Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group

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1 Individual-Life Lebensversicherung von Vienna-Life Lebensversicherung AG Österreich Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group November 2009 Deutschland Stand: Mai 2015

2 Themenübersicht Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Vienna Insurance Group Wirtschaftsstandort Fürstentum Liechtenstein Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life Steuereffizienz Zugriffsmöglichkeiten Vergleich Lebensversicherung / Wertpapierdepot 2

3 Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group wurde zum Jahreswechsel 1999 / 2000 gegründet ist eine hundertprozentige Tochter der Vienna Insurance Group (VIG) aus Österreich Spezialanbieter für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen Fokussiert auf: Entwicklung von Produktlösungen in Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern, Privatbanken, Vermögensverwaltern Fondspolicenlösungen im Bereich Edelmetallanlagen, sachwertorientierte u. realwertorientierte Investmentanlagen Gestaltung von kundenindividuellen Versicherungslösungen 3

4 Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Kennzahlen der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group per Mitarbeiter 10 Gebuchte Brutto-Prämien CHF 207,5 Mio. Solvenzquote (nach Solvency 2) per % 4

5 Vienna Insurance Group Facts & Figures über die Muttergesellschaft: Mit 50 Gesellschaften in 24 Länder in Mittel- und Osteuropa vertreten Seit 190 Jahren im Versicherungsgeschäft Mitarbeiter: rund Auch seit 2008 weiterhin Wachstum und positive Ergebnisse Prämienvolumen von rund EUR 9,1 Mrd. in 2014 Gewinn vor Steuern 2014: Euro 518,4 Mio. Führender Versicherer im zentral- und osteuropäischen Raum Rating A+ bei stabilem Ausblick von Standard & Poor`s weiterhin bestätigt bestgeratete Aktie im Leitindex der Wiener Börse, dem ATX 5

6 Vienna Insurance Group 6

7 Wirtschaftsstandort Fürstentum Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein kurz und bündig: Fläche: 160 km² Hauptstadt: Vaduz Länderrating: AAA durch Moody`s und Standard & Poor`s Einwohner: ca. 37`000 Währung: Schweizer Franken Nachbarstaaten: Schweiz, Österreich Amtssprache: Deutsch Staatsform: konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage Staatsoberhaupt: Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein 7

8 Wirtschaftsstandort Fürstentum Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein kurz und bündig: Seit 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Spezialisierter, international stark vernetzter und stabiler Finanzplatz Stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftslage EU-konformes Versicherungsrecht Dienstleistung im Rahmen der 4. EU-Lebensversicherungsrichtlinie Vienna-Life Produkte entsprechen den jeweiligen länderspezifischen Steueranforderungen keine Staatsverschuldung 8

9 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Flexible Gestaltung Nachlass- und Erbschaftsplanung Sicherheit Anlageprivileg 9

10 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Flexible Gestaltung: Ein Lebensversicherungsvertrag kennt mehrere Beteiligte: den/die Versicherungsnehmer (VN) die versicherte(n) Person(n) (VP) den/die Beitragszahler (BZ) den/die Bezugsberechtigten (BB) Durch die individuelle Gestaltung eines Lebensversicherungsvertrages kann, nach den Bedürfnissen des Vermögensinhabers der Vertrag zielgerichtet gestaltet werden. 10

11 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Nachlass- und Erbschaftsplanung: Hinsichtlich liquider Vermögenswerte eignet sich die Lebensversicherung ideal für die Nachlassund Erbschaftsplanung. Die Vorteile können wie folgt zusammengefasst werden: Freie Festlegung der Begünstigten Auszahlungen erfolgen ausserhalb des Testaments Auszahlungen erfolgen direkt und diskret Bezugsberechtigte können jederzeit, unkompliziert und kostenlos geändert werden Die Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass Die Auszahlung ist unabhängig von Pflichtteilsansprüchen 11

12 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Sicherheit: Versicherungsprämien bilden im Falle einer Insolvenz der Versicherung ein Sondervermögen nach Art. 59a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (FL). Das eingesetzte Kapital bleibt somit verfügbar bzw. geschützt vor dem Zugriff der Gläubiger. Für die Sicherheit ist gesetzlich gesorgt. Sie sorgen (im Gegensatz z.b. zu Deutschen Versicherungen) selbst vor und brauchen nicht hoffen, dass der Protektor seine Versprechen hält. Kein 89! 12

