Kredit für die sachgerechte Entsorgung von belastetem Boden im Bereich der ehemaligen Schiessanlage Schachen

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1 Aarau, 25. September 2006 GV /95 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Kredit für die sachgerechte Entsorgung von belastetem Boden im Bereich der ehemaligen Schiessanlage Schachen Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Schachen weist mehrere belastete Standorte auf. Davon betroffen ist auch das Areal, auf welchem der Kavallerie- und Reitverein Aarau und Umgebung (KRVA) eine Reithalle sowie die Einwohnergemeinde eine Sportinfrastruktur erstellen will. Für die Bauten muss einerseits die Tragfähigkeit des Untergrundes gewährleistet sein und andererseits müssen bei der Realisierung die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG vom 7. Oktober 1983, insbes. 4. Kapitel: Abfälle und 5. Kapitel: Belastungen des Bodens) eingehalten werden. Mit diesem Bericht wird dem Einwohnerrat die Gewährung eines Kredites für die sachgerechte Behandlung von belastetem Boden, insbesondere im Bereich der Reithalle, und damit für die Heilung früherer Umweltsünden beantragt. 1. Ausgangslage Der Aarauer Schachen wurde noch im 18. Jahrhundert weiträumig von Aareläufen durchzogen. Im Laufe der Nutzbarmachung des Gebiets wurden diese Flussläufe mit verschiedensten Materialien aufgefüllt. Die Schiessanlage, welche insbesondere für die oberflächlichen Schadstoffbelastungen beim Kugelfang und vor dem Schützenhaus verantwortlich ist, wurde ab Anfang des 19. Jahrhunderts bis 1994 betrieben. Durch verschiedene Nutzungen der ehemaligen Schiessanlage wurde zudem der Oberboden unter anderem im Abschnitt des Zwischengeländes der Reithalle mit Schwermetallen belastet. Dadurch weist das Schachengebiet heute Flächen mit Oberbodenbelastungen sowie Abfallablagerungen und Auffüllungen auf. Die Schadstoffuntersuchungen der Belastungen aus dem Schiessbetrieb in den obersten Bodenschichten wurden 1995/1997 in einzelnen Schritten durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Belastungen zur Hauptsache den Kugelfanghügel betreffen. Das Reithallenvorhaben ist somit von den Belastungen aus dem ehemaligen Schiessbetrieb kaum betroffen. I:\Daten\BESCHLUS\Er2006\E06-95.doc /V1.0

2 2 Bereits 1988 führte das Baudepartement des Kantons Aargau (heute Departement Bau, Verkehr und Umwelt [BVU]) auf dem gesamten Kantonsgebiet vorsorgliche Untersuchungen bei altlastverdächtigen Standorten durch. Die Resultate sind in den Verdachtsflächenkataster eingeflossen, welcher 1992 an die Gemeinden abgegeben wurde. Der Kataster enthielt im Schachen u. a. die Altdeponie Schiessanlage (Nr. AA ) und nur unvollständig die Auffüllungen der alten Flussläufe. Diese sind aus Plänen des 17. und 18. Jahrhunderts ersichtlich. Auf zusätzliche Untersuchungen wurde damals verzichtet, weil über künftige Nutzungen und Bauten (Reithalle, Sportinfrastruktur) noch keine konkreteren Pläne vorlagen. Hinzu kam, dass in diesem Zeitpunkt die Rechtspraxis der Kostentragung bei Altlasten und Belastungen noch sehr unklar war. Demzufolge wurden erst mit der fortschreitenden Planung der Projekte Reithalle und Sportinfrastruktur Schachen im Juni 2005 bei einem spezialisierten Büro für Bodenanalysen die Detailuntersuchungen in Auftrag gegeben. Die Resultate sind im Bericht vom 31. Januar 2006 festgehalten. Gestützt auf diesen Bericht konnten die finanziellen Folgen aus den Abfallablagerungen und Auffüllungen geschätzt werden. Für diese Schätzung wurde am 16. Mai 2006 ein weiteres spezialisiertes Büro beigezogen. 