Beschlussvorlage - öffentlich - Datum: Bildung einer zentralen Service-Einheit für Aufgaben des Rechnungswesens der Stadt Raunheim
|
|
- Rudolph Engel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beschlussvorlage - öffentlich - Datum: Fachbereich/Eigenbetrieb Fachbereich I Fachdienst FD I.1 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Magistrat vorberatend Haupt- und Finanzausschuss vorberatend Stadtverordnetenversammlung beschließend Betreff: Bildung einer zentralen Service-Einheit für Aufgaben des Rechnungswesens der Stadt Raunheim Beschlussvorschlag: 1. Die Einrichtung, der Betrieb und die Führung der Zentralen Service-Einheit Rechnungswesen und des Lenkungsteams gemäß Anlage 1 wird mit Wirkung zum beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt nimmt die Service-Einheit die folgenden Aufgabenbereiche des Rechnungswesens sowohl für den Eigenbetrieb Stadtwerke als auch gemäß 5 Satz 2 Nr. 9 Eig- BGes i. V. m. 121 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ( 110 Abs. 1 Satz 2 HGO) bzw. Nr. 3 HGO für die Stadtverwaltung wahr: Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung Steuern und Gebührenwesen Berichtswesen, Kosten-Leistungsrechnung Haushalts- und Wirtschaftsplanung Mittelbewirtschaftung sonstige artverwandte Tätigkeiten (z.b. Versicherungen, Statistiken) 2. Die IV. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke wird gemäß Anlage 2 mit Wirkung zum beschlossen. 3. Nach ausreichendem Erfahrungsgewinn in der zentralen Aufgabenwahrnehmung kann zusätzlich durch den Eigenbetrieb Stadtentwicklung die Übertragung von Dienstleistungen auf die Service-Einheit erfolgen. Soweit dies nach Prüfung der Vorteilhaftigkeit durch die verantwortlichen Organe zu gegebener Zeit angestrebt wird, wird hierzu eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen.
2 Sachdarstellung: Bisherige Vorgänge: Ausgangssituation Innerhalb des Konzerns Stadt Raunheim werden bislang an drei verschiedenen Stellen Aufgaben des Rechnungswesens wahrgenommen: in der Stadtverwaltung (Fachdienst I.3 / Finanzen und Steuern), im Eigenbetrieb Stadtwerke und im Eigenbetrieb Stadtentwicklung. Jede dieser drei Einheiten erfüllt die für sie im Rechnungswesen anfallenden Aufgaben für sich selbst. In allen drei Einheiten werden somit gleichartige Aufgaben mit jeweils eigenem Personal wahrgenommen. Dies erfolgt teilweise (Eigenbetrieb Stadtentwicklung) mit Unterstützung externer Dienstleister. Somit ist festzustellen, dass an mehreren Stellen der Stadt das Gleiche getan wird und gleichartige Strukturen mehrfach bestehen. Das Aufgabenspektrum des Rechnungswesens in der Stadtverwaltung und in den Eigenbetrieben Stadtwerke und Stadtentwicklung unterteilt sich jeweils gleichermaßen in folgende Bereiche: 1. Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung 2. Kassenangelegenheiten 3. Haushalts- und Wirtschaftsplanung, Mittelbewirtschaftung 4. Berichtswesen, Kosten-Leistungs-Rechnung 5. Jahresabschlüsse 6. Steuern und Gebührenwesen Mit dem Ziel, das Rechnungswesen der Stadt in Bezug auf die o.g. Aufgaben möglichst wirtschaftlich und leistungsfähig zu organisieren, hat 2012/2013 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe aus den verantwortlichen Vertreter/innen der Stadtverwaltung und der beiden Eigenbetriebe geprüft, ob nicht eine gebündelte Wahrnehmung der obigen Aufgaben durch eine gemeinsame Zentrale Service-Einheit Rechnungswesen statt der seitherigen Zersplitterung auf drei unterschiedliche Organisationseinheiten vorteilhaft sein würde. Die Prüfung wurde phasenweise begleitet durch die Firma Schüllermann, Dreieich. Dem Auftrag lag auch ein entsprechender Magistratsbeschluss zugrunde. Mit der Prüfung hat die Stadt Raunheim zugleich einer Forderung der