Energiezukunft NÖ. Photovoltaik. Ing. Leopold Schwarz -1- Energie- und Umweltagentur NÖ Büro Hollabrunn 02952/4344
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- Ulrich Holtzer
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1 Photovoltaik Ing. Leopold Schwarz Energie- und Umweltagentur NÖ Büro Hollabrunn 02952/4344 Energiezukunft NÖ Besser leben mit weniger Energie 100 % erneuerbaren Strom bis % erneuerbare Energie bis
2 Klimaschutz 1. Energiebedarf reduzieren 2. erneuerbare Energien statt fossiler Energien Überlegungen zu PV Unabhängigkeit gut für die Umwelt Pensionsvorsorge Dachgestaltung gutes Gefühl... Foto: DI Matthias Komarek, Energie- und Umweltagentur NÖ -2-
3 Vorzüge PV höchstwertige Energieform (Strom) nahezu unendliches Potential überall gewinnbar Rohstoff Silizium - geringe Umweltauswirkungen sehr günstige Energierücklaufzeiten (2-7 Jahre) Robustheit (Weltraumnutzung) beachtliche Effizienzverbesserungen (15 > 50 %) Kostensenkungspotential (Spitzenstrom) Integration bei Gebäuden, baulichen Strukturen, kein zusätzlicher Platzbedarf in der Landschaft (Doppelnutzung der Dachflächen) Foto: DI Matthias Komarek, Energie- und Umweltagentur NÖ Volleinspeisung DC- Freischalter PV-Module Verbraucher Stromzähler Stromzähler Wechselrichter Öffentliches Netz
4 Überschuss-Einspeisung DC- Freischalter PV-Module Wechselrichter Verbraucher Stromzähler Öffentliches Netz Überschuss- oder Voll-Einspeiser Voll Einspeisung Einspeisetarif > Bezug (Tarifförderung) Ziel: max. Produktion Ideale Ausrichtung Refinanzierung über Energie-Verkauf Überschuss Einspeisung Einspeisetarif < Bezug (Invest- oder Tarifförderung) Ziel: max. Eigenverbrauch Refinanzierung über Einsparung Lastprofil Mit Ende des Tarifförderung
5 Lastprofil Modulüberblick Produktgarantie: 2 5 Jahre Leistungsgarantie: Jahre 1 kwp 8 m² 1000 kwh verschiedene Größen + Leistungen Transparentmodule Isolierglasmodule bunte Farben möglich Quelle: Ertex Solartechnik GmbH Foto: DI Matthias Komarek, "die umweltberatung" Quelle: Quelle: -5-
6 PV-BürgerInnen Beteiligung Ein neues Instrument Unsicherheiten hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen Öffentliche Förderungen Risikobeteiligung Lernen von umgesetzten Bespielen Vorteile Gemeinde Stärkung der Gemeinde/Region interessantes Angebot für BürgerInnen Stärkung der regionalen Wirtschaft Reduktion der Stromkosten geringere + kalkulierbare Belastung des Gemeindebudgets Vorbildwirkung der Gemeinde Möglichkeit einer Stromtankstelle
7 Vorteile BürgerInnen Möglichkeit der Anlagenumsetzung wenn eigene Anlage - technisch nicht möglich - in Summe zu teuer (gute) Verzinsung sinnvolle, regionale, sichere Geldanlage Identifikation mit der Anlage... Vorteile Umwelt Erhöhter Anteil erneuerbarer Stromerzeugung mögliche Nachahmungswirkung durch private Anlagen GebäudenutzerInnen mit zukunftsträchtigem Thema Photovoltaik konfrontiert Erhöhtes Bewusstsein zur Energie Sichtbares Zeichen Einsparungseffekte
8 Übersicht Modelle Unter Von bis Über SLB Gefahr hoher Rückzahlungskosten Bank Kein Beteiligungsmodell im "klassischen Sinn" KG Aufwändige Gestaltung zusätzlich Prospektpflicht Gestaltungsaufwand und Prospekt rentieren sich sale-and-lease-back 1. Abschluss Sale-and-Lease-Back Vertrag 3. Kaufpreiszahlung Paneele Gemeinde 2. Anschaffung und Inbetriebnahme 4. Mietzahlungen -8-
9 sale-and-lease-back + ~ - Kein Bankgeschäft (FMA, Stand: November 2013) Keine Prospektpflicht (FMA, Stand: November 2013) Flexible Gestaltung Geringer Verwaltungsaufwand Rasche und einfache Umsetzung Fixe Verzinsung Möglicher Refinanzierungsbedarf Keine Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürger Wirtschaftliches Risiko (aber: Versicherung) Gewerbeberechtigung (Verkauf von PV-Paneelen) Sparbuch-Modell Kredit Bank Gemeinde Annuität Verzinsung gebundene Sparbucheinlage Anschaffung und Inbetriebnahme Erlöse Bürger -9-
10 Sparbuch-Modell + ~ - Frage nach Bankgeschäft irrelevant Keine Prospektpflicht Einlagensicherung Flexible Gestaltung Unterstützung bei "Platzierung" durch Kooperationspartner Erhöhte Kosten Keine Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürger idr fixe Verzinsung Umsetzung komplex und eher zeitintensiv Kein Beteiligungsmodell im klassischen Sinn Abhängigkeit von Kooperationspartner(n) KG-Modell 2. Abschluss Treuhandvertrag 6. Gewinnausschüttung -10- Treuhänder- Kommanditistin (GmbH) 1. Abschluss Gesellschaftsvertrag Komplementärin (GmbH) GmbH & Co KG 5. Projektrealisierung
