Handreichungen zur Umsetzung des Werkstattjahres

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1 Werkstattjahr 2008/2009 Handreichungen zur Umsetzung des Werkstattjahres Stand: 19. Mai 2008 Das Werkstattjahr ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW in Zusammenarbeit mit den Kammern. Berufskolleg und Maßnahmeträger sind die Lernorte des Werkstattjahres. Das Berufskolleg erteilt 12 Stunden Unterricht. Im Zeitanteil des Maßnahmeträgers ist ein obligatorisches Betriebspraktikum erforderlich. Die zeitliche Verteilung wird zwischen den beteiligten Partnern abgesprochen und kann flexibel organisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine monatliche Mehraufwandsentschädigungspauschale in Höhe von 120,--. Das vorliegende Konzept bietet entsprechend der Richtlinie für Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis einen offenen Rahmen für die Gestaltung des Unterrichts. Regionale Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten in Kooperation mit Maßnahmeträgern und Betrieben werden gemeinsam abgestimmt. 1. Ziel Jugendliche, die aufgrund von Leistungsschwächen oder anderen Vermittlungshemmnissen für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (bvb) voraussichtlich noch nicht geeignet sind, erhalten im Werkstattjahr die Möglichkeit, ihre Chancen für den Einstieg in Ausbildung oder Beschäftigung zu verbessern. Mit der Ergänzung des Berufsschulunterrichts durch Praktika bei Maßnahmeträgern und in Betrieben soll Jugendlichen eine Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeit geboten werden. Der Berufsschulunterricht orientiert sich an den konkreten beruflichen Praxiserfahrungen; Sprach- und Rechendefizite werden im beruflichen Handlungskontext aufgearbeitet. Dabei soll das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Sie sollen sich Ziele setzen können und ihr Erreichen überprüfen, um daraus berufliche Perspektiven für sich zu entwickeln. 1 von 10

2 Im Werkstattjahr erfolgt eine enge Abstimmung zwischen dem Personal der Maßnahmeträger und den Lehrkräften der Berufskollegs. Ziele der Maßnahme: - Befähigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung - Kennen lernen und Bewähren im konkreten betrieblichen Umfeld - Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven, bevorzugt in duale Ausbildung bzw. in Arbeitsverhältnisse - Beruflich orientierte Verbesserung der Lese- und Rechenkompetenzen sowie allgemeiner Sozial- und Humankompetenzen (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung, etc.) - Entwicklung und Verbesserung insbesondere beruflich orientierter Kommunikationsfähigkeit - Entwicklung von Lern- und Arbeitstechniken - Kennen lernen, Erproben und Weiterentwickeln eigener Fähigkeiten und Stärken - Motivation und Entwicklung von Strategien zur Überwindung selbsterkannter Schwächen und Defizite - Kennen lernen betrieblicher Abläufe und Rahmenbedingungen 2. Zielgruppe Das Werkstattjahr ist eine nachrangige Maßnahme für Jugendliche, die üblicherweise die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis besuchen würden. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Werkstattjahres kommen Jugendliche in Frage - ohne Schulabschluss - mit Hauptschulabschluss - mit Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und gravierenden Defiziten im Bereich der gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz oder erheblichen Motivationsproblemen. Der Anteil der Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 darf maximal 20 Prozent bei einem Träger betragen. Das Werkstattjahr soll insbesondere auch Jugendlichen aus Förderschulen dabei helfen, ihre Chancen für den Einstieg in Ausbildung oder Beschäftigung zu verbessern. Bei den Angeboten sind die Belange junger Frauen besonders zu beachten. 2 von 10

