Unter den Flügeln des Löwen.

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1 Antrag für den Kfz-Schutz nach den derzeit geltenden Geschäftsgrundlagen Versicherer: Generali Versicherung AG, A-1010 Wien, Landskrongasse 1-3 Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, A-1020 Wien, Praterstraße 23 Unter den Flügeln des Löwen.

2 Antrag auf Kraftfahrzeugversicherung a Neuer Kunde Partner-Nr. und Rechtsschutzversicherung a mit RS a ohne RS Kfz-Pol.-Nr. a Neu a Konvertierung a Fahrzeugwechsel a Wechselkennzeichen neu a sonstiges RS-Pol.-Nr. a Neu a Konvertierung a Fahrzeugwechsel Antragsteller a Herr a Frau a Gruppe a Firma a selbständig a ja a nein Berechnungs- Familienname, Vorname, akad. Grad bzw. Firmenwortlaut nach Firmenbuch Geburtsdatum merkmale Regionalzone a 1 a 2 Alter a ab 24 a unter 24 Postleitzahl, Ort Straße (Gasse, Platz bzw. Ort ohne Straßenbezeichnung), Nr./Stiege/Stock/Tür a Ausland Inkassoanschrift Familienstand: a ledig a verheiratet a Lebensgemeinschaft Staatsbürgerschaft ausgeübter Beruf bzw. Betriebsart Telefonnummer sofern mit Antragsteller nicht ident Vertragsdauer von 0 Uhr bis Uhr (in der Kfz-H-Vers. gilt 14 KHVG - einjährige Laufzeit) Prämieninkasso a jährlich a halbjährlich, Zuschlag 3% a vierteljährlich, Zuschlag 5% a monatlich, Zuschlag 6% (nur bei EEV) a einmalig Name des Geldinsititutes/Bankleitzahl Konto-Nummer Kundenkonto-Nr. Besondere Benutzer a VN a andere a Familienangehörige a Unbestimmt Vermerke a Perfect Driver Bonus (Mehrphasenfahrausbildung) Wurde die beantragte Versicherung von einem anderen Versicherer, bzw. wurde von uns einmal eine Versicherung gekündigt oder abgelehnt? Kfz-Versicherung a ja a nein Versicherungsgesellschaft Rechtsschutz-Versicherung a ja a nein Versicherungsgesellschaft Fahrzeug Marke Type/Handelsbezeichnung Kennzeichen VB-Nr. Fahrgestellnummer Art a 11 Pkw/Kombi a 15 Moped 1sitzig a 16 Mähdrescher a 22 Kraftrad a 25 Moped 2sitzig od. Güterbeförderung a 26 Abschleppwagen a 23 Motordreirad a 35 Invaliden-Kfz a 36 Arbeitsmaschine a 32 Kleinmotorrad a 65 Anhänger für Krad a 66 Rettungsdienst Kfz a 43 Omnibus a 45 Anhänger für Pkw od. Kombi a 76 Leichenwagen a 53 Omnibusanhänger a 37 Wohnwagenanhänger a 86 Müllabfuhrwagen a 64 Lkw oder Sattelschlepper a 55 Sonstige Anhänger a 96 Straßendienst Kfz a 74 Transportkarren a 95 Kfz n. ausschl. auf Rädern a 46 Feuerwehrw./Bergrettungsdienst a 27 Motorkarren a 75 Elektro-Pkw a 56 Omnibusanh. für Feuerw. a 81 Zugmaschinen über 25 km/h a 67 Wohnmobil über 3,5 t a 17 Mannschaftsw. d. öffentl. Dienstes a 85 Zugmaschinen bis 25 km/h a 18 Probefahrtkennzeichen a 61 Wohnmobil bis 3,5 t Verwendung a 00 Fzg. ohne bes. Verwendung a 05 Taxi/Familienfahrerbetrieb bis 7 Pl. a 11 Verw. Transportgewerbe a 01 Pkw über 7 Plätze a 18 Taxi/Familienfahrerbetrieb über 7 Pl a 12 Beförderung gefährlicher Güter a 03 Selbstfahrervermiet Fahrzeug a 06 Taxi/Fremdfahrerb. Landeshaupstadt bis 7 Pl. a 13 Beförd. gef. Güter Transportgew. a 04 Schulfahrzeug a 19 Taxi/Fremdfahrerb. Landeshauptstadt über 7 Pl. a 10 Verw. Land-/Forstwirtschaft a 07 Mietwagen bis 7 Plätze a 26 Taxi/Fremdfahrerb. Nicht-Landeshauptstadt bis 7 Pl. a 17 Probefahrtkennzeichen a 20 Mietwagen über 7 Plätze a 29 Taxi/Fremdfahrerb. Nicht-Landeshauptstadt über 7 Pl. a 09 Lkw über 9 Plätze a 08 Omnibus/Omnibusanhänger Hotel-/Werksgewerbe a 0 Ohne besondere Verwendung a 2 Ohne Kennzeichen und a 3 Vom Versicherungsverband zugewiesenes a 1 Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h nicht auf öffentlichen Straßen Fahrzeug Daten kw ccm Eigengewicht Nutzlast Gesamtgewicht Plätze Türen Aufbauten Erstzulassung Kilometerleistung pro Jahr a Neu-Fzg. a Gebraucht-Fzg. Weist dieses FZ Vorschäden auf? a ja a nein Antriebsart: a 1 Benzin o. Kat a 2 Gas a 3 Diesel a 4 Benzin m. Kat a 5 Elektro Getriebeart Omnibus Verwendungsart Lkw-Einsatzart Nutzungsart Hauptsächliche Verwendung a 1 Schaltgetriebe a 2 Reiseverkehr a 1 Nahverkehr a 1 privat in Österreich a 2 Automatikgetriebe a 4 Hotelwagengewerbe a 2 Fernverkehr a 2 privat/beruflich a 1 ja a 3 beruflich a 2 nein a ABS a Garagiert/Abstellplatz a Beifahrerairbag a elektronische Diebstahlsicherung Das Fahrzeug ist unter gemeinsamen Kennzeichen mit dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen zugelassen Marke/Type Vers.Ges. Polizze Nr. Motorbez. Steuer Befreiung a ja Befreiungsgrund

3 Kfz-Sicherheitspakete für Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lkw bis 1 t Nutzlast > 11/21 Basis- Basis-Versicherung (für alle Arten der Sicherheitspakete): schutz Bei unterjähriger Zahlung kein Zuschlag. Prämie inkl. Steuer? Kfz-Haftpflichtversicherung: Pauschal-Versicherungssumme > 15 Mio. > 10 Mio. (mit Prämienanpassung) (davon für Vermögensschäden ,-) In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das Bonus-Malus-System. Für Pkw, Kombi und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht gilt Variante A (siehe Rückseite).? Kfz-Top-Insassenschutz: ,- für Tod (bezugsberechtigt sind die Erben) u ,- für Dauerinvalidität, > Einschränkung auf Gurtenhit (wenn der Gurt angelegt war) 100,- Spitalgeld pro Tag, max ,-, Lenkerplatz Stationäre Behandlung in der Sonderklasse Mehrbettzimmer? Rechtsschutz für Privatpersonen inkl. Verkehrsbereich (mit Wertanpassung) > Es besteht eine Rechtsschutzversicherung bei der Versicherungsgesellschaft Pol.Nr.? 3 Tip&Tat KfzAktiv? 3 Kfz-Europaschutz (prämienfrei) > 12/22 Komfort- Basisschutz und Teilkasko mit Prämienanpassung schutz > 30 Top-Teilkasko > 31 PS-Modul Selbstbeteiligung 5%, mind. 250,- (Fahrzeugalter max. 7 Jahre) > 40 SB-Teilkasko Selbstbeteiligung 5% des Schadens, mind. > 250,- > 400,- > 700,- > 1.000,- > 2.000,- Fahrzeuglistenpreis > inkl. > exkl. NOVA und MWSt. Faktor > Sonderausstattung: Listenpreis (bis 2.000,- prämienfrei) Kaskobonus (abhängig von der Kfz-Haftpflicht B/M-Stufe) > 50% (B/M 1 und niedriger) > 45% (B/M 2) > 40% (B/M 3) > 35% (B/M 4) > 30% (B/M 5) > 25% (B/M 6) > 20% (B/M 7) > 10% (B/M 8) > 0% (B/M 9 und höher) Zusatzleistungen für > GAP-Deckung > GL-Modul - Fahrzeugalter max. 7 Jahre > Vinkulierung zugunsten? 3 Tip&Tat KfzAktiv? 3 Kfz-Europaschutz (prämienfrei) Soll im Schadenfall die Umsatzsteuer (MWSt.) ersetzt werden? > ja > nein > 13/23 Exklusiv- Basisschutz und Vollkasko mit Prämienanpassung schutz > 50 Top-Vollkasko Selbstbeteiligung 5% des Schadens, mind. > 250,- > 400,- > 700,- > 1.000,- > 2.000,- > 60 SB-Vollkasko Selbstbeteiligung 5% des Schadens, mind. > 250,- > 400,- > 700,- > 1.000,- > 2.000,- > 14 Standard-Palette Fahrzeuglistenpreis > inkl. > exkl. NOVA und MWSt. Faktor > Sonderausstattung: Listenpreis (bis 4.000,- prämienfrei) Kaskobonus (abhängig von der Kfz-Haftpflicht B/M-Stufe) > 50% (B/M 1 und niedriger) > 45% (B/M 2) > 40% (B/M 3) > 35% (B/M 4) > 30% (B/M 5) > 25% (B/M 6) > 20% (B/M 7) > 10% (B/M 8) > 0% (B/M 9 und höher) Zusatzleistungen für > GAP-Deckung > GL-Modul - Fahrzeugalter max. 7 Jahre > Vinkulierung zugunsten? 