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3 Inhalt Seitenzahl Begrüssung 5 Schulleitung / Sekretariat /Lehrpersonen 6 Wir sind für Sie da 7 Stundenplan Kindergarten 8 Rundtelefon Kindergarten 9 Stundenplan 1./2. Klasse 10 Rundtelefon 1./2. Klasse 11 Stundenplan 3./4. Klasse 12 Rundtelefon 3./4. Klasse 13 Stundenplan 5./6. Klasse 14 Rundtelefon 5./6. Klasse 15 Beurteilung 16 Schularzt 17 Regionale Musikschule 17 HARMOS 17 Ferienplan 18 Daten der traditionellen Anlässe 19 Schulbesuch/Absenzen 20 Jokertage 20 Beurlaubungen 21 Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern 22 Spezielle Förderung 24 Besondere Dienste 25 Adressen von regionalen Beratungsstellen 26 Wichtige Telefonnummern 28 Urlaubsformular beiliegend 3

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5 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Bereits zum dritten Mal erscheint nun der Wegweiser für Eltern für den Kindergarten und die Primarschule Ramlinsburg. Diese Broschüre informiert Sie über das aktuelle Schuljahr 2015/16. Am besten bewahren Sie dieses Heft griffbereit bis zu den nächsten Sommerferien auf. Nachdem wir unser letztes Jahresthema mit der Eröffnung der Bibliothek im Frühling erfolgreich abschliessen konnten, begann bereits wieder die Planungsphase, um ein neues Jahresthema zu finden. Aus verschiedenen Vorschlägen haben wir folgendes Motto ausgewählt: Gemeinsam in Bewegung Die Gesellschaft und Umwelt ist andauernd in Bewegung auch die Schullandschaft ist seit längerer Zeit immer in Bewegung. Es sind in den letzten Jahren viele Änderungen in der Stundentafel, bei den Unterrichtsfächern, Lehrmitteln, ja sogar beim Termin der Einschulung in den Kindergarten erfolgt. Das Rad dreht schnell und wir bleiben neben dem normalen Unterricht mit Ihren Kindern in unserer Schule in Bewegung mit verschiedenen Programmpunkten: - Altersdurchmischtes Lernen auf der Primarstufe in einem Projekt jeweils am Freitagnachmittag - einmal pro Woche Gesang im Chor Klasse - Teilnahme des Kindergartens am Projekt Purzelbaum - pro Quartal ein gemeinsamer interner Programmpunkt mit allen Kindern, bei dem verschiedene Möglichkeiten noch in Planung sind, z. B. Bewegung in der Natur oder auch Inputs von externen Bewegungsexperten Im Frühling sind dann Sie als Eltern gefragt. Sie können bei uns ein Bewegungsangebot für Kinder und Bevölkerung der Gemeinde Ramlinsburg gestalten. Mehr dazu erfahren Sie am Elternabend im September. Ich freue mich auf ein bewegtes Schuljahr mit tollen Erlebnissen mit Ihnen und Ihren Kindern. Lea Feigenwinter Schulleiterin 5

6 Schulleitung und Sekretariat Lea Feigenwinter Schulleiterin Andrea Kaufmann Sekretärin Lehrpersonen Lea Feigenwinter Werken Textil Französisch Michaela Gysin Kindergarten Magdalena Alonso Tanja Brogli 1./2. Klasse 3./4. Klasse Werken Projektnachmittag Musikalischer Grundkurs Chor Projektnachmittag Simone Hagen Fördermassnahmen Französisch Auf dem Bild fehlen: Daniela Ritter 5./6. Klasse / Englisch / Werken / Chor Josef Handschin Religion 6. Klasse Sabine Rudin Religion 2. bis 5. Klasse 6

7 Wir sind für Sie da Wir nehmen Ihre Anliegen wenn möglich zwischen h Uhr entgegen oder melden uns sobald es uns möglich ist zurück. Sie können uns gerne eine SMS/Whatsapp-Nachricht senden oder eine Nachricht auf der Combox hinterlassen. Schulleitung Lehrerzimmer /2. Klasse /4. Klasse /6. Klassen Fördermassnahmen Kindergarten Garderobe MZH Elternabend Der Elternabend für alle Klassen, Kindergarten bis 6. Klasse, findet am Dienstag, 8. September 2015 um Uhr statt. Elterngespräche Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns wichtig. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen Gespräche zu führen. Damit wir uns seriös vorbereiten können, ist eine mündliche oder schriftliche Voranmeldung notwendig. Schulbesuche Wir freuen uns, wenn Sie uns in der Schule oder im Kindergarten besuchen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Fragen, Anregungen, Anliegen In erster Linie richten Sie Fragen, Anregungen und Anliegen an die Lehrpersonen. Für weitere Gesuche und Anliegen ist die Schulleiterin, Frau Lea Feigenwinter zuständig. Sie ist am besten am Mittwochmorgen oder Freitagnachmittag erreichbar. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail (schule@ramlinsburg.ch), damit ein Termin vereinbart werden kann. Sekretariat Andrea Kaufmann erledigt am Mittwochmorgen die administrativen Arbeiten für die Schule. 7

