LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS
|
|
- Eduard Beck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LÖBER HUZEL INHALTSVERZEICHNIS VIII A. Die deutsch-spanische Erbrechtssituation 1 1. Einführung Allgemeines Erbstatut Nachlaßgerichte Internationale Abkommen Literatur 9 2. Internationales und nationales Erbrecht Internationales Erbrecht Deutsche Regelung Spanische Regelung Spanische Foralrechte Nationales (materielles) Erbrecht Deutsche Regelung Spanische Regelung Abgrenzungen - Überschneidungen beider Rechtssysteme Probleme im Zusammenhang mit dem "Erbstatut" u. der "Erbfolge" Verschiedene Rechte der Erbfolge u. der Belegenheit Verschiedene Rechte der Erbfolge u. des Güterstandes bei Eheleuten Bedeutung des Erbstatuts des Erben für seine Erbfähigkeit Ordre public und Erbrecht Gesetzliche Erbfolge Deutsche Regelung Spanische Regelung Form und Inhalt letztwilliger Verfügungen Allgemeines Befugnis, die Anwendung deutschen Rechts auszuschließen? Erbeinsetzung und Vermächtnis Erbeinsetzung 6.2. Vermächtnis ->n 6.3. Praktische Überlegungen Sonderfall: Verfügung zugunsten von Pflegeheimen u.-personal Sprache des Testaments Eigenhändiges (Privat-) Testament Deutsche Regelung Spanische Regelung -,, Kriterien 9. Letztwillige Verfügung unter Mitwirkung einer Urkundsperson,, 9.1. Allgemeines 9.2. Notariell gestaltetes Testament j.j-.i. utuiüüiic Deutsche Regelung Kegeiung 38
2 ERBEN UND VERERBEN IN SPANIEN Spanische Regelung Testament und spätere Erbscheine Gemeinschaftliches Testament Wechselbezügliches Testament Gegenseitiges Testament "Berliner" Testament Verbot des gemeinschaftlichen Testaments nach dem Cödigo Civil Besondere Testamentsarten Erbvertrag Deutsche Regelung Verbot des Erb Vertrags nach dem Cödigo Civil Erbvertrag bei gemischt-nationales Ehen Wirksamkeit des in Deutschland geschlossenen Erbvertrages in Spanien Hinterlegung und Verwahrung letztwilliger Verfügungen Deutsche Regelung Spanische Regelung Registrierung von vor deutschen Notaren errichteten Testamenten in Spanien Schenkungen bezogen auf den Todesfall und Verträge zugunsten Dritter/Versicherungen Widerruf und Anfechtung letztwilliger Verfügungen Die Zeiten ändern sich"-widerruf Anfechtung Adressat der Erklärungen Widerruf und Anfechtung letztwilliger Verfügungen auch nach spanischem Recht Eintritt des Erbfalls, Testamentseröffnung und Erbschein Eintritt des Erbfalls Testamentseröffnung und Erbschein Nachlaßzeugnis nach spanischem Recht,,^tcta de Notoriedad" Erbschaftsannahmeerklärung Rechtsnachfolge in besonderen Fällen Erbrecht und Unternehmensnachfolge Spanisches Mietvertragsgesetz und deutsches Erbrecht Wohnungsmietrecht - Rechtliche Folgen nach Tod des Mieters Geschäftsraummiete Generelles zum Nachlaßverfahren Konkurrierende internationale Zuständigkeit Haftungsbeschränkung Internationale Rechtshilfe Maßnahmen nach spanischem Recht Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung 72 IX
3 LÖBER HUZEL 20. Testamentsvollstreckung in Fällen mit Auslandsberührung Allgemeines - Aufgaben des Testamentsvollstreckers Testamentsvollstreckerzeugnis Testamentsvollstreckung nach spanischem Recht Haager Abkommen über die internationale Abwicklung von Nachlässen Testamentsvollstreckung in Spanien aus praktischer Sicht Haftung für Nachlaßverbindlichkeiten Anwendbares Recht - Erbstatut Erbausschlagung Haftungsbeschränkung Dreimonatseinrede Aufgebotsverfahren Gläubigersäumnis Inventarerrichtung Nachlaßverwaltung Nachlaßinsolvenzverfahren Dürftigkeitseinrede Spanisches Recht Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsansprüche nach deutschem Recht Noterbrechte nach gememspanischem Recht Erbverzicht: Pflichtteils- bzw. Noterbrechte und ordre public Ehelicher Güterstand und Erbrecht Gleichlauf oder