Geboren am. Bundeskriminalamt Der Datenschutzbeauftragte Wiesbaden. , 31. Januar Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten

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1 Bundeskrimalamt Der Datenschutzbeauftragte Wiesbaden Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir nach 12, Abs. 5 Bundeskrimalamtgesetz (BKAG), 10, Abs. 2 ATDG sowie 19, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft zu folgenden Punkten: über die durch das Bundeskrimalamt zu meer Person Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über personenbezogene Datensätze im polizeilichen Informationssystem (INPOL) sowie am BKA geführten gemesamen Dateien; über den Zweck der Verarbeitung der Daten sowie über ihre Herkunft; über Empfänger oder Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden, unter besonderer Berücksichtigung von nach 14 BKAG an Stellen im Ausland übermittelter Daten. Meer Anfrage liegt e generelles Informationsteresse unter Wahrnehmung mees verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf formationelle Selbstbestimmung zugrunde.

2 Beauftragter für den Datenschutz der Bundespolizei Herich-Mann-Allee Potsdam Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir nach 19, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft zu folgenden Punkten: über die durch die Bundespolizei zu meer Person Systemen der elektronischen Datenerfassung und - verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über personenbezogene Datensätze im Bundespolizeiaktennachweis (BAN) sowie Vorgangsverwaltungsanwendungen über den Zweck der Verarbeitung der Daten; über die Herkunft der Daten, soweit diese gespeichert oder sonst bekannt ist; über die Empfänger oder die Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden, unter besonderer Berücksichtigung eer Übermittlung an Polizeidienststellen, an Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den militärischen Abschirmdienst und andere Behörden des Bundesmisters der Verteidigung sowie Behörden der Fanzverwaltung. Meer Anfrage liegt e generelles Informationsteresse unter Wahrnehmung mees verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf formationelle Selbstbestimmung zugrunde. Anlage(n): Ausweiskopie

3 Bundesamt für Justiz Registerbehörde Bonn Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir nach 249 StPO und 9 der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters, Verbdung mit 19 BDSG, Auskunft über die zu meer Person im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeicherten Daten.

4 Zollkrimalamt Der behördliche Datenschutzbeauftragte Postfach Köln Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir nach 19, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft zu folgenden Punkten: über die durch das Zollkrimalamt zu meer Person Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über personenbezogene Datensätze im Informationssystem des Zolls INZOLL; über den Zweck der Verarbeitung der Daten; über die Herkunft der Daten, soweit diese gespeichert oder sonst bekannt ist, über die Empfänger oder die Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden, unter besonderer Berücksichtigung von Übermittlungen an Polizeidienststellen, an Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den militärischen Abschirmdienst und andere Behörden des Bundesmisters der Verteidigung sowie Behörden der Fanzverwaltung. Meer Anfrage liegt e generelles Informationsteresse unter Wahrnehmung mees verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf formationelle Selbstbestimmung zugrunde.

5 Bundeskrimalamt Datenschutzbeauftragter Wiesbaden Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von Artikel 109 des Schengener Durchführungsabkommens Ihrer Eigenschaft als nationaler SIRENE-Kontakt Auskunft über zu meer Person im Schengen-Informationssystem gespeicherte Daten, die die Herkunft dieser Daten sowie Empfänger oder Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden bzw. von denen sie abgefragt wurden; Weiter bitte ich Sie, mir auf Grundlage von Artikel 40 PrümerVtrG i.v.m. Art. 31 Abs. 1 des Beschlusses 2008/615/JI des Rates der Europäischen Union Auskunft zu erteilen über die im Rahmen der Bestimmungen des Prümer Vertrags durch das BKA zu meer Person verarbeiteten Daten, deren Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien von Übertragungen, den dabei vorgesehenen Verarbeitungszweck sowie die jeweilige Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Sofern ee andere Abteilung des BKA für Prüm-Auskünfte zuständig ist, bitte ich um entsprechende Veranlassung. Schließlich bitte ich auf Grundlage von Artikel 30 des Ratsbeschlusses 2009/371/JHA i.v.m. 2 EuropolG um Auskunft über Daten, die zu meer Person bei Europol gespeichert und/oder verarbeitet werden. Meer Anfrage liegt e generelles Informationsteresse unter Wahrnehmung mees verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf formationelle Selbstbestimmung zugrunde.