3 Ausdrücklich einbezogen werden ausreisepflichtige ausländische Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen. Nicht berufsschulpflichtige Jugendliche sowie nicht berufsschulpflichtige ALG-II Empfänger gehören insoweit zur Zielgruppe als sie im Rahmen der personellen und räumlichen Kapazitäten in Berufskollegs aufgenommen werden können. 3. Einrichtung des Werkstattjahres Das Werkstattjahr 2008/2009 beginnt am 1. August 2008 und endet am 31. Juli Die Zuweisung der Jugendlichen erfolgt ausschließlich über die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit. Damit soll sicher gestellt werden, dass Jugendliche nur dann in das Werkstattjahr einmünden, wenn sie eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit voraussichtlich nicht erfolgreich absolvieren können. Die Träger und die ARGEN sind aufgefordert worden, alle Jugendlichen, dies sich bereits für eine Teilnahme am Werkstattjahr 2008/2009 gemeldet haben, an die örtlichen Agenturen für Arbeit zu verweisen. Die Berufsberatungen werden auf der Basis dieser individuellen vorhergehenden Beratungsgespräche über eine Zuweisung in das Werkstattjahr oder eine alternative Maßnahme (z.b. bvb) entscheiden und mit den Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung über die Zuweisung in das Werkstattjahr abschließen. Diese Jugendlichen können am 1. August 2008 das Werkstattjahr beginnen. Im Vorfeld werden die Regionalagenturen im Juni mit allen Beteiligten (Träger, Schulen, Agentur für Arbeit) regionale Koordinierungsrunden zum Werkstattjahr durchführen und auf der Basis von örtlichen Gegebenheiten das Verfahren in Einzelheiten abstimmen. Die Träger sind gebeten worden, alle Jugendlichen die sich bereits für eine Teilnahme am Werkstattjahr bei ihnen gemeldet haben, an die Agenturen für Arbeit zu verweisen. Sofern sich Jugendliche zunächst ausschließlich bei den Berufskollegs für das Werkstattjahr gemeldet haben, sollten auch diese Jugendliche an die Agentur für Arbeit verwiesen werden. Jugendliche, die erst nach dem 1. August 2008 bekannt werden und das Werkstattjahr beginnen möchten, werden mit Hilfe einer Checkliste 3 von 10

4 der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (Anlage) vom Bildungsträger eingeschätzt. Die Checkliste ist vom Träger der Agentur für Arbeit per Fax oder Post (Datenschutz) zuzustellen. Die Agentur für Arbeit trifft auf dieser Grundlage und gegebenenfalls eines zusätzlichen individuellen Beratungsgesprächs eine Entscheidung. Ab dem 15. November können die Träger nur noch Plätze nachbesetzen. Die Berufskollegs arbeiten auch mit den Maßnahmeträgern zusammen, um bei besonderer körperlicher und seelischer Belastungen die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Den Maßnahmeträgern werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Finanzmittel für sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Betreuung zur Verfügung gestellt. Bei Lebensmittel- und Pflegeberufen müssen gegebenenfalls Gesundheitszeugnisse beigebracht werden. Die Kosten dafür werden durch den Maßnahmeträger gedeckt. In Absprache mit den Maßnahmeträgern soll darauf geachtet werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Betriebe und Berufskollegs entsprechend ihrer Berufswünsche (im Rahmen der angebotenen Berufsfelder) vermittelt werden. Die Maßnahmenträger führen gegebenenfalls in der Einführungsphase eigenständig Verfahren der Kompetenzfeststellung mit den Jugendlichen durch. Die Abwicklung des Programms Werkstattjahr übernimmt der WHKT. Die G.I.B. Nordrhein-Westfalen begleitet die regionale Umsetzung des Programms bei den Bildungsträgern. Eine Überprüfung der Maßnahme erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. 4. Dauer und Struktur des Bildungsgangs Die Jugendlichen sind Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Teilzeitrelation (Anlage A6 der APO-BK). In diesem Teilzeitbildungsgang ist ein Unterrichtsumfang von 480 Jahresstunden sicher zu stellen. Zum Erwerb des Hauptschulabschlusses sind 560 Jahresstunden erforderlich. Die praktische Qualifizierung und Betreuung erfolgt beim Maßnahmeträger, die betriebliche Praxis findet im Betrieb statt. Die betriebsüblichen Arbeitstage beim Maßnahmeträger und im Betrieb sowie die Ur- 4 von 10

