Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S.
|
|
- Regina Stein
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 L Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik an der Universität Augsburg vom 09. August 1994 (KWMBl II S. 725) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik (1) Das Magister-Studium des Faches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik ermöglicht 1. das wissenschaftliche Studium der Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik mit einer Universitätsabschlussprüfung 2. die wissenschaftliche Vertiefung der Lehramtsstudien im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sowohl für Studentinnen und Studenten als auch für Lehrerinnen und Lehrer im Dienst 3. den Nachweis wissenschaftlicher Zusatzqualifikationen bei Bewerbungen für berufliche Sonderfunktionen (z. B. Seminarleiterin/Seminarleiter, Schulleiterin/Schulleiter, Schulaufsicht) 4. bei entsprechender Qualifikation die Zulassung zur Promotion im Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik gemäß der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten I und II der Universität Augsburg. (2) Das Magisterstudium ist als selbständiges Studium als Zweitstudium nach Abschluss eines Lehramtsstudienganges möglich. 2 Studienvoraussetzungen Außer den in der Magisterprüfungsordnung ( MagPO) genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen werden keine weiteren Voraussetzungen gefordert. 3 Fächerkombination (1) Neben dem Fach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik ist nur noch ein Fach innerhalb des Fachgebiets Pädagogik wählbar. (2) Im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik empfiehlt sich in der Regel die Kombination mit einem weiteren pädagogischen Fach sowie mit Psychologie, Soziologie, Philosophie, der Didaktik der Fachwissenschaft eines Unterrichtsfaches als mögliche Nebenfächer. 4 Studienberatung Die Studienberatung wird in der Studienfachberatung für Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sowie bei Bedarf von allen anderen Lehrpersonen durchgeführt. 1
2 5 Aufbau des Studiums (1) Der Magisterstudiengang umfasst vier Studienjahre. Er besteht aus einem Grundstudium (1. und 2. Studienjahr), das mit einer Vorprüfung abgeschlossen wird, und einem Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr), das mit einer Vorprüfung abgeschlossen wird, und einem Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr), nach dem die Magisterprüfung erfolgt. (2) Der Magisterstudiengang in Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik kann ohne, neben, vor nach einer Lehramtsprüfung erfolgen. Studentinnen und Studenten, die neben nach der Lehramtsprüfung zusätzlich die Magisterprüfung ablegen wollen, wird empfohlen, ihren Lehramtsstudiengang in den gewählten Fächern von vornherein breit und vertieft anzulegen. Als Zweitstudium im Anschluss an ein Lehramtsstudium sind in der Regel bis zu 4 Semestern anzusetzen. (3) Über Sonderregelungen hinsichtlich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen für Lehrer/Lehrerinnen im Dienst (aller Schularten) entscheidet die Lehrstuhlinhaberin/der Lehrstuhlinhaber. Bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen, die während eines Lehramtsstudiums nach 1980 erbracht wurden, ist ebenfalls Rücksprache mit der Lehrstuhlinhaberin/dem Lehrstuhlinhaber notwendig. (4) Die im Studienprogramm im einzelnen genannten Studienbereiche werden teils als Vorlesungen, teils als Übungen bzw. Seminare angeboten. Neben Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen wird den Studentinnen und Studenten Gelegenheit gegeben, ihr Studium nach eigener Wahl zu gestalten. (5) Für Studentinnen und Studenten, die an entsprechenden Praktika im Lehramtsstudiengang teilgenommen haben, entfallen die genannten Praktika. 6 Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Grundstudium (1 und 2. Studienjahr) des Hauptfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 18 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) 2
3 c) PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTER- RICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben (Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte) d) LEHRPLANTHEORIEN e) EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE f) BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG, BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKO- NOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum a) Einführungs-Intensivkurs b) Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig 3. Methodologie 4 SWS a) Methoden der Unterrichtsbeobachtung b) Schul- und Unterrichtsforschung c) Quantitative, qualitative, historische und vergleichende Forschungsmethoden 4. Bezugsfächer 10 SWS a) Schulpädagogisch relevante Veranstaltungen aus folgenden Bezugsfächer, verpflichtend sechs Semesterwochenstunden aus: Psychologie (mit Schwerpunkt: pädagogische Diagnostik, Lern- und Erziehungsschwierigkeiten), b) weitere vier Semesterwochenstunden nach eigener Wahl aus: Allgemeiner Pädagogik (mit Schwerpunkt: Erziehungsmethoden, Erziehungskonflikte, Erziehungsschwierigkeiten Geschichte der Pädagogik) Soziologie (mit Schwerpunkt: Bildung und Gesellschaft, Soziologie der Schule Jugendsoziologie) Politikwissenschaft (mit Schwerpunkt: Grundbegriffe des politischen Denkens und der politischen Bildung; bildungspolitische Konzeptionen der Gegenwart und ihre Auswirkungen auf Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, politische Aspekte von Schule und Bildungswesen.) (2) Magistervorprüfung 3
