Immaterielle Vermögenswerte: Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Gastvortrag an der Universität Mannheim 8.

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1 Immaterielle Vermögenswerte: Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Gastvortrag an der Universität Mannheim 8. Juni 2004 Georg von Hohnhorst, KPMG Mannheim Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS Zwischen Vorsichtsprinzip und «true and fair view»: Vergleich HGB/DRS Steuerrecht - IFRS Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis Internationalisierung der Rechnungslegung: : Chance und Herausforderung für den WP-Beruf KPMG: Profil einer internationalen WP-Gesellschaft 1

2 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS Zwischen Vorsichtsprinzip und «true and fair view»: Vergleich HGB/DRS Steuerrecht - IFRS Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis Internationalisierung der Rechnungslegung: Herausforderung und Chance für den WP-Beruf KPMG als Akteur der Internationalisierung der Rechnungslegung Immaterielle Vermögenswerte Was versteht man darunter? Immaterielle Vermögenswerte - Definition Wirtschaftliche Vorteile eines Unternehmens Ohne körperliche Substanz Nicht-monetär, d.h. dem operativen Bereich eines Unternehmes zuzuordnen Drei Kategorien von wirtschaftlichen Vorteilen 1. Rechte: vertraglich oder gesetzlich geschützter wirtschaftlicher Vorteil 2. Wirtschaftliche Werte: kein rechtlicher Schutz, können aber Objekt von Rechtsgeschäften sein 3. Reine wirtschaftliche Vorteile: weder rechtlich geschützt noch Gegenstand von Rechtsgeschäften (z.b. Werbeausgaben, Ingangsetzung/Gründung von Unternehmen) 2

3 Zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte (1/3) Anteil der Beschäftigten der Drei Sektoren an der aktiven Bevölkerung in Deutschland: 1994 vs % 80% 60% 40% 20% 0% Anteil der "Drei Sektoren" an der aktiven Bevölkerung in Deutschland Dienstleistungen Produzierendes Gewerbe Land- u. Forstwirtschaft Zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte (2/3) Anstieg FuE-Investitionen als Teil des Umsatzes zwecks Schaffung immaterieller Vermögenswerte Interne FuE-Aufwendungen der deutschen Unternehmen in Mrd. EUR ,6 28,7 33,3 34, Jahr Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Faktenbericht Forschung

4 Zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte (3/3) Coca-Cola: Schätzung, daß 95% des Börsenwertes auf nicht bilanzierte immaterielle Werte, insbes. Marke, zurückzuführen ist (Henzler FAZ , S.23) 5 % = im Jahresabschluß bilanzierte Werte Börsenwert Coca-Cola = 100% Quelle: Henzler, FAZ vom Trotz steigender Bedeutung findet man kaum immaterielle Vermögenswerte in den Unternehmensbilanzen wieder Differenz zwischen Markt- bzw. Börsenwert und bilanziellem Buchwert des Eigenkapitals = Indiz dafür, daß wichtige Werttreiber von Unternehmen sich nicht in der Bilanz widerspiegeln (idem: hohe Kurs-Umsatz-Verhältnisse) Verhältnis Börsenwert/Buchwert des EK eines Unternehmens bei amerikanischen und deutschen AGs: seit Anfang 80er von 1/1 auf 3/1 gestiegen (S. Hofmann 1997, S.42) Anstieg der bei Unternehmensakquisitionen bezahlten Geschäftswerte; heute bis zu 70% des bezahlten Unternehmenswertes (R. Perrier 1996, Corporate Finance, S.35) 4

5 Aber: Objektivierungsproblem bei immateriellen Vermögenswerten nach wie vor ungelöst 1. Immaterialität: Problem der körperlichen Nichtfassbarkeit anhand von objektiven Kriterien 2. Damit auch Problem der intersubjektiven Nichtnachprüfbarkeit 3. Wert immaterieller Wirtschaftsgüter schwer bestimmbar, schwer nachweisbar und unsicher, solange sie nicht Gegenstand eines Erwerbs durch Dritte waren => Zitat Moxter 1979: Immaterielle Wirtschaftsgüter sind ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts. Sie werfen Objektivierungsprobleme auf, wie sie, jedenfalls in diesem Ausmaß, bei materiellen Gegenständen unbekannt sind. Immaterielle Vermögenswerte im Spannungsfeld zwischen Objektivierungsanforderungen und Informationspflicht Immaterielle Vermögenswerte Zielkonflikt Objektivitätskriterien Informationspflicht 5

6 Entsprechend der Gewichtung beider Aspekte lassen sich idealtypisch zwei Rechnungslegungssysteme unterscheiden Soviel wirtschaftliche Betrachtungsweise wie möglich, soviel Objektivierung wie nötig (Moxter 1983) 1. Betonung Vorsichtsprinzip 2. Betonung true and fair view HGB/StR IFRS Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS 6

7 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS Die Pflicht zur Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften gründet sich auf die Kaufmanns-Eigenschaft Handelsgesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Gewerbebetriebe isd. 15 EStG Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Teilnahme am allg. wirtsch. Verkehr Kein freier Beruf/Land- u. Forstwirtschaft Kleingewerbetreibende Kein Gewerbebetrieb isd. 15 EStG Eintrag im Handelsregister Handelsgewerbe kraft Gesetz ( 6 Abs.1 HGB) Handelsgewerbe kraft Betätigung ( 1 HGB) Eintrag Handelsregister ( 2 HGB) Kaufmanns-Eigenschaft ( 238 Abs. 1 HGB) Pflicht zur Anwendung HGB (Konzern: zusätzlich DRS) 7

