dokumentenverwaltung
Mehrwww.new-re.de Windkraft in Mönchengladbach
www.new-re.de Windkraft in Mönchengladbach Windkraft in Mönchengladbach Regional Energiewende gestalten Wertschöpfung in der Region halten Die NEW Re, Gesellschaft für regenerative Energien der Niederrhein
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrStudienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger
MehrKopfzeile. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1.Softwareinstallation mit OPSI...3 1.1.Vorbereitung:...3 1.2.Übungen Softwareinstallation an einzelnen Clients...3 1.2.1.Installation des Programms putty auf einem hochgefahrenen Client...3
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrWindparks auf See werden zur Hummer-Heimat
1 von 5 27.10.2015 09:44 19.04.2013 Drucken Pilotprojekt Windparks auf See werden zur Hummer-Heimat Das Land Niedersachsen fördert derzeit ein Projekt zur Ansiedlung des Europäischen Hummers in einem Offshore-Windpark.
MehrDie Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene
Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1147 17. Wahlperiode 14.01.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit, Soziales und
MehrVertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?
Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrGenehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage
Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ
Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ 21. November 2013, Leipzig Dr. Nico Nolte Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Nordsee: Offshore Windparks und
MehrÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrLiquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften
Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften 11. November 2009 Inhaltsübersicht Definition Rückbau Rechtsgrundlage Derzeitige Praxis Bürgschaftslösung über einen Versicherer Produktinnovationen:
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDas Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA Wuppertal über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern. Staatliches Amt für Arbeitsschutz Wuppertal
Das Aufzugsdrama Erfahrungen des StAfA über die Erreichbarkeit von Aufzugswärtern Problemlage Problemlage Bestellung, Aufgaben, Pflichten von Aufzugswärtern; Vorschriften, Technische Regeln Amtsprogramm
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrSicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Sicherheitsüberprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Sicher, dank E-Check DURCH DAS DEMAG SERVICENETZ 03 Sicherheit liegt in der Verantwortung des Betreibers ANLAGEN REGELMÄßIG PRÜFEN
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrBeitrag der Umweltbaubegleitung zur Netzanbindung von Offshore-Windparks im Wattenmeer
Bundesnetzagentur Informationsveranstaltung Umweltauswirkungen des Netzausbaus in der Nordsee Konsul-Hackfeld-Haus 28195 Bremen 18.06.2013 Beitrag der Umweltbaubegleitung zur Netzanbindung Dipl.-Ing. HW.
Mehr8.5. Medizinproduktegesetz
8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch
MehrNeue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.
Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrPlanungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrAntrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG
Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrStand der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen sowie Vorhabensplanungen zur Südwestkuppelleitung über den Thüringer Wald
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2867 16. Wahlperiode 05. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Hans-Kurt Hill, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrDie JADE Werke als Teil der International Supply Chain für den Offshore Windenergiemarkt. 28. Sept. 2012 - Wirtschaftskongress Wilhelmshaven
Die JADE Werke als Teil der International Supply Chain für den Offshore Windenergiemarkt 28. Sept. 2012 - Wirtschaftskongress Wilhelmshaven Gliederung 1. Die Energiewende und deren Zielvorgaben 2. Die
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrSchiffahrt und Umwelt,
Schiffahrt und Umwelt, Bremerhaven als internationaler Schwerlast- & Projektstandort Nautischer Verein zu Bremerhaven 12.09.2013 G. Carsten Rogge BLG Logistics Group Starker Support für die Windenergie
MehrArbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19
Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt
Mehr