Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage Reinhold Strobl SPD Verschuldung von Landkreisen in Grenzregionen Antwort

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom Gedenkt die Staatsregierung, den besonders verschuldeten Gemeinden in irgendeiner Weise direkt zu helfen? Verschuldung von Landkreisen in Grenzregionen Im Rahmen der Anhörung der Ausschüsse für Staatshaushalt und Finanzfragen und Kommunale Fragen und Sicherheit zum Thema Kommunaler Finanzausgleich am 26. September 2012 wurden die Eckdaten zur durchschnittlichen Verschuldung von Gemeinden in den Landkreisen und Regierungsbezirken Bayerns zum vorgestellt. Dabei stellte es sich heraus, dass alle Gemeinden mit einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von über Euro in den Landkreisen der Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern liegen. Am stärksten von einer erhöhten Pro-Kopf-Verschuldung sind die Landkreise der früheren Grenzregionen betroffen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie erklärt sich die Tatsache, dass die Gemeinden in den Landkreisen Wunsiedel im Fichtelgebirge, Regen, Kronach, Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Freyung-Grafenau, Cham, Lichtenfels, Passau, Tirschenreuth sowie Oberallgäu und Ostallgäu eine erhöhte Pro-Kopf-Verschuldung aufweisen? a) Ist hier eine kausale Verbindung mit der geografischen Lage der Landkreise möglich? b) Welchen Einfluss haben infrastrukturelle Faktoren hierbei? 2. Welche strukturpolitischen Faktoren spielen bei der Verschuldung eine Rolle? a) Mit welchen strukturpolitischen Maßnahmen und Programmen wird den betroffenen Regionen geholfen? Antwort des Staatsministeriums des Innern vom Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht jedes Jahr einen bundesweiten Ländervergleich über die Höhe und Struktur der kommunalen Schulden (vgl. Grafik 1). Darin belegen die bayerischen Kommunen den zweitbesten Platz unter allen Flächenländern Deutschlands. Die Untersuchung ist deshalb besonders aussagekräftig, weil sie einen vollständigen Überblick über die Verschuldung der Kommunen vermittelt. Neben den in der Schuldenstatistik erfassten Kern- und Extrahaushalten werden hier zusätzlich die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die mittelbare Schulden der Kommunen darstellen, erfasst. Grafik 1 3. Welcher Art sind die Schulden dieser Kommunen (Schulden im öffentlichen/nichtöffentlichen Bereich, Bürgschaften, Schulden bei FEUs etc.)? a) Lässt sich anhand der Schuldenstruktur eine Gemeinsamkeit der Problematik ableiten? 4. Wie ist damit zu rechnen, dass sich die Pro-Kopf- Verschuldung dieser Regionen in Zukunft entwickeln wird? a) Ist eine Verbesserung der Situation zu erwarten, und wenn ja, warum? b) Ist eine Verschlechterung der Situation zu erwarten, und wenn ja, warum? (Grafik entnommen aus: Kommunale Finanzindikatoren im Wegweiser Kommune.de der Bertelsmann-Stiftung, Stand März 2012) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/15284 Die Grafik zeigt, dass die bayerischen Kommunen per Saldo im Vergleich der Kommunen aller Flächenländer hinsichtlich ihrer Gesamtschulden am eine deutlich unterdurchschnittliche Verschuldung je Einwohner aufweisen. Aus der Grafik ist auch ersichtlich, dass Kassenkredite in Bayern im Gegensatz zu einigen anderen Ländern kaum eine Rolle spielen. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt: Zu 1. a) und b): Die Fragen 1, 1a und 1b werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: Die Entstehung einer überdurchschnittlichen Kommunalverschuldung im Einzelfall ist in aller Regel multikausal bedingt; dabei unterscheiden sich die individuell maßgebenden Ursachen von Kommune zu Kommune. Wichtige externe Einflussfaktoren für die Entwicklung der Kommunalschulden im Einzelfall sind dabei u. a. die wirtschaftliche Entwicklung global und in der Kommune/Region, die strukturelle Situation in der Kommune, die demografische Entwicklung in der Kommune. Daneben haben stets auch die politischen Entscheidungen im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in den Beschlussgremien vor Ort einen Einfluss auf die Entwicklung der kommunalen Verschuldung. Treten wie etwa in verschiedenen Gemeinden in den (früheren) Grenzregionen der Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern im Einzelfall mehrere dieser Faktoren gehäuft oder konzentriert auf, so begünstigt dies die Gefahr der Entstehung einer überdurchschnittlichen Verschuldung. So stehen auch in Bayern in vereinzelten Fällen (mit einem Schwerpunkt entlang der grenznahen Regionen in Nord- und Ostbayern) Kommunen aufgrund einer negativen demografischen Entwicklung, unter Umständen zusätzlicher struktureller Probleme und des bereits erreichten Grades der kommunalen Verschuldung vor dem Problem, ihre dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit aus eigener Kraft zu gewährleisten bzw. wiederzuerlangen. Diesen Kommunen bieten insbesondere die neu geschaffenen Stabilisierungshilfen eine wertvolle Hilfestellung zur Wiedererlangung einer geordneten Haushaltswirtschaft. Insgesamt aber ist die