8 Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften bei Gewinnermittlung über Betriebsvermögensvergleich Gewerbetreibende Vollkaufleute Handelsgesellschafte 5 Abs. 1 EStG Landwirte Wenn zu Buchführung verpflichtet 4 Abs. 1 EStG Freiberufler Freiwillige Buchführung Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. Bilanzierung Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterielle Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS 8

9 Trotz des Maßgeblichkeits-Prinzips ist der steuerrechtliche Begriff des immateriellen Wirtschaftsgutes weiter als der des HGB HGB/DRS Vermögensgegenstand: Selbständig bewertbar Selbständig verkehrsfähig, d.h. separierbar von dem Unternehmen Immaterieller Vermögensgegenstand: = alle unkörperlichen Werte, die nicht zu den Sachanlagen oder den Finanzanlagen zählen Steuerrecht Wirtschaftsgut: Selbständig bewertbar veräußerungsfähig in Verbindung mit anderen Wirtschaftsgütern Immaterielles Wirtschaftsgut: = alle unkörperlichen Werte, die nicht zu den Sachanlagen oder den Finanzanlagen zählen Drei Kategorien immaterieller Vermögenswerte im Anlagevermögen ( 266 HGB) 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - Konzessionen: öffentlich-rechtl. Befugnisse, für die die öffentliche Verwaltung ein Verleihungsrecht besitzt, kraft deren bestimmte Tätigkeiten ausgeübt oder öffentliche Sachen benutzt werden dürfen - Gewerbliche Schutzrechte: u.a. Patente, Gebrauchsmuster, Marken- u. Warenzeichen - Ähnliche Rechte sind den gewerblichen Schutzrechten vergleichbar, d.h. Rechte gegenüber Dritten, die dem Schutz geistigen Eigentums dienen - Lizenzen an solchen Rechten und Werten: Bezug ausschließlich auf immaterielle Werte und Rechte 2. Geschäfts- oder Firmenwert 3. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 9

10 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterielle Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS Ansatz immaterieller Vermögenswerte nach HGB/StR: ein positives sowie ein negatives Aktivierungskriterium 1. Positive Ansatzbedingung HGB/Steuerrecht: Erfüllung der Merkmale eines immateriellen Vermögensgegenstandes - Nach Steuerrecht - Nach Handelsrecht (restriktiver als Steuerrecht!) 2. Negative Ansatzbedingung HGB/Steuerrecht: - Ansatzverbot von selbsterstellten immat. Gütern des Anlagevermögens - Nach Steuerrecht: 5 Abs. 2 EStG - Nach Handelsrecht: 248 Abs. 2 HGB - Zwei Ausnahmen: - Einlagen - immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 10

11 Aktivierungspflicht immaterieller Vermögensgegenstände (IVG) nach HGB/Steuerrecht nur in 4 Fällen 1. Entgeltlich erworbene IVG des Anlagevermögens 2. Entgeltlich erworbene IVG des Umlaufvermögens 3. Selbsterstellte IVG des Umlaufvermögens 4. Eingelegte IVG! Alle anderen Kosten bzw. Ausgaben für IVG sind bei Entstehung als Aufwand zu erfassen, so bei: - ohne Gegenleistung erworbene IVG - selbst erstellte IVG Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS 11

12 Für die Erstbewertung immaterieller Vermögensgegenstände (IVG) sind 4 Fälle zu unterscheiden Entgeltlich erworbene IVG des AV Entgeltlich erworbene IVG des UV Selbst erstellte IVG des UV Eingelegte IVG Anschaffungskosten Anschaffungskosten Herstellungskosten HGB: Zeitwert StR: Teilwert Fall 1 und 2: Erstbewertung entgeltlich erworbener IVG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens Ansatzpflicht bei entgeltlichem Erwerb - Übergang durch Rechtsgeschäft - Hingabe einer Gegenleistung Anschaffungskosten beinhalten laut HGB/Steuerrecht: - Aufwand, um den Vermögensgegenstand zu erwerben - Kosten, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen - Nebenkosten - Nachträgliche Anschaffungskosten 12

13 Fall 3: Erstbewertung selbsterstellter IVG des Umlaufvermögens (HGB/StR) Grundsätzlich Ansatzpflicht! - Ansatzverbot bezieht sich nur auf selbsterstellte IVG des Anlagevermögens Herstellungskosten beinhalten laut HGB/StR ( 255 Abs. 2 HGB): - Aufwendungen für Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung - Nebenkosten Fall 4: Erstbewertung bei Einlage von immateriellen Vermögensgegenständen 1. Handelsrecht -Bewertung höchstens mit Zeitwert, d.h. ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßige/außerplanmäßige Abschreibungen 2. Steuerrecht -Bewertung grundsätzlich mit Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung ( 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) -Teilwert = der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde unter der Annahme der Unternehmensfortführung -Aber: höchstens Anschaffungs-/Herstellkosten, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zuführungszeitpunkt angeschafft/hergestellt wurde 13

