Information der Bundesingenieurkammer Deutsches Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen
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- Hartmut Ritter
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1 Information der Bundesingenieurkammer Deutsches Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.v. (DGNB) ein nationales Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen entwickelt, das den aus dem Jahr 2001 stammenden "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des BMVBS weiterentwickelt ( Das neue deutsche Gütesiegel soll den wenig aussagefähigen Labels wie "green building", die eher marketingorientierten Charakter haben, entgegengesetzt werden und soll Anfang 2009 mit einer ersten Probe-Zertifizierung gestartet werden. (Quelle: BMVBS, BDir. Hegner Consense 2008) Geplant ist das Zertifizierungssystem für den nationalen wie internationalen Markt und bewertet Gebäude unter dem Blickwinkel des nachhaltigen Bauens mit einer Note. Ziel ist es, ein hohes Maß an Transparenz für Bauherren und Nutzer zu erreichen. Hierzu wird die Leistungsfähigkeit von Gebäuden in den verschiedenen Kategorien wie Ökologie, Ökonomie oder technische Qualität einzeln bewertet. 1
2 Ziel des BMVBS ist hierbei: - eine Vorbildwirkung des Bundes für seine Gebäude, - Einflussnahme auf nachhaltige Gebäudekonzepte bereits in der Planungsphase, - bessere Einbeziehung von Lebenszykluskosten in die Planung, - ökologische und ökonomische Vergleichbarkeit von Gebäudekonzepten (Neu- u. Altbau), - Öffentlichkeitswirkung für das nachhaltige Bauen. 1. Anwendungsbereich Das Zertifikat ist für Bauwerke jeder Art ausgelegt, vom Bürohochhaus über Einfamilienhäuser bis hin zu Infrastrukturbauten wie Tunnel und Brücken. Diese breite Basis soll eine Vergleichbarkeit der Bauleistungen schaffen, wie sie es selbst das weit verbreitete amerikanische System zur Bewertung nachhaltigen Bauens (LEED) nicht bietet. Obwohl das BMVBS die Zertifizierung zunächst nur für den Bereich der Bundesbauten und besonderer repräsentativer und steuerfinanzierter Bauten plant, zeichnet sich bereits jetzt eine Ausdehnung auch auf den gewerblichen und privaten Gebäudebereich sowie auf Bestandsbauten ab. Eine Probezertifizierung eines kürzlich bereits errichteten Verwaltungsgebäudes des Bundes soll im Januar 2009 erfolgen. 2. Ausgestaltung Das am von Bundesminister Tiefensee vorgestellte "Deutsches Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen bietet drei Qualitätsstufen: - Bronze, - Silber und - Gold. In die Gesamtbewertung fließen verschiedene Segmente mit ein. Dies sind unter anderem alle Punkte, - die Einfluss auf den wirtschaftlichen Wert einer Immobilie haben, - sämtliche Aspekte der Umweltverträglichkeit, - die Güte der ingenieurtechnischen Bauausführung sowie - soziokulturelle Elemente wie die Behaglichkeit und Wohlfühlfaktoren. 2
3 Diesem Bewertungssystem liegen zwischenzeitlich 63 durch wissenschaftliche Gutachten unterlegte Kriteriensteckbriefe zu Grunde Grundlage der Zertifizierung Mit der Einhaltung vorgegebener gesetzlicher Standards wird nur die unterste Zertifizierungsstufe erreicht. Darüber hinaus müssen Gebäude deutlich mehr als die gesetzlichen Standards und zusätzliche Kriterien erfüllen. Vor allem in den gesetzlich nicht normierten Bereichen schafft das Zertifikat einheitliche, zusätzliche Vorgaben. Ein mit Gold zertifiziertes Gebäude bewegt sich klar oberhalb der gesetzlichen Standards. Die Anforderungen der Landesbauordnungen, der EnEV, der Bauaufsichtsbehörden und evtl. Sonderbaurichtlinien sowie der bautechnischen Normen (allgemein anerkannte Regeln der Technik) werden dabei als Mindestanforderungen einbezogen. Die darüber hinausgehenden Bewertungskriterien, die für die Zertifizierung angesetzt werden, orientieren sich am Stand der Technik bzw. am Stand der Wissenschaft und treffen weitergehende Vorgaben auch in bisher gesetzlich nicht geregelten Bereichen. Für die Zertifizierung gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die zu erfüllenden Kriterien können von Bauherren und Investoren vertraglich vereinbart und bereits im Vorfeld mit den Zertifizierungsstellen festgelegt werden. Sie bilden die Grundlage der werkvertraglichen Vereinbarung. Die Zertifizierung kann aber auch im Rahmen von Kre- 3
4 ditvergaben an die Kreditgewährung geknüpft werden und damit einen faktischen Zwang zur Durchführung auslösen. Die Nichteinhaltung der Kriterien kann damit grundsätzlich selbst dann zu einem mangelhaften Werkerfolg führen, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik (Mindeststandards) zwar eingehalten sind, nicht jedoch die darüber hinausgehenden Bewertungskriterien vollumfänglich erfüllt wurden bzw. eine vereinbarte Zertifizierungsklasse (z.b. Gold ) nicht zuerkannt wird. Während der Bauphase erfolgt eine kontinuierliche Beobachtung durch einen Auditor. Abweichungen werden festgehalten und müssen soll die angestrebte Zertifikatsstufe erreicht werden nachgebessert werden. Die Auswirkungen der Zertifizierung auf die Baukostenentwicklung bzw. auf die Anzahl und die Konditionen von Kreditvergaben der Banken sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch ungeklärt. 4. Ablauf der Zertifizierung: Der Weg zu einem Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen ist klar geregelt. Möchte ein Bauherr sein geplantes Objekt zertifizieren lassen, beauftragt er Architekten oder Planer, die durch eine Zusatzausbildung mit den DGNB- Anforderungen für nachhaltige Gebäude vertraut sind. Diese Zusatzausbildung erhalten sie in Hochschulen, Kammern und anderen Bildungseinrichtungen, die von der DGNB zugelassen wurden und von der DGNB ausgearbeitete Ausbildungsmodule anbieten. 4
