Tarifbeschreibungen. Produktpalette der LV 1871 und deren Tochtergesellschaften. Maßstäbe in Vorsorge seit 1871

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1 Tarifbeschreibungen Produktpalette der LV 1871 und deren Tochtergesellschaften Maßstäbe in Vorsorge seit

2 LV 1871-Tarifwerk und Annahmerichtlinien Stand 1. Januar 2016 Versicherungen Haupttarife extra-renten-option Pflege-Option als Netto tarif Eintrittsalter von... bis... Jahre MVP= mitversicherte Person Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit von... bis... Jahre Verkürzte Beitragszahlungsdauer von... bis... Jahre möglich Renten Höchstendalter MVP = mitversicherte Person Mindest-VS bzw. -JR, Mindestbeitrag (Euro) (auch bei Dynamik) E = Erlebensfall T = Todesfall JR = Jahresrente Höchst-VS bzw. -Rente (Euro) Todesfall-VS... % bis... % der Erlebensfall-VS Seite RT1 2); 3) ) ) JR unbegrenzt 9 RT1i 2); 3) ) ) JR unbegrenzt 9 RT2 2); 3) ) JR unbegrenzt 10 RT3/RT JR unbegrenzt 10 RT5 2) ) Mindesteinmalbeitrag unbegrenzt 2) 10 RT6 2) (mind. 62) 300 JR unbegrenzt 11 RT6PS 2); 3) (mind. 62) 300 JR unbegrenzt 11 RT JR unbegrenzt 11 FRV 2); 3) ) ) bzw. 600 Mindestjahres beitrag 16) FBRV (mind. 62) 300 bzw. 600 Mindestjahres beitrag 16) unbegrenzt 15) 12 unbegrenzt 12 FBRVPS (mind. 62) 300 bzw. 600 Mindestjahres beitrag 16) unbegrenzt 12 FPR (Versorger) 0-15 (Versorgter) (mind. Versorgungsphase) 70 (Versorger) 5) 70 (Versorgter) 300 Mindestjahresbeitrag unbegrenzt 13 FPR (Versorger) 0-15 (Versorgter) ) (mind. Versorgungsphase) 107 (Versorger) 300 Mindestjahresbeitrag 70 (Versorgter) 5) Höchstjahresbeitrag 13 FRRV ) 120 Mindestjahresbeitrag 6) 14 FRRVPS ) 120 Mindestjahresbeitrag 6) 14 G0 9);11) ) E unbegrenzt 15) % 14 Kapitalleben R0 9); 14) 0-65 lebenslang ) lebenslang T 13) unbegrenzt 15) gleich bleibend 14 R0E 14) 0-80 lebenslang lebenslang T unbegrenzt 15) gleich bleibend 14 VR0/SV 14) lebenslang ) lebenslang T SBU 19)-21) JR SBUS 19)-21) (mind. 60) 600 JR SBU SBUV 13);20) JR FSBU JR unbegrenzt 16 R T unbegrenzt gleich bleibend 16 Risiko R6 vorgegeben durch verbundene Basis-Rentenversicherung 85 17) 5 je Fälligkeit entspricht der Gesamt brutto- Beitragssumme der verbundenen Basis-Renten versicherung 16 VBG G0V ) 67 18) 18) entspr. Beitrag % Berechnungsgrundlage Zusatz Mindest-VS/ Jahresrente Höchst-VS/ Jahresrente Tarifbeschreibungen 2

3 LV 1871-Tarifwerk und Annahmerichtlinien Stand 1. Januar 2016 Versicherungen Haupttarife Überschussbeteiligungs-Modelle während der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit Renten BUZ 17)-20) bis... % der höheren VS bzw. der JR HZV 21) bis... % der JR PBZ UZV bis... % der höheren VS bzw. Faktor der JR ZRZV Höchstendalter Seite RT1 3) 1, 2, 3, 7, 9 1) BUZ/BUL % 999 % 999-fache JR 9 RT1i 3) 2, 52 1) BUZ/BUL % 9 RT2 3) 1, 2, 3 1) BUZ/BUL % 999 % 999-fache JR RT3/RT4 3) 1) 999 % RT5 1) 10 RT6 1, 7 1) BUZ/BUL % 4) 11 RT6PS 3) 1, 7 1) BUZ/BUL % 4) 11 RT7 3) 1) 11 FRV 3) BUZ 12 FBRV BUZ 12 FBRVPS 3) BUZ 12 FPR BUZ-Beitragsbefreiung 13 FPR+ Pflegebedürftigkeitsbeitrags befreiung 13 FRRV 14 FRRVPS 3) 14 G0 9);11) 1, 2, 3, 7, 9 1) BUZ/BUL 999 % 999 % Kapitalleben R0 14) 1, 2, 3 1) BUZ/BUL 999 % 999 % 14 R0E 14) 1, 2 1) BUZ/BUL 999 % 999 % 14 VR0/SV 14) 1, 3 1) 100 % 15 SBU 19)-21) 1) Bei den selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Zusatzversicherungen möglich, optional ist der Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsleistung und/oder des Pflegepakets möglich (Golden SBU). 15 SBU SBUS 19)-21) 1) Bei den selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Zusatzversicherungen möglich, optional ist der Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsleistung und/oder des Pflegepakets möglich (Golden SBUS). SBUV 13);20) 1) Bei den selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Zusatzversicherungen möglich FSBU 1) Bei den selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Zusatzversicherungen möglich, optional ist der Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsleistung möglich (Golden FSBU). 16 R1 3, 8 1) BUZ/BUL 999 % 999 % 16 Risiko R6 3, 8 1) 16 VBG G0V 1 1) Bei vermögenswirksamen Leistungen sind keine Zusatzversicherungen möglich Berechnungsgrundlage % d. höh. VS bzw. % d. JR % d. JR % d. höh. VS bzw. Faktor JR % d. Erl. VS bzw. % d. JR Zusatz Mindest-VS/ Jahresrente 300 Euro jährl. BUZ-Rente 300 Euro jährl. HZV-Rente Euro UZV-Summe 600 Euro jährl. ZRZV-Rente Höchst-VS/ Jahresrente 999 % 999 % 999 % 999 % d. Erl. VS bzw. 999-fache JR Tarifbeschreibungen 3