14 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS Folgebewertung IVG des Anlagevermögens nach Handelsrecht: gemildertes Niederstwertprinzip ( 253 Abs. 2 HGB) Anschaffungskosten - planmäßige Abschreibung (bei VG mit begrenzter Nutzungsdauer linear oder progressiv; 253 Abs. 2 S.1 u. 2 HGB) - außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß 253 Abs. 2 S. 3 HGB = Folgebewertung nach Handelsrecht! Wichtig: Wertaufholungsgebot der außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß 280 HGB 14

15 Folgebewertung immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach Steuerrecht Anschaffungskosten - planmäßige Abschreibung (bei Wirtschaftsgüter mit begrenzter Nutzungsdauer gemäß 7 Abs. 1 EStG) - Teilwert-Abschreibung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) bei voraussichtlich dauernder Wertminderung = Folgebewertung nach Steuerrecht! Wichtig: Wertaufholungsgebot der Teilwertabschreibungen gemäß 7 Abs. 1 S. 6 EStG Folgebewertung IVG des Umlaufvermögens nach Handelsrecht: strenges Niederstwertprinzip Anschaffungs-/Herstellungskosten - Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag ( 253 Abs. 3 HGB) - Abschreibungen aufgrund zukünftiger Wertschwankungen (Wahlrecht nach 253 Abs. 3 S. 3 HGB) = Folgebewertung nach Handelsrecht 15

16 Folgebewertung immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens nach steuerrechtlichen Vorschriften Anschaffungs-/Herstellungskosten - Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG (zwingend wegen Maßgeblichkeit) bei voraussichtlich dauernder Wertminderung = Folgebewertung nach Steuerrecht Folgebewertung der Einlage von IVG nach Handelsrecht Fall: IVG des AV Zeitwert - planmäßige Abschreibung bei VG mit begrenzter Nutzungsdauer laut 253 Abs. 3 HGB - außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Fall: IVG des UV Zeitwert - Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert laut 253 Abs. 3 HGB = Folgebewertung Einlage IVG nach Handelsrecht 16

17 Folgebewertung der Einlage von immateriellen Wirtschaftsgütern (IWG) nach Steuerrecht Fall: IWG des AV Teilwert - planmäßige lineare Abschreibung bei IWG mit begrenzter Nutzungsdauer lt. 7 Abs. 1 EStG - Teilwert-Abschreibung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) + evtl. Wertaufholung 7 Abs. 1 EStG Fall: IWG des UV Teilwert - Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG) = Folgebewertung Einlage IWG nach Steuerrecht Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Inhalt Wachsende Bedeutung immaterielle Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich HGB/Steuerrecht Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 3. nach IFRS 17

18 Ausweis immaterielle Vermögensgegenstände (IVG) nach Handelsrecht 1. Bilanz ( 266 HGB) - Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (AV) - Geschäfts- oder Firmenwert (AV) - Geleistete Anzahlungen (AV) - Zum Verkauf bestimmte IVG: Vorräte (UV) - Selbstgenutzte IVG: sonstige Vermögensgegenstände (UV) 2. Angaben im Anhang - Z.B. Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert nach 285 Nr. 13 HGB 3. Angaben im Lagebericht ( 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB) - «Soll»-Vorschrift, d.h. nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber auch nicht willkürlich weggelassen werden - Für Unternehmen, die selbst forschen/entwickeln oder die durch Dritte forschen/entwickeln lassen - Ziel: Versorgung des Bilanzadressaten mit Informationen über FuE, die als Aufwand anfallen - Verbale Berichterstattung über: -Investitionen -FuE-Einrichtungen -FuE-Mitarbeiter Ausweis nach Handelsrecht im Konzernabschluss: DRS Konzern-Anhang - Für jede Gruppe IVG getrennt nach begrenzter und unbegrenzter Nutzungsdauer: -Bezeichnung der Gruppe -Nutzungsdauer oder angewandte Abschreibungssätze -Angewandte Abschreibungsmethode - Anlagespiegel - Begründung, wenn Nutzungsdauer über 20 Jahre - Aufwand für Forschung und Entwicklung 2. Konzern-Lagebericht - Eingehen in der Berichterstattung auf Aufwendungen für nicht aktivierte IVG - Empfehlung einer Berichterstattung über das «intellektuelle Kapital» des Konzerns -Humankapital -Kundenbeziehungen -Lieferantenbeziehungen -Investor- und Kapitalmarktbeziehungen -Organisations- und Verfahrensvorteile -Standortfaktor -Innovationskapital 18

19 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 19

20 Anwendungsbereich IAS 38 (rev. 2004) (1/2) IAS 38 ist für alle immateriellen Vermögenswerte anzuwenden, mit folgenden Ausnahmen: Mineralrechte und Ausgaben für Erschließung oder Förderung und Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen Immaterielle Vermögenswerte, die bei Versicherungsunternehmen aus Verträgen entstehen Anwendungsbereich IAS 38 (rev. 2004) (2/2) Ausgenommen sind immaterielle Vermögenswerte, die durch eine andere IFRS-Regelung reglementiert sind: Immaterielle Vermögenswerte, die von einem Unternehmen zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (IAS 2 Vorräte sowie IAS 11 Fertigungsaufträge) Latente Steueransprüche (IAS 12) Leasingverhältnisse (IAS 17) Vermögenswerte aus Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) Geschäfts- oder Firmenwerte, die durch Unternehmenszusammenschlüsse entstehen (IFRS 3) Finanzielle Vermögenswerte (IAS 32/39) 20

