Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik

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1 Sachsen Anhalt in Bewegung- Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik

2 Impressum Herausgeber: Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Referat 36 Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Gefahrgut Turmschanzenstraße Magdeburg Diese Schrift wurde vom Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Verkehrssicherheitsarbeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Magdeburg, Juli 2005

3 Inhalt Sachsen - Anhalt in Bewegung - Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik 0. Vorwort 2 1. Aktuelle Entwicklung des Unfallgeschehens in Sachsen-Anhalt 4 2. Verkehrssicherheitspolitik als Teil der Landespolitik 8 3. Leitlinien der Verkehrssicherheitsarbeit 9 4. Zielgruppen der Verkehrserziehungs- und Verkehrsaufklärungsarbeit Ebenen der Verkehrssicherheitsarbeit Verbesserung des Straßennetzes Verkehrsregelung Gewerblicher Güter- und Personenverkehr Erste Hilfe Öffentlichkeitsarbeit Mitglieder des Beirates für Verkehrssicherheitsarbeit 27

4 0.Vorwort Wirtschaftliche Entwicklung, europäische Integration und Osterweiterung der EU werden allen Prognosen zufolge für die nächsten Jahre zu einem erheblichen Verkehrswachstum führen. Mobilität stellt eine wichtige Voraussetzung für Fortschritt, Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung dar. Verkehrspolitik hat die Aufgabe, diese Mobilität zu gewährleisten, so sicher, so umweltfreundlich und so sozial gerecht wie möglich. Ein Höchstmaß an Mobilität kann nur im Zusammenspiel mit einem Höchstmaß an Verkehrssicherheit zur Entfaltung gebracht werden. Dieser Zusammenhang ist auch von der Europäischen Kommission aufgegriffen worden. Sie hat im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik 1 vorgeschlagen, in der EU die Zahl der Verkehrstoten binnen zehn Jahren mindestens zu halbieren. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Kommission 2 ein Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit verabschiedet. Das Aktionsprogramm beinhaltet insbesondere folgende drei Handlungsfelder: die Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Verhalten anzuhalten die Fahrzeuge sicherer zu machen die Straßeninfrastruktur zu verbessern. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zeigt viele Parallelen zum Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 3 : Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder und Senioren Verbesserung des Verkehrsklimas Unfallrisiken junger Fahrer reduzieren Verbesserung der Fahrzeugtechnik Gefahrenpotenzial schwerer Nutzfahrzeuge mindern Verbesserung der Verkehrswege. 1 Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft (KOM (2001) 370 endg. vom ) 2 MITTEILUNG DER KOMMISSION Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit, Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (KOM (2003) 311 endg.) 3 Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Stand: Februar 2001 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,11030 Berlin (Broschüre), Internet: 2

5 Die Verkehrssicherheitsarbeit zählt auch in Sachsen-Anhalt zu den wichtigsten Aufgaben der Verkehrspolitik. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie tief in der Gesellschaft verwurzelt ist. Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2000 des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1994, entstanden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen- Anhalt, dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und der Landesverkehrswacht, hat das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt allen Kräften, die hauptamtlich oder ehrenamtlich Verkehrssicherheitsarbeit leisten, eine langfristige Orientierung für die Verkehrserziehungs- und Verkehrsaufklärungsarbeit gegeben. Gemessen an der Verkehrsunfallentwicklung (1993 gab es Verkehrsunfälle, 2004 waren es noch ) sind positive Ergebnisse, die bei erheblich angestiegenem Verkehrsaufkommen, sicher zum großen Teil der Verkehrserziehungs- und Verkehrsaufklärungsarbeit zu verdanken sind, nicht zu übersehen. In den Aktivitäten zur Veränderung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer darf jedoch, trotz der Erfolge in den vergangenen Jahren, nicht nachgelassen werden. Diesem Anliegen sollen die neu erarbeiteten Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik für Sachsen- Anhalt vor allem dienen. Weitere Potenziale sollen erschlossen werden. Neue Maßnahmen, Vorschläge und Vorhaben - unter Hinweis auf die o. g. Programme der EU und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - können helfen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik sollen so dazu beitragen, in Zusammenarbeit mit den Bürgern und unter Einbeziehung aller auf diesem Gebiet ehrenamtlich und hauptamtlich vor Ort Tätigen, die Verkehrssicherheitsarbeit zu aktualisieren und zu aktivieren, neue Programme zu entwickeln und zu beschließen sowie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und umzusetzen. 3

6 1. Aktuelle Entwicklung des Unfallgeschehens in Sachsen-Anhalt Das Unfallgeschehen entwickelte sich von 2000 bis 2004 wie folgt: Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfälle mit Personenschaden Verkehrsunfälle mit Sachschaden Verunglückte Personen Tote Schwerverletzte Personen Leichtverletzte Personen Quelle: STALA Sachsen-Anhalt, Besondere Personengruppen waren in den Jahren 2003 und 2004 wie folgt betroffen: Verunglückte Kinder Mit verunglückten Kindern im Alter bis unter 15 Jahren ist 2004 gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 99 verunglückte Kinder zu verzeichnen. Verunglückte Jugendliche und Heranwachsende Im Jahr 2004 verunglückten in der Altersgruppe von 15 bis unter 18 Jahre Jugendliche. Das sind 20 Verunglückte weniger als im Jahr In der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre ist im Jahr 2004 die Anzahl der Verunglückten mit rückläufig. Im Jahr 2003 gab es 263 Verunglückte mehr. Fast jeder 4. Verletzte und jede 5. tödlich verletzte Person gehören dieser Altersgruppe an und unterstreichen damit das hohe Gefährdungspotential dieser Altersgruppe deutlich. Verunglückte ältere Personen (über 65 Jahre) Mit verunglückten Personen im Jahr 2004 hat sich die Anzahl gegenüber dem Vorjahr mit Verunglückten um 23 erhöht. Bei den tödlich verletzten Personen gab es einen Rückgang um 12 (-26,7 %) und bei den Schwerverletzten von 2003 bis 2004 einen Rückgang um 16 (-5,2 %). 4

