ZKB Gold ETF. Vereinfachter Verkaufsprospekt
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- Gert Junge
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1 ZKB Gold ETF Vereinfachter Verkaufsprospekt
2 I. Anlageinformationen Vereinfachter Verkaufsprospekt vom Oktober 2011 zum Prospekt vom Oktober 2011 Anlagefonds schweizerischen Rechts (Art «übrige Fonds für traditionelle Anlagen») Der Fondsvertrag des ZKB Gold ETF wurde von der Swisscanto Fondsleitung AG, Bern, als Fondsleitung und der Zürcher Kantonalbank, Zürich, als Depotbank aufgestellt und erstmals am 27. Januar 2006 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht genehmigt. Für die Fondsleitung zeichnet seit 1. Oktober 2007 die Balfidor Fondsleitung AG, Basel, verantwortlich. Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Anlagefonds ZKB Gold ETF, ein Anla- gefonds der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen schweizerischen Rechts. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Anlageziel Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, langfristig die Wertentwicklung des Golds, nach Abzug der dem Anlagefonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten, zu reflektieren. Eine Anlage in Anteile des Anlagefonds soll eine effiziente Alternative zu einer direkten Anlage in physisches Gold darstellen. Zu diesem Zweck investiert dieser An - lagefonds ausschliesslich in physisches Gold in kuranter Form. Das Gold wird dabei in Barren der Standardeinheit von ca kg mit der Feinheit 995/1000 oder besser gehalten. Der Marktpreis bestimmt sich nach dem Goldpreis, der Feinheit und dem Gewicht. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieser Anlagefonds wird nicht aktiv verwaltet. Es werden anlageseitig keine Handlungen vorgenommen, um den Wert der Anteile des Anlagefonds zu erhöhen oder allfällige Verluste auszugleichen, welche durch Veränderungen des Wertes der Anlagen des Anlagefonds entstanden sind. Vorbehalten bleiben die Währungsabsicherungsgeschäfte gemäss nachstehendem Absatz. Bei den Anteilsklassen «H (CHF)», «H (EUR)» und «H (GBP)» wird der Wert der Anlagen in Gold (ausgedrückt in US Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf die jeweilige Referenzwährung lauten, währungsbesichert. Es wird eine vollumfängliche Absicherung angestrebt. Transitorisch kann eine beschränkte Über- oder Unterabsicherung auftreten. Diese Absicherung kann die Folgen eines Währungsverfalls des US-Dollars im Verhältnis zur jeweiligen Referenzwährung der währungsbesicherten Anteilsklassen (Schweizer Franken, Euro bzw. Pfund Sterling) auffangen. Die Absicherung kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein. Der Anlagefonds tätigt keine Leerverkäufe (Short Sales). Der Anlagefonds investiert bei den nicht währungsbe sicherten Anteilsklassen nicht in Derivate. Bei den währungsbesicherten Anteilsklassen investiert er nur zur vor- 3
3 stehend genannten Währungsabsicherung in Derivate. Das Fondsvermögen wird nicht durch Kreditaufnahme zu Anlagezwecken mit einer Hebelwirkung (Leverage) versehen. Die Fondsleitung darf für Rechnung des Anlagefonds keine Kredite gewähren. Die Fondsleitung darf zur Absicherung der Verpflichtungen aus Währungsabsicherungsgeschäften nicht mehr als 3 des gesamten Nettovermögens des Anlagefonds verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Die Fondsleitung kann für höchstens des Nettovermögens vorübergehend Kredite aufnehmen. Die Fondsleitung darf zusätzlich flüssige Mittel in Schweizer Franken, US-Dollar, Euro und Pfund Sterling halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Der Anlagefonds ist grundsätzlich voll investiert. Flüssige Mittel werden nur in dem Umfang gehalten, wie sie für die erwarteten Ausgaben und Rücknahmen und zur Deckung der laufenden Verpflichtungen des Anlagefonds benötigt werden. Die Anlagen in physisches Gold werden bei der Depotbank oder bei deren Unterverwahrstellen ausschliesslich in der Schweiz verwahrt. Flüssige Mittel werden bei Banken in der Schweiz