Leitlinien des Hessischen Innenministers zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte entsprochen. Diese Richtlinie bestimmt: Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft haben ihre Organisationsstrukturen mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Als Vorteile einer zentralen Aufgabenwahrnehmung wurden im Rahmen der Prüfung u.a. die Synergien eines gemeinsamen Personaleinsatzes festgestellt. Hierzu gehören die Möglichkeit von Vertretungsregelungen bei Personalausfällen durch Krankheit und Urlaub, eine mögliche stärkere Spezialisierung der Mitarbeiter/innen in einer dann größeren Organisationseinheit, daraus folgend erweiterte Personalentwicklungsmöglichkeiten und insgesamt ein effizienterer Personaleinsatz. So haben z.b. bislang mehrere Sachbearbeiter der Stadt weniger als 500 Buchungen pro Monat ausgeführt und sind daher auch nach Feststellung der Fa. Schüllermann unwirtschaftlich eingesetzt. Auch können vorhandene Qualifikationen in einzelnen Bereichen nicht optimal eingesetzt werden, da sie aufgrund bestehender Stellenvakanz an anderer Stelle der Organisationseinheit zum Einsatz kommen müssen, um dort den dringendsten Handlungsbedarf im Tagesgeschäft zu decken. Darüber hinaus ist es in der Vergangenheit bei krankheitsoder urlaubsbedingten Personalausfällen immer wieder zu Einschränkungen der Handlungsfä-
3 higkeit in Bezug auf einzelne Aufgaben gekommen, die zu internen Ablaufverzögerungen und teilweise auch zu Kundenbeschwerden geführt haben. Mit der Zusammenführung des Personals in einer gemeinsamen größeren Organisationseinheit kann dieser Situation wirksam begegnet werden. Darüber hinaus ergibt sich bei einer gemeinsamen und zentralen Organisation der genannten Aufgaben die Möglichkeit einer finanziellen Einsparung in Höhe von mittelfristig bis zu / Jahr. Die Einsparungen resultieren aus der Verringerung der Kosten für Fremdvergaben im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten, Anlagenbuchführung und Planaufstellung, verbesserten Dienstleistungen für und dadurch Ressourcenfreisetzung bei anderen Verwaltungseinheiten, der Einsparungen von Schuldzinsen durch optimierte Finanzplanung und Mittelbewirtschaftung, durch rechtzeitige Bereitstellung und (aufgrund von Mengeneffekten) günstigere Konditionen bei Investitionskrediten sowie der mittelfristig möglichen Einsparung einer Buchhaltungskraft im Vergleich zum Status quo (vgl. aktuell nur befristete Neuausschreibung einer vakanten Buchhaltungsstelle). Zudem ist im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Anforderungen an das städtische Rechnungswesen für den optimalen Einsatz der vorhandenen Personalressourcen Sorge zu tragen. Hierzu gehört z.b. der weitere Ausbau des konzernweiten Controllings aus einem Guss, d.h. optimale Steuerungsunterstützung bei Budgetaufstellung und ausführung in Verwaltung und Eigenbetrieben, die nachhaltige Erreichung von Leistungs- und Qualitätszielen, die Aufstellung des künftig rechtlich erforderlichen Konzernabschlusses ( 112 HGO) sowie der weitere Ausbau des Internen Kontrollsystems. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch die Nutzung einer einheitlichen Rechnungswesen- Software in Verwaltung und Eigenbetrieben nochmals eingehend zu prüfen sein. Die Stadtverwaltung Raunheim führt ihr Rechnungswesen bislang mit der Software NSK (New System Kommunal) des kommunalen Gebietsrechenzentrums ekom21. Die Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwicklung nutzen DATEV. Handlungsempfehlung Aus allen vorgenannten Gründen wird empfohlen, die Aufgaben des Rechnungswesens der Stadt Raunheim künftig weitestmöglich zu bündeln und in einer zentralen Service-Einheit zu organisieren, um die damit verbundenen Vorteile zu schöpfen.
