Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S.

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1 L Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S. 725) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik (1) Das Magister-Studium des Faches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik ermöglicht 1. das wissenschaftliche Studium der Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik mit einer Universitätsabschlussprüfung 2. die wissenschaftliche Vertiefung der Lehramtsstudien im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sowohl für Studentinnen und Studenten als auch für Lehrerinnen und Lehrer im Dienst 3. den Nachweis wissenschaftlicher Zusatzqualifikationen bei Bewerbungen für berufliche Sonderfunktionen (z. B. Seminarleiterin/Seminarleiter, Schulleiterin/Schulleiter, Schulaufsicht) 4. bei entsprechender Qualifikation die Zulassung zur Promotion im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik gemäß der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten I und II der Universität Augsburg. (2) Das Magisterstudium ist als selbständiges Studium als Zweitstudium nach Abschluss eines Lehramtsstudienganges möglich. 2 Studienvoraussetzungen Außer den in der Magisterprüfungsordnung ( MagPO) genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen werden keine weiteren Voraussetzungen gefordert. 3 Fächerkombination (1) Neben dem Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik ist nur noch ein Fach innerhalb des Fachgebiets Pädagogik wählbar. (2) Im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik empfiehlt sich in der Regel die Kombination mit einem weiteren pädagogischen Fach sowie mit Psychologie, Soziologie, Philosophie, der Didaktik der Fachwissenschaft eines Unterrichtsfaches als mögliche Nebenfächer. 4 Studienberatung Die Studienberatung wird in der Studienfachberatung für Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sowie bei Bedarf von allen anderen Lehrpersonen durchgeführt. 1

2 5 Aufbau des Studiums (1) Der Magisterstudiengang umfasst vier Studienjahre. Er besteht aus einem Grundstudium (1. und 2. Studienjahr), das mit einer Vorprüfung abgeschlossen wird, und einem Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr), das mit einer Vorprüfung abgeschlossen wird, und einem Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr), nach dem die Magisterprüfung erfolgt. (2) Der Magisterstudiengang in Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik kann ohne, neben, vor nach einer Lehramtsprüfung erfolgen. Studentinnen und Studenten, die neben nach der Lehramtsprüfung zusätzlich die Magisterprüfung ablegen wollen, wird empfohlen, ihren Lehramtsstudiengang in den gewählten Fächern von vornherein breit und vertieft anzulegen. Als Zweitstudium im Anschluss an ein Lehramtsstudium sind in der Regel bis zu 4 Semestern anzusetzen. (3) Über Sonderregelungen hinsichtlich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen für Lehrer/Lehrerinnen im Dienst (aller Schularten) entscheidet die Lehrstuhlinhaberin/der Lehrstuhlinhaber. Bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen, die während eines Lehramtsstudiums nach 1980 erbracht wurden, ist ebenfalls Rücksprache mit der Lehrstuhlinhaberin/dem Lehrstuhlinhaber notwendig. (4) Die im Studienprogramm im einzelnen genannten Studienbereiche werden teils als Vorlesungen, teils als Übungen bzw. Seminare angeboten. Neben Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen wird den Studentinnen und Studenten Gelegenheit gegeben, ihr Studium nach eigener Wahl zu gestalten. (5) Für Studentinnen und Studenten, die an entsprechenden Praktika im Lehramtsstudiengang teilgenommen haben, entfallen die genannten Praktika. 6 Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Grundstudium (1 und 2. Studienjahr) des Hauptfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 18 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) 2

3 c) PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTER- RICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben (Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte) d) LEHRPLANTHEORIEN e) EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE f) BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG, BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKO- NOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum a) Einführungs-Intensivkurs b) Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig 3. Methodologie 4 SWS a) Methoden der Unterrichtsbeobachtung b) Schul- und Unterrichtsforschung c) Quantitative, qualitative, historische und vergleichende Forschungsmethoden 4. Bezugsfächer 10 SWS a) Schulpädagogisch relevante Veranstaltungen aus folgenden Bezugsfächer, verpflichtend sechs Semesterwochenstunden aus: Psychologie (mit Schwerpunkt: pädagogische Diagnostik, Lern- und Erziehungsschwierigkeiten), b) weitere vier Semesterwochenstunden nach eigener Wahl aus: Allgemeiner Pädagogik (mit Schwerpunkt: Erziehungsmethoden, Erziehungskonflikte, Erziehungsschwierigkeiten Geschichte der Pädagogik) Soziologie (mit Schwerpunkt: Bildung und Gesellschaft, Soziologie der Schule Jugendsoziologie) Politikwissenschaft (mit Schwerpunkt: Grundbegriffe des politischen Denkens und der politischen Bildung; bildungspolitische Konzeptionen der Gegenwart und ihre Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, politische Aspekte von Schule und Bildungswesen.) (2) Magistervorprüfung 3

