Lernzielkatalog Xpert Business Lohn und Gehalt (3) EDV Xpert Business Lohn und Gehalt (3) EDV mit DATEV

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1 Kurs- und Zertifikatssystem Xpert Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV mit DATEV Masterprüfungszentrale Xpert Leitung: Dr. Bernd Arnold Ansprechpartnerin: Annegret Klose Tel Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße Leinfelden-Echterdingen

2 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 2 Vorbemerkung Grad der Vertiefung Im vorliegenden Lernzielkatalog werden die prüfungsrelevanten Inhalte und Lernziele mit dem Grad ihrer Vertiefung aufgelistet. Aus der Beschreibung des Lernzieles gehen der jeweilige Schwierigkeitsgrad und die Bearbeitungstiefe hervor, d. h. Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die zu erreichen sind. Einen Richtwert für den Grad der Vertiefung geben auch die genannten Unterrichtseinheiten (UE, eine UE = 45 Minuten), die auf die einzelnen Kursabschnitte entfallen. Sie dienen den Kursleitenden als Orientierung. Für diesen Kurs empfiehlt die Masterprüfungszentrale insgesamt 40 UE. Die Empfehlung beruht auf langjährigen Erfahrungen der Kursleitenden der Volkshochschulen. Unter verschiedenen Rahmenbedingungen (z. B. Zahl der Kursteilnehmenden, Selbstlernphasen, Hausaufgaben, zeitliche Verteilung des Unterrichts) können Abweichungen von der empfohlenen Kurslänge sinnvoll sein, doch sollte nur in begründeten Fällen nach unten abgewichen werden. Der Umfang liegt in der pädagogischen Verantwortung der durchführenden Institution vor Ort. Reihenfolge der Inhalte im Kurs Der Lernzielkatalog listet die zu erreichenden Ziele in systematischer Reihenfolge auf - dies bedeutet nicht, dass auch der Kursablauf diese Reihenfolge einhalten muss. Methodische Details werden im Katalog nicht behandelt. Die konkrete Kursplanung richtet sich nach der jeweiligen Lerngruppe; die Stoffverteilungspläne werden daher von den Kursleitenden vor Ort erstellt. Die Kursleitenden verantworten die fachliche und methodische Vermittlung der im Lernzielkatalog aufgeführten Inhalte. Wir empfehlen, den Kursteilnehmenden den aktuellen Lernzielkatalog auszuhändigen und zu erläutern, insbesondere den Unterschied zwischen Lernzielkatalog und Stoffverteilungsplan. Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Aus der Lohnabrechnung ist der Einsatz des Computers als Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, schon wegen der vorgeschriebenen Datenübermittlung von Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie ab 2011 der elektronischen Lohnsteuerkarte und des Lohnnachweises an die Berufsgenossenschaft. Ziel dieses Kurses ist es, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen am PC systematisch und anwendungsbezogen zu vermitteln. Anhand einer Software, z. B. DATEV, werden Gehaltsabrechnungen für Arbeiter/innen, Angestellte und Aushilfskräfte erstellt. Dabei werden die wichtigsten Arbeitsschritte wie das Anlegen von Firmenstammdaten, von Personaldaten bis hin zum Ausdruck von Monats- und Jahresmeldungen anhand von praxisnahen Beispielen erklärt. Kursziele: * das Beherrschen der Struktur und Systemlogik der praktischen Lohn- und Gehaltsabrechnung am PC, * die Fertigkeit, mit einer Abrechnungssoftware selbstständig zu arbeiten, * die Fähigkeit, Auswertungen zu drucken und zu interpretieren. Dieser Kurs setzt Kenntnisse voraus, wie sie in den Module Xpert Lohn und Gehalt (1) und (2) vermittelt werden.

3 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 3 EduMedia Kursbegleitmaterialien Vom Lernzielkatalog abgeleitet sind die Kursbegleitmaterialien, die der EduMedia Verlag erstellt ( Mit umfangreichem Lehr- und Praxisteil unterstützen die Bücher das Kursgeschehen. Sie sind nicht als Selbstlernbücher konzipiert, sondern begleiten den Kurs. Darüber hinaus dienen sie zum Vorbereiten und Nachschlagen der Lerninhalte. Zur Prüfungsvorbereitung bietet EduMedia Übungen und Musterklausuren an. Bitte fragen Sie Ihren Bildungsanbieter vor Ort nach einer günstigen Sammelbestellung. Die Masterprüfungszentrale setzt die Verwendung der EduMedia Bücher im Kurs voraus. Xpert und DATEV Im Rahmen einer Kooperation zwischen Masterprüfungszentrale Xpert, DATEV und EduMedia Verlag können Volkshochschulen in Deutschland mit original DATEV-Software ausbilden (z. B. Internetzugang zur DATEV Serverfarm). DATEV unterstützt dies mit einem umfangreichen Produktund Serviceangebot. EduMedia-Kursbegleitmaterialien DATEV inklusive Material-CD stehen ebenfalls zur Verfügung. Mit freundlicher Genehmigung der DATEV verwendet die Masterprüfungszentrale Xpert die Kontenrahmen SKR03 und SKR04. Diese Kontenrahmen legt EduMedia auch dem Kursbegleitmaterial bei. DATEV zählt mit derzeit über Mitgliedern und rund Mitarbeiter/inne/n zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Deutschland. Bei der Buchführung von rund zwei Dritteln der meist mittelständischen deutschen Unternehmen kommt DATEV-Software zum Einsatz das sind etwa 2,4 Millionen Finanzbuchführungen. Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung etwa jedes vierten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers wird mit Software der DATEV berechnet monatlich rund achteinhalb Millionen Abrechnungen. Prüfung Der Lernzielkatalog ist die verbindliche Grundlage sowohl für die Kursplanung und durchführung als auch für die Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungen basieren auf dem Lernzielkatalog, der in der Regel jährlich aktualisiert wird. Daher ist es erforderlich, dass die Kursleitenden den jeweils aktuellen Lernzielkatalog als Basis ihrer Kurse verwenden. Welche Anforderungen in der Prüfung gestellt werden, veranschaulichen die Musterprüfungen. Die Xpert Prüfungsordnung gibt den Rahmen für die Durchführung der Prüfungen vor. Sie steht auf der Xpert Website unter der Rubrik Abschlüsse bereit. Die Prüfung für dieses Modul besteht aus Aufgaben, die in 180 Minuten zu bearbeiten sind und eine Auswahl der Inhalte des Lernzielkatalogs enthalten. Ausschließlich folgende Hilfsmittel dürfen in dieser Prüfung verwendet werden: - Einkommensteuergesetz - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Einkommensteuerrichtlinien - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - Lohnsteuerrichtlinien - Ein geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner - Unterrichtsmaterial und Aufschriebe Jede Prüfung wird von zwei Personen korrigiert; in Zweifelsfällen veranlasst die Prüfungszentrale eine Drittkorrektur. Über die bestandene Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat mit erreichter Punktzahl und Endnote.