7 Jeder 11. Verunglückte und jeder 6. tödlich Verletzte war über 65 Jahre alt. Anteile der Altersgruppen mit schwersten Folgen Die Altersklasse bis unter 15 Jahre stellt einen Bevölkerungsanteil von rund 11 %; sie war im Jahr 2004 mit 1,5 % bei den Getöteten und 8,3 % bei den Schwerverletzten beteiligt. Im Jahr 2003 betrug der Anteil bei den Getöteten 1,6 % und bei den Schwerverletzten 7,5 %. Die Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen, die einen Bevölkerungsanteil von rund 13 % hat, war 2004 sowohl bei den Getöteten mit 28,7 % als auch bei den Schwerverletzten mit 34,6 % am häufigsten von schweren Folgen betroffen. Im Vorjahr betrugen diese Anteile 31,0 % bei den Getöteten und 34,2 % bei den Schwerverletzten. Die Altersgruppe der über 65-Jährigen, die einen Bevölkerungsanteil von rund 20 % hat, war im Jahr 2004 bei den Toten mit 17,2 % und bei den Schwerverletzten mit 10,2 % Anteil betroffen betrugen diese Anteile 18,8 % bei den Toten und 9,6 % bei den Schwerverletzten. Hauptunfallursachen im Jahr 2004 Hauptunfallursachen Anzahl* Abstand Wenden, Rückwärtsfahren Wildunfälle Geschwindigkeit Vorfahrt, Vorrang Falsche Straßenbenutzung Abbiegen Ein- und Ausfahren Überholen, Wiedereinordnen Alkoholeinfluss illegale Drogen 50 Alkohol u. Drogen/Medikamente 37 * vorläufige, nichtamtliche Angaben 5

8 Übersicht zu den Hauptunfallursachen 3,60% 2,81% 0,07% 0,05% 4,48% 20,45% Abstand 4,77% W enden, Rückwärtsfahren W ildunfälle 5,32% Geschwindigkeit Vorfahrt, Vorrang Falsche Straßenbenutzung Abbiegen 11,51% Ein- u. Ausfahren Überholen, W iedereinordnen 17,45% Alkoholeinfluss illegale Drogen Alkohol u. Drogen / Medikamente 14,09% 15,37% Wie die Übersicht zeigt, haben sich als ein Schwerpunkt die Unfälle mit Wild entwickelt. Dieser Tendenz muss mit wirksamen Maßnahmen, vor allem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und durch Aufklärung entgegen gewirkt werden. Stand Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2004 Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung am informierte, wurden nach vorläufigen Ergebnissen im Jahr 2004 bei Straßenverkehrsunfällen Personen getötet. Das waren 11,6 % weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Verkehrsopfer ist seit der Einführung der Straßenverkehrsunfallstatistik im Jahr 1953 so niedrig wie nie zuvor. Auch die Zahl der Personen, die bei Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2004 verletzt wurden, ist um 4,9 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. 6

9 In den einzelnen Ländern entwickelte sich das Unfallgeschehen 2004 wie folgt: Land Verünglückte * Insgesamt Veränderung gegenüber 2003 (in %) dabei: Getötete Insgesamt Veränderung gegenüber 2003 in % Getötete je 1 Million Einwohner Mecklenburg , ,1 119 Vorpommern Brandenburg , ,2 109 Sachsen-Anhalt , ,5 103 Thüringen , ,7 96 Niedersachsen , ,0 90 Bayern , ,6 90 Sachsen , ,4 74 Schleswig-Holstein , ,9 74 Rheinland-Pfalz , ,9 72 Saarland ,3 76-3,8 72 Deutschland ** , ,6 71 Hessen , ,3 69 Baden-Württemberg , ,9 65 Nordrhein-Westfalen , ,1 47 Hamburg , ,5 27 Berlin ,0 70-9,1 21 Bremen ,2 7-65,0 11 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 24. Februar 2004 * ) Vorläufiges Ergebnis **) Einschließlich derzeit nach Ländern noch nicht aufteilbarer Korrekturen Übersicht Getötete je 1 Million Einwohner Bremen B erlin Hamburg N ordrhein-w estfalen Baden-W ürttemberg Hessen Deutschland Saarland Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Sachsen Bayern Niedersachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern

10 Die Darstellungen und Aussagen zum Stand und zur Entwicklung des Verkehrsunfallgeschehens zeigen, dass in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren eine spürbare Verbesserung im Verkehrsunfallgeschehen erreicht werden konnte und dies bei stetig steigendem Verkehrsaufkommen. So konnte die Zahl der Verkehrstoten von 230 je 1 Million Einwohner im Jahr 1992 auf 103 je 1 Million Einwohner im Jahr 2004 verringert werden. Trotz dieser insgesamt positiven Entwicklung, steht Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer jedoch nach wie vor an drittletzter Stelle. 2. Verkehrssicherheitspolitik als Teil der Landespolitik Die Verkehrsunfallentwicklung im Land Sachsen-Anhalt unterstreicht nachdrücklich, dass die Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin eine wichtige Aufgabe bleiben muss und kein Nachlassen im Umfang und in der Intensität der Verkehrssicherheitsarbeit zugelassen werden darf. Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2000 wurde all denen, die im Hauptamt oder ehrenamtlich Verkehrssicherheitsarbeit leisten, ein Konzept in die Hand gegeben, das einen Rahmen für eine koordinierte und flächendeckende Verkehrssicherheitsarbeit bildet. Neue Anforderungen an Mobilität und Verkehrssicherheit rechtfertigen, Eckpunkte zu diesem Thema öffentlich zu diskutieren. Auf der Grundlage dieser Konzepte wird Verkehrssicherheitsarbeit auf den verschiedenen Ebenen geleistet. Die gemachten Erfahrungen einerseits und die Ergebnisse andererseits sind oft sehr unterschiedlich. Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung der ehrenamtlichen Arbeit, die zu einer entscheidenden Stütze in der Verkehrssicherheitsarbeit geworden ist. In den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine wirkungsvolle Umsetzung der Verkehrssicherheitsprojekte für die verschiedenen Zielgruppen möglich ist. Darüber hinaus haben auch viele Sponsoren wertvolle Beiträge geleistet. Die dabei gemachten guten Erfahrungen gilt es in die Breite zu tragen und zu unterstützen. Besonders herausragende Leistungen sind öffentlich zu machen und entsprechend zu würdigen. 8