4 1. Zulassungsvoraussetzungen Zwei aufgrund einer schriftlichen Leistung benotete Scheine. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 Abs. 2 MagPO hingewiesen. 2. Prüfung Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grundstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. Anstelle der Vorprüfung kann für das Hauptfachstudium die Erste und/ Zweite Lehramtsprüfung anerkannt werden. 7 Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr) des Hauptfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 26 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) c) PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTER- RICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben [Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte]) d) LEHRPLANTHEORIEN e) EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE f) BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG; BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKO- NOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum 4

5 a) Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig b) Nach Wahl: Unterrichtsanalyse und Unterrichtsdemonstration in der Mitschau-Anlage Mitarbeit an einem Projektseminar einem Forschungsprojekt 3. Methodologie 2 SWS a) Methoden der Unterrichtsbeobachtung b) Schul- und Unterrichtsforschung c) Quantitative, qualitative, historische und vergleichende Forschungsmethoden 4. Spezielle Schulpädagogik 4 SWS Schulpädagogik einer Schulart (z. B. Gymnasium, Realschule, Hauptschule., Grundschule, Sonderschule, Gesamtschule, Erwachsenenbildung) Schulpädagogik einer Schulstufe (z. B. Vorschulerziehung, Grundschule, Hauptschule, Sekundarstufe, Kollegstufe) Didaktik eines Faches Bildungspolitik, Bildungsplanung Schulrecht, Schulverwaltungskunde Schulberatung (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen zur Klausur und zur mündlichen Prüfung a) Scheine Gemäß 3 Nr. 5 MagPO werden zwei benotete Hauptseminarscheine für die Zulassung zur Magisterprüfung verlangt. Diese Scheine müssen aus zwei verschiedenen der in Abs. 1 genannten Hauptbereiche stammen. Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptseminar ist die Vorprüfung. b) Hausarbeit Durch die Hausarbeit soll die Studentin/der Student zeigen, dass sie/er in der Lage ist, ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Das Thema der Hausarbeit wird unter Berücksichtigung der Studiengebiete des Kandidaten/der Kandidatin ab dem 7. Fachsemester gestellt. Nähere Einzelheiten zur Hausarbeit regelt 5 MagPO. MagPO hingewie- Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 sen. 2. Prüfung Die Magisterprüfung besteht aus einer Klausur (vier Stunden) und einer mündlichen Prüfung. a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grund- und Hauptstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. 5

6 b) Klausur Aus den in Abs. 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 8 Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Grundstudium (1. und 2. Studienjahr) des Nebenfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 16 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) c) Personale und soziale Dimensionen der Schule und des Unterrichts (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben [Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte]) d) Lehrplantheorien e) Epochen der bayerischen Bildungsgeschichte f) Beratung und Beurteilung in der Schule (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) Schulrecht; Schulverwaltung; Bildungsplan und Bildungsökonomie (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum 1. Einführungs-Intensivkurs 2. Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig (2) Magistervorprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen Zwei aufgrund einer schriftlichen Leistung benotete Scheine. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 Abs. 2 MagPO hingewiesen. 6

7 2. Mündliche Prüfung Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbetreiche des Grundstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. Anstelle der Vorprüfung kann für das Nebenfachstudium die Erste und Zweite Lehramtsprüfung anerkannt werden. 9 Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr) des Nebenfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 16 SWS 1. THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) 2. THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) 3. PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTERRICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben (Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte) 4. LEHRPLANTHEORIEN 5. EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE 6. BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) 7. SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG, BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKONOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 3 Nr. 5 MagPO wird für die Zulassung zur Magisterprüfung ein benoteter Hauptseminarschein aus einem der in Abs. 1 genannten Hauptbereiche verlangt. Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptseminar ist die Vorprüfung. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 MagPO hingewiesen. 7

8 2. Prüfung Die Magisterprüfung besteht aus einer Klausur (vier Stunden) und einer mündlichen Prüfung. a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grund- und Hauptstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. b) Klausur Aus den in Abs. 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 10 Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 8

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