4 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 4 Das Zertifikat Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV ist Teil der Xpert Abschlüsse Geprüfte Fachkraft Lohn und Gehalt (XB), Finanz- und Lohnbuchhalter/in (XB) und Xpert Master. Auf der Xpert Busines Website ( finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Abschlüsse, in denen Ihr Kurs Verwendung finden kann. Copyright Das Copyright dieses Lernzielkatalogs liegt bei der Masterprüfungszentrale Xpert, Volkshochschulverband Baden-Württemberg. Sie dürfen den Lernzielkatalog im Rahmen von Xpert -Kursen und -Prüfungsvorbereitungen einsetzen (z. B. für Teilnehmende kopieren), ohne ihn zu verändern.

5 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 5 Nr. Stoff / Inhalt Lernziele Hinweise UE 1 Einführung Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherung der Daten Prüfbarkeit der Urbelege; Verfahrensvorschriften Ordnungsmerkmale Prüfhilfen Zulassung nach DEÜV Elektronische Datenübermittlung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen 2 Anwendung, Einrichtung und Pflege des Programms und der Stammdaten 2.1 Gliederung des Programms und Bedienerführung im Programm Hinweis auf GOS, GOD, GoDS und BÜV Kenntnisse der StDÜV und der GDPdU Kenntnisse von ELSTER und SV.nt Einführung in die Programmstruktur und Systematik Kenntnis der Funktion des Programms 2.2 Dateneingabe und Datenpflege Folgende Daten anlegen, ändern und pflegen können, incl. Dokumentation Firmenstammdaten Krankenkassenstammdaten Finanzamtstammdaten Berufsgenossenschaft Personalstammdaten Lohnarten 2.3 Datensicherung und Wiederherstellung 2.4 Schutz vor Datenzugriff durch Unberechtigte 3 Erstellen von Abrechnungen Eigenständiges Durchführen von Datensicherungen und Rücksicherungen Sicherung des Programms oder des Systems mittels Passwort oder Benutzersperren BMF-Schreiben vom zum Datenzugriff der Finanzbehörden. Elektronische Übertragung der LSt- Anmeldung ab 2005 Pflicht, elektronische Steuerbescheinigung Pflicht ab Kalenderjahr 2004, Übertragung an Finanzbehörden in 2005, Nicht Einrichten der Zugänge nach ELSTER und SV.net, nur theoretisch. Alternativ zu SV.net auch DAKOTA möglich. Arbeitsweise des verwendeten Programms erläutern

6 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 6 Nr. Stoff / Inhalt Lernziele Hinweise UE mittels EDV-Programm 3.1 Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Alle Inhalte der Lehrpläne Lohn- und Gehaltsabrechnung I und II in der EDV- Abrechnung umsetzen können, ausgenommen: Grundlohnberechnung Reisekostenabrechnung KUG ATZ Heimarbeiter Sterbegeld Versorgungsbezüge Durchschnittslohnberechnung Pfändungsberechnung Auslandssachverhalte Nettolohnvereinbarung Nachzahlung Rückforderung 3.2 Überprüfung und Korrektur der laufenden Abrechnung 3.3 Korrektur bereits abgerechneter Monate 4 Auswertungen und Abschlüsse und deren Dokumentation 4.1 Monatsabschluss und Erstellung der Auswertungen Die EDV Lohn- und Gehaltsabrechnung korrigieren können Monatsabschuss / Monatswechsel durchführen können Folgende Abrechnungs- und Auswertungslisten erstellen und drucken können: Stundennachweis Lohn- und Gehaltsabrechnung Krankenkassenlisten Beitragsnachweise und Beitragsmeldungen Lohnjournal Lohnsteueranmeldung Fehler-/Abrechnungsprotokoll Lohnsteuerbescheinigung DEÜV-Meldungen

7 Lernzielkatalog Xpert Lohn und Gehalt (3) EDV Seite 7 Nr. Stoff / Inhalt Lernziele Hinweise UE 4.2 Jahresabschluss und Auswertungen Jahresabschluss mit allen damit verbundenen Arbeiten durchführen können Folgende Abrechnungs- und Auswertungslisten erstellen und drucken können: Lohnkontenerstellung für alle oder für einzelne Mitarbeiter Lohnsteuerbescheinigung DEÜV-Meldungen 4.3 Nutzung weiterer Programmhilfen Auswertungen drucken können, soweit Programmhilfen vorhanden, z.b. Fehlzeitenverwaltung, Urlaubskartei, Berufsgenossenschaftsliste

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