2. Entsorgungsvarianten mit Kostenschätzung Die beim Bauvorhaben der Reithalle anfallenden Mengen belasteter Aushubmaterialien sind bedeutend grösser, als bisher angenommen. Indem bis in tiefere Schichten der Abfallablagerungen ausgehoben werden muss, ist hoch belastetes Material betroffen, welches als Reststoff in einer geeigneten Deponie entsorgt werden muss. Zudem ergaben die ergänzend durchgeführten Abklärungen des Untergrundes eine derart schlechte Tragfähigkeit, dass die Reithalle nun auf einer aufwändigen Pfählung erstellt werden muss. Demgemäss entstehen Mehrkosten, die grösstenteils in der sachgerechten Entsorgung des auszuhebenden Materials als Reststoffe in eine geeignete Deponie begründet sind. Weitere Mehrkosten verursacht die notwendige ausserordentliche Fundation der Reithalle mit der Pfählung. Mit Datum vom 8. Juni 2006 liegt von einem der spezialisierten Büros eine Kostenschätzung in drei Varianten vor (siehe hierzu kartografische Darstellung im Anhang). Bei den Varianten 1 und 2 wird der oberflächige Abtrag (10 cm tief) des belasteten Materials sowie das belastete Aushubmaterial mit der sachgerechten Entsorgung berücksichtigt, wobei bei der Variante 2 noch der oberflächige Abtrag in einem erweiterten Bereich um die Reithalle (gesamtes Bauareal) enthalten ist. Bei der Variante 3 handelt es sich um eine freiwillige Totalsanierung im Bereich der Reithalle mit der Entsorgung des gesamten belasteten Materials und der Wiederauffüllung. Die Kosten für die einzelnen Varianten betragen: Variante 1 Fr. 474' Variante 2 Fr. 545' Variante 3 Fr. 2'300' Die Variante 1 beinhaltet lediglich die allernötigsten Massnahmen. Gemäss Variante 2 werden auf dem gesamten Bauareal in einem Schritt die obersten 10 cm belastetes Bodenmaterial abgetragen. Mit vertretbaren Mehrkosten werden hiermit die Risiken von Menschen und Tieren, auch im Umfeld der Reithalle, minimiert, wie beispielsweise

3 3 die Gefährdung von Pferden und spielenden Kindern. Zudem muss bei einer allfälligen späteren Erweiterung der Pferdesportanlage mit einem Allwetter-Aussenplatz nicht erneut belastetes Bodenmaterial entsorgt werden. Das Vorgehen gemäss Variante 3 würde das Problem der Tragfähigkeit vermindern, aber nicht beheben, sowie das Gefahrenpotenzial auf Schutzgüter unter der Halle entschärfen. Zudem wäre es eine Massnahme zur Befreiung des Schachengebiets von Schadstoffbelastungen, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Von der Sektion Abfälle und Altlasten des BVU wird jedoch die Gefahr einer Schutzgutgefährdung im betroffenen Gebiet als sehr gering eingestuft. Gemäss Beurteilungsschreiben vom 4. August 2005 ist die Altdeponie Schiessanlage (Kataster-Nr. AA ) zwar überwachungsbedürftig. Eine Totalsanierung gemäss Variante 3 wäre deshalb nach Meinung des Stadtrates unverhältnismässig und auf Grund des Kosten-/Nutzenverhältnisses nicht zu vertreten. Demgemäss hat sich der Stadtrat für die Variante 2 entschieden. Im Investitionsprogramm sind für die Sanierung der Deponien im Schachen Fr. 2.0 Mio. eingestellt. Der Bau der Reithalle gibt nun Anlass, davon eine weitere Tranche (nach derjenigen für die neue Sportinfrastruktur) von Fr. 0.5 Mio. zu beanspruchen. 