11 3. Leitlinien der Verkehrssicherheitsarbeit Die bereits im Verkehrssicherheitsprogramm 2000 des Landes Sachsen-Anhalt formulierten Leitlinien der Verkehrssicherheitsarbeit haben sich in der Praxis als richtig erwiesen und bleiben daher weiterhin als Gesamtorientierung bestehen. Darüber hinaus gewinnen zwei Prinzipien zunehmend an Bedeutung: Prinzip des lebenslangen Lernens zum Verhalten im Straßenverkehr Prinzip der stetigen Veränderung der Verkehrsrealität Unter Beachtung dieser Erkenntnisse sind folgende Eckpunkte besonders hervor zu heben: Verkehrsgerechtes Verhalten durch Wahrnehmung der Selbstverantwortung Den Bürgerinnen und Bürgern muss mehr Spielraum für Selbstverantwortung und Mitbestimmung eingeräumt werden. In der Verkehrspolitik sollte daher nicht nur auf immer strengere Verkehrsregeln, sondern zunehmend auf Einsicht, Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein und damit auch auf Deregulation gesetzt werden. Das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen sowie seine Bereitschaft, einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit zu leisten, rückt immer mehr in den Vordergrund. Eine wichtige Aufgabe der Verkehrssicherheitsarbeit sollte daher sein, die Bereitschaft bei jedem Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, mehr Selbstverantwortung - aber auch Verantwortung für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer - zu übernehmen. Dieser Ansatz hat zwischenzeitlich auch ausdrücklich Eingang in die Regelungssystematik der StVO gefunden. Für den Schutz der Umwelt und der Menschen Zu den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen, die Verhaltensweisen immer umweltverträglicher zu gestalten, muss unbedingt auch das individuelle Verhalten einer jeden Verkehrsteilnehmerin und eines jeden Verkehrsteilnehmers beitragen. Deshalb sind die Grundkenntnisse für ein ökologisches und vorausschauendes Fahrverhalten im Straßenverkehr zu vertiefen. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund EUrechtlicher Vorgaben im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen. 9

12 Fairness und Partnerschaft Den Bemühungen zur Schaffung eines besseren Verkehrsklimas kommt eine immer größere Bedeutung zu, da eine Zunahme der Aggressivität bei bestimmten Verkehrsteilnehmenden nicht zu übersehen ist. Zur Zurückdrängung dieser Tendenz sind alle Kräfte der Gesellschaft besonders gefordert. Mehr Rücksichtnahme, Gelassenheit sowie partnerschaftliches Verhalten werden dazu beitragen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erhöhen. Diese Ziele werden u. a. dann gefördert, wenn die Anordnungen der Verkehrsbehörden mehr dazu dienen, die Leichtigkeit des Verkehrs zu erhöhen. Auch das wachsende Verkehrsaufkommen kann zu Stress und Aggressivität führen. Von allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wird daher vornehmlich ein ausgeprägteres Sozialverhalten gefordert. Eine zunehmend wichtige Aufgabe der Verkehrssicherheitsarbeit vor Ort wird daher auch sein, spezifische Aggressionspotentiale (z. B. ständige Staus an bestimmten Stellen, Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebotes auf den Autobahnen, nicht nachvollziehbare Ampelschaltungen) zu identifizieren und entsprechend abzubauen. Aufklärungs- und Erziehungsarbeit Gerade in der Aufklärungs- und Erziehungsarbeit gilt es, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Selbstverantwortung im Straßenverkehr deutlich zu machen, indem sie aktiv in den Lernprozess einbezogen werden. Verkehrspolitik setzt daher zunehmend auf Einsicht, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen wirken nur, wenn sie die Zielgruppen erreichen und auch entsprechend akzeptiert werden. In Sachsen-Anhalt steht die Optimierung der Zielgruppenarbeit nach den Maßstäben des Handbuches für Verkehrssicherheit besonders im Blickpunkt der Umsetzung der Verkehrssicherheitsarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit. Verkehrsaufklärungs- und Verkehrserziehungsarbeit spielen insbesondere in den Programmen für Kinder und junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine herausragende Rolle. Der Arbeit in Schulen und in Berufsschulen kommt dabei eine von hoher Verantwortung geprägte Bedeutung zu. Sichere Verkehrswege 10

13 Sachsen-Anhalt muss seine gute und sicherer gewordene Verkehrsinfrastruktur weiter optimieren, da auch hier Potenziale zur Erhöhung der Verkehrssicherheit liegen. Das betrifft insbesondere die Landstraßen, wie dies die Verkehrsunfallstruktur aufzeigt. Das Hauptaugenmerk ist hier auf Maßnahmen zur Zurückdrängung der Hauptunfallursachen zu richten. Wertvolle Arbeit, insbesondere bei den Analysen zur Entstehung und Vermeidung von Unfällen, leisten hier die Verkehrsunfallkommissionen. Sicherheits-Audits vor dem Bau oder vor der Sanierung einer Straße sind stringent umzusetzen. Sichere Technik und Verkehrstechnik, Telematik Es muss Einfluss darauf genommen werden, dass technische Neuentwicklungen zur Erhöhung der aktiven und passiven Fahrzeugsicherheit möglichst bald für viele Neuwagen bezahlbar angeboten werden. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge sind Maßnahmen zur geeigneten Nachrüstung zu unterstützen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollten verstärkt auf den Zusammenhang von Verkehrssicherheit und hochwertiger Fahrzeugtechnik hingewiesen werden, um eigenverantwortlich über Nachrüstung bzw. Ausrüstung entscheiden zu können. Dies betrifft z. B. auch das heute noch freiwillige Mitführen von Warnwesten, die bei Unfällen oder anderen Notfällen zum Schutz angelegt werden können. Telematik ermöglicht durch Information und Kommunikation zwischen Fahrer und Fahrzeug, zwischen Fahrzeug und Umfeld sowie zwischen den Fahrzeugen untereinander, eine Vielzahl von sicherheitsrelevanten Optionen. Telematikdienste können helfen, z. B. Staus zu umfahren, Suchverkehre zu vermeiden, Kollisionsgefahren zu erkennen. Intelligentes Verkehrsmanagement mit rechnergestützter Verkehrsbeeinflussung ist damit ein probates Mittel zur Senkung der Unfallzahlen. Erster flächendeckend angebotener Telematikdienst in Deutschland ist das seit Herbst 1997 eingeführte Radio Data System mit eigenem Verkehrskanal. Bund, Länder und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten setzen sich für die Ausrüstung der Fahrzeuge mit diesem Verkehrswarndienst ein. Zuverlässige satellitengestützte Ortungs- und Navigationssysteme sind wichtige Voraussetzungen auch für europaweite Telematikdienste. Ein europäisches Satellitensystem einschließlich terrestrischer Infrastruktur muss nach Sicherung der Funktionsfähigkeit kurzfristig in angewandte Sicherheitsmaßnahmen Eingang finden. 11

