Versicherungsleitfaden

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1 Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie 2014/15 Versicherungsleitfaden Michael Unterberger Kundenberater Raiffeisenbank Zell am See

2 Fahrplan: - Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Pensionsversicherung - Gesetzliche und private Unfallversicherung - Grundlagen der Lebensversicherung - Grundlagen der Sach und RS-Versicherung - Grundlagen der KFZ-Versicherung - Jugendvorsorge - Allgemeines

3 Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung

4 Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich Mehr als 90 % der Bevölkerung ist in irgendeiner Form in die Sozialversicherung eingebunden! Die Versicherung tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (in der Regel Ausübung einer Erwerbstätigkeit) unabhängig vom Willen der Betroffenen ein und bewirkt den Versicherungsschutz. Der Betroffene kann sich dieser Pflichtversicherung nicht entziehen.

5 Solidaritätsprinzip Ein wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist das Solidaritätsprinzip Auf der Beitragsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen Besserverdienenden und Minderverdienenden Auf der Leistungsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen gefährdeten und weniger gefährdeten Personen Durch den sozialen Ausgleich sind auch Familienangehörige (z.b. Ehegatten, Kinder) in den Schutz der Sozialversicherung miteinbezogen

6 Solidaritätsprinzip In der Pensionsversicherung erfolgt ein Ausgleich zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten (Generationenvertrag). Die Sozialversicherung ist zu zweckmäßiger und sparsamer Verwendung der Beiträge verpflichtet und verfolgt primär soziale anstatt marktwirtschaftlicher Ziele. Im Gegensatz zur Privatversicherung gibt es in der Sozialversicherung keine Risikenauslese

7 Die gesetzliche Sozialversicherung Arbeiter und Angestellte Selbständige im Gewerbe bzw. Freiberufler Die wichtigsten Personengruppen Beamte Bauern

8 Die gesetzliche Sozialversicherung Kranken - versicherung Unfall - versicherung Arbeitslosenversicherung Pensions - versicherung

9 Die gesetzliche Krankenversicherung

10 Die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen werden als Sachleistungen zum Teil mit Selbstbehalt Geldleistungen Kostenerstattung, Kostenersatz bzw. Zuschüsse erbracht

11 Sachleistungen Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe bei Kassenärzten bzw. Kassenambulatorien, Medikamente, Heilbehelfe Grundsatz freie Arztwahl Spitalspflege Transport zum/vom Spital (Ausnahme: Bergungskosten bei Freizeitunfällen) Medizinische Hauskrankenpflege Mutterschaft, Pflege in einem Spital oder Entbindungsheim Zahnbehandlung und Zahnersatz Jugendlichen- und Gesundenuntersuchung Genesungs-, Erholungs-, Kuraufenthalte; Hilfsmitteln

12 Geldleistungen Krankengeld: Wird ausbezahlt, wenn kein Entgeltforzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr besteht; bei Anspruch auf halbe Lohnfortzahlung gebührt halbes Krankengeld Wochengeld: Finanzielle Absicherung berufstätiger Mütter; in der Regel 8 Wochen vor und nach der Geburt ASVG GSVG BSVG B-KUVG ja ja, wenn Zusatz-neiversicherung, Entfällt, da für den Fall der Dienstverhinderung infolge sonst nein Krankheit ohnedies durch das Dienstrecht der Beamten die volle Gehaltfortzahlung ja Anspruch nach dem Betriebshilfegesetz vorhanden Anspruch nach dem Betriebshilfegesetz vorhanden gewährleistet ist Wochengeld für Verdienstausfall nicht wie im ASVG, sondern zusätzlich zum laufenden Einkommen

13 Die gesetzliche Pensionsversicherung

14 Allgemeines Aufgabe ist es, dem Versicherten im Alter bei geminderter Arbeitsfähigkeit nach dessen Tod den hinterbliebenen Familienangehörigen durch Gewährung einer Pension ein Einkommen zu sichern Arten der Pensionsvorsorge Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Hinterbliebenenvorsorge

15 Pensionsharmonisierung (Gilt für alle Personen welche ab dem geboren sind) Ziel = einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen Regel Grundsätzlich gilt: Nach 45 Beitragsjahren, im Alter von 65 Jahren soll eine Pension von 80 % des Lebensdurchschnitteinkommens erzielt werden

16 Pensionsharmonisierung Auswirkungen Pensionslücke Einkommen Berufsbeginn Einkommen Berufsende Durchschnittseinkommen Pension

