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1 LSV kompakt Magazin für Sicherheit & Gesundheit Dezember 2009 haushalte 2010 Ausführlich ab Seite 7 maschinensicherheit alles im blick

2 Dezember l 09 Inhalt Betriebsübergabe ein Gesundheitsthema Betriebsübergabe bleibt ein Thema in der Landwirtschaft und darüber hinaus bei allen selbstständigen Unternehmern. 04 Kindersicherer Bauernhof weitere Auszeichnung Auch im hohen Norden ist die Sicherheit von Kindern als wichtiges Thema anerkannt. 10 unfälle vermeidbar Als Ursache von Arbeitsunfällen steht oft menschliches Fehlverhalten im Vordergrund. 13 Vorsitzwechsel Die Vertreterversammlungen sind die obersten Selbstverwaltungsorgane der LSV Niedersachsen- Bremen. 15 Änderungen melden Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden auf dem Wege der Umlage festgesetzt. 16 Zum Titelbild: Für den Blick nach hinten am besten geeignet ist eine Rückfahrkamera mit Monitor. Ist sie richtig eingestellt, kann der Fahrer beim Rangieren alle Gefahrstellen gut überblicken. Allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und für 2010 Gesundheit, Glück und Erfolg. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung trauert um den Schöpfer der agrarsozialen Sicherung Dr. iur. h.c. Kurt-Wilhelm Noell * Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern Dr. iur. h.c. Kurt-Wilhelm Noell war mit dem Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem zweiten Weltkrieg Mann der ersten Stunde. Maßgeblich und vehement hat er sich vorbildlich für die soziale Sicherung der ländlichen Bevölkerung eingesetzt. Er hat ein großes Kapitel deutscher Agrargeschichte geschrieben. Für den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Wolfgang Vogel Leo Blum Eckhart Stüwe Sicherer StraSSenverkehr auch zu weihnachten Weihnachtsbäume können fliegen Schlecht befestigte Weihnachtsbäume auf dem Autodach können zu lebensbedrohlichen Geschossen werden, wie Tests eines Automobilclubs ergaben. Im Vergleich flog ein mit Gummiexpander gesicherter Baum beim Crash mit 50 km/h nach vorne. Bei einem Unfall wären 32 kg Gewicht für Dritte gefährlich geworden. Dagegen blieb der mit Spanngurten befestigte Baum auf dem Dach und bewegte sich nur wenige Zentimeter. Beim Transport im Innenraum ist ebenfalls auf die richtige Sicherung zu achten, wobei neben Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze helfen. Keinesfalls darf die Sicht des Fahrers beeinträchtigt sein. Nichtbeachten der Vorschriften zur Ladungssicherung kann mit Punkten in Flensburg und Bußgeld geahndet werden. reicht der abstand? Vorsicht: Hochspannung Neben den im oben genanntem Beitrag in der September-Ausgabe von LSV kompakt aufgeführten Quellen hält auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstraße 32, Berlin ( , info@bdew.de Informationen zum Thema bereit. LSV-Impressum LSV kompakt Magazin für Sicherheit und Gesundheit Herausgeber: Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen, Hannover, Telefon , Fax Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Weißensteinstraße 70-72, Kassel, Telefon , Fax Redaktion: Erster Direktor Hartmut Andrä, info@nb.lsv.de Albert Münz, presse1@spv.lsv.de Erscheint fünf Mal pro Jahr. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte Manuskripte. Nachdruck ist nach Rücksprache mit der Redaktion möglich. Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 168, Kassel. Bei den Adressangaben werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet.

3 aktuell Bundesministerin ilse aigner: Agrarsozialpolitik Auf solidem Fundament Die Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung müssen sich darauf verlassen können, dass sie und ihre Angehörigen im Alter, bei Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Todesfall angemessen abgesichert sind. Eine wichtige Säule der nationalen Agrarpolitik ist daher die Agrarsozialpolitik. Mein Ministerium stellt deshalb 70 Prozent der Haushaltsmittel das sind rund vier Milliarden Euro für die agrarsoziale Sicherung unserer Bäuerinnen und Bauern bereit. Für die Bundesregierung ist und bleibt eine stabile, bezahlbare und zukunftsfeste agrarsoziale Sicherung ein zentrales Anliegen. Wir haben uns deshalb in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in den nächsten zwei Jahren sogar auf jeweils 200 Millionen Euro anzuheben. Im Rahmen des Sonderprogramms für die Landwirtschaft erhöhen wir einmalig diesen Bundeszuschuss zusätzlich mit 100 Millionen Euro in 2010 und bis zu 14 Millionen Euro in Durch die Erhöhung des Bundeszuschusses auf insgesamt 300 Millionen Euro können die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 2010 im Bundesdurchschnitt um rund 45 Prozent gesenkt werden. Diese Entlastung wird sich für die landwirtschaftlichen Βetriebe frühzeitig im kommenden Jahr in den Beitragsbescheiden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Form von Gutschriften bemerkbar machen. Unterstützung durch Bundesmittel Auch bei der Krankenversicherung für die Landwirte stehen wir für Verlässlichkeit. Mit rund 1,2 Milliarden Euro jährlich trägt der Bund den größten Teil der Ausgaben für die Rentner. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder haben wir gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II haben die landwirtschaftlichen Krankenkassen weitere rund 40 Millionen Euro für das Jahr 2009 erhalten und damit seit Juli 2009 die Beiträge im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2010 stellt die Bundesregierung den gesetzlichen Krankenkassen weitere Zuschüsse zur Verfügung, um nicht die Kaufkraft der Versicherten durch drohende Beitragserhöhungen zu schmälern. Wir haben uns darauf verständigt, dass hieran auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen mit weiteren 23 Millionen Euro aus Steuergeldern beteiligt werden. Unter dem Strich erhalten sie so für das Jahr 2010 bereits knapp 170 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Den größten Bundeszuschuss leisten wir schließlich mit 2,3 Milliarden Euro jährlich für die Alterssicherung der Landwirte. Der Bund finanziert also drei Viertel der Ausgaben und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Strukturwandel fordert Anpassung Die Folgen des Strukturwandels machen aber auch Anpassungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erforderlich. Wir haben die nötigen Reformen eingeleitet und dabei konsequent als Ziele verfolgt: Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Foto: Münz n Modernisierung der Organisationsstrukturen, n Verlässlichkeit in der Bereitstellung von Bundesmitteln und n höhere Beitragsgerechtigkeit. Die Neuausrichtung der Agrarsozialpolitik ist für uns aber noch nicht abgeschlossen. Trotz des Widerstands der Länder konnten wir erste Ansätze zu mehr Effizienz bei der Aufgabenerledigung durchsetzen. Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stehen jetzt in der Pflicht, ihre Organisation zügig an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Wir werden sehr sorgfältig beobachten, ob sich das gefundene Konsensmodell bewährt. Eine versichertennahe Betreuung und eine effiziente Aufgabenerledigung sind für uns kein Widerspruch. Wichtig ist es, mit den Bundesmitteln und den Beitragsgeldern der landwirtschaftlichen Betriebe sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Nur so werden wir unserer gemeinsamen Verantwortung für ein modernes, zukunftssicheres und eigenständiges Sys tem der agrarsozialen Sicherung zum Nutzen der bäuerlichen Familien und einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gerecht. n Dezember I 09 LSV kompakt 3