5 Die so ausgebildeten Architekten und Planer begleiten den Bauherrn auf dem Weg zum Zertifikat. Sie beraten ihn in allen Fragen des nachhaltigen Bauens, formulieren die Ziele für das geplante Gebäude und fassen diese in einem detaillierten, objektspezifischen Pflichtenheft zusammen. Unterstützt werden sie dabei von einem Handbuch der DGNB. Das objektspezifische Pflichtenheft reichen die Architekten bzw. Planer mit der Anmeldung des Zertifikats bei der DGNB ein. Entspricht es den Anforderungen der Gesellschaft, erhält der Bauherr ein Vorzertifikat für sein Gebäude. Er hat das Recht, das Vorzertifikat für die Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Dabei übernimmt er die Verantwortung für die Umsetzung des eingereichten Pflichtenheftes. Auf dieser Grundlage kann die Ausführungsplanung und Umsetzung der Baumaßnahme beginnen. Aufgabe des beratenden Planers ist es, während des Planungs- und Bauprozesses die Anforderungen des Pflichtenheftes entsprechend einem DGNB-Dokumentationshandbuch zu überwachen und festzuhalten. Zuletzt prüft die DGNB den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens. Sind alle Kriterien erfüllt, wird das Vorzertifikat dauerhaft bestätigt. Der Bauherr bekommt ein Zertifikat sowie eine Plakette für sein Gebäude von der DGNB ausgehändigt und kann diese im Rahmen seiner Kommunikationsarbeit weiterhin einsetzen. (Quelle: DGNB - ) 5. Stellungnahme der Bundesingenieurkammer Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich die Schaffung eines Instrumentes zur Bewertung und Förderung von Gebäuden unter dem Blickwinkel des nachhaltigen Bauens. Sie hat den Prozess der Weiterentwicklung des nachhaltigen Bauens als Teilnehmer des Runden Tisches des BMVBS aktiv mit verfolgt. Sie wird die vom BMVBS einzusetzenden Arbeitsgruppen zu den einzelnen Bewertungsgruppen mit eigenen Experten besetzen, um damit auch aus der Sicht der Ingenieure - eine praktikable und qualitätsvolle Grundlage für die Zertifizierung sicher zu stellen. Das Zertifizierungssystem bietet dem Ansatz nach ein auch für Planer geeignetes Instrument, um deren qualitätsvolle Arbeit im Bereich des nachhaltigen Bauens darzustellen und damit insbesondere im Auslandsgeschäft wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig wird jedoch ein Bedarf an der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen gesehen. Eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf das Vergaberecht, die Haftung des Planers und die Kostensteigerung infolge der Zertifizierung und deren Auswirkungen auf die Bautätigkeit ist bisher seitens des BMVBS nicht vorgenommen worden. Da im Januar 2009 lediglich ein bereits errichtetes Objekt probezertifiziert wird, ist z. B. eine von Beginn auf eine Gold-Zertifizierung angelegte Vertragssituation nicht prüfbar. Die Bundesingenieurkammer hat aus diesem Grund das BMVBS im Rahmen der letzten Sitzung des Runden Tisches dazu aufgefordert, auch die Planungsverträge in die Evaluation der Probezertifizierung mit einzubeziehen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Zertifizierungssystem zunächst beschränkt auf den Neubau öffentlicher Büro- und Verwaltungsgebäude des Bundes in einer mehrjährigen Testphase, die den gesamten Zeitraum von der Planung bis zur Fertigstellung des Gebäudes umfassen soll, zu erproben und im Anschluss hieran einen umfassenden Evaluationsbericht über alle 5
6 Erfahrungen und Auswirkungen vorzulegen. Eine Ausweitung auf weitere Gebäudearten im öffentlichen und privaten Bereich ist bis dahin nicht angezeigt. Den Ingenieurkammern der Länder wird empfohlen, ihre Mitglieder über die zunehmende Bedeutung und die politische Förderung des nachhaltigen Bauens zu informieren und sich im Rahmen der Ausbildung von Auditoren aktiv in diesen Prozess einzubringen. Die Bundesingenieurkammer wird hierüber auch im Deutschen Ingenieurblatt weiterhin berichten (s. DIB Heft 6, S. 16 ff., 24 ff., Heft 7-8, S. 44 ff.) Eine Mitgliedschaft der Länderkammern und der Bundesingenieurkammer im DGNB wird derzeit für nicht erforderlich gehalten. Über die Mitgliedschaft der Ingenieurkammer Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, Informationen über die Entwicklung des Zertifizierungssystems zu erhalten. Die Bundesingenieurkammer wurde seitens der DGNB zur Mitarbeit in den Fachausschüssen eingeladen und wird das Thema auch am Runden Tisch des BMVBS weiter fachlich begleiten. Bundesingenieurkammer September
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