13. Wahlperiode
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- Greta Koenig
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Rolf Kurz u. a. CDU und Stellungnahme des Innenministeriums Zukunft und Bedeutung der Sparkassen in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie die Landesregierung die Bedeutung der Sparkassen für die Kreditversorgung der mittelständisch geprägten Betriebe in Baden-Württemberg einschätzt; 2. welche Bedeutung die mittelständischen Unternehmen für die Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg haben; 3. welche Bedeutung die Landesregierung den Sparkassen innerhalb der Bankenstruktur zumisst; 4. welche Erkenntnisse der Landesregierung zu Verkaufsabsichten von Sparkassen oder Sparkassenanteilen in Baden-Württemberg vorliegen; 5. welche Erkenntnisse die Landesregierung über Neuerungen bei der Kreditgewährung durch Sparkassen an mittelständisch geprägten Unternehmen in Baden-Württemberg vorliegen; 6. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Verkauf von Sparkassen an privaten Bankunternehmen zu unterbinden Kurz, Behringer, Gurr-Hirsch, Zimmermann, Mack, Fleischer, Dr. Steim, Kübler, Hauk CDU Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Begründung Die Sparkassen sind ein wichtiges Element in der Bankenstruktur in Baden- Württemberg und haben eine hohe Bedeutung für die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft. Der Antrag dient dazu, Erkenntnisse über möglicherweise bevorstehende Veränderungen zu erhalten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. Januar 2004 Nr /7 nimmt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie die Landesregierung die Bedeutung der Sparkassen für die Kreditversorgung der mittelständisch geprägten Betriebe in Baden-Württemberg einschätzt? 3. welche Bedeutung die Landesregierung den Sparkassen innerhalb der Bankenstruktur zumisst? Zu 1. und 3.: Das deutsche Bankensystem besteht aus den privaten Banken, den genossenschaftlichen Volks- und Raiffeiseninstituten sowie den öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken (Drei-Säulen-Modell). Der Unternehmenszweck und der öffentliche Auftrag der Sparkassen sind im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (SpG) festgelegt. Nach 6 Abs. 1 SpG sind Sparkassen selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Gewährträgerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützten damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Die Sparkassen fördern den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat sich am Markt für Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren bundesweit sehr erfolgreich entwickelt. Drei Viertel aller Haushalte sowie aller Unternehmen zählen zu ihren insgesamt ca. 50 Millionen Kunden. Sparkassen und Landesbanken sind bundesweit mit weitem Abstand Hauptkreditgeber des Mittelstandes: Während die gesamte Kreditwirtschaft ihr Kreditvolumen an Unternehmen und Selbstständige im Jahr 2002 um rd. 18,8 Mrd. Euro ( 2 %) reduziert hat, hat als einzige kreditwirtschaftliche Gruppe die Sparkassen-Finanzgruppe ihr Kreditvolumen in diesem Bereich um rd. 3 Mrd. Euro (+ 0,8 %) ausgeweitet. Die privaten Banken haben ihre Kredite an Unternehmen und Selbstständige im Jahr 2002 um rd. 19,4 Mrd. Euro ( 6,7 %) und die genossenschaftliche Bankengruppe um rd. 3,5 Mrd. Euro ( 2,4 %) reduziert. Der Marktanteil der Sparkassen und Landesbanken am gesamten Kreditvolumen lag bei gut 42 %. Nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2003 haben sich daran nach den bis Ende September 2003 vorliegenden Quartalszahlen auch im Jahr 2003 keine signifikanten Änderungen ergeben. 2
3 Jede zweite Existenzgründung wird heute von den Sparkassen finanziert. Bei der Weiterleitung staatlicher Fördermittel haben die Sparkassen Marktanteile von rd. 50 %. Zusammen mit den Genossenschaftsbanken sind die Sparkassen starke und verlässliche Partner der kleinen und mittleren Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Mit ihrer dezentralen Struktur entsprechen sie hervorragend der vom Mittelstand geprägten deutschen Wirtschaft. Durch ihre regionale Verankerung verfügen sie über eine langjährige gewachsene Kenntnis ihrer Kunden, deren Produkte, Absatzmärkte und unternehmerischen Umfelds. Die Sparkassen beschäftigen in Baden-Württemberg rd Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; zusammen mit der Landesbank Baden-Württemberg, die auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart die Aufgaben einer Sparkasse wahrnimmt, sind es rd Sie sind damit auch bezogen auf die Mitarbeiterzahl die größte Finanzgruppe im Land. Fast jede zweite Nachwuchskraft in der gesamten Kreditwirtschaft wird bundesweit in den Sparkassen ausgebildet. Damit ist die Sparkasse-Finanzgruppe mit Abstand der größte Ausbilder in der Kreditwirtschaft. Die Ausbildungsquote der Sparkassen-Finanzgruppe beträgt rd. 9 %. Sie ist damit mehr als doppelt so hoch wie in der Wirtschaft insgesamt (rd. 4 %). Die baden-württembergischen Sparkassen haben in den Jahren 2000 bis 2002 knapp 1 Mrd. Euro Steuern bezahlt. Sie gehören auch unter diesem Aspekt zu den bedeutendsten Größen der baden-württembergischen Wirtschaft. Das dreigliedrige Bankensystem hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt und war der Garant dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger, der Mittelstand und das Handwerk gut mit Finanzdienstleistungen auch in der Fläche versorgt werden konnten. Der Internationale Währungsfonds hat ihm erst in seinem jüngsten Bericht eine hohe Stabilität und Leistungsfähigkeit bescheinigt. Die Landesregierung wird alles daran setzen, um dieses erfolgreiche Bankensystem auch in der Zukunft zu erhalten. Sie wird ihren Beitrag dazu leisten, dass die Sparkassen als die stärkste und für den Mittelstand verlässliche Säule dieser Bankenstruktur in Baden-Württemberg ihren öffentlichen Auftrag weiterhin erfüllen können. 2. welche Bedeutung die mittelständischen Unternehmen für die Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg haben? Zu 2.: Die Wirtschaftsstruktur Baden-Württembergs wird in hohem Maße von mittelständischen Unternehmen geprägt. Rund kleine und mittlere Unternehmen stellen gut zwei Drittel der Arbeits- und vier Fünftel der Ausbildungsplätze. Sie erwirtschaften 50 % der gesamtwirtschaftlichen Leistung. Mit ihrem Können, Leistungswillen und Erfindergeist sowie durch ihre hohe Flexibilität tragen sie wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei. Sie sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtige Stabilisatoren für die Beschäftigung. Insbesondere die kleinen Unternehmen haben entscheidenden Anteil an der ausgewogenen regionalen Wirtschaftsstruktur des Landes und vor allem deren geringen Krisenanfälligkeit. 3
4 4. welche Erkenntnisse der Landesregierung zu den Verkaufsabsichten von Sparkassen oder Sparkassenanteilen in Baden-Württemberg vorliegen? Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Verkaufsabsichten von Sparkassen oder Sparkassenanteilen in Baden-Württemberg vor. 5. welche Erkenntnisse die Landesregierung über Neuerungen bei der Kreditgewährung durch Sparkassen an mittelständisch geprägten Unternehmen in Baden-Württemberg vorliegen? Zu 5.: Die unsichere Wirtschaftslage, wirtschaftliche Schwierigkeiten und Bonitätsverluste bei Kreditnehmern, steigende Insolvenzzahlen, schwindende Werthaltigkeit gestellter Sicherheiten etc. führen in zahlreichen Fällen zu einer Neubewertung der Kreditengagements. Aufgrund dieser Erfahrungen sind die Kreditgeber insgesamt vorsichtiger geworden und beziehen in ihre Prüfung die Forderungen von Basel II ein, die offiziell erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten sollen. Bislang sind Kredite unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers grundsätzlich mit 8 % Eigenkapital zu unterlegen. Nach den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht soll der Umfang der Eigenkapitalunterlegung künftig stärker von der Bonität der jeweiligen Kreditnehmer abhängen. Sie wird in der Regel durch ein Ratingverfahren ermittelt. Diese Vorgaben zwingen Banken und Sparkassen zu einer Weiterentwicklung ihrer Risikomessverfahren und damit verbunden zu einer risikogerechteren Gestaltung der Kredite. Die Kreditkosten werden deshalb stärker als bislang von der Bonität des Kreditnehmers abhängen. Was am Kapitalmarkt üblich ist, wird sich auch beim Bankkredit immer mehr durchsetzen. Die neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht werden weltweit für alle international tätigen Banken gelten. Darüber hinaus plant die Europäische Union eine Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen für alle Kreditinstitute innerhalb der EU. Dieses Vorhaben orientiert sich inhaltlich und zeitlich stark an dem Regelwerk von Basel II. Die Kreditinstitute bereiten sich derzeit intensiv auf die Umsetzung von Basel II vor. Parallel dazu arbeiten