Einzelhandel - Eisen- und Hartwaren Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit
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- Katrin Bieber
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1 6020 Innsbruck, EggerLienzStraße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel Eisen und Hartwaren Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 1. Der Lehrbetrieb 1.1 Kenntnis über den Lehrbetrieb Kenntnis der Betriebs und Rechtsform des Lehrbetriebes Kenntnis der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse 1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Funktionsgerechte Verwendung der betrieblichen Einrichtungen und Geräte des Verkaufes Kenntnis der Gesundheits, Unfall und Umweltgefahren sowie der einschlägigen Schutz und Sicherheitsvorschriften Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften 1.3 Ausbildung im dualen System Kenntnis der Lehrvertragspartner und der Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag ( 9 und 10 BAG) Kenntnis des Inhalts und der Ziele der Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten 1.4 Organisation und Warenwirtschaft Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche Kenntnis der betrieblichen technischen Hilfsmittel und Durchführung einfacher im Betrieb vorhandener EDVAnwendungen Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe, der betrieblichen Warenbewegung und Ausgabe 12/01 1 Eisen und Hartwaren
2 der sich daraus ergebenden Belege Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und ihrer Auswirkungen auf die Rentabilität und die Preisgestaltung Kenntnis der Formen der betrieblichen Kommunikation Grundkenntnisse einer Erfassen der betrieblichen Warenbewegung rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung Für den Eisen und Hartwarenhandel spezifische Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ausstellen von Lieferpapieren und Rechnungen, Ablage und Evidenz Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen 2. Warenbeschaffung und Lagerung 2.1 Einkaufsplanung Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfes unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel Kenntnis über Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden Kenntnis der Bezugsquellen und Einkaufsmöglichkeiten Kenntnis der für den Betrieb relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges Einholen von Angebo Ausgabe 12/01 2 Eisen und Hartwaren
3 ten aufgrund spezieller Kundenwünsche 2.2 Einkaufsabwicklung Bestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität Überwachung der Liefertermine und Maßnahmen bei Lieferverzug 2.3 Warenan und Übernahme Kontrolle der Wareneingänge Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten Bearbeitung der Lieferpapiere 2.4 Warenlagerung Grundkenntnisse über wesentliche Lagerungsvorschriften für Waren Kenntnis der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager Produktgerechte Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeit bei der Inventur Kenntnis der produkt und betriebsspezifischen Lagerungsvorschriften Kenntnis der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager Produktgerechte Lagerung und Pflege unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Ablauffristen Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Lagerbestandes 3. Verkauf 3.1 Verkaufsvorbereitung Vorarbeiten für den Verkauf Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführung der Preisauszeichnung Feststellen des Bestandes und Bestandsübersicht Fachgerechte Warenplatzierung Kenntnis über und Mitwirkung bei der fachgerechten gesetzes und betriebsgerechten Abfallentsorgung Anleitungen für die Montage und die Inbetriebnahme von Arbeitsmaschi Ausgabe 12/01 3 Eisen und Hartwaren
4 nen und Geräten und Grundkenntnisse über die notwendigen Anschlusswerte 3.2 Warensortiment Allgemeine Warenkunde (fachliche Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit) Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Umweltschutz Kenntnis des betrieblichen Warensortiments (insbesondere Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik) hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe, Eigenschaften, Form, Ausführung, Sorten, Qualität, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit Kenntnis der branchenüblichen Warenbezeichnungen, Normen und Fachausdrücke Kenntnis über und Mitwirkung bei der fachgerechten gesetzes und betriebsgerechten Abfall entsorgung Kenntnis des betrieblichen Eisen und Hartwarensortiments Kenntnis über die Eigenschaften und die Zusammensetzung der Werkstoffe Grundkenntnisse der im Eisen und Hartwarenhandel üblichen generellen und warenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke Kenntnis über Energiebedarf, Anschlusswerte und Leistungen der Elektromaschinen Kenntnis der produktbezogenen Normen und Bestimmungen, zb die ÖNORMEN, die Brandklassen Grundkenntnisse über Kenntnis über Brandschutz und Schalldämmung Brandschutz Beratung über Brandschutzklassen und die Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken 3.3 Verkaufsförderung und Werbung Gestalten einer verkaufsgerechten Warenpräsentation Einfache Dekorationsarbeiten (wie Innendekorationen oder Schaufensterdekoration) Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration Mitwirkung bei Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen Ausgabe 12/01 4 Eisen und Hartwaren