Auseinanderfallen der Statute Geltung der Zugewinnausgleichsautomatik" in Spanien? Vollmachtsfragen in deutsch-spanischen Erbfällen Allgemeines - Vollmachtsstatut Deutsches IPR-spanisches IPR Auswirkung in der Praxis, Sonderfall der Vollmacht auf den Todesfall Erbstatut von Mehrstaatern, Staatenlosen und "Staatenwechslern" Mehrfache Staatsangehörigkeit Staatenlose, Flüchtlinge und Vertriebene Staatenwechsler Zuständige Gerichte, Schiedsgericht und Behörden Deutsche Gerichte, Schiedsgerichte und Behörden Spanische Gerichte, Schiedsgerichte und Behörden Erbrechtliche Bankfragen Allgemeines Praktische Überlegungen - cuenta corriente indistinta" Gehört das Testament in das Bankschließfach? 101
4 ERBEN UND VERERBEN IN SPANIEN B. Die deutsch-spanische Erbschaftsteuersituation Kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Spanien über Erbschaftsteueranrechnung und -Zuweisung Erbschaftsteuer-DBA Deutschlands mit Drittstaaten Erbschaftsteuer-DBA Spaniens mit Drittstaaten (Überblick) Anrechnung von ausländischer Erbschaftsteuer in Deutschland und in Spanien Deutsche Regelung Spanische Regelung Anrechnung der spanischen Wertzuwachssteuer (Plus-Valia) Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht Deutsche Regelung Spanische Regelung Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht Deutsche Regelung Spanische Regelung Spanische Erbschaftsbesteuerung/Grundzüge Merkmale des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Steuersubjekte Steuergegenstand Ableitung der Erbschaftsteuerpflicht Hinzurechnungstatbestände nach spanischem Steuerrecht Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer Bemessungsgrundlage Erwerb von Todes wegen Erwerb zwischen Lebenden Freibeträge Freibeträge in Deutschland Freibeträge in Spanien Steuergruppen Spanische Erbschaftsteuertabelle Erhöhung der Steuerquote Fälligkeit der Steuer und Verjährung Fälligkeit Verjährung Steuererklärungspflichten und zuständiges Finanzamt Abgabefrist Teilsteuererklärung Informationspflichten und Wirkung der Steuerzahlung Steuerrepräsentant - representante fiscal Erbschaftsannahmeerklärung 133 XI
5 LÖBER HVZEL C. 1. Exkurs zum Erbschaftsteuerrecht Steueroptimale Übertragung von Spanien-Immobilien Deutsch-spanisches Erbschaftsmodell (Erwerbssplitting) Einbringung einer Spanien-Immobilie in eine deutsche GmbH Fremdfinanzierung einer Spanien-Immobilie Problemfall: Schwarzgeld" des Erblassers 139 D. Spanisches Erbschaftsteuergesetz (Deutsche Fassung) 142 E. Muster Errichtung eines offenen Testaments vor einem spanischen Notar Testamentsbeurkundung vor einem deutschen Notar Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments vor einem deutschen Konsul Privatschriftliches Testament Auszug aus dem spanischen Zentralen Nachlaßregister Erbschein (nach deutschem Recht) 171 XII F. Checklisten für den deutschen Erblasser mit Vermögen in Spanien für den Erben von in Spanien belegenem Vermögen Spanische Erbschaftsteuer-Checkliste 174 G. 1. Gesetzes- und Abkommenstexte (Auszüge) Internationale Abkommen und Staatsverträge Haager Testamentsformabkommen Genfer Flüchtlingskonvention Deutsch-spanischer Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag Deutsche Gesetze Bürgerliches Gesetzbuch Einruhrungsgesetz zum BGB Zivilprozeßordnung Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Konsulargesetz igo 2.6. Beurkundungsgesetz Ig2 3. Spanische Gesetze und Verordnungen Zivilgesetzbuch - Cödigo Civil \ g Hypothekengesetz ~ Ley Hipotecaria Notariatsverordnung - 'Reglamento delnotariado' Zivilprozeßordnung-Ley de Enjuiciamento Civil H. Literaturverzeichnis 188 I. Abkürzungen 194 J. Stichwortverzeichnis 196
Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung
MehrSeite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................