3. Kostentragung Bei der Zuständigkeit für Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen wird grundsätzlich unterschieden zwischen Altlasten und anderen belasteten Standorten. Für die Kostenverteilung massgebend ist, ob es sich beim belasteten Standort um eine Altlast oder einen anderen belasteten Standort handelt. Eine Altlast ist ein belasteter Standort, der die Umwelt gefährdet, sodass er früher oder später unabhängig von einem Bauvorhaben saniert werden muss. In diesem Fall gilt das Altlastenrecht nach Umweltschutzgesetz bzw. die Altlastenverordnung mit der Verantwortlichkeit bei den Verursachern. Ein anderer belasteter Standort muss nicht saniert werden, die Schadstoffe können auf ihm belassen werden, es sei denn, sie werden im Rahmen von Bauvorhaben ausgehoben; dann werden sie von Gesetzes wegen zu Abfall und müssen grundsätzlich entsorgt werden. Man spricht hier auch von Bauherren-Altlast. Rechtsgrundlage ist in diesem Fall das Abfallrecht nach Umweltschutzgesetz mit der Verantwortlichkeit beim Inhaber der belasteten Abfälle. Je nach dem, ob es sich beim belasteten Standort um eine Altlast oder einen anderen belasteten Standort handelt, wird die Entfernung der Schadstoffe als Sanierung oder Entsorgung bezeichnet. Zur Beantwortung der Frage, wer in welchem Umfang kostenpflichtig ist, bzw. die sachgerechte Behandlung des belasteten Bodens sowie die spezielle Pfahlfundation finanzieren muss, hat der Stadtrat Herrn Dr. iur. Peter Gysi, Fürsprecher, Aarau, ersucht, Bericht zu erstatten und einen Kostenteiler zwischen Einwohnergemeinde, Ortsbürgergemeinde sowie KRVA vorzuschlagen. Gemäss Beurteilung des BVU vom 4. August 2005 ist die Altdeponie Schiessanlage überwachungsbedürftig; demzufolge besteht zurzeit kein Sanierungsbedarf nach Altlastenrecht.

4 4 Nachdem jedoch noch nicht abschliessend feststeht, ob der Kostenverteiler nach den Regeln der Altlastensanierung oder der Abfallentsorgung vorzunehmen ist - zuverlässigere Angaben hierzu wird ein im November 2006 zu startendes und mindestens 3-jähriges Untersuchungsprogramm des Grundwassers liefern - wäre eine definitive Verteilung auf Grund der heutigen Sachlage verfrüht. In seinem Exposé kommt Herr Dr. P. Gysi zum Schluss, dass es für einen Kostenteilervorschlag zwei völlig divergente Beurteilungslagen gibt. Weil heute und auf absehbare Zeit noch nicht fest steht, ob der Kostenteiler nach den Regeln der Altlastensanierung (Verursacher bzw. Zustands- und Verhaltensstörer) oder der Abfallentsorgung (Inhaber der Abfälle) vorzunehmen ist, wurden zwar beide Varianten durchgerechnet. Auch sind Überlegungen zu den im Kostenverteilungsverfahren gemäss Altlastenrecht enthaltenen Ermessenspielräumen angestellt worden. Neben der Unsicherheit bei der Verantwortlichkeit und der Zuständigkeit können auf Grund der Vertragsautonomie die Kosten zwischen der Ortsbürgergemeinde als Baurechtgeberin und dem KRVA als Baurechtnehmer auf verschiedene Art und Weise aufgeteilt werden. Im vorliegenden Fall dürfen aber insbesondere politische Erwägungen nicht ausser Acht gelassen werden, welche im Verhältnis zwischen der Ortsbürger- und der Einwohnergemeinde liegen. 4. Fazit Für die Festlegung eines endgültigen Kostenteilers kann im vorliegenden Fall auf keine gefestigte Rechtspraxis und auf keine definitive Gefahrenbeurteilung der Altdeponie Schiessanlage abgestützt werden. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Überlegungen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass es Sache der Einwohnergemeinde ist, für die Entsorgung der Deponie im Schachen aufzukommen. Zweifelsohne ist die Einwohnergemeinde verantwortlich für die vor Jahrzehnten von der Stadt im Schachen angelegte und betriebene Deponie. Für den Stadtrat ist es deshalb folgerichtig, wenn die Einwohnergemeinde im Verhältnis zur Ortsbürgergemeinde sämtliche Kosten der Entsorgung übernimmt. Nachdem der Stadtrat dem KRVA von Anfang an gestützt auf die früheren Erkenntnisse den Betrag von Fr. 64' überbunden hat, kann nun die vom Verein zu tragende Kostenbeteiligung nicht erhöht werden. Die Übernahme der Entsorgungskosten durch die Einwohnergemeinde Aarau ist auch deshalb gerechtfertigt, weil im Geschäft "Sportinfrastruktur Schachen, Erstellen eines Garderobengebäudes und eines Allwetterspielfeldes" ebenfalls sämtliche Entsorgungskosten von der Einwohnergemeinde übernommen werden. Es besteht kein Grund dafür, im vorliegenden Geschäft anders als dort die Ortsbürgergemeinde an den Kosten zu beteiligen. Letztendlich hatte die Ortsbürgergemeinde auf dem Gebiet der ehemaligen Schiessanlage im Scheibenschachen auf eigene Kosten schon umfassende Untersuchungen zur Erhebung der Belastungssituation durchgeführt. Die Nettokosten zu Lasten der Einwohnergemeinde belaufen sich nach Abzug des Beitrags des KRVA auf Fr. 481'

5 5 Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Antrag: Der Einwohnerrat möge für die Entsorgung belasteter Aushubmaterialien bei der Reithalle im Schachen einen Brutto-Verpflichtungskredit von Fr. 545' (abzüglich Beitrag KRVA von Fr. 64'000.00) bewilligen. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Der Vize-Stadtschreiber Dr. Marcel Guignard Stefan Berner Beilage: Kartografische Darstellung der Varianten Verzeichnis der aufliegenden Akten: Kurzbericht Eberhard & Partner AG vom 8. Juni 2006 Geologische Baugrunduntersuchungen Dr. Heinrich Jäckli AG vom 16. Dezember 2005 Bericht Terre AG vom 31. Januar 2006 Exposé Dr. iur. P. Gysi, Schärer Rechtsanwälte, vom 22. August 2006 Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 15. März 2006 (BVUAFB ) Entwurf Baurechtsvertrag errichtet von lic. iur. Martin Schwaller vom 31. August 2005 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat i. S. Reithalle im Schachen vom 20. September 2004 Protokoll des Einwohnerrates der 7. Sitzung 2004 vom 25. Oktober 2004 Protokoll des Einwohnerrates der 1. Sitzung 2005 vom 24. Januar 2005 Botschaft zur Urnenabstimmung (fakultatives Referendum) vom 27. Februar 2005 Vertrag über die Auflösung eines Baurechts und eines Schiessrechtes errichtet von Dr. iur. Andreas Baumann vom 8. Dezember 1997 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat vom 26. Juni 2006 i. S. Sportinfrastruktur Schachen; Baukredit für Garderobengebäude und Allwetterspielfeld Planausschnitt 17./18. Jahrhundert (alte Aareläufe), Mst. 1 : 5'000 Schreiben der Abteilung für Umwelt des Aarg. Baudepartements vom 4. August 2005 Schreiben der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 29. November 2005 Planausschnitt aus dem Verdachtsflächenkataster vom 8. August 2005, Mst. 1 : 7'000 Bericht Colenco-HOLINGER AG vom 5. August 1997

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