Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
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- Theodor Busch
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1 Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung von Unterschriften 5,00 3. Bescheinigung von Auslands-Handelsrechnungen 5,00 4. Ausstellung von Ursprungszeugnissen 5,00 5. Ausstellung von Carnets 25,00 6. Bereinigung von Carnets 25,00 7. Sonstige Bescheinigungen u. Beglaubigungen 5,00 8. Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Bestallungsurkunden 30,00 II. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige 800,00 2. Versteigerer 800,00 3. Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer u. sonst. Handelshilfspersonen 400,00 4. Wiederbestellung v % 5. Erweiterungen auf zusätzliche Sachgebiete zu % III. Berufsbildung 1. Zwischen- und Abschlussprüfungen 1.1 Ausbildungsverhältnisse mit Abschluss- und Zwischenprüfung (Gesamtgebühr) Verkäufer(in) 75, Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung 130, Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung 180, Ind.-techn. Berufe- einstufig - 295,00 Ind.-techn. Berufe - zweistufig - erste Stufe 220,00 - zweite Stufe 145, Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfung (ohne Zwischenprüfung) Verkäufer(in) 50, Kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung 90, Kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung 115, Ind.-techn. Berufe - einstufig - 225, Ind.-techn. Berufe - zweistufig - - erste Stufe 145,00 - zweite Stufe 145, Ind.-techn. Berufe- dreistufig - - erste Stufe 95,00 - zweite Stufe 95,00 - dritte Stufe 95, Prüfungen für Externe und Umschüler Gebühren wie 1.2
2 2. Prüfungen von Zusatzqualifikationen 2.1 Fremdsprachen 75, Sonstige 125,00 3. Fortbildungsprüfungen 3.1 Meister/-in - Grundgebühr 400, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfungen praktische Prüfung für Fachmeister/-in (z. Zt. Küchen-, Restaurant-, Hotel-, Florist- und Kraftwerkmeister/-in) ohne Materialkosten zuzüglich 200, praktische Prüfung für Industriemeister/-in ohne Materialkosten zuzüglich 70, AEVO zuzüglich 170, Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 70, Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Grundgebühr 300, Fachwirt/-in / Fachkaufmann/-frau - Stufenprüfung (inkl. Grundgebühr) 460, Projektarbeit zuzüglich 100, AEVO zuzüglich 170, Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 70, Betriebswirt/-in / Technische/-r Betriebswirt/-in 500, Ausbilderprüfungen Ausbilderprüfung gemäß AEVO 170, Ergänzungsprüfung praktischer Teil 70, Schreibtechnische Prüfungen 70, Fremdsprachenprüfungen Fremdsprachenkorrespondent/-in 140, Fremdsprachenkaufmann/-frau 140, Übersetzer/-in 300, Dolmetscher/-in 190, Fremdsprachensekretär/-in 440, Informations- und Kommunikationstechnik Strategische Professionals 460, Operative Professionals 630, Sonstige Fortbildungsprüfungen Technische Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr 300, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung zuzüglich 100, Kaufmännische und datenverarbeitende Fortbildungsprüfungen - Grundgebühr 300, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung zuzüglich 100, Prüfungen für Finanzdienstleistung Fachberater/-in für Finanzdienstleistung 300, Fachwirt/-in für Finanzberatung 460, Fachwirt/-in für Finanzberatung bei bestandener Fachberaterprüfung 160, Geprüfte/-r Handelsassistent/-in Einzelhandel 100,00
3 4. Teilprüfungen Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben. 5. Wiederholungsprüfung 5.1 Gesamtwiederholung 100 % 5.2 Teilwiederholung 50 % 6. Stornogebühren bei Fortbildungsprüfungen Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. 7. Bearbeitung von Anträgen 7.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen 55, Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß AEVO 30, Bearbeitung von Anträgen auf Bescheinigungen gemäß 4 BAVBVO 100,00 IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren 1. Sachkundeprüfungen 1.1 Freiverkäufliche Arzneimittel 51, Waffenhandel 190, Bewachungsgewerbe 150, (Teil-)Wiederholung Bewachungsgewerbe 75, Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 140, (Teil-)Wiederholung Spezifische Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 70,00 2. Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs 2.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 160, Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr 230, Güterkraftverkehr 230, Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 95, Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 30, Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 30, Ausstellung einer Zweitschrift 30, Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungs-
4 termin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 3. Unterrichtungsverfahren 3.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz 50, Unterrichtung nach der Verordnung über das Bewachungsgewerbe Unterrichtung für Selbstständige, für gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen, für mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragte Personen ( 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BewachV) 780, Unterrichtung für sonstige Unselbstständige ( 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachV) 405, Unterrichtung nach 33 c Gewerbeordnung 150,00 4. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern 4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Kurs 580, je weiterer Kurs 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Kurs 290, je weiterer Kurs 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 80, für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 80, für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 200, für andere Änderungen 100,00 bis 200, Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung Prüfung Basiskurs und Auffrischung 60, jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 45, Wiederholungsprüfung 45, Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Werktage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 4.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung 35,00 5. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 5.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*) Teil 580,00
