Fallbeispiel 1 - Eintrittsschwelle AU 3.1
|
|
- Gitta Geier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fallbeispiel 1 - Eintrittsschwelle AU 3.1 Allein Erziehende, 2 Kinder, 7- und 9-jährig 70% erwerbstätig Erwerbseinkommen netto Fr. 2' Inkl. Kinderzulage Kinder- und Frauenalimente Fr. 1' Miete Fr. 1' Kinderbetreuung Fr bisher Grundbedarf I + II: 3 Personen Obligatorische Krankenversicherung (CSS) Allgemeine Erwerbsunkosten Fremdbetreuung Kinder während berufsbedingter Abwesenheit Einkommen: Erwerbseinkommen Prämienverbilligung (Kinder) Alimente Total Einkommen Fehlbetrag / Überschuss Erläuterungen Nicht bedürftig Kein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen
2 Fallbeispiel 2 - Austrittsschwelle AU 3.1 Allein Erziehende, 2 Kinder, 7- und 9-jährig Bisher 40% erwerbstätig - neu 60% erwerbstätig Erwerbseinkommen bisher netto Fr. 1' / neu netto Fr Inkl. Kinderzulage Kinder- und Frauenalimente Fr. 1' Miete Fr. 1' Kinderbetreuung Fr / neu Fr % erwerbstätig 60% erwerbstätig Grundbedarf: 3 Personen Obligatorische Krankenversicherung (CSS) Fremdbetreuung Kinder während berufsbedingter Abwesenheit Einkommen: Erwerbseinkommen Prämienverbilligung Alimente Total Einkommen abzüglich Einkommens-Freibetrag Total anrechenbares Einkommen Fehlbetrag / Überschuss Erläuterungen Erhöht die Klientin ihr Arbeitspensum von 40% auf 60%, übersteigt ihr Nettoeinkommen die Grundsicherung um Fr Somit besteht kein Anspruch mehr auf Sozialhilfeleistungen. Es gilt der Grundsatz: Austritt = Eintritt
3 Fallbeispiel 3 - Einkommens-Freibetrag bei Erwerbstätigkeit AU 3.3 Unterstützungseinheit: 5 Personen (Eltern und 3 Kinder) Erwerbseinkommen Ehemann: 100%-Stelle netto Fr Kinderzulagen Fr Berufsbedingte Auslagen: Auswärtige Verpflegung, Monatsabo Wohnort-Arbeitsort Fr Miete Fr. 1' Grundbedarf: 5 Personen Situationsbedingte Leistungen in Zusammenhang mit Berufstätigkeit Auswärtige Verpflegung (22 x Fr ) Monatsabonnement Wohnort-Arbeitsort Einkommen: Erwerbseinkommen Kinderzulagen Total Einkommen abzüglich Einkommens-Freibetrag 400 Total anrechenbares Einkommen Unterstützung pro Monat 763
4 Fallbeispiel 4 Beitrag zur beruflichen Integration AU 3.4 Mann, 41-jährig, ohne Erwerbsarbeit, nicht ALV-berechtigt Teilnahme an einem Integrationsprogramm der Gemeinde (100%) Fr : Anteil Fr (Konkubinat) Auslagen im Zusammenhang mit Integrationsprogramm: auswärtige Verpflegung, zusätzliche Verkehrsauslagen Fr im Monat Grundbedarf: 1 Person Situationsbedingte Leistungen (Gestehungskosten) Auswärtige Verpflegung (22 x Fr ) Verkehrsauslagen Integrationszulage 300 Unterstützung pro Monat Integrationsleistungen, die primär auf die berufliche Integration ausgerichtet sind: Teilnahme an Beschäftigungs-, Qualifikations- oder Integrationsprogrammen ohne Erwerbseinkommen Teilnahme an Motivationssemestern, berufs- oder ausbildungsvorbereitenden Massnahmen Absolvieren von Ausbildungen und Praktika Teilnahme an Intensivkursen, Weiterbildungen