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16 Beurteilung Beim letztjährigen Zeugnis wurden, neben den Noten in den Hauptfächern ab der 3. Klasse, zum ersten Mal vier verschiedene Prädikate verwendet. Die vom Kanton Baselland vorgegebenen Prädikate sind sehr lange Aussagen, die wir nicht jedes Mal auf die Tests schreiben möchten. Darum haben wir uns entschlossen mit Stempeln zu arbeiten. Zur Veranschaulichung der Noten/Prädikate werden Sie auf den Tests Ihrer Kinder teilweise folgende Stempel sehen: 16

17 Schularzt Frau Catalina Urrejola aus der Gemeinschaftspraxis Bachtanne in Bubendorf, Telefon: führt die obligatorische Untersuchung unserer Schulkinder durch. In Ramlinsburg wird die Schularztuntersuchung jeweils im 2. Semester des Schuljahres, im 1. Kindergartenjahr und in der 4. Klasse, durchgeführt. Weitere Informationen folgen am Elternabend durch die jeweilige Klassenlehrperson. Musikschule Ramlinsburg ist der Regionalen Musikschule Liestal angeschlossen. Jeweils im Frühling findet der Der Tag der offenen Tür statt, bei dem die Kinder alle Instrumente ausprobieren können. Ab der 2. Klasse haben die Kinder die Möglichkeit den Instrumentalunterricht finanziert durch die Eltern zu besuchen. Für weitere Informationen steht Ihnen das Sekretariat der RMS Liestal, Tel zur Verfügung. HARMOS Sicher ist Ihnen HARMOS aus den Medien ein Begriff. Falls Sie genau wissen wollen, was dies für die Schulkarriere Ihres Kindes bedeutet, dann können Sie sich unter informieren. 17

18 Schuljahr / Schulferien 2015/2016 Gestützt auf 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel- Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Schulferien folgender Entscheid: 1. Geltungsbereich Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein. 2. Schuljahr 1. Semester Montag, 17. August Freitag, 15. Januar Semester Montag, 18. Januar Freitag, 01. Juli Schulfreie Tage / Feiertage Donnerstag, 05. Mai/Freitag, 6. Mai 2016 (Auffahrt) Montag, 16. Mai 2016 (Pfingsten) 4. Schulferien Basel-Landschaft Herbst Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 03. Oktober Oktober Oktober 2015 Weihnachten Beginn Ende Unterrichtsbeginn Donnerstag Sonntag Montag 24. Dezember Januar Januar 2016 Fasnacht Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 06. Februar Februar Februar 2016 Frühjahr Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 19. März April April 2016 Sommer Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 02. Juli August August 2016 Weitere schulfreie Tage Montag, bis Mittwoch (schulinterne Weiterbildung) Ferienpläne für weitere Schuljahre unter: 18

19 Daten Anlässe unserer Schule Di, 28. September 2015 Themenanlass (intern KG bis 6. Kl.) Fr, 6. November 2015 Laternenanlass Do, 17. Dezember 2015 Weihnachtsanlass Mi, 23. Dezember 2015 Di, 15. März 2016 Themenanlass (intern KG bis 6. Kl.) Themenanlass (intern KG bis 6. Kl.) Mo, 30. Mai 2016 Ende Mai 2016 Themenanlass (intern KG bis 6. Kl.) Schule in Bewegung Mo, 20. bis Fr, 24. Juni 2016 Mi 29. Juli 2016 Lager 5./6. Kl. (provisorisches Datum) Schulabschlussfeier 19

20 Schulbesuch / Absenzen Bei Absenzen erwarten wir, dass Sie die Lehrkraft umgehend informieren. Versuchen Sie Zahnarzt- oder Arztbesuche ausserhalb der Schulzeit zu legen. Nach einer Absenz/Krankheit Ihres Kindes ab 3 Tagen, bitten wir Sie um eine schriftliche Entschuldigung im Elternheft/-couvert. Jokertage (grünes Formular) Jedes Kind hat das Anrecht an einem Kalendertag pro Semester dem Unterricht ohne spezielle Begründung fernzubleiben. Die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann kurzfristig, d.h. bis zwei Tage vor Bezug bei der zuständigen Lehrkraft schriftlich mit der Jokerkarte erfolgen. Ein nicht bezogener Jokertag verfällt im nächsten Semester. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. 20

