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1 Informationen für Studierende Universitätspräsidentin WINTERMANTEL Margret, Univ.-Professorin Dr. rer. nat. Vorzimmer der Universitätspräsidentin Gebäude 5, Zi. 104, 2000, 3000 Telefax (302) SCHMIDT Petra Vizepräsidenten Erster Vizepräsident HÜFNER Stefan, Univ.-Professor Dr. rer. nat., 2407 Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer SEIDEL Raimund, Univ.-Professor Ph. D., 4513 Vizepräsident für Lehre und Studium HOFFMANN Walter, Univ.-Professor Dr. med., ( ) Vorzimmer der Vizepräsidenten Gebäude 5, Zi. 102, BORNKAMP Helge Kanzler CREMERS Hartwig Dr. jur. Vorzimmer des Kanzlers Gebäude 5, Zi. 109, 2002, 2620 Telefax (302) PFEIFFER Petra 10

2 Referat 4 Akademisches Auslandsamt und studentische Angelegenheiten ( ) Informationen für Studierende Leitung: Vertretung: ELSIOUFY-BAUER Heide, Dr., Gebäude 4, 4487, 4488 FRIEDRICH Mathilde, Diplomvolkswirt, Gebäude 28, 2569 Akademisches Auslandsamt (641) Gebäude 4, Dachgeschoss Telefax: aaa@univw.uni-saarland.de Leitung: ELSIOUFY-BAUER Heide, Dr., Zi. 3.24, 4488 Vertretung: WENZEL Wolfgang, Zi. 3.36, 3389 Sekretariat: TRAMPERT Susanna, Zi. 3.21, s.trampert@univw.uni-saarland.de ECTS-Beauftragte ELSIOUFY-BAUER Heide, Dr., Zi. 3.24, Koordinatorin der Partnerschaften in 4488, 4487, Mittel- und Osteuropa austria@univw.uni-saarland.de DAAD Sonderprogramme INTERREG Programme Stipendien- und Auslandsstudienberatung (Schwerpunkt Osteuropa) Koordinatorin der Europa-Programme REPLUMAZ Fabienne, Zi. 3.25, 4395, SOKRATES/ERASMUS Koordinatorin (D. E. A. Histoire, Droit, Droits de l`homme) Deutsch-Französisches Jugendwerk f.replumaz@univw.uni-saarland.de (DFJW) SAAR-LOR-LUX Charta Kontaktstelle zur Deutsch- Französischen Hochschule (DFH) Doppeldiplome mit Frankreich Informationsveranstaltungen, Stipendien- und Auslandsstudienprogramme (allgemein und Schwerpunkt Europa) Koordinator für Übersee-Programme WENZEL Wolfgang, Zi, 3.36, (Japan, China, Australien, Kanada, 3389,Telefax 3335, U.S.A.) aaaww@rz.uni-saarland.de Integrierte Auslandsstudienprogramme Stipendienprogramme (DAAD, Fulbright...) INFO-Zentrum des Auslandsamts Informationsveranstaltungen, Stipendien- und Auslandsstudien- beratung beratung (allgemein und Schwerpunkt Übersee) Videokonferenzstudio (Leitung) 11

3 Wohnraumverwaltung und- vermittlung O`NEAL Stephanie, Zi. 3.35, 4819, Erstbetreuung von Programm- studierenden Erstellung von Infomationsmaterialien für in- und ausländische Studierende Systemverwaltung und Kontaktstipendien Videokonferenzstudio (Mitarbeit) MÜDEN Ulrike, (halbtags), Zi. 3.23, 2050, Erstellung und Pflege der Internetseiten des Akademischen Auslandsamts Beantragung und Verwaltung der Kontaktstipendien Sprachkurse Deutsch als AMBERGER Marcus, (halbtags), UG 10, Fremdsprache 2742, Telefax 4955, Vorbereitung auf die Goethe- Zertifikate (ZDaF und ZMP) Studienbegleitende Tutorienprogramme Abteilung für studentische Angelegenheiten (642) Gebäude 28, Telefax (3 02) Leitung: FRIEDRICH Mathilde, Diplom-Volkswirt Zi. 108 b, Vertretung: SCHMITT Gerhard, Universitätsoberamtsrat Zi. 103, 2017 Sekretariat, D ANNA Antonia, Zi. 108 a, 2611 Anmeldestelle für Studienfahrten, a.danna@univw.uni-saarland.de Geschirrfundus, Gesetzliche Unfallversicherung Zulassung deutsche SCHMITT Gerhard,Universitätsoberamtsrat Studierende, Bildungsinländer und Zi. 103, 2017 ausländische EU-Bürger/innen g.schmitt@univw.uni-saarland.de LAUER Ulrich,Zi. 102, u.lauer@univw.uni-saarland.de ENGEL Hans Winfried,Zi. 104, h.w.engel@univw.uni-saarland.de Allgemeine Anlauf- und Beratungs- ROMINA Anita, Zi. 99, 4480 stelle, Immatrikulation, Rückmeldung a.romina@univw.uni-saarland.de und Exmatrikulation deutscher und ausländischer Studierender für frankophone Studiengänge außer Stipendiaten, Anmeldestelle für Deutschkurse Zulassung übrige ausländische KIEFER Ingrid, Zi. 97, 2156 Studierende i.kiefer@univw.uni-saarland.de LAUER Ulrich, Zi. 102,