gehalten. Risikoprofil des Anlagefonds Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Der Anlagefonds investiert ausschliesslich in physisches Gold; andere Anlagen sind nicht vorgesehen. Eine Risikostreuung, wie sie Wertpapieranlagefonds charakterisiert, fehlt. Der Wert der Anteile des Anlagefonds hängt mithin im Wesentlichen einzig vom Wert des Goldes ab, dessen Preis Schwankungen unterliegt und dessen Entwicklung schwer absehbar ist. Dies bringt ein Verlustrisiko mit sich, unabhängig davon, ob Anlagen in den Anlagefonds kurz-, mittel- oder langfristig getätigt werden. Aufgrund der fehlenden Risikostreuung eignet sich der Anlagefonds nur für die Anlage eines begrenzten Teils des Vermögens eines Anlegers. Gold wird vornehmlich in Emerging Markets Ländern produziert, namentlich in Südafrika. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von solchen Staaten kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Entwicklungen können den Wert von Gold nachteilig beeinflussen, namentlich Exportbeschränkungen, Importbeschränkungen, Unruhen, internationale Sanktionen etc. Der Anlagefonds wird passiv verwaltet. Wertverluste, welche durch eine aktive Verwaltung (Verkauf von Gold und Erhöhung der Liquidität bei erwartetem Preiszerfall) vermieden werden könnten, werden nicht aufgefangen. Die pro Anteil durch den Anlagefonds gehaltene Menge physischen Goldes wird über die Dauer kontinuierlich abnehmen. Gold zeitigt keine Erträge, die zur Deckung der Vergütungen und Ne - benkosten herangezogen werden können. Die Referenzwährungen der Anteilsklassen sind der Schweizer Franken, der US-Dollar, der Euro und der Pfund Sterling. Rechnungseinheit ist der Schweizer Franken. Gold weist keine Nennwährung auf und die flüssigen Mittel und Forderungen werden typi scherweise keinen grösseren Umfang annehmen. Die internationalen Goldmärkte notieren jedoch zurzeit überwiegend in US-Dollar. Bei den Anteilsklassen, die nicht auf die Referenzwährung US Dollar lauten, besteht insofern ein Währungsrisiko für die Anleger. Eine Währungsabsicherung der Anlagen in Gold wie auch der flüssigen Mittel und Forderungen gegen die Referenzwährung der Anteilkassen wird bei den n «A (CHF)», «A (EUR)», «A (USD)» und «A (GBP)» nicht vorgenommen. Bei den zurzeit ausgegebenen n «H (CHF)», «H (EUR)» und «H (GBP)», deren Referenzwährung der Schweizer Franken, der Euro oder der Pfund Sterling ist, wird das Währungsrisiko des US Dollars abgesichert. Diese Absicherung kann die Folgen eines Währungsverfalls des US-Dollars im Verhältnis zur jeweiligen Referenzwährung (Schweizer Franken, Euro bzw. Pfund Sterling) auffangen. Die Absicherung kann jedoch zeitweise mit erheblichen Kosten verbunden sein. Performance des Anlagefonds Der Handel der Fondsanteile über die SIX Swiss Exchange der heutigen «A (CHF)» wurde per 15. März 2006, derjenige der «A (USD)» und der «A (EUR)» n am 16. Januar 2009 und jener der «H (CHF)», «H (EUR)», «A (GBP)» und «H (GBP)» n am 8. Januar 2010 aufgenommen und erfolgt ausschliesslich in der jeweiligen Referenzwährung der Anteilsklasse. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Anlagefonds. Die Performance dieses Anlagefonds hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich der Preis des Goldes entwickelt abzüglich der Verwaltungskommission. 4 5
4 ZKB Gold ETF CHF ZKB Gold ETF EUR ZKB Gold ETF hedged (CHF) ZKB Gold ETF hedged (GBP) Jährliche Rendite Jährliche Rendite Jährliche Rendite Jährliche Rendite ,3% 23,1% 15,9% 7,3% -2, ,3% 38, ,6% ,3% 10 Letzte 3 Jahre 11,6 ZKB Gold ETF USD ZKB Gold ETF GPB ZKB Gold ETF hedged (EUR) Jährliche Rendite Jährliche Rendite Jährliche Rendite % 33% 32% 34, ,3% ,9% 31% 3 29% 29, 28% 27% 26%