4 Tochtergesellschaft LV 1871 Private Assurance AG Fürstentum Liechtenstein, Stand 1. Januar 2016 Versicherungen Haupttarife extra-renten-option Pflege-Option als Netto tarif Eintrittsalter von... bis... Jahre MVP= mitversicherte Person Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit von... bis... Jahre Verkürzte Beitragszahlungsdauer von... bis... Jahre möglich Höchstendalter MVP = mitversicherte Person Mindest-VS bzw. -JR, Mindestbeitrag (Euro) (auch bei Dynamik) E = Erlebensfall T = Todesfall JR = Jahresrente Höchst-VS bzw. -Rente (Euro) Todesfall-VS... % bis... % der Erlebensfall-VS Seite RTp 3) ) ) JR entspr. Beitrag 2) 17 Tochtergesellschaft TRIAS Versicherung AG in Kooperation mit der BGV-Versicherung AG: Golden IV Stand Januar 2016 Versicherungen Haupttarife extra-renten-option Pflege-Option als Netto tarif Eintrittsalter von... bis... Jahre MVP= mitversicherte Person Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit von... bis... Jahre Verkürzte Beitragszahlungsdauer von... bis... Jahre möglich Höchstendalter MVP = mitversicherte Person Mindest-VS bzw. -JR, Mindestbeitrag (Euro) (auch bei Dynamik) E = Erlebensfall T = Todesfall JR = Jahresrente Höchst-VS bzw. -Rente (Euro) Todesfall-VS... % bis... % der Erlebensfall-VS Seite UVGIV Jahr, autom. Verlängerung (max. bis Endalter 67 Jahre) JR JR (Kinder bis JR) 17 Tarifbeschreibungen 4

5 Tochtergesellschaft LV 1871 Private Assurance AG Fürstentum Liechtenstein, Stand 1. Januar 2016 Versicherungen Haupttarife Überschussbeteiligungs-Modelle während der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit BUZ 17)-20) bis... % der höheren VS bzw. der JR HZV 21) bis... % der JR PBZ UZV bis... % der höheren VS bzw. Faktor der JR ZRZV Höchstendalter Seite RTp 3) 1, 2, 51, Tochtergesellschaft TRIAS Versicherung AG in Kooperation mit der BGV-Versicherung AG: Golden IV Stand Januar 2016 Versicherungen Haupttarife Überschussbeteiligungs-Modelle während der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit BUZ 17)-20) bis... % der höheren VS bzw. der JR HZV 21) bis... % der JR PBZ UZV bis... % der höheren VS bzw. Faktor der JR ZRZV Höchstendalter Seite UVGIV 17 Tarifbeschreibungen 5

6 Erläuterungen zur Tabelle Alle Tarife Der Mindestbeitrag für klassische Tarife bei laufenden Beiträgen beträgt zehn Euro je Fälligkeit (Tarif G0V: sechs Euro monatlich ; Tarif RTp: 50 Euro monatlich). Für Performer Tarife beläuft sich der monatliche Mindestbeitrag in der Regel auf 25 Euro, bzw. bei Einschluss einer BU(Z) oder bei Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren auf 50 Euro. Mögliche Einmalbeitrags-Tarife sind: R0E, G0E, R1E, R6E, RT1E, RT2E, RT3, RT4, RT5, RT6E, RT6EPS, RT7, FRV, FBRV, FBRVPS. Überschusssysteme Fußnote 1) Erläuterungen zu den Modellen der Überschussbeteiligung: 1 = Bonussystem 2 = verzinsliche Ansammlung 3 = Beitragsverrechnung 7 = Erlebensfallbonusrente 8 = Todesfallbonus 9 = Bonussystem mit zusätzlichem Todesfallbonus bei 7 und 9: altersabhängige Besonderheiten. Siehe Tariferläuterungen 51 = indexbasiertes Bonussystem 52 = indexbasierte verzinsliche Ansammlung während der Rentenzahlungszeit (gültig für alle Rententarife): Dynamische Rente Teildynamische Rente Flexible Rente Rentenversicherungen Fußnote 2) Höchstbeitrag: a) Tarife RT1, RT1i, RT2, FRV: Euro jährlich inklusive Zusatzversicherungen b) Tarife RT1E, RT2E, FRVE: ab Euro Einmalbeitrag ist eine Direktionsanfrage erforderlich c) Tarife RT3, RT4, RT5, RT7: ab Euro Einmalbeitrag ist eine Direktionsanfrage erforderlich d) Tarif RTp: Euro monatlich Fußnote 3) a) Voraussetzungen für den Einschluss der Pflege- Option bei den Tarifen RT1, RT1i, RT2, FRV: Die Pflege-Option ist ausgeschlossen, soweit: die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat oder vereinbart ist, dass die Rentenzahlung vor Vollendung des 40. Lebensjahres beginnt oder eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung vereinbart wurde. Es ist bei Vertragsschluss eine vereinfachte Risikoprüfung durchzuführen, soweit die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung zwischen 50 und 59 Jahre alt ist, oder vereinbart ist, dass das Endalter zwischen 40 und 59 Jahren liegt. Sind die Anforderungen der vereinfachten Risikoprüfung erfüllt, ist die Pflege-Option Bestandteil des Vertrages. Die Pflege-Option ist automatisch eingeschlossen, wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung unter 50 Jahre alt ist und gleichzeitig das Endalter mindestens 60 Jahre beträgt. b) Bei den Tarifen RT6PS, FBRVPS und der FRRVPS ist bei Vertragsabschluss eine vereinfachte Risikoprüfung durchzuführen, soweit die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung zwischen 50 und 59 Jahre alt ist. c) Todesfallvarianten bei den Tarifen FRV Beitragsrückgewähr Vertragsguthaben Vertrags guthaben mind. Beitragsrückgewähr Mindesttodesfallschutz ohne Risikofragen: Todesfallsumme maximal Euro (inklusive aller Dynamik erhöhungen) und maximal 60 Prozent der Beitrags summe, die ersten drei Versicherungsjahre wird bei Tod der VP nur das Vertragsguthaben geleistet Todesfallsumme frei wählbar: ohne Erlebensfallgarantie Todesfallsumme zwischen 0 und 400 Prozent der Beitragssumme möglich, mit Erlebensfallgarantie Todesfallsumme zwischen 0 und 100 Prozent der Beitragssumme möglich, Bei Endalter 65 Jahre oder mehr sind generell höchstens 100 Prozent der Beitragssumme versicherbar. Fußnote 4) Der Prozentsatz ist gegebenenfalls weiter begrenzt, da der Beitrag für die Hauptversicherung mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrages betragen muss. Fußnote 5) a) Die Dauer der Versorgungsphase muss mindestens zehn Jahre betragen. b) Endalter des/der Versorgten: am Ende der Versorgungsphase Jahre am Ende der Aufschubzeit Jahre Fußnote 6) a) Höchstendalter: 65 für Geburtsjahrgänge bis einschließlich für Geburtsjahrgänge von 1958 bis einschließlich für Geburtsjahrgänge ab 1964 Mindestendalter: 62 (Ablauf muss nach dem 62. Geburtstag liegen) b) Mindestbeitrag unmittelbar förderberechtigt: ab zehn Jahre: 300 Euro Jahresbeitrag ab 20 Jahre: 180 Euro Jahresbeitrag ab 25 Jahre: 120 Euro Jahresbeitrag Mindestbeitrag mittelbar förderberechtigt: ab zehn Jahren: 60 Euro (nur jährliche Zahlungsweise erlaubt) Bei unterjähriger Zahlungsweise: siehe Mindestbeitrag unmittelbar förderberechtigt Tarifbeschreibungen 6