4 Immatrikulation u. Rückmeldung KREBS Dietmar, Zi. 100, 2011 deutscher u. ausländischer Studierender für Aufbaustudiengänge- außer Stipendiaten-, Umschreibung (Fachwechsel) deutscher Studierender u. Bildungsinländer, Beurlaubung u. Exmatrikulation deutscher u. ausländischer Studierender, Immatrikulation u. Exmatrikulation bei Studiumplatztausch, Kontaktstelle für Immatrikulation u. Rückmeldung in Homburg Immatrikulation deutscher ZEITZ Ursula, Zi. 101, 2011 Studierender und Bildungsinländer, Rückmeldung LÜDTKE Dieter, Zi. 101, 3011 deutscher und ausländischer Studierender, Immatrikulation HOFFMANN Fanny, Zi. 101, 3011 deutscher und ausländischer Gasthörer/innen und Seniorenstudenten/innen Immatrikulation ausländischer MICHAELIS Brigitte, Zi. 97, 2612 Studierender Rückmeldung Studienkollegiaten/ Deutschkursteilnehmer/innen Bearbeitung von Stipendienanträgen Ausländer/innen in Deutschland Organisation von Semesterveran- FRIEDRICH Mathilde, Diplom-Volkswirt staltungen sowie Betreuung aus- Zi. 107, 2569 ländischer Gastwissenschaftler/innen und ausländischer Studierender Deutschkurse, Exkursionen, MEINCK Beate, Zi.105, 2655 Nachkontaktmaßnahmen Kontaktstelle zum IT-Management ENGELHORN Roman, Zi. 110, 2658 und den Prüfungsämtern, DV-Organisation/ -Systemverwaltung, ENGEL Hans Winfried, Zi. 104, 4146 Studenten- und Prüfungsstatistik, Änderungsdienst, STEINBACH Lutz, Diplom-Ingenieur Hardware-Betreuung, Zi. 98, 4630 Erstellung von Wahllisten 14

5 Zeittafel Informationen für Studierende Sommersemester 2001 Beginn des Sommersemesters April 2001 Beginn der Vorlesungen 2. April 2001 Ende der Vorlesungen 6. Juli 2001 Ende des Sommersemesters September 2001 Mitteilungen für deutsche Studierende und Bildungsinländer A. Neueinschreibung Für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge ist die Immatrikulation bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdgeschoss, Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich durchzuführen. Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Immatrikulation in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Gebäude 28, Erdgeschoß, Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich durchzuführen in der Zeit vom März Zur Immatrikulation sind vorzulegen: 1. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Immatrikulation. Sie können dieses Formblatt gegen Einreichung eines frankierten und adressierten Rückumschlags (DM 2,20) bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Postfach , Saarbrücken, anfordern, 2. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung; ggf. beglaubigte Fotokopie des Anerkennungsvermerks (bei deutschen Bewerbern mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland oder aus der ehemaligen DDR) sowie ggf. beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche. Nicht ausreichend ist ein Fachoberschulabschluß, der lediglich die Fachhochschulreife vermittelt. Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt nach Maßgabe der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes vom (Amtsblatt S. 268) zum Studium bestimmter Studiengänge an der Universität, 3. der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes (siehe gesonderten Hinweis), 4. eine Einzahlungsquittung über die Entrichtung des Beitrages zur Studentenschaft und des Sozialbeitrages in Höhe von DM 172, (Empfänger: Studentenwerk im Saarland e. V., Kto.-Nr bei der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Saarbrücken, BLZ ); die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer Gebührenmarke am Service Schalter der Saar Bank im Mensagebäude (28) in Saarbrücken erfolgen. Die Bankgebühren entfallen hierbei, 5. eine Bescheinigung der Bundeswehr über die Freistellung vom Wehrdienst (für Angehörige der Bundeswehr, deren Dienstzeit regulär nach dem 30. April 2001 endet), bzw. eine solche Bescheinigung vom Bundesamt für Zivildienst (für Zivildienstleistende, deren Dienst regulär nach dem 30. April 2001 endet), 6. Ihr Studienbuch, sofern Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren/sind, 7. Nachweis der Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule, sofern Sie die Immatrikulation für einen Studiengang beantragen, für den bundesweit Zulassungszahlen festgesetzt sind, und Sie in diesem Studiengang gleichzeitig an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule immatrikuliert sind, 15

6 8. Hochschulwechsler/Studienfortsetzer müssen darüber hinaus die letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Studiengangbezeichnung und Fachsemesterangabe vorlegen, Fachwechsler ins höhere Fachsemester/Quereinsteiger eine verbindliche Einstufungsbescheinigung des hiesigen oder zuständigen Prüfungsamtes. Ist der Hochschulwechsel nicht gleichzeitig mit einem Fachwechsel verbunden, wird bei der Immatrikulation die Zahl der Fachsemester fortgeschrieben. Es wird jedoch dringend dazu geraten, wegen Anerkennung bisheriger Studienleistungen mit den jeweils zuständigen Prüfungsämtern Kontakt aufzunehmen. Besteht Anlass zu der Annahme, daß ein Versagungsgrund gegeben ist, können weitere Unterlagen verlangt werden, soweit diese für die Entscheidung über das Bestehen des Versagungsgrundes erforderlich sind. Eine Immatrikulation muß versagt werden, wenn Sie im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes in dem gewählten Studiengang bereits den Prüfungsanspruch verloren haben. Beiträge Die Beiträge sind wie folgt festgesetzt: Studentenwerk... 53,40 DM Studentenschaft (einschl. Beitrag zum Semesterticket) ,60 DM 172,00 DM Empfänger: Studentenwerk im Saarland e. V. Bankverbindung: Bayerische Vereinsbank (BLZ ), Kto.-Nr Die Einzahlung kann auch durch Erwerb einer entsprechenden Gebührenmarke am Service Schalter der Saar Bank im Mensagebäude (28) in Saarbrücken erfolgen. B. Rückmeldung (ohne und mit Beurlaubung) 8. Januar 23. Februar 2001 Ein Student kann auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund beurlaubt werden. Der Antrag (auch im Internet erhältlich) mit entsprechendem Nachweis ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Universitätspräsident. Wichtige Gründe sind insbesondere Erkrankung, studienbedingter Auslandsaufenthalt sowie Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Dauer. Verspätete gebührenpflichtige Rückmeldung: 26. Februar 30. März C. Exmatrikulation Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dem Antrag (Formblatt, auch im Internet erhältlich) sind das Studienbuch und der Studentenausweis, sowie bei schriftlicher Exmatrikulation auch ein adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN C5) beizufügen. Intensivsprachkurse in den Semesterferien Die Universität des Saarlandes bietet für Studierende der Hochschulen des Saarlandes in der vorlesungsfreien Zeit (März/September) Intensivsprachkurse in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch an. Die vierwöchigen Kurse dienen der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes. Weitere Informationen: Tel , Fax , aaaso@rz.uni-saarland.de 16

