Kosten- und Gebührenkatalog
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- Vincent Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Stand: Kosten- und Gebührenkatalog Katalog der Kosten und Gebühren für die Verwendung der Ausstattung bei der Durchführung von technischer Hilfe und sonstigen technischen Hilfeleistungen nach der THW-Abrechnungsrichtlinie. Die Kostensätze sind anzuwenden bei technischer Hilfe ( 1 Abs. 1, 5 Abs. 4 Nr. 3), die Gebührensätze bei sonstigen technischen Hilfeleistungen ( 1 Abs. 2, 7 Abs. 2 Nr. 4). Abkürzungen: km: Kilometer T: Tag B: Betriebsstunde +: Betriebsmittel werden gesondert berechnet 1.) Der Tagessatz bezieht sich bei motorbetriebenen Geräten auf einen Gebrauch von max. 10 Betriebsstunden. 2.) Bei wöchentlicher Nutzung wird der 4,5-fache Tagessatz in Rechnung gestellt. Bei motorbetriebenen Geräten bezieht sich der wöchentliche Gebrauch auf max. 50 Betriebsstunden. 3.) Bei monatlicher Nutzung wird der 20-fache Tagessatz in Rechnung gestellt. Bei motorbetriebenen Geräten bezieht sich der monatliche Gebrauch auf max. 210 Stunden. 4.) Bei Überschreitung der max. Tages-, Wochen- oder Monats-Betriebsstundensätze werden die darüber hinausgehenden Betriebsstunden mit 50 % des jeweiligen Betriebsstundensatzes je angefangenen Betriebsstunde zusätzlich in Rechnung gestellt, da bei längerfristigem Einsatz die wiederholte kostenträchtige Einrichtung / Grundlast entfällt. 5.) Es ist jeweils der für den Nutzer günstigste Verrechnungssatz in Ansatz zu bringen. 6.) Für die bloße Bereitstellung ist, ohne Betrieb, mindestens ein zu berechnen: - 10 km bei Fahrzeuge und Geräten, die nur nach km abgerechnet werden, - 1 Betr.Std. bei Fahrzeugen und Geräten, die nur nach Betriebsstunden abgerechnet werden, - 1 Tagessatz bei Geräten, die nur nach Tagessätzen abgerechnet werden. 4.) Aufgrund besonderer Vereinbarung kann der dem vergleichbaren örtlichen Angebot Dritter angeglichen werden. Er darf jedoch den nicht unterschreiten.
2 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 2 von 7 Stand: Kraftfahrzeuge 1.01 GKW I und II (neu) 0,51 km 2,05 km 1.02 GKW I und II (alt) 0,41 km 1,53 km 1.03 LKW 7 t Pritsche 0,43 km 1,53 km 1.04 LKW 7t Kipper 0,46 km 1,64 km 1.05 LKW 7 t Kipper mit Ldk 6mt 0,51 km 1,79 km 1.06 LKW 7t, 6x6mt, Pritsche m. Ldk 10mt 0,61 km 2,15 km 1.07 MLW 1 0,33 km 1,02 km 1.08 MLW 2 (Unimog) 0,36 km 1,28 km 1.09 MTW (neu) 0,36 km 0,92 km 1.10 PKW 8 Sitze (OV Kombi, MTW alt) 0,20 km 0,61 km 1.11 PKW 0,13 km 0,36 km 1.12 Sattelzugmaschine mit Auflieger 0,54 km 0,10 km Bus (30-60 Personen) 0,82 km 2,35 km 1.13 Auto-Kran 30t 