7 Fußnote 7) In Ausnahmefällen werden auch unter 55-jährige angenommen. Fußnote 8) Im Fall einer Direkt- oder Rückdeckungsversicherung beträgt bei den Tarifen FRV, RT1, RT2 und RT1i die Mindestversicherungsdauer zehn Jahre. Bei Tarif FRV muss zudem die Beitragszahlungsdauer mindestens zehn Jahre betragen. Kapitalversicherungen/Risikolebensversicherungen/ VBG/SBU Fußnote 9) Der jährliche Zahlbeitrag inklusive aller Zusatzversicherungen darf maximal Euro betragen. Fußnote 10) Bei einer Todesfall-VS von mehr als 100 Prozent ist das Höchstendalter 75 Jahre. Fußnote 11) a) Freiwillige Zuzahlungen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften sind für Tarif G0 möglich. b) Rentenwahlrecht ist möglich bei Tarif G0. Fußnote 12) Die Beitragszahlung ist maximal zulässig: bei Tarif R0: bis Endalter 100 Jahre, bei Tarif VR0, SV und Eintrittsalter bis 75 Jahre: bis maximal Endalter 85. Fußnote 13) Ergänzungen zur Dynamik: Bei Tarif R0 ist eine Dynamik erst ab Euro möglich. Bei Tarif SBUV ist nur Dynamikmodell AS und VS mit 3 Prozent möglich. Fußnote 14) a) Tarif R0E: Für Eintrittsalter bis einschließlich 49 Jahre: Beantwortung von Risikofragen; keine Wartezeit. Für Eintrittsalter zwischen 50 und einschließlich 59 Jahre: Beantwortung von Risikofragen ab einer Versicherungssumme von Euro, darunter besteht eine Wartezeit von zwei Jahren. Für Eintrittsalter ab 60 Jahre: Beantwortung von Risikofragen ab einer Versicherungssumme von Euro, darunter besteht eine Wartezeit von einem Jahr. b) Staffelung und Wartezeit bei den Tarifen VR0 und SV: Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn (Leistung in der Wartezeit: eingezahlte Beiträge abzüglich 100 Euro), im Anschluss daran folgende Staffelung. Für Eintrittsalter bis einschließlich 49 Jahre: Tod im siebten Monat: 6/36 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im achten Monat: 7/36 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im neunten Monat: 8/36 der garantierten Ver sicherungssumme usw. Voller Versicherungsschutz besteht nach drei Jahren. Für Eintrittsalter von 50 bis einschließlich 59 Jahre: Tod im siebten Monat: 6/24 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im achten Monat: 7/24 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im neunten Monat: 8/24 der garantierten Ver sicherungssumme usw. Voller Versicherungsschutz besteht nach zwei Jahren. Für Eintrittsalter ab 60 Jahre: Tod im siebten Monat: 6/12 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im achten Monat: 7/12 der garantierten Ver sicherungssumme Tod im neunten Monat: 8/12 der garantierten Ver sicherungssumme usw. Voller Versicherungsschutz besteht nach einem Jahr. Das Mindesteintrittsalter beträgt 40 Jahre. Unabhängig vom Eintrittsalter der VP werden bei Tod während der Dauer der Staffelung jedoch mindestens die eingezahlten Beiträge geleistet. Ausnahme: Bei Unfalltod der VP, besteht voller Versicherungsschutz ab Beginn. Fußnote 15) Für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann maximal eine Todesfall-VS von Euro versichert werden. Wenn die Todesfallleistung Euro übersteigen soll, können die Eltern nicht Versicherungsnehmer sein beziehungsweise reichen Sie bitte eine schriftliche Begründung ein. Fußnote 16) Im Fall einer Privatversicherung beträgt der minimale Jahresbeitrag 300 Euro. Bei Einschluss einer BU oder bei einer kürzeren Zahlungsdauer als 20 Jahre liegt das Minimum bei 600 Euro. Im Fall einer Direkt- oder Rückdeckungsversicherung beträgt der minimale Jahresbeitrag 600 Euro. Bei Einschluss einer BU oder bei einer kürzeren Zahlungsdauer als 20 Jahre liegt das Minimum bei 900 Euro. Der minimale Einmalbeitrag beträgt generell Euro. Fußnote 17) Risikofragen: ab Euro Gesamtbrutto-Jahresbeitrag der verbundenen Basisrentenversicherung (RT6) im ersten Versicherungsjahr. Fußnote 18) a) Bei Tarif G0V ist bei Eintrittsalter über 53 nur eine Versicherungsdauer von zwölf Jahren zulässig. b) Der Höchstjahresbeitrag bei G0V beträgt 480 Euro. SBU/BUZ Fußnote 19) Die Unfall-BU-Rente kann maximal 100 Prozent der BU-Rente betragen. Fußnote 20) Einschluss einer Karenzzeit bis 24 Monate möglich. Fußnote 21) Tarifbeschreibungen 7

8 Die lebenslange BU-Rente kann bei Tarif SBUL/SBULS/ BUL/FSBU nur mit den Schlussaltern von 65, 66 und 67 Jahren vereinbart werden. Siehe Tariferläuterungen. BUZ Fußnote 22) a) Minimales Eintrittsalter bei BUZ 15 Jahre, maximales 55 Jahre. Das maximale Schluss alter für die BUZ- Tarife beträgt 67 Jahre. b) Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserem BU-Kompendium L-R2007. c) Bei BU beträgt die minimale Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer fünf Jahre. HZV Fußnote 23) a) Die Aufschubzeit für Tarif HZV3 ist identisch mit der Aufschubzeit der Hauptversicherung. b) Die nicht aufgeschobene HZV (HZV1) zu den Tarifen RT1 und RT2 ist auf 200 Prozent der Jahresrente der Hauptversicherung beschränkt (Ausnahme: Rückdeckungsversicherungen). c) Unter die HZV-Tarife fallen auch die kollektiven Tarife WZV (kollektive Witwenrente), WAZ (kollektive Waisenrente) und WWZ (kollektive Witwen- und Waisenrente). Tarifbeschreibungen 8

