Infoveranstaltung für das Praxissemester - Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Praxiseinsatzes Go Global Sommersemester 2016

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1 Infoveranstaltung für das Praxissemester - Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Praxiseinsatzes Go Global Sommersemester

2 Agenda I. Vorbereitungsphase II. Durchführungsphase III. Nachbereitungs- und Dokumentationsphase IV. Abschließende Genehmigung V. Offene Fragen 2

3 Vorbereitungsphase Voraussetzung für den Antritt des Praxissemesters erfolgreicher Abschluss der Bachelor-Vorprüfung, vgl. 9 Abs. 8 SPO Teilnahme an drei Praxissemesterveranstaltungen (Prüfungsleistung lt. 54 Abs. 7 SPO i.v.m. 9 Abs. 2 SPO) Praxissemester sind in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis mit mindestens 95 Präsenztagen im nicht deutschsprachigen Ausland abzuleisten (vgl. 54 Abs. 4 d SPO i.v.m. 9 Abs. 2 SPO). Die Beschaffung eines Praktikantenplatzes liegt in der Verantwortung des Studierenden ( 9 Abs. 7 SPO). Die Praxisstellen sind von den Studierenden vorzuschlagen und vom Leiter des Praktikantenamtes zu genehmigen ( 9 Abs. 7, SPO). Eine Kopie des schriftlichen Praktikantenvertrages muss vor Antritt des Praxissemesters im Sekretariat von IBW zur Genehmigung abgegeben werden. Fehlende Voraussetzungen führen zur Ablehnung des Praxissemesters. 3

4 Vorbereitungsphase Ausbildungsziele Gewonnene Studienkenntnisse in betrieblichen Projekten und Managementaufgaben internationalen Charakters anwenden Verbesserung von Sprach- und Kulturkenntnissen Ausbildungsinhalte Inhalte der Ausbildung sind alle betriebswirtschaftlich relevanten Bereiche. Gewonnene Studienkenntnisse in Projekten und Managementaufgaben internationalen Charakters anwenden. Auf Erfahrungen der kulturellen, wirtschaftlichen und betrieblichen Besonderheiten des jeweiligen Landes soll besonderes Gewicht gelegt werden. Verbesserung von Sprach- und Kulturkenntnissen. 4

5 Vorbereitungsphase Aufenthaltsgenehmigung beantragen Arbeitserlaubnis beantragen Ggf. Stipendien beantragen (z.b. Leonardo-Programm) Krankenversicherungspflicht und Zusatzkrankenversicherung prüfen Einkommenssteuerrechtliche Gegebenheiten klären Erforderliche Impfungen prüfen und ggf. vornehmen lassen Reise buchen und Reiseversicherungen prüfen Reiserücktritt Gepäck Rücktransport im Krankheitsfall 5

6 Durchführungsphase Informationspflicht gegenüber der Hochschule bei vorzeitigem Abbruch des Praktikums Informationspflicht gegenüber der Hochschule bei groben Verstößen gegen die vereinbarten Pflichten aus dem Praktikantenvertrag Die Information erfolgt jeweils an die Leitung des Praktikantenamtes Rechtzeitiges Erstellen des Berichtes und frühzeitige Klärung des Prozesses für Prüfung und Unterschrift Bericht & Tätigkeitsnachweise 6

7 Nachbereitungs- und Dokumentationsphase Pflicht des Studierenden zur Erstellung eines Arbeitsberichtes. Der Arbeitsbericht muss vom Verfasser und Praktikantenbetreuer unterschrieben sein. Näheres zum Arbeitsbericht regelt das Merkblatt zur Gestaltung der Arbeitsberichte in den Praktischen Studiensemestern Abgabe des Arbeitsberichtes (einfache Ausfertigung) spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Studiensemesters zusammen mit dem Tätigkeitsnachweis (zweifach) im Sekretariat von IBW. Folgende Gründe führen (unter anderen) zur Ablehnung des Praxissemesters: Nicht rechtzeitige Abgabe des unterschriebenen Berichtes Plagiarismus (Eidesstattliche Erklärung der selbständigen Erbringung beifügen) Formmängel (z.b. kein oder mangelhaftes Inhaltsverzeichnis, lose Blätter) 7

8 Merkblatt I M E R K B L A T T zur Gestaltung der Arbeitsberichte in den Praktischen Studiensemestern Die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Aalen sieht vor: "Über die Ausbildung während der praktischen Studiensemester haben die Studierenden schriftliche Berichte zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Ausbildungszeit sowie Fehlzeiten/Zahl der Präsenztage ausweist. Auf der Grundlage der Praxisberichte, der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und des Tätigkeitsnachweises wird entschieden, ob die Studierenden das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet haben. Wird das praktische Studiensemester nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so kann es einmal wiederholt werden." 1.Art und Umfang des Arbeitsberichtes Als Arbeitsbericht gilt nur eine umfassende und selbständig verfasste Ausarbeitung der im praktischen Studiensemester bearbeiteten Themen- und Aufgabenstellungen. Der Arbeitsbericht umfasst in der Regel ca. 30 Seiten zzgl. Anlagen. 8