5 Profil des typischen Anlegers Der Anlagefonds eignet sich für mittelbis langfristige Anleger mit Risikobereitschaft, die einen Teil ihrer Anlagen zu Diversifizierungszwecken indirekt in das Edelmetall Gold investieren wollen, um Werterhalt, Inflationsschutz und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen. Ausschüttungspolitik Der allfällige Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich im Dezember in Schweizer Franken an die Anleger ausgeschüttet. Aufgrund der Tatsache, dass die Anlagen des Anlagefonds in Gold keine Erträge abwerfen und flüssige Mittel nur in beschränktem Umfange gehalten werden, ist typischerweise nicht mit Ausschüttungen zu rechnen. Anteilsklassen Es bestehen zur Zeit die folgenden sieben Anteilsklassen, die dem gesamten Anlegerpublikum offen stehen: «A (CHF)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist. «A (USD)» : Sie lautet auf die Referenzwährung US-Dollar (USD). «A (EUR)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Euro (EUR). «A (GBP)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Pfund Sterling (GBP). «H (CHF)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Schweizer Franken (CHF), die gleichzeitig die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist. Die Anlagen in Gold (ausgedrückt in US-Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Schweizer Franken lauten, werden bei der «H (CHF)» gegen diesen abgesichert. «H (EUR)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Euro (EUR). Die Anlagen in Gold (ausgedrückt in US- Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Euro lauten, werden bei der «H (EUR)» gegen diesen abgesichert. «H (GBP)» : Sie lautet auf die Referenzwährung Pfund Sterling (GBP). Die Anlagen in Gold (ausgedrückt in US-Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf den Pfund Sterling lauten, werden bei der «H (GBP)» gegen diesen abgesichert. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet (insbesondere aus Währungsabsicherungsgeschäften), auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. Die bei den sieben Anteilsklassen im Namen erscheinende Währung ist die Währung, in der der Nettoinventarwert ausgedrückt wird, nicht aber die Währung, auf die die Anlagen lauten. Gold verfügt über keine Nennwährung. Die Mindestanlage beträgt für Anteile aller n jeweils ein Anteil. Die Anteilsinhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in solche einer anderen Anteilsklasse auf der Grundlage des Nettoinventarwertes der beiden betroffenen Anteilsklassen verlangen. Rechnungseinheit des Anlagefonds ist der Schweizer Franken. 8 9
6 II. Wirtschaftliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission bei allen Anteilsklassen, zur Zeit max. 3% Rücknahmekommission bei allen Anteilsklassen max. 1% Kommission für die Ausschüttung des Liquidationsbetreffnisses (auf der Bruttoausschüttung) bei allen Anteilsklassen 0,5 Kommission für die Auslieferung von physischem Gold bei Sachauszahlung max. 0, Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission, von jährlich max. bei allen Anteilsklassen 0,5* Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm nicht ausgewiesen** * Die pauschale Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. **Da durch den Anlagefonds kein aktiver Handel in Gold erfolgt und Veränderung der Bestände im Wesentlichen Nettoausgaben oder -rücknahmen reflektieren, wird auf die Berechnung der Umschlaghäufigkeit (Portfolio Turnover Rate bzw. PTR) mangels Aussagekraft verzichtet. Total Expense Ratio (TER) ohne Titeltransaktionskosten A (CHF) 0,33% 0,38% 0,38% 0,39% A (USD) A (GBP) A (EUR) H (CHF) H (EUR) H (GBP) n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. 0,39% n.a. 0,39% n.a. n.a. n.a. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile (soft commissions) Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. Steuerliches (Anlagefonds) Der Anlagefonds untersteht schweizerischer Gesetzgebung. In Übereinstimmung mit dieser unterliegt der Anlagefonds grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 3. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 3. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil im Ausland ist die Rückforderung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Diese sog. EU-Zinsbesteuerung wird im Prospekt detailliert beschrieben, auf welche Ausführungen hier verwiesen wird. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Anlagefonds richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Dem Anleger wird empfohlen, sich bei qualifizierten Beratern zu informieren
