Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

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1 Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Informationsveranstaltung Arbeitskreis Versicherungsvermittler IHK Lippe zu Detmold Eine Initiative der Versicherungswirtschaft

2 Die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler Pressegespräch 24. April 2013 Berlin Eine Initiative der Versicherungswirtschaft

3 Die Basis fu r gute Beratung solide Erstqualifikation regelmäßige Weiterbildung

4

5 Die Ziele der Initiative gut beraten Vertriebskodizes der Verbände mit Leben füllen Berufsstand weiterhin professionalisieren Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie II vordenken + = Kunden noch besser beraten

6 Die Zielgruppe Die Teilnahme an der Initiative ist freiwillig. Gewonnen werden sollen alle registrierten Vermittler¹. Manteltarifvertrag für die angestellten Versicherungsvermittler der teilnehmenden Unternehmen ab Registrierte nebenberufliche Vermittler, die nur in einer Sparte beraten: 100 WP in 5 Jahren in der Sparte ¹Zielbild für die Teilnahme an der Initiative: Alle Vermittler, die am point of sale bzw. point of advice tätig sind, also auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Maklerunternehmen.

7 Die Funktionsweise Weiterbildung im Interesse des Kunden wird honoriert 200 Weiterbildungspunkte (WP) in 5 Jahren 1 Unterrichtseinheit (45 Minuten) = 1 WP Angerechnet wird Weiterbildung zur Fach- und Beratungskompetenz Weiterbildung wird dokumentiert Einrichtung eines individuellen Weiterbildungskontos Überbetriebliche Weiterbildungsdatenbank Weiterbildung wird transparent Zertifikat 200 WP in 5 Jahren Jahresbescheinigung 40 WB im Jahr Weiterbildungspass 80 Punkte in 2 Jahren

8 Mit Weiterbildungspunkten angerechnet werden Maßnahmen, Inhaltliche Regeln die Fach- und Beratungskompetenz vermitteln Organisatorische Regeln denen eine Planung zugrunde liegt die systematisch organisiert sind auf der Grundlage von Ablaufplänen Weiterbildung in Sinne der Initiative baut auf eine vorausgegangene Erstausbildung auf Vermittler wird befähigt, vermittelnd tätig zu sein Liegt eine Erstausbildung vor, kann ein Weiterbildungskonto eröffnet werden

9 Die Kompetenzmatrix Beratungskompetenz F a ch ko m p et enz Wissen Fertigkeiten P e r s o n a l e K o m p e t e n z Sozialkompetenz Selbständigkeit zu Kundenberatung und Vermittlung Schadenservice Bestandskundenbetreuung Schaden-und Leistungsbearbeitung im Rahmen der individuellen Vollmachten Sicherstellung der Beratungsprozesse (Organisationsqualität)

10 Organisatorische Regeln 1. Planung 5. Ergänzende Regeln Praxisbegleitung /Individualtraining Regeln zur Anrechnung von Weiterbildungen 2. Systematische Organisation 4. Ergänzende Regeln für E-Learning- Formen 3. Sicherung der Qualität des Trainingspersonals

11 Bewerter und Grundlagen der Bewertung von Weiterbildungspunkten Bewerter Zuständige Personen für die vertriebliche Ausbildung Führungskräfte Spezialisten, die Versicherungsvermittler schulen Produktmanager von Weiterbildungsanbietern Öffentlich-rechtliche Bildungsgänge werden vom zuständigen Bildungsverband mit den Bundesinstitut für Berufsbildung bewertet Grundlagen der Bewertung konkrete Planungsdokumente des BDL detaillierte Ablaufpläne, Trainerleitfäden mit Angaben zu Lernzielen und Kompetenzen

12 Das System in der Praxis Vermittler/in absolviert Weiterbildung Überbetriebliche Weiterbildungsdatenbank Vermittler/in kann Konto einsehen Bildungsanbieter (intern oder extern) Akkreditierter Bildungsanbieter schreibt Punkte auf dem Konto des Vermittlers gut Vermittler/in kann Weiterbildung nachweisen Vermittler/in Kunde

13 Sichtbarer Nutzen für unsere Kunden

14 Die Rolle(n) der Bildungsdienstleister Interne Bildungsdienstleister Externe Bildungsdienstleister führen Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsvermittler durch stellen Teilnahmebescheinigung aus beantragen Kontoeröffnung für Vermittler (= Trusted Partner ) schreiben WB-Punkte auf Konto des Vermittlers gut (= akkred. BDL) Akkreditierung erforderlich

15 Zielsetzung und Rahmenbedingungen der WBD

16 Zielsetzung Etablierung eines überbetrieblichen Zertifizierungsprozesses zur weiteren Verbesserung der regelmäßigen Weiterbildung der Versicherungsvermittler als freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft Erwerb von Weiterbildungspunkten durch Teilnahme an Bildungsmaßnahmen Dokumentation sowie Verwaltung in einer zentralen Weiterbildungsdatenbank Die Weiterbildungsdatenbank sowie die zugehörigen Meldeprozesse sollen zum eingeführt sein

