Juristisches IT-Projektmanagement
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- Pamela Heidrich
- vor 8 Jahren
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1 LMU Ludwig- Maximilians- Universität München Lehr- und Forschungseinheit für Programmierung und Softwaretechnik Vorlesung im Wintersemester 2014 / 2015 Juristisches IT-Projektmanagement Schadensersatz im IT-Umfeld Sebastian Mader Dr. F. Sarre Wintersemester Wintersemester / 2011 / 2015 Folie 1
2 IT-Projekte mit Problemen 43% der IT-Projekte erfahren während der Durchführung Probleme 18% werden sogar komplett abgebrochen Wer trägt die dadurch unnötig entstanden Kosten? Projekt komplett abgebrochen Schäden durch Mängel Vergebliche Aufwendungen Schadensersatz, aber unter welchen Umständen? Wintersemester 2009 / 2010 Folie 2
3 IT-Projekte mit Problemen: LKW-Maut Ausschreibung für ein System zur elektronischen Erfassung der LKW-Maut in Deutschland Beginn der Ausschreibung: 2000 Zuschlag: September 2002 an ein Konsortium aus DTAG, Daimler Chrysler Services und Cofiroute S.A. Gründung der Toll Collect GmbH Geplantes Startdatum: August 2003 Durch Probleme bei der Umsetzung verschob sich der Starttermin auf Januar 2006 (im Jahr davor eine reduzierte Version) Beide Parteien befinden sich im Rechtsstreit Bundesregierung will Schadensersatz für Verdienstausfall, sowie Vertragsstrafen Toll Collect will bisher einbehaltene Vergütung haben Wintersemester 2009 / 2010 Folie 3
4 Schadensrecht allgemein ( BGB) Regelt Art, Umfang und Inhalt von Schadensersatz, nicht die Eintrittsbedingungen Eintrittsbedingungen geregelt in Mängelgewährleistung Bei meisten Vertragstypen in den entsprechenden Gesetzespassagen Ansonsten immer 280 BGB wegen Pflichtverletzung anwendbar Vier Grundsätze des Schadensrecht Schadensausgleich: gleicht Schaden des Geschädigten aus, keine Straffunktion Totalreparation: unabhängig vom Grad des Verschuldens hat der Schädigende kompletten Schaden zu begleichen Präventivwirkung: soll von Pflichtverletzungen abschrecken Rechtsfortsetzung: durch Schadensersatz wird der Geschädigte rechtlich wieder so gestellt, als ob die Rechtsverletzung nicht stattgefunden hätte Wintersemester 2009 / 2010 Folie 4
5 Arten von Schadensersatz Schadensersatz neben der Leistung ( kleiner Schadensersatz ) Leistung ist immer noch gewünscht, d.h. bisherige Teilleistungen werden behalten Trotzdem Schadensersatz für Schäden durch Mängel Schadensersatz statt der Leistung ( großer Schadensersatz ) Leistung wird zurückgegeben Schadensersatz für Neubeschaffung der Leistung Kann i.d.r. erst nach Chance zur Nachbesserung verlangt werden Vergebliche Aufwendungen (anstatt des großen Schadensersatzes) Schäden für Aufwendungen, die man im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat Verzugsschäden Schäden, die durch verspätete Lieferung der Leistung entstehen Nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung Mahnung hinfällig, wenn Leistung für bestimmtes Ereignis wichtig und danach Großteil oder gesamten Wert für Auftraggeber verliert Wintersemester 2009 / 2010 Folie 5
6 Höhe des Schadensersatz Differenzmethode Differenz zwischen der Vermögenssituation, die ohne das Schadensereignis bestünde, und derjenigen, die nach der Schädigung besteht. Ausgleich für den Verlust, den der Geschädigte durch den Schädigenden und erlitten hat Wintersemester 2009 / 2010 Folie 6
7 Werkverträge - Auftraggebersicht Werkvertrag Auftragnehmer schuldet Herstellung des vereinbarten Werkes frei von Sach- und Rechtsmängeln Sachmangel: vereinbarte Beschaffenheit ist nicht gegeben Rechtsmangel: Dritte können (unerwünscht) Rechte auf das erstellte Werk geltend machen Auftraggeber schuldet Vergütung und Abnahme bei entsprechender Beschaffenheit Schadensersatz im Werkvertrag Schaden durch Mangel: kleiner Schadensersatz möglich Verzugsschäden: nach erfolgloser Mahnung, oder wenn Leistung wichtig für bestimmtes Ereignis und danach (nahezu) keinen Wert mehr hat Nach erfolgloser Nachbesserung, bzw. Verstreichen der Nachbesserungsfrist: großer Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Leistungen Wintersemester 2009 / 2010 Folie 7
8 Werkverträge - Auftragnehmersicht Auch für den Auftragnehmer kann Schadensersatzanspruch entstehen Abnahme unberechtigt verweigert Gerügte Mängel liegen nicht vor oder sind unwesentlich Problem: wann ist ein Mangel unwesentlich? Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge Auftraggeber rügt Mangel, der sich als nicht existent herausstellt Auftragnehmer kann Kosten für die Überprüfung in Rechnung stellen Wintersemester 2009 / 2010 Folie 8
9 Dienstverträge Dienstvertrag Auftragnehmer schuldet nur die Leistung, im Gegensatz zum Werkvertrag nicht den Erfolg Auftraggeber schuldet Vergütung Schadensersatz im Dienstvertrag Schlechtleistung Auftragnehmer kann durch eigenes Verschulden die versprochene Leistung nicht im vollem Maße erbringen Verzug der Leistung trotz Mahnung wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht Wintersemester 2009 / 2010 Folie 9