27,05 B+ 176,40 T+ 51,13 B+ 332,34 T Auto-Kran 12t 15,34 B+ 99,70 T+ 33,23 B+ 214,74 T Anbau-Kran 10mt 10,23 B+ 66,47 T+ 21,99 B+ 143,16 T Anbau-Kran 6mt 8,18 B+ 53,69 T+ 15,85 B+ 107,37 T Bergungsräumgerät 19,33 B+ 127,82 T+ 33,23 B+ 217,30 T Bagger 17,90 B+ 117,60 T+ 30,68 B+ 199,40 T Ladebordwand 2,56 B+ 17,90 T+ 5,11 B+ 33,23 T+ 2. Anhänger 2.1 Anhänger 2-Rad 0,03 km 0,23 km 2.2 Anhänger 4-Rad 0,08 km 0,56 km 2.3 Tieflader 0,18 km 1,23 km 3. Aggregate 3.1 Stromerzeuger bis 5 kva 2,86 B+ 7,41 B+ 3.2 Stromerzeuger über 5 kva bis 15 kva 8,64 B+ 20,45 B+ ab 2. Tag 43,20 T+ 102,26 T+ 3.3 Stromerzeuger über 15 kva bis 35 kva 10,81 B+ 23,01 B+ ab 2. Tag 54,07 T+ 115,04 T+ 3.4 Stromerzeuger über 35 kva bis 50 kva 19,43 B+ 39,63 B+ ab 2. Tag 97,15 T+ 198,13 T+ 3.5 Stromerzeuger über 50 kva bis 75 kva 22,50 B+ 45,97 B+ ab 2. Tag 112,48 T+ 229,83 T+ 3.6 Stromerzeuger über 75 kva bis 175 kva 31,52 B+ 69,02 B+ ab 2. Tag 157,61 T+ 345,12 T+ 3.7 Stromerzeuger über 175 kva 38,24 B+ 76,69 B+ ab 2. Tag 191,22 T+ 383,47 T+ 3.8 Kompressor bis 4m³/min. 6,73 B+ 40,90 T+ 20,20 B+ 122,71 T+ 3.9 Kompressor bis 7m³/min. 13,55 B+ 81,81 T+ 33,23 B+ 199,40 T Trinkwasseraufbereitungsanlage bis 6m³/h 18,51 B+ 69,02 B+ ab 2. Tag 92,54 T+ 345,12 T+
3 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 3 von 7 Stand: TWA ab 15m³/h 46,53 B+ 172,82 B+ ab 2. Tag 281,21 T ,37 T Kettenmotorsäge 2,68 B+ 16,36 T+ 4,60 B 27,61 T Kettenelektrosäge 2,02 B 12,27 T 4,09 B 24,54 T Zimmereikettensäge 4,09 B+ 24,54 T+ 7,67 B+ 46,02 T Säbelsäge 2,05 B 10,23 T 4,09 B 24,54 T 3.14 Betonkettensäge + zzgl. Kettenverbrauch 10,74 B 64,42 T 20,45 B 122,71 T 3.15 Trennschleifer Verbrennungsmotor 2,81 B+ 16,87 T+ 5,11 B+ 30,68 T Trennschleifer elektrisch 2,02 B 12,12 T 4,96 B 29,76 T 3.17 Bohr- und Aufbrechhammer 1000 W 0,64 B 3,83 T 2,30 B 13,80 T 3.18 Aufbrechhammer elektrisch 2000 W 2,51 B 15,03 T 9,20 B 55,22 T 3.19 Kernbohrgerät + zzgl. Bohrkronen 3,07 B 18,41 T 5,62 B 33,75 T 3.20 Schweiß- und Brennschneidegerät 1,28 B+ 7,67 T+ 2,17 B+ 28,38 T Erdbohrgerät 1,64 B+ 9,82 T+ 4,96 B+ 29,45 T Schweißgerät, elektisch 1,53 B+ 9,20 T+ 4,55 B+ 27,30 T Schweißausstattung Schutzgas 2,30 B+ 6,83 B+ ab 2. Tag 13,80 T+ 40,90 T+ 4. Sonstige Ausstattung 4.1 Beleuchtungsgerät (Flutlicht + Scheinwerfer) + Zubehör 4.2 Werkzeug (Satz) vergleichbarer Bergungsausstattung, Zusammenstellung A/B/C, Gerätekiste u.a. 0,38 B 2,30 T 1,48 B 8,90 T 0,41 T 4,91 T 4.3 Explosionsstampframme 2,74 B 16,41 T+ 8,59 B 51,54 T+ 4.4 Atemschutzgerät (grundsätzlich nach UVV nur Einsatz von 4 Geräten) 2,51 B+ 15,03 T+ 9,05 B+ 54,30 T+ 4.5 Zuggerät 