14 Bekämpfung der Hauptunfallursachen mit Personenschäden Hauptunfallursachen, die zu tödlichen und schweren Unfällen führen, sind - geringer Abstand - Fehlverhalten beim Wenden und Rückwärtsfahren - Wildunfälle - überhöhte und unangepasste Fahrgeschwindigkeit. Durch Verstärkung der passiven Sicherheit, dazu gehören insbesondere die Durchsetzung der Gurtanlegepflicht und das konsequente Tragen von geeigneten Schutzhelmen zur Verbesserung der Wirksamkeit, durch Verkehrsüberwachung und nicht zuletzt durch Verkehrsaufklärungs- und Verkehrserziehungsarbeit, sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden. Zur Verringerung der Wildunfälle sollte neben den aktiven Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Wildzäunen, auch die Aufklärungsarbeit intensiviert werden. Darüber hinaus gewinnen im Rahmen der Gewährleistung einer aktiven Sicherheit neue Sicherheitstechnologien (Initiative esafety) an Bedeutung, die von der Automobilindustrie eingeführt werden müssen. Dazu gehören z. B. Einrichtungen zur Geschwindigkeitsregelung für die dynamische Fahrzeugsteuerung, spezielle Einrichtungen, die den Fahrer vor dem Risiko eines Zusammenstoßes warnen, autonome Sicherheitssysteme, die nicht nur die Parameter von Fahrzeug und Fahrer, sondern auch das Fahrzeugumfeld einbeziehen. Neben einer Akzeptanz dieser Systeme als erstem Schritt, muss darüber hinaus die optimale Nutzung und Beherrschung erst erlernt werden. Hier könnten sich zukünftige Ansätze für eine Verkehrssicherheitsarbeit ergeben. Gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Die Landesregierung unterstützt alle Bemühungen, die Einsicht bei jedem Verkehrsteilnehmenden zu entwickeln, dass Genuss von Alkohol und Drogen und das Führen von Kraftfahrzeugen sich gegenseitig ausschließen. Ein besonderes Problem sind die Disco-Unfälle. Das PEER-Projekt 4 kann einen Beitrag zur Zurückdrängung dieser Unfälle leisten. Es setzt in der Fahrschule, der Schwelle zum motorisierten Verkehrsteilnehmer, an. Das PEER-Projekt an Fahrschulen ist ein Kooperationsprogramm im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), an dem sich acht Bundesländer, so auch Sachsen-Anhalt, beteiligen. 4 Weitere Informationen auf der Homepage 12

15 Es wird von Ministerien des Landes und von verschiedenen Verbänden und Vereinen unterstützt. Das PEER-Projekt liefert wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse, auf denen weiter aufgebaut werden sollte. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von staatlichen Stellen, Unternehmen, ehrenamtlichen Verkehrssicherheitskräften und der Fachhochschule Magdeburg Stendal hat dabei Pilotcharakter und wird fortgeführt. Örtliche Verkehrssicherheitsarbeit als entscheidender Beitrag zur Verkehrssicherheit Wenn Verkehrssicherheitsarbeit erfolgreich sein soll, dann muss sie insbesondere am Ort des Geschehens stattfinden, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Ohne Aktivitäten und Initiativen vor Ort haben weder bundesnoch landesweit angelegte Verkehrssicherheitsprogramme den notwendigen Erfolg. Die herausragende Bedeutung kommunaler Verkehrssicherheitsarbeit ergibt sich auch daraus, dass ein großer Teil des Unfallgeschehens (2004: 67,9 % der Verkehrsunfälle) sich auf den Innerortsstraßen ereignet. Es muss daher sicher gestellt sein, dass auf lokaler Ebene alle Kräfte gebündelt werden, die Verkehrssicherheitsarbeit umsetzen können. Dazu haben sich Beiräte oder Kommissionen bewährt, die regelmäßig Verkehrssicherheitsarbeit leisten und örtliche Höhepunkte der Verkehrssicherheitsarbeit organisieren. Ein lokales mittel- oder längerfristiges Programm ist dabei zielführend. 4. Zielgruppen der Verkehrserziehungs- und Aufklärungsarbeit Konkrete Zielgruppenarbeit wird aktuell im Handbuch für Verkehrssicherheit 5 angeboten. Es vermittelt einen umfassenden Überblick über Programme und Aktionen. Es hat sich gezeigt, dass vor Ort spezifische Formen von Aktivitäten notwendig und auch umsetzbar sind. Beispielsweise sollten die guten Anfänge z. B. bei der Integration der ausländischen Bürgerinnen und Bürger ebenso weiter entwickelt werden, wie die engagierten Maßnahmen zugunsten behinderter Verkehrsteilnehmer oder der besonders gefährdeten Bürgerinnen und Bürger. 5 Handbuch für Verkehrssicherheit, Gemeinsam herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und der Deutschen Verkehrswacht, S

16 Kinder Die sichere Beförderung von Kindern und Jugendlichen hat für unsere Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere im Schülerverkehr, sind die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ohne Abstriche durchzusetzen: - Anforderungskatalog für KOM und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden einschließlich des Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern 6 - Durchsetzung der Gurtanlagepflicht in den dafür ausgerüsteten Omnibussen, 21 a StVO. Der bestehende Schul- und Spielwegerlass des Landes 7 hat eine herausragende Bedeutung und muss vor Ort bei veränderter Lage aktualisiert und entsprechend umgesetzt werden. Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen sind die Interessen der Kindergarten- und Schulkinder im besonderen Maße zu berücksichtigen, da diese naturgemäß eine schwächere Position im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern einnehmen. Junge Kraftfahrerinnen und -fahrer und Fahranfängerinnnen und Fahranfänger Der Anteil der Verunfallten und Getöteten ist in der Altersgruppe 18 bis 25 Jahre nach wie vor zu hoch. Ursachen des hohen Unfallrisikos bei jungen Fahrzeugführerinnen und führern sind häufig die nächtlichen Heimfahrten von den Discotheken nach Alkohol und / oder Drogenkonsum. Gerade in dieser Altersgruppe kommt der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung eine besondere Bedeutung zu. Veranstaltungen, die zur Verkehrserziehung und aufklärung beitragen, sollten, so haben Erfahrungen gezeigt, vorrangig in Schulen bzw. Berufsschulen stattfinden, da hier die Bereitschaft der Jugendlichen, sich den Problemen zu stellen, am größten ist. Zur Sensibilisierung des Gefahrenbewusstseins soll das bereits erwähnte PEER-Projekt an Fahrschulen weiter genutzt werden. Die Aufklärung durch Gleichaltrige zur Vermeidung von Verkehrsunfällen muss bereits in der Fahrschulausbildung beginnen. Bewährt hat sich das 6 BMV/StV 13/StV 17/ v , VkBl S Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt, Gem. RdErl. des MWV, MI und MK vom (MBl. LSA 1997 S. 575) 14