5 Fallbeispiel 5 Beitrag zur sozialen Integration AU 3.4 Frau, 52-jährig, ohne Erwerbsarbeit Betätigt sich drei halbe Tage pro Woche als freiwillige Helferin am Mittagstisch der Gemeinde Miete Fr Grundbedarf: 1 Person Integrationszulage 120 Unterstützung pro Monat Integrationsleistungen, die primär auf die soziale Integration ausgerichtet sind Freiwilligenarbeit im Sinne von selbstorganisierten nachgewiesenen Tätigkeiten für das Gemeinwohl, die Nachbarschaft, usw. Verbindliche Pflege von Angehörigen Stundenweise Betreuung von fremden Kindern (ohne Einkommen) Stunden- und tageweise Beschäftigung im Rahmen von Projekten Betreuungsaufgaben, welche das übliche Mass überschreiten
6 Fallbeispiel 6 Integrationszulage für Betreuungsaufgaben AU 3.5 Alleinerziehende; 2 Kinder (2- und 3-jährig) Ohne Erwerbseinkommen Kinder- und Frauenalimente Fr. 1' Betreut ihre betagte und kranke Mutter regelmässig pro Tag während etwa 3 Stunden Fr Grundbedarf: 3 Personen Einkommen: Kinder- und Frauenalimente Total Einkommen Unterstützungsbedarf zuzüglich Integrationszulage 150 Unterstützung pro Monat Integrationsleistungen, die primär auf die soziale Integration ausgerichtet sind Freiwilligenarbeit im Sinne von selbstorganisierten nachgewiesenen Tätigkeiten für das Gemeinwohl, die Nachbarschaft, usw. Verbindliche Pflege von Angehörigen Stundenweise Betreuung von fremden Kindern (ohne Einkommen) Stunden- und tageweise Beschäftigung im Rahmen von Projekten Betreuungsaufgaben, welche das übliche Mass überschreiten
7 Fallbeispiel 7 ohne Integrationsbemühungen AU 3.6 Alleinstehender Mann; 35-jährig Kein Erwerbseinkommen, kein Anspruch auf ALV Arbeitsfähig, erbringt keine Integrationsbemühungen Fr Grundbedarf: 1 Person Unterstützung pro Monat Hat keinen Anspruch auf IZU, weil trotz Arbeitsfähigkeit keine Integrationsbemühungen erbracht werden.
8 Fallbeispiel 8 mit Integrationsbemühungen AU 3.4 Alleinstehender Mann; 35-jährig Kein Erwerbseinkommen, kein Anspruch auf ALV Arbeitsfähig, erbringt Integrationsbemühungen, mangels Angebot kein Einsatz möglich Fr Grundbedarf: 1 Person Integrationszulage 100 Unterstützung pro Monat Hat gestützt auf 2e Abs. 2 SHV Anspruch auf IZU, weil Integrationsbemühungen erbracht werden, ein Einsatz mangels Angebot der Gemeinde jedoch nicht möglich ist.
9 Fallbeispiel 9 - Jugendliche und junge Erwachsene mit Erwerbseinkommen AU jährig, keine Berufslehre Erwerbstätig; temporäre Einsätze ca. 40%; Einkommen netto Fr Gestehungskosten; auswärtige Verpflegung 2 x die Woche; Verkehrsauslagen an den Arbeitsort Fr Lebt in Wohngemeinschaft (3 Personen) ; Fr Grundbedarf: 1 Person in 3er Haushalt Situationsbedingte Leistungen (Gestehungskosten) Auswärtige Verpflegung (8 x Fr ) Verkehrsauslagen Einkommen 800 Total Einkommen 800 abzüglich Einkommens-Freibetrag 80 Total anrechenbares Einkommen 720 Unterstützung pro Monat 370 Grundsätzlich gelten bei der Anwendung der Anreizinstrumente die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass unterstützte Jugendliche und junge Erwachsene nicht besser gestellt sind als nicht unterstützte Personen in vergleichbarer Lebenslage. Dies rechtfertigt tiefere Ansätze bei den finanziellen Anreizen. Für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Altersjahr, welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist gestützt auf 2d Abs. 2 SHV jeweils die Hälfte des maximalen Einkommens-Freibetrages zu gewähren.