4 im focus Betriebsübergabe ein Gesundheitsthema Betriebsübergabe bleibt ein Thema in der Landwirtschaft und darüber hinaus bei allen selbstständigen Unternehmern das ergab die Versichertenbefragung 55 plus. Besonderer fachlicher Rat sollte dringend eingeholt werden Die Betriebsübergabe berührt Unternehmer unabhängig von der Frage, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb wirtschaften. Auch Inhaber von Personengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau sind dabei gleichermaßen betroffen. Besonders die 55- bis 64-jährigen Personen stehen vor vielen offenen Fragen. Dabei spielt die Unternehmensform keine entscheidende Rolle. Selbst 75-Jährige sehen noch Klärungsbedarf. Die Befragung 55plus Bei der Befragung 55plus ging es um Gesundheit, Arbeit und Pläne fürs Alter (LSV kompakt berichtete in der Februar-Ausgabe). Befragt wurde ein ausgewählter Personenkreis in Bayern, älter als 55 Jahre und in landoder forstwirtschaftlichen Betrieben erwerbstätig oder mithelfend. Die Ergebnisse sind repräsentativ. Die Befragung soll in Zukunft auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden. Ist die wirtschaftliche Zukunft geklärt? Bleibt der Betrieb in der Fami- Übergabeverträge und ihre tücken n Familiensituation Ganz wichtig: Jede Gestaltung muss von allen Beteiligten gewollt sein. Auch eine sonst vorteilhafte Lösung nutzt nichts, wenn sie ein schlechtes Bauchgefühl bei den Beteiligten hinterlässt. n Finanzielle Möglichkeiten Lösungen müssen auch wirtschaftlich Sinn machen und stehen im Spannungsverhältnis nach vernünftiger Sicherung der Altenteiler und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebes in der jungen Genera tion. Diese müssen eine wirtschaftlich sichere Zukunft haben. n Steuerlicher Rahmen Manche Wunschvorstellungen bereiten steuerlich große Probleme. Zwei Aspekte müssen im Wesentlichen beachtet werden: Schenkungssteuer und, häufig nicht so bekannt, Einkommenssteuer. n Agrarsoziale Bedingungen Fragen zur Alters- und Krankenkasse sowie Berufsgenossenschaft sind zu klären. n Beratung = Passgenaue Lösung Alle Aspekte müssen hinreichend berücksichtigt werden. Eine individuelle passgenaue Lösung muss gefunden werden. Rechtlich sind Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln, die allen drei Punkten möglichst gerecht werden. Angesichts der Eigenarten in der Landund Forstwirtschaft und im Gartenbau sollte besonderer fachlicher Rat dringend eingeholt werden. Spezifische landwirtschaftliche Steuerberatung, der Berufsstand und die landwirtschaftliche Sozialversicherung bieten die nötige Kompetenz und Erfahrung. Damit werden mögliche Probleme bereits vor der Übergabe ausgeräumt. Reinhard Schulte-Ebbert Rechtsanwalt 4 LSV kompakt Dezember I 09

5 gesundheit lie? Was ist rechtlich zu beachten? Diese Fragen bilden häufig nur die Spitze eines Eisberges. Unter der Oberfläche brodeln noch weitere: Werde ich nach der Übergabe noch gebraucht? Führt der Nachfolger den Betrieb in meinem Sinne weiter? Wie sieht mein Leben nach der Übergabe aus? Was mache ich, wenn gar kein Nachfolger zur Verfügung steht und die Vermögenssubstanz trotzdem erhalten werden soll? Frühzeitig vorbereiten Die Übergabe aus Altersgründen kann lange und intensiv vorbereitet werden. Sachfragen zu Erbrecht, Steuern, landwirtschaftlichem Sonderrecht oder zu vertraglichen Regelungen sind dabei wichtig, aber nicht allein entscheidend. Die Älteren müssen loslassen können, die Furcht vor dem Abseitsstehen muss aktiv angegangen werden, Tabuthemen sind anzusprechen. Die gesamte Unternehmerfamilie ist einzubinden. Das ist die andere Seite, die auch an der Gesundheit zehrt, sofern sie nicht aktiv angegangen wird. Das bestätigt die Befragung 55plus. Die Landwirtinnen und Landwirte wurden zu negativen gesundheitlichen Kennzeichen (körperliche Beschwerden, Befindensbeeinträchtigungen) sowie zu Positivem wie Lebenszufriedenheit und Arbeitsfreude gefragt. Daraus konnten vier Muster gebildet werden: Gesunde, Beeinträchtigte, Verausgabte und Neutrale (siehe nebenstehende Übersicht). In diesem Sinne zeichnet sich beispielsweise eine verausgabte Person durch häufige Beschwerden bei gleichzeitig hoher Lebenszufriedenheit und Arbeitsfreude aus. Wie hängen diese Gesundheitsmuster mit der Übergabe zusammen? Klärung = bessere Gesundheit Zwei Drittel der Befragten haben angegeben, dass die Übergabe geregelt ist. Auffällig ist, dass in dieser Gruppe überdurchschnittlich viele Verausgabte (73 Prozent) sind und hier wiederum deutlich mehr Frauen. Gleichzeitig ist der Anteil der Beeinträchtigten (56 Prozent) unterdurchschnittlich. Bei einem Fünftel der Befragten ist die Hofübergabe nicht geregelt. Hier ist die Aufteilung der Gesundheitsmuster genau umgekehrt: deutlich mehr Beeinträchtigte (insbesondere Männer) und deutlich weniger Verausgabte. Ein ähnliches Verhältnis zeigt sich, wenn der Hof in den nächsten fünf Jahren aufgegeben wird. Betriebsübergabe hängt also mit Gesundheit zusammen. Frauen und Männer verarbeiten sie unterschiedlich. n Christian Hetzel LSV-info n weitere Informationen und ein Verzeich nis aller ländlichen Sorgentelefone bundesweit gibt es unter n Die aid-broschüre Hofübergabe hält Tipps zum Thema bereit (Bestellnummer 1186, 2,50 Euro). n unter presse1@spv.lsv.de (Stichwort: Betriebsübergabe) freuen sich der Autor und die Redaktion über Ihre Meinung zu diesem Thema. Gesundheitsmuster Es wurde nach Beschwerden (körperlich, psychisch) und nach Zufriedenheit (Lebenszufriedenheit, Arbeitsfreude) gefragt. n Gesunde: wenige Beschwer den, hohe Zufriedenheit n Beeinträchtigte: häufige Beschwerden, geringe Zufriedenheit n Verausgabte: häufige Beschwerden, hohe Zufriedenheit n Neutrale: wenige Beschwerden, geringe Zufriedenheit Betriebsstruktur in der landwirtschaft der Bundesrepublik Sorgfältige Vorbereitung der Übergabe vermeidet Stress und gesundheitliche Probleme Nach Rechtsformen dominieren in der Bundesrepublik landwirtschaftliche Einzelunternehmen mit einem Anteil von 94 Prozent, gefolgt von Personengesellschaften und juristischen Personen. Familienbetriebe bewirtschaften gut zwei Drittel aller Agrarflächen. Bundesrepublik (Betriebe ab 2 ha LN) Neue Bundesländer Zahl der Betriebe insgesamt davon Einzelunternehmen darunter Haupterwerb darunter Nebenerwerb Juristische Personen davon Agrargenossenschaften davon GmbH Quelle: Agrarbericht der Bundesregierung 2008, Tabellenauszug Dezember I 09 LSV kompakt 5