7 III. Den Handel betreffende Informationen Kotierung an der SIX Swiss Exchange Die Anteile des Anlagefonds sind am Segment für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Kotierung der Anteile hat zum Ziel, den Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt bei der Fondsleitung respektive deren Vertriebsträgern zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf und Verkauf der Anteile an einem liquiden und regulierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu ermöglichen. Die Fondsleitung hat die Zürcher Kantonalbank, Zürich (ZKB), als «Market Maker» für den Handel der Anteile an der SIX Swiss Exchange eingesetzt. Die Aufgabe eines Market Makers liegt darin, einen Markt für die gehandelten Fondsanteile aufrechtzuerhalten und dazu Geld- und Briefkurse für alle Anteilsklassen des Anlagefonds in das Handelssystem der SIX Swiss Exchange zu stellen. Der Market Maker ist verpflichtet, an der SIX in einem bestimmten Rahmen unter normalen Marktbedingungen einen Markt in Anteilen des Anlagefonds zu unterhalten und in diesem Zusammenhang Geld- und Briefkurse für Anteile des Anlagefonds in das Handelssystem der SIX einzugeben. Die SIX schreibt dabei eine maximale Spanne zwischen An- und Verkaufskursen von 2% und einer Mindestmenge im Wert bzw. im Gegenwert von EUR vor, wenn der Basiswert Gold während der Handelszeit des ETFs auch handelbar ist. In allen anderen Fällen beträgt die Spanne 3%. Da Gold in der Regel rund um die Uhr gehandelt wird, beträgt somit die Maximalspanne meist 2%. Die Spanne von 2% wird auf den Kauf in Höhe von +1% bzw. den Verkauf in Höhe von 1% aufgeteilt. Preispublikation Der Nettoinventarwert pro Anteil aller n wird täglich auf der elektronischen Plattform veröffentlicht. Weitere Publikationen erfolgen bei der SIX Swiss Exchange unter sowie unter Die Publikationsorgane für Mitteilungen an die Anleger sind das Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB) und die elektronische Plattform Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Fondsanteile aller Anteilsklassen werden an jedem Bankwerktag in Zürich ausgegeben oder zurückgenommen. Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge, die an einem Bankwerktag (Auftragstag) bis spätestens Uhr bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abgerechnet. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am Bewertungstag auf der Basis der Schlusskurse des Auftragstages berechnet (Basis: Schlusskurs des Goldhandels in New York gemäss Bloomberg Golds Comdty HP). Nach Uhr bei der Depotbank eingehende Aufträge werden am darauf folgenden Auftragstag behandelt. Die Valutierung erfolgt mit zwei Bankwerktagen bezogen auf den Bewertungstag. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten des Anlagefonds, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden. Er wird auf 1/100 der jeweiligen Referenzwährung gerundet. Der Ausgabepreis der Anteile einer ergibt sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil dieser, zuzüglich einer Ausgabekommission von zur Zeit maximal 3%. Er wird in der Referenzwährung ausgedrückt
8 Der Rücknahmepreis der Anteile einer ergibt sich aus dem am Bewertungstag in der Referenzwährung berechneten Nettoinventarwert je Anteil dieser, abzüglich einer Rücknahmekommission von maximal 1% zugunsten der Fondsleitung. Alternativ besteht aufgrund der Kotierung der Anteile des Anlagefonds die Möglichkeit des börsenmässigen Kaufs und Verkaufs. Die Anleger haben jeweils lediglich die für solche Transaktionen üblichen Börsengebühren sowie die Umsatzabgabe zu entrichten. Eine solche Transaktion in Fondsanteilen entspricht weitgehend dem Erwerb oder der Veräusserung von Aktien über die SIX Swiss Exchange. Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erfolgt jeweils zu aktuellen Börsenkursen in der Referenzwährung der entsprechenden Anteilsklasse. Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen, einschliesslich allfällige damit verbundene Steuern und Abgaben, die dem Anlagefonds aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden dem Vermögen des Anlagefonds belastet. Per 26. Oktober 2011 erfolgt ein Split der Anteile der «A (CHF)» und der «H (CHF)» des Anlagefonds im Verhältnis 1:10, d.h. ein (alter) Anteil wird in je zehn (neue) Anteile aufgeteilt. Weitere Ausführungen sind im Prospekt mit integriertem Fondsvertrag enthalten. IV. Sachauszahlungen Der Anleger aller Anteilsklassen hat das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung in Gold zu verlangen (Sachauszahlung). Vorbehalten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, die die Auslieferung von physischem Gold untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauszahlung der Depotbank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Das Recht auf Sachauszahlung ist auf die Standardeinheit von Barren à ca kg mit handelsüblichem Feingehalt 995/1000 oder besser beschränkt. Andere handelsübliche Einheiten werden nur auf Antrag und bei Verfügbarkeit mit den im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fabrikationszuschlägen und weiteren Kosten (Prägungskosten, Lieferung, Versicherung, Pönalität für Feinheitsdifferenz etc.) zulasten des Anlegers mit marktüblichen Auslieferungsfristen bereitgestellt. Die Depotbank ist nicht verpflichtet einem derartigen Antrag Folge zu leisten. Im Rahmen der Feinheitsspanne der Standardeinheit, die sich in einer geringfügigen Preisdifferenz niederschlägt, entscheidet die Fondsleitung über die Zuteilung. Spitzenausgleiche werden in bar ausbezahlt. Die Differenz wird auf der Grundlage des Produkts aus dem Goldpreis, dem Gewicht und der Feinheit berechnet. Beträge, welche zur Deckung von Steuern, Kosten und Kommissionen von der Bruttoauszahlung in Abzug gebracht werden, werden als Barauszahlung behandelt
9 V. Kurzdarstellung des Anlagefonds Der Antrag auf Sachauszahlung ist zusammen mit der Kündigung bei der Depotbank zu stellen. Das Gold wird bei Barren à ca kg mit dem handelsüblichem Feingehalt 995/1000 oder besser innert einer Frist von höchstens 10 Bankwerktagen am Hauptsitz der Depotbank (vgl. Ziff. V unten) ausgeliefert. Der Eigentumsübergang erfolgt in diesem Fall im Zeitpunkt der Auslieferung am Hauptsitz der Depotbank. Bei der Auslieferung von physischem Gold wird die in Ziff. II genannte Kommission erhoben. Die Auslieferungsfristen von anderen handelsüblichen Einheiten sind im Einzelfall abzusprechen. Sie können bis zu 30 Bankwerktage betragen. Der vollständige Prospekt enthält weitere Angaben über eine allfällige Auslieferung des Goldes an eine Drittbank im Inland. Auslieferungen im Ausland werden keine vorgenommen. Der Anspruch auf Sachauszahlung gilt auch im Falle der Liquidation des Anlagefonds. Das Recht des Anlegers auf Sachauszahlung ist in jedem Fall auf die vom Anlagefonds gehaltenen Goldbestände beschränkt. Der vollständige Prospekt enthält weitere Angaben dazu. Gründungsdatum des Fonds 27. Januar 2006 Rechnungsjahr Laufzeit (des Fonds) Kotierung Anbietende Finanzgruppe (Promotor) Fondsleitung / Verwaltungsgesellschaft Anlageverwalter Depotbank 1. Oktober bis 30. September unbeschränkt Segment für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich Balfidor Fondsleitung AG Peter Merian-Strasse Basel Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich Prüfgesellschaft Aufsichtsbehörde Kontaktstelle Ernst & Young AG, Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich 16 17
10 Anteilsklassen Valoren-Nr. ISIN-Nr. Ticker «A (CHF)» * CH * ZGLD ( )** (CH )** «A (USD)» CH ZGLDUS «A (EUR)» CH ZGLDEU «A (GBP)» CH ZGLDGB «H (CHF)» * CH * ( ) ** (CH )** ZGLDHC «H (EUR)» CH ZGLDHE «H (GBP)» CH ZGLDHG * nach dem Split 1:10 per 26. Oktober 2011 ** vor dem Split 1:10 per 26. Oktober /11
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