17 Vor-Augen-Führen der Auswirkungen des Konsums von legalen und illegalen Suchtmitteln auf das Verhalten im Straßenverkehr. Mit der Verabschiedung der Fahranfängerfortbildungsverordnung 8 ist für die Bundesländer der Weg frei geworden, freiwillige Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe unter Nutzung gruppendynamischer Effekte und praktischer Fahrtrainings einzuführen. In Sachsen-Anhalt wurden diese Vorschriften zum 1. Januar 2004 umgesetzt 9. Ältere Menschen Die veränderten Lebens- und Mobilitätsgewohnheiten älterer Menschen müssen durch die Entwicklung neuer Leitbilder der Verkehrssicherheitsarbeit berücksichtigt werden. Dabei sind Senioren als Experten in eigener Sache stärker in die Entwicklung von Verkehrstechnologien und Verkehrssicherheitsmaßnahmen einzubinden. Wichtiges Ziel ist dabei, Mobilität und aktives Leben auch im Alter zu erhalten und dabei die Selbständigkeit zu fördern. Dies gilt um so mehr, da langfristig mit einem zunehmenden Anteil immer älterer autofahrender Seniorinnen und Senioren zu rechnen ist. Im Jahre 2010 werden über 25,6 % der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein 10. Die Zielgruppe der älteren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist sehr heterogen, was die individuellen Lebenslagen, die Lebensstile, die Personenmerkmale und die Verkehrsbeteiligungsarten betrifft. Heutige Seniorinnen und Senioren nutzen die gesamte Palette der Mobilität. Vor diesem Hintergrund sind zwei Zielgruppen herauszuheben: die hochmobilen und die mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unter den Senioren. Darauf aufbauend soll die Verkehrssicherheit älterer Verkehrsteilnehmender hauptsächlich durch Reduktion des Unfallrisikos und durch verkehrsangepasstes Verhalten gefördert werden. 8 Fahranfängerfortbildungsverordnung (FreiwFortbV) vom 16. Mai 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 709) 9 VV-FreiwFortbV vom 16. Januar 2004 (MBl LSA Nr. 9/2004 vom ) 10 Altersaufbau der Bevölkerung Deutschlands nach DESTATIS, Bevölkerung Deutschlands bis koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2003, S

18 5. Ebenen der Verkehrssicherheit Verkehrssicherheitsarbeit der Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörden in ihrer Gesamtheit, also - das Ministerium für Bau und Verkehr als oberste Straßenverkehrsbehörde, - das Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde, - die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Straßenverkehrsbehörden, - die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden haben die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu regeln. Beginnend mit der obersten Straßenverkehrsbehörde, die an der Normsetzung des Bundes im Bereich des Straßenverkehrsrechts im Rahmen zustimmungspflichtiger Rechtsverordnungen beteiligt ist und auch an der weiteren Ausgestaltung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesen Normen mitwirkt, über das Landesverwaltungsamt als ordnender Fachaufsicht bis hin zu den unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden, die für die konkreten Einzelanordnungen vor Ort verantwortlich zeichnen, tragen diese Behörden Verantwortung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Sachsen-Anhalt. Auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel in den Kommunen sollte auf die präventive Verkehrssicherheitsarbeit, selbst wenn dies eine freiwillige Aufgabe ist, nicht verzichtet werden. Die personelle und finanzielle Ausstattung der zuständigen Fachbereiche in den Kommunen sollte daher entsprechend abgesichert werden. Unterstützt werden könnte die Verkehrssicherheitsarbeit zusätzlich durch entsprechende Förderungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit. Den kreisangehörigen Gemeinden ist, im Rahmen ihrer seit dem 1. Januar 2005 bestehenden Zuständigkeit im Bereich des Straßenverkehrsrechts, besondere Hilfestellung seitens der Landkreise zu gewähren. Gerade die konkreten Einzelanordnungen der Straßenverkehrsbehörden haben eine wesentliche Bedeutung für die Verkehrssicherheit vor Ort. Besonders wichtig sind Maßnahmen, die die Sicherheit im Bereich des Radverkehrs verbessern helfen. Gerade das Wirken der örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden muss darauf gerichtet sein, im direkten Kontakt mit den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern die Beachtung der Vorschriften der StVO, insbesondere die Themen 16

19 Beleuchtungspflicht im öffentlichen Verkehrsraum, Verbot des Fahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, Beachtung der Lichtzeichenanlagen und Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr anzusprechen und zu vertiefen. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Wie die Verkehrsunfallentwicklung zeigt, fordert das Unfallgeschehen auf den Straßen Sachsen-Anhalts noch immer zahlreiche Opfer. Obwohl die Zahl der Getöteten und Verletzten in den letzten Jahren rückläufig ist, besteht weiterhin ein dringender Handlungsbedarf, um diesen Trend fortzusetzen und unumkehrbar zu machen. Auf der Grundlage der Unfallanalysen der Polizei werden in den Unfallkommissionen des Landes unfallbegünstigende Umstände an Unfallhäufungsstellen ermittelt. Zusammen mit den Straßenverkehrs- und den Straßenbaubehörden werden diese analysiert, bewertet und Abhilfemaßnahmen beschlossen. Die Tätigkeit der Verkehrsunfallkommissionen ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Durch effiziente Schulungsmaßnahmen ist die Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen weiter zu entwickeln; für Lösungen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten sollten verstärkt die vor Ort tätigen ehrenamtlichen Kräfte mit einbezogen werden. Verkehrssicherheitsarbeit der Schulen Das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat entsprechend den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz und seiner Ergänzungen die Verkehrserziehung als festen Bestandteil in den Schulunterricht der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen integriert. Im Hinblick auf eine sozial und umweltverträgliche nachhaltige Mobilität widmet sich die schulische Verkehrserziehung entsprechend des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 17. Juni 1994 folgenden vier Zielrichtungen: 1. Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung 2. Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung 3. Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung 4. Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung 17