7 Mitteilungen für ausländische Studierende (ohne Bildungsinländer ) Immatrikulationsvoraussetzungen 1. Deutschkenntnisse: Ausländische Studienbewerber müssen vor Aufnahme des Studiums nachweisen, daß sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Der Nachweis kann geführt werden durch: a) eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule (auch im Ausland) erworben worden ist, b) das Kleine Deutsche Sprachdiplom oder das Große Deutsche Sprachdiplom eines Goethe-Institutes, c) das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg), d) das Zeugnis der Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (DSH/PNDS) auf der Grundlage der Rahmenordnung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Über die Anerkennung des vorgelegten Sprachzeugnisses entscheidet die Universität des Saarlandes. Bewerber ohne bzw. mit wenigen Deutschkenntnissen können vor Aufnahme des Fachstudiums den Besuch des Deutschkurses bei der Universität des Saarlandes beantragen. Der Deutschkurs dauert ein bis zwei Semester und endet mit der DSH/PNDS. Die DSH/PNDS kann einmal wiederholt werden. 2. Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis: a) Die Voraussetzungen für die Einschreibung als ordentlicher Student erfüllt, wer ein Abschlusszeugnis erworben hat, das dem deutschen Reifezeugnis gleichwertig ist. Zulassungsbeschränkungen bleiben unberührt. b) Ist ein ausländisches Reifezeugnis dem deutschen Reifezeugnis nicht gleichgestellt, muß der Bewerber die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife ablegen, bevor er mit seinem Fachstudium beginnen kann. Zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird der Besuch eines Studienkollegs angeboten. Bewerber, die ein technisch-naturwissenschaftliches oder medizinisches Fach studieren wollen, besuchen das Studienkolleg der Universität des Saarlandes und legen dort die Feststellungsprüfung ab. Bewerber, die ein wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftliches Fach studieren wollen, werden von der Universität des Saarlandes den entsprechenden Vorbereitungskursen zur Feststellungsprüfung dem Staatl. Studienkolleg Mainz, Saarstraße 52, Mainz, zugewiesen. Anfragen sind an Frau Ingrid KIEFER, Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Zi. 97, Tel. (06 81) , zu richten. 3. Für alle Studiengänge, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, erfolgt die Einschreibung bis zu dem im Zulassungsbescheid angegebenen Termin in der Abteilung für studentische Angelegenheiten (Öffnungszeiten: Mo Do Uhr, Mo Do Uhr, Fr geschlossen). 4. Für alle Studiengänge, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Immatrikulation in der Zeit vom März 2001 persönlich durchzuführen. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen siehe weiter bei Mitteilungen für deutsche Studierende (A. Abs. 2 und Abs. 3). Informationen für Studierende Finanzielle Voraussetzungen Zur Deckung des Lebensunterhalts müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Die monatlichen Ausgaben eines Studenten sind von den persönlichen Bedürfnissen abhängig und betragen zur Zeit mindestens ca , DM. Aus diesem Grund wird von ausländischen Studienbewerbern eine Erklärung über die Studienfinanzierung verlangt. 17

8 Stipendien Ausländische Studienbewerber, die sich um ein Stipendium in Deutschland bewerben wollen, müssen in ihrem Heimatland dazu Anträge bei den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland einreichen. Weitere Auskünfte über Stipendienmöglichkeiten erteilt Frau MICHAELIS, Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Erdgeschoss, Zi. 97, Tel. (06 81) Die Abteilung für studentische Angelegenheiten versucht bei allen Fragen, die das Studium betreffen sowie bei sozialen Problemen, den ausländischen Studierenden zu helfen. Zweithörer Sofern eine Einschreibung als Zweithörer/in im Rahmen der Hochschulkooperation mit den Universitäten Trier, Kaiserslautern und Koblenz Landau beantragt wird, kann dies erst nach der Immatrikulation als Ersthörer/in an der Partnerhochschule erfolgen. Deshalb ist zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Immatrikulationsbescheinigung der Partnerhochschule vorzulegen. Die Beiträge entfallen, damit allerdings auch das Semesterticket am Ort der Zweiteinschreibung. Eine Immatrikulationsfrist besteht nicht. Für eine Immatrikulation als Zweithörer/in, die nicht im Rahmen der vorgenannten Hochschulkooperation erfolgt, ist ein Einzahlungsbeleg mit einem Einzahlungsbetrag von DM 27,90 vorzulegen (Bankverbindung und Kto. Nr. siehe oben unter Beiträge ). Gasthörer und Seniorenstudium 1. Als Gasthörer kann auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen in der Universität mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung bedarf der Zustimmung der Lehrperson an deren Lehrveranstaltung der Bewerber teilnehmen will. Eine Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Universitätspräsidenten. Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll nicht mehr als zehn Wochenstunden betragen. Die Zulassung ist vom 19. März 30. April 2001 in der Abteilung für studentische Angelegenheiten, Gebäude 28, Zi. 101, (Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr, Mo Do Uhr) persönlich zu beantragen. Dem Antrag (Formblatt) sind beizufügen: 1. der vom Bewerber ausgefüllte und unterschriebene Datenbogen, 2. ein Einzahlungsbeleg über 77,40 DM (das sind die Gasthörergebühr in Höhe von 75, DM sowie der Versicherungsbeitrag in Höhe von 2,40 DM) auf das Konto der Universität des Saarlandes, Konto-Nr bei der Landeszentralbank Saarbrücken, BLZ , zugunsten des Titels Eine Bareinzahlung bei der Universitätskasse ist nicht möglich. 3. der Nachweis über die Zustimmung der Lehrpersonen, an deren Lehrveranstaltungen der Bewerber teilnehmen will (Formblatt). Wird dem Antrag auf Zulassung entsprochen, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über die Zulassung als Gasthörer. 2. Das Seniorenstudium ist im Rahmen eines Gasthörerstatus (vgl. oben Punkt 1.) oder für Seniorinnen und Senioren mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) für Studiengänge, für die keine Zulassungsbeschränkungen bestehen, als reguläre(r) Student/in möglich (vgl. Mitteilungen für deutsche Studierende Punkt A. Abs. 2 und 3). Zu Beginn eines jeden Semesters ist der Studienführer Seniorenstudium gegen Zahlung von DM 4, (Schutzgebühr) bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten oder des Studienzentrums (Geb. 8.2) erhältlich. Die Antragsformulare können schriftlich gegen Einreichung eines adressierten und frankierten (DM 1,10) Rückumschlags bei der Abteilung für studentische Angelegenheiten angefordert werden bzw. sind über das Internet erhältlich. Deutsch-ausländisches Clubhaus Bewirtschaftung:

