Besondere Geschäftsbedingungen der DIGIDIS Digital Distribution Management SL, C/Gran Vía 1, 5. Planta, Madrid, Spanien

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1 Besondere Geschäftsbedingungen der DIGIDIS Digital Distribution Management SL, C/Gran Vía 1, 5. Planta, Madrid, Spanien Präambel Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Internetportals und regeln die Teilnahme an der Lotterie Euromillions, die von DIGIDIS auf JAXX.com angeboten wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am aktualisiert. I. Allgemeines DIGIDIS bietet auf JAXX.com die Möglichkeit der Teilnahme an der europäischen Lotterie Euromillions an. Hierbei vermittelt DIGIDIS die entgegengenommenen Spielscheine an eine staatlich lizenzierte Annahmestelle von einem der Veranstalter für Euromillions Zusätzlich bietet DIGIDIS die Beteiligung an Spielgemeinschaften für Euromillions an. Für die Erbringung dieser Leistungen bedient sich DIGIDIS zum Teil der Hilfe Dritter. Teilnehmen darf nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Aufgrund der rechtlichen Natur der von DIGIDIS angebotenen Produkte/Serviceleistungen kommt die vertragliche Bindung mit dem Kunden je nach Einzelfall mit verschiedenen Partnern zustande: - Spielscheine für Euromillions und für Beteiligungen an Spielgemeinschaften: Der Kaufvertrag für diese wird zwischen dem Kunden und einer lizenzierten Annahmestelle abgeschlossen, mit der DIGIDIS entsprechende Vereinbarungen getroffen hat. - Der Geschäftsbesorgungs-, Vollmachts- oder Vertretungsvertrag, der dem Zweck dient, DIGIDIS alle zur Abgabe der Spielscheine bei der lizenzierten Annahmestelle notwendigen Geschäfte, sowie die Hinterlegung der Spielquittungen, den Gewinneinzug und die Auszahlung dieser Gewinne zu ermöglichen, wird zwischen dem Kunden und DIGIDIS geschlossen. - Für die Beteiligung an Spielgemeinschaften schließt DIGIDIS auf Grundlage des vorstehenden Vertrags im Namen des Kunden einen Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), welcher der Gründung der Spielgemeinschaften dient. II. Von DIGIDIS zur Verfügung gestellte Serviceleistungen - Kaufvertragsabschluss für die Spielscheine für Euromillions der lizenzierten Annahmestelle im Namen des Kunden. 1

2 - Durchführung aller nötigen Geschäfte bis hin zur Gewinnauszahlung: Überprüfung der Spielscheine bei der lizenzierten Annahmestelle, Hinterlegung von Spielquittungen, Zahlung und Auszahlung von Gewinnen. - Bei Spielgemeinschaften: Gründung der Spielgemeinschafts-Gesellschaften, Abgabe und Überprüfung der Spielscheine bei einer lizenzierten Annahmestelle, Hinterlegung der Spielquittungen, Abwicklung der Spielgemeinschaften, Zahlung und Auszahlung der auf die Beteiligung an der Spielgemeinschaft anfallenden Gewinne. III. Vergütung/Zahlungsverkehr a) DIGIDIS erhebt für die erbrachten Dienstleistungen einen festgelegten, vom Betrag des gekauften Produktes abhängigen Geldbetrag (im Folgenden Servicegebühr ). Auf diesen Service wird die jeweils gültige spanische MwSt. berechnet. Die für jedes Produkt anfallenden Kosten werden in den entsprechenden Produktabschnitten angegeben. Die Kundenbenachrichtigung über Jackpots und die zur Verfügung stehenden Produkte ist kostenlos. b) Aufgrund der besonderen Natur des Kaufservices der Spielscheine und der Beteiligungen an Spielgemeinschaften, kann der Kunde nach Abgabe des Kaufauftrags diesen weder stornieren noch verändern. Jedes Recht der Vertragsauflösung und der Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der Kunde ist in jedem Fall nach Abgabe des Kaufauftrages zur Zahlung der gekauften Spielscheine verpflichtet. c) Sollte der Kaufvertrag mangels Kontodeckung des Kunden nicht bezahlt werden, kann DIGIDIS die vertragliche Beziehung zum Kunden ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz auflösen. Wenn der nicht bezahlte Spielschein gewinnen sollte, sperrt DIGIDIS die Gewinnauszahlung bis zur Zahlung des gekauften Lotteriescheines durch den Kunden. IV. Verpflichtungen der DIGIDIS - Kauf der Spielscheine von einer lizenzierten Annahmestelle im Namen des Kunden. - Validierung der Spielscheine bei einer lizenzierten Annahmestelle. - Sichere Hinterlegung und Aufbewahrung der Spielquittungen. - Geltendmachung der Gewinne und, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer V, Auszahlung der Gewinne an den Kunden 2