21 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vemögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis Definitionen Vermögenswert Eine Ressource, die aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht, und von der erwartet wird, daß dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt Immaterieller Vermögenswert Ein nicht-monetärer Vermögenswert ohne körperliche Substanz identifizierbar und deshalb separierbar, d.h. er kann von dem Unternehmen getrennt oder abgespalten werden, oder abgeleitet aus vertraglichen oder gesetzlichen Rechten 21

22 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte (1/2) Ein immaterieller Vermögenswert muss angesetzt werden, wenn folgende allgemeinen Kriterien kumulativ erfüllt sind: Definition eines immateriellen Vermögenswertes ist erfüllt Wahrscheinlichkeit des Zuflusses eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen Möglichkeit der zuverlässigen Messung der AK oder HK des Vermögenswertes 22

23 Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte (2/2) Die folgenden immateriellen Vermögenswerte dürfen nicht angesetzt werden (Aktivierungsverbot): Selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert (internally generated goodwill) Mitarbeiterstamm (team of skilled staff) Kundenlisten (customer lists) Marken (brands) Drucktitel (mastheads) Verlagsrechte (publishing titles) ähnliche Sachverhalte Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 23

24 Erstbewertung: 5 Kategorien von immateriellen Vermögenswerten (IVW) Entgeltlich erworbene IVW Durch Unternehmenszusammenschluss erworbene IVW Selbst geschaffene IVW Durch Tausch erworbene IVW Durch Zuwendungen der öffentl. Hand erworbene IVW AK AK = beizulegender Zeitwert HK = angefallene Ausgaben AK = Beizuleg. Zeitwert Nominalwert oder beizulegender Zeitwert Kategorie 1: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte Annahme, daß das Kriterium der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzens bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten immer erfüllt ist Anschaffungskosten beinhalten: Kaufpreis Direkt zurechenbare Kosten, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Nutzen vorzubereiten 24

25 Kategorie 2: Durch Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte Annahme, daß das Kriterium der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzens immer erfüllt ist Widerlegbare Vermutung, daß der beizulegende Zeitwert zuverlässig meßbar ist Anschaffungskosten = beizulegender Zeitwert des Vermögenswertes zum Zeitpunkt der Akquisition Zeitwert abgeleitet aus aktivem Markt bzw. aus Vergleich mit ähnlichen Transaktionen der letzten Zeit oder Bewertungsmethoden Sämtliche noch nicht beendeten Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen aktiviert werden, sobald die Merkmale eines immateriellen Vermögenswertes erfüllt sind der beizulegende Zeitwert zuverlässig ermittelt werden kann Wenn weder die Merkmale eines immateriellen Vermögenswertes erfüllt sind noch der Zeitwert zuverlässig ermittelt werden kann: Teil des Goodwill Kategorie 3: Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (1/2) Unterscheidung zwischen Forschungsphase (= Aufwand) und Entwicklungsphase (= möglicher Ansatz eines IVW) Aktiviert werden müssen Entwicklungskosten, die folgende Ansatzkriterien erfüllen: technische Machbarkeit Absicht, den IVW fertig zu stellen, zu benutzen oder zu veräußern Fähigkeit, den IVW zu nutzen oder zu veräußern Erbringung des Nachweises, dass der IVW einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird Verfügbarkeit der notwendigen technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen, um die Entwicklung abzuschließen Fähigkeit, die dem IVW zurechenbaren Ausgaben zu bewerten Ansatz von dem Zeitpunkt an, an dem die Ansatzkriterien erfüllt sind (aber: Verbot der nachträglichen Aktivierung von Entwicklungskosten) 25

26 Kategorie 3: Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (2/2) Zu aktivierende Herstellungskosten: Einzelkosten Ausgaben für Materialien und Dienstleistungen Personalkosten, die direkt für die Schaffung des IVW angefallen sind Andere direkt zurechenbare Kosten Gemeinkosten, die zur Schaffung des IVW notwendig sind Fremdkapitalkosten in bestimmten Fällen Nicht aktivierbare Herstellkosten: Vertriebs-, Verwaltungs- sowie sonstige Gemeinkosten Ineffizienzen sowie anfängliche Betriebsverluste Ausgaben für die Schulung von Mitarbeitern, um den Vermögenswert zu bedienen Kategorie 4: Durch Tausch erworbene immaterielle Vermögenswerte Grundsatz: Anschaffungskosten = beizulegender Zeitwert des Vermögenswertes Ausnahmen: Tausch-Transaktion hat keinen kommerziellen Hintergrund oder beizulegender Zeitwert weder des hingegebenen noch des empfangenen Vermögenswertes ist zuverlässig meßbar 26