9 Zentrum für Studienberatung, Weiterbildung und Fernstudium (Studienzentrum) ( ) Gebäude 8.2, 2. OG, Zi , 2.13, Telefax (06 81) und Gebäude 17, links, UG, Telefax (06 81) , http: // Leitung: N. N. Vertretung: ROSCHER Elisabeth, Ass. iur., Geb. 8.2, Zi. 2.09, 3673, (teilzeit) zsbuser@rz.uni-saarland.de Sekretariat: KÜHN Sylke, Verwaltungsangestellte, Geb. 8.2, Zi , zsbusse@rz.uni-saarland.de Zentrale Studienberatung: Gebäude 8.2, 2. OG, Zi Telefon , Telefax studienberatung@mx.uni-saarland.de Öffnungszeiten: Montag Donnerstag: Uhr, Uhr Freitag: Uhr, Uhr Auskünfte, AULER Ellen, Verwaltungsangestellte, 3513 Informationsmaterial, zsbusea@rz.uni-saarland.de Terminvereinbarung: KÜHN Sylke, Verwaltungsangestellte, zsbusse@rz.uni-saarland.de Studienberaterinnen: ROSCHER Elisabeth, Ass. iur., Zi. 2.09, 3673 (teilzeit) zsbuser@rz.uni-saarland.de OESTERLING Gabriele, Dipl.-Psych., Zi. 2.08, 3663, (teilzeit) zsbusgo@rz.uni-saarland.de Fernstudienzentrum: Gebäude 17, links, UG, Telefon , Telefax fsz@rz.uni-saarland.de Öffnungszeiten: Montag Uhr, Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr, Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Freitag Uhr Entwicklung und Organisation: Sachbearbeitung: Berater/innen: BÜTTERICH Andrea, Dipl.-Kauffrau fszusab@rz.uni-saarland.de MEIMETH Odile, lic ès lettres, Verwaltungsangestellte fszusom@rz.uni-saarland.de BÜTTERICH Andrea, Dipl.-Kauffrau DIETMAN Valentin von, Dipl.-Math. BOSCH Elmar, M. A. 22

10 Mentor/innen: BILLEN Peter, Dipl.-Kfm. DILLSCHNEIDER Hans, Oberstudienrat FALCH Heinz, Oberstudienrat GERDUNG Franz Josef, Assessor GRAUS Felix, Oberstudienrat HAUSER Rolf, Dr. rer. pol. KAPPMEIER Walter, Dr., Oberstudienrat KLAUCK Waltraud, Dipl.-Psych., Dr., Studienrätin SCHNEIDER Michael, Dipl.-Hdl., Studienrat TRAPP Stefan, Dr. rer. nat. VOLLBRECHT Gerd, Oberstudienrat WAGENER Kristina, Dipl.-Math. WEINER Martin, Dipl.-Hdl., Studienrat WERBER Peter Careers Service Gebäude 8.2, 2. Obergeschoss, Zi. 2.13, Tel , Telefax Bei der Vorbereitung des Übergangs vom Studium in den Beruf bietet das Studienzentrum Hilfe durch Bereitstellung von einschlägiger Literatur sowie laufend aktualisierten Informationen zu Kontaktmessen, Jobbörsen etc. durch gemeinsame Projekte mit dem Hochschulteam des Arbeitsamtes (s. S. 29) wie z. B. das Seminar Bewerbertraining, das derzeit zweimal im Semester durchgeführt wird. Dezentrale Studienberatung für die Phil. Fakultäten SCHROETER Klaus, Akad. Oberrat, Geb. 10, Zi. U 06, k.schroeter@pfdek.uni-saarland.de für die Naturwissenschaftlich- DIETMAN Valentin von, Dipl.-Math., Technischen Fakultäten Geb. 45, Zi. 1.09, 3683 und die Medizinische Fakultät: vv.dietman@rz.uni-saarland.de Studienfachberatung der Hochschulen Die Hochschulen des Saarlandes haben folgende Hochschullehrer/innen oder akademische Mitarbeiter/innen benannt, die Sprechstunden für die studienbegleitende fachliche Beratung anbieten: Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft: BAUMGÄRTNER Silke U., Ass. iur. Geb. 16, EG, Zi. 110, 2003, s.baumgaertner@rewi.uni-sb.de Wirtschaftswissenschaft: der Vorsitzende des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes, Geb. 16, Zi. 109, 2138 Medizin: BOCK Rudolf, Univ.-Professor Dr., Homburg, Anatomie, Geb. 61, ( ) anrubo@med-rz.uni-saarland.de STEUDEL Ingo, Univ.-Professor Dr., Homburg, Neurochirurgie, Geb. 90, ( ) , Telefax Zahnheilkunde: SPITZER Wolfgang, Univ.-Professor Dr., Homburg, Geb. 73, ( ) Informationen für Studierende 23