sie intensiv an einer Kostensenkung durch Standardisierung und eine effizientere Kreditbearbeitung. Neben der Innenfinanzierung wird der klassische Bankkredit weiterhin das wichtigste Finanzierungsinstrument sowohl für Neugründungen als auch für bestehende kleine und mittlere Unternehmen bleiben. Darüber hinaus legen die Sparkassen wie andere Kreditinstitute ein größeres Augenmerk auf die Optimierung der Finanzierungsstruktur ihrer Kunden. Vor allem Beteiligungsfinanzierungen und das Leasing werden an Bedeutung gewinnen. Das gilt auch für Finanzierungsformen, die Elemente der Eigen- und Fremdfinanzierung aufweisen, z.b. gewinnabhängige Darlehen, atypische stille Beteiligungen und Genussscheine (so genannte Mezzanine-Finanzierungen). Sie führen beim Unternehmen zu einer Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, ohne die Gesellschafterverhältnisse zu verändern. In Einzelfällen können für mittelständische Unternehmen auch andere neue Finanzierungsinstrumente wie die Asset Backed Securities interessant sein. Mit diesem Instrument werden Forderungen gebündelt, verbrieft und auf dem Kapitalmarkt verkauft, somit Kreditrisiken auf den Kapitalmarkt transferiert. Dies führt auch dazu, dass bei den Kreditinstituten Freiräume zur Vergabe weiterer Kredite geschaffen werden. Es handelt sich dabei um im Einzelnen 4
5 sehr komplexe Produkte, die die Sparkassen in Zusammenarbeit mit der Landesbank Baden-Württemberg anbieten und weiterentwickeln. Die weitgehenden bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere in der Folge von Basel II auch auf die Beziehungen zu den Kreditnehmern auswirken, sowie die zunehmende Komplexität vieler Finanzprodukte führen dazu, dass der Beratungsbedarf vor allem kleinerer und mittelständischer Unternehmen erheblich zunehmen wird. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Sparkassen-Finanzgruppe auch diesen Aufgaben im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags mit Erfolg stellen wird. 6. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Verkauf von Sparkassen an private Bankunternehmen zu unterbinden? Zu 6.: Die von Gemeinden, Landkreisen oder Zweckverbänden errichteten Sparkassen sind nach 1 SpG rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Nach 8 SpG ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Sparkasse errichtet hat, Gewährträger der Sparkasse. Nach dem geltenden Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ist eine Veräußerung einer Sparkasse, einer rechtlich selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts, durch den Gewährträger nicht möglich. Es gibt kein Stamm#+kapital, das ganz oder teilweise auf einen Käufer übertragen werden könnte. Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 2002 (GBl. S. 385) die Verständigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Juli 2001 über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in das Sparkassenrecht umgesetzt. Mit Wirkung vom 19. Juli 2005 entfällt somit die Haftung der Gewährträger für neue Verbindlichkeiten der Sparkassen und damit ein von den Privatbanken behaupteter Wettbewerbsvorteil. Die Gewährträger werden folglich zu Trägern der Sparkasse. Diese Gesetzesänderung ändert jedoch nichts daran, dass Sparkassen nicht veräußert werden können. Das Sparkassengesetz verpflichtet die Kommunen nicht, eine Sparkasse zu errichten. Diese Aufgabe gehört vielmehr zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen. Deshalb lässt das Sparkassengesetz auch die Auflösung einer Sparkasse zu. Nach 5 SpG kann die Sparkasse nach Anhörung des Verwaltungsrats durch Beschluss des Hauptorgans des Gewährträgers aufgelöst werden. Die Auflösung bedarf der Genehmigung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde, konkret: des Regierungspräsidiums. Das nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist dem Gewährträger zuzuführen. Er darf es nur für öffentliche, im Sinne des Steuerrechts gemeinnützige Zwecke verwenden. Auf diesem vom Gesetzgeber zugelassenen Weg können die Gewährträger sich ihrer Aufgabe und Verantwortung als Gewährträger durch die Auflösung der Sparkasse entledigen. Sie können aber nicht die Sparkasse veräußern. Veräußerbar sind allenfalls Sparkassen des privaten Rechts, sog. freie Sparkassen, wie sie in einigen anderen Bundesländern bestehen. Solche Sparkassen gibt es in Baden-Württemberg jedoch nicht. Dr. Schäuble Innenminister 5
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