MehrInternationales Erbrecht Italien
Internationales Erbrecht Italien von Hans-Peter Schömmer, Dr. Jürgen Reiß 2., neu bearbeitete Auflage Internationales Erbrecht Italien Schömmer / Reiß wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrAutorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XVII XXV Kapitell: Das erbrechtliche Mandat (Mangold) 1. Bedeutung des Erbrechts 1 2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat
MehrUnternehmensnachfolge
Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,
MehrErbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft
MehrKapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrErbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
Mehr5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237
Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrErbrecht in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50637 Erbrecht in Frage und Antwort Vorsorge zu Lebzeiten, Erbfall, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Steuern, Kosten von Bernhard F. Klinger 3. Auflage Erbrecht in Frage und
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrEU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Prüfungsfolge in Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrInhalt I. STEUERRECHT
Inhalt I. STEUERRECHT 1. Das deutsche und das spanische Steuersystem 1 2. Die steuerlichen Pflichten von deutschen Residenten und Nichtresidenten 1 3. Der Steuervertreter oder Representante Fiscal 3 4.
MehrG. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.
Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrVererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013
06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrImmobilien in Spanien Erben und Vererben
Immobilien in Spanien Erben und Vererben Rechtsanwalt / Abogado Dr. Thomas Rinne Cámara Oficial Española de Comercio Alemana Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland Frankfurt am Main, am 25. November
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrTestament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
MehrDie neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)
Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) RA Dr. Christoph WITTEKINDT, München Vortrag Nizza, 20. März 2015, 19 h I. Überblick: Die neue EU-Erbrechts-VO vom 4. Juli 2012 (VO EU Nr. 650/2012)
MehrWintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum
Wintersemester 2011/2012 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Spannungsverhältnis Eigentümerfreiheit des Erblassers Gleichheit innerhalb der Nachfolgegeneration
MehrKanzlei Kieser und Hegner. - Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung steuerlicher und sozialrechtlicher Fragen
Bernd Kieser Bernd Kieser Fachanwalt für Erbrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht (international) - Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen - Vertretung bei Erbauseinandersetzungen - Geltendmachung
MehrWorkshop Testamentsgestaltung im Wandel
Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn Die üblichen Testamentsformen: Einzeltestament Berliner Testament Vermächtnisse Das Einzeltestament Inhalt:
MehrBetzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat
Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrTestament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...
MehrInhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12
Inhalt Vorwort... 9 Kapitel 1 Alleinstehende, ledige und kinderlose Personen... 11 Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Kapitel 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein... 17 Die Nachteile einer
MehrInhaltsverzeichnis V VII IX. Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis V VII IX Einleitung 1 1. Teil: Überblick über das tschechische Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zum deutschen Recht
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrEuropäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet
Europäische Erbrechtsverordnung Was Europas neues Erbrecht für Private Banker bedeutet Bis zum 17. August 2015 setzt die EU mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks die Europäische Erbrechtsverordnung
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrRICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG
RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrDeutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag
Holger de Leve Deutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag Internationales, interlokales und intertemporales Erbrecht in Deutschland Luchterhand Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrLEGAL FLASH I GERMAN DESK
LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrImmobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli
Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrRechtsfallen für Erben
Rechtsfallen für Erben Rechtsanwälte Vaihinger & Kollegen Villingen-Schwenningen 28.04.2016 Folie 1 Inhalt 1. Tod am Kap Formentor auf Mallorca oder die EU- ErbVO lässt grüßen Vergleich Erbvertrag/gemeinschaftliches
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrDer Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum...