17 Rahmenbedingungen Die Versicherungsvermittler sind Eigentümer ihrer Daten Die Datenhaltung folgt dem Grundsatz: So wenige Daten wie nötig, so viele wie notwendig Die Weiterbildungsdatenbank erfüllt die hohen Sicherheits-und Schutzanforderungen hinsichtlich Datenschutz und Datenintegrität Die Entwicklung der Weiterbildungsdatenbank erfolgt mit modernen und bewährten Technologien

18 Funktionsweise und Beteiligte

19 Wer ist im System beteiligt? Versicherungsvermittler (VV) Weiterbildungsdatenbank (WBD)

20 Wer ist Zielgruppe im Sinne der Brancheninitiative? Versicherungsvermittler: Ausschließlichkeitsvermittler Mehrfachagenten Makler Angestellter Werbeaußendienst gemäß 17 MTV Teilzeit und Vollzeit, neben- und hauptberuflich Rundum-Vermittlung: Ausschnittvermittler (eine Sparte nebenberuflich): Produktakzessorische Vermittlung: 200 WP in 5 Jahren 100 WP in 5 Jahren 20 WP in 5 Jahren Auch Mitarbeitern im Bankenvertrieb, Versicherungsberatern und Beratern in Verbraucherschutzeinrichtungen wird die Möglichkeit der Teilnahme eröffnet

21 Wer ist im System beteiligt? Versicherungsvermittler (VV) Weiterbildungsdatenbank (WBD) Bildungsdienstleister

22 Wer ist Bildungsdienstleister? Bildungsdienstleister (BDL) im Sinne der Initiative sind Anbieter von Bildungsmaßnahmen für Versicherungsvermittler Grundsätzlich kann jeder Anbieter von Bildungsmaßnahmen die Akkreditierung als BDL in der Initiative beantragen freie Bildungsdienstleister (externe) Bildungsabteilungen von Unternehmen (interne)

23 Trusted Partner Basis und Trusted Partner Service

24 Wer ist im System beteiligt? Versicherungsvermittler (VV) Weiterbildungsdatenbank (WBD) Bildungsdienstleister Trusted Partner (TP)

25 Wer ist Trusted Partner (TP)? Versicherungsunternehmen und ihre internen Bildungsdienstleister, Vermittlerverbände, akkreditierte, freie (externe) Bildungsdienstleister, das BWV und vom BWV akkreditierte Dritte (z.b. Maklerpools, Großmakler, Vertriebsgesellschaften)

26 Unterscheidung der TP-Funktionen Trusted Partner Basis Erstauthentifizierung des Vermittlers und Kontoeröffnung Service Stammdatenpflege und dauerhafter Partner des Vermittlers für die Weiterbildung

27 Unterscheidung der TP-Funktionen Bildungsdienstleister Trusted Partner Basis Service

28 Regeln für TPs Für Versicherungsvermittler ist die Auswahl des Trusted Partner Basis freiwillig Der Service der Erstauthentifizierung und Kontoeröffnung durch den Trusted Partner Basis ist kostenlos und darf mit keiner weiteren Verpflichtung verbunden sein. Die Rolle des Trusted Partner Service darf seitens der Versicherungsunternehmen und ihrer internen Bildungsdienstleister nur ihren jeweiligen Ausschließlichkeitsorganisationen sowie Mehrfachvermittlern angeboten werden

29 Regeln für TPs Alle Bildungsdienstleister, die als Trusted Partner Service arbeiten wollen, müssen auch als Trusted Partner Basis zur Verfügung stehen Nimmt ein Versicherungsvermittler den erweiterten Service eines Trusted Partner nicht in Anspruch übernimmt er selbst die Pflege seiner Stammdaten erhält er erst Zugang zur WBD nach Erstanmeldung und Entrichtung der Kontoführungsgebühren Vermittler können die Partnerschaft mit einem TP lösen und bei Bedarf einen neuen TP wählen

30 Kontoeröffnung durch TP-Basis VV TP -Basis WBD wird authentifiziert VV-Konto wird eröffnet WBD vergibt VV-ID und begrüßt den VV

31 Stammdatenpflege durch TP-Service VV TP - Service WBD bevollmächtigt pflegt Stammdaten unter VV-ID VV hat Einsicht und delegiert WB-Durchführung an TP-Service Bildungsdienstleister

32 Eintragung von Weiterbildungspunkten (WP)

33 WP-Eintragung durch Bildungsdienstleister VV Bildungsdienstleister WBD VV nimmt teil an Bildungsmaßnahme meldet Bildungsmaßnahme unter VV-ID VV hat vollständige Einsicht, während der Bildungsdienstleister, der nicht TP-Service ist, nur die von ihm gebuchten Maßnahmen sieht

34 WP-Eintragung durch Bildungsdienstleister VV Homepage im Internet Trusted German Insurance Cloud (TGIC) Insurance Trust Center (ITC) WBD TP -Service TP -Service VU Bildungsdienstl. Bildungsdienstl. GDV (VIS) GDV (Web- Service)