11 Historisch orientierte STROHM Klaus-Peter, Dr., Kulturwissenschaften: Geb. 10, Zi. 319, 3337 Philosophie: Erstsemester und Studierende im Grundstudium: GERHARDUS Dietfried, Dr., 2849 HECKMANN Heinz-Dieter, Univ.-Professor Dr., Geb. 11.1, Zi , 2841 Studierende im Hauptstudium und Examenskandidaten: NARAHARI Rao, Priv.-Doz. Dr., 2849 LUDWIG Bernd, HD Dr., 4150 Evangelische Theologie: RAUBER Jörg, Geb. 8, 3. OG, Zi. 3.09, 2249 Katholische Theologie: MÜLLER Werner, Dr., Geb. 8, 3. OG, Zi. 317, Geschichte: MÖHLER Rainer, Dr., Geb. 10, 3. OG, Zi. 304, 2393 Informationswissenschaft: ZIMMERMANN Harald, Univ.-Professor Dr., Geb. 4, Zi. 308, 3537, Erziehungswissenschaft: ZUMKLEY-MÜNKEL Cordula, Privatdozentin Dr., (Magister) Akademische Oberrätin, Geb. 11, 2. OG, 3254 Erziehungswissenschaft: SCHMIDT Hilde, Akademische Oberrätin, (im Rahmen des Lehramts- M. Ed., Dr., Geb. 8, 4. OG, 3768 studiums) Physische Geographie PREUSSER Hubertus, Akademischer Oberrat Dr., und Anthropogeographie: Geb. 11, 4. OG, 2374 Biogeographie: SCHREIBER Harald, Dr. Zentrum für Umweltforschung, Saarbrücken-Dudweiler, Am Markt, Zeile 4 ( ) Sportwissenschaft: KOCH Peter, Akad. Direktor, Diplom-Sportlehrer, Geb. 39.1, Zi. 109, 3730, p.koch@mx.uni-saarland.de CHRISTMANN Erich, Akad. Direktor, Dipl.-Sportlehrer, Geb. 39.1, Zi. 107, 4308, c.christmann@mx.uni-saarland.de Soziologie: KRÄMER Hans Leo, Univ.-Professor Dr., Geb. 35, EG, 3782 Politikwissenschaft: WASSMUND Hans, Dr., Akademischer Direktor, Geb. 31, Zi. 406, 2176 Psychologie: SCHNEIDER Johann, Akademischer Oberrat Dr., Geb. 1, 1. OG, 2238 Vergleichende Indogermanische SCHMITT Rüdiger, Univ.-Professor Dr., Sprachwissenschaft: Geb. 11, VG, 3304 Orientalistik: PUIN Gerd-Rüdiger, Akademischer Oberrat, Dr., Geb. 11, VG, 2736 Klassische Philologie: SCHÖPSDAU Klaus, Akademischer Oberrat Dr., Geb. 10, 2. OG, 3355 Vor- und Frühgeschichte: LICHARDUS Jan, Univ.-Professor Ph. D., Geb. 11, EG, 3316,

12 Alte Geschichte: VAN HOOF Christine, Geb. 10, 2. OG, 3687 Klassische Archäologie: BRAUN Karin, Dr., Geb. 10, 1. OG, 3693 Kunstgeschichte: GÜTHLEIN Klaus, Univ.-Professor Dr., Geb. 10, 1. OG, 4302 Didaktik der Bildenden Kunst OTT KLEIN Elke, wiss. Mitarbeiterin, und Kunsterziehung: Geb. 12, 1. OG, 3530 Musikwissenschaft: Germanistik, Neuere Deutsche ENSSLIN Wolfram, Geb. 11, EG, 2506 KUNLE Andreas, 2506 MAASS Ingeborg, 3718 PETTO Hans-Dieter, Akademischer Oberrat, Literaturwissenschaft: Geb. 35, Zi. 214, BLINN Hansjürgen, Dr., Geb. 35, Zi. 214, Germanistik, Neuere Deutsche SANDIG Barbara, Univ.-Professorin Dr., Sprachwissenschaft: Geb. 35, Zi. 310, 3388 RATH Rainer, Univ.-Professor Dr., Geb. 35, Zi. 312, 3342 SCHU Josef, M. A., Dr., Akad. Oberrat Geb. 35, Zi. 416, Licence, Maîtrise: Sprecherziehung: Deutsch als Fremdsprache: BÉHAR Pierre, Univ.-Professor Dr., Geb. 8, Zi. 215, 2334 GUTENBERG Norbert, Privatdozent, Professor, Dr., M. A., Geb. 11, Zi. 230, 2502 GÖTZE Lutz, Univ.-Professor Dr., Geb. 11, Zi. 105, 2937 Romanistik: SCHÜTZ Heinz, Dr., Geb. 11, 3. OG, 3367 Anglistik: KELLNER Birgit, M. A., Geb. 35, Zi. 107, 3330, Slavistik: N. N. Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft: THEIS Jörg, M. A., Geb. 35, 4. OG, 2825, Übersetzen und Dolmetschen: Geschäftsführung der Fachrichtung 4.6, Geb. 4, Zi. 2.18, 2501 Phonetik, Phonologie: KOREMAN Jacques, Dr., Geb. 17.2, Zi. 5.02, 4690, http: // Computerlinguistik: Mathematik: Angewandte Mathematik: SAURER Werner, Dr., Geb. 17.2, Zi. 1.08, ALBRECHT Ernst, Univ.-Professor Dr., Geb. 27, Zi. 201, 3256 (Auslandsstudium) FUCHS Martin, Univ.-Professor Dr., Geb. 27, Zi. 401, 3406 SCHMIDT Gerd, Univ.-Professor Dr., Geb. 38, Zi. 102, 2435 Informationen für Studierende 25