6 Im Focus Geschäftsjahr 2008 Verwendung der Mittel Die LSV NB hat im Geschäftsjahr 2008 rund 1,04 Milliarden Euro für die Betreuung ihrer Versicherten in den Bereichen landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV), Alterssicherung der Landwirte (AdL) und landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) aufgewendet. Berufsgenossenschaft Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um rund 79,6 Millionen Euro, der im Wesentlichen auf die in der LUV mit maßgeblicher finanzieller Unterstützung des Bundes durchgeführten Sonderabfindungen von Kleinrenten zurückzuführen ist. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Berufsgenossenschaft, Alters- und Krankenkasse dargestellt. Ausgaben 2008 (in EUR) Einnahmen 2008 (in EUR) Leistungen ,85 Beiträge ,79 (ohne Prävention) (außerhalb der Umlage) Prävention ,93 Sonderbundesmittel für die ,05 Abfindungsaktion Vermögensaufwendungen ,59 Entnahme aus dem Vermögen ,90 Verwaltungs- und ,24 Vermögenserträge und ,26 Verfahrenskosten sonstige Einnahmen Beitragsforderung ,61 (Umlage-Soll 2008) Ausgaben gesamt ,61 Einnahmen gesamt ,61 Alterskasse Ausgaben 2008 (in EUR) Einnahmen 2008 (in EUR) Leistungsaufwand AdL ,07 Beiträge ,59 Ausgaben LAR / FELEG-Leistungen ,40 Bundesmittel für laufende Geldleistungen / Renten ,26 Vermögens- und sonstige Aufwendungen ,39 Bundesmittel und sonstige ,40 Einnahmen für LAR und FELEG- Leistungen ,43 Sonstige Einnahmen ,04 Verwaltungs- und Verfahrenskosten Ausgaben gesamt ,29 Einnahmen gesamt ,29 Krankenkasse Ausgaben 2008 (in EUR) Einnahmen 2008 (in EUR) Ausgaben LKK ,35 Beiträge ,34 Leistungsaufwand ,78 Einnahmen aus Beteiligung ,78 am Altenteileraufwand Ausgaben Beteiligung am Altenteileraufwand ,71 Bundesmittel für Altenteiler-KV ,78 Vermögens- und sonstige Aufwendungen Verwaltungs- und Verfahrenskosten ,57 Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen Vermögenserträge und sonstige Einnahmen Ausgaben gesamt ,41 Einnahmen gesamt Defizit , , , ,78 Berufsgenossenschaft Der Gesamtaufwand in der LUV ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahreswert deutlich gestiegen. Dies ist überwiegend auf die eingangs erwähnte Abfindungsaktion zurückzuführen. Das Ausgabevolumen für diese Abfindungen belief sich bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen (LBG NB) auf rund 76 Millionen Euro. Von den insgesamt für die Abfindungsaktion bereit gestellten Sonderbundesmitteln in Höhe von 400 Millionen Euro hat die LBG NB für das Rechnungsjahr 2008 einen Betrag in Höhe von rund 46,8 Millionen Euro abgerufen; aus Eigenmitteln waren rund 29,2 Millionen Euro zu finanzieren. Bei der Berufsgenossenschaft wurden im Rechnungsjahr 2008 insgesamt rund 174 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen allein rund 151,2 Millionen Euro auf die Leistungen für ihre Mitglieder, Versicherten und Hinterbliebenen. Zur Senkung der Beiträge für die bundesmittelberechtigten Unternehmer wurden der LBG NB vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundesmittel in Höhe von 23,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Hebesatz (Umlage 2008) betrug 5,32 Euro je Berechnungseinheit. Hiervon entfielen 0,63 Euro auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Alterskasse Bei der Alterskasse wurden im Rechnungsjahr 2008 einschließlich der Strukturmaßnahmen Landabgaberenten (LAR) und Leistungen nach dem FELEG insgesamt rund 491,5 Millionen Euro aufgewendet. Krankenkasse Bei der Krankenkasse wurden 2008 insgesamt rund 378, 5 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen allein rund 344,6 auf die Leistungen für Landwirte, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler. Der Verwaltungskostenanteil je Versicherten betrug im Berichtsjahr 111,68 Euro. n Nicole Risch 6 LSV kompakt Dezember I 09

7 Im Focus LBG: Deutliche Senkung des Nettobeitrags für bundesmittelberechtigte Unternehmen Die avisierten höheren Bundesmittel ermöglichen eine deutliche Senkung des Nettobeitrags für bundesmittelberechtigte Unternehmen - der Vorstand entscheidet über die Beitragsfestsetzung im Februar Die Rentenlast der BG betrug Ende 2007 noch 45,8 Millionen Euro und konnte durch die besondere Rentenverabschiedung durch Vertreterversammlungen Haushalte 2010 Die Versichertenparlamente der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen haben unter dem Vorsitz von Landwirt Gerhard Schwetje (Cramme) die Haushalte verabschiedet. Am 3. Dezember 2009 wurden in Hannover unter anderem die Haushalte 2010 für alle vier Körperschaften mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Milliarde Euro beraten und verabschiedet. abfindungsaktion in den Jahren 2008 und 2009 deutlich gesenkt werden. Dennoch bilden die Ausgaben für Unfallrenten mit 36,6 Millionen Euro auch im Haushalt 2010 den Schwerpunkt. Für ambulante, stationäre und sonstige Heilbehandlungen, Verletztengeld, Berufshilfe sowie Betriebs- und Haushaltshilfe wird für das kommende Jahr mit Gesamtaufwendungen von 38,5 Millionen Euro gerechnet. Im Mittelpunkt der Bemühungen der BG stehen auch in 2010 die Maßnahmen der Unfallverhütung, für die insgesamt 5,5 Millionen Euro veranschlagt sind. Für die Kalkulation der Beiträge der LBG NB im Jahre 2010 (Umlage für 2009) ist von entscheidender Bedeutung, in welcher Höhe Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Nach aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium soll der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung im kommenden Jahr von bundesweit 200 auf 300 Millionen Euro angehoben werden! Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Sofortprogramm Landwirtschaft. Dadurch würde der Anteil der LBG NB von 23,7 auf 36,7 Millionen Euro ansteigen. Für die bundesmittelberechtigten Mitglieder wäre eine Senkung des Bruttobeitrags um rund 45 Prozent möglich (2009 = rd. Fortsetzung auf Seite 8 Dezember I 09 LSV kompakt 7

8 Im Focus Fortsetzung von Seite 7 31 Prozent). Stabile Beiträge werden für die übrigen Mitglieder erwartet. Gewissheit wird erst der Anfang 2010 erwartete Zuwendungsbescheid brin gen. Dieser regelt Höhe und Verteilungskriterien der Bundesmittel. Unter weiterer Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2009 und der Entwicklung der beitragsrelevanten Berechnungseinheiten wird der Vorstand in seiner Februarsitzung 2010 über die Höhe der Beiträge zu entscheiden haben. LAK: Senkung des Beitrages Der Beitrag zur Alterskasse wird bundeseinheitlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abhängigkeit von der Entwicklung in der allgemeinen Rentenversicherung festgesetzt. Er wird im Haushaltsjahr Euro monatlich betragen und damit rund 2,3 Prozent unter dem bisherigen Beitrag liegen. Für das kommende Haushaltsjahr veranschlagt die Alterskasse rund 462,2 Millionen Euro an Rentenaufwand, wovon 290 auf normale Altersrenten, 47,3 auf Renten wegen Erwerbsminderung und 124,9 auf Renten für Hinterbliebene entfallen. Für Maßnahmen zur Rehabilitation sind im Haushalt 4,2 Millionen Euro und für Betriebs- und Haushaltshilfe 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Apropos Betriebs- und Haushaltshilfe: Insgesamt wendet die LSV NB im kommenden Jahr 18,6 Millionen Euro für diese auf die besonderen Belange der Landwirtschaft ausgerichtete Leistung auf. In Abhängigkeit von der Erbringung der Grundleistung werden die Kosten dabei von der Berufsgenossenschaft, der Alterskasse oder der Krankenkasse getragen. Für den Versicherten zeigen sich hier sehr deutlich die Vorteile der Gewährung von Leistungen aus einer Hand. LKK : Moderate Anpassung der Beiträge Die Entwicklung der Leistungsausgaben bei der LKK NB wird sich auch im kommenden Jahr von der Ausgabenentwicklung in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung nicht abkoppeln können. Bundesweit sind in den kostenintensiven Kernbereichen (ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und Arzneimittel) deutliche Ausgabensteigerungen zu erwarten. Die LKK NB rechnet mit einem Anstieg der Ausgaben für Ärzte von 10 Prozent, für Krankenhausbehandlung von 7 Prozent und bei den Arzneimitteln von 2,7 Prozent. Durch den Abschluss von Rabattverträgen mit namhaften Herstellern kann allenfalls der Kostenanstieg für Arzneien im Rahmen gehalten sowie weiterhin eine hochwertige und gleichzeitig kosteneffiziente Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. Die jährlichen Leistungsausgaben belaufen sich bei der LKK NB je aktiv Versicherten auf rund Euro und je Altenteiler auf rund Euro. Im Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen lagen diese Beträge im Jahr 2008 bei den Aktiven bei rund Euro und für die Rentner bei rund Euro. Nachdem die Beiträge Mitte 2009 um rund 10 Prozent gesenkt werden konnten, sind zur Finanzierung der höheren Aufwendungen des Jahres 2010 Beitragsmehreinnahmen erforderlich. Diese fließen der LKK NB in Folge der Berücksichtigung der aktuellen Einkommensverordnung Landwirtschaft (AELV 2010) auch zu. Allerdings würden nahezu 80 Prozent der Landwirte um bis zu drei Beitragsklassen höher eingestuft. Um diese Auswirkung zu vermeiden, hat die Vertreterversammlung einen neuen Zuschnitt der Beitragsklassen in Verbindung mit einer linearen Anpassung um 2,9 Prozent beschlossen. Diese Streckung der Beitragstabelle führt im Ergebnis dazu, dass der LKK NB weniger Mittel zufließen und insgesamt nur rund 40 Prozent der Land- 8 LSV kompakt Dezember I 09