27 Kategorie 5: Durch Zuwendungen der öffentlichen Hand erworbene immaterielle Vermögenswerte Fall, dass öffentliche Stellen immaterielle Vermögenswerte kostenlos oder zu einem symbolischen Preis vergeben Beispiele: Landerechte von Flughäfen, Radiolizenzen, Emissionsrechte etc. Zwei Ansatzmöglichkeiten entsprechend IAS 20 (Bilanzierung u. Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand): 1. Erstbewertung mit beizulegendem Zeitwert 2. symbolischer Kaufpreis zuzüglich direkt zurechenbare Kosten, um dem Vermögenswert in betriebsbereiten Zustand zu versetzen Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Angaben 27

28 Folgebewertung: endliche vs. unbestimmte Nutzungsdauer 1. Endliche Nutzungsdauer Bestimmung der Länge der vorhersehbaren Nutzungsdauer 2. Unbestimmte Nutzungsdauer keine Begrenzung der erwarteten Nutzungsdauer, über die der Vermögenswert Kapitalrückflüsse generieren soll Keine Gleichsetzung mit unendlicher Nutzungsdauer Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten mit endlichen Nutzungsdauern: 2 Methoden 1. Fortgeführte AK- Methode 2. Neubewertungsmethode Kumulierte Abschreibungen verteilt auf die Nutzungsdauer Neubewertung mit beizulegendem Zeitwert Abschreibung der Neubewertung verteilt auf Nutzungsdauer 28

29 1. Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit endlicher Nutzungsdauer: Fortgeführte AK-Methode Anwendung fortgeführte AK-Methode stets dann, wenn kein aktiver Markt vorhanden Abschreibung ab Betriebsbereitschaft des IVW Abschreibungsmethode orientiert sich an der Art und Weise, wie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen von dem Vermögenswert ausgeht Wenn die Art und Weise des Nutzenzuflusses nicht festgestellt werden kann: Verwendung der linearen Abschreibung Beendigung der Abschreibung, sobald eines der beiden Ereignisse eingetreten ist: Klassifizierung des Vermögenswertes als held for sale (IFRS 5) Ausbuchung Buchwert = AK bzw. HK vermindert um kumulierte Abschreibung und Sonderabschreibungen (impairment losses) 2. Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit endlicher Nutzungsdauer: Neubewertungsmethode Ein IVW ist zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten, wenn ein aktiver Markt existiert: Homogene Produkte Vertragswillige Käufer und Verkäufer Preisinformationen sind der Öffentlichkeit zugänglich Neubewertung eines IVW hat zur Folge, daß alle IVW derselben Anlagenklasse ebenfalls neubewertet werden müssen, es sei denn, dass kein aktiver Markt für diese IVW existiert Anforderungen aktiver Markt in der Praxis sehr selten erfüllt: kein aktiver Markt für Markennamen, Patente, Musik- u. Filmrechte, Zeitungen, Drucktitel etc. Buchwerterhöhung aufgrund einer Neubewertung: Buchung gegen Eigenkapital Buchwertverminderung aufgrund einer Neubewertung: Buchung gegen Eigenkapital bis zur Höhe der Neubewertungsrücklage 29

30 Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Keine Abschreibung Wertminderungsprüfung (impairment test) entsprechend IAS 36: jährlich bei Anzeichen für Wertminderung Fall einer Veränderung der Nutzungsdauer: Behandlung als Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entsprechend IAS 8 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS: IAS 38 a. b. c. d. e. f. Anwendungsbereich IAS 38 (rev( rev ) Definitionen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte Erstbewertung Folgebewertung Ausweis 30

31 Ausweis Angaben für jede Gruppe immaterieller Vermögenswerte, mit Unterscheidung zwischen selbst erstellten und anderen IVW: IVW mit endlichen und unbestimmten Nutzungsdauern (ND) IVW mit endlicher ND: zu Grunde gelegte ND oder Abschreibungssätze Bruttobuchwert und kumulierte Abschreibungen (addiert mit kumulierten Aufwendungen aus Wertminderungen) jeweils zu Beginn und Ende der Berichtsperiode Angabe des Postens der GuV, der die Abschreibungen auf IVW enthält Summe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die als Aufwand erfaßt sind Anlagespiegel für IVW mit zusätzlichen Angaben Neubewertete IVW (Stichtag, Buchwert zu fortgeführten AK, Neubewertungsrücklage) Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS Zwischen Vorsichtsprinzip und «true and fair view»: Vergleich HGB/DRS Steuerrecht - IFRS Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis Internationalisierung der Rechnungslegung: Herausforderung und Chance für den WP-Beruf KPMG: Profil einer internationalen WP-Gesellschaft 31