Erstversand Abkürzungsverzeichnis... Schrifttum... XIII XIX Teil 1. Materiellrechtliche Grundlagen des Verfahrens I. Erbfolge Grundsätze... 1 1. Erbfolge... 1 2. Erbfall... 1 3. Erblasser... 1 4. Erbe...
MehrDer internationale Erbfall Deutschland/Thailand
Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Information Nr.: 30 (GE) Der internationale Erbfall Deutschland/Thailand August 2015 Alle Rechte vorbehalten LORENZ & PARTNERS 2015 Sehr geehrte/r
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs
MehrErbrecht Vorlesung 5. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt
MehrKonstantin Michelsen. Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten. Verlag Dr.
Konstantin Michelsen Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2008 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Problemstellung
MehrUnternehmensnachfolge
Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage dei von Dr. Hcinrich Sudhoff begrundctcn Werkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,
MehrErbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT
Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche
MehrGestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Wesentlicher Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung Domizilprinzip: Anknüpfung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5
Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten III von Prof. Dr. Günter Brambring Notar a. D. in Köln Honorarprofessor der Universität zu Köln 7. Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 V A. Einführung
Mehr5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche
Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...
MehrErbrecht und Vorsorgevollmacht
Folie 1 Herzlich Willkommen zum Kurzvortrag über Erbrecht und Vorsorgevollmacht Referent: Notar Dr. Ernst Wahl Notare Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel.: 0911/23086-0 Fax: 0911/23086-31 Mobil: 0173/3920439
MehrMELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht 2015. Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa
MELCHERS SEMINARE Update Erbrecht 2015 Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa FREITAG 23. OKTOBER 2015 17.00 19.00 UHR HEIDELBERG IM BREITSPIEL 21 T HEM AT IK EIN THEMA
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrAnwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ. Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich
Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich Durch ein Testament kann der Erblasser seinen letzten Willen zu einer rechtsgültigen Verfügung machen.
MehrSlowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010
Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Abspaltung von der Bundesrepublik Jugoslawien mit Wirkung vom 8.10.1991. Seither ist Slowenien ein eigenständiger Staat. Seit dem 1.5.2004 ist die Republik Slowenien
MehrSo schreibe ich mein Testament
. Zwißler Petzold So schreibe ich mein Testament Ohne Rechtsanwalt, ohne Notar Mit Musterformulierungen und Gestaltungsvorschlägen 14., aktualisierte Auflage Neues europäisches Erbrecht WALHALLA Rechtshilfen...
MehrGezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung
Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage
MehrLeonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht
Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11 Leitfaden Erbrecht Einleitung: Auch wenn man Gedanken über den eigenen Todesfall lieber aus dem Weg geht, so gilt doch der
MehrA/VENTUM Family Office
A/VENTUM Family Office Geschäftsfeld Zivilrechtliche Vorsorge / Generalvollmacht / Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht / Patientenverfügung / Testament / Testamentsvollstreckung A/VENTUM family office,
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrErbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
MehrUnternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung
Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrDie Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele
3. Schweizerischer Notarenkongress 14. November 2014 Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele Philippe Frésard, Notar und Rechtsanwalt, MLE, Bern Freitag, 14. November
MehrDer Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?
Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrSteuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge
Hans Ott Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge Eine praxisorientierte Darstellung zur steueroptimalen Gestaltung der Erbfolge im Privat- und Unternehmensbereich 50. Aktualisierung Januar 2010
MehrDie Europäische Erbrechtsverordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) 1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,
MehrInsbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere.
Erbengemeinschaft Insbesondere wenn kein Testament vorhanden ist, gibt es häufig nicht nur einen Alleinerben, sondern es erben mehrere. Erben mehrere, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der
MehrErbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater
Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014
MehrVererben, verschenken, verkaufen
Vererben, verschenken, verkaufen Dos and Don ts in der Unternehmensnachfolge Referent: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Erbrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Paderborn
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrInhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15
Inhalt Abkürzungs verzeichnis........................................ 11 Vorwort..................................................... 15 Teil I: Das Steuer geschäft mit dem Tod blickt auf eine lange Tradition
Mehr