17 Witwenpension Witwenpension gebührt auf unbeschränkte Zeit nur, wenn aus der Ehe ein Kind stammt oder die Witwe im Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr vollendet hat oder die Ehe mind. 10 Jahre dauerte Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die Witwenpension nur für 2,5 Jahre, dann erlischt sie Lebensgefährtin/Lebensgefährte erhält keine Witwen/Witwerpension

18 Waisenpension Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres (unabhängig von eigenen Einkünften) Kinder nach Vollendung des 18.Lebensjahres wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) stehen oder bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes Studierende Kinder müssen den Studienerfolg nachweisen Erwerbstätigkeit des Kindes Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann man neben dem Bezug einer Waisenpension jede Erwerbstätigkeit ausüben Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit überwiegend die Arbeitskraft des Kindes beansprucht

19 Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension Zahlt bei Arbeitsausfall durch eine Berufs Erkrankung Wartezeit bei 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder 300 Versicherungsmonate Altersabhängige Wartezeit vor dem 27.Lebensjahr: Mindestens 6 Versicherungsmonate müssen erworben sein bei einem Stichtag vor dem 50.Lebensjahr: 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (Rahmenzeit) bei einem Stichtag nach dem 50.Lebensjahr: Verlängerung der Wartezeit um jeweils einen Versicherungsmonat pro Lebensmonat über dem 50.Geburtstag bis maximal 180 Versicherungsmonate.

20 Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension Entfall der Wartezeit: wenn ein Arbeitsunfall, wenn eine Berufskrankheit oder Wehrdienstbeschädigung, die Ursache der Berufsunfähigkeit ist

21 Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension 27-jähriger Mann, nach 4 Studienjahren jetzt im 2. Berufsjahr als techn.angestellter, 24 Versicherungsmonate erworben, mtl. Bruttoeinkommen 2.800,- (Netto 1.790,-), wird auf Grund eines Freizeitunfalles berufsunfähig Zuerkannte gesetzliche BU-Pension: KEINE

22 Die gesetzliche Unfallversicherung

23 Die gesetzliche Unfallversicherung Aufgabenbereich ist die Heilung und Entschädigung der Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Verhütung

24 Unfallbegriff: Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen schädigend und unfreiwillig auf den Körper einwirkt

25 Arbeitsunfall Ein Arbeitsunfall oder Dienstunfall bei den Beamten muss sich in einem Örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Bestimme Unfälle (z.b. bei Lebensrettung, Aushilfe im landwirtschaftlichen Bereich) sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt.

26

27 Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung Sachleistungen: Kostenlose Unfallheilbehandlung (mit allen geeigneten = bestmöglichen Mitteln) Rehabilitation Geldleistungen: Versehrtenrente (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % und länger als 3 Monate nach dem Unfall)

28 Die Situation

29 Private Unfallversicherung

30 Unfallversicherung Denn: Unfallversicherung schafft ABSICHERUNG eines EXISTENZGEFÄHRDETEN RISIKOS

31 Unfälle im Haushalt und Freizeit nach Tätigkeiten und Geschlecht Reinigung im Haus Wäschepflege Kochen,Küche Andere Haushaltsarb. Einkaufen Reparaturen Hausbau Instandhaltung Haus Freizeit,Spiel und Hobby Gartenarbeit Sonstige Tätigkeiten Männer Frauen 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% Mikrozensus, ÖSTAT 1997 (Basis = Unfallpersonen - Mehrfachantworten möglich)

32 Altersverteilung schwerversehrter Unfallpatienten > Schwerversehrte / Jahr Heim,Freizeit Sport Arbeit Verkehr Altersgruppe

33 Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich Die Unfallversicherung gilt weltweit Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr

34 Sachliche Begrenzung Leistung nur für Unfallfolgen Abzug der Leistung bei Vorinvalidität Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen (wenn die Mitwirkung über 25 % ausmacht)

35 Dauernde Invalidität, Leistungsvoraussetzung Es muss eine dauernde Invalidität zurückbleiben Muss innerhalb eines Jahres ab Unfalltag eintreten Muss als Unfallfolge auftreten Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt

36 Gliedertabelle Ein Ohr % beide Ohren % (Gehör) Arm % Ein Auge % beide Augen % Milz % eine Niere % Zeigefinger % Daumen % and.finger... 5 % Bein % Große Zehe... 5 % andere Zehe... 2 %

37 Gliedertabelle Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Prozentpunkte gekürzt Beispiel: 40 % Funktionsunfähigkeit eines Armes! Laut Gliedertabelle: Arm % Ergebnis: 40 % von 70 % = 28 %

38 Bestimmung des Invaliditätsgrades Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit mehrerer Körperteile werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengezählt. Die Gesamtinvalidität kann jedoch für jedes Unfallereignis nie mehr als 100 % betragen.

