Vizerektor für Studium und Lehre. Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek. per Graz, 8. April 2015 BS

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1 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage von Vizerektor für Studium und Lehre Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek GZ.: 39/60-/00 ex 204/5 An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft z.hd. Herrn ADir. Johann Ehn Teinfaltstraße 8 04 Wien per Graz, 8. April 205 BS Parl. Anfrage Nr. 4267/J-NR/205 betreffend gesperrte Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen Sehr geehrter Herr ADir Ehn! Dem Ersuchen vom , die im Betreff genannte parlamentarische Anfrage zu beantworten kommt die Universität Graz wie folgt nach. Zukünftig wird darum ersucht, Anfragen welche bereits vor längerem im Parlament gestellt wurden nicht mit solch kurzer Fristigkeit zu versehen, wenn noch dazu bekannte Feiertage dazwischen liegen.. Wie viele Diplomarbeiten wurden an der Universität Graz seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen? Im Zeitraum von WS 2008/09 WS 204/5 wurden insgesamt 338 Diplomarbeiten 2. Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen? Der Zeitraum der Sperren spannt sich von 7 Jahren. Durch die Verlängerung einer Sperre kann die maximale Sperrdauer von 5 Jahren überschritten werden. Ebenso kann durch die Auswertung auf Kalenderjahre eine Abweichung der tatsächlichen Sperrdauer entstehen. Albert Schnitzer & Dr. Lisa Schilhan Stand

2 Anzahl Diplomarbeiten 2 von 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 3. Wie viele Diplomarbeiten wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen? 250 Verteilung der Sperrdauer WS 2008/09 - WS 204/ Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 4. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität Graz eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen? Im Zeitraum WS 2008/09 WS 204/5 wurden 5,22 % der Diplomarbeiten Zeitraum WS 2008/09 - WS 204/5 5,22% 94,78% Nicht gesperrte Diplomarbeiten Gesperrte Diplomarbeiten 2 von

3 Anzahl der Diplomarbeiten in Prozent 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 3 von Veränderung des Prozentanteils gesperrter Diplomarbeiten ,00% 7,48% 7,00% 6,00% 5,00% 5,6% 5,9% 4,53% 4,85% 4,00% 3,58% 3,00% 2,00%,00% 0,00% * In der Auswertung der einzelnen Jahre können nur die gesamten Kalenderjahre berücksichtigt werden. 5. Wer entscheidet bzw. entschied darüber? Die Sperre muss mittels eines Formulars vom Betreuer, bzw. der Betreuerin der Hochschulschrift begründet und vom zuständigen Dekanat genehmigt werden. 6. Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Diplomarbeiten auf die jeweiligen Institute der Universität Graz? Verteilung der gesperrten Diplomarbeiten auf Institutsebene WS 2008/09 WS 204/5 Institut für Pharmazeutische Wissenschaften 38 Institut für Psychologie 74 Institut für Chemie 6 Institut für Wirtschaftspädagogik 2 Institut für Molekulare Biowissenschaften Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft 0 Externes Institut* 9 Institut für Kunstgeschichte 8 Institut für Geschichte 7 Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht 6 Institut für Sportwissenschaft 6 Institut für Physik 5 Institut für Volkskunde und Kulturanthropologie 5 3 von

4 4 von 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage Institut für Finanzrecht 3 Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen 3 Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft 2 Institut für Geographie und Raumforschung 2 Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 2 Institut für Soziologie 2 Institut für Sprachwissenschaft 2 Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie 2 Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung 2 Institut für Anglistik Institut für Informationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik Institut für Musikwissenschaft Institut für Organisation und Institutionenökonomik Institut für Organisations- und Personalmanagement Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht Institut für Pflanzenwissenschaften Institut für Philosophie Institut für Slawistik Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht Naturwissenschaftliche Fakultät (Zuweisung nicht eindeutig) *Externes Institut: durch Studienkooperationen zwischen der Universität Graz, der TU Graz und der MedUni Graz ist es möglich an Instituten der jeweils anderen Einrichtung die Hochschulschrift zu verfassen. Diese universitätsübergreifenden Hochschulschriften werden dem Begriff Externe Institute subsumiert. 4 von

5 Anzahl der Masterarbeiten 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 5 von 7. Wie viele Masterarbeiten wurden an der Universität Graz seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen? Im Zeitraum WS 2008/09 WS 204/5 wurden insgesamt 367 Masterarbeiten 8. Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen? Der Zeitraum der Sperren spannt sich von 6 Jahren. Durch die Verlängerung einer Sperre kann die maximale Sperrdauer von 5 Jahren überschritten werden. Ebenso kann durch die Auswertung auf Kalenderjahre eine Abweichung der tatsächlichen Sperrdauer entstehen. 9. Wie viele Masterarbeiten wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen? 250 Verteilung der Sperrdauer WS 2008/09 - WS 204/ Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 5 von

6 Anzahl der Diplomarbeiten in Prozent 6 von 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 0. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität Graz eingereichten Masterarbeiten wurde sperren gelassen? Im Zeitraum WS 2008/09 WS 204/5 wurden 9,7 % der Masterarbeiten 9,7% 90,28% Nicht gesperrte Masterarbeiten Gesperrte Masterarbeiten Veränderung des Prozentanteils gesperrter Masterarbeiten ,00% 2,75% 2,00% 0,00% 8,00% 8,78% 9,3% 9,24% 7,9% 0,8% 6,00% 4,00% 2,00% 0,00% Wer entscheidet bzw. entschied darüber? Die Sperre muss mittels eines Formulars vom Betreuer, bzw. der Betreuerin der Hochschulschrift begründet werden und vom zuständigen Dekanat genehmigt werden. 6 von