9 Hauptversicherungen (Kurzbeschreibung der Tarife) Rentenversicherungen RT1 Rente Klassische Rentenversicherung aufgeschoben mit Todesfallschutz in der Aufschubzeit Die erste Rente wird sofort fällig, wenn die versicherte Per son den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Diese Zahlungen erfolgen mindestens für die garantierte Rentenlaufzeit, unabhängig vom Erleben. Wenn die versicherte Person während der Aufschubzeit stirbt, werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen je nach gewähltem Gewinnverwendungssystem zuzüglich oder ohne aufgelaufene Überschussanteile, ohne Stückkosten und ohne die Beiträge für gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherungen zurückgezahlt. Rückkaufoption im Rentenbezug Zu Rentenbeginn können Sie anstelle der vereinbarten Leibrente mit oder ohne Rentengarantiezeit auch eine rückkaufsfähige Leibrente mit Todesfallschutz in Höhe des aus der Hauptversicherung zur Verfügung stehenden Verrentungskapitals abzüglich bereits gezahlter garantierter Renten wählen. Dieser Tarif wird auch als Nettotarif angeboten (RT1netto). Mit extra-renten-option oder mit Pflege-Option (siehe Seite 10 unten). RT1i Rente Index Plus Klassische Rentenversicherung aufgeschoben mit Todesfallschutz und wählbarer Indexoption in der Aufschubzeit Die erste Rente wird sofort fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Diese Zahlungen erfolgen mindestens für die garantierte Rentenlaufzeit, unabhängig vom Erleben. Wenn die versicherte Person während der Aufschubzeit stirbt, werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen zuzüglich aufgelaufener Überschussanteile, ohne Stückkosten und ohne die Beiträge für gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherungen zurückgezahlt. Je nach gewähltem Gewinnsystem auch zuzüglich oder ohne aufgelaufene Überschussanteile. Beziehungsweise bei Wahl der Indexoption stattdessen zuzüglich der Erträge aus der Indexpartizipation, soweit die maßgebliche Jahresrendite überschritten wird. Besonderheiten der Indexoption Neuartiges Garantieprodukt mit jährlicher Wahl zwischen einer chancenreichen Indexpartizipation und der Anlage in die klassische Überschussbeteiligung. In beiden Fällen fließen die Erträge in das Deckungskapital und erhöhen jährlich die Garantie. Mit Rückkaufoption im Rentenbezug (siehe RT1) Dieser Tarif wird auch als Nettotarif angeboten (RT1i netto). Mit extra-renten-option oder mit Pflege-Option (siehe Seite 10 unten). Tarifbeschreibungen 9

10 RT2 Rente ohne Todesfallschutz Klassische Rentenversicherung aufgeschoben ohne Todesfallschutz in der Aufschubzeit Die erste Rente wird sofort fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Rückkaufoption im Rentenbezug Zu Rentenbeginn können Sie anstelle der vereinbarten Leibrente auch eine rückkaufsfähige Leibrente mit Todesfallschutz in Höhe des aus der Hauptversicherung zur Verfügung stehenden Verrentungskapitals abzüglich bereits gezahlter garantierter Renten wählen. Mit extra-renten-option oder mit Pflege-Option (siehe Seite 10 unten). RT3 Sofortrente Garantie Klassische Rentenversicherung sofort beginnend mit Rentengarantiezeit Die erste Rente wird je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeits terminen gezahlt. Diese Zahlungen erfolgen mindestens für die garantierte Rentenlaufzeit, unabhängig vom Erleben. Bei Options renten ver si cherungen (die aus einer Kapitalversicherung fällige Versicherungsleistung wird auf Antrag ganz oder teilweise in eine Leibrentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantie gegen Einmalbeitrag nach den dann geltenden Tarifen umgewandelt) wird die erste Rente sofort zum vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Tarifbezeichnung RT3 wird dann durch den Buchstaben O (Option) ergänzt. RT4 Sofortrente Klassische Rentenversicherung sofort beginnend mit Todesfallschutz Die erste Rente wird je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Bei Tod der versicherten Person wird darüber hinaus eine Leistung fällig, die dem Einmalbeitrag abzüglich geleisteter garantierter Renten entspricht. Bei Optionsrentenversicherungen wird die erste Rente sofort zum vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Tarifbezeichnung RT4 wird dann durch den Buchstaben O (Option) ergänzt. RT5 extra-rente Leibrentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung und individueller Risikoeinschätzung gegen Einmalbeitrag Im Gegensatz zur herkömmlichen Altersrentenversicherung, die vor Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung vornimmt, berücksichtigt die extra-rente den Gesundheitszustand der versicherten Person. Je ausgeprägter ein Krankheitsbild ist und je stärker die Lebenserwartung durch die Krankheit reduziert wird, desto höher fällt bei der extra-rente die Rentenzahlung aus. Maßgebend für die Berechnung der Rentenhöhe ist die Restlebenserwartung der versicherten Person, die Maximum Probable Life Expectance (MPLE). Bei Optionsrentenversicherungen wird die erste Rente sofort zum vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Tarifbezeichnung RT5 wird dann durch den Buchstaben O (Option) ergänzt. Tarifbeschreibungen 10