Verschuldungsstruktur der bayerischen Kommunen im bundesweiten Vergleich wie in der Vorbemerkung dargestellt positiv zu bewerten. Die bayerischen Kommunen belegen seit Jahren einen Spitzenplatz bei den Investitionen; dennoch ist die rege Investitionstätigkeit der bayerischen Kommunen nicht durch eine besonders hohe Verschuldung erkauft. Zu 2. und 2. a): Die Fragen 2 und 2a werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: Die besonders verschuldeten Landkreise in den Grenzregionen Nord- und Ostbayerns sind auch vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel stark betroffen. Diese stehen als Raum mit besonderem Handlungsbedarf im Fokus der Bayerischen Staatsregierung. Eine entsprechende Gebietskulisse ist im Aktionsplan demografischer Wandel und im aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) verankert. Ziel der Staatsregierung ist es, die Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf besonders zu entwickeln. Dies gilt bei Planungen und Maßnahmen zur Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Ausweisung räumlicher Förderschwerpunkte sowie diesbezüglicher Fördermaßnahmen und der Verteilung der Finanzmittel, soweit die vorgenannten Aktivitäten zur Gewährung gleichwertiger Lebensund Arbeitsbedingungen einschlägig sind. Entsprechende Maßnahmen, die vor allem auch zur Stärkung der ökonomischen Basis in o. g. Räumen beitragen, sind z. B.: die Programme der Regionalen Wirtschaftsförderung. Gemäß Ministerratsbeschluss vom sind in Ostbayern 70 % und in den restlichen Regierungsbezirken 30 % der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel einzusetzen. Diese Maßgabe wurde bisher immer überplanmäßig umgesetzt. Darüber hinaus stellt die Bayerische Staatsregierung im Rahmen von Aufbruch Bayern für die Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf seit 2012 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 35 Mio. zur Verfügung. Im DHH 2013/14 ist eine weitere Verstärkung um jährlich 20 Mio. vorgesehen, die insbesondere den Grenzlandkreisen zugutekommen wird. In den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf können die beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze für gewerbliche Investitionen nunmehr besser ausgeschöpft werden. Ergänzt wird die einzelbetriebliche Investitionsförderung und die Unterstützung kommunaler touristischer Basisinfrastrukturen (RÖFE) durch die beiden grenzübergreifenden INTERREG-A-Programme mit der Tschechischen Republik und der Republik Österreich ( ). die Förderung über das bayerische EFRE-Programm im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ( ). Hier wird eine Sonderzuweisung in Höhe von rund 84 Mio. exklusiv in der 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Grenze eingesetzt. Gleichzeitig ist die Hälfte der übrigen EFRE-Mittel (ca. 492 Mio. ) für den Einsatz in den drei ostbayerischen Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken vorgesehen. der kommunale Finanzausgleich, der 2012 passgenauer für Kommunen mit schrumpfender Einwohnerzahl gestaltet wurde. Dazu gehört insbesondere die Ausweitung des Demografiefaktors bei den Schlüsselzuweisungen von fünf auf zehn Jahre. Auch beim neuen bayerischen Breitband-Hochgeschwindigkeitsförderprogramm haben die im Aktionsplan demografischer Wandel dargelegten Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einen Vorrang, da sie die Höchstförderung von bis zu 80 % erhalten.

3 Drucksache 16/15284 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Einige Landkreise der o. g. Teilräume sind auch als Beispielregionen ausgewiesen (im Einzelnen: die Landkreise Wunsiedel im Fichtelgebirge, Tirschenreuth, Haßberge und Freyung-Grafenau). Bei den Beispielregionen handelt es sich um eine Initiative des Staatssekretärausschusses Ländlicher Raum in Bayern mit der Zielsetzung, in den Regionen modellhaft innovative und effiziente Ansätze zur Bewältigung regionaler Herausforderungen zu entwickeln und exemplarisch umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die beispielhafte Nutzung und Verzahnung bestehender staatlicher Instrumente und Programme für den ländlichen Raum. Über die konkreten Projekte und Maßnahmen der Staatsregierung in den Beispielregionen hat der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in seinem Schreiben an den Bayerischen Landtag vom (Abschlussbericht zum Landtagsbeschluss auf Drs. 16/8133) ausführlich berichtet (Anlage 1). Besonders herauszustellen sind dabei die regionalen Demografieprojekte in den Landkreisen Tirschenreuth und Wunsiedel i. F. sowie die Bayerische Initiative Regionale Daseinsvorsorge (BIRD) in den Landkreisen Regen und Tirschenreuth (siehe Ziff. 3.1 des Abschlussberichts). Zu 3. und 3. a): Die Fragen 3 und 3a werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat in beigefügter Übersicht (Anlage 2) die Pro-Kopf-Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden in den einzelnen bayerischen Landkreisen ausgewertet (Stand: ). Unterschieden wurde zwischen Schulden beim öffentlichen/ nichtöffentlichen Bereich, Bürgschaften, kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Schulden