35 Attribute zur WP-Eintragung durch Bildungsdienstleister Vermittler-ID Verwaltungs-ID des Bildungsdienstleisters (Kennung der meldenden Stelle gemäß Akkreditierung durch das BWV) WP-Zahl gemäß Anrechnungsregeln Kennzeichnung WP-Meldung (Meldung oder Storno) Bezeichnung der Weiterbildung (aussagefähige Bezeichnung; soll Inhaltsbezug aufweisen und wird im Kontoauszug exakt so ausgewiesen) Beginn und Ende der Maßnahme Lernart(Präsenzveranstaltung, Einzeltraining, Blended Learning, gesteuertes E- Learning, selbstgesteuertes E-Learning) Lerninhalt(Privat-Vorsorge-Lebens-/Rentenversicherung, Privat-Vorsorge-Kranken-/ Pflegeversicherung, Privat-Sach-/Schadenversicherung, Firmenkunden- Vorsorge d.h. bav/personenversicherung, Firmenkunden-Sach-/Schadenversicherung, spartenübergreifend u. a. Beratungskompetenz, Betriebswirtschaft, Organisation/Agenturmanagement)

36 Akkreditierung der Bildungsdienstleister

37 Akkreditierungsvoraussetzungen Anerkennung und Anwendung der Regeln zur Qualitätssicherung Verpflichtung auf: regelmäßige Überprüfung der Trainer-, Tutoren-, Webautorenqualität ständige Evaluation der Bildungsmaßnahmen mittels geeigneter Verfahren wie z.b. Evaluationsfragebogen Dokumentation der Anwesenheit der Teilnehmer zu den einzelnen Bildungsmaßnahmen Überprüfung der Einhaltung der Akkreditierungsgrundsätze durch Audits Authentifizierung und Eröffnung von Bildungskonten für Versicherungsvermittler im Rahmen der Dienstleistung Trusted Partner Basis

38 Akkreditierungsprozess Technische Umsetzung Der gesamte Prozess der Akkreditierung erfolgt über ein Online-Portal in einem separaten Partnerbereich der Homepage Gut beraten : Anmeldung und Einrichtung eines Benutzerkontos, Akkreditierungsantrag Festlegung des Akkreditierungsumfangs Trusted Partner Basis (verpflichtend) Trusted Partner Service (optional) Authentifizierung und Legitimierungsprüfung Telefonisches Beratungsgespräch zu Anrechnungsregeln, Qualitätssicherung, Abläufen im Akkreditierungsprozess Klärung der technischen Schnittstellen und Bereitstellung der Dokumentation für die Anbindung an die WBD

39 Akkreditierungsprozess Technische Umsetzung Upload von elektronischen Dokumenten und Nachweisen Review der Unterlagen durch das BWV Ausfertigung der vertragsrelevanten Erklärungen und Vereinbarungen Vertragsschluss Anmeldung bei der WBD, Übermittlung der Zugangsdaten, Autorisierung des Logos zu Werbezwecken

40 Auditierung der Bildungsdienstleister

41 Durchführung von Audits Technische Umsetzung Auswahl erfolgt über ein Stichprobenverfahren Audits werden beim verantwortlichen Ansprechpartner des Bildungsdienstleisters angekündigt Geprüft wird die Anwendung der organisatorischen Regeln der inhaltlichen Regeln Gegenstand des Audits ist eine angemessene Stichprobe aus allen durchgeführten Bildungsmaßnahmen Durchführung über das Portal in Form einer Online-Dokumentenprüfung und per Telefon

42 Ausschuss Weiterbildung der Versicherungsvermittler ( Trägerausschuss ) - Entscheidungsgremium Funktion Etablieren der Initiative Monitoring des Projektfortschritts Sicherstellen der Vermittlerbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Dialog mit der Politik Weiterentwicklung des Projekts Mitglieder Repräsentanten der Verbände der Versicherungswirtschaft, die diese Initiative tragen.

43 Ausschuss Qualitätssicherung der Vermittlerweiterbildung QS-Ausschuss Funktion Beratung bei der Entwicklung der Regeln zur Anrechnung, Akkreditierung und Qualitätssicherung Akkreditierung der Bildungsanbieter Sicherstellen der regelkonformen Anwendung der Regelwerke Bericht an den Ausschuss der Trägerverbände Mitglieder Repräsentanten der Verbände, Experten aus Bildungsinstitutionen, Hochschulen und Institutionen, die sich mit der Bewertung der Qualität von Bildung befassen.

44 Arbeitsgruppe Entwicklung der Anrechnungsregeln Vertreter der beteiligten Verbände Vertreter von ver.di Wissenschaftliche Begleitung Beratung mit neutralen Stellen Abstimmung in Gremien der Verbände Veröffentlichung Anfang 2013

45 Transparenz und Qualitätssicherung Veröffentlichung der Verfahren im Internet Beteiligung unabhängiger Experten Ausschuss Qualitätssicherung Akkreditierung der Bildungsanbieter

46 Die Zeitachse

47

48 Impressum Träger dieser Initiative Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.v. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. GDV Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesfachgruppe Versicherungen VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. Geschäftsstelle gut beraten c/o Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Arabellastraße München Telefon Telefax

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