13 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Liechtensteinisches VersAG, Art. 59a Befriedigung von Versicherungsforderungen: 1. Die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen bilden im Konkurs eine Sondermasse nach Art. 45 der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen. Das Gericht hat zu veranlassen, dass das Verzeichnis der der Sondermasse gewidmeten Werte sofort abgeschlossen und der Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Die Aufsichtsbehörde hat die Sondermasse für den Zeitpunkt der Konkurseröffnung festzustellen. Rückflüsse und Erträge aus den der Sondermasse gewidmeten Vermögenswerten und Prämien für die in die Sondermasse einbezogenen Versicherungsverträge, die nach der Eröffnung des Konkursverfahrens eingehen, fallen in diese Sondermasse. 2. Die nach Abs. 1 vorgelegte Aufstellung darf nach Eröffnung des Konkursverfahrens nicht mehr geändert werden. Technische Richtigstellungen bei den eingetragenen Vermögenswerten darf der Massenverwalter mit Zustimmung des Konkursgerichts vornehmen. 3. Ist der Erlös aus der Verwertung der Vermögenswerte geringer als ihre Bewertung in der nach Abs. 1 vorgelegten Aufstellung, so hat der Massenverwalter dies dem Konkursgericht mitzuteilen und die Abweichung zu begründen. 4. Soweit Versicherungsforderungen aus der Sondermasse nicht zur Gänze befriedigt werden, gehören sie zu den Konkursforderungen der ersten Klasse (Art. 48 Konkursordnung). 5. Die aus den Büchern des Versicherungsunternehmens feststellbaren Versicherungsforderungen gelten als angemeldet. Das Recht des Gläubigers, auch diese Forderungen anzumelden, bleibt unberührt. Die Forderungsanmeldung braucht keine Angabe der Rangordnung zu enthalten. 13

14 Die Vorteile eines Lebensversicherungsvertrages Anlageprivileg: Versicherungsnehmer hat Flexibilität, Transparenz und Kenntnis über die Vermögensanlage Investition in mehrere Investmentfonds möglich breite Diversifikationsmöglichkeiten perfektes Instrument zur Strukturierung von Anlage- und Vorsorgevermögen Versicherungsnehmer partizipiert unmittelbar an der Entwicklung der Investmentfonds Änderungen der Veranlagungsaufteilung während der Vertragslaufzeit möglich 14

15 Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life Edition Individual-Life kurz zusammengefasst: Steht ausschliesslich als Einmalanlage zur Verfügung Einzeldeckungsstock für jede Police, d.h. vollkommene Transparenz für den/die Versicherungsnehmer Flexible Anlagestrategie 15

16 Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life Annahmerichtlinien: Mindestinvestitionsbetrag (exkl. Kosten) Mindest- / Höchsteintrittsalter VP Mindest- / Höchsteintrittsalter VN Laufzeit Selecta 2000 EUR ,-- 7 Jahre / 80 Jahre 18 Jahre Whole-Life Tarif Zuzahlungsmöglichkeit ab EUR ,-- Teilentnahmeplan Ja, frühestens nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres quartalsweise Kündigungsmöglichkeit Mindesttodesfallleistung Ja, nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres 110% der Deckungsrückstellung, mind. jedoch 10% der ursprünglichen Prämie 16

17 Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life Kostenübersicht: Selecta 2000 Kostenart Höhe Abschlusskosten (Vertrieb) Abschlusskosten (Versicherung) Jähr. Verwaltungskosten (Versicherung) max. 5,0% der Einmalprämie einmalig 0,60% der Einmalprämie einmalig 0,70% p.a. 17

18 Fondsgebundene Lebensversicherung Edition Individual-Life Anlagemöglichkeiten: Eigene Auswahl von Fonds und Zertifikaten: im Rahmen der steuerlich anerkannten Möglichkeiten 18

19 Steuereffizienz Ziele: Möglichst günstige Steuersätze finden (z.b. Abgeltungs- anstelle Einkommensteuer) Möglichst steuerlich privilegierte Vermögensbestandteile finden Thesaurierung: Besteuerungszeitpunkt wählbar und verschiebbar Vermögen so strukturieren, dass ein Wegzug möglich ist Es zählt der steuerliche Wohnsitz Versicherungslösung der Vienna-Life ist im Einklang mit den nationalen Steuergesetzen gestaltet Ganz grundsätzlich gilt: Alle Erträge die innerhalb der Lebensversicherung entstehen sind während der gesamten Laufzeit steuerfrei DAHER: solange ich nichts rausnehme ist nichts steuerpflichtig 19

20 Steuereffizienz Steuersituation DEUTSCHLAND: Anlagen müssen auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Zertifikate theoretisch und faktisch beschränkt sein. Im dt. ESTG verankert! Einkommenssteuer: Leistungen im Todesfall der versicherten Person sind einkommensteuerfrei Auszahlung (Erlebensfall) mit der Hälfte des individuellen Steuersatzes zu versteuern, wenn sie nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsschluss entnommen werden. Erbschaftssteuer: Fällt an aber sehr hohe Freibeträge in ErbStG

21 Steuereffizienz Alternativen für Deutsche Kunden als Inhaber eines Depots im Inland (DE): Abgeltungssteuer von 25% zzgl. 5,5% SolZ, macht 26,375% Einkommenssteuer: Spitzensteuersatz (ab 250 ts.) bei 45% zzgl. 5,5%, macht 47,48% Dzt. Diskussionen: Spitzensteuersatz auf 47%? Wiedereinführung Vermögenssteuer; Gesetzesinitiative der SPD-Länder: 1% auf Verkehrswert; Freibeträge: natürl. Personen 2 Mio. /4 Mio.; Kapitalgesellschaften Alternativen für Deutsche Kunden als Inhaber eines Depots im Ausland (z.b.: CH, FL): EU-Quellen-Kest 35% seit , diese hat keine abgeltende Wirkung Steuerliche Situation exakt genauso wie bei Depot im Inland 21