13 Informatik: PAUL Wolfgang, Univ.-Professor Dr., Geb. 45, Zi. 314, 2436 PFITZMANN Birgit, Univ.-Professorin Dr., Geb. 45, Zi. 536, 5631 Theoretische Physik: LÜCKE Manfred, Univ.-Professor Dr., Geb. 38, Zi. 4.06, 3402 Experimentalphysik: BIRRINGER Rainer, Univ.-Professor Dr., Geb. 43 B, Zi. B 1.21, 5173 Ingenieurwissenschaften: BLEY Helmut, Univ.-Professor Dr., Fertigungstechnik/CAM: Geb. 8, Zi. 111, 3788 Werkstoffwissenschaften, WEBER Christian, Univ.-Professor Dr., Konstruktionstechnik/CAD: Geb. 8, Zi. 1.15, 4375 Elektrotechnik: N. N. Anorganische und Analytische WAGNER Horst, Professor Dr., Chemie und Radiochemie: Geb. 23, Ostflügel, Zi. 510, 2391 Biochemie: BERNHARDT Rita, Univ.-Professorin Dr., Geb. 6, Zi. 107, 4241 Organische Chemie: SCHNEIDER Hans-Jörg, Univ.-Professor Dr., Geb. 23, Westflügel, Zi. 315, 3209 Pharmazie: LEHR Claus-Michael, Univ.-Professor Dr., Geb. 8, Zi. 1.29, 3039, lehr@mx.uni-saarland.de, Biologie: Metalltechnik (Lehramt): Sozialkunde: SCHMITT Manfred, Univ.-Professor Dr., Geb. 2, 1. OG, Zi 1.18, 4730 ZIMMERMANN Richard, Univ.-Professor Dr., Homburg, Med. Biologie und Molekularbiologie, Geb. 44, 1. OG, Zi. 21, ( ) , bcrzim@med-rz.uni-saarland.de WEBER Christian, Univ.-Professor Dr., Geb. 8, Zi. 1.15, 4375 WASSMUND Hans, Akademischer Direktor Dr., Geb. 31, 4. OG, Zi. 404, 2176 Hochschule für Technik und Wirtschaft Goebenstraße 40, Saarbrücken, (06 81) Architektur: FOCHT Bernhard, Professor Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen: BOSMAN Karl Heinz, Professor Elektrotechnik: VICTOR Herbert, Professor Dr. Maschinenbau: WAGNER Wilhelm, Professor Dr. Energie- und Verfahrenstechnik: WAGNER Wilhelm, Professor Dr. Praktische Informatik: SCHMIDT Klaus Jürgen, Professor Dr. Sensor- und Feinwerktechnik: SCHMIDT Klaus Jürgen, Professor Dr. Waldhausweg 14, Saarbrücken, (06 81) Betriebswirtschaft: ZIMMER Dieter, Professor Dr. Europäische Betriebswirtschaft: ZIMMER Dieter, Professor Dr. Wirtschaftsingenieurwesen: SCHWEITZER Klaus, Professor Dr. 26

14 Hochschule für Musik und Theater des Saarlandes Bismarckstraße 1, Saarbrücken, (06 81) Informationen für Studierende DINGS Manfred, Professor Hochschule der Bildenden Künste Saar Keplerstraße 3 5, Saarbrücken, (06 81) Design: ADT Diethard, Professor Freie Kunst, Kunsterziehung: ROMPZA Sigurd, Professor Katholische Hochschule für Soziale Arbeit Rastpfuhl 12a, Saarbrücken, (06 81) Sozialarbeit/Sozialpädagogik: HUBERICH Peter, Professor Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle der Universität des Saarlandes (PPB) ( ) Gebäude 26.2, links, 2. Etage Leitung: MOLDENHAUER Ulrich, Dipl.-Psych., Zi. 006, 2515, ppbum@rz.uni-saarland.de Stellvertretung: CONRAD-MÜLLER Gabriele, Dipl.-Psych., Zi. 005, 2515 Psychologische LINKE-STILLGER Ulrike, Dipl.-Psych., Zi. 008, 2515 Berater/innen: CONRAD-MÜLLER Gabriele, Dipl.-Psych., Zi. 005, 2515 LANG Barbara, Dipl.-Psych., Zi. 004, 2515 MOLDENHAUER Ulrich, Dipl.-Psych., Zi. 006, 2515 Sekretariat und KUNKEL Ilse, Zi. 003, 2515, Fax: 2537, Anmeldung: ppbik@rz.uni-saarland.de Ärztliche Betreuung Öffnungszeiten der Anmeldung: Mo Do: und Uhr Fr: und Uhr ZEPF Siegfried, Univ.-Professor Dr. med., der PPB: ( ) Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Univ.-Kliniken, Gebäude 2, Homburg Sekretariat: DUNKEL Melitta, ( ) FESS Isolde, ( ) HOLZER Doris, ( ) Die PPB ist eine zentrale Einrichtung der Universität des Saarlandes. Sie steht den Angehörigen sämtlicher saarländischer Hochschulen zur kostenlosen und vertraulichen Inanspruchnahme offen insbesondere bei: Studienschwierigkeiten (Unzufriedenheit mit dem bisherigen Studienerfolg, Unsicherheiten über wirksame Lern- und Arbeitstechniken, Konzentrations- und Lernstörungen, Prüfungs- und Examensängste, Ängste, die zur Beeinträchtigung des Studienerfolgs beitragen (z. B. Redeängste in größeren Gruppen, Seminaren usw.), Verzögerungen des Abschlusses von Studienarbeiten oder des Examens usw.) 27

15 Persönlichen Schwierigkeiten (Beeinträchtigungen des Befindens, der Stimmungen, der Selbstsicherheit, Probleme im Umgang mit sich und anderen Menschen, dem Partner/der Partnerin, dem Elternhaus usw.) Nach erfolgter Anmeldung vergeben wir möglichst umgehend Gesprächstermine zur Abklärung und bieten bei Bedarf weiterführende Gespräche, Einzel- und Gruppentherapie an oder helfen bei der Vermittlung. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Arbeitseinheit Wissenschaftliche Weiterbildung (AWB) ( ) Gebäude 8.2, 4. Obergeschoss, Zi 4.05 und 4.06 Leiter: STRITTMATTER Peter, Univ.-Professor Dr. phil., 3731 Akademischer Mitarbeiter: BERRANG Thomas, M. A., Zi. 4.06, 3692, Telefax E- Mail: Sekretariat: N. N. Studentische Hilfskraft: KLEMP Udo, Zi. 4.05, Die Frauenbeauftragte der Universität ( ) Gebäude 31- Nebengebäude Frauenbeauftragte: MIEMIETZ Bärbel, Dr. phil., 3395, 3371 oder 4814, Stellvertreterinnen: ROSSMANITH Birgit, Dipl.-Päd., 4802, MICHEL Ingeborg, 4220, Referentinnen: BREDEBUSCH Marion, Dipl.-Päd., 4814, JUNG Sybille, M. A., 4814, Sekretariat: JOSTOCK Karin, 4795, Telefax 4794, Das Büro der Frauenbeauftragten ist Anlaufstelle für alle Frauen der Universität, sowohl Studentinnen als auch Bedienstete aller Bereiche. Ziel ist es, die Situation der Frauen zu verbessern, Nachteile für Frauen abzubauen, Frauenforschung und Frauenstudien zu verankern. 28

