3) Anfänger und Ungeübte unterliegen der Aufsicht eines erfahrenen Modellfliegers.
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- Jacob Kappel
- vor 8 Jahren
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1 Modellfliegerclub Laabertal e. V. Flugplatzordnung I. Platzordnung 1) Platzhalter des Modellfluggeländes bei Pfeffendorf ist der Modellfliegerclub Laabertal e. V., vertreten durch die Vorstandschaft. 2) Der Platz darf nur von den Mitgliedern des Vereins, sowie (bei ausdrücklicher Genehmigung) deren Gäste genutzt werden. 3) Anfänger und Ungeübte unterliegen der Aufsicht eines erfahrenen Modellfliegers. 4) Alle Kfz müssen auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden (siehe Skizze). 5) Im Bereich der Vorbereitungsfläche (Starttische) dürfen keine Kfz abgestellt werden (Ausnahme: Be- u. Entladen). 6) Auf dem Zufahrtsweg zum Fluggelände gilt ein Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf dem Fluggelände ist Schritttempo einzuhalten. 7) Das Rasenmähen erfolgt wöchentlich. In Abhängigkeit von der Jahreszeit kann es auf 14-täglich ausgedehnt werden. 8) Alle Mitglieder des Vereins sind für Ordnung und Sauberkeit auf dem Fluggelände in gleicher Weise verantwortlich. 9) Der Mähdienst führt kleinere Instandhaltungsarbeiten an den Einrichtungen des Flugplatzes durch und ist für die Leerung der Mülltonne verantwortlich. 10) Jeder sollte sich bewusst sein, dass der Zustand des Platzes ein Teil des Gesamteindruckes auf die Zuschauer und die gastgebende Gemeinde ist. Ein gepflegter Platz ist eine der Voraussetzungen, unser Fluggelände u. damit die Freude am Modellflugsport zu erhalten. 11) Da der nahe gelegene Wald zu Spaziergängen einlädt, sind insbesondere Familienangehörige und Zuschauer anzuhalten, den Waldfrieden nicht durch Liegenlassen von Abfällen und beschädigen von Bäumen zu stören. F:\MFC\Dokumente\Flugplatzordnung.pages
2 II. Flugbetriebsorrdnung 1) Der Flugbetrieb darf nur unter Aufsicht eines Flugleiters durchgeführt werden. Näheres dazu regelt Abschnitt III. 2) Der Betreib von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist zulässig: an Wochentagen von 8.oo bis 12.oo, bis Uhr an Sonn- u. Feiertagen von 9.00 bis 12.oo, bis Uhr Der Betrieb ist jedoch spätestens 1/2 Stunde vor Sonnenuntergang zu beenden. 3) a) Die verwendeten Flugmodelle müssen den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Die Motoren müssen so schallgedämpft werden, dass sie die vom Luftfahrtbundesamt vorgeschriebenen Werte (Schallpegelobergrenze) nicht überschreiten. Der zulässige Wert ist der Genehmigung zu entnehmen, bzw wird vom Vorstand und durch Aushang bekannt gegeben. Das Fliegen ist nur mit geeignetem Schalldämpfer gestattet! b) Der Zustand aller Bestandteile des Modells vor jedem Flug muss so sein, dass es nach menschlichem Ermessen. der Flugbeanspruchung standhält. Grundvoraussetzung dafür sind sorgfältige Bauausführung und gewissenhafte Beseitigung erkannter Mängel. Bei offensichtlichen Mängeln kann der Flugleiter bis zur Behebung der Mängel Startverbot verhängen. 4) a) Die Sender dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn durch Frequenzabsprache und nach Auskunft der Frequenzüberwachungstafel eine Kanalfreiheit garantiert ist. b) Sender, die keine Zulassung des FTZ Amtes nachweisen können, dürfen nicht betrieben werden. c) Der Sender ist mit folgenden Frequenzflaggen zu kennzeichnen: 27 MHz braun 35 MHz orange 40 MHz grün 433/434MHz MHz blau Die Frequenzfahnen sind mit den entsprechenden Kanalnummern zu kennzeichnen. d) Geräte der FTZ - Typenreihe,,F" aus dem 27 MHz Band bedürfen einer besonderen Überwachung, da hier bei verschiedenen Kanälen eine Frequenzüberlagerung eintreten kann. 35 MHz Geräte müssen für einen Betrieb im 10 KHz Raster ausgelegt sein. e) Betreiber einer Fernsteuerung müssen im Besitz einer Genehmigung zum Errichten u. Betreiben einer Funkfernsteuerung sein. F:\MFC\Dokumente\Flugplatzordnung.pages