5 laubstage richten sich nach den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Schulferien sind hiervon unberührt. Andere Organisationsformen (z.b. Blockphasen) für den Unterricht und die Praxis werden zwischen Betrieb, Maßnahmeträger und Berufskolleg abgestimmt. 5. Status der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Jugendlichen sind Schülerinnen bzw. Schüler. Daraus ergibt sich: Die Regelung der Schulferien gilt auch für diesen Bildungsgang. Während ihres Schulbesuchs sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall (in der Regel über die Gemeindeunfallversicherungsträger) versichert. Während der Zeit des Besuchs der Ausbildungsstätte des Maßnahmeträgers und des Einsatzes im Praktikumsunternehmen ist der für den Maßnahmeträger zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. 5 von 10

6 6. Stundentafel und didaktisches Konzept Berufsbezogener Lernbereich Berufsbezogene Theorie/Praxis im Berufsfeld... darin integriert ist die Förderung der: Sprachkompetenz Fremdsprachenkompetenz 2 Mathematisch 2 - naturwissenschaftlichen 3 Kompetenz Summe Differenzierungsbereich Sprachförderung 0-40 Summe 0-40 Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre 40 Sport/Gesundheitsförderung 40 Politik/Gesellschaftslehre 40 Summe Gesamtstundenzahl Die Leistungen in Mathematik, Naturwissenschaft und Englisch sind für den Erwerb des Hauptschulabschlusses auf dem Zeugnis auszuweisen. Die konkrete Ausgestaltung der didaktischen Jahresplanung orientiert sich an beruflichen Handlungssituationen der Praxis, die sich aus konkreten Tätigkeiten beim Maßnahmeträger und im Betrieb ergeben. Planungsrahmen für die didaktische Jahresplanung im Berufskolleg bildet die Richtlinie für Jugendliche in Klassen ohne Berufsausbildungsverhältnis. Das Werkstattjahr dient auch der Festigung und einer beruflich orientierten Weiterentwicklung von sprachlichen und mathematischen 1 Die Ausgestaltung des Unterrichts im berufsbezogenen Lernbereich orientiert sich an den entsprechenden Berufsfeldern 2 Der Erwerb des Hauptschulabschlusses erfordert einen Unterrichtsumfang von 120 Stunden. 3 Der Erwerb des Hauptschulabschlusses erfordert einen Unterrichtsumfang von 40 Stunden. 4 Der Erwerb des Hauptschulabschlusses erfordert einen Unterrichtsumfang von 80 Stunden. 6 von 10

7 Grundkompetenzen sowie personalen und sozialen Kompetenzen. Förder- und Unterstützungskonzepte werden in die beruflich orientierte didaktische Planung integriert. Es sollte mit den Maßnahmeträgern vereinbart werden, wie und durch wen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten vertraut gemacht werden (Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Krankmeldungsmodalitäten, Weisungsgebundenheit, Verhalten im Betrieb usw.). Informationen über Qualifizierungsbausteine zur beruflichen Vorbereitung in verschiedenen Ausbildungsberufen stehen über ( Modellprojekte/Modellversuche, BQF-Projekt, Qualifizierungsbausteine ) sowie über das BIBB (good-practice-center) zur Verfügung. 7. Beratung Die betriebliche Praxis, die Unterweisung beim Maßnahmeträger sowie der Unterricht im Berufskolleg anhand von Qualifizierungsbausteinen erfordern ein hohes Maß an Kooperation sowohl bei der curricularen Planung als auch bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Der Berufswahlpass oder die Jobmappe können dabei als längerfristiges Entwicklungsinstrument gegebenenfalls in der Sekundarstufe I beginnen und in der Sekundarstufe II fortgeführt werden. Damit sollen Stärken der Schülerinnen und Schüler erfasst, individuelle Bildungswege dokumentiert und offengelegt, Selbstverpflichtung bewirkt sowie Fähigkeiten nachgewiesen werden. Die Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig. Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Entwicklungen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist ein ausgewogenes Verhältnis von Fordern und Fördern anzustreben. Die Vorteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Werkstattjahr sind besonders herauszustellen, so dass eine hohe Beteiligung sichergestellt wird. Individuelle Förderpläne der Maßnahmeträger werden in die schulische Arbeit einbezogen. Die Beratung der Schülerinnen und Schüler stellt sich als durchgängige Aufgabe im Bildungsgang. Besonders wichtig ist sie zu Beginn, bei evtl. 7 von 10