39 Jugendunfallversicherung bei Raiffeisen Für Kinder und Jugendliche von 0. bis zum 27. Lebensjahr Spätestes Eintrittsalter ist der 27. Geburtstag. Danach Einzelunfallversicherung Standard-Schutz oder TOP-Schutz (Super-Aktiv 600) Generell Gefahrenklasse I Besonders günstige Prämie Prämienbefreiung: 6 Monate für Schulabgänger, 6 Monate für Präsenzdienst 9 Monate für Zivildienst

40 Fälligkeit der Leistung Die Leistung ist fällig, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach feststeht Möglichkeit der Bevorschussung, wenn die Leistung dem Grunde nach feststeht und der Versicherungsnehmer Ansprüche stellt Verjährung entsprechend 12 VersVG 3 Jahre

41 Lebensversicherung Grundlagen

42 Warum Lebensversicherung? Vorsorge im Ablebensfall Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Hinterbliebenen Abdeckung von Kreditverpflichtungen Vorsorge im Erlebens- und Rentenfall Wesentliche Ergänzung zur gesetzlich geregelten Mindestversorgung (staatl. Pension) Einkommenssicherung bei Ausfall der Arbeitskraft und bei Pensionsantritt

43 Pension Ziel (3 Säulen Modell) Staatliche Pension Betriebliche Pension PRIVATE KAPITAL- BILDUNG zur Absicherung der Grundbedürfnisse zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards

44 Geburtenanzahl in Österreich

45 Gründe der Problematik Die Lebenserwartung steigt Immer weniger Kinder Österreicher sind Frühpensionsweltmeister Immer längere Ausbildungszeiten Immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber

46 Arten der Lebensversicherung Ablebensversicherung Kapitalversicherung Er- oder Er- und Ablebensversicherungen Pensionsversicherungen Wertpapier- oder Fondsversicherungen

47 Grundwissen Sachversicherung

48 Typen der Sachversicherung nach dem versicherten Objekt Wohnungsversicherung Eigenheimversicherung KFZ-Versicherung Rechtsschutzversicherung RV RV RV RV

49 Risken der Sachversicherung nach der versicherten Gefahr Feuerversicherung Sturmschadenversicherung Leitungswasserschadenversicherung Glasversicherung Haftpflichtversicherung

50 Allgemeine Begriffe Schadenversicherung Versicherungssumme Versicherungswert Schadenersatz Versicherte Gefahren, Schäden und Sachen Bereicherungsverbot

51 Sachversicherung - Grundwissen Schadenversicherung Sachversicherung wird vorwiegend in Form der sog. Schaden- oder Interessenversicherung betrieben. Das bedeutet, dass im Schadensfall nicht - wie bei der Summenversicherung - eine bestimmte, im Vorhinein festgesetzte Summe zur Auszahlung gelangt sondern, dass die Höhe der Entschädigung von den Faktoren Versicherungssumme, Wert und Schadenshöhe abhängig ist. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist jene Summe, die im einzelnen Versicherungs-vertrag laut Polizze als Höchstgrenze für die Leistung des Versicherers vereinbart wurde. Sie bildet meist die Grundlage der Prämienberechnung. Versicherungswert Der Versicherungswert ist der tatsächliche Gesamtwert der versicherten Sachen. Auch wenn die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert ist, erhält der Versicherungsnehmer höchstens den Versicherungswert.

52 Sachversicherung - Grundwissen Schadenersatz Im Regelfall erfolgt der Schadenersatz in Form einer Geldleistung des Versicherers. Bezahlt wird der Wert der zerstörten (verlorenen) Sache oder die Wiederherstellungskosten (Reparatur) der beschädigten Sache. Versicherte Gefahren, Schäden und Sachen Versicherte Gefahren sind Ereignisse, für deren Folgen der Versicherungsschutz wirksam wird (zb Brand). Versicherte Schäden sind Schäden, für die Ersatz geleistet werden soll (zb kaputte Glasscheibe). Versicherte Sachen sind Sachen, für deren Zerstörung, Verlust oder Beschädigung Schadenersatz geleistet wird (zb elektrische Geräte). Bereicherungsverbot Der Schadenersatz durch den Versicherer ist begrenzt: durch die Versicherungssumme, mit dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache, mit der Höhe des tatsächlichen Schadens ( 55 VersVG).