11 RT6/ RT6PS Basisrente Klassische Basisrentenversicherung aufgeschoben Die erste Rente wird sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang monatlich in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Der Beginn der Rentenzahlung darf nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres liegen. Ist eine Beitragsrückgewähr vereinbart, werden im Falle des Todes des Versicherungsnehmers während der Aufschubzeit die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen, ohne Stückkosten sowie ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen an einen Hinterbliebenen* als monatliche Rente ausgezahlt. Für den Rentenbezug kann ein Zeitraum (Rentengarantiezeit) vereinbart werden, in dem bei Tod des Versicherungsnehmers eine Leistung an Hinterbliebene*) fällig wird. Erlebt der Versicherungs nehmer den Rentenzahlungsbeginn und stirbt er vor Ende einer eventuell vereinbarten Rentengarantie zeit, zahlen wir das zur Verfügung stehende Kapital an einen Hinterbliebenen* als monatliche Rente aus. extra-renten-option bei Tarif RT6 inklusive Die Ausführungen zur extra-rente siehe unten auf dieser Seite. Pflegeschutz bei Tarif RT6PS inklusive Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die zu Rentenbeginn garantierte Altersrente. Die Überschussrente erhöht sich ebenfalls. Zu Rentenbeginn kann ein Wechselrecht in den Tarif RT6 mit extra-renten-option ausgeübt werden. * Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft des Steuerpflichtigen. Zu den Hinterbliebenen zählen auch die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des 32 EStG erfüllt. RT7 Sofortrente Rückkauf Klassische Rentenversicherung sofort beginnend mit Rückkaufsmöglichkeit Die erste Rente wird je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Vierteljahr oder einen Monat nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Bei Tod der versicherten Person wird darüber hinaus eine Leistung fällig, die dem Einmalbeitrag abzüglich geleisteter garantierter Renten entspricht. Bei Optionsrentenversicherungen wird die erste Rente sofort zum vereinbarten Versicherungsbeginn gezahlt. Die Tarifbezeichnung RT7 wird dann durch den Buchstaben O (Option) ergänzt. extra-renten-option Pflege-Option Es kann einmalig bei Altersrentenübergang eine individuelle Einschätzung des Gesundheitszustandes der versicherten Person verlangt werden, die unter Umständen zu einem alternativen Rentenangebot für eine höhere Altersrente, gegebenenfalls mit verkürzter Rentengarantiezeit, führen kann. Zu Rentenbeginn kann für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorgesorgt werden. Anstatt der ursprünglich vereinbarten Altersrente wird eine niedrigere Altersrente mit Pflegeschutz gezahlt. Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich dann die zu Rentenbeginn garantierte Alters rente inklusive Überschussrente. Tarifbeschreibungen 11

12 Fondsgebundene Rentenversicherungen FRV Performer Flex Fondsgebundene Rentenversicherung aufgeschoben Die erste Rente wird sofort fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Zeitpunkten gezahlt. Als garantierte Erlebensfall-Leistungen stehen individueller Beitragserhalt, maximale Garantie oder keine Erlebensfallgarantie zur Wahl beziehungsweise die daraus abgeleitete ab Rentenbeginn garantierte Rentenzahlung. Die Zahlungen erfolgen unabhängig vom Erleben mindestens für die garantierte Rentenlaufzeit. Wenn die versicherte Person während der Aufschubzeit stirbt, wird die vereinbarte Todesfallleistung fällig. Der Versicherungsnehmer kann Zuzahlungen ins beziehungsweise Teil auszahlungen aus dem Fondsguthaben vornehmen. Der Tarif FRV wird auch als Nettotarif FRVnetto angeboten. Mit extra-renten-option oder mit Pflege-Option (siehe Seite 10 unten). FBRV/ FBRVPS Performer Basisrente Fondsgebundene Basisrentenversicherung aufgeschoben Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang mit monatlicher Fälligkeit gezahlt. Die Rentenzahlung erhält die versicherte Person frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Als garantierte Erlebensfallleistungen stehen individueller Beitragserhalt, maximale Garantie und keine Erlebensfallgarantie zur Auswahl, beziehungsweise die daraus abgeleitete ab Rentenbeginn garantierte Rentenzahlung. Der Versicherungsnehmer kann Zuzahlungen vornehmen. Erlebt die versicherte Person den Rentenzahlungsbeginn und stirbt sie vor Ende einer eventuell vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir das für die Zahlung der Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit zur Verfügung stehende Kapital an einen Hinterbliebenen* als monatliche Rente aus. Ist eine Hinterbliebenenversorgung* für die Aufschubzeit vereinbart, wird im Falle des Todes der versicherten Person während der Aufschubzeit das vorhandene Deckungskapital an einen Hinterbliebenen* als monatliche Rente ausgezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird an den Ehegatten des Versicherungsnehmers lebenslang ausgezahlt. An Kinder erfolgt eine abgekürzte Rentenzahlung innerhalb des in 32 EStG genannten Zeitraumes und solange die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Tarif FBRV wird auch als Nettotarif FBRVnetto angeboten. extra-renten-option bei Tarif FBRV inklusive Die Ausführungen zur extra-rente siehe Seite 10 unten. Pflegeschutz bei Tarif FBRVPS inklusive Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die zu Rentenbeginn garantierte Altersrente. Die Überschussrente erhöht sich ebenfalls. Zu Rentenbeginn kann ein Wechselrecht in den Tarif FBRV mit extra-renten-option ausgeübt werden. * Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft des Steuerpflichtigen. Zu den Hinterbliebenen zählen auch die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des 32 EStG erfüllt. Tarifbeschreibungen 12

