Seminar. Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich
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- Katarina Waldfogel
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1 Prof. Dr. G. Hohloch Institut für ausländisches und internationales Privatrecht/Universität Freiburg RiaOLG Stuttgart Seminar WS 2009/10 (SPB 6) Rom II Kollisionsrecht und materielles Recht im Vergleich B. Themen I. Materiellrechtlich angelegte Themen 1. Schmerzensgeld bei Körper- und Gesundheitsverletzung im Straßenverkehr. Französisches Recht im Vergleich mit dem deutschen Recht (Entwicklung, Hübner/Constantinesco, Einführung in des französische Recht, 4. Auflage 2001, 22.4.c) Lemor, Haftungsrecht und Schadenregulierung in Frankreich, SVR 2008, 206; Backu, Schmerzensgeld bei Verkehrsunfallschäden in Frankreich, Spanien und Portugal, DAR 2001, Schmerzensgeld bei Körper- und Gesundheitsverletzung im Straßenverkehr. Englisches und schottisches Recht im Vergleich mit dem deutschen Recht (Entwicklung, Bernstorff, Einführung in das englische Recht, 3. Auflage 2006, 6. Resch, Das Personenschadenrecht in England, DAR 2003, 368; Lipelt, Der Verkehrsunfall in England & Wales, DAR 2008, 557; Neidhart, Verkehrs- und Kfz-Schadensrecht in Großbritannien, SVR 2007, Schmerzensgeld bei Körper- und Gesundheitsverletzung im Straßenverkehr. Italienisches Recht im Vergleich mit dem deutschen Recht (Entwicklung,
2 2 Kindler, Einführung in das italienische Recht, 2. Auflage 2008, 17 Rn. 29 Lemor, Haftungsrecht und Schadenregulierung in Italien, SVR 2007, 372; Reiß, Schadensersatz für Sachund Personenschäden bei Verkehrsunfällen nach italienischem und deutschem Recht, RiW 2005, Schmerzensgeld bei Körper- und Gesundheitsverletzung im Straßenverkehr. Spanisches und portugiesisches Recht im Vergleich mit dem deutschen Recht (Entwicklung, Adomeit, Einführung in das spanische Recht, 3. Auflage 2007, 10 II, 12 III. Backu, Schmerzensgeld bei Verkehrsunfallschäden in Frankreich, Spanien und Portugal, DAR 2001, Schmerzensgeld bei Körper- und Gesundheitsverletzung im Straßenverkehr. Die Rechte mittelosteuropäischer Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei) und Österreichs im Vergleich mit dem deutschen Recht (Entwicklung, Hering, Der Verkehrsunfall in Polen, SVR 2008, 99; Hering, Der Verkehrsunfall in Tschechien, SVR 2008, 214; Hering, Der Verkehrsunfall in der Slowakei, SVR 2008, 136; Lemor, Haftungsrecht und Schadenregulierung in Tschechien, SVR 2006, 370 II. Internationalprivatrechtlich angelegte Themen 6. Die Tatortanknüpfung von Art. 4 Abs. 1 VO Rom II. Was hat sie (für Platzdelikte wie Distanzdelikte ) Neues gebracht für Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der EU? Art , 44 EGBGB; Palant/Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, 67. Auflage 2009, Art. 40 EGBGB Rn. 4 f.; Anhang zu Art EGBGB, Kommentierungen zu Art. 4 Rom-II.
3 3 7. Die Anknüpfung an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 4 Abs. 2 VO Rom II). Heutige Rechtslage (Voraussetzungen, Anwendungsbereich) und Entwicklung (unter Einbeziehung der deutschen Entwicklung). Art , 44 EGBGB; Palant/Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage 2009, Art. 40 EGBGB Rn. 6; Anhang zu Art EGBGB, Kommentierungen zu Art. 4 Rom-II. 8. Die Anknüpfung an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt Art. 4 Abs. 2 VO Rom II) und Parallelentwicklungen im Recht der interstate conflicts der USA. Art , 44 EGBGB; Palant/Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage 2009, Art. 40 EGBGB Rn. 6; Anhang zu Art EGBGB, Kommentierungen zu Art. 4 Rom-II. Scoles/Hay/Borchers/Symeonides, Conflict of laws, fourth edition 2004, 17.1 ff. 9. Zwingende Geltung der Verhaltensregeln des Begehungsortes (Art. 17 VO Rom II). Regelungsinhalt und Zweck vor dem Hintergrund der local data-lehren des modernen IPR. Beck-Onlinekommentar/ Spickhoff, Art. 42 EGBGB Rn. 118 ff.; MünchKommBGB/ Junker, 4. Auflage 2006, Art 42 EGBGB Anh Rn 80; Palandt/Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage 2009, Anhang zu Art EGBGB, Kommentierungen zu Art. 17 Rom-II; Erman/Hohloch, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2008, Art. 40 EGBGB Rn. 43.
