Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung
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- Steffen Heidrich
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1 Telefon Telefax Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen (Stadtratsbeschluß vom ) Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Grundlagen des München-Fonds In dem Beschluss vom beauftragte der Stadtrat das Referat für Arbeit und Wirtschaft mit der Umsetzung eines finanziellen Förderprogramms für gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen mit einem Volumen von DM in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse München. Entsprechend diesem Auftrag wurde mit der Stadtsparkasse München der München- Fonds mit folgenden Eckpunkten festgelegt: Zielgruppe: Kleinunternehmen (vor allem im Dienstleistungssektor), insbesondere auch Gründerinnen. Voraussetzungen: Person und Gründungsvorhaben stehen im Vordergrund. Hauptwohn- und Firmensitz befinden sich in München. Mit dem Gründungsvorhaben wird eine tragfähige Vollexis- geschaffen. tenz Verwendungszweck: Existenzgründungen, auch in der Aufbau- und Festigungsphase von bis zu einem Jahr nach Gründung. Kredithöhe: Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis max. DM ( ,59).
2 Laufzeit: möglich. Seite 2 Höchstens 10 Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei Konditionen: Banküblich, individuell nach Vereinbarung. Sicherstellung: Soweit möglich, durch Darlehensnehmer, zusätzlich erfolgt eine 70%ige Haftungsübernahme durch die Landeshauptstadt München im Rahmen des München-Fonds. Gesamtvolumen: DM (max. Haftungssumme der LH München: DM zzgl. evt. aufgelaufener Zinsen) 2. Entwicklung des München-Fonds (Stand: Mai 2001) Bis zum Mai 2001 wurden insgesamt 58 Darlehen mit einem Gesamtumfang von TDM ausgereicht, im Zeitraum Mai 2000 Mai 2001 erhöhte sich die Gesamtzahl jedoch lediglich um 2 Darlehen. Bei 3 von 58 Darlehen musste wegen ausbleibender Zins- und Tilgungsleistungen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Dabei wurde die Landeshauptstadt München mit einer 70%igen Haftungssumme in Höhe von rund TDM 83 in Anspruch genommen. Diese Summe entspricht bislang einem Kreditausfallrisiko von ca. 4,2% - bezogen auf die gesamt ausgereichte Darlehenssumme - bzw. von ca. 5,2% - bezogen auf die Anzahl der ausgereichten Darlehen. Mit einem Anteil von 42% liegt der Schwerpunkt des München- Fonds im Dienstleistungssektor. Der Anteil der Dienstleister bei den Neugründungen in München lag in 2000 bei 47,6% (Oberbayern: 41,0%). 23% der Darlehen wurde an Handelsunternehmen, 7% an Handwerksunternehmen und 3% an gastronomische Betriebe ausgereicht. Der Handelssektor hat einen Anteil von 18,9% (Oberbayern: 23,4%) bei den Neugründungen in München. Weitere 26% der Darlehen wurde an Angehörige der Freien Berufe gemäß 18 EStG ausgereicht. Der positive Trend bei der Zahl der Existenzgründerinnen setzt sich weiter fort. Mit einem Frauenanteil von 36% und weiteren 3% gemischtgeschlechtlichen Gründungsteams sind die Frauen im Vergleich zu einem Anteil von 21,9% bei DtA-Förderungen in Bayern deutlich stärker vertreten. 3. DtA-Startgeld und München-Fonds im Vergleich
3 Seite 3 Mit der Beschränkung der Darlehenshöhe auf DM ( ,59) erreicht der München- Fonds ca. 24% aller Existenzgründungsanfragen an die Stadtsparkasse München. Von diesen 24% werden nach Erfahrungen der Stadtsparkasse in etwa 13% finanziert. Wiederum 16% dieser tatsächlichen Finanzierungen erfolgen durch den München- Fonds. Weitere 12% - Gründerinnen und Gründer, die nicht die Voraussetzungen für den München-Fonds erfüllen - werden mit dem DtA-Startgeld finanziert; die restlichen 72% durch sonstige Kredite wie z.b. Kontokorrent. Das DtA-Startgeld erreicht mit einer maximalen Darlehenshöhe von DM ,50 ( ) ca. 41% aller Existenzgründungsanfragen an die Stadtsparkasse München. Davon werden nach Erfahrungen der Stadtsparkasse München in etwa 12% finanziert. 40% der tatsächlichen Finanzierungen erfolgen durch das DtA-Startgeld; die restlichen 60% durch sonstige Kredite. Das DtA-Startgeld fördert ebenfalls sowohl den Investitions- als auch den Betriebsmittelbedarf bei einer Existenzneugründung. Die DtA gewährt obligatorisch eine 80%ige Haftungsfreistellung als zusätzliche Sicherheit für das Finanzinstitut. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Ansonsten sind die Vergabevoraussetzungen vergleichbar mit denen des München-Fonds, die Kreditzinsen sind ca. 0,5% 1% niedriger. Der München-Fonds finanziert darüber hinaus auch Existenzgründungen in der Anlaufund Festigungsphase von einem Jahr. Solche Erweiterungsfinanzierungen sind über das DtA-Startgeld nicht möglich. Die Stadtsparkasse München kann Darlehen über den München-Fonds schnell und unbürokratisch ausreichen, ein zweiter Antragsweg entfällt. Es besteht eine grundsätzliche Kombinationsmöglichkeit mit anderen öffentlichen Fördermitteln, die aber aufgrund der Restriktion bei dem Vorhabenshöchstbetrag bisher nicht genutzt wurde. Sowohl beim DtA-Startgeld als auch dem München-Fonds ist der Darlehenshöchstbetrag gleichzeitig der Vorhabenshöchstbetrag. 4. Vorschlag zur Modifizierung des München-Fonds Der durchschnittliche Kapitalbedarf bei einer Unternehmensneugründung stieg in den letzten Jahren deutlich hatten 44% der Gründerinnen und Gründer ein Darlehen bis 25 T und 23,8% ein Darlehen von 25 bis 50 T von der DtA erhalten. Bereits im Jahr 1999 sank die Zahl der Gründerinnen und Gründer mit einem Bedarf an öffentlichen Fördermitteln bis 25 T auf 35,4%. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der ausgereichten Förder-