13 FPR Performer PRIMUS Fondsgebundene Rentenversicherung für Versorger unter 50 Die Aufschubzeit gliedert sich in eine Versorgungsphase und eine Erwachsenenphase. Versicherungsnehmer ist zu Beginn der Versicherung der Versorger. Während der Versorgungsphase sind versicherte Personen der Versorger und ein mitversichertes, zu versorgendes Kind; mit Beginn der Erwachsenenphase ist nur noch das zu versorgende Kind versicherte Person. Ab Beginn der Erwachsenenphase besteht die Möglichkeit, dass das zu versorgende Kind Versicherungsnehmer wird. Erlebt das zu versorgende Kind den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit), so wird der Vertrag in eine konventionelle Rentenversicherung umgewandelt und lebenslang entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise an den vereinbarten Fälligkeitsterminen die Rente gezahlt. Die Zahlungen erfolgen unabhängig vom Erleben mindestens für die vereinbarte Rentengarantiezeit. Bei Tod des Versorgers sind während der Versorgungsphase bis zum Ende der Versorgungsphase keine weiteren Beiträge zu zahlen. Die Einzahlungen in die gewählten Fonds werden von der LV 1871 bis zum Ende der Versorgungsphase weitergeführt. Mit Beginn der Erwachsenenphase ist die Beitragszahlung vom Versicherungsnehmer wieder aufzunehmen. Bei Tod des zu versorgenden Kindes vor dem vereinbarten Ablauf der Aufschubzeit beträgt die Todesfallleistung je nach vereinbartem Todesfallschutz 95 Prozent des angesparten Fondsguthabens, mindestens aber die ab Ende der Versorgungsphase eingezahlten Beiträge und höchstens die Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge oder das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vertragsguthaben. Die Todesfallleistung ist vor Vollendung des siebten Lebensjahres des zu versorgenden Kindes jedoch auf Euro beschränkt. Mit dem Tod des zu versorgenden Kindes endet der Vertrag. FPR+ Performer PRIMUS 50plus Fondsgebundene Rentenversicherung für Versorger ab 50 Die Aufschubzeit gliedert sich in eine Versorgungsphase und eine Erwachsenenphase. Versicherungsnehmer ist zu Beginn der Versicherung der Versorger. Während der Versorgungsphase sind versicherte Personen der Versorger und ein mitversichertes, zu versorgendes Kind; mit Beginn der Erwachsenenphase ist nur noch das zu versorgende Kind versicherte Person. Ab Beginn der Erwachsenenphase besteht die Möglichkeit, dass das zu versorgende Kind Versicherungsnehmer wird. Erlebt das zu versorgende Kind den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit), so wird der Vertrag in eine konventionelle Rentenversicherung umgewandelt und lebenslang entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise an den vereinbarten Fälligkeitsterminen die Rente gezahlt. Die Zahlungen erfolgen unabhängig vom Erleben mindestens für die vereinbarte Rentengarantiezeit. Während der Wartezeit wird bei Tod des Versorgers das Fondsguthaben ohne Stornoabzug ausgezahlt und der Vertrag endet. Stirbt er während der Dauer der Staffelung wird der Vertrag für die verbleibende Zeit der Versorgungsphase (maximal bis zum 95. Lebensjahr des Versorgers) beitragsfrei. Allerdings wird nur ein Teil des vertraglich vereinbarten Beitrags als Versicherungsleistung von der LV 1871 erbracht, soweit ein Mindestbeitrag erreicht wird. Bei Tod des Versorgers nach Ablauf der Wartezeit und der Staffelung sind während der Versorgungsphase bis zum Ende der Versorgungsphase (maximal bis zum 95. Lebensjahr des Versorgers) keine weiteren Beiträge zu zahlen. Bei Tod des zu versorgenden Kindes vor dem vereinbarten Ablauf der Aufschubzeit beträgt die Todesfallleistung je nach vereinbartem Todesfallschutz 95 Prozent des angesparten Fondsguthabens, mindestens aber die ab Ende der Versorgungsphase eingezahlten Beiträge und höchstens die Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge oder das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vertragsguthaben. Die Todesfallleistung ist jedoch mindestens bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des zu versorgenden Kindes auf Euro beschränkt. Mit dem Tod des zu versorgenden Kindes endet der Vertrag. Tarifbeschreibungen 13

14 FRRV/ FRRVPS Performer Riestar Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung Die erste Rente wird fällig, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang mit monatlicher Fälligkeit gezahlt. Die Rentenzahlung erhält die versicherte Person frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung. Die Zahlungen erfolgen unabhängig vom Erleben mindestens für die Rentengarantiezeit. Im Todesfall der versicherten Person während der Aufschubzeit kann entweder das Vertragsguthaben abzüglich der auf diesen Vertrag gutgeschriebenen staatlichen Zulagen und abzüglich aller Steuervorteile, die sich aus diesem Vertrag ergeben haben, förderschädlich ausgezahlt werden oder das Vertragsguthaben inklusiv aller auf diesen Vertrag gutgeschriebenen staatlichen Zulagen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden oder das Vertragsguthaben in eine monatliche Hinterbliebenenrente umgewandelt und an den Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder die Kinder, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag nach 32 Abs. 6 EStG bezogen wird, ausgezahlt werden. Die Rentenzahlungen werden an den Ehegatten in Form einer lebenslangen Rente, an die Kinder in Form einer abgekürzten Rente ausgezahlt. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird entweder die zu diesem Zeitpunkt garantierte Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit förderschädlich ausgezahlt oder aus der Kapitalisierung der noch ausstehenden Rentenzahlungen während der Garantiezeit ein Barwert ermittelt, der auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird oder aus dem Barwert eine monatliche Hinterbliebenenrente gebildet, die an den Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder die Kinder, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag nach 32 Abs. 6 EStG bezogen wird, ausgezahlt wird. Die Rentenzahlungen werden an den Ehegatten in Form einer lebenslangen Rente, an die Kinder in Form einer abgekürzten Rente ausgezahlt. extra-renten-option bei Tarif FRRV inklusive Die Ausführungen zur extra-rente siehe Seite 10 unten. Pflegeschutz bei Tarif FRRVPS inklusive Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die zu Rentenbeginn garantierte Altersrente. Die Überschussrente erhöht sich ebenfalls. Zu Rentenbeginn kann ein Wechselrecht in den Tarif FRRV mit extra-renten-option ausgeübt werden. Kapitallebensversicherungen G0 Kapitalleben Klassische Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Die Todesfallsumme kann zwischen 60 und 400 Prozent der Erlebensfallsumme gewählt werden. Bei Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer wird die Erlebensfallsumme fällig. Bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer wird die Todesfallsumme fällig. Bei Tarif G0 als Vermögensbildungsversicherung (G0V) kann die Todesfallsumme zwischen 60 und 100 Prozent gewählt werden. Rückkaufswert: mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. R0/R0E Erbvorsorge Klassische Kapitallebensversicherung auf den Todesfall Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Bei Tarif R0E beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der eintrittsalterabhängigen Wartezeit. Tarifbeschreibungen 14

15 VR0 Sterbegeld Klassische Sterbegeldversicherung mit Gruppentarif Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Der volle Versicherungsschutz besteht erst nach einer Wartezeit und einer eintrittsalterabhängigen Dauer der Staffelung. Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Wahlweise sind Tarife mit Bonussystem oder Sofortrabatt möglich. SV Sterbegeld Plus Klassische Sterbegeldversicherung mit Erbrechtsberatung Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Der volle Versicherungsschutz besteht erst nach einer Wartezeit und einer eintrittsalterabhängigen Dauer der Staffelung. Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Die Leistungen aus der Erbrechtsberatung beinhalten pro Kalenderjahr jeweils eine einmalige, maximal 60-minütige telefonische erbrechtliche Erstberatung durch einen von der LV 1871 vermittelten Rechtsanwalt. Wahlweise sind Tarife mit Bonussystem oder Sofortrabatt möglich. Berufsunfähigkeitsversicherungen SBU Golden BU Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, auf Wunsch lebenslang; alternativ Classic BU mit Standardbedingungen Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. Optionen: doppelte Rente bei Berufsunfähigkeits durch Unfall Leistungsdynamik Karenzzeit zusätzliche Optionen bei Golden BU: BU-Rente auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten Nachversicherungsgarantie auch ereignisunabhängig Pflegepaket, bestehend aus den Komponenten Pflegebasisschutz, Pflege-Plus-Option und Pflegebeitragsbefreiung SBUS Golden BU Start Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit Startoption, auf Wunsch lebenslang; alternativ Classic BU mit Standardbedingungen Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. Im Vergleich zum Tarif SBU wird ein verringerer Anfangs beitrag in den ersten zehn Jahren vereinbart. Optionen: doppelte Rente bei Berufsunfähigkeits durch Unfall Leistungsdynamik Karenzzeit zusätzliche Optionen bei Golden BU: BU-Rente auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten Nachversicherungsgarantie auch ereignisunabhängig Pflegepaket, bestehend aus den Komponenten Pflegebasisschutz, Pflege-Plus-Option und Pflegebeitragsbefreiung Tarifbeschreibungen 15