16 kn, mit Zubehör 0,61 T 2,45 T 4.6 Zuggerät 32 kn, mit Zubehör 1,07 T 4,55 T 4.7 Werkzeugausstattung, Sprechvorbereitung 1,79 T 6,24 T 4.8 Verschüttetensuchgerät 46,02 B 276,10 T 115,04 B 690,24 T 4.9 Werkzeug, Satz (Elektro, Holz, Metall, Räumen) 1,94 T 7,26 T 4.10 Baustromverteiler 125/63 A 5,11 T 12,78 T 4.11 Energieverteilersatz 125/32/16 A, 16A 17,90 T 44,99 T 4.12 Powermoon 4,09 B 24,54 T 10,23 B 61,36 T 4.13 Solare/Helimax 894,76 T 1.636,13 T ab 2. Tag 383,47 T 971,45 T 4.14 Entölungsanlage, m³/h 4.15 Mobiler Schnellmontage-Behälter ltr. 6,65 B 17,13 B ab 2. Tag 66,47 T 137,03 T 4.16 Mobiler Schnellmontagebehälter ltr. 4,09 B 10,23 B ab 2. Tag 40,90 T 102,26 T 4.17 Mobiler Schnellmontage-Behälter ltr. 3,07 B 7,67 B ab 2. Tag 24,54 T 61,36 T 4.18 Mobiler Schnellmontage-Behälter 7000 ltr. 2,56 B 6,39 B ab 2. Tag 20,45 T 46,02 T
4 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 4 von 7 Stand: Skimmerausstattung 64,93 B 162,08 B ab 2. Tag 519,47 T 1.296,64 T 4.20 Ölsperre (pro Sperrenteil) 2,30 B 5,75 B ab 2. Tag 18,41 T 46,02 T 4.21 Ölsperre (200 mtr.) inkl. Zubehör 31,85 B 79,63 B ab 2. Tag 255,13 T 478,06 T 4.22 Mopmatic-Wringer, Typ 1003 mit Kordel, Umlenkrollen, Schläuchen, Ankern usw. 66,47 B 166,17 B ab 2. Tag 166,17 T 415,68 T Scheibenskimmer mit Antriebsaggregat und Schläuchen 97,15 B 242,86 B ab 2. Tag 242,86 T 607,41 T Indux-Pumpe Typ 3 BN mit Kombiskimmer und Schläuchen 14,32 B 33,23 B ab 2. Tag 106,35 T 265,87 T Indux-Pumpe Typ 3 BN ohne Kombiskimmer und Schläuche 10,23 B 25,56 B ab 2. Tag 81,81 T 204,52 T Vacuum-Pumpe (130 m³) mit Schläuchen usw. 18,41 B 46,02 B Säure-Pumpe 43,46 B 108,91 B 4.23 Ölunfallbekämpfungssatz, Straße 1,28 B+ 3,20 B Transportbehälter 1,48 T 3,71 T 4.25 Funkgerätesatz, 2m-Band 2,86 B Funkgerätesatz, 4m-Band 5,73 B 4.26 Fernmeldeausstattung, allgemein 24,54 T 61,36 T Feldfernkabel (pro lfd. Meter) 0,04 T 4.27 Sicherungssatz, Verkehr, allgemein 0,72 B 4,29 T 6,83 B 40,90 T 4.28 Schere/Spreizer 10,74 B 20,45 B 4.29 Hydropresse 5,62 B 14,32 B 4.30 Hebekissenausstattung, pneumatisch, 8 bar 12,27 B+ 61,36 T+ 36,81 B+ 184,07 T Feldkochherd / M 37 1,07 B+ 6,75 B+ ab 2. Tag 5,37 T+ 33,75 T Satz Küchengerät (à 50 Personen) 25,56 T 63,91 T 4.32 Pumpe, Brennkraft bis 400 l/min. 3,25 B 6,39 B ab 2. Tag 16,23 T+ 31,96 T Pumpe, Brennkraft über 400 l/min. bis 1500 l/min. 5,75 B 15,24 B ab 2. Tag 28,76 T+ 76,18 T Pumpe, Brennkraft über 1500 l/min. 7,93 B 22,09 B ab 2. Tag 39,63 T+ 110,44 T Pumpe, Brennkraft über 5000 l/min. 19,94 B+ 50,11 B ab 2. Tag 117,60 T+ 300,64 T Elektro-Tauchpumpe bis 400 l/min. 0,64 B 4,04 B ab 2. Tag 3,20 T 20,20 T 4.36 Elektro-Tauchpumpe über 400 l/min. bis 1500 l/min. 0,97 B 6,08 B ab 2. Tag 4,86 T 30,42 T 4.37 Elektro-Tauchpumpe über 1500 l/min. 1,25 B 8,18 B ab 2. Tag 6,26 T 40,90 T