9 Im Focus 120 Entwicklung LKK-Beiträge seit 2002 in Niedersachsen-Bremen ,9 % + 15 % + 6 % - 10,6 % + 2,9 % 20 0 Jan Jan Mrz Jan Mrz Apr Jan Jan Jul Jan wirte eine Beitragsklasse höher eingestuft werden. Der Beitrag für Landwirte in der höchsten Beitragsklasse muss zudem wegen der Anbindung an den Vergleichsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um 9,45 Euro monatlich angehoben werden. Er liegt damit aber unverändert um 10 Prozent unter dem höchsten Beitrag in der allgemeinen Krankenversicherung. Insgesamt kann die individuelle Mehrbelastung erst recht bei einer etwaigen Veränderung der Unternehmensverhältnisse unterschiedlich ausfallen. Für freiwillig Versicherte steigt der Beitrag um 5,9 Prozent. Auch nach dieser Anpassung wird die LKK NB einen Vergleich mit den gesetzlichen Krankenkassen jederzeit bestehen können. Jedes freiwillige Mitglied kann seinen Beitragssatz zur LKK NB selbst berechnen und vergleichen. Eine kostengünstigere gesetzliche Krankenkasse wird nicht zu finden sein. Bei den Landwirten ist der Vergleich nicht so leicht, aber dennoch möglich und ähnlich positiv. LPK: Leichte Erhöhung des Zuschlages Die Gesamtaufwendungen der Pflegekasse im Haushalt 2010 werden auf 82,4 Millionen Euro ansteigen. Ursächlich hierfür sind die geringfügige Anhebung der Leistungssätze sowie die Inanspruchnahme der mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführten zusätzlichen Betreuungsleistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und im ambulanten Bereich. Der Beitrag (Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag) für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige wurde vom Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2010 auf 13,1 Prozent festgesetzt. Für Kinderlose beträgt der Zuschlag 14,78 Prozent. Der Beitragssatz für Altenteiler und freiwillig Versicherte bleibt mit 1,95 Prozent (Kinderlose 2,2 Prozent) unverändert. Verwaltungskosten Die LSV NB erbringt ihre Leistungen nach wie vor zu vergleichsweise günstigen Verwaltungskosten. Im internen Benchmarkingvergleich aller LSV-Träger liegt das Haus Niedersachsen-Bremen stets auf einem Spitzenplatz. Das seit Jahren fortgeschriebene Personal- und Organisationsentwicklungskonzept hat bereits zu einschneidenden Maßnahmen geführt. Entsprechend dem Strukturwandel in der Landwirtschaft wurde auch die Mitarbeiterzahl bei der LSV NB sukzessiv abgebaut. Diese Anstrengungen werden konsequent fortgeführt. Auch einem Vergleich mit gewerblichen Berufsgenossenschaften oder gesetzlichen Krankenkassen hält die LSV NB Stand. Nach der jüngsten amtlichen Statistik lagen so die Verwaltungskosten je Versicherten der LKK NB mit jährlich 111,68 Euro um insgesamt rund 5 Prozent unter dem Durchschnittswert aller gesetzlicher Krankenkassen von 117,94 Euro. Die aufgrund des LSV-Modernisierungsgesetzes stattfindende Aufgabenkonzentration von Querschnittsaber auch von operativen Aufgaben beim LSV-Spitzenverband in Kassel wird unweigerlich zu höheren Umlagen - die auch von der LSV NB zu tragen sind - führen. Hier gilt es, gemeinschaftlich alle Anstrengungen und Potentiale zur weiteren Reduzierung der Verwaltungskosten auszunutzen und Entsprechendes auch konsequent vom LSV-Spitzenverband einzufordern. Es bleibt auch im Jahr 2010 viel Arbeit für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, um in dem vom Gesetzgeber durch das LSV-Modernisierungsgesetz vorgegebenen Rahmen die Arbeiten so effizient zu gestalten, dass für die Landwirte in Niedersachsen und Bremen auch in Zukunft eine gute Betreuung zu günstigen Beiträgen sichergestellt bleibt. n Heribert Möller Dezember I 09 LSV kompakt 9

10 Sicherheit Weitere Auszeichnung geht an den Ferienhof Upwarf Auch im hohen Norden, namentlich in Norddeich, ist die Sicherheit von Kindern als wichtiges Thema anerkannt. In einer kleinen Feierstunde wurde der Betrieb von Helga Roolfs durch die Übergabe der Aktions-Plakete Kindersicherer Bauernhof Ende Oktober durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen- Bremen ausgezeichnet. Vorausgegangen waren Beratungsgespräche und Betriebsbegehungen durch Au ßendienstmitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes (TAD). Hierbei wurden individuelle Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern bei einem Aufenthalt auf dem Betrieb gemeinsam mit der Betriebsleiterin und ihren Mitarbeitern gefunden. Mit Kinderaugen prüfen Aus der Perspektive eines Kindes wurde das gesamte landwirtschaftliche Unternehmen betrachtet. Es fiel auf: Viele Einrichtungen sind von ihrer Dimension und Funktionalität Foto: Knoll Hans-Georg Seibert, stellvertretender Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen- Bremen bei der Übergabe der Plakette Kindersicherer Bauernhof an Helga Roolfs. rein auf die Bedürfnisse und Größenverhältnisse von Erwachsenen konzipiert. Man muss schon ein wenig umdenken und sich in die Lage eines Kindes versetzen, um feststellen zu In eigener Sache: Erreichbarkeit zum Jahreswechsel Nach den Weihnachtsfeiertagen ist die LSV Niedersachsen-Bremen in der Zeit von Montag, 28. Dezember 2009 bis Mittwoch, 30. Dezember 2009 an allen Standorten innerhalb der regulären Öffnungszeiten erreichbar. Wegen des zu erwartenden geringen Beratungsbedarfs und erforderlicher Systemarbeiten an unserer Elektronischen Datenverarbeitung werden allerdings nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. können, dass der Handlauf an einer Treppe zum Rutschenturm nur dann Sinn macht, wenn ihn auch kurze Kinderarme erreichen können. Hier wurde einfach ein Brett als zusätzlicher Handlauf angebracht, der nun für einen sicheren Aufstieg sorgt. Auch die Lagerhaltung von Arbeitsgeräten (unter anderem waagerechte Wandaufhängung von Leitern), die sichere Verwahrung von Gefahrstoffen und die Verkleidung von Anstoßstellen wurden unter diesem Gesichtspunkt optimiert. Hierbei gilt: Ein guter Tipp vom Experten kostet nichts und spart oft viel Geld. Beratung und Informationen Als kostengünstige und praktikable Möglichkeit bei der Entschärfung einer Gefahrenstelle entpuppte sich auf dem Betrieb Roolfs ein alter Gartenschlauch. In passende Abschnitte zugeschnitten und über die Zinken eines Arbeitsgerätes gezogen, schützt dieser nun vor Verletzungen. Betriebe, die Interesse an einer Beratung zum Thema Kindersicherer Bauernhof haben, können sich unter der Telefonnummer beim TAD informieren. n Joachim Knoll Unter den jeweils bekannten Telefonnummern sind aber immer kompetente Ansprechpartner in allen Leistungs- und Beitragsfragen zu erreichen. Ab Montag, 4. Januar 2010 stehen die Serviceangebote und Ansprechpartner wieder wie gewohnt zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen 10 LSV kompakt Dezember I 09