20 Die Schülerinnen und Schüler sollen ein dem Alter entsprechendes kritisches Verständnis für den Verkehrsablauf erlangen und zur Teilnahme am Straßenverkehr befähigt werden. Von der Aufgabe der Verkehrserziehung ist kein Fach, kein Schulbereich und keine Schulform ausgenommen. Deshalb enthalten die Rahmenrichtlinien Verkehrserziehung Ziele und inhaltliche Vorgaben für alle Bereiche. Indem die Verkehrserziehung Aufgabe aller Schulformen und Fächer ist, soll darüber hinaus erreicht werden, dass bei allen Lehrerinnen und Lehrern das Bewusstsein des eigenen Handelns gefördert und somit insgesamt die Wirksamkeit der erzieherischen Maßnahmen verstärkt wird. Im Bereich der Grundschule wird den Themen: - Mein Schulweg - Das Verhalten im Schulbus und in öffentlichen Verkehrsmitteln - Richtiges Verhalten als Radfahrer im Verkehrsraum Straße besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zum sicheren Radfahren soll neben der theoretischen auch eine praktische Ausbildung, einschließlich Radfahrprüfung, am Ende des 4. Schuljahres durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und der örtlichen Polizei ist dabei unerlässlich. Auch in den Sekundarschulbereichen wird die Verkehrserziehung in die vorhandene Stundentafel integriert. Zu Beginn des Schuljahres legt jede Schule fest, welche Fächer welches Stundenvolumen übernehmen. Themen sind dabei z. B. Verkehr und Umwelt, Verhalten bei Unfällen, Beeinträchtigung des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit. Neben der Wissensvermittlung haben auch in diesen Altersstufen praktische Übungen einen hohen Stellenwert. In den Sonderschulen müssen die Lerninhalte so aufgearbeitet werden, dass die Schülerinnen und Schüler ihrer Behinderung entsprechend am Straßenverkehr teilnehmen können. Beispielsweise hat die Landesverkehrswacht spezielle Projekte mit Behinderten, auf die zurück gegriffen werden kann und wird. Grundsätzlich soll die schulische Verkehrserziehung im Sinne einer Erziehung zu nachhaltiger Mobilität von den Erfahrungen und Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen, d. h. Verkehrsprobleme aus der unmittelbaren Umwelt der Schülerinnen und Schüler darstellen. Übungen in simulierten Verkehrssituationen, aber auch in der Verkehrswirklichkeit sind erforderlich. Letzteres erfolgt unter maßgeblicher Unterstützung und Beteiligung der Polizei. 18

21 Im außerschulischen Bereich gibt es ebenfalls vielfältige Möglichkeiten zur Verkehrserziehung, soweit die sachlichen und personellen Voraussetzungen vorhanden sind, z.b.: - Arbeitsgemeinschaften zur Ausbildung von Schülerlotsen - Fahrradturniere - Erwerb einer Fahrberechtigung für Mofas (in den höheren Schuljahrgängen) Besondere Aufmerksamkeit muss der Arbeit der Schülerlotsen gewidmet und in Sachsen- Anhalt wieder gestärkt werden. Die Ausbildung der Schülerlotsen dient der Sensibilisierung für Gefahren im Straßenverkehr und erhöht das Verantwortungsbewusstsein als Partner im Straßenverkehr. Eltern und Schulleiterinnen und -leiter sind zu motivieren bzw. zu unterstützen, um im engen Zusammenwirken zwischen Schule, Polizei und Verkehrswacht, aus Schulen geeignete Schülerinnen und Schüler ab 7. Schuljahrgang für eine Tätigkeit als Schülerlotse zu gewinnen und zu befähigen. Zunehmend kommt dabei anderen Formen der Mitwirkung an dieser wichtigen Aufgabe, wie z. B. Erwachsenenlotsen, eine größere Bedeutung zu. Auch diese neuen Formen sollten entsprechend gefördert werden. Ab 2001 werden schulische und schulbegleitende Maßnahmen zur Verkehrserziehung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch Programme und Projekte von Partnern der Verkehrserziehung (z. B. Technisches Polizeiamt, regionale Verkehrswachten, Landesverkehrswacht, ADAC, ÖSA, Unfallkassen) angeboten und finanziert. An den Schulen sind Lehrkräfte als Multiplikatoren tätig, die die Angebote der Partner der Verkehrserziehung koordinieren. Eine umfassende Fortbildung der Lehrkräfte ist notwendig, um die Verkehrserziehung als Beitrag des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule zu verwirklichen. Neben Kursen in der regionalen Fortbildung ist es hilfreich, den Lehrkräften auch den Besuch gemeinsamer Kurse mit Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer anzubieten, um somit einen wertvollen Erfahrungsaustausch zu verwirklichen. Im Sinne einer erfolgreichen Arbeit muss es gelingen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten so zu koordinieren, dass alle Möglichkeiten vor Ort ausgenutzt werden können. Dazu ist es auch erforderlich, das vorhandene Netz der Jugend-Verkehrsschulen z. B. zur Radfahr- und Mofa-Ausbildung zu nutzen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist dabei die materielle Grundlage dafür zu erhalten, um z. B. die notwendigen Betriebskosten zu decken. Die Verkehrserziehung soll bei den Jugendlichen verkehrsgerechtes Verhalten bewirken und darüber hinaus altersgerecht ein vertieftes Verständnis für verkehrswissenschaftliche Fragen unter Berücksichtigung physikalisch-technischer, verkehrsmedizinischer, psychologischer, 19