32 Wie positionieren sich die Rechnungslegungssysteme zwischen Vorsicht und true and fair view? Aspekt 1. Handelsrecht/DRS 2. Steuerrecht 3. IFRS 1. Merkmale eines immateriellen Vermögenswertes 2. Ansatz -Selbständig bewertbar -Selbständig verkehrsfähig, d.h. vom Unternehmen separierbar => Eher am Vorsichtsprinzip orientiert -Merkmale IVG müssen erfüllt sein -Aber: Ansatzverbot selbsterstellte IVG des AV (mit Ausnahmen) =>Vorsichtsprinzip dominiert -Selbständig bewertbar -Veräußerungsfähigkeit im Zusammenhang mit anderen WG reicht aus => Eher weite Definition -Merkmale immat. WG müssen erfüllt sein -Aber: Ansatzverbot selbsterstellte immat. WG des AV (mit Ausnahmen) => Vorsichtsprinzip dominiert -relativ weite Definition IVW -IVW muß separierbar sein oder abgeleitet aus gesetzl./vertragl. Rechten => Insgesamt eher «true and fair view» -Merkmale IVW müssen erfüllt sein -Aktivierung selbsterstellter IVW unter restriktiven Bedinungen grds. erlaubt => Eher «true and fair view» 3. Bewertung -fortgeführte Anschaffungsbzw. Herstellungskosten => eher Vorsichtsprinzip -fortgeführte Anschaffungsbzw. Herstellungskosten => eher Vorsichtsprinzip -Wahlrecht zwischen: -Fortgeführte AHK -Neubewertung => Eher «true and fair view» 4. Ausweis -HGB: Angaben vor allem im Lagebericht = Vorsichtsprinzip -DRS 12: Empfehlung umfangreicher Berichterstattung zum «intellektuellen Kapital» = starker Einfluß «true and fair view» n.a. -umfangreiche Berichterstattungspflichten, insbesondere bei Neubewertung und Ansatz selbsterstellter IVW => «true and fair view» dominiert Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis a. Software/Customizing b. c. d. Entwicklungskosten Emissionsrechte Geschäfts- oder Firmenwert 32

33 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis a. Software/Customizing b. c. d. Entwicklungskosten Emissionsrechte Geschäfts- oder Firmenwert Software/Customizing - Website Costs (1/2) Website Costs nach HGB Entwicklungskosten für eine Website sind selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Aktivierungsverbot besteht 33

34 Software/Customizing - Website Costs (2/2) Website Costs nach IFRS (SIC 32) IAS 38 ist auch auf die bilanzielle Behandlung der Kosten für selbst erstellte Websites anzuwenden, d.h. insbesondere die speziellen Aktivierungsvoraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (IAS 38.45) Künftiger wirtschaftlicher Nutzen liegt dabei vor, wenn die Website z.b. in der Lage ist, Erlöse zu erzielen (nicht lediglich Werbung von Produkten und Dienstleistungen) Separate Betrachtung und Beurteilung der einzelnen Erstellungsphasen erforderlich (z.b. Planung, Infrastruktur, Entwicklung von Design/Graphik, Inhalt, nachfolgende Pflege der Websites) Insbesondere die Kosten im Rahmen der Planungsphase sind sofort erfolgswirksam in der GuV zu erfassen (analog zu Forschungsaufwendungen) Aktivierung von Softwaresystemen (1/2) Aktivierung von Softwaresystemen nach HGB Grds. Aktivierungsgebot bei entgeltlichem Erwerb; Aktivierungsverbot bei Eigenerstellung IDW ERS HFA 11: Systemsoftware und Anwendungssoftware sind selbständige immaterielle Vermögensgegenstände (BFH-Grundsatzurteil) Firmware (mit Computer fest verbunden, Mikroprogramme) ist Sachanlagevermögen und dort mit Hardware zu aktivieren Customizing: Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft sind Anschaffungskosten (auch Eigenleistungen); über Betriebsbereitschaft hinaus nachträgliche Anschaffungskosten bei Erweiterung oder wesentlicher Verbesserung (keine Eigenleistungen) Update und Releasewechsel: grds. Erhaltungsaufwand; bei tiefgreifender Überarbeitung (Generationswechsel des Programms) wird ein neuer Vermögenswert erworben und das alte Programm ist außerplanmäßig abzuschreiben 34

35 Aktivierung von Softwaresystemen (2/2) Aktivierung von Softwaresystemen nach IFRS - Grds. Aktivierungsgebot bei entgeltlichem Erwerb - Bei Eigenerstellung Behandlung wie Entwicklungskosten, d.h. wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind: Aktivierungsgebot (IAS 38.45) - Aktivierung als eigenständiger Vermögenswert, wenn kein integraler Bestandteil der Hardware, d.h. die Anlage kann ohne diese Software nicht betrieben werden (bei Software für eine computergesteuerte Maschine z.b. Aktivierung als Bestandteil der Sachanlage) Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis a. Software/Customizing b. c. d. Entwicklungskosten Emissionsrechte Geschäfts- oder Firmenwert 35

36 Entwicklungskosten - Ansatz von in-process R&D im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen: z.b. Übernahme von Boehringer Mannheim durch Schweizer Roche-Konzern - Positives Bsp. Aktivierung Entwicklungskosten: BMW Aktivierungskriterium: nur bereits bestehende Baureihen werden aktiviert; neue Baureihen werden als Aufwand behandelt - Negatives Bsp. Aktivierung Entwicklungskosten: VW Phaeton-Entwicklungskosten werden aktiviert Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis a. Software/Customizing b. c. d. Entwicklungskosten Emissionsrechte Geschäfts- oder Firmenwert 36