11 sicherheit Alle JAhre wieder Versicherte Risiken überprüfen Zum Jahresanfang beginnt auch das neue Versicherungsjahr. Jetzt ist es Zeit, die in den Betrieben vorhandenen Versicherungsrisiken genau zu prüfen. Mit der Beitragsrechnung werden die Versicherer ihre Kunden auffordern, innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung die im abgelaufenen Jahr neu hinzugekommenen Versicherungsrisiken anzuzeigen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nicht nach, riskiert er den Verlust des Versicherungsschutzes für das nicht gemeldete Risiko. Gewahrsamversicherung Ist zum Beispiel eine Maschine verkauft worden und soll statt dessen in Zukunft die des Nachbarn geborgt werden, ist zu prüfen, ob eine Gewahrsamversicherung besteht. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz für geliehene oder gemietete Sachen nicht in der Haftpflichtversicherung enthalten. Hier hilft der Abschluss einer Gewahrsamversicherung. Tiere Wurde im vergangenen Jahr ein Hofhund angeschafft, ist dieses ebenfalls ein neu anzuzeigendes Risiko. Zu beachten ist, dass der Halter eines Tieres der besonders strengen Gefährdungshaftung unterliegt. Dabei ist nicht nur an den vom Hund gebissenen Postboten zu denken. Auch spielende Hunde bergen Gefahren. So sind Schadenfälle bekannt, in denen Hunde Menschen zu Fall gebracht haben oder vor ein Fahrzeug liefen und damit Schäden von mehren tausenden Euro verursachten. Für Jäger gilt, dass Jagdhunde grundsätzlich über die abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung versichert sind. Voraussetzung ist aber, dass sich der Jagdhund in Ausbildung befindet oder als brauchbar im Sinne des Jagdrechtes anerkannt ist. Gleiches gilt für Pferde, wie zum Beispiel die alte Stute hinterm Haus, die im vergangen Jahr öfter von den Nachbarskindern zum Reiten ausgeliehen wurde. Auch hier verbirgt sich ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das angezeigt werden muss. Zu spät ist es, wenn ein Unfall passiert ist und kein ausreichender Deckungsschutz vorhanden ist. Vermieterhaftpflicht Besonders wichtig und oft vergessen ist eine Anzeige gegenüber dem Versicherer, wenn Wohnungen, Ställe oder Scheunen vermietet werden. Die erhöhte Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, zum Beispiel im Rahmen der Räum- und Streupflicht, ist ein gesondert anzuzeigendes Risiko. Im Zweifel gilt, sich mit seiner Versi- cherung in Verbindung zu setzten und die Sachlage zu klären. Die Haftpflichtversicherung Braunschweig hilft gern, den optimalen Haftpflichtversicherungsschutz zu finden. n Carsten Ilsemann HVA-kontakt Foto: Knoll Für das Braunschweiger Land: Haftpflichtversicherungsanstalt Braunschweig als regionaler Versicherer immer nah dran! HVA BS Helene-Künne-Allee Braunschweig, Telefon Telefon Fax HVA-Braunschweig@nb.lsv.de Dezember I 09 LSV kompakt 11

12 Sicherheit Wer Staub aufwirbelt, Lebt nicht immer gesund Staub macht krank Auf die schädliche Wirkung von Getreidestaub beim Dreschen wurde bereits im 16. Jahrhundert hingewiesen. Foto: Lüschow Claus Magnus, ein schwedischer Gelehrter, sagte: Der feine Staub setze sich so gefährlich in Mund und Rachen fest, dass nur das rasche Trinken frischen Bieres helfen könne. Dies ist heute jedoch keine empfohlene Präventionsmaßnahme der Berufsgenossenschaft mehr. Vielmehr sollten die Atemwege bereits vorher durch entsprechende Atemschutzmasken, wie einer partikelfiltrierenden Halbmaske mit mindestens Schutzklasse FFP 2 oder FFP 3, geschützt werden. Staub mit seinen verschiedenen Bestandteilen ist schädlich für die Gesundheit. Vor allem im Stallstaub ist der Anteil von ganz feinem, alveolargängigem Staub (A-Staub) hoch. Dieser ist wegen seiner Eindringtiefe bis in die Lungenbläschen besonders problematisch. Je nach Art der im Staub enthaltenen Bestandteilen, die im Einzelnen n reizend, n toxisch, n Allergie auslösend oder n infektiös und damit gesundheitsschädlich wirken, können sich verschiedene Atemwegserkrankungen, wie zum Beispiel die chronische Bronchitis oder das Asthma, entwickeln. Deshalb sollte der Schutz der Atemwege bei Staubarbeiten zur Normalität werden und mindestens entsprechende partikelfiltrierende Halb masken idealerweise mit Ausatem ventil getragen werden. Dann steht dem Staubaufwirbeln bis ins hohe Alter nichts mehr im Wege. n Christian Lüschow Im StraSSenverkehr wichtig Sehen und gesehen werden Muss das sein? In letzter Zeit fallen landwirtschaftliche Fahrzeuge wieder dadurch auf, dass sie nur spärlich oder gar nicht beleuchtet sind. Die Beleuchtung ist jedoch gerade in der jetzigen Jahreszeit eine der wichtigsten Einrichtungen an landwirtschaftlichen Fotos: Schneck Fahrzeugen. Deshalb muss jeder Fahrzeugführer vor Fahrtbeginn die Funktion der Beleuchtung überprüfen bzw. reinigen. Nur so lässt sich das Risiko, von anderen übersehen zu werden, reduzieren. Nora Schneck Verschmutzte Beleuchtung eines Arbeitsgerätes reinigen 12 LSV kompakt Dezember I 09

13 Sicherheit Gefahren richtig einschätzen Unfälle Vermeidbar Bei der Suche nach Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsschäden steht oft menschliches Fehlverhalten im Vordergrund. Der Einsatz falscher, fehlerhafter Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren und nicht zuletzt mangelnde oder schlechte betriebliche Organisation lassen das arbeitsbedingte Unfallrisiko enorm ansteigen, aber auch routiniertes Vorgehen, Übermüdung und Zeitdruck tragen dazu bei. Foto: Rasche Jeder Mitarbeiter ist gehalten, sich und Andere zu beobachten und von ihm erkannte Schwachstellen oder Missstände bei der Anwendung von Arbeitsverfahren im Kollegenkreis oder beim Vorgesetzten anzusprechen Aktuelles Beispiel Nach der Einweisung durch einen Förster führte ein forstwirtschaftlicher Unternehmer in einem ca. 80- jährigen Buchenbestand eine Durchforstung in Alleinarbeit durch. Nachdem ein Baum hängenblieb, sägte er einen weiteren Baum an, um diesen als Belaster auf den hängenden Baum zu werfen. Beim Aufeinandertreffen dieser Bäume wurde ein Schaft abgerissen und durch die entstandene Spannung zurückgeschleudert. Dieser Schaft verletzte den Unternehmer tödlich. In diesem Unfallbeispiel liegen die Missstände geradezu auf der Hand: Die falsche Vorgehensweise beim Zufallbringen eines hängengebliebenes Baumes und die Alleinarbeit. Aber was hat den Unternehmer dazu veranlasst, so zu handeln? Ließ er sich vielleicht durch zunehmenden Wettbewerb und den daraus resultierenden Preisverfall zu diesem Handeln verleiten? Warum hat der einweisende Förster nicht auf die unzulässige Alleinarbeit reagiert? Um als Unternehmer eine Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss zunächst einmal der gesamte Betrieb, die eingesetzte Technik, sämtliche Tätigkeiten und Arbeitsverfahren auf Gefahren hin durchleuchtet werden. Allein hierin besteht schon eine große Schwierigkeit. Ein forstwirtschaftlicher Unternehmer, der seit Jahren oder gar Jahrzehnten in seinem Betrieb agiert, erkennt gewisse Gefahren nicht mehr, da er sich an die nicht optimalen Zustände gewöhnt hat und bisher immer alles gut gegangen ist. Deshalb ist es sehr hilfreich, externe Personen bei der Suche nach betrieblichen Schwachstellen hinsichtlich des Arbeitsschutzes einzubeziehen. Technische Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Arbeitsmediziner sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut und kennen vor allem praxisnahe Lösungen, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern. Gefahren richtig einschätzen Neben Fachleuten können auch die eigenen Mitarbeiter beim Einschätzen und Erkennen von betrieblichen Gefahren helfen. Insofern ist der innerbetrieblich Austausch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten von großer Bedeutung. Für die so aufgedeckten Schwachstellen müssen geeignete Lösungen erarbeitet werden. Viele dieser Maßnahmen müssen keineswegs neu erfunden werden, denn sicherheitsrelevante Hinweise sind den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zu entnehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich und sollte jede Arbeitsstelle vor Ort in Augenschein nehmen, um individuelle Gefahren aufdecken und beurteilen zu können. Das wiederholte Aufsuchen der Mitarbeiter ermöglicht dem Unternehmer eine Kontrolle über das konsequente Umsetzen der vorgegebenen sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Ein erfolgreicher Arbeitsschutz kann nur erreicht werden, wenn der Mitarbeiter motiviert wird und seine persönlichen Vorteile beim Umsetzen der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erkennt. n Jürgen Meyer Dezember I 09 LSV kompakt 13