5 3.3.5 Produktbezogene Dekorationsarbeiten Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration Mitwirkung beim Erstellen von Verkaufsprogrammen Kenntnis über die Erstellung von Kundeninformationen, Katalogen und Preislisten 3.4 Kundenberatung und Warenverkauf Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes Kenntnis des kundengerechten Verhaltens und der kundengerechten Kommunikation Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten und seinem Kundenverhalten Kenntnis des Ablaufes und der Gestaltung des Verkaufsgespräches Führen von Verkaufsgesprächen, Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen Kenntnis und Anwendung von verkaufsorientierter Gesprächsführung Bedarfs und wunschgemäße Warenvorlagen auf Grund der Waren und Verkaufskenntnisse Information und Beratung der Kunden über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts und Preisunterschiede Anbieten von Ergänzungs und Ersatzartikeln und Serviceleistungen, fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen Bearbeiten von und Verhalten bei Reklamationen und beim betriebsüblichen Warenumtausch Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Ladendiebstahl und des Verhaltens bei Ladendiebstahl Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen Übernehmen und Abwickeln von Reparaturaufträgen unter Berücksichtigung der Garantieund Gewährleistungsbestimmungen Übernehmen und Abwickeln von Serviceaufträgen Beratung über und Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör Beratung über Brandschutz Ausgabe 12/01 5 Eisen und Hartwaren
6 Beratung und fachmännische Hilfestellung für den Heimwerker und gewerblichen Abnehmer Beratung über die fachgerechte Anwendung und Verwendung der einzelnen Produkte der Produktgruppen Beschläge, Werkzeuge, Kleinmaschinen, Schlösser, Materialien zur Befestigungstechnik Fachgerechte Beratung hinsichtlich der Qualitätsmerkmale und Qualitäts unterschiede Grundkenntnisse über Finanzierungs und Förderungsmöglichkeiten Grundkenntnisse über das Erstellen von Schließplänen Mitwirken beim Erstellen von Schließplänen Erstellen von Schließplänen Beratung über den Energiebedarf, die Anschlusswerte und die Leistung von Elektromaschinen und Geräten Beratung über die Möglichkeiten der Zustellung und Montage Beratung über den fachgerechten Einbau von Beschlägen (zb Türschließer) Beratung über die Verund Bearbeitung von Holz, Metall und Beton und die dafür notwendigen Werkzeuge und Maschinen Beratung über die für die Anwendung der Maschinen und Geräte notwendigen Bedienungsund Sicherheitseinrichtungen Beratung über die Brandschutzklassen und die Versicherungswerte von Tresoren und anderen feuerfesten Schränken Mitwirken bei der Vermietung von Arbeitsmaschinen und Geräten Ausgabe 12/01 6 Eisen und Hartwaren
7 Grundkenntnisse über die produktbezogenen Normen und rechtlichen Bestimmungen zb über die Entsorgung und die damit verbundenen Kosten von für den Eisen und Hartwarenhandel typischen Produkten und über die den Handel treffenden Rücknahmeverpflichtungen (Batterie und Lampenverordnung) Kenntnis und Beratung über die Wirtschaftlichkeit und den Energiebedarf der Produkte für den vom Kunden vorgesehenen Einsatz Abklärung der technischen Infrastruktur beim Kunden für die Inbetriebnahme eines technischen Gerätes: zb Anschlüsse für Strom laut Typenschild bzw. Gebrauchsanleitung und/oder Schaltplan Beratung und Verkauf von für die Verwendung der technischen Geräte benötigtem Zubehör 3.5 Verkaufsabrechnung Kenntnis der angewandten Kassensysteme und der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen, Bedienen der Kasse Abwickeln von Barzahlung, unbarer Zahlung und von Zahlungen in Fremdwährung Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben Kassenzettel und Rechnungen ausfertigen, inkl. Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer Erstellen von Kassenberichten Grundkenntnisse des betrieblichen Zahlungsverkehrs mit Dienstleistern und Lieferanten Ausrechnen und Ausweisen allfälliger Preisnachlässe Ermitteln des Verkaufspreises Ausgabe 12/01 7 Eisen und Hartwaren
8 VERHÄLTNISZAHLEN Die Verhältniszahlen regeln: 1. Wieviele fachlich einschlägig ausgebildete Personen für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen notwendig sind Als fachlich einschlägig ausgebildet gelten neben dem Lehrberechtigten (Betriebsinhaber; bei Gesellschaften der Geschäftsführer) jene, die die Lehrabschlussprüfung oder eine entsprechend lange Schulausbildung absolviert haben bzw. auch Personen, die eine längere einschlägige berufliche Praxis nachweisen können. Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wieviel fachlich einschlägig ausgebildete Personen mindestens pro Lehrling im Betrieb beschäftigt sein müssen: 1 fachlich einschlägig ausgebildete Person... 1 Lehrling, 23 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 2 Lehrlinge, 4 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 3 Lehrlinge, 56 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 4 Lehrlinge, 78 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 5 Lehrlinge, 911 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen... 6 Lehrlinge, ab 12 fachlich einschlägig ausgebildeten Personen für je 3 Personen... 1 weiterer Lehrling. Auf die Verhältniszahlen sind nicht anzurechnen: Lehrlinge in den letzten 6 Monaten ihrer Lehrzeit Lehrlinge, denen mindestens 2 Lehrjahre ersetzt wurden fachlich einschlägig ausgebildete Personen, die nur vorübergehend oder aushilfsweise im Betrieb beschäftigt sind 2. Wieviele Ausbilder für eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen im Betrieb zu beschäftigen sind Ausbilder ist jede fachlich einschlägig ausgebildete Person mit Ausbilderprüfung. Ausbilder, die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut sind: auf je 5 Lehrlinge zumindest 1 Ausbilder Ausbilder, die ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut sind: auf je 15 Lehrlinge zumindest 1 Ausbilder Es ist also bei der Aufnahme eines Lehrlings sowohl auf die vorgeschriebene Anzahl von fachlich einschlägig ausgebildeten Personen, als auch auf die entsprechende Anzahl von Ausbildern zu achten. ANRECHNUNG VON SCHULBESUCHEN Der Besuch einer Schule, die eine dem Lehrberuf entsprechende fachliche Ausbildung bietet, kann zu einer Anrechnung auf die Lehrzeit führen. Auskünfte über das jeweilige Ausmaß des Lehrzeitersatzes erteilt die Lehrlingsstelle. Ausgabe 12/01 8 Eisen und Hartwaren
9 LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG ( 24 BAG) Prüfungsgegenstände theoretischer Teil praktischer Teil Geschäftsfall Projektarbeit Fachgespräch Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde. Zusatzprüfung Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann in allen verwandten Lehrberufen eine Zusatzprüfung abgelegt werden. BGBl.Nr. 429/2001 Ausgabe 12/01 9 Eisen und Hartwaren
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