8 Wechseln des Berufsfeldes/Betriebes, zum Ende sowie beim vorzeitigen Verlassen der Maßnahme. 8. Zeugnisse/Abschluss Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende ein Zeugnis entsprechend der obigen Stundentafel. Die Leistungen der Praxis im Betrieb und beim Maßnahmeträger können allerdings für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse - in die Leistungsnote Berufsbezogene Theorie/Praxis im Berufsfeld einbezogen werden. Die Verantwortung der Notengebung liegt bei der Lehrkraft des Berufskollegs. Die zum Hauptschulabschluss auszuweisenden Fächer und deren Unterrichtsumfang ergeben sich ebenfalls aus der obigen Stundentafel. Alle Zeugnisse zum Schuljahresende sollen die Bemerkung tragen: "...hat im Rahmen der Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis das Werkstattjahr besucht. Auf der Rückseite des Zeugnisses oder als zusätzliche Anlage können die Qualifizierungsbausteine und die jeweiligen Leistungen, die durch Maßnahmeträger und Betrieb bewertet werden, aufgeführt sein. 8 von 10

9 Anlage Checkliste zur Überprüfung der Teilnahme an einer Maßnahme im Werkstattjahr 2008/2009 Name der ARGE: Name und Anschrift des WJ Trägers: Personalien des/der Jugendlichen: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: Zielgruppe Jugendliche in Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis der Berufskollegs Jugendliche mit Duldungsstatus/Flüchtlinge unabhängig vom erreichten Schulabschluss Jugendliche ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss Abgänger aus Förderschulen, unabhängig vom erreichten Schulabschluss, mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss (Klasse 9) mit Hauptschulabschluss (Klasse 10, nicht mit Fachoberschulreife), wenn erhebliche Defizite im Bereich der Schlüsselkompetenzen bzw. starke Motivationsprobleme vorliegen 9 von 10

10 Allgemeine Fördervoraussetzungen Der Jugendliche erfüllt folgende Voraussetzungen zwingend: ohne berufliche Erstausbildung 25. Lebensjahr noch nicht vollendet allgemeine Schulpflicht ist erfüllt Defizite/Probleme - bitte erläutern! im familiären/sozialen Bereich wie fehlende Schlüsselkompetenzen z.b. Durchhaltevermögen, geringe Frustrationstoleranz, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit usw. Entscheidung der AA Die allg. bvb der Agentur für Arbeit kann besucht werden. Die allg. bvb der Agentur für Arbeit kann nicht besucht werden bzw. kann voraussichtlich nicht erfolgreich absolviert werden. Der Jugendliche gehört zur Zielgruppe des Werkstattjahres und das WJ ist die geeignete Fördermaßnahme. Die allg. bvb der Agentur für Arbeit kann nicht besucht werden bzw. kann voraussichtlich nicht erfolgreich absolviert werden. Es gibt besser geeignete Alternativen für den Jugendlichen bzw. die Jugendliche als das WJ. Es wird folgende Alternative empfohlen: Datum: Org.zeichen: Name/Unterschrift: /... Name der AA:: Rückmeldung an die ARGE den Träger des Werkstattjahres: 10 von 10

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