22 ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und philosophischer und nicht zuletzt gesundheitlicher Aspekte erzeugen. Die Entwicklung der Verkehrssysteme und der damit verbundenen Technologien erfordert eine ganzheitlich angelegte Persönlichkeitsbildung, die den jungen Menschen ein über die Schulzeit hinaus wirkendes Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt und Gesellschaft mitgibt. Technische Fahrzeugsicherheit Die technische Sicherheit der über 1,5 Millionen in Sachsen-Anhalt zugelassenen Fahrzeuge liegt nach den statistischen Übersichten des Kraftfahrtbundesamtes unauffällig im Rahmen des Bundesdurchschnitts. Dennoch ist z. B. durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit Einfluss darauf zu nehmen, dass durch verbesserte regelmäßige Wartung und Pflege der Fahrzeuge, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, intensiver als bisher auch die Fahrzeughalter rechtzeitig technische Mängel erkennen und beseitigen lassen. Es sollte nicht immer bis zur technischen Hauptuntersuchung gewartet werden, um durch die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen die Mängel feststellen zu lassen. Den immer noch zu beobachtenden Terminüberschreitungen für die technischen Überprüfungen durch bestimmte Fahrzeughalter ist entgegen zu treten. Auch hier gilt wieder: Sensibilisierung des Verantwortungsgefühls für sich und Dritte. Da der Zeitraum zwischen zwei Hauptuntersuchungen für viele Fahrzeuge (in Abhängigkeit von Alter und Einsatz) sehr lang ist, sollten zusätzliche freiwillige Untersuchungen durch die dafür geeigneten Stellen angeboten und durchgeführt werden. Das können sein: Wintercheck Urlaubscheck Schwingungsdämpferprüfung Beleuchtungscheck Reifencheck u. a. Für die weitere Verbesserung der technischen Fahrzeugsicherheit ist u. a. die Qualität der technischen Untersuchungen von erheblicher Bedeutung. Das Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt wird weiter darauf Einfluss nehmen, dass die einschlägigen Qualitätsmanagements wirkungsvoll umgesetzt werden. 20

23 Verkehrssicherheitsarbeit der Verbände und Organisationen Verkehrssicherheitsarbeit als unverzichtbare Aufgabe des Staates reduziert sich nicht auf Gesetze, Verordnungen und Kontrollen. Nur wenn Bund, Länder, Gemeinden, Berufsgenossenschaften und andere Sozialversicherungsträger, Wirtschaft, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zusammen gezielt und gebündelt darauf hinwirken, kann eine deutlich bessere Verkehrssicherheit erreicht werden. Verkehrssicherheitsarbeit bedarf einer gemeinsamen Schwerpunktsetzung aller an diesem Prozess Beteiligten. Die Eckpunkte einer modernen Verkehrssicherheitspolitik in Sachsen-Anhalt sollen daher, unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen, eine weitere Grundlage für die gemeinsame Verkehrssicherheitsarbeit der Verbände und Organisationen bilden. Als Schwerpunkte für die Verkehrssicherheitsarbeit vor Ort bleiben darüber hinaus die im Handbuch für Verkehrssicherheit ausgewiesenen Zielgruppenprogramme maßgebend. Der Beirat für Verkehrssicherheitsarbeit muss auch weiterhin beratendes Organ für alle Mitglieder sein und Anregungen und Hinweise auf Schwerpunkte der Verkehrssicherheitsarbeit an alle hauptamtlich oder ehrenamtlich wirkenden Kräfte aus der Sicht der Landesregierung geben. 6. Verbesserung des Straßennetzes Mit erheblichem finanziellen Aufwand durch Bund und Land hat sich die Infrastruktur in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung deutlich verbessert. Neue Straßen beseitigen jedoch nicht nur Unfallschwerpunkte, sie bringen auch neue Gefahren mit sich. Deshalb berücksichtigt der Straßenbau bereits in der Planung Verkehrssicherheitsfragen in umfassendem Maße. Allgemeine Zielsetzung Örtliche straßenbauliche und verkehrsregelnde Faktoren, die das Entstehen von Unfällen begünstigen, müssen erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Entschärfung von Gefahrenstellen eingeleitet werden. Schon bei der Straßennetzplanung ist neben raumordnerischen Zielen wie Verkehrsvermeidung, Verkehrsentlastung von Gemeinden und guter Erreichbarkeit, verstärkt den Belangen der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen. Querschnitte, Linienführung, Ausstattung und Unterhaltung der Verkehrswege orientieren sich daher nicht allein an den Belangen von Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs. Oberste Priorität hat hier die Gewährleistung eines sicheren Verkehrs. 21

24 Deshalb werden Straßenplanungen, in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Bundes, künftig verstärkter als bisher einem sogenannten Sicherheits-Audit unterzogen. Hierbei werden die Sicherheitsbelange eines Straßenentwurfs durch einen unabhängigen Auditor in einem besonderen Verfahren beurteilt. Straßengestaltung Sicherheitsfördernde bauliche und straßenverkehrstechnische Maßnahmen im Landstraßennetz haben große Bedeutung, da das Unfallgeschehen auf Landstraßen besonders gravierend ist. Eine Beseitigung von Unfallschwerpunkten lässt sich beispielsweise mit folgenden Maßnahmen erreichen: Schaffung zusätzlicher, gefahrloser Überholmöglichkeiten Verhinderung des Überholens in ungeeigneten Bereichen durch bauliche Maßnahmen Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durch Überwachung verkehrssichere, vor allem hindernisfreie Gestaltung der Seitenräume Verbesserung der Linienführung Anlage von planfreien Knotenpunkten Sicherung plangleicher Kreuzungen durch verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen oder Umbau in Kreisverkehre (mit ausreichender Breite auch für Busse und LKW- und Schwerverkehre) Diese Vorgaben bilden den Handlungsrahmen für die Maßnahmen des Landes und müssen immer wieder dem aktuellen Stand der Diskussion in Verkehrssicherheitsfragen angepasst werden. Der gezielte weitere Ausbau des Autobahnnetzes, so z. B. die Verlängerung der A 14, bleibt auch und gerade unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten notwendig. Streckenbeeinflussungsanlagen mit situationsgerechten Anzeigen können dabei auf Autobahnen nachweislich dazu betragen, die Sicherheit zu verbessern. 7. Verkehrsregelung Nach wie vor zählen, trotz eines absoluten Rückgangs der Unfallzahlen im letzten Jahr, nichtangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Fahrmanöver beim Überholen und Wiedereinordnen, Wenden und Rückwärtsfahren, zu geringer Abstand, zu den Hauptunfallursachen. 22