5 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 5 von 7 Stand: Seilwindenbetrieb 13,29 B 23,26 B 4.39 Schlauchleitung A (je Meter Länge) 0,05 T 0,15 T 4.40 Schlauchleitung B (je Meter Länge) 0,03 T 0,10 T 4.41 Schlauchleitung C (je Meter Länge) 0,02 T 0,06 T 4.42 Schlauchleitung D (je Meter Länge) 0,01 T 0,04 T Schnellkupplungsrohr 0,08 T 0,15 T 4.43 Einheitszelt (Küchenzelt) bis 6x6m ab 1. Tag 5,11 T 18,41 T ab 2. Tag 2,56 T 15,34 T 4.44 Großzelt 8x12m ab 1. Tag 7,67 T 28,12 T ab 2. Tag 3,83 T 23,52 T 4.45 Großzelt 10x15m ab 1. Tag 15,34 T 56,24 T ab 2. Tag 7,67 T 47,55 T 4.46 Verlängerung für Großzelt 8x4m ab 1. Tag 2,56 T 9,20 T ab 2. Tag 1,28 T 7,67 T 4.47 Verlängerung für Großzelt 10x15m ab 1. Tag 3,43 T 12,78 T ab 2. Tag 1,76 T 10,23 T 4.48 Zelthalle 10x15m ab 1. Tag 23,88 T 89,48 T ab 2. Tag 11,94 T 76,69 T 4.49 Verlängerung für Zelthalle 10x15m ab 1. Tag 2,76 T 10,23 T ab 2. Tag 1,38 T 8,95 T 4.50 Zeltheizgerät 0,36 B+ 1,69 B+ ab 2. Tag 1,79 T+ 8,44 T Feldbett ab 1. Tag 0,26 T 0,92 T ab 2. Tag 0,13 T 0,77 T 4.52 Wolldecke BUND 0,08 T 0,31 T 4.53 Klapptisch mit 2 Bänken 0,23 T 0,92 T 4.54 Schlafsack 0,46 T 1,59 T 4.55 Heißwasser-Waschgerät ab 1. Tag 4,78 B 7,31 B ab 2. Tag 23,90 T 36,56 T 4.56 Dampfstrahler 4,65 B 7,49 B 4.57 Schlauchboot 0,5 t 1,28 T 8,62 T 4.58 Schlauchboot ab 1 t 1,66 T 10,74 T 4.59 Mehrzweckboot 3,07 T 21,47 T 4.60 RuS-Boot 3,58 T 28,12 T 4.61 Mehrzweckponton (Schottelboot) 5,45 T 37,32 T M-Boot 25,56 B+ 153,39 T+ 63,91 B+ 383,47 T Schwimmkörper zum Mehrzweckponton 3,12 T 21,47 T 4.63 Aubo bis 20 kw 11,79 B+ 20,45 B Aubo über 20 kw bis 50 kw 15,08 B+ 30,68 B+
6 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 6 von 7 Stand: Aubo über 50 kw 18,56 B+ 46,02 B Arbeitsplattform bis 4t Tragelast (Arbeitsplattformen mit größerer Traglast sind vergleichbar anzusetzen). Gleiches gilt für vergleichbare, nicht im einzelnen aufgeführte Ausstattung. 9,97 T 66,47 T 4.7 Rettungshund 25,56 ES t 63,91 ES t 4.8 Frablo Satz komplett je Einsatz 766, , Schnellbaugerüst 1,43 9,31 3,58 23,26 ab 2. Tag 7,67 19, Stege- und Behelfsbrückenbau mit Leichtmetallfähre und Brückenbaugerät (Oberbaugerät) in Euro Baulänge Bauweisen Sonderbauweisen leichte Bauweise Ausführung leichte 2- Trägerbau 3-Trägerbau schwere 6-Trägerbau 9-Trägerbau 11-Trägerbau doppeltbreit 5-Trägerbau Eine Strecke 317,00 564,98 651,90 739,33 869,20 990,37 Hauptträger 4,8m 89,48 160,03 128,08 