4 Die Dienstleistungsfunktion der Service-Einheit lässt sich schematisch wie folgt darstellen: Die organisatorische Zuordnung der Service-Einheit könnte gleichermaßen sowohl zur Stadtverwaltung als auch zu einem der städtischen Eigenbetriebe erfolgen. Eine geänderte Organisation des Rechnungswesens muss in jedem Fall allen Anforderungen des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts sowie des Eigenbetriebsrechts entsprechen. In der Service-Einheit sind daher sowohl die Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung im Rahmen der kommunalen Doppik als auch die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und weiterer Gesetze für die Rechnungsführung der Eigenbetriebe umzusetzen. Aus folgenden Gründen wird empfohlen, die Service-Einheit dem Eigenbetrieb Stadtwerke zuzuordnen: Die größere Zahl der Mitarbeiter, die mit den in Rede stehenden Aufgaben im Rechnungswesen befasst ist, ist bereits aktuell in den Stadtwerken tätig (7 Mitarbeiter/innen zum Vergleich Stadtverwaltung: 4 Mitarbeiter/innen). Die Stadtwerke hatten als Eigenbetrieb bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1999 aufgrund der Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes die Grundsätze der doppelten Buchführung anzuwenden. Sie verfügen daher über ein hohes Maß an Routine und eingespielte Abläufe im Rechnungskreislauf der doppelten Buchführung mit allen damit verbundenen Anforderungen. Das Rechnungswesen der Stadtverwaltung befindet sich demgegenüber nach seiner Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik derzeit - wie in allen Kommunen - hinsichtlich verschiedener Aufgabenstellungen noch in der Herausbildung endgültiger Strukturen und Prozesse. So wird hier nach Vorliegen der geprüften Eröffnungsbilanz aktuell z.b. erstmalig überhaupt ein doppischer Jahresabschluss aufgestellt. Darüber hinaus sind die Stadtwerke seit 2011 auch mit der Durchführung des Rechnungswesens für die Netzwerk Untermain GmbH, den Zweckverband Mönchhof und seit 2012 für die Untermain Erneuerbare Energien GmbH & Co.KG beauftragt. Im Fall einer weiter wachsenden Zahl von Beteiligungen im Aufgabenbereich der Stadtwerke könnten künftig auch Dienstleistungen des Rechnungswesens für weitere Tochtergesellschaften in Betracht kommen.
5 Aus allen vorgenannten Gründen sind in den Stadtwerken im Fall der Mit-Bearbeitung der entsprechenden Aufgaben für die Stadtverwaltung nur wenige Anpassungen in ihrem System erforderlich. Währenddessen würden im umgekehrten Fall in der Stadtverwaltung umfangreiche Auf- und Ausbauarbeiten notwendig werden, um auch das Rechnungswesen der Eigenbetriebe und der diesen zugeordneten Beteiligungen mit wahrnehmen zu können. Es wird daher empfohlen, die Service-Einheit Rechnungswesen dem Eigenbetrieb Stadtwerke organisatorisch zuzuordnen. Dort soll sie dem Betriebszweig Bauhof und Verwaltung angehören (vgl. Anlage 2, 1 Abs. 1). Die zentrale Service-Einheit soll künftig folgende Aufgabenbereiche des Rechnungswesens sowohl für den Eigenbetrieb Stadtwerke als auch gemäß 5 Satz 2 Nr. 9 EigBGes i. V. m. 121 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ( 110 Abs. 1 Satz 2 HGO) bzw. Nr. 3 HGO für die Stadtverwaltung wahrnehmen: Buchhaltung und Anlagenbuchhaltung Steuern und Gebührenwesen Berichtswesen, Kosten-Leistungsrechnung Haushalts- und Wirtschaftsplanung Mittelbewirtschaftung sonstige artverwandte Tätigkeiten (z.b. Versicherungen, Statistiken) Nach ausreichendem Erfahrungsgewinn mit der zentralen Aufgabenwahrnehmung kann durch die Service-Einheit zusätzlich die Übernahme von Dienstleistungen auch für den Eigenbetrieb Stadtentwicklung erfolgen. Soweit sich dies nach erforderlicher Prüfung als vorteilhaft erweist, wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschlussvorlage hierzu erfolgen. Die Kassengeschäfte der Stadtverwaltung gemäß 110 Abs. 1 Satz 1 HGO i. V. m. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GemKVO bleiben entsprechend den Hinweisen der Revision des Kreises Groß-Gerau aus rechtlichen Gründen weiterhin unmittelbar bei der Stadtverwaltung (Fachbereich I / Fachdienst I.3 / Finanzen) angesiedelt. Lediglich die Buchführung wird von den Kassengeschäften abgetrennt und dem Eigenbetrieb Stadtwerke zur Durchführung nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben (insbesondere 26 GemKVO in entsprechender Anwendung) übertragen. Um die engen funktionalen Zusammenhänge mit den bei der Stadtverwaltung verbleibenden Kassenaufgaben für die zentrale Aufgabenwahrnehmung dennoch in der Service-Einheit nutzen zu können, ist eine enge Verzahnung zwischen beiden Einheiten in der Tagesarbeit erforderlich. Um diese zu gewährleisten, wird der Führungskraft der Service-Einheit (= Kaufmännische Betriebsleitung der Stadtwerke) zugleich eine beratende Funktion für die Aufgabenerledigung der Stadtkasse zugewiesen. Sie wird insoweit als städtische/r Bedienstete/r für Aufgaben der Stadtkasse an diese überlassen (vgl. Anlage 1, 2 Abs. 3). Das sich aus alledem ergebende Organigramm der zentralen Service-Einheit gestaltet sich wie folgt:
6 Organisation der Zentralen Service-Einheit Rechnungswesen Mit der Bildung der Service-Einheit werden 4 Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung, die für die oben genannten Aufgaben eingesetzt werden, im Wege der Umsetzung den Stadtwerken zugeordnet. Die fachliche und disziplinarische Leitung dieser Beschäftigten obliegt dann - ebenso wie seither bereits die der Stadtwerke-Mitarbeiter im Rechnungswesen - der Kaufmännischen Betriebsleitung der Stadtwerke. Eine Mitarbeiterin (Kassenleitung) verbleibt als Vollzeitkraft bei der Stadtverwaltung (Fachdienst I.3 / Finanzen), zwei weitere Mitarbeiter sind mit flexiblen Zeitanteilen der Stadtverwaltung entsprechend dem Bedarf für die dort verbleibenden Aufgaben zugeordnet. Diese nehmen Aufgaben der stellvertretenden Kassenleitung sowie operative Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Auftraggeberfunktion der Fachbereichsleitung I als Vertretung der gesamten Kernverwaltung gegenüber der Service-Einheit wahr (vgl. Anlage 1, 3). Die finanzielle Abgeltung des Personaleinsatzes zwischen Stadtverwaltung und Eigenbetrieb erfolgt gemäß den bereits seit je bestehenden Regelungen für die Durchführung Interner Leistungsverrechnungen zwischen der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben der Stadt Raunheim. Dies bedeutet einerseits, dass die im städtischen Haushalt abzubildenden Kosten der Inanspruchnahme von Personal für Aufgaben, die von der Service-Einheit für die Stadtverwaltung erbracht werden, künftig um 20 % steigen werden 1. Andererseits können durch die gebündelte Aufgabenorganisation in der Service-Einheit und die dadurch erzielbaren o.g. Synergien Einsparungen in mindestens gleichem Umfang erreicht werden. Die o.g. Umsetzungen und weiteren Ressourcen-Umschichtungen werden bei nächster Gelegenheit in den Haushaltsplan der Stadtverwaltung sowie in den Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2015 eingearbeitet. Die strategische Steuerung der Service-Einheit Rechnungswesen wird durch ein Lenkungsteam wahrgenommen, das sich aus der Fachbereichsleitung I / Zentrale Dienste und Finanzen als Vertretung der Stadtverwaltung sowie den Ersten Betriebsleitern der Eigenbetriebe Stadtwerke 1 bei Zugrundelegung des seitherigen Abrechnungsschlüssels = pauschaler Zuschlag von 20 % der Bruttopersonalkosten für Raumkosten, lfd. Sachkosten, Kosten für Büroausstattung (Abschreibungen), Telefonanschluss, Fahrtkosten, Bürobedarf und Technikunterstützung