53 Wertbegriffe Neuwert Zeitwert Verkehrswert Liebhaberwert

54 Sachversicherung - Grundwissen Neuwert Der Neuwert entspricht den Wiederherstellungskosten oder dem Wiederbeschaffungspreis. Das ist jener Betrag, der aufgewendet werden muss, um die Sache neu zu beschaffen oder herzustellen. Zeitwert Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert abzüglich einer Wertminderung, hervorgerufen durch Alterung oder Abnützung. Bei der Zeitwertversicherung ist der Versicherungswert der Zeitwert der versicherten Sache. Verkehrswert (Gemeiner Wert) Wert, den eine Sache im Geschäftsverkehr hat. Der Verkehrswert wird besonders bei Sachen von historischem/künstlerischem Wert vergütet, da bei diesen Sachen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt. Liebhaberwert Dieser Wert entspricht der besonderen Vorliebe für bestimmte Dinge, zb "Omas Sekretär", "Großvaters Taschenuhr". Der Liebhaberwert wird bei der Entschädigung niemals berücksichtigt.

55 Sachversicherung - Grundwissen Intensität des Versicherungsschutzes Die Höhe der Entschädigung hängt in der Sachversicherung also von der Höhe der Versicherungssumme ab, die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert des versicherten Objektes. Vollwertversicherung

56 Sachversicherung - Grundwissen Überversicherung

57 Sachversicherung - Grundwissen Unterversicherung

58 Sachversicherung - Grundwissen Unterversicherung

59 Entschädigung Höchstgrenze = max. Versicherungssumme bzw. Versicherungswert (Bereicherungsverbot)

60 MEIN ZUHAUSE Eigenheim und Wohnen

61 Berechnung - Wohnungsversicherung Wohnungsinhalt Einrichtungsgegenstände, Wäsche und Bekleidung Haushaltsmaschinen und Geschirr Hobby-Sachen, Wertsachen Lebensmittel, Heizmaterial, Werkzeug Verglasung, fremdes verwahrtes Eigentum

62 Privat- und Sporthaftpflichtvers. (allgemein) Was gilt als Versicherungsfall? Ein Schadensereignis das dem privaten Risikobereich entspringt und aus dem Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen können. Beispiel: Jugendlicher spielt bei einem Freund in dessen Garten Fußball und schießt aus versehen eine Fensterscheibe ein.

63 Deckung Gebäude und Grundstückshaftpflichtvers. (allgemein) Schadensereignis das dem Risiko entspringt und aus dem Schadenersatzverpflichtungen dem VN erwachsen können Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der vers. Liegenschaft und Bauwerke Schadenersatzverpflichtungen des VN als Bauherr

64 Raiffeisen Rechtsschutzversicherung

65 Angst vor einem Rechtskonflikt? Jeder, der im Recht ist, soll auch zu seinem Recht kommen!

66 Wozu benötige ich eine Rechtsschutzversicherung? Aufgabe der Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung deckt dem Versicherten den Schaden der ihm dadurch entsteht, dass er von einem geschädigten Dritten zu einer Schadenszahlung aufgefordert wird, bzw. hilft ihm bei der Abwehr! Wozu RS-Versicherung? Mit der Rechtsschutz-Versicherung können sie ohne Sorgen Rechtshilfe in Anspruch nehmen, ohne gleich an die Kosten zu denken.

67 Wahrnehmung des RS-Versicherer Der RS-Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers (VN) indem er den VN berät evtl. selbst für den VN außergerichtlich tätig wird (Vergleiche usw.) dem VN auf dessen Wunsch einen versierten Rechtsanwalt auswählt einen Rechtsanwalt beauftragt die Strafkaution im Ausland vorübergehend übernimmt an den VN gerichtliche Kostenvorschreibungen prüft Musterprozesse organisiert etc. = DIENSTLEISTUNGSFUNKTION und die dem VN dabei entstehenden Kosten trägt = KOSTENTRAGUNGSFUNKTION

68 Mobilität Mein Auto

69 Kfz-Haftpflicht Sie haben ein schönes Auto. Sie genießen die vielen Vorteile, die Ihnen Ihr Fahrzeug bietet. Medien und Statistiken beweisen allerdings: Der Alltag im Straßenverkehr birgt viele Gefahren! Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges entstehen können. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt. Spaß am Fahren. Freude am Auto.