208,61 245,42 280,19 Eine Strecke 130,38 240,31 281,21 Rampenträger 3,2m mit starren Stoßriegeln 36,76 68,00 79,61 eine Strecke 292,46 527,65 579,81 649,34 Rampenträger 3,2m mit gelenk. Stoßriegeln und Spannschlösser (Verlängerung um 0,5m) 81,81 146,59 164,02 181, Die fett gedruckten Beträge stellen jeweils den dar, die kursiv gesetzten Beträge den. 5.3 Die Beträge gelten für Standzeiten a) bei Fahrzeugverkehr bis zu einem Monat b) bei Fußgängerverkehr bis zu drei Monaten. Bei längeren Standzeiten sind je angefangener Monat zu a) 50 v.h. und zu b) 10 v.h. der Beträge zusätzlich zu berechnen. 5.4 Bei Stegen und Behelfsbrücken mit festen Unterstützungen wird das erforderliche Material durch das THW beschafft und dem Anforderer/ Auftraggeber in Rechnung gestellt; gleiches gilt für Endauflager sowie Behelfsbrücken und -stege, die nicht aus vorgefertigten Brückenteilen errichtet werden. 5.5 Bei anderen als unter 5.1 aufgeführten Bauweisen wird der Betrag jeweils besonders festgesetzt.
7 Kosten- und Gebührenkatalog Seite 7 von 7 Stand: Sonstiges 6.1 Die Kostensätze gelten für die Durchführung technischer Hilfe ( 1 Abs. 1, 5 Abs. 4 Nr. 3 der Abrechnungsrichtlinie). Die Gebührensätze sind bei der Abrechnung sonstiger technischer Hilfeleistungen nach 1 Abs. 2, 7 Abs. 2 Nr. 5 der Abrechnungsrichtlinie anzuwenden. Mit den Kosten und Gebühren sind abgegolten: - Betriebsstoffe, Öle, Fette, soweit diese nicht nach dem Kosten-/Gebührenkatalog gesondert in Rechnung gestellt werden, - Kosten für die Reparatur beschädigter oder den Ersatz zerstörter / verlorengegangener Ausstattung, - Reinigung der Ausstattung; bei außergewöhnlicher Verschmutzung können die Reinigungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden, - Verwendung sonstiger geringwertiger Ausstattung, für die Gebührensätze nicht festgelegt sind oder keine besondere Kostenrechnung erfolgt. 6.2 Kosten für Verbrauchsmaterial, sofern dieses nicht vom Anforderer / Auftraggeber gestellt wird, werden gesondert berechnet. 6.3 Für in der Ausstattungsliste nicht erfaßtes Gerät kann ein angemessener Betrag durch den Landesbeauftragten unmittelbar festgesetzt werden, wenn es sich um höherwertiges Gerät (z.b. Tauchgerät, Ölsperren usw.) handelt. 6.4 Bei einer längeren stationären Verwendung (mehr als 3 Monate) der Ausstattung im Rahmen von sonstigen technischen Hilfeleistungen, ist neben den Gebühren eine Freistellung des Bundes vom Risiko des Eigenschadens (Beschädigung, Zerstörung, Verlust) durch Abschluß einer Versicherung durch den Auftraggeber zu verlangen.
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