21 Beurlaubungen (hellblaues Formular liegt diesem Heft bei) Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen, usw., mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn einzureichen. Formulare für Urlaube liegen dieser Broschüre bei oder können bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Sie müssen auch wieder an die Klassenlehrperson eingereicht werden. Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig: a. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bis zu 1 Tag; b. die Schulleitung für Urlaube von mehr als einem Tag Dauer; sowie für Urlaubstage, die nicht unter die oben stehenden Regelungen fallen; c. der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. 21

22 Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern Ausgangslage Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen sämtliche in der Schweiz wohnhafte Personen über eine Krankenkasse verfügen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss bei Unfällen die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernehmen. Zudem besteht eine Vorleistungspflicht der Krankenkasse, wenn zweifelhaft ist, ob allenfalls eine andere Versicherung (sep. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, usw.) für die Unfallkosten aufzukommen hat. Vielfach bestehen zudem ergänzende Kinder- Unfallversicherungen, welche Eltern für ihre Kinder abgeschlossen haben, die zusätzliche Leistungen wie Todesfall- und/oder Invaliditätskapital sowie Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen einer Krankenkasse (z.b. für Privatbehandlung). Schulbetrieb Unfälle können sich natürlich auch im Schulbetrieb ereignen. Die Leistungen der Krankenkasse und/oder einer Kinder-Unfallversicherung gelten uneingeschränkt auch in diesem Bereich, sodass eine zusätzliche Versicherung für den Schulbetrieb (Unterrichtsstunden, Aufenthalt auf dem Schulareal, usw.) keinen Sinn macht. Eltern Werden Eltern als unterstützende Kräfte eingesetzt (z.b. beim Schwimmunterricht, im Schullager) gelten diese als temporäre Hilfspersonen und sind durch die kantonale Haftpflichtversicherung gegen allfällige Haftpflichtansprüche geschützt. Verwenden Eltern in ihrer Funktion als Hilfspersonen ihr privates Fahrzeug (z.b. zur Fahrt ins Lager), müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz SVG Haftungsansprüche allfällig verletzter Kinder durch die eigene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. 22

23 Haftung des Kantons Das Gefahrenpotenzial des Schulbetriebes liegt eindeutig unter den übrigen Unfallgefahren,welchen die Schüler ausserschulisch ausgesetzt sind (Freizeit- und Sportunfälle,Verkehrsgefahren, usw.). Eine Eigenverantwortung der Schüler und Eltern zur Unfallverhütung darf erwartet werden. So kann es nicht ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons und seiner Mitarbeiter (Lehrpersonen) liegen, zu kontrollieren, ob die Schüler einen Velohelm tragen, die verwendeten Fahrrad verkehrssicher sind und Brillenträger im Sportunterricht ihre Sportbrille aufsetzen. Haftungsansprüche gegenüber Kanton oder Lehrerschaft können natürlich nicht ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es jedoch einem besonderen gesetzlichen Grund (Rechtstitel). Dieser kann z.b. wegen einem (grob)-fahrlässigen Verschulden eines Lehrers oder einer Lehrerin oder wegen einem Mangel an einem Gebäude oder an einem Gerät basieren. Derartige Fälle sind der Versicherungs- Koordinationsstelle zu melden, welche diese zusammen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung zu prüfen hat. Fazit Aus den oben erwähnten Gründen betrachten wir die bestehende Versicherungssituation für Schulkinder als ausreichend. 10. August