16 Hochschulteam des Arbeitsamtes Informationen für Studierende ein besonderer Service für Studierende und Absolventen der Universität des Saarlandes Studierende und Absolventen der Universität des Saarlandes können vor Ort, auf dem Campus, ein speziell auf sie zugeschnittenes Dienstleistungsangebot des Arbeitsamtes nutzen. Im Gebäude 8.2, neben der Studienberatung, hat das Hochschulteam seine Pforten geöffnet. Zu festen offenen Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung können die Fachdienste der Berufs- und Arbeitsberatung der saarländischen Arbeitsämter genutzt werden. Sie bieten qualifizierte Beratung und Information zu Studien-, Berufs- und Arbeitsmarktfragen (auch für Studienabbrecher/-innen) Sie nutzen ein bundes- und zunehmend auch europaweites Informations- und Beratungsnetz Sie helfen bei der Planung des Studienverlaufs, besonders auch unter beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aspekten Sie schaffen Verbindungen zu Arbeitgebern und helfen beim Berufseinstieg Sie vermitteln bei der Suche nach Praktika, Ausbildungsplätzen und Arbeitsstellen sowie Aushilfsjobs während des Studiums Sie kooperieren auf Wunsch mit anderen Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Hochschulen. Hochschulteam des Arbeitsamtes Ort Arbeitsamt Saarbrücken Außenstelle Universität Hafenstraße 18 Gebäude Saarbrücken Im Stadtwald Saarbrücken Telefon (06 81) (06 81) /06 Sprechzeiten der Fachdienste: Berater/innen im Hochschulteam dienstags und donnerstags Uhr Arbeitsvermittler/berater/innen im Hochschulteam mittwochs Uhr Job- Vermittlung montags bis donnerstags Uhr Uhr freitags Uhr 29

17 e 3@@@@@@1?Je N@@@@@@@L? 7@@@@@@@5?e?3@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@(Y?e?3@@@@@@@1?J@@@@@@@(Y?e?V'@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@@Hf?V'@@@@@@@L??7@@@@@@@Hf N@@@@@@@1? 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Im gesamten Universitätsbereich sind ca. 20 Parkplätze für Behinderte eingerichtet Für allgemeine Behindertenfragen, insbesondere zu technischen Einrichtungen sowie baulichen Maßnahmen, steht die Beauftragte für Behindertenfragen Frau ADAM Marliese, Gebäude 14, Erdgeschoss, Zimmer 003, Tel , zur Verfügung. Die Zentrale Studienberatung des Studienzentrums, Gebäude 8.2 auf dem Campusgelände, Tel / , berät in Zusammenarbeit mit den Kontaktdozenten und den Studienberatern in den Fakultäten zu Fragen der Studienvorbereitung, studienbegleitend und bei persönlichen Problemen. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen und ist selbstverständlich vertraulich. Das Studienzentrum verfügt über umfangreiches Informationsmaterial auch anderer bundesdeutscher Hochschulen. (Kontaktperson: Frau OESTERLING Gabriele, Dipl.-Psych., Zimmer 0.10, Tel / ). Aufgabe der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PPB) ist die Betreuung aller Studierenden in Problemsituationen im Arbeits-, Kontakt-, Beziehungs- oder Persönlichkeitsbereich. Die therapeutischen Angebote umfassen Einzelund Gruppentherapie, Lern- und Examenstraining sowie Informationsveranstaltungen für Studienanfänger. Das Sekretariat (Gebäude 17, 2. Etage) steht in der Zeit von 9 bis 16 Uhr für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel / ). Bei Fragen zur Studienfinanzierung (BAföG etc.), insbesondere hinsichtlich der Sonderregelungen für Behinderte, gibt das Studentenwerk im Saarland e. V. an der Universität, Gebäude 28, Tel / , Auskunft. Die Mensen in Saarbrücken und Homburg Ausgabe und Speisesaal sind entweder über Aufzug oder ebenerdig zu erreichen. Für Behinderte gelten Sonderregelungen bei der Aufnahme in die Studentenwohnheime und bei der Festlegung der allgemeinen Wohnzeit. Behindertengerechte Wohnungen werden im Wohnheim Saarbrücken-Dudweiler (Richard-Wagner- Straße 91) und in Heim E (auf dem Saarbrücker Campus) angeboten. Auskunft erteilt die Wohnheimabteilung des Studentenwerks, Gebäude 28, Tel / Auf studentischer Ebene helfen die Mitarbeiter des Sozialreferates der Studentenschaft (AStA), Tel / , Ihre Aufgabe besteht u. a. darin, mit dafür zu sorgen, daß ein behindertengerechtes Studium möglich ist. Das Sozialreferat knüpft und unterhält Kontakte zu maßgeblichen Stellen inn- und außerhalb der Universität, um möglichst schnell und unbürokratisch gerade auch Behinderten zu helfen. Zur Abklärung der beruflichen Möglichkeiten für behinderte Abiturient(inn)en und Studierende stehen neben der Kontaktperson für diesen Personenkreis, Herr BLECK- MANN Heiner (Berufsberater für behinderte Abiturienten und Hochschüler, Berufsberatung, Arbeitsamt Saarbrücken, Hafenstraße 18, Saarbrücken, Tel / ), auch die Fachdienste (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst) der Arbeitsämter zur Verfügung. Es werden auch Beratungen hinsichtlich finanzieller Hilfen während des Studiums durchgeführt. Studierende, die ihr Studium behinderungsbedingt abbrechen müssen, können Unterstützung bei der Eingliederung in nichtakademische Ausbildungsgänge erhalten. 30