37 Emissionsrechte - Ansatz HGB IFRS Vermögensgegenstand auf Grund abstrakter Aktivierungsfähigkeit (selbständig übertrag- und bewertbar) Umlaufvermögen, da dauerhafte Nutzung nicht möglich; Nutzung der Berechtigung erschöpft sich in ihrem Verbrauch Aktivierungsverbot des 248 Abs. 2 HGB greift nicht Klassisches Cap and Trade Scheme (Interpretationsentwurf D1), d.h. zeitlich begrenzte Emissionsrechte mit einer festgelegten Menge an Schadstoffausstoß, die frei handelbar sind Immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 (rev. 2004) Emissionsrechte Bewertung (1/2) HGB Vermögensgegenstände sind grds. zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten bei Kauf: alle Aufwendungen zum Erwerb soweit direkt zuordenbar bei kostenloser Zuteilung der Zertifikate Wahlrecht: AK abzgl. Zuschuss (>=0) oder Zeitwert (und Passivposten für Zuschuss); nach herrschender Meinung kein Gewinn realisiert, da wirtschaftlich nur bisherige Emissionen weiter durchgeführt 37

38 Emissionsrechte Bewertung (2/2) IFRS Erstbewertung: zwingend mit beizulegendem Zeitwert (Einschränkung des Bewertungswahlrechts von IAS 38 und IAS 20 durch den Interpretationsentwurf D1) Zuschüsse als deferred item Folgebewertung: Wahlrecht des IAS 38 wird durch D1 übernommen (fortgeführte AK oder regelmäßige Neubewertung) Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis a. Software/Customizing b. c. d. Entwicklungskosten Emissionsrechte Geschäfts- oder Firmenwert 38

39 Geschäfts- oder Firmenwert (FW) FW nach HGB ( 255 Abs. 4 HGB) Aktivierungswahlrecht (Bilanzierungshilfe) für derivativen FW; Aktivierungsverbot für originären FW Planmäßige Abschreibung (steuerliche Nutzungsdauer: 15 Jahre) FW nach IFRS Klassifizierung als asset; Aktivierungsgebot für derivativen FW; Aktivierungsverbot für originären FW (IAS 38.36) Der goodwill ist auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units) des Unternehmens aufzuteilen. Eine cash generating unit (CGU) ist die kleinste Gruppe einzelner Vermögenswerte, der man cashflows aus der fortlaufenden Nutzung zurechnen kann und die weitestgehend unabhängig von den cashflows anderer Vermögenswerte sind (IAS 36.6). Folgebewertung des Goodwill nach IFRS impairment-only-approach (IFRS 3) Keine planmäßige Abschreibung Mindestens einmal jährlich Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 (Impairment Test) Unterjährige Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36, wenn aufgrund besonderer Ereignisse Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen ( triggering events ) einstufige Werthaltigkeitsprüfung Keine Wertaufholungen in späteren Jahren 39

40 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis Internationalisierung der Rechnungslegung: : Chance und Herausforderung für den Wirtschaftsprüfer KPMG: Profil einer internationalen WP-Gesellschaft Internationalisierung der Rechnungslegung: Chance und Herausforderung für den WP (1/2) 1. Einführung IFRS = Änderung der Grundlage der Tätigkeit des WP Stärkerer Ertragswert-Bezug der Bilanz, daher mehr Zukunftsorientierung des Jahresabschlusses Zunehmende Gesamtbewertung bei gleichzeitigem Weichen des Prinzips der Einzelbewertung Qualitative und quantitative Ausweitung der Berichterstattung, über die ein Testat erteilt werden muss ( management approach ) WP basiert sein Urteil immer mehr auf Daten, die auch vom Management zur Entscheidungsfindung verwandt werden 40

41 Internationalisierung der Rechnungslegung: Chance und Herausforderung für den WP (2/2) 2. Änderung des institutionellen Rahmens, in dem der WP agiert Stärkere Orientierung des Management an shareholder value Willen des Managements, den shareholder value über JA- Informationen zu beeinflussen Verschärfung des Zielkonfliktes, innerhalb dessen der WP agiert 3. WP als Akteur der Einführung von IFRS - Überragende Rolle des WP als Berater - Wichtige Rolle beim Einstellungswandel/Mentalitätswandel der Jahresabschluss-Ersteller Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung - Agenda Wachsende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte und was davon in der Bilanz zu sehen ist nach HGB/StR nach IFRS HGB/StR vs.. IFRS: synoptische Gegenüberstellung Umstellung HGB auf IFRS: Beispiele aus der Bilanzierungs- praxis Internationalisierung der Rechnungslegung: Herausforderung und Chance für den WP-Beruf KPMG: Profil einer internationalen WP-Gesellschaft 41

42 Unser Name KPMG Diese Buchstaben stehen für die Initialen der Gründer: Klynveld Peat Marwick Goerdeler KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deutsches Mitgliedsunternehmen von KPMG International, einer Genossenschaft schweizerischen Rechts. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Unsere Firmenchronik Gründung als Deutsch-Amerikanische Treuhand-Gesellschaft in Berlin zum Schutz deutscher Kapitalanlagen in Amerika 1931 Gesetzliche Pflichtprüfung von Aktiengesellschaften; Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1969 Gründung der Deutsche Treuhand-Unternehmensberatung GmbH in Frankfurt am Main 1972 Fusion mit vier deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Vereinigten Deutschen Treuhand-Gesellschaft 1979 Gründung der Auslandsorganisation Klynveld Main Goerdeler (KMG) 1986 Zusammenführung von KMG und Peat Marwick International zum weltweiten KPMG-Verbund 42