3 Tip&Tat KfzAktiv? 3 Kfz-Europaschutz (prämienfrei) Soll im Schadenfall die Umsatzsteuer (MWSt.) ersetzt werden? > ja > nein Tip&Tat > 3 Tip&Tat KfzAktiv gemäß TTKB 2001 > 3 Kfz-Europaschutz gemäß AKES 2003 > Kfz-Haftpflicht Bonus-Malus-System für Pkw, Kombi (einschl. Taxi und Mietwagen), gemäß AKHB 2005 Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lkw bis 1 t Nutzlast mit Prämienanpassung > Variante A mit Zusatzvereinbarung > Variante B ohne Zusatzvereinbarung Besondere Vereinbarung für Pkw/Kombi und Wohnmobile bis 3,5 t Ges.Gew. Verzichtserklärung auf Rückseite beachten! Pauschalversicherungssumme (davon für Vermögensschäden ,-) > 15 Mio. > 10 Mio. > 6 Mio. > 3 Mio. (gesetzl. Vers.Summe, gem. 9 Abs. 3 KHVG) > für Omnibusse, Omnibusanhänger und Lkw mit mehr als 9 Plätzen, Mio. > Versicherungssumme für Transport gefährlicher Güter Einzelperson Ereignis Sachschaden Vermögensschaden ,- > Schadenersatzbeitrag > Oldtimer > Internationale Versicherungskarte laufend > Insassen- > 31 Kfz-Insassenschutz (nur für Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht, Lkw bis 1 t Nutzlast) unfall > 10 Pauschalsystem > 20 Platzsystem I Vers. Plätze/Person gemäß AKIUB 2003 Todesfall (bezugsberechtigt sind die Erben) Dauerfolgen Taggeld Heilkosten

4 > Kasko Soll im Schadenfall die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ersetzt werden > ja > nein gemäß AKKB 2005 Fahrzeuglistenpreis > inkl. > exkl. NOVA und MWSt. mit Prämienanpassung Sonderausstattung Prämienfaktor (Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht, Lkw bis 1 t Nutzlast 2.000,- prämienfrei) Für Pkw, Kombi, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht, Lkw bis 1 t Nutzlast Kaskobonus (abhängig von der Kfz-Haftpflicht B/M-Stufe) > 50% (B/M 1 und niedriger) > 45% (B/M 2) > 40% (B/M 3) > 35% (B/M 4) > 30% (B/M 5) > 25% (B/M 6) > 20% (B/M 7) > 10% (B/M 8) > 0% (B/M 9 und höher) Prämie inkl. Steuer > 50 Top-Vollkasko > 60 SB-Vollkasko > 30 Top-Teilkasko > 40 SB-Teilkasko Selbstbeteiligung 5% des Schadens, mind. > 250,- > 400,- > 700,- > 1.000,- > 2.000,- > 31 PS-Modul - nur gültig für Top-Teilkasko, SB 5%, mind. 250,- (Fahrzeugalter max. 7 Jahre) > GL-Modul (Fahrzeugalter max. 7 Jahre) > GAP-Deckung > Vinkulierung zugunsten: Sonstige Fahrzeugarten > 50 Top-Vollkasko > 60 SB-Vollksko > 30 Top-Teilkasko Selbstbeteiligung 5% des Schadens, mind. 700,- bei Lkw, 400,- bei allen anderen Fahrzeugen > Rechtsschutz > für den Privat- und Berufsbereich > für den Verkehrsbereich VS EUR , (Allgem. Beratungs-, Schadenersatz-, Straf-, Soz.vers.-RS) > Alle privat genutzten Kfz (PKW, Kombi, (gemäß ARB 2006) > Allgemeiner Vertrags-RS > Arbeitsgerichts-RS LKW bis 1t Nutzlast, Einspurige) mit Wertanpassung > RS für Grundstückeigentum und Miete > Einzelne Kfz; Anzahl, > Lenker-RS > Erb- und Familien-RS FZ-Art Kfz-Kennzeichen: > Lenker- u. Verkehrsteilnehmer-RS Gesamtprämie In der Prämie ist die motorbezogene Steuer (ehemalige Kfz-Steuer) nicht enthalten. Sonstige Rechtsschutz-, Kasko- und Insassenunfallversicherungsvarianten bitte unter Besondere Vereinbarungen anführen. Wichtige Hinweise zur Kasko: Bei Gebrauchtfahrzeugen ist ein Zustandsbericht erforderlich. Liegt dieser nicht bei, kann nur eine SB-Vollkasko mit mindestens SB 700,- beantragt werden, bei Top-Teilkasko kann kein PS- oder GL-Modul angeboten werden. Die Leistung des Versicherers beinhaltet nicht die Selbstbeteiligung. Diese ist vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Bonus-Malus-Daten In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Pkw, Kombi (einschließlich Taxi und Mietwagen), Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und Lkw bis 1 t Nutzlast das Bonus-Malus-System vereinbart. Ich (Wir) war(en) innerhalb der letzten 12 Monate Versicherungsnehmer eines Fahrzeuges, das wieder versichert oder durch das hiermit zur Versicherung gelangende Fahrzeug ersetzt wird. > ja > nein Die Versicherung bestand seit Kennzeichen Pol.Nr. Versicherungsgesellschaft VU-Bestätigung vorhanden > ja > nein Ich (Wir) war(en) zuletzt wie folgt eingestuft: Jahr/Stufe / Jahr: Beobachtungsjahr (Ende des Beobachtungszeitraumes). Stufe: Prämienstufe (der VU-Bestätigung oder dem letzten Erlagschein zu entnehmen) Danach angefallene Schäden: Ich habe den zu versichernden Pkw/Kombi von > Leasingfirma > meinem Dienstgeber > einem nahen Angehörigen erworben. Erklärung: Ich (Wir) habe(n) zur Kenntnis genommen, dass unrichtige Angaben eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen ( 16 ff. VersVG) und Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben können. Ich (Wir) ermächtige(n) die Versicherungsgesellschaft, beim Versicherer Erhebungen anzustellen und bin (sind) einverstanden, dass der Versicherer die notwendigen Auskünfte gibt. Besondere Vereinbarungen: Die Antragsstellung ist nur schriftlich möglich. Abweichende Erklärungen zu diesem Antrag (z.b. Sonderfahrzeug-Beschreibung: Art u. Preis von Lkw-Aufbauten; Sonderaustattung: bei Wechselkennzeichen die niedriger zu tarifierenden Fahrzeuge; namentlich genannte Versicherte in der Unfallversicherung; Nummer des Diplomatenausweises) bzw. sonstige Rechtsschutz-, Kasko- und Insassenunfallversicherungsformen bitte hier anführen: An diesen Antrag bin ich 6 Wochen gebunden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zugang der Polizze, sofern keine vorläufige Deckung vereinbart wurde - in der Kfz-Haftpflicht mit Hinterlegung der Versicherungsbestätigung. Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der (den) beantragten Versicherung(en) stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen der Versicherungsunternehmen übermittelt. Weiters ermächtige ich den Versicherer und meine kontoführende Bank widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen/ abzubuchen. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Bei Nichteinlösung des monatlichen Prämieneinzuges erfolgt eine vierteljährliche Vorschreibung mit Zahlschein. Der Antragsteller und die zu versichernden Personen bestätigen den Erhalt des Informationsblattes gem. 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmen im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass der Versicherer und die Gesellschaften der Generali Gruppe sowie deren Kooperationspartner ihre Daten, so wie im Informationsblatt dargestellt, verwenden und ihnen Produkte der Generali Gruppe auch telefonisch, per Fax oder angeboten werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Mit dem Inhalt einverstanden: > ja > nein Ich bestätige, dass keine sonstigen Abreden getroffen und die Erläuterungen auf der Rückseite zur Kenntnis genommen wurden. Weiters bestätige ich den Erhalt einer Antragsdurchschrift. SK B VS KONTO PZ SUBKONTO TLG AB TLG FO TLG PROD Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers. Unterschrift des Vertragserbringers