14 Sicherheit Unfälle in der Tierhaltung Kuhhorn verletzte Hand Ein Milchviehbetrieb hatte Kühe gekauft, die bislang im Anbindestall gehalten wurden und noch Hörner hatten. Foto: Köhne Rinder mit Hörnern sind eine zusätzliche Gefahr Für die Haltung im Boxenlaufstall entschied der Unternehmer, die Hörner nachträglich durch einen Tierarzt entfernen zu lassen. Die Gefahr, dass Personen und andere Tiere durch die Hörner verletzt werden, war ihm zu hoch. Doch als sein Mitarbeiter die Kuh für die anstehende Behandlung durch den Tierarzt im Fressgitter fixieren wollte, riss die Kuh den Kopf zurück und quetschte die Hand zwischen Horn und Fressgitter ein. Dieser Unfall hätte sich vermeiden lassen, wenn die Kuh schon als Kalb gegen Hörnerbildung behandelt worden wäre. Aus diesem Grund empfehlen Rindviehhalter, dass alle Kälber, unabhängig von der späteren Haltungsweise, gegen Hörnerbildung behandelt werden. n Werner Köhne Wat ick man noch seggen wull Von Dage geiht dat dorum, dat de Lehrmeister un Utbilder eene grote Verantwortung hebbt för Leben un Gesundheit von de Uttobildenden. Un se möt sülvst jümmers mit n gooden Bispill vörangahn. Wi hebbt siet eeniger Tied eene Tonahme in de Tahl von Utbildungsverträgen, up needüütsch geseggt eenen Azubiboom. Dat is grundsätzlich good för usen Wirtschaftstwieg un verdüütlicht siene Chancen in de Gegenwart un in die Tokunft. Vör allem schullen sick de Lehrmeister un Utbilder deshalb jümmers vör Oogen hoolen, dat use jungen Lüde twor tomeist utreckend sülvstbewusst sind, aber dorbi Berufsanfänger sind un blievt. Un: Se arbeit in eenem jör jüm nee n un wietgahnd unbekannten Bedriev. Dat bedütt, von den Unfallgefährdung her schullen bi den oolen Voß jüst an n Anfang alle Alarmglocken lüüden. De erste Schritt to r bedrievlichen Arbeit heet in Ruhe inwiesen, de Arbeit von den Nee n beob-achten un bi Bedarf ingriepen un korrigieren. Dat erfordert aber togliek, in jeder Arbeitssituation von nee n to prüfen, ob de junge Minsch för disse ganz konkrete Upgabenerledigung bereits geeignet oder womöglich doch öberfordert is. Erfolgrieke, sichere bedrievliche Arbeit kann blot leisten, wer öber utreckende Erfahrung verfügt. Erfahrung kann aber blot de sammeln, de nich gliek öberfordert ward und dordörch to r Gefohr för sick sülvst un annere ward. Dat gelt för frömde Azubis, för den eegenen Söhn oder de eegene Dochter un erst recht för Azubis, de keene praktsichen Erfahrungen, tom Bispill ut eener öllerlichen Landwirtschaft mitbringt. Dat kann doch nich richtig sien, date en 14-/15-Jähriger mit fraglos grootem Interesse an de Landwirtschaft alleen mit eener Bodenfräse arbeitet, da he de Gefahren von dit Gerät bi Entstörungen nich richtig inschätzen kann. Oder een anneret Bispill: De Azubi schall Gülle up eener affallenden Wisch utbringen. He föhrt liekut, dat Gespann kummt in t Rutschen, de Anhänger schufft den Schlepper vör sick her, de Schlepper kippt um, de Azubi ward swoor verletzt, von den Sachschaden ganz to swiegen. Eene gründliche Inwiesung har dorto föhrt, de Wisch quer tum Hang, also in Serpentinen, to befohrn. För Profis selbstverständlich, för Azubis, de nich inwiest sind, een Himmelfahrtskommando mit ungewissem Utgang. Un noch eens. Dat eegene vörbildilche Verhoolen von den Utbilder is dörch nix to ersetten. Also nicht mol eben in n alldäglichen Arbeitstüüg mit de Kettensäge den Barkenboom blangen de Hofinfohrt ummaken. Dat is doch in n Nullkommanix erledigt falls alns good gahn schull. Dat geiht aber bestimmt good mit de bekannte persönliche Schutzutrüstung (Helm mit Gehörschutz un Visier, Schnittschutzhandschoh un büx) und doröber hinut mit n lütten Motorsägenführerschien von de Berufsgenossenschaft in de Jackentasch. Denn noch jümmers gelt de Satz: Was Hänschen gelernt, verlernt Hans nimmermehr. Dat meent Schorse 14 LSV kompakt Dezember I 09

15 Im Focus Selbstverwaltung Vorsitzwechsel Die Vertreterversammlungen sind die obersten Selbstverwaltungsorgane der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen. Am 11. Oktober 2009 hat Landwirt Gerhard Schwetje aus Cramme, Kreis Wolfenbüttel, für ein Jahr den Vorsitz in der Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen- Bremen von Bäuerin Sabine Reichardt aus Göttingen-Knutbühren übernommen. Das sieht eine Satzungsbestimmung über den Vorsitzwechsel während der sechsjährigen Legislaturperiode vor. Sabine Reichardt ist jetzt 1. Stellvertreterin und Forstwirtschaftsmeister Manfred Rauert (IG B.A.U.) 2. stellvertretender Vorsitzender. In den Vertreterversammlungen von Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse ist Gerhard Schwetje 1. Vorsitzender und Sabine Reichardt seine Stellvertreterin. Vertreterversammlungen Die Vertreterversammlungen sind die obersten Selbstverwaltungsorgane der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen. Die ehrenamtlichen Delegierten entscheiden über vier verschiedene Haushalte mit einem Gesamtvolumen von gegenwärtig rund 1,1 Milliarden Euro. Vorstand Im ebenfalls ehrenamtlichen Vorstand der Berufsgenossenschaft hat Eckhard Stoermer, Landwirt und Geschäftsführer IG B.A.U., Wettmar-Thönse, Region Hannover, den Vorsitz von Landwirt Otto Deppmeyer, MdL, aus Hessisch Oldendorf-Hemeringen, Kreis Hameln-Pyrmont, übernommen. Otto Deppmeyer ist für ein Jahr 1. stellvertretender Vorsitzender und Landwirt Lothar Lampe aus Drentwede-Bockstedt, Kreis Diepholz ist 2. stellvertretender Vorstandsvorsitzender. In den Vorständen von Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse bleibt es für ein weiteres Jahr beim Vorsitz von Otto Deppmeyer und der Stellvertretung durch Lothar Lampe. Die Vorstände verwalten den Versicherungsträger und vertreten ihn gerichtlich und außergerichtlich. Der hauptamtliche Geschäftsführer, Hartmut Andrä, gehört den Vorständen mit beratender Stimme an. Er ist verantwortlich für die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Insoweit vertritt er die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen gerichtlich und außergerichtlich. n Hans-Georg Seibert Gerhard Schwetje: Wir ehrenamtlichen Selbstverwalter verstehen uns als Bindeglied zwischen den in der Landwirtschaft Beschäftigten in Niedersachsen/Bremen und unserer Hauptverwaltung in Hannover. Dabei ist mir auch die intensive Arbeit in den Ausschüssen wichtig, die die Entscheidungsgrundlagen für den Vorstand und die Vertreterversammlung vorbereiten. Wir tragen sozusagen dazu bei, dass Theorie und Praxis unter einen Hut passen. Eckhard Stoermer: Mir geht es um eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Berufsverbänden im Agrarbereich, damit das notwendige Handeln der Verwaltung bei den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, auch in verständlicher Art und Weise ankommt. Besonderen Wert lege ich ferner auf eine praxisgerechte und effiziente Unfallverhütungsarbeit, die sich moderner Methoden bedient. Fotos: Knoll Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen referierte am 2. Dezember vor den Versichertenparlamenten der LSV NB über aktuelle agrarpolitische Probleme. Dabei verdeutlichte er die Sicht der Landesregierung zur aktuellen Einkommenssituation der einzelnen Produktionszweige. Zur LSV führte er unter anderem aus, dass der Träger Niedersachsen-Bremen organisatorisch und wegen der niedrigen Verwaltungskosten gut aufgestellt sei. Die regionale Gliederung müsse vor allem wegen der struktur- und risikobedingt günstigeren Beiträge erhalten bleiben. Hartmut Andrä: Angesichts des anhaltenden Strukturwandels und steigender Leistungsaufwendungen wird es immer schwieriger, den Spagat zwischen gutem Service, günstigen Verwaltungskosten und vergleichsweise tragbaren Beiträgen zu schaffen. Ich gehe aber davon aus, dass uns dies im engen Zusammenwirken mit unserer Selbstverwaltung auch in Zukunft gelingt Dezember I 09 LSV kompakt 15