22 Zugriffsmöglichkeiten Kündigung nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres monatlich möglich Zusätzlich individuelle Teilentnahmen jederzeit möglich Teilauszahlungsplan möglich (quartalsweise nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres) Verkauf oder Verschenkung der Police (teils oder gänzlich) möglich Police kann abgetreten bzw. verpfändet werden 22

23 Vergleich Lebensversicherung / Wertpapierdepot (1) Merkmal Wertpapierdepot Lebensversicherung Bewertung Laufzeit unbegrenzt Endet mit dem Tod der (letzten) Versicherten Person Mindestanlage keine ab Euro W++ Mögliche Anlagestrategien Flexibilität bei Änderung der Anlagestrategie Alle zugelassenen Wertpapiere Standardisierte Fonds- Anlagestrategien oder Investmentfonds & Zertifikate W + W++ unkompliziert unkompliziert W = V Übersichtlichkeit / Transparenz hoch hoch W = V Insolvenzschutz Ja (Aussonderungsrecht) Ja (Aussonderungsrecht) W = V Möglichkeit zur Nachlassplanung keine Ja V+++ Diskretion Abhängig vom Standort der Bank Weitere Ein- und Auszahlungen möglich möglich W = V Steuern auf Zinsen und Dividenden Ja Nein V+++ Steuern auf Kursgewinne Ja Nein V+++ Ja V++ 23

24 Vergleich Lebensversicherung / Wertpapierdepot (2) Merkmal Wertpapierdepot Lebensversicherung Bewertung Verrentungsmöglichkeit Steuerliche Anerkennung von Depot- und Vermögensverwaltungskosten Ja aber nachteilige Besteuerung Ja V++ teilweise vollständig V+++ Erbfolgegestaltung Testament / Erbvertrag Im Versicherungsvertrag möglich V+++ Flexibilität bei der Erbfolgegestaltung kompliziert unkompliziert V+++ Kosten der Erbfolgegestaltung Notarkosten keine V++ Einkommenssteuerfreie Auszahlung im Todesfall nein Ja V++ Erbschaftssteuer im Todesfall Ja Ja W = V Möglichkeit zur Absicherung weiterer Risiken keine Ja V++ Komplexität bei der Jahressteuererklärung Hoch (abhängig vom Wertpapierprodukt) Gering (muss nicht deklariert werden) Besicherbar für Kreditaufnahme Ja Ja (inkludierter Todesfallschutz) V+++ V+ 24

25 Kontakt Vienna-Life Ihr Vertriebskontakt Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Industriestraße 2 FL-9487 Bendern Liechtenstein office@vienna-life.li Alexander Kilga Vertriebsleiter Tel.: Fax: a.kilga@vienna-life.li 25

26 Haftungsausschluss Diese Präsentation wurde von Vienna-Life erstellt. Kopien und Abänderungen oder Verbreitungen an Dritte seitens der Empfänger sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Vienna-Life nicht zulässig. Obwohl mit aller angemessenen Sorgfalt vorgegangen wurde, um sicherzustellen, dass die in dieser Präsentation dargestellten Tatsachen korrekt und die vertretenen Meinungen gerechtfertigt und nachvollziehbar sind, ist das vorliegende Dokument selektiver Art, da es in der Absicht verfasst wurde, eine Einführung und eine Übersicht zu geben. Eine Übernahme von Angaben aus externen Quellen bedeutet nicht, dass Vienna-Life diese Angaben bzw. Daten als korrekt erachtet oder für ihre Richtigkeit Gewähr leistet. Weder Vienna-Life, noch die Vienna Insurance Group, noch ihre Direktion, Führungskräfte, Mitarbeiter und externen Berater oder andere Personen übernehmen eine Haftung irgendwelcher Art für aus beliebigen Gründen auftretende Verluste, welche direkt oder indirekt auf die Verwendung der vorliegenden Angaben zurückzuführen sind. Die hier dargestellten Tatsachen und Angaben entsprechen soweit vernünftigerweise möglich dem neuesten Stand. Es besteht die Möglichkeit, dass sie in Zukunft revidiert werden. Weder Vienna-Life, noch Vienna Insurance Group, noch ihre Direktion, Führungskräfte, Mitarbeiter und anderen Berater oder andere Personen geben irgendwie geartete ausdrückliche oder implizite Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Genauigkeit oder Vollständigkeit der in der vorliegenden Präsentation enthaltenen Angaben. Weder Vienna-Life, noch Vienna Insurance Group, noch ihre Direktion, Führungskräfte, Mitarbeiter und anderen Berater oder andere Personen übernehmen eine Haftung irgendwelcher Art für aus beliebigen Gründen auftretende Verluste, welche direkt oder indirekt auf die Verwendung der vorliegenden Präsentation zurückzuführen sind. 26

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