10 Dienstvertrag Urteile Datenverlust im Dienstvertragsverhältnis Beklagter ist beim Kläger zum Betreiben der IT-Infrastruktur eingestellt Als Vertragsverhältnis liegt ein Dienstvertrag vor Sohn des Beklagten installiert Spiel auf dem Rechner, wodurch die Inhalte der Festplatte verloren gehen 1. Instanz - LG Frankfurt am Main: Kläger fordert ,88, Gericht spricht ihm davon ,31 zu Berufung - OLG Frankfurt am Main: Berufung des Beklagten wird abgewiesen Berufung - BGH Beklagter muss nur die Kosten für die Anschaffung der Festplatte zahlen Klage im Übrigen abgewiesen Herstellung des gesamten zerstörten oder beschädigten Datenbestandes nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich und für die Beklagten im Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert einer solchen Herstellung im Sinne des 251 Abs. 2 Satz 1 BGB unzumutbar Wintersemester 2009 / 2010 Folie 10
11 Kaufvertrag Kaufvertrag Verkäufer schuldet dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln Rechtsmängel analog zu Werkvertrag Sachmängel schließt auch noch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann Käufer schuldet Verkäufer die Bezahlung Schadensersatz im Kaufvertrag Schaden durch Mangel: kleiner Schadensersatz möglich Nach erfolgloser Nachbesserung: großer Schadensersatz möglich Nur bei Verschulden durch den Verkäufer, oder bei Fahrlässigkeit und Absicht Schaden durch Vertrauen auf falsche Werbeversprechen Wintersemester 2009 / 2010 Folie 11
12 Mietverträge Mietvertrag Vermieter schuldet dem Mieter Überlassung der Sache In einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand Zustand während der Mietzeit zu erhalten Mieter schuldet Entrichtung der vereinbarten Miete Schadensersatz im Mietvertrag Schaden durch Mängel, die bereits der Übergabe existiert hat Schaden bei späteren Mängeln, die der Vermieter zu vertreten hat Schaden durch andere Mängel, die der Vermieter nach erfolgloser Mahnung nicht beseitigt hat Auch wenn er diese nicht zu Verschulden hat Beispiele: Application-Service-Providing-Verträge (ASP-Verträge), Webhosting-Verträge Wintersemester 2009 / 2010 Folie 12
13 Mietverträge interessante Urteile Hoster ist zur Datensicherung verpflichtet Durch einen Festplattencrash gingen die Daten einer dort gehosteten Webseite verloren Mieterin hatte keine Sicherung, hat deswegen Webseite komplett neu erstellen lassen Hoster zur Zahlung der Kosten für Neuerstellung verurteilt Erreichbarkeit von gehosteten Daten Erreichbarkeitsprobleme sind meistens höherer Gewalt zuzuschreiben, für die Vermieter nicht haftet Wenn Vermieter aber ohne Grund Erreichbarkeit einschränkt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden Mieter hatte auf Webserver CGI-Skripte laufen, Vermieter schaltete Server ab, wegen angeblicher Überlastung Da Vermieter keine Beweise für Überlastung hatte, wurde er zu Schadensersatz verurteilt Wintersemester 2009 / 2010 Folie 13
14 Gemischte Verträge Nicht immer lässt sich ein Vertrag eindeutig einem der Vertragsverhältnisse zuordnen Abschluss verschiedener Verträge unter einem Dachvertrag Oder Anwendung der entsprechenden Paragraphen auf die verschiedenen Vertragsbestandteile Beispiel: Cloud Computing Software as a Service ähnlich zum ASP-Vertrag, demnach Mietvertrag Data-Storage as a Service ähnlich zum Webhosting, demnach Mietvertrag Platform as a Service grundsätzlich Mietvertrag, u.u. mit dienstvertraglichen Komponenten Infrastructure as a Service kann sowohl miet-, dienst- als auch werkvertragliche Komponenten beinhalten Wintersemester 2009 / 2010 Folie 14
15 Beispiel: Cloud Computing Problematisch: große Cloudanbieter (Azure, AWS,...) haben Gerichtsstand in USA Bisher wenig Rechtsprechung auf diesem Gebiet verfügbar Grundsätzlich existieren aber immer Service Level Agreements (SLA) Definieren die Begriffe (z.b. Verfügbarkeit) Und den Rahmen für diese Begriffe (z.b % Verfügbarkeit) Könnten bei deutschem Gerichtsstand durchaus herangezogen werden, da Vertragsbestandteil Wintersemester 2009 / 2010 Folie 15
16 Konsequenzen für IT-Projektmanagement Grundsätzliches Ziel: Schadensersatz vermeiden oder so gering die möglich zu halten Schadensersatz sollte zu keinem Zeitpunkt eines IT-Projekts aus den Augen geraten Vertragsabschluss Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss Während der Projektdurchführung Teil des Risikomanagements, Einhaltung von Qualitätsstandards Allgemein Versicherungen gegen Schadensersatz Wintersemester 2009 / 2010 Folie 16
17 Zusammenfassung Schadensersatz kann in nahezu jedem IT-Vertrag auftreten Zwei Schritte Feststellen, ob Schadensersatzanspruch vorliegt (meistens aus den entsprechenden Gesetzesteilen des Vertragsverhältnis) Art, Höhe und Umfang bestimmen (allgemein, BGB) Sollte über entsprechenden Vertragsklauseln gedeckelt werden Während der Projektdurchführung nicht aus den Augen gelassen werden Alles beachten und sich an gängige Qualitätsstandards halten und dem erfolgreichen IT-Projekt steht nichts im Wege! Wintersemester 2009 / 2010 Folie 17
18 Danke! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wintersemester 2009 / 2010 Folie 18
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