10 Fallbeispiel 10 - Jugendliche und junge Erwachsene in Berufslehre AU jährig In Berufslehre; Lehrlingslohn Fr Keine Gestehungskosten ; Fr ; lebt alleine in eigener Wohnung Stipendien in Abklärung Grundbedarf: 1 Person Verkehrsauslagen (Fr ) und Schulbücher (Fr ) Einkommen Stipendien offen Total Einkommen 750 Unterstützungsbedarf 625 zuzüglich Integrationszulage 150 Unterstützung pro Monat 775 Es ist darauf zu achten, dass unterstützte Jugendliche und junge Erwachsene nicht besser gestellt sind als nicht unterstützte Personen in vergleichbarer Lebenslage. Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in einer Berufslehre ist gestützt auf 2d Abs. 2 SHV jeweils die Hälfte der maximalen Integrationszulage auszurichten.
11 Fallbeispiel 11 Kumulierte Einkommens-Freibeträge und Integrationszulagen AU 3.3 / AU 3.4 Ehepaar, 3 Kinder ( 12-, 14- und 17-jährig) Ehemann 100 % berufstätig als Hilfskraft; Einkommen netto Fr inkl. Kinderzulagen Ehefrau betätigt sich fünf halbe Tage im Monat als freiwillige Helferin bei der Pro Senectute Sohn, 17-jährig, 1. Lehrjahr; Lehrlingslohn Fr Fr Gestehungskosten Lehrling: Verpflegung (Fr ) und Verkehrsauslagen (Fr ) Grundbedarf: 5 Personen Situationsbedingte Leistungen in Zusammenhang mit Berufstätigkeit Auswärtige Verpflegung (20 Arbeitstage à Fr ) Verpflegung und Verkehrsauslagen (Lehrling) Einkommen: Erwerbseinkommen Ehemann Lehrlingslohn Total Einkommen Unterstützungsbedarf 70 Einkommens-Freibetrag Ehemann Integrationszulage Ehefrau Integrationszulage Lehrling Unterstützung pro Monat 720 Erhalten mehrere Personen im selben Haushalt einen Einkommens-Freibetrag oder Integrationszulagen, so darf gestützt auf 2g SHV die Obergrenze die Höhe von Fr nicht übersteigen.
Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement
MehrArbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)
Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
Mehr1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016
1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrAufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?
Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine
Mehrdas neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld
Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrKanton Kanton Kanton Kanton Luzern Nidwalden Obwalden Uri Verband der Betreibungsbeamten. Aufgabe 1
Aufgabe 1 Alleinstehende Person, ledig, keine Kinder Monatslohn brutto Fr. 5 250.00, Sozialleistungen Fr. 490.00 pro Monat Auszahlung 13. Monatslohn jeweils im November Bonus von Fr. 10 000.00 pro Jahr,
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
Mehr0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)
0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrSVS. Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Sozialhilfe
MehrRegelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des
Mehrvom 1. September 2013 1. Zweck und Geltungsbereich 2. Begriffe Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Richtlinien für die Berechnung der Beiträge der unterhaltspflichtigen Eltern sowie der unterhaltsbeitragspflichtigen Kinder an die Kosten der Unterbringung und Betreuung in Heimen und Pflegefamilien vom
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrRichtlinien für die Berechnung des
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichenexistenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG vom 24. November 2000 I. Monatlicher Grundbetrag Für heitspflege, Nahrung, Unterhalt Kleidung der
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrAntrag auf Haushaltshilfe
Antrag auf Haushaltshilfe Personalien des Mitglieds Name, Vorname, Geburtsdatum Versichertennummer Tätigkeit/ Beruf Arbeitszeit (inkl. Fahrzeit) Anschrift Name und Anschrift des Arbeitgebers Familienstand
MehrAnlage Statistik. Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe.