43 Unsere Firmenchronik Erwerb aller Geschäftsanteile an der KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH durch die Deutsche Treuhand-Gesellschaft (DTG) 1989 Vertrag mit der Treuverkehr AG über ihre Zusammenführung mit der DTG zum 1. Januar Umwandlung von KPMG Consulting zusammen mit den Beratungsgesellschaften aus der Schweiz und Österreich zur Aktiengesellschaft (KCA) 2002 Verkauf von KPMG Consulting AG (KCA) an die KPMG Consulting Inc. (heute BearingPoint Inc.), mit Sitz in McLean, Virginia, USA KPMG International Ein führendes Prüfungs- und Beratungsunternehmen weltweit Netzwerk mit über Mitarbeitern in 150 Ländern 10,7 Mrd. US-Dollar Umsatz im Jahr Partner Einheitliche Struktur nach Geschäftsbereichen und Branchen weltweit 43

44 KPMG International Wir erbringen unsere Dienstleistungen in vier Geschäftsbereichen und unterstützen unsere Kunden weltweit mit Branchenexpertise. KPMG in Deutschland Prof. Dr. Harald Wiedmann Sprecher des Vorstands Führendes Prüfungs- und Beratungsunternehmen Marktanteile* in bekannten Indizes börsennotierter deutscher Unternehmen: DAX 30: 53 % MDAX: 34 % TecDAX: 17 % CDAX: 18 % Mit Ausnahme vom TecDax hat KPMG in den o.g. Indizes den jeweils größten Marktanteil aller Prüfungs- und Beratungsunternehmen * Stand: April 2003, Quelle: KPMG Marketing Research, Bundesanzeiger 44

45 KPMG in Deutschland In Deutschland betreuen wir unsere Mandanten mit ca Mitarbeitern. KPMG in Deutschland Mit über 20 Standorten in sechs Regionen sind wir in der Nähe unserer Mandanten. NORD WEST OST MITTE SÜD-WEST SÜD 45

46 Die KPMG Region Südwest Niederlassungen: Stuttgart, Mannheim und Freiburg 26 Partner insgesamt 441 Mitarbeiter, davon 250 bei Audit Mannheim 52 bei Business Services 19 bei Financial Advisory Services Freiburg Stuttgart 120 bei Tax (Stand ) Die Niederlassung in Mannheim 7 Partner insgesamt 156 Mitarbeiter Alle Dienstleistungen von KPMG Mannheim Zugang zum nationalen/internationalen Netzwerk von KPMG (Stand ) 46

47 Unsere Dienstleistungen Geschäftsbereich Audit Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher Prof. Dr. Gerd Geib Kernkompetenzen: Ansprechpartner: Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen nach allen gängigen Standards, Sicherung der Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Kapitalmarktinformationen Audit Commercial Clients Audit Financial Services Clients Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher Prof. Dr. Gerd Geib Fachliche Mitarbeiter: Einzigartiges Netzwerk deutscher Ansprechpartner weltweit (Expatriates) Einen Ansprechpartner für unsere Mandanten weltweit (Lead Partner) 47

48 Geschäftsbereich Tax Dr. Bernd Erle Kernkompetenzen: Ansprechpartner: Unternehmensspezifische Gestaltung und Optimierung von Steuerkonzepten Dr. Bernd Erle Fachliche Mitarbeiter: Steuerliche Begleitung der Investitionen in den EU-Beitrittsländern Gestaltung von Arbeitszeit-, Pensions- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen Verrechnungspreise Geschäftsbereich Financial Advisory Services Dr. Peter Wesner Kernkompetenzen: Ansprechpartner: Unternehmenssicherung und Steigerung des Unternehmenswertes durch Begleitung bei Umstrukturierungen und Zusammenschlüssen Dr. Peter Wesner Fachliche Mitarbeiter: 604 Marktführerschaft bei mittelständischen Transaktionen weltweit Umfassende Beratung bei Auslandsinvestitionen z.b. in China, Osteuropa, Schweiz und USA 48

49 Geschäftsbereich Business Services Bernd Schmid Kernkompetenzen: Ansprechpartner: Mit dem Leistungsportfolio Accounting, Controlling, Risiko- und Prozessmanagement, das auf den Kernkompetenzen einer WP- Gesellschaft aufbaut, entwickeln wir unternehmensbezogene und fachlich übergreifende Lösungskonzepte. Immer mit dem Ziel, den Erfolg unserer Mandanten nachhaltig zu unterstützen. Bernd Schmid Fachliche Mitarbeiter: 513 Marktführerschaft bei der Umstellung auf intern. Rechnungslegung (IAS/IFRS) Basel II Ready for Rating Kostenmanagement im Mittelstand Unsere Lines of Business Unsere Kunden erwarten von KPMG neben erstklassigen fachlichen Kenntnissen ein hohes Maß an Verständnis für das eigene Geschäftsumfeld. Durch eine Spezialisierung in vier Lines of Business und jeweils dazugehöriger Segmente bietet KPMG die Kombination dieser Anforderung. Die Lines of Business gewährleisten einen interdisziplinären Marktauftritt und stellen für unsere Kunden geschäftsbereichsübergreifende Teams für spezielle Fragestellungen zusammen. 49

50 Unsere Lines of Business Unser gesellschaftliches Engagement Förderung des Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis Förderung von Sport und Kultur Karitative Unterstützung gemeinsam mit Initiativen unserer Mitarbeiter 50

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