7 und Stadtentwicklung zusammensetzt. Das Lenkungsteam legt insbesondere die qualitativen Standards für die Aufgabenerledigung durch die Service-Einheit fest, bestimmt, welche Informationen und Unterstützungsleistungen die Service-Einheit den anderen Organisationseinheiten zur Verfügung zu stellen hat und trifft strategische Grundsatzentscheidungen von konzernweiter, d.h. über die Rechnungsführung der Stadtwerke hinausgehender Bedeutung. Die Mitglieder des Lenkungsteams haben gleichzeitig sicherzustellen, dass der Service-Einheit alle Informationen und Unterlagen aus ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zur Verfügung gestellt werden, um die Aufgaben nach den festgelegten Standards erfüllen zu können. Zu den durch das Lenkungsteam zu entscheidenden Aufgaben gehört z.b. die Ausgestaltung des Controllings in Verwaltung und Eigenbetrieben die Priorisierung von Projekten mit konzernbezogener Relevanz (z.b. Dokumentenmanagementsystem im Bereich des Rechnungswesens) die Durchführung von Organisationsentwicklungsprozessen in der Service-Einheit mit Auswirkungen auf die Leistungsabnehmer (Stadtverwaltung, EB Stadtwerke, EB Stadtentwicklung) die Erstellung des städtischen Haushaltssicherungskonzepts die Definition von Standards der Kundenorientierung ggü. internen und externen Kunden. Maßnahmen mit unmittelbaren Auswirkungen auf eine Verwaltungseinheit (z.b. Stadtverwaltung oder Eigenbetrieb Stadtentwicklung) sind mit der für diese Einheit verantwortlichen Leitungskraft im Lenkungsteam vorab einvernehmlich abzustimmen. Kommt das Einvernehmen nicht zustande, entscheidet der Bürgermeister. Die weiteren Einzelheiten zum Betrieb und zur Führung der Service-Einheit sind den Organisationsregelungen in Anlage 1 zu entnehmen. Voraussetzung für die Führung der Zentralen Service-Einheit Rechnungswesen beim Eigenbetrieb Stadtwerke ist eine Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke, durch die 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) entsprechend ergänzt wird. Diesbezüglich wird auf Anlage 2 dieser Vorlage verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Jühe Götz Jost Bürgermeister Fachbereichsleitung I Betriebsleitung Stadtwerke Anlage(n): (1) Anlage 1: Organisationsregelung zur Einrichtung, zum Betrieb und zur Führung der Zentralen Service-Einheit Rechnungswesen und des Lenkungsteams (2) Anlage 2: IV.Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Raunheim
Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim
Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrController Doppik Sachsen - kompakt
CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrBetriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
Mehr19.03.2014 nicht öffentlich. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
1 Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 410/2014 Az.: 012.3; 013.23; 241.21 Datum: 13. März 2014 Betreff: Vergabe der Ausstattung am Fachraumzentrum Bad Mergentheim Beratungsfolge Termin Status Verwaltungs- und
MehrDie neuen Dienstleistungszentren
Die neuen Dienstleistungszentren www.verwaltung-innovativ.de Das Projekt DLZ stellt sich vor Eine moderne Bundesverwaltung bringt Vorteile für uns alle. Die Bundesregierung hat daher mit dem Regierungsprogramm
MehrEröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.01.1993 (GVBl.
MehrStadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006
Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte
MehrBetriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005
VIII/4/ 1 Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrBetriebssatzung 8.05
Betriebssatzung 8.05 der Stadt Essen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Essener Systemhaus der Stadt Essen vom 28. Juni 2006 zuletzt geändert durch Satzung vom 26. März 2010 Der Oberbürgermeister
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrWSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information
WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.
MehrHaushaltssicherungsverordnung 1
Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.08.2015 Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 23700 Bezirksamtsvorlage Nr. 1295 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 01.09.2015
MehrParadigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrReisekosten-Reform (Teil 1)
Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
Mehr5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen
5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrStadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl
Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,
MehrManfred Don. Budget-gesteuertes Bildungsmonitoring. Erfahrungen der Zentralstelle Budgetierung und Controlling der Staatlichen Schulämter in Hessen
Manfred Don Budget-gesteuertes Bildungsmonitoring Erfahrungen der Zentralstelle Budgetierung und Controlling der Staatlichen Schulämter in Hessen Leistungsprozesse im Masterplan Budget Personal Organisation
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen
MehrQualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement
Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1319 14.11.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leitlinien für einen standardisierten IT-Arbeitsplatz offen und Zukunftsorientiert Drucksachen 17/1077 Neu und 17/0996 und Zwischenbericht
MehrDer Wunschkunden- Test
Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrSatzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrVertrag Individualberatung
Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrSie haben eine Geschäftsidee und sind bereit für den Schritt in die Selbständigkeit?
Sie haben eine Geschäftsidee und sind bereit für den Schritt in die Selbständigkeit? Wir unterstützen Sie professionell von der Idee bis zum erfolgreichem Unternehmen 1 Vier Schritte in die Selbständigkeit
MehrArbeitshilfe für die Kassenprüfung
INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit
MehrStand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten
Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrBelinda Dunklau Adelheidstraße 12 D-65185 Wiesbaden. fon: +49 (0) 611 341 93 93 fax: +49 (0) 611 341 93 95. info@fmc-dunklau.com www.fmc-dunklau.
FMC Finance Management Consultants Belinda Dunklau Adelheidstraße 12 D-65185 Wiesbaden fon: +49 (0) 611 341 93 93 fax: +49 (0) 611 341 93 95 info@fmc-dunklau.com www.fmc-dunklau.com FMC wurde im April
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrSWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings
SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings Alle QaS-Dokumente können auf der QaS-Webseite heruntergeladen werden, http://qas.programkontoret.se Seite 1 Was ist SWOT? SWOT steht für Stärken (Strengths),
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrGewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrEnergie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten 2010-2012
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Frau Karner Ruf: 492-6704 E-Mail: KarnerA@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2010 Betrifft
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrElektronischer Kontoauszug
Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrLANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117
MehrKurzdarstellung: Ergebnisse einer Experten-Befragung zum Thema elektronische Rechnungen auf kommunaler Ebene (Hessen)
ANLAGE C zum Abschlussbericht des Projekts erechnung Kurzdarstellung: Ergebnisse einer Experten-Befragung zum Thema elektronische Rechnungen auf kommunaler Ebene (Hessen) Frankfurt, Bonn Oktober 2012 www.e-docs-standards.de
MehrErläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1
Bildungsfinanzen Stand: 10.02.2015 Erläuterungen zur Internen Leistungsverrechnung in der Hochschulfinanzstatistik 1 (Jahreserhebung ab Berichtsjahr 2006, EVAS 21371) A Hintergrund Der Ausschuss für die
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrFAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.
FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch
MehrNeue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.
Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
Mehr10.3.1.8 Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall
5.0 10.3.1.8 Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie erfahren, wie man die Windows 7-Firewall konfiguriert und einige
MehrGrundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten
Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung
MehrProzessordnung Investition
Prozessordnung Investition Gliederung: 0 Grundlagen 1 Zielstellung 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmung 4 Grundsätze zum Investitionsablauf aus Eigenmitteln 5 Investitionen mit Fördermitteln zur Projektförderung
Mehr09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2013 Betrifft
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrLesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal
Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal Der Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) erläßt auf Grundlage des 36 Abs. 1 des Thüringer
Mehr