24 Spezielle Förderung Vorschulheilpädagogik Im Kindergarten unterstützt die Vorschulheilpädagogin die Kindergärtnerin bei der Grunderfassung der Kinder im motorischen, kognitiven und emotionalen Bereich. Falls Unterstützungsbedarf besteht und die Eltern einverstanden sind, führt die Vorschulheilpädagogin eine gezielte Förderung durch. Sie arbeitet eng mit der Kindergärtnerin zusammen. Fördergruppe Im Laufe der 1. Klasse klärt die Klassenlehrerin mit der Schulischen Heilpädagogin gemeinsam den Unterstützungsbedarf der Kinder ab. Mit diesem Angebot erhalten Kinder mit spezifischen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen in einer Kleingruppe eine gezielte Förderung. Der Förderunterricht findet hauptsächlich in der Unterstufe statt. Wenn ein Kind für die Fördergruppe vorgesehen ist, wird die Lehrkraft die Eltern informieren und das Einverständnis einholen. Integrative Schulungsform (ISF) Die Unterstützung ist für Kinder vorgesehen, die in einzelnen oder verschiedenen Hauptfächern Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Die Kinder bleiben in der Klasse und im Dorf integriert, erhalten aber Unterstützung. Eine Abklärung und Zuweisung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend. Unsere Heilpädagogin ist für diese Aufgabe verantwortlich und entscheidet in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Eltern, wie die spezielle Förderung umgesetzt wird. Die Kinder können einzeln, in Kleingruppen oder im Klassenverband gefördert werden. Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Kinder, welche erst seit kurzer Zeit in der Schweiz sind oder noch nicht genug Deutsch sprechen, werden in Kleingruppen unterrichtet. Logopädie Logopädie umfasst fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech, Redefluss-, Stimm- und Kommunikationsstörungen. Falls ein Kind nicht wie andere spricht (spät mit Reden begonnen, undeutliches oder fehlerhaftes Sprechen, Näseln oder Heiserkeit) oder wenn es Mühe hat, korrekte Sätze zu bilden, häufig gleiche Wortanfänge wiederholt, den Inhalt von Geschichten nicht auf Anhieb versteht sowie Aufträge oft nicht vollständig ausführt, kann die Logopädie weiterhelfen.falls bei einem Kind eine Sprachstörung festgestellt wird, nimmt die Klassenlehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Unsere Schule ist der Kreislogopädie Lausen angeschlossen. 24

25 Besondere Dienste Schulpsychologischer Dienst Baselland Adresse: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal Tel Zuständig für Ramlinsburg: Judith Sollberger Aufgabenbereiche: - Abklärung und Beratung bei Schul -, Erziehungs- und Lernproblemen. Anmeldung: Durch die Eltern oder durch die Lehrkraft im Einverständnis mit den Eltern. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. die Kosten werden von Gemeinde und Kanton getragen. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Adresse: Goldbrunnenstrasse 14, 4410 Liestal Tel Aufgabenbereiche: - Hilfe für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher bei Problemkindern - Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärungen und Behandlungen - Beratung bei Familienproblemen - Beratung bei Kindsmisshandlung Anmeldung: Durch die Eltern in Absprache mit der Lehrkraft. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. diese werden vom Kanton übernommen. Psychomotorik ( Adresse: Pädagogisch-therapeutischer Dienst BL, Benzburweg 22, 4410 Liestal Tel Aufgabenbereiche: - Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten auffällig sind. Anmeldung: Durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt,Schulpsychologe, Psychiater) vor, sind Abklärung und Therapie kostenlos. Neben den oben aufgeführten Angeboten zur speziellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler gibt es viele weitere Möglichkeiten wie Beratungsstellen für Eltern, Kinderarzt, Spieltherapie, Ergotherapie, Poltherapie, Kinesologie,... 25

26 Adressen von regionalen Beratungsstellen für Eltern und Jugendliche in der Region Schule und Elternhaus BL Matthias Hugenschmidt Postfach Liestal T Offene Jugendarbeit (OJA) Poststrasse Liestal Tel Fax Mail: info@jugendsozialwerk.ch Elternbildung Oberbaselbiet EBOB Sekretariat Sonja Grieder Weidweg Rünenberg/BL Tel Mail: elternbildung@bluewin.ch TRIANGEL Fachbereich der Opferhilfe beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Steinenring 53, 4051 Basel, Tel Fax Mail: triangel@opferhilfe bb.ch 26

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28 Wichtige Telefonnummern Schulgebäude -Adresse Schulleiterin: Schulleitung Lehrerzimmer /2. Klasse /4. Klasse /6. Klassen Fördermassnahmen Kindergarten Mehrzweckhalle Garderobe Lehrkräfte Lea Feigenwinter Schulleiterin und Lehrperson Textiles Werken und Französisch Michaela Gysin Kindergartenlehrperson Magdalena Alonso Lehrperson 1./2. Klasse Tanja Brogli Lehrperson 3./4. Klasse Daniela Ritter Lehrperson 5./6. Klassen Simone Hagen Lehrperson für Fördermassnahmen und Französisch Josef Handschin Religion 6. Klasse Sabine Rudin Religion 2. bis 5. Klasse Sekretariat Andrea Kaufmann Abwartin Sonja Spirgi Schulrat Primarschule und Kindergarten Andreas Eggimann Präsident Stephanie Oetterli Vertretung Gemeinderat Judith Spörri Aktuarin Öffentliche Dienste Amt für Volksschulen (AVS) Schulpsychologischer Dienst Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schularzt C. Urrejola Schulzahnpflege P. Soriano

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