3 - bei Spielgemeinschaften zusätzlich: Gründung der Spielgemeinschaftsgesellschaften, Abwicklung, Verteilung der auf die Spielgemeinschaft anfallenden Gewinne an die Gesellschafter V. Gewinnauszahlung Die Auszahlung der von DIGIDIS im Namen des Kunden geltend gemachten Gewinne erfolgt auf Grundlage der Auszahlungsbedingungen des Veranstalters. Individuelle Gewinne bis zu der vom jeweiligen Veranstalter festgelegten Auszahlungsgrenze von (Österreich) bzw (Spanien) werden unter Berücksichtigung der nachstehenden Steuerregelung von DIGIDIS für den Kunden eingezogen und an diesen ausgezahlt. Seit dem wird in Spanien auf einen Gewinn, der die Gewinnsumme von übersteigt, eine Gewinnsteuer in Höhe von 20 Prozent auf den übersteigenden Betrag erhoben. Die Gewinnsteuer wird vor der Auszahlung des Gewinnbetrages von dem spanischen Veranstalter Loterías y Apuestas del Estado (LAE) einbehalten und ans spanische Finanzamt abgeführt. Individuelle Gewinne oberhalb der Auszahlungsgrenzen werden nach Ablauf der Prüfungsfrist von 4 Wochen vom jeweiligen Veranstalter direkt an den Kunden ausgezahlt. In diesem Fall ist der Gewinner gegenüber DIGIDIS bzw. einem beauftragten Dritten und dem Veranstalter verpflichtet, seine Identität nachzuweisen, die für die Auszahlung erforderlichen Angaben zu seiner Bankverbindung zu machen und ggfs. eine Vollmacht auszustellen, welche die Legitimation von DIGIDIS bzw. dem beauftragten Dritten gegenüber dem Veranstalter nachweist. Sofern im Zuge der Auszahlung durch den Veranstalter beim Kunden etwaige Bankgebühren anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Sämtliche Gewinne, die im Rahmen einer Spielgemeinschaft erzielt worden sind, werden von Digidis für die Spielgemeinschaft vom Veranstalter eingezogen und anschließend an die Teilnehmer der Spielgemeinschaft ausgezahlt. VI. Dauer der Vertragsbeziehung für die Serviceleistungen Diese Besonderen Geschäftsbedingungen der DIGIDIS gelten, sobald der entsprechende Auftrag vom Spieler über die Plattform JAXX.com angenommen und dem Spieler die Annahme angezeigt wird. Die Besonderen Geschäftsbedingungen und folglich die Verpflichtungen der Parteien im Bezug auf diese Geschäftsbedingungen sind in den folgenden Fällen beendet: - Zu dem Zeitpunkt, zu dem DIGIDIS den Spieler per darüber informiert, dass die entsprechende staatliche Lotteriegesellschaft die Anfrage von DIGIDIS den Kauf der Spielscheine nicht annimmt. 3