5 Besondere Hinweise: Anzuwendendes Recht: Für die beantragten Versicherungen gilt österreichisches Recht. Rücktrittsrecht gem. 5b Abs. 2 VersVG: Hat der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen oder die Antragskopie nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten, so kann er binnen zweier Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Erhalt der Polizze und der Bedingungen zu laufen und erlischt spätestens nach einem Monat. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Obliegenheiten - Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? Die Verletzung folgender Obliegenheiten kann die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirken. Allgemeine Obliegenheiten:? Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges sind einzuhalten.? Mit dem Fahrzeug darf nicht eine größere als die vereinbarte und nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften zulässige Höchstzahl von Personen befördert werden.? Der Lenker muss in jedem Fall die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzen, die für das Lenken des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen mit öffentlichem Verkehr vorgeschrieben ist; dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt wird.? Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinn der Straßenverkehrsvorschriften befinden.? Nach Möglichkeit ist zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen.? Dem Versicherer ist unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis schriftlich anzuzeigen: der Versicherungsfall unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes, die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens. Besondere Obliegenheiten: Kfz-Haftpflichtversicherung:? Dem Versicherer ist unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis, die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten schriftlich anzuzeigen.? Im Falle der Verletzung von Personen ist diesen Hilfe zu leisten oder, falls die hiezu Verpflichteten dazu nicht fähig sind, unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen.? Bei Personenschäden ist die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle sofort zu verständigen.? Im Falle der Zuweisung eines Wechselkennzeichens darf nur das Fahrzeug verwendet werden, an dem die Kennzeichen jeweils angebracht sind.? Ohne Einwilligung des Versicherers dürfen die Entschädigungsansprüche des geschädigten Dritten nicht anerkannt werden.? Dem Versicherer ist, außer im Falle der Freiheit von der Verpflichtung zur Leistung, die Führung eines Rechtsstreites über den Ersatzanspruch aus der Kfz-Haftpflicht zu überlassen. Dem vom Versicherer bestellten Rechtsanwalt ist Prozessvollmacht zu erteilen und jede von diesem verlangte sachdienliche Aufklärung zu geben. Kaskoversicherung:? Der Versicherungsnehmer hat vor Beginn der Wiederinstandsetzung bzw. vor Verfügung über das beschädigte Fahrzeug die Zustimmung des Versicherers einzuholen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann.? Ein Schaden, der durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Brand, Explosion, Kollision des geparkten Fahrzeuges mit unbekanntem Fahrzeug oder durch Berührung mit Wild, Federwild oder Haustieren entsteht, ist vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen. Insassen-Unfallversicherung:? Die behandelnden sowie diejenigen Ärzte, von denen der Unfallgeschädigte aus anderen Anlässen behandelt oder untersucht worden ist, sind zu ermächtigen und zu veranlassen, die vom Versicherer geforderten Berichte zu liefern.? Der