70 Kfz-Haftpflicht Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung dient zum Schutz aller Beteiligten die sich auf öffentlichen Flächen bewegen. Gesetzliche Mindestversicherungssumme EUR ,00 zum Schutz des Geschädigten Schutzvorkehrung für den Schädiger

71 Gesetzliche Grundlagen Versicherter Personenkreis Eigentümer Halter berechtigte Lenker Insassen

72 Kfz-Haftpflicht - Versicherungssumme In der Kfz- Haftpflichtversicherung sind versichert: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden Vorsicht mit der Mindest-Versicherungssumme Die Raiffeisen-Versicherung bietet Ihnen optimale Absicherungsmöglichkeiten an!

73 Bonus/Malus-System Bonus/Malussystem in Österreich Bonusstufen Malusstufen Prämienstufe Prozent der Grundstufe Stufen-Umreihung Bei Schadenfreiheit pro Jahr eine Stufe nach unten bei einem ersatzpflichtigen Schaden (pro Schaden) drei Stufen nach oben

74 4. Obliegenheiten Bonus/Malus-System des VN Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Im Kfz nicht mehr Personen befördern als zugelassen Lenkerberechtigung Alkohol, Suchtgifte, Medikamente Kfz muss fahrtüchtig sein Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles Hilfeleistungspflicht Anzeigepflicht Bei Personenschäden polizeiliche Meldung erstatten Anerkennungsverbot

75 Meine Mobilität: Raiffeisen-Call-Center RV Call-Center

76 Mobilität Mein Auto - Kasko

77 Kfz-Kasko Die Kaskoversicherung deckt den unmittelbar am versicherten Fahrzeug entstandenen Schaden nach dem Deckungsumfang der jeweiligen Kaskovariante.

78 Deckungsumfang Umfang der Ersatzleistung Totalschaden Wiederbeschaffungswert (Kfz im gleichen Alter und im gleichen Zustand) Teilschaden Wiederherstellungskosten (Reparaturkosten) Keine Umreihung im Schadensfall!

79 Verhalten im Schadensfall Bei folgenden Schäden ist unverzüglich Anzeige zu erstatten: Brand/Explosion Verletzt der VN diese Obliegenheit, kann das Leistungsfreiheit zur Folge haben! Diebstahl / Raub / unbefugter Gebrauch Berührung mit Tieren Kollision mit unbekannten Kfz Vandalismusschäden

80 JUGEND-START-PACKAGE

81 4YoungLife Privathaftpflichtversicherung Wohnungsversicherung Rechtschutzversicherung Jugend-Start-Package Jugendunfall-Versicherung Mein Auto Mein Leben Meine geförderte Lebenspension

82 Deckungsumfang um EUR 5,00 pro Monat Laufzeit 3 Jahre Haftpflicht: Haushalt: Rechtschutz: VS EUR ,-- VS EUR auf erstes VS EUR ,--(bei Bedarf bis EUR ,--) Weltweit Risiko für das persönliche Schadenersatz - Rechtschutz Eigentum Straf - Rechtschutz VS EUR 730,-- für Bargeld, Beratungs - Rechtschutz Schmuck usw. Lenker - Rechtschutz versichert ist nur der/die Versicherungsnehmer/in

83 Vorteile des Jugend-Start-Package Umfassender Vollschutz für junge Leute von 15 bis 27 Jahren Supergünstige Paketprämie Schulabgänger zahlen 6 Monate keine Prämie Präsenzdiener zahlen 6 Monate bzw. Zivildiener 9 Monate keine Prämie Alles aus einer Hand

84 Der Versicherungsvertrag Gegenstand = Versicherungsschutz Das Versprechen des Versicherers bei Eintritt eines genau definierten ungewissen Ereignisses eine bestimmte Leistung zu erbringen Gegenleistung = Prämie

85 Polizze Was ist der Unterschied zwischen dem Versicherungsvertrag und der Polizze? Versicherungsvertrag = Antrag Polizze = eigentliche Urkunde Polizze = Beweisurkunde über Abschluss und Inhalt des Vertrages + Annahmeerklärung des Versicherers

86 Personen eines Versicherungsvertrages Versicherungsnehmer Versicherter Bezugsberechtigter

87 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Wann beginnt der Versicherungsschutz Zahlung der Erstprämie Nie vor vertraglich vereinbartem Versicherungsbeginn (Polizze) Wann endet der Versicherungsvertrag Einvernehmliche Beendigung Zeitablauf Kündigung Rücktritt

88

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