4 Seite 4 darlehen in der Darlehensgrössenklasse T auf 27,9%. Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag in 2000 im Stadtgebiet und Landkreis München bei ca. DM ( ). Mit einer Erhöhung des Darlehenshöchstbetrages von DM ( ,59) auf DM ,50 ( ) erhöht sich die relevante Zielgruppe des München-Fonds deutlich auf fast 41% der gesamten Existenzgründungsanfragen an die Stadtsparkasse München. Da bundesweit über 47% der öffentlichen Fördermittel über die Sparkassen ausgereicht werden, erreicht der München-Fonds damit annähernd die Hälfte aller Gründerinnen und Gründer mit Bedarf an Fremdkapital in München. Die Zahlen wurden aus den statistischen Veröffentlichungen der DtA entnommen bzw. errechnet. Ferner würde eine Erhöhung des Darlehenshöchstbetrages mit Beschränkung des Vorhabenshöchstbetrages auf , aufgrund der daraus resultierenden Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Darlehen bzw. öffentlichen Finanzierungshilfen, zu einer größeren Flexibilität bei anstehenden Finanzierungen führen. Der Vorhabenshöchstbetrag von würde die bisherige Eingrenzung der Zielgruppe auf Kleinunternehmen gemäß dem Stadtratbeschluss vom (Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen) gewährleisten. Somit würde aus dem München Fonds ein Darlehen, das schnell und unbürokratisch zu attraktiven Zinssätzen vor allem durch die erweiterten Kombinationsmöglichkeiten (siehe Beispiel) versehen mit einer Haftungsfreistellung von 70% ausgereicht werden könnte. Der München-Fonds könnte damit einen noch stärkeren Beitrag zur Förderung von Existenzgründungen in München leisten. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Annahme: Kapitalbedarf DM (DM Investitionen, DM Betriebsmittel) a) Finanzierung über DtA-Startgeld Darlehensbetrag: DM Zinssatz: 8,02% effektiv durchschnittlicher Zinssatz: 8,02% effektiv b) Finanzierung über modifizierten München-Fonds in Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln LfA-Mittelstandskreditprogramm Darlehensbetrag: DM Zinssatz: 4,44% effektiv München-Fonds Darlehensbetrag: DM Zinssatz: 8,50% effektiv
5 Seite 5 Gesamt: durchschnittlicher Zinssatz: 7,16% effektiv 5. Zusammenfassung Die Anzahl der vergebenen Darlehen im Rahmen des München-Fonds hat sich im Zeitraum Mai 2000 Mai 2001 tatsächlich deutlich schlechter entwickelt, als bei der ursprünglichen Konzeption geplant. Eine Ursache hierfür ist u.a. die Einführung des DtA-Startgeldes, welches sich im Rahmen der finanziellen Förderung von Existenzgründungen im Raum München sehr gut etabliert hat. Die Anzahl der DtA-Startgeld-Ausreichungen ist im Jahr 2000 im Vergleich zu 1999 um 224% auf 121 gestiegen. Diese Zahl zeigt den hohen Bedarf an Darlehen, der auch bei nicht ausreichenden Sicherheiten, aber überzeugenden Geschäftsideen, ausgereicht werden könnte. Der München-Fonds in der vorgeschlagenen erweiterten Konzeption erweitert die Vorteile des DtA-Startgeldes durch eine schnelle und unbürokratische Abwicklung und um die Finanzierungsmöglichkeit in der Anlauf- und Festigungsphase von einem Jahr. Die Stadtsparkasse München hat sich in Arbeitsgesprächen mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft für diese Modifizierung des München-Fonds ausgesprochen und betont, dass auch bei einer Erhöhung des Darlehenshöchstbetrages aufgrund des bisherigen Risikomanagements (Kreditausfallrisiko: 4,2%) an dem Darlehensvolumen von DM , bei einer Beschränkung des Haftungsrisikos der Stadt München auf das eingebrachte Festgeldguthaben von DM zzgl. evt. aufgelaufener Zinsen, von Seiten der Stadtsparkasse München festgehalten werden würde. Sowohl das Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch die Stadtsparkasse München erwarten sich durch die Modifizierung des München-Fonds eine deutlich höhere Anzahl an vor allem an Kleingründerinnen und gründer ausgereichten Darlehen. Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei und der Stadtsparkasse München abgestimmt. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Pfundstein, und der Verwaltungsbeirat für wirtschaftliche Angelegenheiten, Herr Stadtrat Memmel, haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt von dem Bericht über den München-Fonds Kenntnis.
6 Seite 6 2. Der Darlehenshöchstbetrag des München-Fonds wird von ,59 auf erhöht. 3. Der Vorhabenshöchstbetrag wird von ,59 auf erhöht. 4. Dem Stadtrat wird über den weiteren Verlauf des München-Fonds erneut berichtet. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt V. Wv. RAW - FB II
7 Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung I. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das z. K. Am I. A. Unterschrift
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