9 Merkblatt II 2. Der Arbeitsbericht soll enthalten Deckblatt mit dem Namen, Vornamen des Studierenden, Bezeichnung des Studienganges sowie Name, Anschrift und Ansprechpartner des Ausbildungsbetriebes Inhaltsverzeichnis mit Angabe der Seitenzahlen Zusammenfassung der eigenen Tätigkeiten auf einer Seite Detaillierte inhaltliche Angaben zu Land & Leuten, Praxisunternehmen, Aufgaben/Projekten Tabellarische Aufstellung der Abteilungen in denen gearbeitet wurde, über die Tätigkeitsdauer sowie die Art der Tätigkeit. Zusammenfassende Bewertung des Praktikum sowie der interkulturellen Erfahrungen Verzeichnis der Anlagen (Berichte, Unterlagen des Unternehmens, Fotos) Eidesstattliche Erklärung als letzte Seite, z.b.: Eidesstattliche Erklärung Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfsmittel verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet habe. Ort, Datum, Unterschrift 9

10 Merkblatt III 3. Inhalt des Arbeitsberichtes Über jeden zusammenhängenden Ausbildungsabschnitt in den Praktischen Studiensemestern ist ein ausführlicher Bericht anzufertigen. Der Umfang für die einzelnen Ausbildungsabschnitte richtet sich nach der Dauer des entsprechenden Abschnittes und dessen Ausbildungsinhalt. Mit dem Arbeitsbericht soll neben der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse ebenso das Verfassen von betriebswirtschaftlich fundierten Berichten geübt werden. Zunächst sollte der Arbeitsbericht die Umfeldbedingungen des Praxisunternehmens beschreiben. Hierzu zählen u.a. Angaben zu volkswirtschaftlichen Eckdaten des Einsatzlandes, zu landeskulturellen Gegebenheiten sowie eine kompakte Vorstellung des Praxisunternehmens (z.b. wesentliche Geschäftszahlen, Markt-, Produkt- und Wettbewerbsinformationen, Organisationsstruktur, Stellung der Abteilung des Praktikanten im Gesamtunternehmen). Für die konkret gestellten Aufgaben bzw. Projekten sind folgende Inhalte darzustellen: Aufgabenstellung / Problemstellung pro Aufgabe / Projekt Zielsetzungen der Aufgaben / Projekte erarbeitete Lösungsvarianten Begründung und ausführliche Darstellung der optimalen Lösung Zum Abschluss des Arbeitsberichtes soll das Praxissemester als Ganzes hinsichtlich der fachlichen, persönlichen und interkulturellen Erfahrungen zusammenfassend bewertet werden. Bekommt der Studierende Aufgaben zugewiesen, die als Betriebsgeheimnis oder vertrauliche Betriebsangelegenheiten gelten, so muss das Unternehmen die ordnungsgemäße Anfertigung des Berichtes und den Wunsch nach Geheimhaltung bestätigen. Die einzelnen Berichte sind vom Studenten und vom PraktikantenbetreuerIn des Ausbildungsunternehmens zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bestätigt der PraktikantenbetreuerIn, dass die in den Berichten beschriebenen Tätigkeiten vom Studierenden ausgeführt wurden. 10

11 Merkblatt IV 4. Abgabe des Arbeitsberichtes Der Arbeitsbericht ist in gebundener Form einfach und ein Tätigkeitsnachweis (oder Zeugnis) in zweifacher Ausfertigung spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters unaufgefordert beim Sekretariat des Studienganges abgegeben werden (zur kollisionsfreien Bearbeitung und Anmeldung für die Abschlussarbeit erforderlich; Regelfrist vgl. 9 Abs. 6 SPO). Der Arbeitsbericht und die Tätigkeitsnachweise werden nach Überprüfung durch das Praktikantenamt wieder an die Studierenden ausgehändigt (über das Sekretariat) 5. Nebenabreden Etwaige Nebenabreden zwischen der Leitung des Praktikantenamtes und Studierenden sind nur in schriftlicher Form wirksam. Das Merkblatt finden Sie im Downloadbereich der Studiengangshomepage 11

12 Genehmigungsphase Über die Anerkennung des Praxissemesters wird auf Grundlage des Praxisberichtes, des Tätigkeitsnachweises (bitte Vordruck verwenden, vollständig ausfüllen und unterschreiben lassen) und der Teilnahme an den Praktikantenveranstaltungen entschieden ( 9 Abs. 4 SPO) Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch das Sekretariat von IBW Inhaltliche und formale Prüfung der Unterlagen durch die Leitung des Praktikantenamtes (Prof. Dr. Heyd) Anerkennung oder Ablehnung des Praxissemesters Wird das Praxissemester nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so kann es einmal wiederholt werden Berichte werden ans Sekretariat zurückgegeben und dort abgeholt werden 12

13 Fragen? Go Global Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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