4 - Nach der Auslosung, die Gegenstand der Spielordnung ist, und immer dann, wenn der Spielschein nicht gewonnen hat. - Nach Auszahlung aller Gewinne und Rückerstattungen an den Spieler, die auf seine Spielscheine anfallen. VII. Vertragsauflösung DIGIDIS leistet den beschriebenen Service für die in Absatz V beschriebene Zeit, behält sich allerdings das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, sollte dieser eine der durch die Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen. Die dem Kunden von DIGIDIS mitgeteilte Vertragsauflösung gibt diesem kein Recht auf Schadensersatz. VIII. Haftung a) DIGIDIS haftet für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf die Summe von ,- Euro begrenzt. b) Im Fall von unverschuldeten Fehlfunktionen oder Störungen von technischen Einrichtungen, die DIGIDIS einsetzt, haftet DIGIDIS nicht. c) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für schuldhaft verursachte Schäden von Leben, Körper und Gesundheit. IX. Geistiges Eigentum Alle Inhalte auf dem Angebot von DIGIDIS und insbesondere Zeichnungen, Texte, Bilder, Logos, Symbole, Schaltflächen, Software, Handelsnamen, Marken oder andere für gewerbliche und kommerzielle Nutzung anfällige Zeichen unterliegen der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von DIGIDIS oder den Rechten von Dritten, welche vor Nutzung ordnungsgemäß genehmigt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Inhalte weder zu vervielfältigen, zu kopieren, zu vertreiben, zur Verfügung zu stellen oder auf irgendeine andere Weise öffentlich bekannt zu geben, sie zu verwandeln oder zu verändern, es sei denn er hat die Genehmigung des Trägers dieser Rechte oder es ist gesetzlich zulässig. Deshalb darf es in keinem Fall so verstanden werden, dass die Erlaubnis oder der Verzicht, die Übertragung, die gesamte oder teilweise Abtretung dieser Rechte zugestanden wird, noch wird ein Anwartschaftsrecht oder insbesondere das Recht der Veränderung, der Nutzung, der Vervielfältigung, 4

5 des Vertriebs oder der öffentlichen Bekanntgabe dieser Inhalte ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung von DIGIDIS oder den entsprechenden Trägern gewährt. X. Regeln für die Serviceleistungen für Euromillions Ab dem 10. Mai 2011 gelten für das neu gestaltete Euromillions folgende Regeln: a) Der Spielschein für Euromillons besteht aus 5 Blöcken mit jeweils 50 Zahlenkästchen + 11 Zusatzzahlen ( Sterne genannt). Der Spieler kann so viele Einzeltipps abgeben, wie Blöcke auf dem Spielschein vorhanden sind und kreuzt dazu 5 der 50 Zahlen (1 bis 50) sowie 2 der 11 Zusatzzahlen (1 bis 11) an. b) Der Spieler kann ebenso Systemtipps mit 6, 21, 56, 126 und 252 Tipps abgeben, indem er 6, 7, 8, 9 oder 10 Zahlen in Block 1 des Spielscheines ankreuzt. c) Die Auslosungen von Euromillions finden jeden Freitag und Dienstag statt. d) Der Preis für eine Tippkombination bei Euromillions beträgt 2,35 EUR; darin enthalten sind die Tippkosten des Lotterieveranstalters in Höhe von 2 EUR sowie die von DIGIDIS erhobenen Servicegebühren und die auf diesen Service berechnete jeweils gültige spanische Mehrwertsteuer. XI. Regeln für die Serviceleistungen der Spielgemeinschaften bei Euromillions DIGIDIS bietet auf JAXX.com unterschiedliche Spielgemeinschaften für Euromillions an. Die Spielgemeinschaften von Euromillions bestehen je nach Produkt aus einer Kombination von Einzel- und/oder Systemtipps, die unter mehreren Personen aufgeteilt werden (Gemeinschaftstipps). Die genauen Produktkonfigurationen der jeweiligen Spielgemeinschaftsprodukte werden von DIGIDIS immer auf JAXX.com veröffentlicht. Insbesondere werden hierbei auf die Anzahl der Einzel- und/oder Systemtipps, auf die Teilnehmerzahl und die Laufzeit der Spielgemeinschaft sowie auf den Preis für den Anteil an der Spielgemeinschaft hingewiesen. Der angegebene Preis enthält immer die Tippkosten des Lotterieveranstalters, die Servicegebühren und die jeweils gültige spanische MwSt. auf die Serviceleistung. DIGIDIS behält sich das Recht vor, einzelne Spielgemeinschaftsprodukte von Zeit zu Zeit zu ändern oder ganz aus dem Angebot herauszunehmen. 5

6 XII. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JAXX.com findet auf alle Leistungen der DIGIDIS spanisches Recht Anwendung. Beide Parteien unterstellen sich ausdrücklich diesem Recht und verzichten auf jede weitere Gerichtsbarkeit, die ihnen zustehen könnte. 6

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