16 Sicherheit auch bei ehemals stillgelegten Flächen Änderungen melden Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalenderjahres im Wege der Umlage festgesetzt. Foto: Knoll Um die Beiträge für das Jahr 2009, die im kommenden Februar angefordert werden, auf der Grundlage der tatsächlichen Betriebsverhältnisse richtig berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft auf die Hilfe der Landwirte angewiesen. Zudem verpflichten Gesetz und Satzung die Unternehmer, Änderungen im Unternehmen (beispielsweise Zu- oder Abgang von Flächen, Unternehmerwechsel, Art der Flächennutzung) der Berufsgenossenschaft innerhalb von vier Wochen nach Eintritt schriftlich mitzuteilen. Tierhaltung Änderungen ihrer Tierhaltung haben die Unternehmer spätestens zum 15. Januar des folgenden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das heißt, dass die im Jahr 2009 eingetretenen Änderungen der Tierhaltung/-erzeugung bis spätestens 15. Januar 2010 zu melden sind. Stillgelegte Flächen Die meisten der stillgelegten Flächen werden wieder bewirtschaftet. Um Beitragsnachforderungen zu vermeiden, muss dies der Berufsgenossenschaft unter Angabe der Nutzungsart mitgeteilt werden. Auch Zupachtungen zählen Die Verpflichtung der Unternehmer erstreckt sich nicht nur auf die Mitteilung von Verringerungen der beitragsrelevanten Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen, Erhöhungen der Tierzahlen (zum Beispiel nach Neu- oder Umbau von Stallungen), der Beginn neuer Tierhaltungsformen oder die Aufnahme neuer Betriebszweige (wie Bauerncafe, Landschaftspflege, Lohnfuhren) sind mitzuteilen. Genaue Angaben Genaue und vollständige Angaben zu den Betriebsverhältnissen sind ferner für die zügige Antragsbearbeitung insbesondere auch bei Alterskasse und Krankenkasse von großer Wichtigkeit. Von Meldungen an andere Stellen (Landwirtschaftskammer, Gemeinde) erhält die Berufsgenossenschaft zwar teilweise Kenntnis. Da die erforderlichen Angaben dort aber nicht vollständig vorliegen, kann sich die Berufsgenossenschaft auf diese Informationen nicht beschränken. Formular zurücksenden Die Änderungsanzeige auf den Seiten 17 und 18 sollte bei noch nicht mitgeteilten Änderungen der Berufsgenossenschaft jetzt unverzüglich übersandt werden. Weitere Formulare stehen auch im Internet unter zur Verfügung. n Hartmut Fanck Zusatzversicherung der Berufsgenossenschaft Die Barleistungen der Berufsgenossenschaft (Unfall- und Hinterbliebenenrenten, Verletztengelder) bemessen sich insbesondere für Landwirte und deren Ehegatten nach vergleichsweise niedrigen und gesetzlich festgesetzten Jahresarbeitsverdiensten. Im Rahmen einer Zusatzversicherung kann diese Bemessungsgrundlage durch zusätzliche Beitragszahlungen erhöht und dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gesundheitsprüfungen und Altersgrenzen gibt es dabei prinzipiell nicht. Zum 1. Januar 2010 müssen die Konditionen und die Beiträge der Zusatzversicherung angepasst werden. Jeder Zusatzversicherte erhält hierüber zusammen mit der Beitragsrechnung für 2010 weitere Informationen. Schon jetzt sind diese im Internet unter de verfügbar. Die Berufsgenossenschaft will Zusatzversicherungen weiterhin anbieten. Die Möglichkeit sich auf freiwilliger Basis mit einer höheren Bemessungsgrundlage für Geldleistungen zu versichern, soll jedoch künftig auf eher schwere Unfälle beschränkt werden. Nur dann können dauerhaft günstige Beiträge für eine unverändert interessante Zusatzversicherung geboten werden. 16 LSV kompakt Dezember I 09

17 Aktenzeichen Bitte unbedingt angeben! BITTE BEACHTEN! Änderungen im Unternehmen immer schriftlich und innerhalb von vier Wochen melden! Hierzu gehören u.a. Vergrößerung und Verkleinerung der Flächen, Änderung der Art der Bodennutzung und natürlich Unternehmerwechsel. Änderungen der Tierhaltung sind spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres schriftlich mitzuteilen. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen Hannover w_bezeichnerzeile1 w_absenderzeile1 w_bezeichnerzeile2 w_absenderzeile2w_bezeichnerzeile3 w_absenderzeile3w_bezeichnerzeile4 Anzeige w_absenderzeile4w_bezeichnerzeile5 w_absenderzeile5w_bezeichnerzeile6 w_absenderzeile6w_bezeichnerzeile7 w_absenderzeile7w_bezeichnerzeile8 w_absenderzeile8w_bezeichnerzeile9 w_absenderzeile9w_abs2w_abs3 von w_abs4 w_azbezeichner w_abs5 w_anredetext Änderungen (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) im Betrieb (Familien- und Vorname) (Beruf) (Geburtsdatum) (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Wohnort, Ortsteil) (Kreis) (Telefon/Telefax) I. Ich habe Flächen abgegeben an: Familien- u. Vorname des neuen Bewirtschafters Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Zeitpunkt der Abgabe Tag, Monat, Jahr Kulturart/ Nutzungsform Flächengröße ha ar II. Ich habe Flächen übernommen von: Familien- u. Vorname des früheren Bewirtschafters Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Zeitpunkt der Übernahme Tag, Monat, Jahr Kulturart/ Nutzungsform Flächengröße ha ar Die zu unterscheidenden Kulturarten (Nutzungsformen) entnehmen Sie bitte der Ziffer III auf der Rückseite dieses Vordruckes. Veranlassen Sie bitte auch Ihren Vertragspartner, eine Anzeige von Änderungen abzugeben. Sofern kein weiterer Vordruck vorhanden ist, wird er auf Anforderung - auch telefonisch - sofort übersandt. Er steht auch im Internet unter zur Verfügung /2009