4 1. Zulassungsvoraussetzungen Zwei aufgrund einer schriftlichen Leistung benotete Scheine. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 Abs. 2 MagPO hingewiesen. 2. Prüfung Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grundstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. Anstelle der Vorprüfung kann für das Hauptfachstudium die Erste und/ Zweite Lehramtsprüfung anerkannt werden. 7 Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Hauptfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr) des Hauptfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 26 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) c) PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTER- RICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben [Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte]) d) LEHRPLANTHEORIEN e) EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE f) BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG; BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKO- NOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum 4
5 a) Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig b) Nach Wahl: Unterrichtsanalyse und Unterrichtsdemonstration in der Mitschau-Anlage Mitarbeit an einem Projektseminar einem Forschungsprojekt 3. Methodologie 2 SWS a) Methoden der Unterrichtsbeobachtung b) Schul- und Unterrichtsforschung c) Quantitative, qualitative, historische und vergleichende Forschungsmethoden 4. Spezielle Schulpädagogik 4 SWS Schulpädagogik einer Schulart (z. B. Gymnasium, Realschule, Hauptschule., Grundschule, Sonderschule, Gesamtschule, Erwachsenenbildung) Schulpädagogik einer Schulstufe (z. B. Vorschulerziehung, Grundschule, Hauptschule, Sekundarstufe, Kollegstufe) Didaktik eines Faches Bildungspolitik, Bildungsplanung Schulrecht, Schulverwaltungskunde Schulberatung (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen zur Klausur und zur mündlichen Prüfung a) Scheine Gemäß 3 Nr. 5 MagPO werden zwei benotete Hauptseminarscheine für die Zulassung zur Magisterprüfung verlangt. Diese Scheine müssen aus zwei verschiedenen der in Abs. 1 genannten Hauptbereiche stammen. Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptseminar ist die Vorprüfung. b) Hausarbeit Durch die Hausarbeit soll die Studentin/der Student zeigen, dass sie/er in der Lage ist, ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Das Thema der Hausarbeit wird unter Berücksichtigung der Studiengebiete des Kandidaten/der Kandidatin ab dem 7. Fachsemester gestellt. Nähere Einzelheiten zur Hausarbeit regelt 5 MagPO. MagPO hingewie- Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 sen. 2. Prüfung Die Magisterprüfung besteht aus einer Klausur (vier Stunden) und einer mündlichen Prüfung. a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grund- und Hauptstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. 5
6 b) Klausur Aus den in Abs. 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 8 Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Grundstudium (1) Aufbau des Grundstudiums im Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Grundstudium (1. und 2. Studienjahr) des Nebenfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: 1. Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 16 SWS a) THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) b) THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) c) Personale und soziale Dimensionen der Schule und des Unterrichts (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben [Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte]) d) Lehrplantheorien e) Epochen der bayerischen Bildungsgeschichte f) Beratung und Beurteilung in der Schule (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) g) Schulrecht; Schulverwaltung; Bildungsplan und Bildungsökonomie (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) 2. Praktikum 1. Einführungs-Intensivkurs 2. Blockpraktikum (drei Wochen) in der vorlesungsfreien Zeit, Schulart beliebig (2) Magistervorprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen Zwei aufgrund einer schriftlichen Leistung benotete Scheine. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 4 Abs. 2 MagPO hingewiesen. 6
7 2. Mündliche Prüfung Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbetreiche des Grundstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. Anstelle der Vorprüfung kann für das Nebenfachstudium die Erste und Zweite Lehramtsprüfung anerkannt werden. 9 Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik: Hauptstudium (1) Aufbau des Hauptstudiums im Nebenfach Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik Im Hauptstudium (3. und 4. Studienjahr) des Nebenfaches Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik sind folgende Bereiche verbindlich: Allgemeine Schulpädagogik - Allgemeine Didaktik 16 SWS 1. THEORIEN DES UNTERRICHTENS UND LERNENS (z. B. Theorien und Modelle der Didaktik, Lehr- und Lerntheorien, Theorie der Lernorganisation und allgemeiner Methodik, Mediendidaktik, Unterrichtsplanung und -analyse, Unterrichtskonzeptionen, Microteaching) 2. THEORIE DER SCHULE UND DER SCHULORGANISATION (z. B. Aufgaben und Bedingungen der Schule, Schule im Einflussbereich gesellschaftlicher Kräfte, Schulformen und Schulorganisation, Geschichte der Schule, Schulreform und Schulversuche, Auslandsschulwesen, Gegenwartsfragen der Schule) 3. PERSONALE UND SOZIALE DIMENSIONEN DER SCHULE UND DES UNTERRICHTS (z. B. Berufstheorie des Lehrers, Theorie des Schülerseins, Lehrer- und Schülerinteraktion, Sozialisation und Erziehung in der Schule, Disziplin und Autorität in der Schule, Schulleben (Schulspiel, Schulwandern, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalte) 4. LEHRPLANTHEORIEN 5. EPOCHEN DER BAYERISCHEN BILDUNGSGESCHICHTE 6. BERATUNG UND BEURTEILUNG IN DER SCHULE (z. B. Diagnose des Lehr- und Lernvorganges, Schülerbeobachtung, Beratungstheorien, Schulleistung, Prüfungstheorie) 7. SCHULRECHT, SCHULVERWALTUNG, BILDUNGSPLAN UND BILDUNGSÖKONOMIE (z. B. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen der Schule und Bildung, Rechtsverhältnisse der Lehrer, Schüler und Eltern, Grundlagen und ausgewählte Probleme der Schulverwaltung, Schulaufsicht sowie der Schul- und Klassenleitung, Bildungsforschung, Bildungsplanung, Bildungspolitik, Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte der Schule) (2) Magisterprüfung 1. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 3 Nr. 5 MagPO wird für die Zulassung zur Magisterprüfung ein benoteter Hauptseminarschein aus einem der in Abs. 1 genannten Hauptbereiche verlangt. Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptseminar ist die Vorprüfung. Hinsichtlich der weiteren Zulassungsvoraussetzungen wird auf 3 MagPO hingewiesen. 7
8 2. Prüfung Die Magisterprüfung besteht aus einer Klausur (vier Stunden) und einer mündlichen Prüfung. a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind die Themenbereiche des Grund- und Hauptstudiums. Erwartet wird ein allgemeiner Überblick sowie vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten, die von der Studentin/dem Studenten vorgeschlagen werden können. b) Klausur Aus den in Abs. 1 genannten Hauptbereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 10 Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 8
Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang
Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrStudienordnung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 6.
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 6. Juni 001. Abschnitt: Pädagogische Psychologie 5 Inhalte und Aufbau Grundstudium 1.-3. Sem. Sem SWS Lehrveranstaltung aus Entwicklungspsychologie
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrInstitut für Ethnologie
WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut
MehrRegelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang
Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.06 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 06 Psychologie der Justus-Liebig- Universität für das Studium des Studienelements Psychologie StudO
Mehrfür den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.03 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Studium des Studienelements Politikwissenschaft FBR HMWK StudO
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrS T U D I E N O R D N U N G
T E C H N I S C H E U N I V E R S I T Ä T D R E S D E N F a k u l t ä t E r z i e h u n g s w i s s e n s c h a f t e n S T U D I E N O R D N U N G für das Ergänzungsstudium Berufliche Bildung/Berufliche
MehrNeueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)
Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen
MehrM 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach
81 M 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach Studienvoraussetzungen sind der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen B.A.- Studiums im Fach Geschichte als Erstfach oder äquivalenter
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Chemietechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III
MehrStudienordnung. für das Fach Pädagogik. im Studiengang mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
Studienordnung für das Fach Pädagogik im Studiengang mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund
MehrAkademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)
Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im
MehrDoppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")
1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige'
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.) Im Hauptfach "Bildungsplanung und Instructional Design" sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.12.2007 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) der Philologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)
Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September
MehrTechnische Universität Chemnitz
Technische Universität Chemnitz Studienordnung zum Ergänzungsstudium für den Lehramtsstudiengang Informatik im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung für das Lehramt an Mittelschulen und das Höhere
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende.
MAStOAllg.Päd 687 Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Pädagogik (Allgemeine Pädagogik) an der Universität Augsburg vom 11. August 1994 (KWMBl II S. 729), geändert durch Satzung vom 22. Mai 2003
MehrLehrerIn werden. Lehramtsstudium im Überblick. SchülerInneninfotag 2008. - Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz -
LehrerIn werden Lehramtsstudium im Überblick - Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz - SchülerInneninfotag 2008 Welche Lehrämter kann man an der Uni Duisburg- Essen (UDE) studieren? Wie sind die Chancen auf
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrTeilstudienordnung für das Fach Psychologie
Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-
MehrSatzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München
Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 8. September 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrDie vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.
Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
MehrStreichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft
1 HINWEIS - Änderung vom 22.09.05 10, Fachstudienprogramm Religionswissenschaft: Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft
MehrErstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule
Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule WS 2014/2015 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140 327 Aller Anfang ist schwer Wo kann ich mich informieren? über das Studium allgemein? über das Studium
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrM-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen
M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1
MehrAuszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM
Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
MehrDER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.
MehrFachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematische Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematische Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen 1 Geltungsbereich Die Fachspezifische Bestimmung gilt zusammen mit der Prüfungsordnung
MehrStudienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom 08.09.
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrNicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch
Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrRegelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Pädagogik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Pädagogik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen llgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
MehrSTUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013
Studienvoraussetzungen: STUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013 14tägiges Orientierungspraktikum (bis spätestens Ende der Rückmeldefrist
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
MehrStaatsexamen. Jenaer Modell
Staatsexamen Jenaer Modell wann kann ich und wann soll ich die Staatsprüfung absolvieren? was sind die inhaltliche Anforderungen bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen? Prüfer wer ist für was zuständig?
MehrVom 14. März 2012. 3. In 12 Abs. 4 Satz 2 werden die Halbsätze 2 und 3 gestrichen.
Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 14. März 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs.
MehrInhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.
Studienordnung für das Nebenfach Erwachsenenbildung und betriebliche Weiterbildung im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. März 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München
Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München Vom 19. August 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen
Mehr4.17.07/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan
Fachprüfungsordnung für das Nebenfach Betriebliche Personal- und Organisationsentwicklung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel für die Studiengänge der Berufspädagogik und
MehrAnlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011
1173 Anlage 3 Fachspezifische Bestimmungen für den Kernbereich-Bachelor- Studiengang Musikmanagement Vom 17. März 2011 Die Fakultät 3 (Philosophische Fakultät I Geschichts- und Kulturwissenschaften) und
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen
MehrVom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium Mathematik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
MehrModulkatalog Haupt- bzw. Mittelschulpädagogik und -didaktik modularisiertes Lehramt. Lehramt an. Haupt- bzw. Mittelschulen.
Seite 1 von 10 Lehramt an Haupt- bzw. Mittelschulen Modulkatalog Haupt- bzw. Mittelschulpädagogik Inhaltsübersicht Seite 2 von 10 1 Begriffsbestimmung 2 Haupt- bzw. 3 Basismodul Hauptschulpädagogik und
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs
MehrCarl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Diplomstudienordnung Studienplan 2 Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fachbereich Mathematik Studienordnung für den Diplomstudiengang
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrStudienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Diplom - Gewerbelehrer/-in) Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof.
Seite C1 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Informatik Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof. Lagally Im Wahlpflichtfach Informatik sind Veranstaltungen mit
MehrFachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik. als Haupt- und Nebenfach
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik
MehrVerkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.2011 12/2011
Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 20.06.20 2/20 Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 02.2.2009, 0.07.200,
MehrStudienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.
1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes
MehrInformationen zu den Wahlpflichtmodulen und der Bachelorarbeit
MÜNSTER Informationen zu den Wahlpflichtmodulen und der Bachelorarbeit Sommersemester 2013 19. Juni 2013 Inhaltsübersicht MÜNSTER Informationen zu den Wahlpflichtmodulen und der Bachelorarbeit 2 /20 Wahlpflichtmodule
MehrStudien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise
Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015
Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung Vom 5. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H.
MehrOberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER
Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrFachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse...
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Universität Bayreuth Vom 10. Mai 2006 Auf Grund
Mehrfür den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
STUDIENORDNUNG für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 21. September 2001 Aufgrund des 2 Abs.
MehrVerordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003
Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher
MehrStudienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001
Studienordnung für Studierende im Master-Studiengang Informationsmanagement an der Universität Koblenz-Landau Vom 28. Februar 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrStudienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen
6/62 Universität Leipzig Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrMathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL
- 184-5 Studienbegleitende Prüfungen und Bildung der Modulnoten Für die studienbegleitenden Prüfungen und die Bildung der Noten gilt Ziffer 1 5 der fachspezifischen Bestimmungen für das Beifach Latein
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
Mehr