Rechtsformen und Firmierung

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1 Rechtsformen und Firmierung Frank Lumma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

2 Übersicht 1. Personen- und Kapitalunternehmen im Vergleich: Inhaberhaftung Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Besteuerung 2. Unternehmensname: Freiheiten und Zwänge 2

3 Wichtige Personenunternehmen im Überblick Kleingewerblich: Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende/r) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Handelsgewerblich: Eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K.) Offene Handelsgesellschaft (ohg) oder Kommanditgesellschaft (KG) 3

4 Handelsregistereintragung Eintragungsrecht für Kleingewerbetreibende Eintragungspflicht: kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich (Umsätze über EUR oder Gewinn über EUR mindestens zwei volle Jahre nacheinander) Folge: Geltung des Handelsgesetzbuchs (HGB), z.b.: Formfreiheit bestimmter Geschäfte ( 350 HGB) Vorschriften über den Handelskauf ( 373 ff. HGB) Firmenführung Prokura Führen von Handelsbüchern, kfm. Buchführung wie bei Kapitalgesellschaften 4

5 Wichtige Kapitalunternehmen im Überblick Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG (haftungsbeschränkt) als Variante der GmbH Gründung auch durch Einzelpersonen möglich 4

6 Kriterien der Rechtsformwahl Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die bei der Gründung gewählte Rechtsform ist nicht endgültig. Die Wahl der Rechtsform hat persönliche finanzielle steuerliche rechtliche Folgen 5

7 Rechtsformvergleich Personenunternehmen Kapitalunternehmen z. B. Einzelunternehmen, GbR GmbH, UG (haftungsbeschränkt) (Persönliche) Haftung unbeschränkt beschränkt Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Rechtsform- und Größenabhängig: gering bis mittel hoch Besteuerung einfach bis mittelschwer komplex 7

8 Begrenzung von Haftungsrisiken Ausgangsfrage: Gibt es die Existenz bedrohende Risiken? Für Existenzgründer gilt: Vorteile der Haftungsbegrenzung gegenüber dem Gründungs- Betriebs- und Besteuerungsaufwand nicht überbewerten! 8

9 Gründungsaufwand im Vergleich Personenunternehmen Kapitalunternehmen Mindestkapital Nicht nötig Immer nötig GmbH: EUR; UG (haftungsbeschränkt): 1 EUR, aber mit Rücklagenpflicht Vertrag Formfrei möglich Schriftlich, beurkundet Rechtsform- und Größenabhängig: Notar- u. Registerkosten Oft keine Immer Kfm. Buchführung Oft keine Immer Offenlegung/Hinterlegung Oft keine Immer 9

10 Notar- und Handelsregisterkosten (GmbH, ): Notar: Beurkundung Gesellschaftsvertrag 168 Beurkundung Geschäftsführerbestellung 168 Beglaubigung Unterschriften 42 Anfertigen Gesellschafterliste 13 zzgl. Telefon-, Porto-, Schreibauslagen Gericht: Eintragungsgebühr 100 Elektronischer Bundesanzeiger: Bekanntmachungsentgelt

11 Buchführungskosten (GmbH Umsatz): Steuerberaterkosten (teilweise Buchführungshelfer möglich): (erstmaliges) Einrichten einer Buchführung: ca. 30 Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen: 1 je Vorfall Aufstellung Eröffnungsbilanz: ca. 250 Erstellung einer Bilanz und GuV-Rechnung (Jahresabschluss ohne Anhang/Lagebericht): ca Telefon-, Porto-, Schreibauslagen 11

12 Besteuerungsvergleich Grundregel: Bei höherem Gewinn ist ein Kapitalunternehmen besser, da die Körperschaftsteuersätze gleichbleibend niedrig sind und Geschäftsführergehälter und Zahlungen für eine eigene Betriebsrente als Betriebsausgabe abzusetzen sind. Bei geringeren Gewinnen ist ein Personenunternehmen besser, der Einkommensteuersatz noch niedrig ist und eine Gewerbesteueranrechung erfolgt. 12

13 Besteuerungsvergleich PU: Ein-Mann-Personenunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Einkommensteuer Gewinn abzgl. Freibeträge und steuerlicher Abzüge; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert, * Hebesatz 430) KU: Ein-Mann-Kapitalunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Körperschaftsteuer ggf. steuerlich korrigierter Gewinn ; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert) zu verst. Eink PU: Einkommenst./Soli Gewerbest*. n. Anr KU: Körperschaftst./Soli Gewerbest.* o. Anr

14 Besteuerungsvergleich Bei Kapitalunternehmen gilt zusätzlich: Geschäftsführergehälter unterliegen der Einkommensteuer, Gewinnausschüttungen an den/die Gesellschafter der Abgeltungsteuer, je plus Soli-Zuschlag zu verst. Einkommen aus GF-Gehalt Gewinnaussch. (auf Anteile im Privatvermögen)

15 Ertragssteuer Gewerbesteuer Verlustverrechnung Einzelunternehmen/ Personengesellschaft Einkommensteuer progressiver Tarif: % Grundfreibetrag: Euro Steuermesszahl: 3,5 v. H. Freibetrag Euro Anrechnung auf ESt Mit anderen Einkunftsarten des Unternehmers möglich Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer einheitlicher Steuersatz: 15 % kein Grundfreibetrag Abgeltungsteuer: 25 % Steuermesszahl: 3,5 v. H. kein Freibetrag keine Anrechnung auf KSt kein Ausgleich mit Verlusten des Unternehmers Gewinnermittlung Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Unternehmer an Unternehmen) nicht als Betriebsausgabe abziehbar Einnahmen- Überschussrechnung möglich Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Grenze: 8a KStG) sind Betriebsausgaben Betriebsvermögensvergleich 15

16 Geschäftsbezeichnung und Firma Geschäftsbezeichnung ist ein werbewirksamer Namensschmuck eines Unternehmens zusätzlich zur Inhaberbenennung oder Firma (z. B. Hotel Zur Sonne; Modetreff Horn) Firma ist der Name eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens, unter dem es im Rechtsverkehr agiert Möglich sind Fantasie-, Sach- und Personenfirma, auch gemischt. (z. B. Atlantis Hotelbetriebs-GmbH; Schlänger Modekontor Friedrich Franzmann e. K., Pegasus Im- und Export OHG), 16

17 Geschäftsbezeichnung und Firma Namenschutz entsteht durch tatsächliche Verwendung im Geschäftsverkehr ( 12 BGB) Voraussetzungen: Hinreichende Individualisierung Keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Namen Keine Täuschungseignung (Prüfung erfolgt auf Anfrage durch die IHK) 17

18 Weitere Informationen: Bundeswirtschaftsministerium IHK Lippe zu Detmold/Merkblattsammlung 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frank Lumma Starthilfe und Unternehmensförderung Recht und Steuern Tel.:

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