6 Bundesamt für Polizei Datenschutzberater oder SIRENE-Büro Nussbaumstrasse Bern Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von Artikel 109 des Schengener Durchführungsabkommens Auskunft: über zu meer Person im Schengen-Informationssystem gespeicherte Daten; über die Herkunft dieser Daten,; über die Empfänger oder die Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden bzw. von denen sie abgefragt wurden, soweit die entsprechenden Protokolle noch verfügbar sd. Anlage(n): Ausweiskopie

7 Bundesmisterium für Inneres (BMI) Bundeskrimalamt, SIRENE Österreich Josef Holaubek Platz Wien Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von Artikel 109 des Schengener Durchführungsabkommens Auskunft: über zu meer Person im Schengen-Informationssystem gespeicherte Daten; über die Herkunft dieser Daten,; über die Empfänger oder die Gruppen von Empfängern, an die die Daten übermittelt wurden bzw. von denen sie abgefragt wurden, soweit die entsprechenden Protokolle noch verfügbar sd. Weiter bitte ich Sie, mir auf der Grundlage von Art. 40 des sog. Vertrages von Prüm Auskunft zu erteilen über die im Rahmen der Vertragsbestimmungen durch das BKA zu meer Person verarbeiteten Daten, deren Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien von Übertragungen, den dabei vorgesehenen Verarbeitungszweck sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

8 Born (day.month.year) Germany Commission de Controle des Fichiers de l O.I.P.C.-Interpol 200 Quai Charles de Gaulle Lyon FRANCE Request for Access to Interpol s Databases, January 31, 2014 Dear CCF officer, This letter constitutes a request for access to formation as laid out Article 9 of the Rules on the Control of Information and Access to Interpol s Files. I request copies of all formation pertag to myself contaed data processg systems operated by Interpol. With best regards, encl: Proof of identity

9 Born (day.month.year) Germany Chief Privacy Officer/Chief FOIA Officer U.S. Department of Homeland Security 245 Murray Drive SW, Buildg 410 STOP-0655 Washgton, D.C USA, January 31, 2014 Privacy/FOI Act Request Dear FOI Officer, This letter constitutes a request under the Privacy Act, 5 U.S.C. 552a. I request copies of all formation pertag to myself contaed data processg systems operated by your agency, cludg, but not limited to, any Passenger Name Record (PNR) data and Interagency Border Inspection System (IBIS) data. If the volume of the formation disclosed exceeds the limit below which fees are waived, please contact me before such expenses are curred. If you deny all or any part of this request, please cite each specific exemption that forms the basis of your refusal to release the formation and notify me of the appeal procedures available under the law.

10 Landeskrimalamt Bayern Maillgerstraße München Auskunft über zu meer Person gespeicherte Daten bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von Artikel 48 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei sowie 19 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu folgenden Punkten Auskunft: über die durch Ihre oder im Auftrag Ihrer Behörde zu meer Person Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten. Angesichts des jedenfalls von außen nicht mehr zu durchblickenden Dickichts solcher Dateien im Bereich der bayrischen Polizei bitte ich dabei um Sorgfalt bei der Berücksichtigung sämtlicher Datenbanken, für die Sie die datenschutzrechtliche Verantwortung tragen; über den Zweck der Verarbeitung; über die Herkunft der Daten, soweit diese gespeichert oder sonst bekannt ist. Meer Anfrage liegt e generelles Informationsteresse aufgrund der vom bayerischen Landesbeauftragen für Datenschutz regelmäßig gerügten Missbräuche Ihrer Behörde unter Wahrnehmung mees verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf formationelle Selbstbestimmung zugrunde.

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