der Eigenbetriebe und Kassenkrediten. Für die aus dem Kernhaushalt ausgegliederten Bereiche (sog. FEUs sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) sieht die amtliche Statistik keine Zuordnung der Schulden nach Eigentümern oder Trägern vor. Ausnahme sind die Schulden der Eigenbetriebe. Aus der Schuldenstruktur der kreisangehörigen Gemeinden der verschiedenen Landkreise ist für uns keine gemeinsame Problematik erkennbar. Die neben den Schulden beim öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bestehenden Verpflichtungen aus Bürgschaften, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Schulden der Eigenbetriebe sind sehr unterschiedlich in ihrer Höhe. Das Volumen der aufgenommenen Kassenkredite ist tendenziell bei den im Durchschnitt pro Einwohner hoch verschuldeten kreisangehörigen Gemeinden in einzelnen Landkreisen höher. Zu 4., 4. a) und b): Die Fragen 4, 4a und 4b werden aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die von einer überdurchschnittlichen Verschuldung betroffenen grenznahen Kommunen in den Regierungsbezirken Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern mit vielfältigen strukturpolitischen Maßnahmen. Daneben profitieren diese Kommunen von besonderen Schwerpunktsetzungen zugunsten des ländlichen Raums im kommunalen Finanzausgleich. Insofern darf auf Antworten zu den Fragen 2, 2a) und 5 verwiesen werden. Daneben wird die Entwicklung der Kommunalverschuldung in den in der Schriftlichen Anfrage genannten Landkreisen auch in Zukunft vom Zusammenspiel verschiedener externer Einflussfaktoren wie insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung global und in der Region, der strukturellen Situation oder der demografischen Entwicklung in der Kommune einerseits, sowie den Auswirkungen verschuldungsrelevanter Entscheidungen im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts andererseits geprägt sein. Eine mittel- bis langfristige Prognose zur Entwicklung der kommunalen Verschuldung in den genannten Landkreisen wäre vor diesem Hintergrund zwangsläufig mit erheblichen Unsicherheiten behaftet und kann daher nicht seriös vorgenommen werden. Zu 5.: Eine Entschuldung der Kommunen durch den Staat findet ihre Grenze in der kommunalen Selbstverwaltung. Es entspricht dem Wesen der Selbstverwaltung, dass die Kommune die finanziellen Folgen ihres Handelns zu tragen hat. Je stärker der Staat für eine Entschuldung der Kommunen in die Pflicht genommen wird, umso umfangreichere Eingriffe in die kommunale Finanzhoheit müsste er sich vorbehalten. Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dürfte dies dem Eigeninteresse der Kommunen zuwiderlaufen. Im Übrigen ist die Einführung staatlicher Entschuldungshilfen auch deshalb nicht der richtige Weg, da Entschuldungshilfen negative Gewöhnungseffekte und Anreize für Fehlallokationen schaffen und notwendige Anpassungsmaßnahmen und Umstrukturierungsprozesse verzögern. Entschuldungshilfen würden das völlig falsche Signal an die Kommunen geben, dass sich eine Kommune nur hoch genug verschulden muss, um staatliche Hilfen zu erhalten. Auf der anderen Seite würden diejenigen Kommunen bestraft, die stets restriktiv und sparsam gewirtschaftet haben. Ein allgemeines bayernweites Entschuldungsprogramm, das an einer überproportionalen Verschuldung von Kommunen festmacht, würde im Übrigen auch Kommunen zur Verfügung stehen, die sich aus eigener Kraft hinreichend helfen können. Bayern hilft stattdessen mit seinen neu eingeführten Stabilisierungshilfen gezielt strukturschwachen Kommunen, die sich in einer unverschuldeten finanziellen Notlage befinden und konsolidierungswillig sind. Der Haushaltsansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird ab dem Jahr 2013 mit der Bereitstellung von 100 Mio. fast vervierfacht. Durch diese Mittelerhöhung wird die Effektivität dieser Hilfen nochmals spürbar erhöht.

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25 Schuldenstatistik zum Gemeinden in den Landkreisen Schulden beim öffentlichen Bereich Schulden beim nichtöffentlichen Bereich Bürgschaften kreditähnliche Rechtsgeschäfte Schulden der Eigenbetriebe Kassenkredite Euro je Einwohner Euro je Einwohner Euro je Einwohner Euro je Einwohner Euro je Einwohner Euro je Einwohner Altötting Bad Tölz-Wolfratshausen Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg a.lech Miesbach Mühldorf a.inn München Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.ilm Rosenheim Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Passau Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i.d.opf Neustadt a.d.waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Bamberg Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i.fichtelgebirge Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim Nürnberger Land Roth Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Würzburg Aichach-Friedberg Augsburg Dillingen a.d.donau Donau-Ries Günzburg Lindau (Bodensee) Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu Summe Bayern (kreisangehörige Gemeinden)

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