4 4 v. Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2007, 11 Rn. 58. Leible/Lehmann, Die neue EG-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II"), RIW 2007, 721 (725) 2007, ; Staudinger, Internationale Verkehrsunfälle und die geplante RomII -Verordnung, SVR 2005, 441. Stoll, Deliktstatut und Tatbestandswirkung ausländischen Rechts, in: Feuerstein (Hrsg.), Multum non multa Festschrift für Kurt Lipstein, 1980, S. 259; Dörner, Alte und neue Probleme des Internationalen Deliktsrechts, in: Hohloch (Hrsg.), Festschrift für Hans Stoll zum 75. Geburtstag, 2001, S VO Rom II und Haager Straßenverkehrsabkommen. Einheitliches oder gespaltenes Kollisionsrecht der Straßenverkehrshaftung in der EU (Art. 28, 29 VO Rom II)? Vgl. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( ROM II ), KOM/2006/0566 endg. (abrufbar im Internet über die Homepage der EG). Thiede/Kellner: "Forum shopping" zwischen dem Haager Übereinkommen über das auf Verkehrsunfälle anzuwendende Recht und der Rom-II-Verordnung, VersR 2007, 1624 Huber, Überentschädigung bei einem Verkehrsunfall mit internationalem Bezug. Unzulässige Rosinenpickerei des Unfallopfers?, SVR 2009, 9. Hein, Die Kodifikation des europäischen IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse vor dem Abschluss?, VersR 2007, 440. Staudinger, Internationale Verkehrsunfälle und die geplante RomII -Verordnung, SVR 2005, 441. III. Internationalverfahrensrechtlich angelegte und gemischte Themen 11. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVO/LugÜ Reichweite (vom Handlungsentschluss bis zu Folgeschäden?). Fallgruppendarstellung der Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte. Musielak/Stadler, Zivilprozessordnung, 6. Auflage 2008, Art. 5 EUGVO, Rn ; Schlosser, EU- Zivilprozessrecht, 3. Auflage 2009, Art. 5 EUGVO Rn. 18 ff. ; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage 2005, Art. 5 EuGVO, Rn. 72 ff. EuGHE 95, 2719; BGH NJW 1988, 1466; EuGH NJW 1977, 493; EuGHE 1995, I Hein, Deliktischer Kapitalanlegerschutz im europäischen Zuständigkeitsrecht, IPRax 2005, 17; Weller, Zur Handlungsortbestimmung im internationalen Kapitalanlegerprozess bei arbeitsteiliger Deliktsverwirklichung, IPRax 2000, Der Direktanspruch ( action directe ) des Verkehrsunfallopfers gegen den Haftpflichtversicherer a) kollisionsrechtliche Regelung (Art. 18, 19 VO Rom II) und Entwicklung. b) verfügbare internationale Gerichtsstände (Art. 2, 5 Nr. 3, 8 ff. EuGVO). c) Möglichkeiten des Opfers zu forum shopping?
5 5 BGH NJW 2008, 2343; EuGH, EuZW 2008, 124. Erman/Hohloch, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2008, Art. 40 EGBGB Rn. 78 f.; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage 2005, Art. 5 EuGVo, Rn. 82; Palandt/Thorn, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage 2009, Anhang zu Art EGBGB, Kommentierungen zu Art. 18, 19 Rom-II. Lemke-Geis, Internationale Unfallregulierung in der Europäischen Union, SVR 2009, 241; Tomson, Der Verkehrsunfall im Ausland vor deutschen Gerichten - - Alle Wege führen nach Rom -, EuZW 2009, 204; Huber, Überentschädigung bei einem Verkehrsunfall mit internationalem Bezug. Unzulässige Rosinenpickerei des Unfallopfers?, SVR 2009, , Fuchs, Gerichtsstand für die Direktklage am Wohnsitz des Verkehrsunfallopfers?, IPRax 2007, 302. Hinweise: a) Von den vorgenannten Themen werden bis zu 10 Themen für Seminararbeiten, die Prüfungsleistung für den SPB 6 oder einen anderen SPB werden sollen, ausgegeben. Zwei Themen stehen für Seminarinteressenten/-interessentinnen zur Verfügung, die ein Seminar für die Annahme als Doktorand/Doktorandin oder im LL.M.-Programm benötigen. b) Die Thematik der kollisionsrechtlichen Referate lässt sich aus neuen Darstellungen des IPR (z.b. Erman/Hohloch, Vor Art. 38 EGBGB und Art. 40 ff. EGBGB) erschließen, die verfahrensrechtlichen Themen sind z.b. bei Kropholler, Europ. Zivilprozessrecht (8. Aufl. 2006) Art. 2 ff. EuGVO, erläutert, für die materiellrechtlichen Themen gibt es deutschsprachige Einführungs- und Überblicksliteratur (z.b. v. Bar, Deliktsrecht in Europa [mit Länderberichten]). Hinweise zu Materialien und Literatur in der Besprechung am Als Seminararbeiten werden grundsätzlich Arbeiten mit einem Umfang bis zu 25 Seiten (1 ½-zeilig, Schriftgröße 12) erwartet. Als Seminararbeit haben sie Dokumentation zu enthalten. Für diejenigen Referate, die Studienarbeit i.s. des SPB 6 sein sollen, gilt die Anschlägebegrenzung der Prüfungsordnung bzw. der Regelung des Prüfungsamts der Fakultät. - Über die schriftliche Seminararbeit ist in noch festzulegenden Blockterminen des Wintersemesters 2009/10 ein mündlicher Vortrag (Dauer Minuten) zu halten, der in die Benotung der Seminarleistung mit einfließt. - Ein Merkblatt mit technischen Hinweisen zur Bearbeitung der Themen und zur Durchführung des Seminars wird am ausgegeben und ist in der Folge über die Seite des Instituts zu beziehen. gez. Prof. Dr. G. Hohloch
(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
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