16 SBUV Golden BU Vorsorgeschutz Klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Risikoprüfung zur Sicherung der Altersvorsorge, alternativ Classic BU mit Standardbedingungen Der Tarif ermöglicht die Übernahme der Beiträge bestehender Altersvorsorgeverträge bei Berufsunfähigkeit. Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. Besonderheiten: ab 600 Euro Mindestabsicherung pro Jahr bis zu Euro jährliche Absicherungssumme ideal für die Absicherung bei Drittanbietern Karenzzeit FSBU Performer Golden BU Fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung, auf Wunsch lebenslang alternativ Classic BU mit Standardbedingungen Die vereinbarte Rente wird bis zum Ende der Leistungsdauer gezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird. Eine verlängerte Leistungsdauer kann zusätzlich vereinbart werden. Überschüsse können entweder in Fonds investiert oder teilweise mit dem Beitrag verrechnet und in Fonds investiert werden. Das Fondsvermögen wird im BU-Leistungsfall neben der garantierten BU-Rente zur Verfügung gestellt, spätestens zum Ablauf der Versicherungsdauer, auch wenn kein BU-Leistungsfall eingetreten ist. Der Tarif FSBU wird auch als Nettotarif FSBUnetto angeboten. Optionen: doppelte Rente bei Berufsunfähigkeit durch Unfall Leistungsdynamik Karenzzeit zusätzliche Optionen bei Performer Golden BU: BU-Rente auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten Nachversicherungsgarantie auch ereignisunabhängig Risikolebensversicherungen R1 Risikoleben gleichbleibend Klassische Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. R6 Risikoleben verbunden Risikolebensversicherung mit anfänglich steigender Versicherungssumme Die jeweils gültige Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Tarifbeschreibungen 16

17 Tochtergesellschaft LV 1871 Private Assurance AG Fürstentum Liechtenstein RTp Rente Garantie Plus Klassische Rentenversicherung aufgeschoben mit garantiertem Rechnungszins von 1,5 Prozent p. a., Todesfallschutz und Indexoption in der Aufschubzeit Die erste Rente wird sofort fällig, wenn die versicherte Per son den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (Ablauf der Aufschubzeit) erlebt. Die Rente wird lebenslang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Diese Zahlungen erfolgen mindestens für die garantierte Rentenlaufzeit, unabhängig vom Erleben. Wenn die versicherte Person während der Aufschubzeit stirbt, werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich aufgelaufener Überschuss anteile und ohne Stück kosten zurückgezahlt. Je nach gewähltem Gewinn system auch zuzüglich oder ohne aufgelaufene Überschussanteile. Beziehungsweise bei Wahl der Indexoption stattdessen zuzüglich der Erträge aus der Indexpartizipation, soweit die maßgebliche Jahresrendite überschritten wird. Besonderheiten des Standortvorteils Liechtenstein lebenslange Rente mit garantiertem Rechnungszins von 1,5 Prozent p. a. Tochtergesellschaft TRIAS Versicherung AG in Kooperation mit der BGV-Versicherung AG: Golden IV UVGIV Golden IV Arbeitskraftabsicherung in den Varianten Klassik und Exklusiv Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Invalidität durch Unfall (mindestens 50 Prozent Invalidität) schweren Krankheiten und Krebs Verlust von Grundfähigkeiten Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Geleistet wird in Form einer Kapitalsofortleistung (6 Monatsrenten im Tarif Klassik, 12 Monatsrenten im Tarif Exklusiv und bis zu 24 Monatsrenten im Tarif Exklusiv mit Plus -Option) und/oder einer Rentenzahlung. Gipsgeld/Heilungs hilfe gibt es bei diversen Verletzungen (bis zu Euro im Tarif Klassik, bis zu Euro im Tarif Exklusiv). Zudem beinhaltet die Golden IV eine anlass bezogene Nachversicherungs garantie ohne Risikoprüfung. Bergungskosten sind bis zu Euro mitversichert. Auf Wunsch kann in der Variante Exklusiv gegen Mehrbeitrag eine Malteser-Soforthilfe eingeschlossen werden. Wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss rechnungsmäßig mindestens sieben Jahre alt ist, beinhaltet der Vertrag zudem eine anlassbezogene BU-Option. Damit hat die versicherte Person unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 ohne erneute Risikoprüfung abzuschließen. Tarifbeschreibungen 17

18 Zusatzversicherungen (Kurzbeschreibung der Tarife) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) BUZ Golden BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, auf Wunsch lebenslang Die BU kann zu allen Hauptversicherungen außer RT3, RT4, RT5, RT7, R6, VBG, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen werden. Bei Eintritt von Berufsunfähigkeit während der BU-Versicherungsdauer werden die Haupt- und alle Zusatzversicherungen beitragsfrei. Zusätzlich kann eine BU-Rente vereinbart werden. Die BU-Versicherungsdauer darf die Dauer der Hauptversicherung und das 67. Lebensjahr nicht übersteigen. FBUZ Performer BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu den Performer-Versicherungen, auf Wunsch lebenslang Die FBUZ kann zu allen Performer-Versicherungen außer FSBU und FPR50plus und Performer Riestar abgeschlos sen werden. Bei Eintritt von Berufsunfähigkeit während der BU-Versicherungsdauer werden die Performer-Versicherung und die FBUZ beitragsfrei. Die BU-Versicherungsdauer darf die Dauer der Hauptversicherung und das 67. Lebensjahr nicht übersteigen. Die BU-Leistungsdauer kann außer bei Vereinbarung einer lebenslangen Leistungsdauer die Hauptversicherungsdauer nicht übersteigen, jedoch über der BU- Versicherungs dauer liegen. BUZ BUZ Beitragsbefreiung Beitragsbefreiung ohne Risikofragen Der Versicherungsnehmer kann auf Wunsch die Gesundheitsprüfung für die BU-Beitragsbefreiung entfallen lassen, sofern keine BU-Rente vereinbart wurde, der Dynamikprozentsatz höchstens fünf Prozent, der gesamte Zahlbeitrag höchstens Euro, die Beitragszahlungsdauer mindestens zwölf Jahre beträgt, keine Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Leistungsfall eingeschlossen ist, sowie im Rahmen der Antragstellung keine Umstände bekannt sind, die für die Berunfsunfähigkeit gefahrerheblich sind. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von drei Jahren. Tritt während der Wartezeit Berufsunfähigkeit ein, so erlischt die BU-Zusatzversicherung, sofern für die Berufsunfähigkeit nicht ein Unfall ursächlich war. Ein eventuell vorhandenes Guthaben wird in die Hauptversicherung übertragen. Dagegen greift der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall auch in der Wartezeit. Tarifbeschreibungen 18