11 Die wichtigsten Schritte zur Anlage Bauanzeige bei der Gemeinde (für Anlagen unter 50 kwp) oder Genehmigungsverfahren nach dem NÖ ElWG 2005 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4 (für Anlagen größer 50 kwp). Zählpunkt und Netzzutrittsvereinbarung beim Stromnetzbetreiber beantragen (bei Inselanlagen nicht notwendig) Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. RU4 (nicht nötig unter 5 kwp + Inselanlagen) Fördereinreichung Energieliefervertrag beim Stromhändler Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz NÖ Schul- und Kindergartenfonds NÖ Wasserwirtschaftsfonds NÖ Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde Klima- und Energie-Modellregion -11-
12 Förderung gem. Ökostromgesetz (ÖSG) Photovoltaik-Anlagen > 5 kwp 350 kwp Fördervolumen 2014: 8 Mio für Photovoltaik Einreichzeitpunkt ab Tarife gem. Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 für das Jahr 2014 (gelten für 13 Jahre) Anlagen auf/an Gebäuden Tarif: 0,125/kWh Einmaliger Zuschuss: 30 %, max. 200,--/kWp Anlagen auf Freiflächen Tarif: 0,10/kWh Kein Investitionszuschuss NÖ Schul- und Kindergartenfonds Förderungswerber: Gemeinden oder Gemeindeverbände Standort: Schule/Kindergarten oder dazugehörige Sporthalle sowie Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte Projektkosten von ,-- bis ,-- Förderhöhe 25 % Projektkosten > ,-- 7 % Zinsenzuschuss auf fiktives Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen Martin Fischer, post.k4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/
13 NÖ Wasserwirtschaftsfonds Aktion Gefördertes Energiesparen Förderungswerber: Gemeinden oder Genossenschaften oder Verbände, die Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlagen betreiben Kombination aus Bundes- und Landesmitteln Förderhöhe Wasserversorgungsanlagen % Abwasserbeseitigungsanlagen % Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Siedlungswasserwirtschaft post.wa4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/ Achtung bei Bürgerbeteiligung: Es dürfen keine Zwischenfinanzierungsgewinne lukriert werden! derzeit Förderstopp für PV-Anlagen NÖ Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde Förderungswerber: Gemeinden Förderhöhe 30 %, maximal 5.000,-- Projektförderung (Beilage zum BZ Ansuchen für 2014): zb Amtshaus, Bauhof, FF-Haus, etc. lt. BZ Richtlinien Ausgenommen: Maßnahmen, die NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds fördert Abrechnung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden im Rahmen bis spätestens post.ivw3@noel.gv.at Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/
14 ACHTUNG!!! mögliche Genehmigungspflicht des Beteiligungsmodells mit dem zuständigen Gemeindebetreuer bei der IVW3 abklären Förderbetrug: Vorsicht bei der Kombination mehrerer Förderungen => Förderbedingungen bzw. gegenseitige Ausschlüsse beachten kontinuierliche Auflistung der Erträge ( und kwh) sowie Aufwände der PV-Anlage Ertragsanzeige der PV-Anlage öffentlichkeitswirksam (zb Hauptplatz) sowie online Elektrizitätsabgabe in der Höhe von 1,5 Cent/kWh für den Strom- Eigenverbrauch ab der Freigrenze von kwh Eigenverbrauch Hinweis auf EKSt-Pflicht bei zb sale-and-lease-back ab dem steuerfreien Veranlagungsfreibetrag/Gewinn von 730,- Euro pro Jahr GR-Beschlüsse beim SLB-Modell Gemeinderatsbeschluss (2/3 Mehrheit) zum Beschluss der Wirtschaftlichen Unternehmung Stromproduktion und Stromverkauf => Anmeldung freies Gewerbe Handel Gemeinderatsbeschluss (einfache Mehrheit) für den Ankauf der Anlage Gemeinderatsbeschluss (einfache Mehrheit) für den Verkauf und das Leasen von einzelnen Modulen (so exakt wie möglich definiert Vertragsmuster) -14-
15 Steuerliche Betrachtung I Erlass über die ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung von PV- Anlagen seit März 2014 Steuerbarkeit (Vorsteuerabzug) bei Volleinspeisung möglich bei Überschusseinspeisung möglich wenn weniger als ½ privat/selbst genutzt werden (Eigenverbrauch) Sondersituation bei Gemeinden mit KÖSt, Hoheitsverwaltung, => Kontakt zu IVW3 bzw. Steuerberater Steuerliche Betrachtung II SLB Variante: Durch den Verkauf der Paneele liegt keine wirtschaftliche Änderung des wirtschaftlichen Eigentums vor, daher keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Die Gemeinde hat für den Verkauf keine Umsatzsteuer zu verrechnen. Zinsanteile an den jährlichen Leasingerlösen sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. [TPA Horwath] -15-
16 Weitere Informationen Umweltgemeindetelefon: 02742/ Förderberatung : 02742/ Vorträge für Gemeinde-BürgerInnen, zb: Photovoltaik Technik, Förderungen, Wirtschaftlichkeit Stromsparen im Haushalt Energiesparen leicht gemacht LED Leuchtmittel der Zukunft -16-
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