7 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 7 von 2. Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Masterarbeiten auf die jeweiligen Institute der Universität Graz? Verteilung der gesperrten Masterarbeiten auf Institutsebene WS 2008/09 WS 204/5 Institut für Molekulare Biowissenschaften 72 Externes Institut* 54 Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung 47 Institut für Chemie 9 Institut für Informationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik 8 Institut für Marketing 6 Institut für Organisation und Institutionenökonomik 2 Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft Institut für Personalpolitik Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte Institut für Soziologie 9 Institut für Finanzwirtschaft 8 Institut für Physik 7 Institut für Psychologie 6 Institut für Internationales Management 5 Institut für Statistik und Operations Research 5 Institut für Volkswirtschaftslehre 5 Institut für Unternehmensrechnung und Controlling 4 Institut für Erdwissenschaften 3 Institut für Pflanzenwissenschaften 3 Institut für Pharmazeutische Wissenschaften 3 Institut für Produktion und Logistik 3 Institut für Zoologie 3 Institut für Banken und Finanzierung 2 Institut für Ethik und Gesellschaftslehre 2 Institut für Geographie und Raumforschung 2 Institut für Germanistik 2 Institut für Kunstgeschichte 2 Institut für Organisations- und Personalmanagement 2 Institut für Unternehmensrechnung und Reporting 2 Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung 2 Institut für Wirtschaftspädagogik 2 Zentrum für Entrepreneurship und Angewandte Betriebswirtschaftslehre 3 Institut für Anglistik Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship Institut für Volkskunde und Kulturanthropologie *Externes Institut: durch Studienkooperationen zwischen der Universität Graz, der TU Graz und der MedUni Graz ist es möglich an Instituten der jeweils anderen Einrichtung die Hochschulschrift zu verfassen. Diese universitätsübergreifenden Hochschulschriften werden dem Begriff Externe Institute subsumiert. 7 von

8 Anzahl der Dissertationen 8 von 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 3. Wie viele Dissertationen wurden an der Universität Graz seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen? Im Zeitraum von WS 2008/09 WS 204/5 wurden 9 Dissertationen 4. Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen? Der Zeitraum der Sperren spannt sich von 7 Jahren. Durch die Verlängerung einer Sperre kann die maximale Sperrdauer von 5 Jahren überschritten werden. Ebenso kann durch die Auswertung auf Kalenderjahre eine Abweichung der tatsächlichen Sperrdauer entstehen. 5. Wie viele Dissertationen wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen? Verteilung der Sperrdauer WS 2008/09 - WS 204/ Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 von

9 Anzahl der Diplomarbeiten in Prozent 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 9 von 6. Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität Graz eingereichten Dissertationen wurde sperren gelassen? Im Zeitraum WS 2008/09 WS 204/5 wurden 6,9 % der Dissertationen 6,90% 83,0% Nicht gesperrte Dissertationen Gesperrte Dissertationen Veränderung des Prozentanteils gesperrter Dissertationen ,00% 3,8% 30,00% 25,00% 20,00% 20,20% 7,79% 5,00% 0,00% 8,67%,49%,73% 5,00% 0,00% von

10 0 von 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 7. Wer entscheidet bzw. entschied darüber? Die Sperre muss mittels eines Formulars vom Betreuer, bzw. der Betreuerin der Hochschulschrift begründet werden und vom zuständigen Dekanat genehmigt werden. 8. Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Dissertationen auf die jeweiligen Institute der Universität Graz? Verteilung der gesperrten Dissertationen auf Institutsebene WS 2008/09 WS 204/5 Institut für Molekulare Biowissenschaften 4 Institut für Pharmazeutische Wissenschaften 36 Institut für Psychologie 5 Institut für Chemie 5 Institut für Geschichte 2 Institut für Kunstgeschichte 5 Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre 4 Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 4 Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht 4 Institut für Anglistik 3 Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht 3 Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft 3 Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht 3 Institut für Volkskunde und Kulturanthropologie 3 Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte 3 Externes Institut* 3 Institut für Finanzwirtschaft 2 Institut für Marketing 2 Institut für Musikwissenschaft 2 Institut für Personalpolitik 2 Institut für Physik 2 Institut für Sportwissenschaft 2 Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie 2 Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung 2 Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung 2 Institut für Erdwissenschaften Institut für Europarecht Institut für Finanzrecht Institut für Geographie und Raumforschung Institut für Informationswissenschaft und Wirtschaftsinformatik Institut für Organisation und Institutionenökonomik 0 von

11 40/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage von Institut für Organisations- und Personalmanagement Institut für Pflanzenwissenschaften Institut für Philosophie Institut für Religionswissenschaft Institut für Romanistik Institut für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Neuere Privatrechtsgeschichte Institut für Statistik und Operations Research Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung *Externes Institut: durch Studienkooperationen zwischen der Universität Graz, der TU Graz und der MedUni Graz ist es möglich an Instituten der jeweils anderen Einrichtung die Hochschulschrift zu verfassen. Diese universitätsübergreifenden Hochschulschriften werden dem Begriff Externe Institute subsumiert. Mit freundlichen Grüßen ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek e.h. Vizerektor für Studium und Lehre Ergeht zur Information: - Direktion der Universitätsbibliothek der Univ. Graz - Vizerektorat für Forschung und Nachwuchsförderung von

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