3 5) Sicherheitsvorschriften a) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen nicht gefährdet werden. Start, Flug und Landungen gesteuerter Modelle sind so durchzuführen, dass weder andere Modellflieger noch Zuschauer gefährdet werden. b) Der Flugbetrieb ist nur zulässig bei Anwesenheit einer Person, die erfolgreich an einer Erste Hilfe Ausbildung teilgenommen hat. Es reicht die Befähigung der Straßenverkehrsordnung aus. Eine Kfz-Ausstattung) muss vorhanden sein. c) Auf der Start und Landefläche dürfen sich keine unbefugten Personen aufhalten. d) Bei Starts und Landungen dürfen nur die unmittelbaren Piloten und erforderlichen Helfer die Start und Landebahn betreten. e) Das Betreten der Piste und der Beginn eines Start oder Landevorgangs ist mit den am Flugbetrieb beteiligten Piloten abzusprechen. Landungen sind mit dem Ruf,,Landung" anzukündigen. Motormodelle mit stehendem Propeller und Notlandungen auf Grund irgendeiner Störung haben immer Vorrang. Beobachtete Abstürze sind laut und vernehmlich bekannt zu geben. f) Alle Piloten haben sich nach dem Startvorgang unverzüglich in den Pilotenraum vor der Aufbewahrungsbox zu begeben (siehe Skizze). g) Flugmodelle haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeuges ist der Flugbetrieb einzustellen. h) Das Anfliegen von Personen und Tieren, sowie das Überfliegen der Zuschauer und der Kfz Abstellplätze ist untersagt. i) Landwirtschaftliche Arbeiten haben Vorrang vor dem Modellflugbetrieb. Soweit auf den benachbarten Feldern gearbeitet wird, darf in dem Luftraum über diesen Feldern nicht geflogen werden. j) Jedes Vereinsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass Zuschauer die Absperrung nicht überschreiten. Vor der Absperrung befinden sich nur der Flugleiter und Piloten, die Modelle gerade Starten, fliegen oder landen k) Straßen u. Wege, welche innerhalb des zulässigen Flugsektors liegen, dürfen nur in mindestens 50 m Höhe überflogen werden. l) Die Flugmodelle dürfen nach Osten und Westen bis zu einer Entfernung von 2oo m und nach Süden F:\MFC\Dokumente\Flugplatzordnung.pages
4 bis zu einer Entfernung von 35o m betrieben werden, jeweils ausgehend von der Start- u. Landebahn. Nördliche Grenze Ist die Start- u. Landebahn. m) Jeder Pilot muss im Besitz einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung sein. 6) Es dürfen Flugmodelle mit einem (Gesamtgewicht von Maximal 25 kg betrieben werden, soweit sie nicht von Raketen angetrieben werden, deren Treibsatz mehr als 20 g beträgt hier abtrennen Die Flugplatzordnung des MFC Laabertal für den Flugplatz in Pfeffendorf habe ich heute erhalten und zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift F:\MFC\Dokumente\Flugplatzordnung.pages
5 III. Anweisung für den Flugleiter 1) Der Flugbetrieb darf nur unter Aufsicht eines Flugleiters durchgeführt werden. 2) Flugleiter vom Tage ist dasjenige volljährige Vereinsmitglied, welches als Erstes am Platz Ist. Verlässt es den Flugplatz vor Beendigung des Flugbetriebes, ernennt es einen neuen Flugleiter. Die Ernennung kann nicht abgelehnt, die Verantwortung nur bei zwingendem Grund weitergegeben werden. 3) Der Flugleiter ist für die Einhaltung der Flugplatzordnung verantwortlich. Er kann nach Ermahnung und bei wiederholten Ver3tößen Startverbot für den betreffenden Tag verhängen. Der Flugleiter ist weisungsbefugt gegenüber allen Personen auf dem Fluggelände. 4) Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen er festgestellt hat, das sie die zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten. Modellen mit höheren Schallpegeln hat er den Start zu untersagen. 5) Der Flugleiter Ist verpflichtet, das Flugbuch gewissenhaft und ordentlich zu führen. Unregelmäßigkeiten, Unfälle und Ahndung von Verstößen sind darin gesondert festzuhalten. 6) Bei Unregelmäßigkeiten und Unfällen sind festzuhalten: - Ort, Datum, Uhrzeit - beteiligte Flugmodelle - Ursache, Verlauf u. Folgen der Unregelmäßigkeit - Wetter - beteiligte Flugmodellsteuerer (Name, Anschrift) - sonstige Beteiligte - Zeugen 7) Der Flugleiter stellt vor beginn des Flugbetriebes die Frequenztafel auf und überzeugt sich von der ordnungsgemäßen Aufstellung des Sicherheitsnetzes. 8) der Flugleiter belehrt evt. Gäste über die Flugplatzordnung. 9) Wer den Anweisungen des Flugleiters nicht nachkommt oder bewusst zuwider handelt, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden (siehe dazu Vereinssatzung Pkt. 4b). F:\MFC\Dokumente\Flugplatzordnung.pages
Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.
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