Unfallgeschädigte hat sich auf Verlangen des Versicherers von den von diesem bezeichneten Ärzten sowie der Ärztekommission untersuchen zu lassen. Im Fall aufgeschobener Feststellung der Invalidität braucht diesem Verlangen nur von sechs zu sechs Monaten entsprochen werden.? Ein Todesfall ist dem Versicherer binnen drei Tage anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.? Dem Versicherer ist das Recht einzuräumen, die Leiche durch Ärzte besichtigen, nötigenfalls exhumieren und auch öffnen zu lassen.? Die befassten Behörden sind zu ermächtigen und zu veranlassen, die vom Versicherer geforderten Auskünfte zu erteilen. Rechtsschutzversicherung:? Der Versicherer ist unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage aufzuklären. Es sind ihm alle erforderlichen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen.? Nach einem Verkehrsunfall hat der Lenker seinen gesetzlichen Verständigungs- und Hilfeleistungspflichten zu entsprechen.? Die Beauftragung des Rechtsvertreters ist dem Versicherer zu überlassen. Dem Rechtsvertreter ist Vollmacht zu erteilen, er ist vollständig und wahrheitsgemäß über die jeweilige Sachlage zu unterrichten. Auf Verlangen sind ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.? Kostenvorschreibungen, die dem Versicherungsnehmer zugehen, sind vor ihrer Begleichung unverzüglich dem Versicherer zur Prüfung zu übermitteln.? Es ist alles zu vermeiden, was die Kosten unnötig erhöht oder die Kostenerstattung durch Dritte ganz oder teilweise verhindert.? Bei Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen gilt ausserdem: Dem Versicherer ist vorerst die Möglichkeit einzuräumen, Ansprüche selbst innerhalb angemessener Frist aussergerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren. Vor der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen und vor der Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung ist die Stellungnahme des Versicherers, insbesondere zur Aussicht auf Erfolg, einzuholen; der Abschluss von Vergleichen ist mit dem Versicherer abzustimmen. Soweit die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig, insbesondere durch drohende Verjährung, beeinträchtigt werden, ist, vor der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, die rechtskräftige Entscheidung der denselben Versicherungsfall betreffenden Strafsache abzuwarten, oder vorerst nur ein Teil der Ansprüche geltend zu machen, und die Geltendmachung der verbleibenden Ansprüche bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Teilanspruch zurückzustellen.? Im Falle einer Kündigung vor dem Vertragsablauf ist der Versicherer berechtigt, den während der Laufzeit in Abzug gebrachten Dauerrabatt rückzufordern. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten fünf Jahre beträgt die Nachzahlung 25%, ab dem 6. Jahr 12,5% aller vorgeschriebenen Prämien. Tip&Tat KfzAktiv, Kfz-Europaschutz? Werden Tip&Tat-Leistungen in Anspruch genommen, ist das dem Versicherer unverzüglich unter der Tip&Tat-Nummer vom Inland 0800/ , vom Ausland +431/ anzuzeigen.? Weisungen des Versicherers sind zu befolgen.? Vor Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte ist mit dem Versicherer abzustimmen, ob und welche Leistungen erbracht bzw. welche Kosten übernommen werden.? Dem Versicherer ist jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang seiner Leistungspflicht zu gestatten. Zum Nachweis der Schadenhöhe sind Originalbelege vorzulegen. Erhöhung der Gefahr - Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen?? Als Erhöhung der Gefahr im Sinn der 23 Abs. 1 und 27 Abs. 1 VersVG 1958 sind alle Umstände anzusehen, derentwegen das Fahrzeug nicht dem KFG 1967 oder den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspricht und derentwegen eine weitere Verwendung des Fahrzeuges die Verkehrssicherheit gefährdet, sofern das Fortbestehen dieser Umstände auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Im Fall der Erhöhung der Gefahr ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall nach Erhöhung der Gefahr eintritt. Besondere Vereinbarungen für PKW, KOMBI (ausgenommen Taxi und Mietwagen mit Beistellung eines Lenkers) und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht Wenn eine Zusatzvereinbarung für einen Prämiennachlass gemäß 21 KHVG beantragt wird, gilt nachfolgende Verzichtserklärung: Für den Fall, dass mir gegen den Halter oder eine sonstige mitversicherte Person eines in Osterreich pflichthaftpflichtversicherten Fahrzeuges sowie gegen dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer künftig ein Ersatzanspruch aus der Beschädigung des mit diesem Antrag zu versichernden Fahrzeuges entsteht, verpflichte ich mich, weder Ansprüche auf Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges (auch eines Taxis) noch des Verdienstentganges, der auf die Nichtnützbarkeit des zu versichernden Fahrzeuges zurückzuführen ist, geltend zu machen und über diese Ansprüche nicht zu verfügen. Auf Ihr diesbezügliches, innerhalb von dreieinhalb Jahren nach dem Schadenfali gestelltes Verlangen werde ich Ihnen, nach Ihrer Wahl, eine schriftliche Erklärung des Verzichtes auf diesen Ersatzanspruch oder auf die Abtretung desselben übermitteln. Sollte der genannte Anspruch nicht mir, sondern einer mitversicherten Person erwachsen, stehe ich dafür ein, dass sich diese in gleicher Weise verhält. Ich werde auch das Fahrzeug nur solchen Personen überlassen, die dieser Erklärung beitreten. Diese Erklärung erstreckt sich auf Ansprüche gegen den Halter oder eine sonstige mitversicherte Person nur insoweit, als ihnen ein Deckungsanspruch gegen ihren Haftpflichtversicherer zustünde. Die begünstigten Dritten können sich nach Eintritt des Schadenfalles auf diese Vereinbarung direkt berufen. Diese Erklärung schließt nicht Ansprüche auf Ersatz der Kosten für die angemessene Benützung von Taxis durch körperbehinderte Lenker von Ausgleichsfahrzeugen aus. Diese Erklärung schließt ferner nicht Ansprüche auf die angemessene Benützung von Taxis durch Lenker von Personen- oder Kombinationskraftwagen aus, die entsprechend einer Auflage in einer gemäß 5 Abs. 5 FSG wegen einer Behinderung im Sinne des 6 Abs. 1 Z 3 oder 5 FSG-GV bedingt erteilten Lenkberechtigung umgebaut worden sind. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie auf Grund der Bevollmächtigung durch alle anderen österreichischen Versicherungsunternehmungen in deren Namen sowie auf Grund des Artikel 16 der Unternehmensbedingungen für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung der Generali Versicherung AG im Namen der Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen derselben und überdies auch im eigenen Namen und im Namen Ihrer Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen dieser Erklärung zustimmen. Ich behalte mir vor, diese Erklärung jederzeit, allerdings unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, zu widerrufen.

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