19 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung In eine Versicherung nach den Tarifen RT1, RT2, RT3 oder RT4 kann die Zusatzversicherung für eine Anwartschaft auf lebenslänglich zahlbare Hinterbliebenenrente für eine mitversicherte Person eingeschlossen werden. Das Mindesteintrittsalter der mitver sicherten Person beträgt 15 Jahre. HZV1 HZV Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung mit sofort beginnendem Versicherungsschutz bei den Tarifen RT1 und RT2: Bei Ableben der hauptversicherten Person vor oder nach Ablauf der Aufschubzeit zahlen wir ab dem nächsten Monat die lebenslängliche Hinterbliebenenrente. Während einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente erst nach Ablauf der Rentengarantiezeit fällig. Bei Ableben der mitversicherten Person erlischt die HZV. bei Tarif RT3: Bei Ableben der hauptversicherten Person während der Rentengarantiezeit zahlen wir bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit die volle Altersrente weiter; im Anschluss daran wird die vereinbarte Hinterbliebenenrente lebenslang gezahlt. Bei Ableben der mitversicherten Person erlischt die HZV. bei Tarif RT4: Bei Ableben der hauptversicherten Person zahlen wir ab dem nächsten Monat die lebenslange Hinterbliebenenrente. Bei Ableben der mitversicherten Person erlischt die HZV. HZV3 HZV Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung mit Aufschubzeit Bei Ableben der versicherten Person während der Aufschubzeit wird keine Leistung fällig, während einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente erst nach Ablauf der Rentengarantiezeit fällig, nach einer vereinbarten Rentengarantiezeit zahlen wir die lebenslange Hinterbliebenenrente zu den gleichen Terminen, die für die Zahlung der Altersrente vereinbart waren. Im Rahmen von Kollektivverträgen können auch kollektive Witwen/Witwer- und/oder Waisenrenten abgeschlossen werden (WZV1,3 Kollektive Witwen/Witwerrente, WAZ1,3 Kollektive Waisenrente und WWZ1,3 Kollektive Witwen/Witwer- und Waisenrente). Hier entfällt der ständige Änderungsdienst (Heirat, Scheidung, Wiederverheiratung, Geburt eines Kindes usw.) gegenüber individuellen Hinterbliebenenrenten. Pflegebedürftigkeits-Zusatzversicherung PBZ Beitragsbefreiung Pflegebedürftigkeits-Zusatzversicherung Die Pflegebedürftigkeits-Zusatzversicherung kann zu Performer PRIMUS 50plus gewählt werden. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit werden die Haupt- und alle Zusatzversicherungen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung wird ab Pflegestufe III in voller Höhe gewährt. Tarifbeschreibungen 19

20 Unfalltod-Zusatzversicherung UZV UZV Unfalltod-Zusatzversicherung Die UZV kann zu allen Hauptversicherungen außer RT1i, RT3, RT4, RT5, RT6, RT7, VBG, selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Performer abgeschlossen werden. Die Unfalltodsumme kann bis 999 Prozent der höheren Versicherungssumme (Tod oder Erleben), bei Tarif RT1 und RT2 bis zur 999fachen Jahresrente gewählt werden. Bei Unfalltod wird die Unfalltodsumme zusätzlich zu den weiteren versicherten Leistungen sofort fällig. Zeitrenten-Zusatzversicherung ZRZV Zeitrente Zeitrenten-Zusatzversicherung Diese Zusatzversicherung kann zu den Hauptversicherungen G0, RT2, RT3 und RT4 abgeschlossen werden. Die Zeitrente beträgt bis zu 999 Prozent der Erlebensfallsumme bei Kapitalversicherungen; bei Rentenversicherungen wird die Zeitrente in Prozent der Jahresrente der HV-Jahresrente bemessen. Die Zeitrente wird nur bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer gezahlt, und zwar bis zum Ablauf der ZRZV-Versicherungsdauer. Tarifbeschreibungen 20

21 Dynamik-Modelle Klassische Tarife Bei allen Hauptversicherungstarifen außer VBG-, Sterbegeld- und Einmalbeitrags-Tarifen kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz jedes Jahr wächst. Wir bieten folgende Dynamikmodelle: VB Vorjahresbeitrag Der Beitrag erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent des Vorjahresbeitrags. (In der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung maximal fünf Prozent) VS Vorjahressumme (Rente) Die Versicherungssumme (Rente) erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent der Vorjahres-Versicherungssumme (-Rente). In der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Prozentsatz auf fünf Prozent begrenzt. AB Anfangsbeitrag Der Beitrag erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent des Anfangsbeitrags. AS Anfangssumme (Rente) Die Versicherungssumme (Rente) erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent der Anfangs-Versicherungssumme (-Rente). RR Rentenversicherung Relation Der Beitrag erhöht sich jährlich um den gleichen Prozentsatz wie der Höchstbeitrag in der allgemeinen Rentenversicherung, mindestens jedoch um fünf Prozent des Anfangsbeitrags. BR Beitragsbemessungsgrenze - Relation Der Beitrag erhöht sich jährlich jeweils im selben Verhältnis wie die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung. Dieses Modell kann nur im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vereinbart werden. Fondstarife VB Vorjahresbeitrag Der Beitrag erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent des Vorjahresbeitrags. (In der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung maximal fünf Prozent) AB Anfangsbeitrag Der Beitrag erhöht sich jährlich um drei bis zehn Prozent des Anfangsbeitrags (nur bei PRIMUS-Tarifen möglich) Bei Wahl einer Dynamik(-fortführung) bei Tod des Versorgers bei PRIMUS-Tarifen beträgt der Prozentsatz immer drei Prozent. Bei Wahl einer Dynamikfortführung im Leistungsfall in der BUZ beträgt der Prozentsatz maximal fünf Prozent. Tarifbeschreibungen 21

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