5 5.1.2 je weiterer Teil 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*) Teil 290, je weiterer Teil 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils*) für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 80, für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 80, für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 200, für andere Änderungen 100,00 bis 200, Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*) Grundprüfung 140, Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung 100, Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. 7 Abs. 3 GbV 50, Stornogebühren Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens 14 Werktage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als 7 Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als 7 Werktagen bis 1 Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Werktage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 5.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung 30,00 *) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet. 6. Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz 6.1 Grundqualifikationen - Gesamtprüfung 1420,00 - Gesamtprüfung Quereinsteiger 1365,00 - Gesamtprüfung Umsteiger 960, Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation - Theoretische Prüfung 270,00 - Theoretische Prüfung Quereinsteiger 215,00 - Theoretische Prüfung Umsteiger 130,00 - Praktische Prüfung 1150,00 - Praktische Prüfung Quereinsteiger 1150,00 - Praktische Prüfung Umsteiger 830, Beschleunigte Grundqualifikation - Theoretische Prüfung 140,00 - Theoretische Prüfung Quereinsteiger 115,00 - Theoretische Prüfung Umsteiger 100, Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 30,00 7. Chemikalien-Klimaschutzverordnung 7.1 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkunde- 50,00 bescheinigung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
6 7.2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung 70,00 aufgrund mehrerer Teilprüfungen 8. Landeswassergesetz 8.1. Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. 61 Abs. 2 Nr. 2 LWG NRW 90, Änderung von Registerdaten 20,00 V. Mahn- und Beitreibungsgebühren 1. Mahngebühr 6,00 2. Einleitung der Beitreibung 28,00 VI. Gebühren in Schlichtungsverfahren 1. Einleitungsgebühr 30,00 2. Einigungsgebühr 30,00 VII. Versicherungsvermittler und -berater 1. Registrierung nach 34d Abs. 7 GewO 25,00 2. Erlaubnisverfahren nach 34d Abs. 1 und 34e Abs. 1 GewO 250,00 3. Erlaubnisbefreiungsverfahren nach 34d Abs. 3 GewO 150,00 4. Schriftliche Auskunft nach 11a Abs. 2 GewO 15,00 5. Änderungen 5.1 Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige 20, Ergänzung weiterer EU-Staaten (je Staat) 20,00 6. Sachkundeprüfung nach 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO 6.1 Gesamtprüfung 300, Wiederholung der praktischen Prüfung 150, Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. VIII. Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater 1. Erlaubnisverfahren nach 34 f Abs. 1, 2 GewO und 34 h Abs. 1 GewO 1.1 im Umfang einer Kategorie 320, im Umfang von zwei oder drei Kategorien 350,00 2. Erlaubnisverfahren nach 34 f Abs. 1, 2 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO 250,00 3. Erlaubnisverfahren nach 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 GewO 30,00
7 4. Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 GewO und 34 h Abs. 1 GewO 4.1 innerhalb von sechs Monaten 80, nach mehr als sechs Monaten 120,00 5. Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach 25,00 bis 34 f Abs. 1 GewO und 34 h Abs. 1 GewO 100,00 6. Registereintragung nach 34 f Abs. 5 GewO und 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 25,00 7. Registereintragung nach 34 f Abs. 6 GewO und 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 6 GewO (Angestellter) 10,00 8. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20,00 9. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach 11 a Abs. 2 GewO 15, Sachkundeprüfung nach 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO 10.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) drei Kategorien 360, zwei Kategorien 350, eine Kategorie 340, Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) drei Kategorien 290, zwei Kategorien 280, eine Kategorie 270, Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 250, Spezifische Sachkundeprüfung nach 34 f i.v.m. 13 c GewO schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 360, nur praktische Prüfung 250, Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. IX. Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW 1. Gebühren für die Übermittlung von Informationen 1.1 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit 10,00 bis 500,00 erheblichem Vorbereitungsaufwand 1.2 Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 bis 500, bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, 10,00 bis 1000,00 insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen 2. Auslagen 2.1 Auslagen Anfertigung von Kopien und Ausdrucken je DIN A 4 Kopie von Papiervorlagen 0, je DIN A 3 Kopie von Papiervorlagen 0, je Computerausdruck 0,25
8 2.2 Auslagen für besondere Verpackung und/oder besondere nach Aufwand Beförderung X. Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater Falls die IHK nicht für das Erlaubnisverfahren zuständig sein wird, entfallen die Nummern 1 und 2; die übrigen Tatbestände ab Ziffer 3 rücken entsprechend vor. 1. Erlaubnisverfahren nach 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO 280,00 2. Erlaubniserteilung im vereinfachten Verfahren nach 160 Abs. 2 GewO 220,00 3. Registrierung nach 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) 25,00 4. Registrierung nach 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO ((leitender) Angestellter) 10,00 5. Verfahren nach 34i Abs. 4 GewO (Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat) 50,00 6. Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land) 20,00 7. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20,00 8. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach 11a Abs. 2 GewO 15,00 9. Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung der Erlaubnis nach 34i Abs. 1 bzw. Abs. 5 GewO 25,00 bis 100, Sachkundeprüfung nach 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO 10.1 Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 360, Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 290, Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 250, Spezifische Sachkundeprüfung schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 360, nur praktische Prüfung 250, Stornogebühren Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Der Gebührentarif tritt am 21. März 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif in seiner bis dahin geltenden Fassung außer Kraft. Für vor dem 21. März 2016 entstandene Gebührenschulden gilt der Gebührentarif in seiner bis dahin gültigen Fassung.
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