677 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien: Anlage Statistik 1 von 8 Anlage Statistik Es sollen bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zu der Anzahl und
MehrRechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht
Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Kinder Unterhalt, wenn unmündig: Art. 276 ZGB Unterhalt, wenn mündig: Art. 277 Abs. 2 ZGB Stiefkinder indirekt via Beistandspflicht
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrKinderbetreuung in Hamburg
Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung
MehrInhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor. 2. Öffnungszeiten. 3. Aufnahmekriterien. 4. Das Kind und seine Bedürfnisse
Inhaltverzeichnis: 1. Die Krippe stellt sich vor 2. Öffnungszeiten 3. Aufnahmekriterien 4. Das Kind und seine Bedürfnisse 5. Eingewöhnungsphase für Kind und Eltern 6. Unsere pädagogischen Ziele sind beschrieben
MehrLEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE
LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrUnterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht
Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht Konferenz der Schlichtungsstellen nach dem Gleichstellungsgesetz Prof. Dr. iur. Thomas Geiser 20. November 2014 in Aarau Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage
MehrGültig ab Schuljahr 2015/16
Beitragsreglement Gültig ab Schuljahr 2015/16 Die Schule Hombrechtikon erlässt folgendes Beitragsreglement (BR): 1. Geltungsbereich Art. 1 Das Beitragsreglement gilt für alle Erziehungsberechtigten, die
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrSatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2013
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrOnline Trennungsfragebogen
Online Trennungsfragebogen Füllen Sie den nachfolgenden Fragenkatalog aus am Besten zusammen mit dem Ehepartner. Nehmen Sie sich Zeit dafür und halten Sie die notwendigen Dokumente bereit. Senden Sie den
MehrKapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft
Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge
MehrStudie zur Situation von Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug
Studie zur Situation von Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug Zentrale Ergebnisse Bundestagung der BAGW vom 25. 27.9.2013 Workshop 4: Familien und Alleinerziehende von Wohnungslosigkeit betroffen und bedroht:
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrWeisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrMustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium
Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten
MehrVergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)
(gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) SVA Aargau, Vergütungsreglement, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lohnauszahlung...3 2. Leistungslohn...3 3. Dienstaltersgeschenk...3
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Invalidenversicherung Lösungsvorschläge
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrKlausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II
- 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,
MehrUnternehmen für Familie Berlin 2010 1. Berliner Landeswettbewerb für Familienfreundlichkeit in Unternehmen
Unternehmen für Familie Berlin 2010 1. Berliner Landeswettbewerb für Familienfreundlichkeit in Unternehmen Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, willkommen beim 1. Berliner Landeswettbewerb
MehrAuswertung Fünfjahresüberprüfung
Auswertung Fünfjahresüberprüfung Insitution Abkürzung Anzahl Rückmeldungen Lehrbetrieb Lehrbetrieb mit -Angebot (befreiter Betrieb) Ausbildungszentrum mit Basisausbildung und -Angebot Überbetriebliches
MehrUnternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex
Unternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex Dr. Bettina Leonhard/Jenny Axmann Unterschiedliche Bezeichnungen und Formen ehrenamtlicher Tätigkeit Der Begriff des Ehrenamtes ist gesetzlich
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache Departement des Innern Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales
MehrREGIONALER SOZIALDIENST BÜREN AN DER AARE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN
REGIONALER SOZIALDIENST BÜREN AN DER AARE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN 1. Begriffe Unter den Begriff familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften fallen Paare oder Gruppen, die die Haushaltsfunktionen:
MehrBeschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck
SELBSTBESTIMMT LEBEN NORDRHEIN- WESTFALEN Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck Am 7. Mai 2015 führten die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW und das Kompetenzzentrum
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrNormalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes
MehrWIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012. Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r.
WIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012 Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r. ) WAS BEDEUTET SCHLICHTEN? Der Fachbegriff für Schlichten
MehrTestbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)
Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
Mehr24h Pflegeservice Daheim Seniorenbetreuung rund um die Uhr. zur Ermittlung der Vertragsdaten (Ihre Auswahl bitte ankreuzen) Name und Anschrift:
24h Pflegeservice Daheim Seniorenbetreuung rund um die Uhr zur Ermittlung der Vertragsdaten (Ihre Auswahl bitte ankreuzen) Name und Anschrift: der zu betreuenden Person: der Kontaktperson: Name / Vorname
MehrWas steht mir zu für meinen Lebensunterhalt?
Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Entstehung der Werkstätten Früher: Viele behinderte Menschen lebten und arbeiteten in ihrer Großfamilie. Das war nicht immer schön. Es gab wenige Einrichtungen
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe Änderung vom 21. Februar 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrNeue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich
Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrArbeitsgemeinschaft für den Musterkreis
Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt
MehrOnline Befragung Familienfreundliche Region Mitte Februar Ende April 2008
Online Befragung Familienfreundliche Region Mitte Februar Ende April 8 Von den Befragten kommen % aus 5 45 4 43,9 Bad Tölz 35 3 Wolfratshausen 25 5 16,66 19,9,33 Geretsried Übrige Gemeinden Die 246 ausgefüllten
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
MehrDas Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor
Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.
MehrZwischenergebnisse der Befragung der Träger der Jugendarbeit in Worms
Zwischenergebnisse der Befragung der Träger der Jugendarbeit in Worms 1 Zur Befragung 210 Anbieter wurden vom Kinder- und Jugendbüro angeschrieben Erhebung fand im Herbst 2014 statt Befragungsinhalte:
MehrGeneration Y Umfrage
Generation Y Umfrage Befragung von 94 Berufsschülern der BBS III Mainz Wirtschaft und Verwaltung von Julia Arndt 06.03.2015 2 Ist die Generation Y mit ihrer Berufsauswahl zufrieden? Ja Nein 53 41 Von den
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrVerordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer
Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 11. Januar 1984 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des Obligationenrechts 1), verordnet:
MehrAufenthaltsvertrag. Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes...
Aufenthaltsvertrag Vertragsparteien Gesetzliche/r Vertreter/in des Kindes Platzierende Stelle Institution Sozialpädagogisches Kleinheim HEIMETLI für Kinder und Jugendliche Förstergasse 8 8580 Sommeri Telefon/Fax:
MehrFragebogen Unterhalt / Unterhaltsberechtigung
Jobcenter Düsseldorf BG-Nr.: Aktenzeichen bei 50/23: Fragebogen Unterhalt / Unterhaltsberechtigung Es ist für jede Ehe bzw. Lebenspartnerschaft ein Fragebogen auszufüllen. Zudem ist für jede nichte, aus
MehrSCHEIDUNGSVEREINBARUNG
1 SCHEIDUNGSVEREINBARUNG zwischen den Gesuchstellern Name: Vorname: Name vor der Heirat: Geburtsdatum: Heimatort: Beruf: Strasse/Nr.: PLZ/Wohnort: und Name: Vorname: Name vor der Heirat: Geburtsdatum:
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrName, Vorname. Geburtsdatum/Alter. Adresse. Telefon. Sind Sie alleinstehend? ja nein. Besteht Familienanbindung? ja nein
Bewerbungsbogen für Anbieter/innen Mit dem Ausfüllen vorliegenden Bewerbungsbogen gehen Sie keine Verpflichtungen ein. Für Sie als Anbieter/in entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
Mehr