25 Mit einer entsprechenden Straßengestaltung kann z. B. die Akzeptanz und die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen verbessert und ein gefahrloseres Überholen ermöglicht werden. Wenn Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und riskante Überholvorgänge regelmäßig zu Unfällen führen, sind jedoch polizeiliche Kontrollen von wesentlicher Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Verkehrsregelung stellt der zunehmende Radfahrverkehr dar. Durch effiziente Verkehrsregelung und leitung kann hier gezielt Einfluss auf ein verkehrsgerechtes Verhalten und damit auf mehr Verkehrssicherheit im Radfahrverkehr genommen werden. Gefährliche Fahrmanöver, eine weitere Ursache für Verkehrsunfälle, lassen sich oftmals vermeiden, wenn Wegweisungen übersichtlich und verständlich sind. Die wegweisende Beschilderung ist ausschließlich an den verkehrlichen Erfordernissen einer optimalen Orientierung und Verkehrsflusslenkung auszurichten. Sie darf nicht überfrachtet werden. Nicht überall im Land entspricht die Beschilderung diesen Vorgaben. Deshalb müssen insbesondere die Kräfte vor Ort systematisch diese Probleme, z. B. durch thematische Verkehrsschauen, aufgreifen (Stichwort: Abbau des Schilderwaldes ). Fuß- und Radwege Die Nutzung des Fahrrades als Fortbewegungsmittel im öffentlichen Verkehr ist intensiver als je zuvor und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Demzufolge ist der Ausbau und die Neuschaffung von Radwegen zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zielstrebig fortzusetzen. Im Runderlass des MWV, des MI und des MK zur Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt 7 wird auf den Ausbau der Rad- und Gehwege besonders hingewiesen. Unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklung im Fahrradverkehr ist vorgesehen, die Arbeit im Beirat für Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt auch der Aufgabe Mehr Sicherheit im Radverkehr, hauptsächlich in den Städten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wichtige Partner für die dafür notwendigen Entscheidungen vor Ort sind - neben den zuständigen Straßenverkehrsbehörden - die jeweiligen Baulastträger, die Polizei, die örtlichen Verkehrswachten, andere Vereine und Verbände, die sich an der Verkehrssicherheitsarbeit beteiligen. Wichtige Zielstellungen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit sind dabei u. a. die Zielgruppenprogramme des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) für Radfahrer und eigene Programme des Landes. Die rechtlichen Grundlagen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Radwegen wurden insbesondere mit der 24. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom

26 Fahrradnovelle in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung 11 gegeben. Den verkehrlichen Anforderungen angemessene und geschlossene Radverkehrsverbindungen für den Alltags- und Freizeitverkehr werden angestrebt. Bund, Länder, Kreise und Gemeinden sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die permanent notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Koordinierend ist eine ständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe Fahrradverkehr mit dem Ziel tätig, eine gemeinde-, kreis-, und länderübergreifende Planung von Fahrradinfrastrukturen abzustimmen. In Kürze sind zudem Neuregelungen im Rahmen der StVO zu beachten, die durch entsprechende Zusatzschilder die Benutzbarkeit von Radwegen durch Inlineskater ermöglichen werden. Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit wird es sein, die Radfahrerinnen und Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf das entsprechende Konfliktpotenzial vorzubereiten. 8. Gewerblicher Güter- und Personenverkehr Schwerpunkt aus der Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit stellt neben dem Schwerverkehr, auch vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September 2001, die Beförderung von Gefahrgut dar. Das Gefahrguttransportrecht ist in den vergangenen Jahren überarbeitet worden. Das Ziel besteht darin, die Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung und der am Verladen und Transport beteiligten Personen transparenter zu machen und das Verständnis für notwendige vorbeugende Maßnahmen oder für Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Dazu sind auch die Vorschriften zur Schulung der Personen dem europäischen Recht angepasst worden. Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung 12 regelt, wie in den Unternehmen die Wahrnehmung der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Gefahrgut zu organisieren ist. Durch die Gefahrgutkontrollverordnung 13 werden gezielt Kontrollen an Gefahrgutfahrzeugen durch sachkundiges Personal in den Unternehmen und auf den Straßen festgelegt. Eine exakte Auswertung festgestellter Mängel und eine präventive Arbeit der Polizei und der Sachverständigen muss zu einer Zurückdrängung von Gefahrgutunfällen durch technische Mängel oder durch das Fehlverhalten der am Transport Beteiligten führen. Das betrifft insbesondere die Einhaltung der Sozialvorschriften im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. 11 BAnz-Nr. 151, S Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) vom (BGBl I S. 648, zuletzt geändert durch VO vom ,BGBl I, S. 3529) 13 Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) vom (BGBl I S. 1306) 24

27 Das Ministerium für Bau und Verkehr wird auch weiterhin die jährlichen Gefahrguttage in Sachsen-Anhalt fachlich begleiten und entsprechend unterstützen. 9. Erste Hilfe Das Rettungswesen umfasst Maßnahmen zur Ersten Hilfe, die Notfallmeldung und die Organisation des Rettungsdienstes. Ziel muss es sein, nicht nur eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachzuweisen, sondern tatsächlich die Fähigkeit und Bereitschaft aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zum Leisten von Erster Hilfe zu erhalten. Hier ist noch Aufklärungs- und Schulungsarbeit notwendig, die darauf abzielt, dass beispielsweise Unerfahrene bei Verkehrsunfällen wirksam Erste Hilfe leisten sowie andere Sofortmaßnahmen einleiten können und auch dazu bereit sind. Für die Notfallmeldung gibt es derzeit verschiedene sich ergänzende Systeme. Die unentgeltliche Benutzung der Notrufsäulen am Autobahnnetz soll weiterhin erhalten bleiben. Anzustreben sind auch Notrufeinrichtungen an anderen Straßen. Eine europaweit einheitliche Telefonnummer kann dazu betragen, das Reisen sicherer zu machen. Das Ministerium für Bau und Verkehr wird deshalb Einfluss darauf nehmen, dass sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für eine europaweite Einführung einer einheitlichen Notrufnummer für Rettungsdienste einsetzt. Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, die Telefonnetzbetreiber dazu zu verpflichten, den Rettungsdiensten Informationen zu übermitteln, anhand derer die örtliche Zuordnung von Anrufen bei der Notrufnummer 112 möglich ist. Es kommt dabei darauf an, dass notwendige Informationen unverfälscht und unverzüglich bei den Rettungsdiensten ankommen. 10. Öffentlichkeitsarbeit Das Thema Verkehrssicherheit lebt von der Öffentlichkeitsarbeit. Oftmals wird insbesondere die ehrenamtliche Verkehrssicherheitsarbeit und die im Hauptamt geleistete Arbeit in der öffentlichen Meinung als eine Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Da dabei in der Regel nichts Spektakuläres passiert, wird in den Medien naturgemäß nur sehr wenig über diese Arbeit berichtet. 25

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