18 k III. Ich bewirtschafte jetzt - Ackerbau Form der Nutzung Flächengröße ha ar Mähdruschfrüchte (z.b. Getreide, Ölfrüchte, Körnerleguminosen, Körnermais, Grassamen, Ganzpflanzensilage, Flachs, Öllein) Zuckerrüben andere Hackfrüchte (z.b. Kartoffeln, Futterrüben) Hausgarten Feldfutterbau (z.b. Silomais, Corn Cob Mix, Gras) aus der Produktion genommene Flächen (z.b. Dauerbrache, Einfache Stilllegung) Nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen sind nicht hier, sondern unter der jeweiligen Kulturart anzugeben Grünland intensive Nutzung (z.b. Milchviehweide, Mähweide, mehrschürig) extensive Nutzung (z.b. Färsen- und Standweide, Pensionsvieh, Flächen mit nutzungsbeschränkenden Bewirtschaftungsauflagen, einschürig) Schafweiden Form der Nutzung Flächengröße ha ar - Obstbau Feldgemüsebau (Hauptfrucht) Spargel Gurken, Knollensellerie, Kopfsalat, Meerrettich Lauch, verschiedene Kohlarten, Kohlrabi Zwiebeln, Rote Rüben, Spinat, Möhren, Grünkohl Dicke Bohnen, Buschbohnen, Erbsen Tabakbau Forst Weihnachtsbaumkulturen Geringstland (im Einheitswertbescheid mit 50,- DM/ha bewertet) Sonstige Flächen (z.b. Wallhecken, Gräben, unkultivierte Flächen, Heide, Moor, im Einheitswertbescheid nicht bewertete Flächen) Hof- und Gebäudeflächen Gesamtfläche - bisher nicht aufgeführte Nutzung Art: IV. Ich habe folgenden Viehbestand (Achten Sie auf die Unterscheidungen zwischen Tierhaltung und Tiererzeugung!): Die Angaben gelten für das Jahr (z.b. 2009) Angaben zu den gehaltenen Tieren Im Jahr erzeugte Tiere aus allen (Mast-)Durchgängen Anzahl Durchschnittsbestand im Jahr (nicht die Zahl der zz. vorhandenen Tiere) Anzahl Eigene Pferde aller Art Kälberaufzucht, Kälbermast, Fressermast, Milchkühe, Deckbullen Fresseraufzucht Mutterkühe Bullenmast ab Fresser, Rosémast ab Kalb, Zuchtbullen Bullen-, Ochsen- und Färsenmast sowie Färsenaufzucht, jeweils ab Kalb Mastschweine, Jungsauenaufzucht Ferkelaufzucht Zuchtsauen, Eber Mutterschafe Ziegen, die nicht der Milchgewinnung dienen Milchziegen und -schafe mit Käsen und Vermarktung Legehennen mit eigener Vermarktung ohne eigene Vermarktung (sowie Elterntiere für alle Hühner) Damwild... Kaninchen Junghennenaufzucht Masthähnchen ohne eigene Vermarktung Mastputen und Flugenten ohne eigene Vermarktung sowie Elterntiere Mastgänse ohne eigene Vermarktung sowie Elterntiere Pekingenten ohne eigene Vermarktung sowie Elterntiere Mastgeflügel mit eigener Vermarktung A) Wie viele der angegebenen Pferde sind Ponys? Ponys B) Aus welchem Grund werden die Pferde/Ponys gehalten? als Arbeitstiere zu Zuchtzwecken ausschließlich als Reitpferde V. Ich betreibe ein landwirtschaftliches Nebenunternehmen Ja ein land- oder forstwirtschaftliches Lohnunternehmen Nein oder ein Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung Art des Unternehmens seit Art und Anzahl der verwendeten Maschinen Anzahl sämtlicher im Unternehmen tätigen Personen (einschl. Unternehmer u. Familienangehörige) Personen Davon das ganze Jahr über tätig Personen Saison- /Teilzeitkräfte Anzahl der von sämtlichen Personen aufgewendeten Arbeitsstunden Personen Std. täglich / wöchentlich (Nichtzutreffendes bitte streichen) Ich versichere, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ich erkläre mich bereit, der LBG Niedersachsen-Bremen auf besondere Anforderung Fotokopien von Flächennachweisen zu übersenden. Mir ist auch bewusst, dass ein Datenabgleich mit den Angaben in Förderanträgen nach dem SGB VII zulässig und in Umsetzung ist und dass eine Verwaltungskontrolle durch Prüfung der Angaben vor Ort erfolgen kann. Datum Unterschrift des Betriebsunternehmers Um Sie umfassend beraten und betreuen zu können, sind wir darauf angewiesen, Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dabei beachten wir die geltenden Datenschutzbestimmungen.

19 Im Focus Landwirt Alfons Oing aus Barßel Ausgezeichneter Mann Für seine außergewöhnlichen Verdienste um die agrarsoziale Sicherheit der in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen wurde Landwirt Alfons Oing aus Barßel, Kreis Cloppenburg, vom Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Bei der Aushändigung des Ordenszeichens würdigte Landrat Hans Eveslage das ungewöhnlich lange und außerordentlich erfolgreiche ehrenamtliche Engagement von Alfons Oing. Die deutsche Eiche aus dem Oldenburger Münsterland hat sich als langjähriger Vorstandsvorsitzender der damaligen Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) Oldenburg-Bremen bleibende Verdienste erworben. Sein Engagement für die Allgemeinheit setzte er nach der Fusion im Jahre 2002 als erster Vorstandsvorsitzender der damals noch jungen Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen- Bremen und der Landwirtschaftlichen Pflegekasse Niedersachsen-Bremen fort. Was Alfons Oing auszeichnet ist sein Durchsetzungsvermögen, seine Geradlinigkeit und seine persönliche Bescheidenheit. Für die LSV Niedersachsen-Bremen dankten und gratulierten Vorstandsvorsitzender Lothar Lampe, Bockstedt, Kreis Diepholz, und Geschäftsführer Hartmut Andrä. Sie betonten, Oing habe stets eine gerade Furche gepflügt, nicht nur auf seinem Hof, sondern auch in seinen Ehrenämtern, namentlich in denen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Darüber hinaus habe er immer darauf geachtet, dass nicht mit dem großen Portemonnaie übers Land gegangen wird. Schließlich gehe es ja auch immer um die Finanzierung der Leistungen aus den Beiträgen der Betriebe. Alfons Oing hat der Allgemeinheit durch ehrenamtliche Arbeit uneigennützig gedient. Seine hohen Ehrenämter in der LSV hat er über 30 Jahre mit Würde, nimmermüdem Engagement und Überzeugung wahrgenommen. Es bildet ein Talent sich in der Stille, sich ein Charakter im Strom der Welt. Dieses Goethezitat trifft exemplarisch auf diesen ausgezeichneten Mann zu. Herzlichen Glückwunsch zur sichtbaren Anerkennung einer herausragenden Lebensleistung! n Hans-Georg Seibert Reha und Vorsorge in Hannover Anträge auf Reha- und Vorsorgemaßnahmen von Alterskasse und Krankenkasse werden seit dem 1. Oktober 2009 zentral in Hannover bearbeitet. Ab sofort erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abschnittes Gemeinsame Rehabilitation (AGR) unter Telefon Fax reha@nb.lsv.de Foto: Knoll Dezember I 09 LSV kompakt 19

20 aktuell Beitragsentlastung für 2010 Mit Gesamtausgaben in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bundesweit von rund 6,2 Milliarden Euro wird das Kalenderjahr 2009 abschließen. Für 2010 werden Ausgaben von rund 6 Milliarden Euro erwartet, darauf hat Leo Blum, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, am 19. November in Goslar hingewiesen. Die Sozialversicherungsbeiträge dürften in 2010 leicht zurückgehen, wofür zum Teil die Ausgabenentwicklung, aber auch gesamtwirtschaftliche Entwicklungen verantwortlich sind. Erfolgreiche Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung war für die landwirtschaftliche Sozialversicherung 2009 erfolgreich, stellt der Vorstandsvorsitzende weiter fest. Die Politik bleibt bei ihrem großen agrarsozialpolitischen Engagement sind knapp vier Milliarden Euro an Bundesmitteln in die landwirtschaftliche Sozialversicherung geflossen; in 2010 werden es rund 3,7 Milliarden Euro sein. Der Rückgang bei den Bundesmitteln in 2010 ist auf die 2009 zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermittel zur Finanzierung der Abfindungsaktion von Renten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zurück- Leo Blum zuführen. Für die Abfindungsaktion hatte der Bund in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 400 Millionen Euro und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bundesweit wurden rund Unfallrenten abgefunden. Der jährliche Rentenaufwand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hat sich dadurch um anfänglich 75 Millionen Euro verringert. Beitragsanpassung In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung bleibt in 2010 die Beitragsentwicklung für die Unternehmer entspannt. Der Bund gewährt einen weiteren finanziellen Ausgleich von 23 Millionen Euro. Insgesamt, so Blum, Wolfgang Vogel ist die Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf einem guten Weg, um auch in Zukunft als eigenständiges System für unsere Landwirte bezahlbar zu bleiben. Mit dem positiven Finanzansatz in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung kann der Berufsstand kurzfristig mit Zuversicht in die Zukunft blicken, dies stellt der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Wolfgang Vogel, fest. Gleichwohl werden die Initiativen des Ge setzgebers zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und ihrer Finanzierung aufmerksam verfolgt, damit die gesetzliche Aufgabe, nämlich die Betreuung und Beratung der Versicherten und Mitglieder, optimal erfolgen kann. n Biogasanlagen: Gefährliche Hydrolyse Zur Leistungssteigerung von Biogasanlagen wird von einigen Herstellern die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einer Hydrolysestufe empfohlen. Die Hydrolyse ist ein langsam ablaufender Zersetzungsprozess. Dabei wird explosionsfähiger Wasserstoff freigesetzt. Wenn eine Hydrolysestufe nachgerüstet werden soll, muss auch die Sicherheitstechnik angepasst werden. Betreiber von Biogasanlagen, die sich dazu entscheiden, müssen die Anlage vor der Inbetriebnahme durch eine befähigte Person entsprechend TRBS 1203 Teil 1 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Explosionsgefährdungen oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle prüfen lassen. Bei einer geplanten Nachrüstung sollte die Beratung durch den Technischen Aufsichtsdienst der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden. Foto: Förster 20 LSV kompakt Dezember I 09

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