18 Mensa academica Studentenwohnheime Informationen für Studierende Mensa academica Eine mensa academica sowie Aufenthaltsräume stehen den Studierenden sowohl in Saarbrücken als auch in Homburg zur Verfügung. Preise für Studentenmahlzeiten: Saarbrücken mittags Tellergericht 2,00 DM/C-Essen und Alternativessen je 3,50 DM Auswahlessen mittags und abends... nach Wahl Homburg mittags Stammessen/Alternativessen 3,10 bzw. 3,50 DM Auswahlessen mittags und abends... nach Wahl Der Mensa in Saarbrücken und in Homburg ist ein Erfrischungsraum angeschlossen. Studentenwohnheime des Studentenwerks Die Wohnheimabteilung des Studentenwerks im Saarland e. V. befindet sich in Gebäude 28, Untergeschoss, Sprechzeiten siehe Aushang. In der Wohnheimabteilung werden z. Z. folgende Heime vermittelt: Saarbrücken Universität: Heim D Gebäude Plätze Universitätsgelände: Heim E Gebäude Plätze Saarbrücken (Dudweiler), Richard-Wagner-Straße 91 (Guckelsberg) Heim Guckelsberg 187 Plätze Saarbrücken, Waldhausweg Plätze Saarbrücken, Rotenbergstraße 58 Plätze Die Wohnheimabteilung des Studentenwerks im Saarland e. V. für Homburg befindet sich im Gelände der Universitätskliniken in Homburg, Gebäude 74. Homburg, Kirrberger Straße: Heim A 87 Plätze Heim B 78 Plätze Heim C 129 Plätze Homburg, Warburgring 147 Plätze Die Studentenwohnheime bieten z. Z Studenten und Studentinnen aller Fakultäten Wohnmöglichkeit. Der monatliche Mietpreis inkl. Nebenkosten liegt z. Z. zwischen 228,00 DM und 399,00 DM. Sonstige Studentenwohnheime Das Evangelische Studierendenwohnheim im Waldhausweg 7 ist ein Angebot der Ev. Kirche im Rheinland. In zwei Häusern wohnen 73 Studierende. Die Zimmer werden von der studentischen Aufnahmekommission in einer Sitzung vor Vorlesungsende vergeben. Ziel des Hauses ist es, Studium und gemeinsames Leben gleichermaßen zu fördern. Das setzt voraus, dass jede(r) BewohnerIn bereit ist, das Leben im Wohnheim aktiv mitzugestalten. Die Religionszugehörigkeit der BewerberInnen ist kein Aufnahmekriterium. Aufnahmeanträge sind an das Sekretariat des ESG zu stellen (Tel.: ). Die Anträge sind über das Sekretariat oder im Internet erhältlich ( esgsb). Das Katholische Studentenwohnheim CUSANUSHAUS, Saaruferstraße 12, Saarbrücken, bietet 56 Studentinnen und 57 Studenten Wohnmöglichkeit in gut ausgestatteten Appartements oder auch preisgünstigen einfachen möbilierten Zimmern. Aufnahmeanträge sind im Sekretariat der Katholischen Hochschulgmeinde Heilige Edith-Stein, Universitätscampus, Gebäude 19.2 erhältlich. Tel / , Telefax 0 681/ , khg@mx.uni-saarland.de 31

19 Wohnraumvermittlung Die Vermittlung von Privatwohnungen in Universitätsnähe (Stadt Saarbrücken und in Homburg) erfolgt in Saarbrücken durch die Wohnraumvermittlung des Studentenwerks, Tel , in Homburg durch die Außenstelle des Studentenwerks (Tel / / 84). Sowohl die Aufnahme in die Studentenwohnheime als auch die Vermittlung von Privatwohnungen erfolgt nur nach Zulassung zum Studium an der Universität des Saarlandes. Die Vermittlung von Privatwohnungen ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich. Sprechzeiten der Wohnraumvermittlung Saarbrücken: montags bis freitags von bis Uhr; montags von bis Uhr. Sprechzeiten der Wohnraumvermittlung Homburg: montags, mittwochs, freitags von bis Uhr. Versicherungen Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen Das Bundesministerium für Gesundheit gibt bekannt: 1. Versicherungstatbestände a) Versicherungspflicht Versicherungspflichtig sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe, persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. b) Familienversicherung Studenten sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Möglichkeit der Familienversicherung für einen dem Dienst entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u. a. außerdem, daß der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (1996 = 590, DM in den alten Ländern, 500, DM in den neuen Ländern) überschreitet. 32

20 Informationen für c) Versicherungspflicht auf Antrag Studierende Studenten, die im Beitragsgebiet familienversichert sind und in den alten Bundesländern studieren, können auf Antrag als Student pflichtversichert und damit Mitglied einer wählbaren Krankenkasse in den alten Ländern werden. d) Befreiung von der Versicherungspflicht Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. e) Freiwillige Versicherung Studenten, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Überschreitens der Höchstsemesterzahl/ des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist, daß sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert waren. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied setzt außerdem voraus, daß der Beitritt der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht schriftlich angezeigt wird. Wer sich freiwillig weiterversichert, bleibt versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. 2. Leistungen Studenten und gegebenenfalls ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht. 3. Beiträge Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge für das Semester in Höhe von 490,20 DM (alte Länder)/407,40 DM (neue Länder) zur Krankenversicherung und 87,72 DM (alte Länder)/71,40 DM (neue Länder) zur Pflegeversicherung (dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 81,70 DM/67,90 DM bzw. 14,62 DM/11,90 DM) vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzungen der Krankenkassen können andere Zahlungsweisen vorsehen. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigern die Hochschulen die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben. Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt. 4. Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung Jeder Studienbewerber muß sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus, ob er versichert ist oder ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. 33

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